Zum Inhalt springen

Motorrad-Kosten-Rechner

Die Kfz-Steuer fürs Motorrad beträgt 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum: Ein 800er kostet 58 € im Jahr, mit Saisonkennzeichen von April bis Oktober 34 €. Ein 125er mit höchstens 11 kW ist steuerfrei. Viel mehr kosten Versicherung, Sprit und Wartung. Der Rechner zählt alles zusammen, den Versicherungsbeitrag trägst du aus deinem Angebot ein.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Motorrad-Kosten-Rechner

Dein Motorrad kostet im Jahr

1.254 €

104,47 € im Monat · 0,31 € je Kilometer

Die Kfz-Steuer beträgt 58,00 € im Jahr, mit Saisonkennzeichen für 7 Monate nur 34,00 €.

Steuer
34,00 €
Versicherung
250 €
Sprit
470 €
Wartung
500 €
Auf dieser Seite
  1. Kfz-Steuer fürs Motorrad
  2. Steuerfreie Motorräder
  3. Saisonkennzeichen
  4. H-Kennzeichen
  5. Versicherung und SF-Klasse
  6. Unterhaltskosten im Jahr
  7. Führerschein
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Kfz-Steuer fürs Motorrad 2026: 1,84 € je 25 cm³

Für Krafträder mit Verbrennungsmotor zählt nur der Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ im Jahr (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). CO₂-Ausstoß und Schadstoffklasse spielen anders als beim Auto keine Rolle. Angefangen heißt: Schon ein Kubikzentimeter über einer Stufe kostet die ganze nächste. Der Betrag wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5).

Rechenweg Steuer für 690 cm³
690 cm³ ÷ 25 cm³ = 27,6, angefangen also
28 Einheiten
× 1,84 € je Einheit
51,52 €
auf volle Euro abgerundet: Steuer im Jahr
51 €
mit Saison April bis Oktober: 51,52 € × 214 ÷ 365
30 €

Mit Saisonkennzeichen zählt jeder Tag der Saison mit einem 365stel der Jahressteuer, auch das wird abgerundet (§ 11 Abs. 4 Nr. 3).

HubraumRechnungSteuer im Jahr
125 cm³Leichtkraftradsteuerfrei
250 cm³10 × 1,84 €18,40 € vor dem Abrunden18 €
300 cm³12 × 1,84 €22,08 € vor dem Abrunden22 €
390 cm³16 × 1,84 €29,44 € vor dem Abrunden29 €
500 cm³20 × 1,84 €36,80 € vor dem Abrunden36 €
650 cm³26 × 1,84 €47,84 € vor dem Abrunden47 €
700 cm³28 × 1,84 €51,52 € vor dem Abrunden51 €
800 cm³32 × 1,84 €58,88 € vor dem Abrunden58 €
900 cm³36 × 1,84 €66,24 € vor dem Abrunden66 €
1.000 cm³40 × 1,84 €73,60 € vor dem Abrunden73 €
1.100 cm³44 × 1,84 €80,96 € vor dem Abrunden80 €
1.200 cm³48 × 1,84 €88,32 € vor dem Abrunden88 €
1.300 cm³52 × 1,84 €95,68 € vor dem Abrunden95 €
1.800 cm³72 × 1,84 €132,48 € vor dem Abrunden132 €

§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG. Ein 125er mit mehr als 11 kW ist kein Leichtkraftrad und kostet 9 € im Jahr.

Die Steuer setzt das Hauptzollamt fest, sobald du das Motorrad zulässt, und bucht sie jährlich im Voraus ab. Den Rechenweg für Autos, Wohnmobile und Anhänger zeigt der Kfz-Steuer-Rechner.

Steuerfreie Motorräder: 125er, 50er, Elektro

Steuerfrei ist alles, was keine Zulassung braucht (§ 3 Nr. 1 KraftStG). Das sind Leichtkrafträder und Kleinkrafträder (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 FZV). Bis wie viel cm³ ein Motorrad steuerfrei ist, hängt also an der Leistung mit: Ein 125er ist nur mit höchstens 11 kW ein Leichtkraftrad (§ 2 Nr. 10 FZV).

Fahrzeug oder HalterVoraussetzungSteuer
Kleinkraftrad (Mofa, Moped, 50er-Roller)bis 45 km/h, bis 50 cm³ oder elektrisch bis 4 kWsteuerfrei
Leichtkraftrad (125er)bis 125 cm³ und 11 kW, elektrisch bis 11 kWsteuerfrei
125er mit mehr als 11 kWkein Leichtkraftrad9 € im Jahr
Elektro-Motorrad über 11 kWerstmals zugelassen bis 31.12.203010 Jahre frei, längstens bis 31.12.2035
Halter mit Merkzeichen H, Bl oder aGFahrzeug auf ihn zugelassensteuerfrei
Halter mit orangefarbenem Ausweis (G oder Gl)ohne Freifahrt-Wertmarkedie Hälfte, beim 800er 29 €

§ 3 Nr. 1, § 3a und § 3d KraftStG, § 2 Nr. 10 und 11 FZV.

Steuerfrei heißt nicht ohne Kennzeichen: Der 125er braucht ein amtliches Kennzeichen (§ 4 Abs. 2 FZV), Mofa und Moped fahren mit einem Versicherungskennzeichen, das der Versicherer jeweils für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar ausgibt (§ 4 Abs. 3, § 52 Abs. 1 FZV).

Elektro-Motorrad

Reine Elektrofahrzeuge, auch Motorräder, sind 10 Jahre ab der Erstzulassung steuerfrei, wenn sie bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, längstens bis zum 31.12.2035 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Verkaufst du es, übernimmt der Käufer die restliche Zeit. Saisonpausen und Abmeldungen verlängern sie nicht (§ 3d Abs. 2 und 3). Danach zahlt ein Elektro-Motorrad keine Hubraumsteuer, sondern die Hälfte der Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2), bei 400 kg sind das 11 € im Jahr. Elektrische Leichtkrafträder bis 11 kW sind ohnehin dauerhaft frei.

Schwerbehinderte

Ist das Motorrad auf dich zugelassen und hast du einen Ausweis mit Merkzeichen H, Bl oder aG, zahlst du keine Steuer. Mit orangefarbenem Ausweis für G oder Gl halbiert sie sich, aber nur, solange du keine Wertmarke für die kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn nutzt (§ 3a Abs. 1 und 2 KraftStG). Beides gibt es nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt (§ 3a Abs. 3).

Saisonkennzeichen: nur für die Fahrmonate zahlen

Mit einem Saisonkennzeichen ist das Motorrad jedes Jahr für denselben Zeitraum zugelassen, mindestens 2 und höchstens 11 volle Monate (§ 10 Abs. 3 FZV). Außerhalb der Saison darfst du es weder fahren noch auf der Straße abstellen. Die Steuer fällt nur für die Tage der Saison an:

SaisonTage800 cm³1.200 cm³
Mai bis August12319 €29 €
April bis September18329 €44 €
April bis Oktober21434 €51 €
März bis Oktober24539 €59 €
März bis November27544 €66 €
ganzes Jahr36558 €88 €

Steuer je Tag ein 365stel der Jahressteuer, der 29. Februar zählt nicht mit (§ 11 Abs. 4 KraftStG).

Bei der Steuer bringt die Saison also nur einen kleinen Betrag. Mehr macht sie bei der Versicherung aus, wobei jeder Versicherer den Saisonbeitrag selbst berechnet, einfach durch zwölf teilen und mal Monate stimmt meist nicht. Außerhalb der Saison läuft eine beitragsfreie Ruheversicherung mit Haftpflicht und, wenn du Kasko hast, Teilkasko. Dafür muss das Motorrad in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz stehen (AKB H.1.4, H.1.5 und H.2.2).

Unter sechs Monaten kein Rabattaufbau

Nach den Musterbedingungen steigt die SF-Klasse mit Saisonkennzeichen nur, wenn die Saison mindestens 6 Monate umfasst (AKB I.3.3). Wer nur von Mai bis September fährt, spart Steuer, bleibt in der Versicherung aber auf seiner Klasse stehen.

H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder

Ein Oldtimer ist nach der Zulassungsverordnung ein Fahrzeug, das bei der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, weitestgehend im Originalzustand und gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient (§ 2 Nr. 22 FZV). Mit einem Gutachten nach § 23 StVZO bekommst du das H-Kennzeichen (§ 10 Abs. 1 FZV). Die Steuer beträgt dann pauschal 46,02 € im Jahr, egal wie groß der Hubraum ist (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 KraftStG).

Steuerlich lohnt das H-Kennzeichen erst ab 626 cm³, darunter ist die normale Hubraumsteuer niedriger. Manche Versicherer haben für Oldtimer eigene Tarife, oft mit begrenzter Fahrleistung. Auch ein H-Kennzeichen gibt es als Saisonkennzeichen (§ 10 Abs. 3 FZV).

Motorradversicherung: Pflicht, Kasko und SF-Klasse

Pflicht ist nur die Haftpflicht, auch für den 125er (§ 1 PflVG). Sie zahlt Schäden, die du anderen zufügst, mindestens bis 7,5 Mio. € für Personen- und 1,3 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und schützen das eigene Motorrad:

  • Teilkasko: Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung (AKB A.2.2.1)
  • Vollkasko: dazu Unfallschäden, auch selbst verschuldete Stürze, und Vandalismus durch Fremde (AKB A.2.2.2)

Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, einen Neupreis sehen die Musterbedingungen nur für Pkw vor (AKB A.2.5.1). Je weniger deine Maschine noch wert ist, desto weniger kann dir die Vollkasko also zurückzahlen, bei einer neuen und teuren Maschine entsprechend mehr.

Typklassen wie beim Auto gibt es nach den Musterbedingungen nur für Pkw. Beim Motorrad nennen sie als Merkmale die Motorleistung und das Alter der Fahrer, dazu kommen Regionalklasse und SF-Klasse (AKB Anhang 2 bis 4). Was dein Motorrad kostet, sagt dir deshalb nur ein Angebot. Selbst wählen kannst du den Umfang der Kasko, die Selbstbeteiligung, den Fahrerkreis und die Saisonlänge. Für Krafträder sehen die Musterbedingungen eine eigene SF-Tabelle vor, in der Beispieltabelle ist sie kürzer als beim Auto:

KlasseHaftpflichtVollkasko
SF 0100 %100 %
SF ½74 %76 %
SF 154 %55 %
SF 344 %46 %
SF 538 %40 %
SF 1030 %33 %
SF 1527 %29 %
SF 2024 %27 %
SF M155 %116 %

Beitragssatz in Prozent des Grundbeitrags für Krafträder, Beispiel Barmenia, AKB Stand 10/2025. Dort endet die Tabelle bei SF 20.

Ein Haftpflichtschaden wirft dich dort von SF 10 auf SF 1 zurück, der Beitragssatz steigt von 30 auf 54 %. In der Vollkasko geht es nach einem Schaden nur auf SF 5, von 33 auf 40 %. Ob du einen kleinen Schaden besser selbst zahlst, rechnet der SF-Klassen-Rechner vor.

Unterhaltskosten im Jahr: Posten für Posten

Was ein Motorrad im Jahr kostet, setzt sich aus wenigen festen und vielen laufenden Posten zusammen. Der Rechner oben addiert Steuer, Versicherung, Sprit und einen Betrag für Wartung, in den du alles Übrige packst:

  • Kfz-Steuer: nach Hubraum, siehe Tabelle oben, mit Saisonkennzeichen anteilig
  • Versicherung: Haftpflicht, wenn gewünscht Kasko, nur aus deinem Angebot
  • Sprit: Kilometer × Verbrauch je 100 km ÷ 100 × Literpreis
  • Hauptuntersuchung: alle 24 Monate, auf deine Kosten (§ 29 Abs. 1 StVZO)
  • Inspektion und Verschleiß: Öl, Kette, Reifen und Bremsen nach Herstellervorgabe und Fahrleistung
  • Ausrüstung und Stellplatz: Helm und Schutzkleidung, dazu eine Garage, wenn du keine hast
  • Wertverlust und Finanzierung: rechnet der Rechner nicht mit, die Rate eines Kredits zeigt der Autokredit-Rechner

Den größten berechenbaren Posten bildet meist der Sprit. Super E5 kostete am 21.09.2026 in Deutschland 2,348 € je Liter (EU-Kommission). Damit kostet Sprit im Jahr:

Fahrleistung4 l/100 km5 l/100 km6 l/100 km
2.000 km188 €235 €282 €
4.000 km376 €470 €564 €
6.000 km564 €704 €845 €
8.000 km751 €939 €1.127 €
10.000 km939 €1.174 €1.409 €

Gerechnet mit dem Rechner oben. Den Spritpreis kannst du dort anpassen.

Rechenbeispiel 800 cm³ mit Saison April bis Oktober

4.000 km im Jahr, Wartung als angenommener Betrag, die Versicherung kommt aus deinem Angebot dazu.

Kfz-Steuer, April bis Oktober (214 Tage)
34,00 €
4.000 km mit 5 l zu 2,348 €
469,60 €
Wartung, Reifen, Ausrüstung (angenommen)
500,00 €
Im Jahr ohne Versicherung
1.003,60 €
+ Versicherung
laut Angebot

Ohne Versicherung sind das 0,25 € je Kilometer. Je 100 € Versicherungsbeitrag im Jahr steigen die Kosten bei 4.000 km um 2,5 Cent je Kilometer.

Führerschein: welche Klasse für welches Motorrad

Welche Maschine du fahren darfst, legt die Fahrerlaubnis-Verordnung fest (§ 6 Abs. 1 FeV), das Mindestalter steht in § 10 Abs. 1 FeV:

KlasseWas du fahren darfstMindestalter
AMKleinkrafträder bis 45 km/h15 (bis 16 nur in Deutschland)
A1bis 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg16
A2bis 35 kW und 0,2 kW/kg, nicht abgeleitet von mehr als 70 kW18
Aalle Krafträder24, nach 2 Jahren A2 schon 20
B mit 196wie A1, nur in Deutschland25, Klasse B seit 5 Jahren

Klasse A schließt A2, A1 und AM ein, A2 schließt A1 ein, Klasse B schließt AM ein (§ 6 Abs. 3 FeV).

Mit der Schlüsselzahl 196 darfst du mit dem Autoführerschein 125er fahren, ohne Motorradprüfung. Voraussetzungen: Du hast Klasse B seit mindestens 5 Jahren, bist mindestens 25 und machst eine Fahrerschulung in der Fahrschule (§ 6b FeV). Die Steuerfreiheit hängt dabei am Motorrad, nicht am Führerschein: Ein Leichtkraftrad bleibt steuerfrei, egal mit welcher Klasse du es fährst. Für größere Maschinen brauchst du A2 oder A.

Häufige Fragen

Wann wird die Kfz-Steuer fürs Motorrad abgebucht?
Jährlich im Voraus per Lastschrift durch den Zoll (§ 11 Abs. 1 KraftStG). Mit Saisonkennzeichen wird sie für die Tage der Saison festgesetzt und bis zur Änderung jedes Jahr wieder so erhoben (§ 12 Abs. 1). Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 5). Halbjährlich zahlen darfst du erst bei mehr als 500 € Jahressteuer (§ 11 Abs. 2), das erreicht kein Motorrad mit üblichem Hubraum.
Was passiert mit Steuer und Versicherung, wenn ich das Motorrad über Winter abmelde?
Mit der Außerbetriebsetzung endet die Steuerpflicht, zu viel gezahlte Steuer bekommst du zurück. Steuer fällt aber für mindestens einen Monat an (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Die Versicherung läuft nach den Musterbedingungen beitragsfrei als Ruheversicherung weiter, mit Haftpflicht und Teilkasko, wenn du vorher Kasko hattest, aber nur, wenn die Pause mindestens zwei Wochen dauert (AKB H.1.2 und H.1.4). Du musst das Motorrad dafür in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz abstellen. Nach einer Frist, die der Versicherer festlegt, endet der Vertrag (H.1.7). Für jedes Jahr die gleiche Pause ist das Saisonkennzeichen meist bequemer, weil die Wiederzulassung entfällt.
Brauche ich für einen 125er eine Versicherung und eine Hauptuntersuchung?
Ja, beides. Leichtkrafträder brauchen keine Zulassung, aber ein amtliches Kennzeichen (§ 4 Abs. 2 FZV) und eine Haftpflichtversicherung wie jedes andere Kraftfahrzeug (§ 1 PflVG). Weil sie kennzeichenpflichtig sind, müssen sie auch zur Hauptuntersuchung (§ 29 Abs. 1 StVZO). Steuerfrei sind sie trotzdem, weil zulassungsfreie Fahrzeuge keine Kfz-Steuer zahlen (§ 3 Nr. 1 KraftStG).
Wie oft muss ein Motorrad zum TÜV, und was gilt mit Saisonkennzeichen?
Alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung (Anlage VIII Nr. 2.1.1 StVZO), die Kosten trägt der Halter. Fällt der Termin in die Pause eines Saisonkennzeichens, machst du die Untersuchung im ersten Monat der nächsten Saison (Nr. 2.6). Außerhalb der Saison darfst du nicht fahren und nicht auf öffentlichen Straßen parken, auch nicht zum TÜV (§ 10 Abs. 3 FZV). Die Musterbedingungen versichern solche Fahrten in der Haftpflicht zwar (AKB H.2.3), erlaubt werden sie dadurch aber nicht.
Kann ich meine SF-Klasse vom Auto aufs Motorrad übertragen?
Nach den Musterbedingungen geht das, weil Pkw und Krafträder zur selben Fahrzeuggruppe gehören (AKB I.6.2.1). Das Auto verliert dann aber seinen Rabatt und fängt neu an (I.7). Meist lohnt es sich nur, wenn das Auto verkauft wird.
Bis wann kann ich die Motorradversicherung wechseln?
Zum Ende des Versicherungsjahres, die Kündigung muss einen Monat vorher beim Versicherer sein (AKB G.2.1). Läuft der Vertrag mit dem Kalenderjahr, ist das der 30. November. Erhöht der Versicherer den Beitrag, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen (G.2.7), nach einem Schaden innerhalb eines Monats, nachdem die Regulierung abgeschlossen ist (G.2.3). Was eine andere Selbstbeteiligung oder Teil- statt Vollkasko bringt, zeigt der Kfz-Versicherungs-Rechner.
Muss ich das Motorrad nach einem Umzug ummelden?
Du musst die neue Anschrift unverzüglich der Zulassungsbehörde melden (§ 15 Abs. 1 FZV), oft geht das gleich mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Ziehst du in einen anderen Zulassungsbezirk, kannst du das alte Kennzeichen behalten oder ein neues beantragen (§ 15 Abs. 4 FZV). Für die Versicherung zählt ab der Ummeldung die Regionalklasse des neuen Wohnorts (AKB K.3), der Beitrag kann also steigen oder sinken.
Warum schätzt der Rechner den Versicherungsbeitrag nicht?
Weil jeder Versicherer seine eigenen Tabellen hat: Grundbeitrag, SF-Klassen, Regionalklassen und Merkmale wie Motorleistung und Alter der Fahrer legt er selbst fest. Ein Durchschnittswert wäre für dein Motorrad fast immer falsch. Hol dir zwei oder drei Angebote mit deiner Saison und deiner SF-Klasse und trag den Jahresbeitrag oben ein. Die Versicherungsteuer von 19 % ist darin schon enthalten (§ 6 Abs. 1 VersStG).

Quellen

  1. § 9 KraftStG: Krafträder 1,84 € je angefangene 25 cm³ (Abs. 1 Nr. 1), Elektrofahrzeuge (Abs. 2), Oldtimer-Kennzeichen (Abs. 4) gesetze-im-internet.de
  2. § 3, § 3a und § 3d KraftStG: Steuerfrei: zulassungsfreie Fahrzeuge, Schwerbehinderte, Elektrofahrzeuge gesetze-im-internet.de
  3. § 5 und § 11 KraftStG: Mindestens ein Monat Steuerpflicht, Zahlung im Voraus, Saison tageweise, Abrundung gesetze-im-internet.de
  4. Zoll: Steuervergünstigungen für reine Elektrofahrzeuge: Befreiung, danach Steuer nach Gewicht zur Hälfte zoll.de
  5. § 2, § 3 und § 4 FZV: Begriffe Leichtkraftrad, Kleinkraftrad, Oldtimer; Zulassungsfreiheit und Kennzeichen gesetze-im-internet.de
  6. § 10 und § 15 FZV: Oldtimer- und Saisonkennzeichen, Mitteilung bei Umzug gesetze-im-internet.de
  7. § 29 StVZO und Anlage VIII: Hauptuntersuchung alle 24 Monate, bei Saisonkennzeichen im ersten Monat der Saison gesetze-im-internet.de
  8. § 6, § 6b und § 10 FeV: Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, Schlüsselzahl 196, Mindestalter gesetze-im-internet.de
  9. Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG: Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht gesetze-im-internet.de
  10. GDV: Musterbedingungen Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025): Teil- und Vollkasko (A.2.2), Kündigung (G.2), Ruheversicherung (H.1), Saisonkennzeichen (H.2), SF-Klassen (I), Tarifmerkmale (Anhang 2 bis 4) gdv.de
  11. Barmenia, AKB Stand 10/2025: Beispieltabelle SF-Klassen und Rückstufung für Krafträder, Anhang Nr. 2.1 media.barmenia.de
  12. EU-Kommission: Weekly Oil Bulletin: Spritpreis Super E5 in Deutschland, Stand 21.09.2026 energy.ec.europa.eu

Passende Rechner