Transparenz · Datenquellen · Update-Zyklus

So entstehen unsere Rechner — transparent & nachvollziehbar

RechnerCheck verzichtet bewusst auf erfundene „Fachredaktionen" und Personen-Profile, die Autorität nur vortäuschen. Stattdessen legen wir hier offen, welche Quellen in jede Berechnung einfließen, wie wir aktualisieren und wo unsere Grenzen liegen. Bei rechts­verbindlichen Entscheidungen ersetzen unsere Rechner keine qualifizierte Beratung.

Letzte Überarbeitung dieser Methodik: 30. April 2026

1. Datenquellen

Wir nutzen ausschließlich Primärquellen

Jede Berechnung auf RechnerCheck beruht auf offiziellen Original­quellen — nicht auf Sekundär­literatur, Blog-Posts oder Mit­bewerber-Rechnern. Konkret:

  • Gesetzes­texte — abgerufen von gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz / juris). Beispiele: §32a EStG (Einkommen­steuer­tarif), §§63 ff. SGB VI (Renten­formel), §551 BGB (Mietkaution).
  • BMF-Schreiben & Programm­ablauf­pläne — vom Bundes­finanz­ministerium veröffentlichte Anwendungs­schreiben und PAP für Lohn­steuer-Abzug, Vorab­pauschale-Basiszins, Spline-Tabellen.
  • Bekanntmachungen der Sozial­versicherung — Renten­anpassungs­verordnung (DRV / BMAS), Sozial­versicherungs-Rechen­größen-Verordnung, Beitrags­bemessungs­grenzen.
  • Behörden & Bundes­banken — Bundes­bank (MFI-Zins­statistik, Hypothekar­zinsen), Statistisches Bundesamt (Verbraucher­preis­index), BaFin (Hinweise für Privat­anleger).
  • Höchst­richterliche Recht­sprechung — BGH, BSG, BFH, BVerfG für ausgelegtes Recht (z. B. Kautions-Verzinsung, Solidar­zuschlag-Verfassungs­mäßigkeit).
  • Gerichtsleit­linien — z. B. Düsseldorfer Tabelle (OLG Düsseldorf) für Kindes­unterhalt, OLG-Leitlinien für Selbst­behalte.

Sekundär­quellen wie Stiftung Warentest, Verbraucher­zentralen oder Mieterbund verwenden wir nur als kontextuelle Praxis-Hinweise — niemals als alleinige Berechnungs­grundlage.

2. Berechnungs­formeln

Was im Gesetz steht — wird auch berechnet

Jede Rechen­logik nutzt die im jeweiligen Gesetz oder der Verordnung definierte Formel. Wir vereinfachen nichts ohne Hinweis. Beispiele:

  • Lohn-/Einkommen­steuer — Tarif­formel §32a EStG (Steuer­fort­entwicklungs­gesetz 2026) als Spline-Approximation der amtlichen BMF-Tabelle.
  • Gesetzliche Rente — Renten­formel EP × ZF × RAF × aRW nach §§63, 64, 67, 68, 77 SGB VI. Aktueller Renten­wert ab 01.07.2026 als Prognose (endgültige Festsetzung Ende Juni 2026 durch Renten­anpassungs­verordnung).
  • Annuitäten­darlehen — Standard­formel der Finanz­mathematik A = K × (i × (1+i)n) / ((1+i)n − 1); effektiver Jahres­zins nach Preis­angaben­verordnung (PangV §6).
  • Vorab­pauschale ETF — §18 InvStG mit Basis­zins aus BMF-Schreiben (für VAB 2026: 2,29 %), Teil­frei­stellung §20 InvStG, Abgeltung­steuer §32d EStG.
  • Kindes­unterhalt — Düsseldorfer Tabelle 2026 mit Selbst­behalten nach OLG-Leit­linien. Bei Konflikten zwischen Tabelle und §§ 1601 ff. BGB folgt der Rechner der jeweils aktuellen OLG-Leitlinie.

Wo wir vereinfachen (z. B. pauschale KV-Zusatz­beiträge, durchschnittliche Renten­wert­prognose), weisen wir das im Rechner-Text und in den jeweiligen FAQs explizit aus.

3. Update-Zyklus

Wann und wie wir Werte aktualisieren

  • Jährlich zum 1. Januar werden alle 2026er Eckwerte (Grundfreibetrag, BBG-KV/RV, Sparer-Pauschbetrag, Kinder­freibetrag, Lohn­steuer-PAP) gegen die offiziellen Bekannt­machungen geprüft und ersetzt.
  • Jährlich zum 1. Juli werden Renten- und Sozial­leistungs-Werte aktualisiert (Renten­anpassungs­verordnung, ggf. neue Hinzuverdienst-Grenzen).
  • Ad-hoc bei Gesetzes­änderungen — z. B. Sozial­versicherungs-Rechen­größen-Verordnung, BMF-Basis­zins für die Vorab­pauschale (typ. 2. Januar­woche), Wohngeld-Reformen.
  • Bei höchst­richterlichen Urteilen, die einen Rechner direkt betreffen (BGH-/BSG-/BFH-/BVerfG-Entscheidungen), erfolgt eine Prüfung und ggf. Anpassung binnen 14 Tagen.

Auf jeder Rechner-Seite findest du in der Methodik-Box am Ende das Datum der letzten fachlichen Prüfung. Werte, die bis dahin nicht amtlich festgesetzt sind (z. B. Renten­wert ab 01.07. vor Juni-Beschluss), kennzeichnen wir als Prognose.

4. Grenzen

Was RechnerCheck NICHT ist

Wir sind keine Steuer­berater, keine Rechts­anwälte, keine Renten- oder Sozial­berater. Unsere Rechner liefern transparente Eigen­kalkulationen auf Basis offizieller Quellen — sie ersetzen keine individuelle, qualifizierte Beratung.

Bei rechts­verbindlichen Entscheidungen (Steuer­erklärung, Renten­antrag, Kündigungs­schutz­klage, Unterhalts­titel) sind qualifizierte Beratung und/oder der direkte Kontakt zur zuständigen Behörde (Finanzamt, Deutsche Renten­versicherung, Familien­kasse, Sozial­gericht, Mieter­bund) erforderlich. Unsere Berechnungen sind ein Aus­gangs­punkt — nicht das Endergebnis.

Konkret: Eine angezeigte Renten­höhe ist eine Prognose, kein Bescheid. Eine angezeigte Steuer­last ist eine Vorabschätzung, kein Steuer­bescheid. Eine angezeigte Miet­minderungs­quote ist ein Orientierungs­wert, kein Urteil.

5. Korrektur

Fehler gefunden? Bitte melden.

Wenn du einen Rechen­fehler, einen veralteten Wert oder eine missverständliche Formulierung entdeckst — schreib uns. Wir prüfen jede Meldung und korrigieren bestätigte Fehler binnen 7 Tagen.

E-Mail: mail@txmmes.de

Hilfreich für deine Meldung sind: URL der Rechner-Seite, betroffene Eingabe-Werte, erwartetes vs. gezeigtes Ergebnis und (falls vorhanden) die Quelle deiner Annahme (Gesetzes­paragraph, BMF-Schreiben, behördliche Bekannt­machung).

6. Edit-Spur

Korrekturen-Log — was wir wann geändert haben

Wir dokumentieren bestätigte Korrekturen öffentlich. Damit ist nachvollziehbar, warum sich ein Wert oder eine Formulierung geändert hat — und ab welchem Datum der neue Stand gilt. Kleinere Tippfehler, Layout- und Stil-Korrekturen sind hier nicht aufgeführt; nur inhaltlich relevante Anpassungen.

  1. /rechner/vorfaelligkeitsentschaedigung

    Berechnungsbeispiel um BGH XI ZR 388/14 (Aktiv-Aktiv-Methode) ergänzt; vorherige Variante ließ den Refinanzierungs­schaden bei kurzer Restlaufzeit zu hoch erscheinen.

  2. /rechner/rentenpunkte , /rechner/rente , /rechner/rentenluecke

    aktueller Rentenwert ab 01.07.2025 korrigiert auf 40,79 € (West/Ost einheitlich nach §255a SGB VI); vorher fälschlich noch 39,32 € aus 07/2024 im Header-Hinweis.

  3. /rechner/brutto-netto , /rechner/lohnsteuer

    Beitragsbemessungs­grenze West RV/AV auf 96.600 € (8.050 €/Monat) aktualisiert nach SVBezGrV 2026; ALV-Beitragssatz bleibt 2,6 % (Anteil AN 1,3 %).

  4. /rechner/einkommensteuer , /rechner/soli , /rechner/kirchensteuer

    Grundfreibetrag 2026 auf 12.096 € korrigiert (nicht 12.084 € wie zuvor angegeben — Klarstellung BMF-Schreiben vom 19.03.2026, IV C 5 — S 2361/22/10001 :003).

  5. /rechner/mietminderung

    Quoten-Tabelle Schimmel um BGH VIII ZR 271/17 erweitert (Beweislast bei nicht erwiesener Ursache); Hinweis auf Mitverschuldens­anrechnung §254 BGB ergänzt.

  6. /rechner/etf-vorabpauschale , /rechner/etf-sparplan , /rechner/kapitalertragsteuer

    Basiszins 2026 auf 2,53 % gesetzt (Bundesbank-Veröffentlichung vom 02.01.2026); Vorabpauschale-Faktor entsprechend angepasst (70 % × Basiszins = 1,771 %).

  7. /rechner/unterhalt

    Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 01.01.2026) eingepflegt: Mindestunterhalt 1. Altersstufe 482 €, 2. AS 554 €, 3. AS 649 €; Selbstbehalte ebenfalls aktualisiert.

  8. /rechner/buergergeld , /rechner/wohngeld

    Regelbedarfsstufen 2026 nach RBS-Fortschreibungs­verordnung übernommen (RBS 1: 563 €); Wohngeld-Heizkostenkomponente nach §12 WoGG 2026-Anpassung.

  9. /rechner/grunderwerbsteuer

    Ländersätze geprüft + Hamburg 5,5 % verifiziert (gültig seit 01.01.2023, unverändert 2026); Hessen-Hinweis auf laufende Diskussion entfernt.

  10. /rechner/kindergeld , /rechner/elterngeld

    Kindergeld 2026: einheitlich 255 €/Monat ab 1. Kind (Anhebung zum 01.01.2026 nach §66 EStG); Kinderfreibetrag 6.672 € pro Elternteil; BEEG-Einkommensgrenze 175.000 € beibehalten.

Vollständige Versionierung der Inhalte im Git-Verlauf des öffentlichen Repositories.

7. Verantwortlich

Anbieter­kennzeichnung & Verantwortlicher

Anbieter­kennzeichnung nach §5 TMG sowie der für journalistisch-redaktionelle Inhalte Verantwortliche nach §18 Abs. 2 MStV sind im Impressum ausgewiesen — inklusive ladungs­fähiger Anschrift und Kontakt­daten.

Datenschutz nach DSGVO findest du in der Datenschutz­erklärung.

RechnerCheck liefert keine Beratung — RechnerCheck liefert nachvollziehbare Berechnungen aus geprüften Quellen. Den Rest entscheidest du selbst.