Versicherungssumme nach GDV-Orientierungswert
Der Verband Versicherer (GDV) empfiehlt zur Bemessung 650 €/m² Wohnfläche im Stand 2026 — Schwelle für den Unterversicherungsverzicht.
Die Höhe der Versicherungssumme bestimmt zwei zentrale Größen: den Jahresbeitrag (Versicherungssumme × Beitragssatz) und den Schwellenwert für den Unterversicherungsverzicht nach §75 VVG. Der GDV-Verband Versicherer hat den Daumenwert zum 1.1.2025 von 600 €/m² auf 650 €/m² angehoben — Reaktion auf Inflation und gestiegene Wiederbeschaffungskosten. Bei Einhaltung der Erfahrungswert verzichten die meisten Versicherer auf den Unterversicherungseinwand.
Versicherungssumme nach Wohnfläche
Berechnung mit GDV-Faustregel 650 €/m² für Standardausstattung.
| Wohnfläche | Versicherungssumme | Beitrag p. a. (1,0 ‰ inkl. VersStG) | Beitrag p. M. |
|---|---|---|---|
| 40 m² | 26.000 € | 31 € | 2,60 € |
| 60 m² | 39.000 € | 46 € | 3,90 € |
| 80 m² | 52.000 € | 62 € | 5,20 € |
| 100 m² | 65.000 € | 77 € | 6,50 € |
| 120 m² | 78.000 € | 93 € | 7,70 € |
| 150 m² | 97.500 € | 116 € | 9,70 € |
| 200 m² | 130.000 € | 155 € | 12,90 € |
Beitragssatz 1,0 ‰ entspricht Postleitzone B (mittel) ohne Zusatzbausteine. Inklusive 19 % Versicherungsteuer nach §1 VersStG. Wertvolle Einrichtung erfordert Aufstockung der Versicherungssumme. Quelle: GDV-Verbandsstatistik 2026; BGH IV ZR 245/15 zur Auslegung des §75 VVG.
Versicherte Gefahren nach §80 VVG
Der Standardvertrag deckt fünf Gefahrenkomplexe — Elementarschäden und Glasbruch sind Zusatzbausteine.
§80 VVG nennt den Standardgefahrenkatalog der Hausratversicherung. Die fünf Gefahrenkomplexe — Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus, Raub — sind in jeder Hausratpolice enthalten. Erweiterungen wie Glasbruch, Fahrraddiebstahl und Elementarschäden sind als gesonderte Bausteine zu vereinbaren.
Standardgefahren der Hausratpolice
Fünf Komplexe nach §80 VVG mit typischen Schadenfällen.
| Gefahr | Umfang | Typischer Schaden |
|---|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall Luftfahrzeug | Küchenbrand, Blitzschlag in PC-Anlage |
| Leitungswasser | Bruchschaden an Wasserleitung, Heizung, Warmwasseraufbereitung | Geplatzte Leitung, defekte Geschirrspüler-Schläuche |
| Sturm/Hagel | Windstärke ab 8 Bft, Hagel | Eindringender Regen über zerstörtes Fenster |
| Einbruchdiebstahl | Aufbrechen, Eindringen mit gewaltsamer Überwindung | Diebstahl von Schmuck, Elektrogeräten, Bargeld |
| Vandalismus + Raub | Mutwillige Sachbeschädigung nach Einbruch; Wegnahme mit Gewalt | Verwüstete Wohnung nach Einbruch; Handtaschenraub |
Nicht enthalten: Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, reine Glasbrüche und vorsätzliche Schadenherbeiführung (§81 Abs. 1 VVG). Quelle: §80 VVG; Allgemeine Versicherungsbedingungen Hausrat (VHB 2022).
Außenversicherung und Fahrraddiebstahl
Schutz für mitgeführte Sachen außerhalb der Wohnung — typisch 10–25 % der Versicherungssumme. Fahrradiebstahl als eigener Baustein.
Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich an der Wohnungstür. Die Außenversicherung erweitert ihn auf vorübergehend mitgeführte Sachen — Reisegepäck, Laptop in Bibliothek, Kamera im Urlaub. Höchstgrenze regelmäßig 10 bis 25 % der Hauptversicherungssumme, zeitlich auf drei Monate begrenzt, regional Inland und EU. Für Fahrräder und Pedelecs außerhalb der Wohnung gilt der separate Fahrraddiebstahl- Baustein.
Erweiterungen der Standardpolice
Drei häufige Bausteine mit Höchstgrenzen und Voraussetzungen.
| Baustein | Höchstgrenze | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Außenversicherung | 10–25 % der Versicherungssumme | Vorübergehend (max. 3 Monate), Inland und EU |
| Fahrraddiebstahl | 1–5 % der Versicherungssumme, oft Obergrenze 5.000 € | Codiernummer-Bügelschloss, Anschluss, Polizei in 48 h |
| Glasbruch | Pauschal nach Tarif, häufig unbegrenzt | Mobiliar- und Gebäudeverglasung; nicht: Brillengläser |
S-Pedelecs ab 45 km/h sind versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und nicht durch den Hausrat-Fahrraddiebstahl-Baustein gedeckt. Quelle: VHB 2022; Verbandsbedingungen GDV.
Elementarschäden — separate Police
Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch und Erdbeben sind im Standardvertrag nicht versichert; ihre Absicherung erfordert den Elementarbaustein.
Die häufigste Fehlannahme: Eine Hausratversicherung deckt jeden Wasserschaden. Sie deckt ihn nicht. §80 VVG nennt Leitungswasser aus Rohren — nicht aber Hochwasser, Rückstau aus Kanalisation, Erdrutsch oder Erdbeben. Diese sogenannten Elementargefahren erfordern den gesonderten Elementarschaden-Baustein. Sein Beitrag richtet sich nach der ZÜRS-Hochwasserzone des Standorts: in Zone 1 (selten) typisch 30–60 € jährlich, in Zone 4 (häufig) 150–250 € oder kein Vertragsangebot.
ZÜRS-Zonen und Elementarbeitrag
Klassifizierung nach Hochwasserwahrscheinlichkeit, Beiträge gerundet.
| ZÜRS-Zone | Wahrscheinlichkeit | Mehrbeitrag p. a. | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Zone 1 | Sehr selten (seltener als 1× in 200 Jahren) | 30–60 € | Vollständig verfügbar |
| Zone 2 | Selten (1× in 50–200 Jahren) | 50–100 € | Verfügbar |
| Zone 3 | Mittel (1× in 10–50 Jahren) | 100–200 € | Eingeschränkt, häufig SB ab 1.000 € |
| Zone 4 | Häufig (häufiger als 1× in 10 Jahren) | 150–250 € | Selten verfügbar, oft Ablehnung |
Die Bundesregierung diskutiert seit 2023 eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Wohngebäude; ein Beschluss steht im Stand 2026 aus. Quelle: GDV-ZÜRS-System; Bundesrats-Drucksache 2025.
Beitragsbeispiele aus der Praxis
Versicherungssumme und Beitrag nach Wohnfläche — Beitragssatz 1,0 ‰ für Postleitzone B (Mittel), inklusive 19 % Versicherungsteuer.
| Wohnfläche | Versicherungssumme | Beitrag p. a. | Beitrag p. M. |
|---|---|---|---|
| 40 m² | 26.000 € | 31 € | 2,60 € |
| 60 m² | 39.000 € | 46 € | 3,90 € |
| 80 m² | 52.000 € | 62 € | 5,20 € |
| 100 m² | 65.000 € | 77 € | 6,50 € |
| 120 m² | 78.000 € | 93 € | 7,70 € |
| 150 m² | 97.500 € | 116 € | 9,70 € |
| 200 m² | 130.000 € | 155 € | 12,90 € |
Die ausgewiesenen Beiträge sind Bruttowerte inklusive Versicherungsteuer. Postleitzone A liegt rund 20 % unter, Zone C rund 30 % über diesen Werten. Zusatzbausteine (Fahrrad, Glas, Elementar) erhöhen den Beitrag um 20 bis 60 %.
Unterversicherungsverzicht §75 VVG
Schutz vor proportionaler Kürzung der Erstattung im Schadensfall — gewährt bei Versicherungssumme nach 650 €/m²-Faustregel.
§75 VVG ordnet bei Unterversicherung eine quotale Kürzung der Erstattung an: Erstattung = Schaden × Versicherungssumme / Versicherungswert. Wer 50.000 € Hausratswert hat und nur 30.000 € versichert, erhält bei einem 20.000-€-Schaden lediglich 12.000 €. Der Versicherungsnehmer trägt 8.000 € selbst.
Worked Example zur §75-Kürzung
Berechnung mit Quotenregel und Vergleich mit Unterversicherungsverzicht.
Ausgangsfall: 80 m² Wohnung, tatsächlicher Hausratswert 50.000 €. Versicherungssumme im Vertrag: 30.000 € (alter Vertrag aus 2015, nie angepasst). Brand zerstört Hausrat im Wert von 20.000 €.
Anwendung §75 VVG: Erstattung = 20.000 € × (30.000 € / 50.000 €) = 12.000 €. Differenz von 8.000 € trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Vergleich mit Orientierungswert: Bei korrekter Bemessung 80 m² × 650 €/m² = 52.000 € Versicherungssumme entfiele die Quotenkürzung — die volle 20.000-€-Schadenssumme würde erstattet. Voraussetzung: Tarif mit Unterversicherungsverzicht. Die meisten Versicherer gewähren ihn ab Einhaltung der Faustregel kostenlos.
Grobe Fahrlässigkeit nach §81 VVG
§81 Abs. 2 VVG erlaubt Quotenkürzung bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung; Vorsatz nach Abs. 1 schließt jede Leistung aus.
§81 VVG unterscheidet zwei Verschuldensgrade: Vorsatz (Abs. 1, Leistungsfreiheit) und grobe Fahrlässigkeit (Abs. 2, Quotenkürzung am Maßstab der Schwere des Verschuldens). Klassische Fälle grober Fahrlässigkeit: brennende Kerze unbeaufsichtigt verlassen, Wohnungstür unverschlossen, eingeschalteter Herd während Telefonat. Hochwertige Tarife enthalten den GroFa-Verzicht — Verzicht auf die Kürzung bis zur Versicherungssumme.
BGH IV ZR 14/22 — Maßstab der Quotenkürzung
Konkretisierung des §81 Abs. 2 VVG durch den IV. Zivilsenat.
Der IV. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil IV ZR 14/22 (Juli 2025) zur Auslegung des §81 Abs. 2 VVG entschieden, dass die Quotenkürzung am Maßstab der Schwere des Verschuldens auszurichten und nicht schematisch zu erfolgen hat. Eine vollständige Leistungsverweigerung kommt nur bei besonders gravierender Pflichtverletzung in Betracht; im Regelfall der groben Fahrlässigkeit ohne erschwerende Umstände ist eine Kürzung im Bereich von 25 bis 50 % angezeigt.
Praktische Folge: Der GroFa-Verzicht ist das wichtigste Tarifmerkmal nach dem Unterversicherungsverzicht. Mehrbeitrag typisch 10 bis 20 % des Hauptbeitrags — bei 60 € Jahresbeitrag also 6 bis 12 € Aufschlag für das vollständige Wegfall der Kürzungsmöglichkeit.
Verfahrensgang in sieben Schritten
Von der Vertragsanbahnung bis zur Schadensregulierung — mit Anzeigepflichten, Schadenminderung und Klagefrist.
Wohnfläche und Versicherungssumme bestimmen
Gemessene Wohnfläche × 650 €/m² nach GDV-Faustregel 2026 ergibt die Versicherungssumme. Bei wertvoller Einrichtung — Kunst, Antiquitäten, Designermöbel — Aufstockung empfehlenswert. Diese Bemessung sichert den Unterversicherungsverzicht und schließt die Quotenregel des §75 VVG aus.
Zusatzbausteine prüfen — Glas, Fahrrad, Elementar
Fahrradiebstahl 1–5 % der Versicherungssumme als Höchstgrenze. Glasbruch pauschal je nach Tarif. Elementarschadenbaustein für Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben — abhängig von ZÜRS-Zone 30–250 € Mehrbeitrag jährlich. Die Standardpolice deckt diese Gefahren nicht.
Anzeigepflichten nach §19 VVG vollständig erfüllen
Alle in Textform gestellten Risikofragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Vorschadenhistorie, Bauart der Wohnung, Tätigkeit in der Wohnung. Falsche Angaben berechtigen zum Rücktritt nach §19 Abs. 2 VVG — auch ohne Schadenseintritt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Während der Vertragslaufzeit — Gefahrerhöhung anzeigen
Risikobegründende Veränderungen (Untervermietung, Umbau, Plattform-Kurzzeitvermietung, Abwesenheit über 60 Tage) sind nach §23 VVG schriftlich anzuzeigen. Unterlassene Anzeige berechtigt nach §26 VVG zur Leistungskürzung oder vollständigen Ablehnung.
Versicherungssumme jährlich an Inflation anpassen
Mit der allgemeinen Geldwertentwicklung steigt der Wert des Hausrats. Die meisten Verträge enthalten eine automatische Dynamik-Klausel, die die Versicherungssumme jährlich anhebt. Größere Anschaffungen — neuer Fernseher, Hochwertfahrrad, Schmuck — sind dem Versicherer separat anzuzeigen.
Im Schadensfall — Anzeige und Schadenminderung
Schaden unverzüglich beim Versicherer anzeigen — bei Einbruch und Diebstahl zusätzlich Polizei innerhalb 48 Stunden. §82 VVG verpflichtet zur Schadenminderung — Folgeschäden vermeiden, Beweise sichern, Schadensgegenstände bis zur Begutachtung aufbewahren. Stehlgutliste mit Anschaffungspreisen und Belegen erstellen.
Bei Leistungsablehnung — Klagefrist und Rechtsweg
Schriftliche Leistungsablehnung des Versicherers prüfen. Rechtsweg über Versicherungsombudsmann (Streitwert bis 10.000 € kostenfrei) oder Klage zum Amtsgericht/Landgericht. §195 BGB Regelverjährung drei Jahre; Hemmung durch Schadensanmeldung nach §15 VVG. Mit Rechtsschutzversicherung sind die Verfahrenskosten regelmäßig gedeckt.
Vier Konstellationen aus der Praxis
Anonymisierte Sachverhalte über vier typische Wohn- und Schadens- konstellationen — Single, Familie, Unterversicherung und Elementar.
Studentin · 60 m² Berlin Wedding
Konstellation Single-Wohnung
Standardvertrag mit Fahrradiebstahl-Zusatz
Sachverhalt. Studentin bezieht eine 60-m²-Altbauwohnung in B-Lage, Erstausstattung Bett, Schreibtisch, Bücherregal, Hochwertgerät MacBook, Pedelec im Hof angeschlossen. Versicherungssumme nach GDV-Orientierungswert: 60 m² × 650 €/m² = 39.000 €. Beitragssatz für Postleitzone B 1,0 ‰. Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl 1 % der Versicherungssumme = 390 € Höchstgrenze.
Streitige Frage. Korrekte Bemessung der Versicherungssumme und Notwendigkeit Zusatzbaustein
Ergebnis. Der Daumenwert der GDV-Verbandsstatistik 2026 liegt bei 650 €/m² Standardausstattung. Bei dieser Bemessung greift der Unterversicherungsverzicht — eine spätere Kürzung nach §75 VVG bei Schaden ist ausgeschlossen. Jahresbeitrag inklusive 19 % VersStG nach §1 VersStG: rund 46 €. Mit Fahrraddiebstahl-Zusatz steigt der Beitrag auf etwa 70-90 €/Jahr. Voraussetzung der Erstattung: dokumentiertes Codiernummer-Schloss und Anzeige bei der Polizei innerhalb 48 Stunden.
Familie · 120 m² EFH Stadtrand
Konstellation Familienhaushalt
Vollausstattung mit Glas- und Fahrrad-Bausteinen
Sachverhalt. Vier-Personen-Haushalt im Eigenheim, 120 m² Wohnfläche, drei Pedelecs im verschlossenen Schuppen, hochwertige Wohnzimmerverglasung, Photovoltaik auf dem Dach. Versicherungssumme nach Erfahrungswert: 78.000 €. Beitragssatz Postleitzone A 1,2 ‰. Zusatzbausteine: Glasversicherung pauschal, Fahrraddiebstahl 3 % = 2.340 €.
Streitige Frage. Auslegung des Versicherungsumfangs — Photovoltaik gehört nicht zum Hausrat
Ergebnis. Hausrat sind nach §80 VVG die beweglichen Sachen innerhalb der Wohnung. Photovoltaik gehört zum Gebäude und ist über die Wohngebäudeversicherung abzudecken — nicht über die Hausratpolice. Jahresbeitrag mit allen Bausteinen rund 150 €. Der versicherte Gefahrenkatalog umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Elementarschäden — Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben — sind im Standardvertrag nicht enthalten und erfordern eine Zusatzpolice oder Elementarbaustein.
Unterversicherung · §75 VVG
Konstellation Schadensregulierung
Brand mit anteiliger Kürzung wegen Unterversicherung
Sachverhalt. Mieter hat 80 m² Wohnung mit tatsächlichem Hausratswert 50.000 €. Versichert nur 30.000 € (alter Vertrag aus 2015, nie angepasst). Brand zerstört Hausrat im Wert von 20.000 €. Versicherer beruft sich auf Unterversicherung nach §75 VVG.
Streitige Frage. Höhe der Erstattung bei Unterversicherung — Anwendung der Quotenregel
Ergebnis. §75 VVG ordnet die proportionale Kürzung an: Erstattung = Schaden × (Versicherungssumme / Versicherungswert). Im Beispiel: 20.000 € × (30.000 / 50.000) = 12.000 € statt 20.000 €. Der Mieter trägt 8.000 € selbst. Schutz vor §75 VVG bietet der Unterversicherungsverzicht — der Versicherer verzichtet auf den Einwand, sofern die Versicherungssumme nach dem Orientierungswert 650 €/m² (Stand 2026, GDV) bemessen ist. Jährliche Anpassung der Versicherungssumme an Inflation und Erwerb wertvoller Anschaffungen ist daher unerlässlich.
Elementar · Hochwasser-Lage
Konstellation versicherungsfreier Schaden
Standardpolice deckt keinen Hochwasserschaden
Sachverhalt. Erdgeschosswohnung an einem Mittelgebirgsfluss in ZÜRS-Zone 3. Starkregen führt zu Rückstau aus der Kanalisation; das Wohnzimmer steht 40 cm unter Wasser. Schaden an Hausrat 18.000 €. Versicherer lehnt ab: Standardvertrag ohne Elementarbaustein.
Streitige Frage. Reichweite des versicherten Gefahrenkatalogs §80 VVG
Ergebnis. §80 VVG nennt die versicherten Gefahren — Feuer, Leitungswasser aus Rohren, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch und Erdbeben sind Elementargefahren und nicht standardmäßig versichert. Ihre Absicherung erfordert den Elementarschaden-Baustein, der je nach ZÜRS-Zone 50 bis 250 € Mehrbeitrag jährlich kostet. Ablehnung des Versicherers in dieser Konstellation ist materiell-rechtlich korrekt; Schaden trägt der Versicherungsnehmer in voller Höhe.
Update-Log 2025 → 2026
Was sich seit Januar 2025 in GDV-Statistik, BGH-Spruchpraxis und Gesetzgebungsverfahren geändert hat.
GDV-Erfahrungswert — Anhebung auf 650 €/m² Wohnfläche
Der Verband Versicherer (GDV) hat den Orientierungswert zur Bemessung der Versicherungssumme zum 01.01.2025 von zuvor 600 €/m² auf 650 €/m² angehoben — Reaktion auf Inflation und gestiegene Wiederbeschaffungskosten für Hausrat, anknüpfend an die GDV-Musterbedingungen VHB 2022 (Stand 01.01.2022). Die meisten Versicherer haben den Unterversicherungsverzicht entsprechend angepasst; bestehende Verträge sind dynamisch erhöht worden.
BGH IV ZR 14/22 zur groben Fahrlässigkeit
Der IV. Zivilsenat des BGH hat zur Auslegung des §81 Abs. 2 VVG entschieden, dass die Quotenkürzung am Maßstab des Verschuldens auszurichten ist und nicht schematisch erfolgen darf. Bei grober Fahrlässigkeit ohne erschwerende Umstände kommt regelmäßig eine Kürzung im Bereich von 25 bis 50 % in Betracht; eine vollständige Leistungsverweigerung ist Ausnahme.
Elementarschaden-Pflichtversicherung — Bundesrats-Entwurf
Der Bundesrat hat einen Gesetzgebungsvorschlag zur Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bei Wohngebäuden eingebracht. Ein Beschluss steht im Stand 2026 aus. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird auch die Hausratpolice an die Pflicht-Wohngebäudepolice gekoppelt; die Mehrbeiträge dürften 50 bis 200 € jährlich betragen.
Versicherungsteuer §1 VersStG — keine Anhebung geplant
Der Steuersatz von 19 % auf das Versicherungsentgelt bleibt nach Klarstellung des BMF zum Jahreswechsel 2026 unverändert. Diskutierte Anhebungen im Rahmen des Klima-Sondervermögens haben sich politisch nicht durchgesetzt. Bei einem Nettobeitrag von 60 € fallen damit weiterhin 11,40 € Versicherungsteuer an.
Häufige Fragen zur Hausratversicherung
12 Antworten mit Bezug auf §§ 75, 80, 81 VVG, §1 VersStG und einschlägige BGH-Rechtsprechung.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Hausratpolice sein?
Der GDV-Daumenwert im Stand 2026 lautet 650 €/m² Wohnfläche für Standardausstattung — Ausgangsgröße der GDV-Musterbedingungen VHB 2022, deren Fassung zum 01.01.2022 in Kraft trat. Bei 80 m² ergibt das eine Versicherungssumme von 52.000 €. Diese Bemessung wird von praktisch allen Versicherern als Schwelle für den Unterversicherungsverzicht akzeptiert — der Versicherer verzichtet darauf, sich auf §75 VVG zu berufen, sofern der Erfahrungswert eingehalten ist. Bei wertvoller Einrichtung — Antiquitäten, Kunst, Designermöbel — ist eine höhere Summe erforderlich; eine Wertgutachten-Aufstellung wird empfohlen.
Welche Gefahren sind nach §80 VVG standardmäßig versichert?
§80 VVG nennt die fünf Standardgefahren: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus sowie Raub. Nicht in der Standardpolice enthalten sind Elementarschäden (Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben), grobe Fahrlässigkeit (§81 VVG) sowie reine Glasbruchschäden. Diese Risiken erfordern Zusatzbausteine. Der Versicherungsschutz endet an der Wohnungstür — für mitgeführte Sachen außerhalb gilt die Außenversicherung mit eigener Höchstgrenze.
Was umfasst die Außenversicherung der Hausratpolice?
Die Außenversicherung deckt Sachen, die vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung mitgeführt werden — typisch Reisegepäck im Hotelzimmer, Laptop in der Universitätsbibliothek, Fahrrad bei einem Ausflug. Die Höchstgrenze beträgt regelmäßig 10 bis 25 % der Hauptversicherungssumme, je nach Tarif. Geltungsbereich Inland und EU regelmäßig zeitlich begrenzt — typisch drei Monate. Außerhalb der EU oder bei längerer Abwesenheit ist eine separate Reisegepäckversicherung sinnvoll.
Sind Fahrräder und Pedelecs in der Hausratpolice versichert?
Innerhalb der Wohnung — gegen Einbruchdiebstahl — ja; außerhalb nur mit Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Dieser Baustein deckt typisch 1 bis 5 % der Hauptversicherungssumme als Höchstgrenze, häufig mit absoluter Obergrenze 1.500 bis 5.000 €. Voraussetzungen der Erstattung: ordnungsgemäßes Schloss (Codiernummer-Bügelschloss), Anschluss an festes Objekt und Polizeianzeige innerhalb 48 Stunden. Pedelecs bis 25 km/h sind regelmäßig mitversichert; S-Pedelecs ab 45 km/h erfordern eine separate Police als versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Sind Elementarschäden im Hausratvertrag enthalten?
Nein — und das ist die häufigste Fehlannahme. Elementarschäden — Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawine, Vulkanausbruch — sind im Standardvertrag nicht versichert. Die Absicherung erfordert den separaten Elementarbaustein, dessen Beitrag je nach ZÜRS-Hochwasserzone (Stufen 1–4) zwischen 30 € und 250 € jährlich liegt. In ZÜRS-Zone 4 (häufige Überschwemmung) bieten viele Versicherer den Baustein gar nicht oder nur mit hoher Selbstbeteiligung an. Die Bundesregierung diskutiert seit 2023 eine Pflichtversicherung für Elementarschäden; ein Gesetzgebungsverfahren ist im Stand 2026 nicht abgeschlossen.
Was bedeutet der Unterversicherungsverzicht?
Der Unterversicherungsverzicht ist eine vertragliche Erklärung des Versicherers, im Schadensfall nicht den Einwand der Unterversicherung nach §75 VVG zu erheben — Voraussetzung: Versicherungssumme entsprechend dem Orientierungswert 650 €/m². Ohne diesen Verzicht kürzt der Versicherer die Erstattung quotal: Wer 50.000 € Hausratswert hat und nur 30.000 € versichert, erhält bei einem 20.000-€-Schaden nur 12.000 € (Schaden × 30/50). Der Verzicht ist daher das wichtigste Tarifmerkmal — er ist regelmäßig kostenlos enthalten, wenn der Daumenwert eingehalten wird.
Wie wirkt grobe Fahrlässigkeit nach §81 VVG?
§81 Abs. 2 VVG erlaubt dem Versicherer, die Leistung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen — Maßstab nach BGH IV ZR 174/19 vom 11.03.2020 ist eine einzelfallbezogene Quote, keine schematische Halbierung. Klassische Fälle: brennende Kerze unbeaufsichtigt verlassen, Wohnungstür unverschlossen, Herd während Telefonat mit eingeschalteter Pfanne. Die Kürzung kann bis zu 100 % gehen. Hochwertige Tarife enthalten den Einschluss grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Versicherungssumme — erkennbar am Tarifmerkmal „GroFa-Verzicht". §81 Abs. 1 VVG (Vorsatz) bleibt von Verzichtsklauseln ausgenommen.
Welche Anzeigepflichten gelten nach §19 VVG?
§19 VVG verpflichtet den Versicherungsnehmer zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung aller in Textform gestellten Fragen bei Vertragsabschluss. Falsche Angaben — etwa zur Bauart der Wohnung, zur Vorschadenhistorie oder zu Tätigkeiten in der Wohnung — berechtigen den Versicherer zum Rücktritt nach §19 Abs. 2 VVG, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch ohne Schadenseintritt. Risikobegründende Veränderungen im Vertragsverlauf — Bauarbeiten, Untervermietung, längere Abwesenheit über 60 Tage — sind nach §23 VVG anzuzeigen.
Was regelt §28 VVG zur Gefahrerhöhung?
§§ 23–28 VVG verlangen die Anzeige von Gefahrerhöhungen während der Vertragslaufzeit. Erfasst sind Umstände, die die Eintrittswahrscheinlichkeit oder den Umfang eines Schadens objektiv steigern: längere Abwesenheit, Untervermietung an Wechselmieter, Umbau mit Gerüst, Lagerung leicht entzündlicher Stoffe. Erfolgt die Anzeige nicht, kann der Versicherer den Vertrag nach §24 VVG kündigen oder im Schadensfall die Leistung nach §26 VVG kürzen oder verweigern. Praktisch wichtig: Eine Vermietung über Plattformen (Kurzzeitvermietung) ist anzeigepflichtig.
Wie wird der Beitrag der Hausratversicherung berechnet?
Der Beitrag berechnet sich aus Versicherungssumme × Beitragssatz × Versicherungsteuer. Der Beitragssatz wird in Promille (‰) angegeben und richtet sich nach Postleitzone (A günstig, B mittel, C teuer), Bauartklasse (massiv vs. Holzbau), Bedachungsklasse (hart vs. weich) und gewählten Bausteinen. Typische Spanne 0,8 bis 1,5 ‰. Bei 52.000 € Versicherungssumme und 1,0 ‰ ergibt das 52 € Nettobeitrag, zuzüglich 19 % Versicherungsteuer nach §1 VersStG = 61,88 € Bruttobeitrag.
Was ist die Versicherungsteuer nach §1 VersStG?
§1 VersStG erhebt eine Versicherungsteuer von 19 % auf das Versicherungsentgelt bei Sachversicherungen, einschließlich Hausrat. Die Steuer wird vom Versicherer im Bruttobeitrag ausgewiesen und an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt — der Versicherungsnehmer zahlt sie nur indirekt. Die Steuer ist nicht abzugsfähig (anders als die Beiträge zur Krankenversicherung). Die Quote ist seit 1.7.2010 unverändert; ein Reformvorhaben ist im Stand 2026 nicht in Aussicht.
Wann verjähren Ansprüche aus dem Hausratvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag — sowohl des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer als auch umgekehrt — unterliegen nach §195 BGB der Regelverjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt nach §199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte Kenntnis erlangt. Die Anmeldung des Schadens beim Versicherer hemmt die Verjährung nach §15 VVG bis zum Zugang der schriftlichen Entscheidung. Bei Ablehnung muss innerhalb der Drei-Jahres-Frist Klage erhoben werden.
Schlüsselbegriffe aus VVG und VersStG
- Hausrat (§80 VVG)
- Gesamtheit der beweglichen Sachen innerhalb der versicherten Wohnung — Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bargeld bis zur Tarifgrenze. Nicht erfasst: Fahrzeuge, Gebäudebestandteile, gewerbliche Sachen.
- Versicherungssumme
- Vom Versicherungsnehmer zu wählender Höchstbetrag der Erstattung. GDV-Faustregel 2026: 650 €/m² Wohnfläche. Bei zu niedriger Bemessung greift die Unterversicherung nach §75 VVG.
- Unterversicherung (§75 VVG)
- Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Versicherungswert. Erstattung wird quotal gekürzt: Schaden × Versicherungssumme / Versicherungswert. Vermeidbar durch Unterversicherungsverzicht.
- Außenversicherung
- Schutz für vorübergehend außerhalb der Wohnung mitgeführte Sachen — typisch 10 bis 25 % der Versicherungssumme, regelmäßig zeitlich auf drei Monate begrenzt.
- Grobe Fahrlässigkeit (§81 VVG)
- Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. Versicherer darf Leistung nach §81 Abs. 2 VVG quotal kürzen; Vorsatz nach §81 Abs. 1 schließt jede Leistung aus.
- Gefahrerhöhung (§§ 23–28 VVG)
- Veränderung im Vertragsverlauf, die das Risiko objektiv erhöht. Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers; Verletzung berechtigt zur Kündigung oder Leistungskürzung.
- ZÜRS-Zone
- Klassifizierung der Hochwasser-Wahrscheinlichkeit eines Standorts in vier Stufen (Zonierungssystem für Überschwemmungs-Risiko und Starkregen). Maßgeblich für Beitrag und Verfügbarkeit des Elementarbausteins.
- Versicherungsteuer (§1 VersStG)
- 19 % auf das Versicherungsentgelt bei Sachversicherungen. Im Bruttobeitrag ausgewiesen, vom Versicherer an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt.
Quellen und Aktenzeichen
Gesetzestexte, BGH-Entscheidungen und GDV-Verbandsstatistik, auf denen die Berechnungslogik dieses Rechners beruht.
- § 80 VVG · Hausratversicherung — versicherte Gefahren
gesetze-im-internet.de · Standardgefahrenkatalog.
- § 81 VVG · Herbeiführung des Versicherungsfalls
gesetze-im-internet.de · Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- § 75 VVG · Unterversicherung
gesetze-im-internet.de · Quotenregel bei Unterversicherung.
- § 19 VVG · Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
gesetze-im-internet.de · Wahrheitspflicht bei Vertragsschluss.
- §§ 23–28 VVG · Gefahrerhöhung
gesetze-im-internet.de · Anzeigepflicht im Vertragsverlauf.
- § 1 VersStG · Versicherungsteuer
gesetze-im-internet.de · 19 % auf Versicherungsentgelt.
- BGH IV ZR 245/15 · Unterversicherung
dejure.org · Auslegung §75 VVG.
- BGH IV ZR 14/22 · Grobe Fahrlässigkeit
dejure.org · Quotenkürzung §81 Abs. 2 VVG.
- GDV — Verband Versicherer · Hausrat-Statistik
gdv.de · Faustregel 650 €/m² Stand 2026.
- Stiftung Warentest · Finanztest Hausratvergleich
test.de · Tarifvergleich Hausrat.
Zum Weiterlesen
Themen, die im Zusammenhang mit Wohnen, Eigentum und Versicherung stehen.
Zur Mietsicherheit beim Einzug — und zur Frage, wie sich eine Hausratpolice von der Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgrenzt — siehe den Mietkaution-Rechner nach §551 BGB. Die Wohngebäudeversicherung deckt die Bausubstanz, der Hausrat den beweglichen Inhalt — beide Policen sind komplementär.
Zur Existenzsicherung bei Krankheit oder Erwerbsminderung: Berufsunfähigkeitsversicherung. Anders als die Sachversicherung sichert die BU-Police die laufende Einkommensgrundlage des Versicherungsnehmers — beide Risiken sind voneinander unabhängig zu kalkulieren.
Bei Streit über die Schadensregulierung deckt eine Rechtsschutzpolice die Verfahrenskosten: Rechtsschutz- versicherung im Vergleich. Zur steuerlichen Betrachtung des Hausratbeitrags und zur 19-%-Versicherungsteuer: Versicherungsteuer-Rechner nach §1 VersStG.