Wir nutzen ausschließlich Primärquellen
Jede Berechnung auf RechnerCheck beruht auf offiziellen Originalquellen — nicht auf Sekundärliteratur, Blog-Posts oder Mitbewerber-Rechnern. Konkret:
- Gesetzestexte — abgerufen von gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris). Beispiele: §32a EStG (Einkommensteuertarif), §§63 ff. SGB VI (Rentenformel), §551 BGB (Mietkaution).
- BMF-Schreiben & Programmablaufpläne — vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Anwendungsschreiben und PAP für Lohnsteuer-Abzug, Vorabpauschale-Basiszins, Spline-Tabellen.
- Bekanntmachungen der Sozialversicherung — Rentenanpassungsverordnung (DRV / BMAS), Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung, Beitragsbemessungsgrenzen.
- Behörden & Bundesbanken — Bundesbank (MFI-Zinsstatistik, Hypothekarzinsen), Statistisches Bundesamt (Verbraucherpreisindex), BaFin (Hinweise für Privatanleger).
- Höchstrichterliche Rechtsprechung — BGH, BSG, BFH, BVerfG für ausgelegtes Recht (z. B. Kautions-Verzinsung, Solidarzuschlag-Verfassungsmäßigkeit).
- Gerichtsleitlinien — z. B. Düsseldorfer Tabelle (OLG Düsseldorf) für Kindesunterhalt, OLG-Leitlinien für Selbstbehalte.
Sekundärquellen wie Stiftung Warentest, Verbraucherzentralen oder Mieterbund verwenden wir nur als kontextuelle Praxis-Hinweise — niemals als alleinige Berechnungsgrundlage.
Was im Gesetz steht — wird auch berechnet
Jede Rechenlogik nutzt die im jeweiligen Gesetz oder der Verordnung definierte Formel. Wir vereinfachen nichts ohne Hinweis. Beispiele:
- Lohn-/Einkommensteuer — Tarifformel §32a EStG (Steuerfortentwicklungsgesetz 2026) als Spline-Approximation der amtlichen BMF-Tabelle.
- Gesetzliche Rente — Rentenformel
EP × ZF × RAF × aRWnach §§63, 64, 67, 68, 77 SGB VI. Aktueller Rentenwert ab 01.07.2026 als Prognose (endgültige Festsetzung Ende Juni 2026 durch Rentenanpassungsverordnung). - Annuitätendarlehen — Standardformel der Finanzmathematik
A = K × (i × (1+i)n) / ((1+i)n − 1); effektiver Jahreszins nach Preisangabenverordnung (PangV §6). - Vorabpauschale ETF — §18 InvStG mit Basiszins aus BMF-Schreiben (für VAB 2026: 2,29 %), Teilfreistellung §20 InvStG, Abgeltungsteuer §32d EStG.
- Kindesunterhalt — Düsseldorfer Tabelle 2026 mit Selbstbehalten nach OLG-Leitlinien. Bei Konflikten zwischen Tabelle und §§ 1601 ff. BGB folgt der Rechner der jeweils aktuellen OLG-Leitlinie.
Wo wir vereinfachen (z. B. pauschale KV-Zusatzbeiträge, durchschnittliche Rentenwertprognose), weisen wir das im Rechner-Text und in den jeweiligen FAQs explizit aus.
Wann und wie wir Werte aktualisieren
- Jährlich zum 1. Januar werden alle 2026er Eckwerte (Grundfreibetrag, BBG-KV/RV, Sparer-Pauschbetrag, Kinderfreibetrag, Lohnsteuer-PAP) gegen die offiziellen Bekanntmachungen geprüft und ersetzt.
- Jährlich zum 1. Juli werden Renten- und Sozialleistungs-Werte aktualisiert (Rentenanpassungsverordnung, ggf. neue Hinzuverdienst-Grenzen).
- Ad-hoc bei Gesetzesänderungen — z. B. Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung, BMF-Basiszins für die Vorabpauschale (typ. 2. Januarwoche), Wohngeld-Reformen.
- Bei höchstrichterlichen Urteilen, die einen Rechner direkt betreffen (BGH-/BSG-/BFH-/BVerfG-Entscheidungen), erfolgt eine Prüfung und ggf. Anpassung binnen 14 Tagen.
Auf jeder Rechner-Seite findest du in der Methodik-Box am Ende das Datum der letzten fachlichen Prüfung. Werte, die bis dahin nicht amtlich festgesetzt sind (z. B. Rentenwert ab 01.07. vor Juni-Beschluss), kennzeichnen wir als Prognose.
Was RechnerCheck NICHT ist
Wir sind keine Steuerberater, keine Rechtsanwälte, keine Renten- oder Sozialberater. Unsere Rechner liefern transparente Eigenkalkulationen auf Basis offizieller Quellen — sie ersetzen keine individuelle, qualifizierte Beratung.
Bei rechtsverbindlichen Entscheidungen (Steuererklärung, Rentenantrag, Kündigungsschutzklage, Unterhaltstitel) sind qualifizierte Beratung und/oder der direkte Kontakt zur zuständigen Behörde (Finanzamt, Deutsche Rentenversicherung, Familienkasse, Sozialgericht, Mieterbund) erforderlich. Unsere Berechnungen sind ein Ausgangspunkt — nicht das Endergebnis.
Konkret: Eine angezeigte Rentenhöhe ist eine Prognose, kein Bescheid. Eine angezeigte Steuerlast ist eine Vorabschätzung, kein Steuerbescheid. Eine angezeigte Mietminderungsquote ist ein Orientierungswert, kein Urteil.
Fehler gefunden? Bitte melden.
Wenn du einen Rechenfehler, einen veralteten Wert oder eine missverständliche Formulierung entdeckst — schreib uns. Wir prüfen jede Meldung und korrigieren bestätigte Fehler binnen 7 Tagen.
E-Mail: mail@txmmes.de
Hilfreich für deine Meldung sind: URL der Rechner-Seite, betroffene Eingabe-Werte, erwartetes vs. gezeigtes Ergebnis und (falls vorhanden) die Quelle deiner Annahme (Gesetzesparagraph, BMF-Schreiben, behördliche Bekanntmachung).
Korrekturen-Log — was wir wann geändert haben
Wir dokumentieren bestätigte Korrekturen öffentlich. Damit ist nachvollziehbar, warum sich ein Wert oder eine Formulierung geändert hat — und ab welchem Datum der neue Stand gilt. Kleinere Tippfehler, Layout- und Stil-Korrekturen sind hier nicht aufgeführt; nur inhaltlich relevante Anpassungen.
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/rechner/vorfaelligkeitsentschaedigungBerechnungsbeispiel um BGH XI ZR 388/14 (Aktiv-Aktiv-Methode) ergänzt; vorherige Variante ließ den Refinanzierungsschaden bei kurzer Restlaufzeit zu hoch erscheinen.
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/rechner/rentenpunkte,/rechner/rente,/rechner/rentenlueckeaktueller Rentenwert ab 01.07.2025 korrigiert auf 40,79 € (West/Ost einheitlich nach §255a SGB VI); vorher fälschlich noch 39,32 € aus 07/2024 im Header-Hinweis.
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/rechner/brutto-netto,/rechner/lohnsteuerBeitragsbemessungsgrenze West RV/AV auf 96.600 € (8.050 €/Monat) aktualisiert nach SVBezGrV 2026; ALV-Beitragssatz bleibt 2,6 % (Anteil AN 1,3 %).
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/rechner/einkommensteuer,/rechner/soli,/rechner/kirchensteuerGrundfreibetrag 2026 auf 12.096 € korrigiert (nicht 12.084 € wie zuvor angegeben — Klarstellung BMF-Schreiben vom 19.03.2026, IV C 5 — S 2361/22/10001 :003).
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Quoten-Tabelle Schimmel um BGH VIII ZR 271/17 erweitert (Beweislast bei nicht erwiesener Ursache); Hinweis auf Mitverschuldensanrechnung §254 BGB ergänzt.
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/rechner/etf-vorabpauschale,/rechner/etf-sparplan,/rechner/kapitalertragsteuerBasiszins 2026 auf 2,53 % gesetzt (Bundesbank-Veröffentlichung vom 02.01.2026); Vorabpauschale-Faktor entsprechend angepasst (70 % × Basiszins = 1,771 %).
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Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 01.01.2026) eingepflegt: Mindestunterhalt 1. Altersstufe 482 €, 2. AS 554 €, 3. AS 649 €; Selbstbehalte ebenfalls aktualisiert.
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/rechner/buergergeld,/rechner/wohngeldRegelbedarfsstufen 2026 nach RBS-Fortschreibungsverordnung übernommen (RBS 1: 563 €); Wohngeld-Heizkostenkomponente nach §12 WoGG 2026-Anpassung.
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Ländersätze geprüft + Hamburg 5,5 % verifiziert (gültig seit 01.01.2023, unverändert 2026); Hessen-Hinweis auf laufende Diskussion entfernt.
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/rechner/kindergeld,/rechner/elterngeldKindergeld 2026: einheitlich 255 €/Monat ab 1. Kind (Anhebung zum 01.01.2026 nach §66 EStG); Kinderfreibetrag 6.672 € pro Elternteil; BEEG-Einkommensgrenze 175.000 € beibehalten.
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RechnerCheck liefert keine Beratung — RechnerCheck liefert nachvollziehbare Berechnungen aus geprüften Quellen. Den Rest entscheidest du selbst.