Auf dieser Seite
Kfz-Steuer fürs Motorrad 2026: 1,84 € je 25 cm³
Für Krafträder mit Verbrennungsmotor zählt nur der Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ im Jahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). CO₂-Ausstoß und Schadstoffklasse spielen anders als beim Auto keine Rolle. Angefangen heißt: Schon ein Kubikzentimeter über einer Stufe kostet die ganze nächste. Der Betrag wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5).
- 690 cm³ ÷ 25 cm³ = 27,6, angefangen also
- 28 Einheiten
- × 1,84 € je Einheit
- 51,52 €
- auf volle Euro abgerundet: Steuer im Jahr
- 51 €
- mit Saison April bis Oktober: 51,52 € × 214 ÷ 365
- 30 €
Mit Saisonkennzeichen zählt jeder Tag der Saison mit einem 365stel der Jahressteuer, auch das wird abgerundet (§ 11 Abs. 4 Nr. 3).
| Hubraum | Rechnung | Steuer im Jahr |
|---|---|---|
| 125 cm³ | Leichtkraftrad | steuerfrei |
| 250 cm³ | 10 × 1,84 €18,40 € vor dem Abrunden | 18 € |
| 300 cm³ | 12 × 1,84 €22,08 € vor dem Abrunden | 22 € |
| 390 cm³ | 16 × 1,84 €29,44 € vor dem Abrunden | 29 € |
| 500 cm³ | 20 × 1,84 €36,80 € vor dem Abrunden | 36 € |
| 650 cm³ | 26 × 1,84 €47,84 € vor dem Abrunden | 47 € |
| 700 cm³ | 28 × 1,84 €51,52 € vor dem Abrunden | 51 € |
| 800 cm³ | 32 × 1,84 €58,88 € vor dem Abrunden | 58 € |
| 900 cm³ | 36 × 1,84 €66,24 € vor dem Abrunden | 66 € |
| 1.000 cm³ | 40 × 1,84 €73,60 € vor dem Abrunden | 73 € |
| 1.100 cm³ | 44 × 1,84 €80,96 € vor dem Abrunden | 80 € |
| 1.200 cm³ | 48 × 1,84 €88,32 € vor dem Abrunden | 88 € |
| 1.300 cm³ | 52 × 1,84 €95,68 € vor dem Abrunden | 95 € |
| 1.800 cm³ | 72 × 1,84 €132,48 € vor dem Abrunden | 132 € |
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG. Ein 125er mit mehr als 11 kW ist kein Leichtkraftrad und kostet 9 € im Jahr.
Die Steuer setzt das Hauptzollamt fest, sobald du das Motorrad zulässt, und bucht sie jährlich im Voraus ab. Den Rechenweg für Autos, Wohnmobile und Anhänger zeigt der Kfz-Steuer-Rechner.
Steuerfreie Motorräder: 125er, 50er, Elektro
Steuerfrei ist alles, was keine Zulassung braucht (§ 3 Nr. 1 KraftStG). Das sind Leichtkrafträder und Kleinkrafträder (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 FZV). Bis wie viel cm³ ein Motorrad steuerfrei ist, hängt also an der Leistung mit: Ein 125er ist nur mit höchstens 11 kW ein Leichtkraftrad (§ 2 Nr. 10 FZV).
| Fahrzeug oder Halter | Voraussetzung | Steuer |
|---|---|---|
| Kleinkraftrad (Mofa, Moped, 50er-Roller) | bis 45 km/h, bis 50 cm³ oder elektrisch bis 4 kW | steuerfrei |
| Leichtkraftrad (125er) | bis 125 cm³ und 11 kW, elektrisch bis 11 kW | steuerfrei |
| 125er mit mehr als 11 kW | kein Leichtkraftrad | 9 € im Jahr |
| Elektro-Motorrad über 11 kW | erstmals zugelassen bis 31.12.2030 | 10 Jahre frei, längstens bis 31.12.2035 |
| Halter mit Merkzeichen H, Bl oder aG | Fahrzeug auf ihn zugelassen | steuerfrei |
| Halter mit orangefarbenem Ausweis (G oder Gl) | ohne Freifahrt-Wertmarke | die Hälfte, beim 800er 29 € |
§ 3 Nr. 1, § 3a und § 3d KraftStG, § 2 Nr. 10 und 11 FZV.
Steuerfrei heißt nicht ohne Kennzeichen: Der 125er braucht ein amtliches Kennzeichen (§ 4 Abs. 2 FZV), Mofa und Moped fahren mit einem Versicherungskennzeichen, das der Versicherer jeweils für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar ausgibt (§ 4 Abs. 3, § 52 Abs. 1 FZV).
Elektro-Motorrad
Reine Elektrofahrzeuge, auch Motorräder, sind 10 Jahre ab der Erstzulassung steuerfrei, wenn sie bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, längstens bis zum 31.12.2035 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Verkaufst du es, übernimmt der Käufer die restliche Zeit. Saisonpausen und Abmeldungen verlängern sie nicht (§ 3d Abs. 2 und 3). Danach zahlt ein Elektro-Motorrad keine Hubraumsteuer, sondern die Hälfte der Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2), bei 400 kg sind das 11 € im Jahr. Elektrische Leichtkrafträder bis 11 kW sind ohnehin dauerhaft frei.
Schwerbehinderte
Ist das Motorrad auf dich zugelassen und hast du einen Ausweis mit Merkzeichen H, Bl oder aG, zahlst du keine Steuer. Mit orangefarbenem Ausweis für G oder Gl halbiert sie sich, aber nur, solange du keine Wertmarke für die kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn nutzt (§ 3a Abs. 1 und 2 KraftStG). Beides gibt es nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt (§ 3a Abs. 3).
Saisonkennzeichen: nur für die Fahrmonate zahlen
Mit einem Saisonkennzeichen ist das Motorrad jedes Jahr für denselben Zeitraum zugelassen, mindestens 2 und höchstens 11 volle Monate (§ 10 Abs. 3 FZV). Außerhalb der Saison darfst du es weder fahren noch auf der Straße abstellen. Die Steuer fällt nur für die Tage der Saison an:
| Saison | Tage | 800 cm³ | 1.200 cm³ |
|---|---|---|---|
| Mai bis August | 123 | 19 € | 29 € |
| April bis September | 183 | 29 € | 44 € |
| April bis Oktober | 214 | 34 € | 51 € |
| März bis Oktober | 245 | 39 € | 59 € |
| März bis November | 275 | 44 € | 66 € |
| ganzes Jahr | 365 | 58 € | 88 € |
Steuer je Tag ein 365stel der Jahressteuer, der 29. Februar zählt nicht mit (§ 11 Abs. 4 KraftStG).
Bei der Steuer bringt die Saison also nur einen kleinen Betrag. Mehr macht sie bei der Versicherung aus, wobei jeder Versicherer den Saisonbeitrag selbst berechnet, einfach durch zwölf teilen und mal Monate stimmt meist nicht. Außerhalb der Saison läuft eine beitragsfreie Ruheversicherung mit Haftpflicht und, wenn du Kasko hast, Teilkasko. Dafür muss das Motorrad in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz stehen (AKB H.1.4, H.1.5 und H.2.2).
Nach den Musterbedingungen steigt die SF-Klasse mit Saisonkennzeichen nur, wenn die Saison mindestens 6 Monate umfasst (AKB I.3.3). Wer nur von Mai bis September fährt, spart Steuer, bleibt in der Versicherung aber auf seiner Klasse stehen.
H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder
Ein Oldtimer ist nach der Zulassungsverordnung ein Fahrzeug, das bei der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, weitestgehend im Originalzustand und gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient (§ 2 Nr. 22 FZV). Mit einem Gutachten nach § 23 StVZO bekommst du das H-Kennzeichen (§ 10 Abs. 1 FZV). Die Steuer beträgt dann pauschal 46,02 € im Jahr, egal wie groß der Hubraum ist (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 KraftStG).
Steuerlich lohnt das H-Kennzeichen erst ab 626 cm³, darunter ist die normale Hubraumsteuer niedriger. Manche Versicherer haben für Oldtimer eigene Tarife, oft mit begrenzter Fahrleistung. Auch ein H-Kennzeichen gibt es als Saisonkennzeichen (§ 10 Abs. 3 FZV).
Motorradversicherung: Pflicht, Kasko und SF-Klasse
Pflicht ist nur die Haftpflicht, auch für den 125er (§ 1 PflVG). Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst, mindestens bis 7,5 Mio. € für Personen- und 1,3 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und schützen das eigene Motorrad:
- Teilkasko: Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung (AKB A.2.2.1)
- Vollkasko: dazu Unfallschäden, auch selbst verschuldete Stürze, und Vandalismus durch Fremde (AKB A.2.2.2)
Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, einen Neupreis sehen die Musterbedingungen nur für Pkw vor (AKB A.2.5.1). Je weniger deine Maschine noch wert ist, desto weniger kann dir die Vollkasko also zurückzahlen, bei einer neuen und teuren Maschine entsprechend mehr.
Typklassen wie beim Auto gibt es nach den Musterbedingungen nur für Pkw. Beim Motorrad nennen sie als Merkmale die Motorleistung und das Alter der Fahrer, dazu kommen Regionalklasse und SF-Klasse (AKB Anhang 2 bis 4). Was dein Motorrad kostet, sagt dir deshalb nur ein Angebot. Selbst wählen kannst du den Umfang der Kasko, die Selbstbeteiligung, den Fahrerkreis und die Saisonlänge. Für Krafträder sehen die Musterbedingungen eine eigene SF-Tabelle vor, in der Beispieltabelle ist sie kürzer als beim Auto:
| Klasse | Haftpflicht | Vollkasko |
|---|---|---|
| SF 0 | 100 % | 100 % |
| SF ½ | 74 % | 76 % |
| SF 1 | 54 % | 55 % |
| SF 3 | 44 % | 46 % |
| SF 5 | 38 % | 40 % |
| SF 10 | 30 % | 33 % |
| SF 15 | 27 % | 29 % |
| SF 20 | 24 % | 27 % |
| SF M | 155 % | 116 % |
Beitragssatz in Prozent des Grundbeitrags für Krafträder, Beispiel Barmenia, AKB Stand 10/2025. Dort endet die Tabelle bei SF 20.
Ein Haftpflichtschaden wirft dich dort von SF 10 auf SF 1 zurück, der Beitragssatz steigt von 30 auf 54 %. In der Vollkasko geht es nach einem Schaden nur auf SF 5, von 33 auf 40 %. Ob du einen kleinen Schaden besser selbst zahlst, rechnet der SF-Klassen-Rechner vor.
Unterhaltskosten im Jahr: Posten für Posten
Was ein Motorrad im Jahr kostet, setzt sich aus wenigen festen und vielen laufenden Posten zusammen. Der Rechner oben addiert Steuer, Versicherung, Sprit und einen Betrag für Wartung, in den du alles Übrige packst:
- Kfz-Steuer: nach Hubraum, siehe Tabelle oben, mit Saisonkennzeichen anteilig
- Versicherung: Haftpflicht, wenn gewünscht Kasko, nur aus deinem Angebot
- Sprit: Kilometer × Verbrauch je 100 km ÷ 100 × Literpreis
- Hauptuntersuchung: alle 24 Monate, auf deine Kosten (§ 29 Abs. 1 StVZO)
- Inspektion und Verschleiß: Öl, Kette, Reifen und Bremsen nach Herstellervorgabe und Fahrleistung
- Ausrüstung und Stellplatz: Helm und Schutzkleidung, dazu eine Garage, wenn du keine hast
- Wertverlust und Finanzierung: rechnet der Rechner nicht mit, die Rate eines Kredits zeigt der Autokredit-Rechner
Den größten berechenbaren Posten bildet meist der Sprit. Super E5 kostete am 21.09.2026 in Deutschland 2,348 € je Liter (EU-Kommission). Damit kostet Sprit im Jahr:
| Fahrleistung | 4 l/100 km | 5 l/100 km | 6 l/100 km |
|---|---|---|---|
| 2.000 km | 188 € | 235 € | 282 € |
| 4.000 km | 376 € | 470 € | 564 € |
| 6.000 km | 564 € | 704 € | 845 € |
| 8.000 km | 751 € | 939 € | 1.127 € |
| 10.000 km | 939 € | 1.174 € | 1.409 € |
Gerechnet mit dem Rechner oben. Den Spritpreis kannst du dort anpassen.
4.000 km im Jahr, Wartung als angenommener Betrag, die Versicherung kommt aus deinem Angebot dazu.
- Kfz-Steuer, April bis Oktober (214 Tage)
- 34,00 €
- 4.000 km mit 5 l zu 2,348 €
- 469,60 €
- Wartung, Reifen, Ausrüstung (angenommen)
- 500,00 €
- Im Jahr ohne Versicherung
- 1.003,60 €
- + Versicherung
- laut Angebot
Ohne Versicherung sind das 0,25 € je Kilometer. Je 100 € Versicherungsbeitrag im Jahr steigen die Kosten bei 4.000 km um 2,5 Cent je Kilometer.
Führerschein: welche Klasse für welches Motorrad
Welche Maschine du fahren darfst, legt die Fahrerlaubnis-Verordnung fest (§ 6 Abs. 1 FeV), das Mindestalter steht in § 10 Abs. 1 FeV:
| Klasse | Was du fahren darfst | Mindestalter |
|---|---|---|
| AM | Kleinkrafträder bis 45 km/h | 15 (bis 16 nur in Deutschland) |
| A1 | bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg | 16 |
| A2 | bis 35 kW und 0,2 kW/kg, nicht abgeleitet von mehr als 70 kW | 18 |
| A | alle Krafträder | 24, nach 2 Jahren A2 schon 20 |
| B mit 196 | wie A1, nur in Deutschland | 25, Klasse B seit 5 Jahren |
Klasse A schließt A2, A1 und AM ein, A2 schließt A1 ein, Klasse B schließt AM ein (§ 6 Abs. 3 FeV).
Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du mit dem Autoführerschein 125er fahren, ohne Motorradprüfung. Voraussetzungen: Du hast Klasse B seit mindestens 5 Jahren, bist mindestens 25 und machst eine Fahrerschulung in der Fahrschule (§ 6b FeV). Die Steuerfreiheit hängt dabei am Motorrad, nicht am Führerschein: Ein Leichtkraftrad bleibt steuerfrei, egal mit welcher Klasse du es fährst. Für größere Maschinen brauchst du A2 oder A.
Häufige Fragen
Wann wird die Kfz-Steuer fürs Motorrad abgebucht?
Was passiert mit Steuer und Versicherung, wenn ich das Motorrad über Winter abmelde?
Brauche ich für einen 125er eine Versicherung und eine Hauptuntersuchung?
Wie oft muss ein Motorrad zum TÜV, und was gilt mit Saisonkennzeichen?
Kann ich meine SF-Klasse vom Auto aufs Motorrad übertragen?
Bis wann kann ich die Motorradversicherung wechseln?
Muss ich das Motorrad nach einem Umzug ummelden?
Warum schätzt der Rechner den Versicherungsbeitrag nicht?
Quellen
- § 9 KraftStG: Krafträder 1,84 € je angefangene 25 cm³ (Abs. 1 Nr. 1), Elektrofahrzeuge (Abs. 2), Oldtimer-Kennzeichen (Abs. 4) gesetze-im-internet.de
- § 3, § 3a und § 3d KraftStG: Steuerfrei: zulassungsfreie Fahrzeuge, Schwerbehinderte, Elektrofahrzeuge gesetze-im-internet.de
- § 5 und § 11 KraftStG: Mindestens ein Monat Steuerpflicht, Zahlung im Voraus, Saison tageweise, Abrundung gesetze-im-internet.de
- Zoll: Steuervergünstigungen für reine Elektrofahrzeuge: Befreiung, danach Steuer nach Gewicht zur Hälfte zoll.de
- § 2, § 3 und § 4 FZV: Begriffe Leichtkraftrad, Kleinkraftrad, Oldtimer; Zulassungsfreiheit und Kennzeichen gesetze-im-internet.de
- § 10 und § 15 FZV: Oldtimer- und Saisonkennzeichen, Mitteilung bei Umzug gesetze-im-internet.de
- § 29 StVZO und Anlage VIII: Hauptuntersuchung alle 24 Monate, bei Saisonkennzeichen im ersten Monat der Saison gesetze-im-internet.de
- § 6, § 6b und § 10 FeV: Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, Schlüsselzahl 196, Mindestalter gesetze-im-internet.de
- Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG: Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht gesetze-im-internet.de
- GDV: Musterbedingungen Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025): Teil- und Vollkasko (A.2.2), Kündigung (G.2), Ruheversicherung (H.1), Saisonkennzeichen (H.2), SF-Klassen (I), Tarifmerkmale (Anhang 2 bis 4) gdv.de
- Barmenia, AKB Stand 10/2025: Beispieltabelle SF-Klassen und Rückstufung für Krafträder, Anhang Nr. 2.1 media.barmenia.de
- EU-Kommission: Weekly Oil Bulletin: Spritpreis Super E5 in Deutschland, Stand 21.09.2026 energy.ec.europa.eu