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CO2-Kostenaufteilung berechnen: So wird gerechnet
- Ausstoß je QuadratmeterDen CO2-Ausstoß im Abrechnungszeitraum in Kilogramm durch die Wohnfläche des Gebäudes teilen und auf eine Nachkommastelle runden (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Weicht der Zeitraum der Lieferrechnungen ab, wird umgerechnet.
- Stufe ablesenDen Wert in die Tabelle der Anlage einordnen. Daraus folgt der Anteil von Mietern und Vermieter.
- Kosten teilenDie CO2-Kosten von der Rechnung mit dem Anteil malnehmen. Den Mieteranteil verteilt der Vermieter dann wie die übrigen Heizkosten auf die Wohnungen (§ 7 Abs. 1).
- CO2-Ausstoß laut Rechnung
- 25.000 kg
- ÷ Wohnfläche 800 m²
- 31,3 kg je m²
- Einstufung nach der Anlage zum CO2KostAufG
- Stufe 5
- Anteil Vermieter
- 40 %
- Vermieter: 40 % von 1.785,00 €
- 714,00 €
- Mieter zusammen
- 1.071,00 €
Die zehn Stufen für Wohngebäude
| kg CO2 je m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| ab 52 | 5 % | 95 % |
Anlage zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Bei einem Abrechnungszeitraum unter einem Jahr werden die Grenzen anteilig gekürzt.
Ein gut gedämmtes Haus mit 10 kg je Quadratmeter liegt in Stufe 1, dort zahlen die Mieter alles. Ein unsaniertes Haus mit Ölheizung und 56 kg landet in Stufe 10, der Vermieter trägt 95 %.
Ausnahmen: Denkmalschutz, Gewerbe, neue Heizungen
Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen Dämmung oder Heizungsmodernisierung entgegen, etwa Denkmalschutz, eine Milieuschutzsatzung (Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) oder eine Pflicht zum Anschluss an die Fernwärme, halbiert sich der Anteil des Vermieters (§ 9 Abs. 1). Im Beispiel zahlt er dann 357,00 € statt 714,00 €. Stehen Vorgaben bei Dämmung und Heizung zugleich im Weg, werden die Kosten nicht aufgeteilt (Abs. 2). Die Gründe muss der Vermieter nachweisen (Abs. 3).
In Gebäuden, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, etwa Bürohäusern, gilt eine Teilung je zur Hälfte, auch für Wohnungen darin (§ 8). Ein Laden in einem Wohnhaus fällt dagegen unter das Stufenmodell (§ 6 Abs. 1). Für Wohnungen mit einer neuen Gas- oder Ölheizung nach § 43 Abs. 1 Gebäudemodernisierungsgesetz gilt ab 2028 ebenfalls eine hälftige Teilung, dann auch für die Gasnetzentgelte (§ 5a). Fernwärme aus Kraftwerken im europäischen Emissionshandel fällt nicht unter das Gesetz, wenn das Gebäude erst nach dem 1. Januar 2023 angeschlossen wurde (§ 2 Abs. 4 Satz 2).
Häufige Fragen
Wie werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
Wo finde ich den CO2-Ausstoß?
Was, wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt?
Gilt das auch für eine Gasetagenheizung?
Wie ist es bei Büros und Läden?
Was ändert sich ab 2028?
Quellen
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG): §§ 3 bis 9 und Anlage, geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- Anlage zum CO2KostAufG: Stufenmodell für Wohngebäude gesetze-im-internet.de
- § 5a CO2KostAufG: Hälftige Teilung bei neuen Heizungen ab 2028 gesetze-im-internet.de