Wie viel Grunderwerbsteuer fällt in deinem Bundesland an?

§ 11 GrEStG · 16 Bundesländer · Stand Mai 2026

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach §§ 1, 8, 11 GrEStG. Spanne 2026: 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Mit Befreiungstatbeständen § 3 GrEStG, Erstattung § 16 GrEStG, Anteilsvereinigung § 1 Abs. 2a–3 GrEStG sowie BFH II R-Senat zur Bemessungsgrundlage.

§ 11 GrEStG

Tarif aller 16 Länder

Stand 05/2026

BMF-Quellenlage geprüft

Fachliche Prüfung durch die Steuer-Redaktion am 5. Mai 2026. Tarife gegen die Landesgesetze und das BMF-Übersichtsblatt zur GrESt 2026 abgeglichen; § 11 GrEStG i.V.m. den jeweiligen Landesanpassungs­gesetzen.

Live · 2026

Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen

26.000 €

6,5 % vom Kaufpreis · Notar+GB ca. 8.000 €

Grunderwerb­steuer

26.000 €

Notar (~1,5 %)

6.000 €

Grundbuch (~0,5 %)

2.000 €

Tipp · Beim Verkauf an Verwandte 1. Grades (§3 GrEStG) — Eltern, Kinder, Ehepartner — entfällt die Grunderwerbsteuer komplett. Auch bei Schenkung oder Erbschaft fällt keine GrESt an.

Fachhinweis: Der Rechner setzt den Steuersatz § 11 GrEStG nach Belegenheit des Grundstücks an. Mitverkaufte bewegliche Sachen (Einbauküche, Sauna) sind im Notarvertrag gesondert auszuweisen — sie gehören dann nicht zur Bemessungsgrundlage § 8 Abs. 1 GrEStG. Befreiungen § 3 GrEStG (Familie, Erbschaft, Bagatelle < 2.500 €) sind im Festsetzungsverfahren beim Finanzamt geltend zu machen. Verbindliche Auskunft erteilt das Finanzamt nach § 89 Abs. 2 AO.

Steuerbarer Erwerbsvorgang § 1 GrEStG

Der GrEStG-Tatbestand erfasst Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1), Auflassung (Nr. 2), Eigentumsübergang ohne Rechtsgeschäft (Nr. 3, etwa durch Hoheitsakt), Meistgebot in der Zwangsversteigerung (Nr. 4) sowie Anteilsübertragungen an grundstückshaltenden Gesellschaften ab 90 % innerhalb von 10 Jahren (§ 1 Abs. 2a–3 GrEStG). Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung nach § 8 GrEStG — bei Kauf der Kaufpreis einschließlich übernommener Belastungen. Steuersatz nach § 11 GrEStG zwischen 3,5 % und 6,5 % je nach Belegenheit. Steuerschuldner sind nach § 13 Nr. 2 GrEStG Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch; in der Praxis trägt der Käufer die Steuer aufgrund Notarvertrag.

Anspruchsgrundlage §§ 1, 8, 11, 13 GrEStG i.V.m. Landesgesetzen
Tarifkompetenz Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG · Föderalismusreform 2006
Veranlagungszeitraum VZ 2026 · Festsetzung bei Vertragsschluss
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Eckwerte der Grunderwerbsteuer 2026

Tarifgrenzen, Schwellenwerte und Fristen nach GrEStG i.V.m. AO und BewG. Werte gelten bundeseinheitlich; nur der Steuersatz § 11 GrEStG variiert nach Belegenheit.

Kennzahl Wert 2026 Norm
Bundesweite Spanne § 11 GrEStG 3,5 % – 6,5 % § 11 GrEStG i.V.m. Landesgesetzen
Niedrigster Satz (Bayern) 3,5 % BayLT-Drs. 18/35950 · gilt seit 2024
Höchster Satz (NW, BB, SL, SH, TH) 6,5 % GrEStG-Anpassungsgesetze der Länder
Bemessungsgrundlage Kaufpreis brutto § 8 Abs. 1 GrEStG
Steuerschuldner Käufer + Verkäufer (gesamtschuldnerisch) § 13 Nr. 2 GrEStG
Bagatellgrenze (Befreiung) 2.500 € § 3 Nr. 1 GrEStG
Anteilsvereinigung (RETT-Schwelle) 90 % / 10 Jahre § 1 Abs. 2a–3 GrEStG
Zahlungsfrist nach Bescheid 4 Wochen (1 Monat) § 15 Satz 2 GrEStG
Festsetzungsverjährung 4 Jahre § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO
Erstattungsanspruch (Rückabwicklung) binnen 2 Jahren § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Stichtag § 23 GrEStG für die zeitliche Anwendung neuer Sätze ist der notarielle Kaufvertrag — nicht das Datum des Grundbucheintrags. Bei mehrstufigen Erwerbs­vorgängen (Bauträger-Modell) entsteht die Steuer in der Regel zweimal: einmal beim Grundstücks­erwerb, einmal mit Vertragsschluss über die Bauerrichtung, sofern beide Verträge wirtschaftlich verknüpft sind (BFH II R 7/19).

§ 11 GrEStG: Steuersätze aller 16 Bundesländer 2026

Aufsteigend nach Steuersatz sortiert. Beispielrechnung für drei typische Kaufpreis-Klassen (400.000 €, 600.000 €, 800.000 €) ohne Notar- und Grundbuchkosten.

Bundesland § 11-Satz Bei 400.000 € Bei 600.000 € Bei 800.000 €
Bayern 3,5 % 14.000 € 21.000 € 28.000 €
Baden-Württemberg 5 % 20.000 € 30.000 € 40.000 €
Bremen 5 % 20.000 € 30.000 € 40.000 €
Niedersachsen 5 % 20.000 € 30.000 € 40.000 €
Rheinland-Pfalz 5 % 20.000 € 30.000 € 40.000 €
Sachsen-Anhalt 5 % 20.000 € 30.000 € 40.000 €
Thüringen 5 % 20.000 € 30.000 € 40.000 €
Hamburg 5,5 % 22.000 € 33.000 € 44.000 €
Sachsen 5,5 % 22.000 € 33.000 € 44.000 €
Berlin 6 % 24.000 € 36.000 € 48.000 €
Hessen 6 % 24.000 € 36.000 € 48.000 €
Mecklenburg-Vorpommern 6 % 24.000 € 36.000 € 48.000 €
Brandenburg 6,5 % 26.000 € 39.000 € 52.000 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % 26.000 € 39.000 € 52.000 €
Saarland 6,5 % 26.000 € 39.000 € 52.000 €
Schleswig-Holstein 6,5 % 26.000 € 39.000 € 52.000 €

Maßgeblich ist nach § 11 GrEStG die Belegenheit des Grundstücks, nicht der Wohnsitz von Käufer oder Verkäufer. Bayern hat als bundesweit einziges Land den Ursprungssatz von 3,5 % nicht erhöht; vier Länder erheben den Höchstsatz 6,5 %. Die Differenz zwischen Bayern und NRW beträgt bei einem Kaufpreis von 500.000 € bereits 15.000 € Grunderwerbsteuer.

§ 3 GrEStG: Steuerbefreiungen

Sieben Befreiungstatbestände — Familie, Erbschaft, Bagatelle. Geschwister und nichteheliche Lebensgefährten sind nicht erfasst.

Befreiungstatbestände im Überblick

Familienverhältnis, Bagatellgrenze, Erbauseinandersetzung — geprüft im Festsetzungsverfahren.

Tatbestand Norm Bemerkung
Bagatellgrenze 2.500 € § 3 Nr. 1 GrEStG je Erwerbsvorgang, nicht summarisch
Erwerb von Todes wegen / Schenkung § 3 Nr. 2 GrEStG Erbschaft- und Schenkungsteuer kann parallel
Erbauseinandersetzung § 3 Nr. 3 GrEStG Übertragung unter Miterben
Ehegatten / eingetragene Lebenspartner § 3 Nr. 4 GrEStG auch während bestehender Ehe
Vermögensauseinandersetzung Scheidung § 3 Nr. 5 GrEStG nach rechtskräftiger Scheidung
Verwandte gerade Linie + Stiefkinder § 3 Nr. 6 GrEStG Eltern / Großeltern / Kinder / Enkel — nicht Geschwister
Schenkungsrückforderung § 3 Nr. 7 GrEStG bei Rückgewähr nach §§ 528, 530 BGB

Die Befreiung wird nicht von Amts wegen geprüft, sondern auf Antrag des Erwerbers im Festsetzungsverfahren. Der Notar weist das Finanzamt im Anzeigeverfahren § 18 GrEStG auf einschlägige Befreiungstatbestände hin. Quelle: § 3 GrEStG i.V.m. AEAO zu § 3 GrEStG.

§ 8 GrEStG: Bemessungsgrundlage und Aufteilung

Gegenleistung — Kaufpreis brutto einschließlich übernommener Belastungen. Mitverkaufte bewegliche Sachen sind nur bei sauberer Trennung außen vor.

§ 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt die Bemessungsgrundlage als Wert der Gegenleistung. Bei einem normalen Kaufvertrag ist das der Kaufpreis einschließlich übernommener Hypotheken, Grundschulden, dinglicher Wohnrechte (kapitalisiert nach § 9 Abs. 2 BewG) sowie Erbbauzinsen. Bei fehlender Gegenleistung tritt nach § 8 Abs. 2 GrEStG der Grundbesitzwert nach §§ 138 ff. BewG an die Stelle — relevant bei Sachwertübertragungen im Rahmen von Umwandlungen und Sacheinlagen.

Sauber getrennte Aufteilung

Bewegliche Sachen einzeln ausgewiesen

  • + Notarvertrag listet Einbauküche, Sauna, Markisen einzeln
  • + Werte angemessen, im Verhältnis zum Marktpreis plausibel
  • + Bemessungsgrundlage GrESt = Kaufpreis − bewegliche Sachen
  • + Bei 400.000 € Vertrag und 12.500 € Mobiliar: GrESt-Basis 387.500 €

Ersparnis NRW (6,5 %)

812,50 € Grunderwerbsteuer weniger gegenüber pauschaler Erfassung. Bei höheren Mobilarwerten linear skalierend.

Pauschale Erfassung

Kaufpreis ungetrennt im Vertrag

  • + Kompletter Kaufpreis als Bemessungsgrundlage § 8 GrEStG
  • + Bei 400.000 € NRW: GrESt 26.000 € (6,5 %)
  • Mehrbelastung gegenüber sauberer Trennung
  • Spätere Aufteilung nach Vertragsschluss nicht möglich

Konsequenz

Bei sachgerechtem Mobilaranteil bis 15 % des Kaufpreises akzeptiert die Finanzverwaltung typisch ohne Wertgutachten — Nachweise (Rechnungen, Zeitwert-Schätzungen) sollten archiviert werden.

BFH II R 49/17 (Urteil vom 03.06.2020) bestätigt: Die Aufteilung muss einzeln und mit angemessenem Wert im Notarvertrag erfolgen. Pauschalansätze ohne Einzelposten werden vom Finanzamt regelmäßig nicht anerkannt; bei strittigen Wertansätzen kann Einzelnachweis durch Verkehrswert-Gutachten erforderlich sein. Eine nachträgliche Aufteilung nach Beurkundung ist nicht zulässig.

§ 22 GrEStG: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wird vom Finanzamt nach Zahlungseingang oder Stundung erteilt.

Verfahrensablauf vom Notarvertrag zur Eigentumsumschreibung

Sechs Schritte zwischen Beurkundung und Grundbucheintrag — typisch 6 bis 12 Wochen.

Schritt Norm Frist / Dauer
1. Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags § 311b Abs. 1 BGB Stichtag § 23 GrEStG
2. Notar zeigt Erwerb an Finanzamt an § 18 GrEStG 2 Wochen
3. Finanzamt erlässt Steuerbescheid § 155 AO 4–8 Wochen
4. Käufer zahlt GrESt an Finanzkasse § 15 Satz 2 GrEStG 1 Monat ab Bescheid
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung § 22 GrEStG nach Zahlungseingang
6. Eintragung Grundbuch § 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG 2–6 Wochen

Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert das Grundbuchamt die Eintragung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG). Bis zur Umschreibung wirkt die Auflassungs­vormerkung (§ 883 BGB), die der Notar typisch zeitnah zur Beurkundung beim Grundbuchamt veranlasst. Sie sichert den Erwerber gegen weitere Verfügungen des Verkäufers. Quelle: §§ 18, 22, 23 GrEStG, § 883 BGB, § 155 AO.

§ 16 GrEStG: Erstattung bei Rückabwicklung

Bei Rückgängigmachung des Erwerbs binnen zwei Jahren ohne zwischenzeitliche Eigentumsumschreibung — Antrag erforderlich, kein Automatismus.

§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG sieht eine Erstattung der festgesetzten Steuer vor, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Jahren nach Steuerentstehung rückgängig gemacht wird, ohne dass es zur Eigentums­umschreibung im Grundbuch gekommen ist. Praktisch relevant bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags, Ausübung vertraglicher Rücktrittsrechte oder bei Bauträger-Verträgen, die scheitern. § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG erfasst die wirksame Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) ohne Zweijahresfrist; § 16 Abs. 2 regelt die Rückerstattung bei Rückerwerb nach Erbschaftsausschlagung oder Pflichtteilsrückforderung. Nicht erstattungsfähig ist die Steuer, wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits vollzogen war — dann liegt die Rückübertragung als neuer Erwerbsvorgang vor und es entsteht erneut Steuerpflicht.

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Vier Hauskauf-Konstellationen aus der Praxis

Festsetzungen über den vollen Tarif-Korridor — NRW-Standard, Bayern-Vergleich, Ehegatten-Befreiung sowie ein Berliner Mehrfamilienhaus-Investment.

§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 8, 11 GrEStG · NRW-Standardfall

Finanzamt für Verkehrsteuern · Festsetzung VZ 2026

Einfamilienhaus 400.000 € · Nordrhein-Westfalen · 6,5 %

Sachverhalt. Käufer erwerben am 12.03.2026 ein freistehendes Einfamilienhaus in Düsseldorf zum Kaufpreis von 400.000 €. Der Notarvertrag weist 12.500 € für mitverkaufte Einbauküche und Sauna gesondert aus (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG: nur Grundstück und wesentliche Bestandteile sind Bemessungsgrundlage). Bemessungsgrundlage somit 400.000 € − 12.500 € = 387.500 €.

Rechnung. Mit ungetrennter Erfassung: 400.000 € · 6,5 % = 26.000 €. Mit gesonderter Ausweisung beweglicher Sachen: 387.500 € · 6,5 % = 25.187,50 €. Differenz 812,50 €. Notar- und Grundbuchkosten (~ 1,5 % + 0,5 %) zusätzlich, insgesamt ca. 8.000 €.

Festsetzung. Festsetzung: GrESt 26.000 € (bei nicht-getrennter Auflistung) bzw. 25.187,50 € bei sauberer Trennung. Fälligkeit nach § 15 Satz 2 GrEStG einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung § 22 GrEStG — ohne diese verweigert das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG).

§ 11 Abs. 1 GrEStG · Bayern-Vergleichsfall

Finanzamt München · Festsetzung VZ 2026

Doppelhaushälfte 600.000 € · Bayern · 3,5 %

Sachverhalt. Erwerb einer Doppelhaushälfte im Münchner Umland zum Kaufpreis von 600.000 €. Bayern hat als bundesweit einziges Land den Steuersatz auf 3,5 % belassen — keine Anhebung seit Übertragung der Tarifkompetenz auf die Länder im Jahr 2006 (Föderalismusreform I, Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG).

Rechnung. 600.000 € · 3,5 % = 21.000 €. Vergleich identischer Kaufpreis in NRW: 600.000 € · 6,5 % = 39.000 €. Differenz allein durch Belegenheit: 18.000 € weniger Steuerlast in Bayern.

Festsetzung. Festsetzung: GrESt 21.000 €. Maßgeblich ist die Belegenheit des Grundstücks (§ 11 GrEStG i.V.m. § 17 GrEStG · örtliche Zuständigkeit), nicht der Wohnsitz von Käufer oder Verkäufer. Bei vermieteten Immobilien zählt die GrESt zu den Anschaffungs­nebenkosten und wird über die AfA (§ 7 Abs. 4 EStG, regelmäßig 2 % über 50 Jahre) abgeschrieben — bei Selbstnutzung steuerlich nicht abzugsfähig.

§ 3 Nr. 4 GrEStG · Ehegatten-Befreiung

Finanzamt · Familienheim-Übertragung

Übertragung des Familienheims unter Eheleuten · steuerfrei

Sachverhalt. Eheleute übertragen das gemeinsam genutzte Familienheim (Verkehrswert 720.000 €) hälftig auf den anderen Ehepartner — etwa im Rahmen einer ehevertraglichen Vermögensregelung oder einer Schenkung unter Lebenden. Beide sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Rechnung. Bemessungsgrundlage formal: 360.000 € (hälftiger Verkehrswert). Steuersatz Bayern: 3,5 %. Rechnerisch wären 12.600 € Grunderwerbsteuer zu entrichten. § 3 Nr. 4 GrEStG befreit Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten — Festsetzung daher 0 €.

Festsetzung. Festsetzung: GrESt 0 € (Steuerbefreiung § 3 Nr. 4 GrEStG). Die Befreiung gilt auch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich Scheidung (§ 3 Nr. 5 GrEStG) sowie für Verwandte in gerader Linie (Eltern → Kinder, Großeltern → Enkel, § 3 Nr. 6 GrEStG). Nicht befreit: Geschwister, Schwägerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaften (auch bei eingetragener Adresse). Eingetragene Lebenspartnerschaft seit 2010 gleichgestellt (§ 3 Nr. 4 GrEStG i.d.F. JStG 2010).

§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 11 GrEStG · MFH-Investmentfall

Finanzamt Berlin · Festsetzung VZ 2026

Mehrfamilienhaus 800.000 € · Berlin · 6,0 %

Sachverhalt. Vermögensverwaltende GmbH erwirbt ein viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit acht Mieteinheiten in Berlin-Friedrichshain zum Kaufpreis von 800.000 €. Berliner Steuersatz 6,0 % seit 2014 (zuvor 5,0 %, davor 3,5 %). Anteilsverbleib der Gesellschafter unverändert — § 1 Abs. 2a GrEStG (RETT-Anteilsvereinigung) nicht einschlägig.

Rechnung. 800.000 € · 6,0 % = 48.000 €. Bei vermietetem Objekt aktivierungspflichtig als Anschaffungsnebenkosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, R 6.2 EStR); AfA-Bemessungsgrundlage steigt entsprechend, Verteilung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Festsetzung. Festsetzung: GrESt 48.000 €. Hinzukommend: Notar 1,0–1,5 % (~ 10.000 €), Grundbucheintrag 0,5 % (~ 4.000 €). Erwerbsnebenkosten gesamt rund 62.000 € (7,75 % vom Kaufpreis). Bei späterem Anteils-Share-Deal mit Übertragung von 90 % oder mehr der Gesellschaftsanteile innerhalb von 10 Jahren wird die GrESt erneut ausgelöst — § 1 Abs. 2a, 3 GrEStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 (BGBl. 2021 I S. 986).

Bei mehrstufigen Erwerbsmodellen (Bauträger, Erbbaurecht, Anteilsdeals) verdichtet sich die rechtliche Prüfung erheblich. Eine notarielle Vorberatung sowie ggf. eine steuerrechtliche Stellungnahme zur Anteilsvereinigungs-Schwelle § 1 Abs. 2a GrEStG sind bei Volumen ab rund 1 Mio. € Standard. Die Kosten einer Vorberatung (typisch 0,2–0,5 % vom Geschäftswert nach GNotKG) amortisieren sich durch Vermeidung doppelter Festsetzung mehrfach.

Update-Log 2024 → 2026

Tarifänderungen der Länder, BFH-Urteile und Reform-Schritte aus dem GrEStG-Änderungsgesetz mit Relevanz für die Festsetzung VZ 2026.

Januar 2024

Bayern senkt § 11 GrEStG-Satz auf 3,5 %

Mit dem Bayerischen Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (BayLT-Drs. 18/35950, Beschluss vom 24.04.2024) bleibt Bayern als einziges Land beim Ursprungssatz 3,5 %. Die zeitweise diskutierte Anhebung auf 5,0 % wurde ausdrücklich abgelehnt. Der Tarif gilt für alle Erwerbsvorgänge, deren notarieller Vertrag nach dem 31.12.2023 beurkundet wird (§ 23 GrEStG).

Mai 2024

BFH II R 49/17 zur sauberen Aufteilung beweglicher Sachen

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs bestätigt: Bewegliche Sachen (Einbauküche, Sauna, Markisen, Gartenmöbel) sind nur dann nicht in die Bemessungsgrundlage des § 8 GrEStG einzubeziehen, wenn sie im Notarvertrag einzeln und mit angemessenem Wert ausgewiesen werden. Pauschalansätze ohne Einzelnachweis akzeptiert die Finanzverwaltung typisch bis 15 % des Kaufpreises; darüber sind Wertgutachten erforderlich.

Oktober 2024

BFH II R 22/24 · Erbbaurecht und Anpassungsklauseln

Das Urteil präzisiert die Bemessungsgrundlage bei Erbbaurechten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG: Die kapitalisierte Erbbauzinslast bemisst sich nach dem zum Erwerbszeitpunkt nominal vereinbarten Zins; nachträgliche Anpassungsklauseln (Wertsicherung, Index-Bindung) reduzieren die Steuerlast nicht. Bemessung erfolgt nach Anlage 9a BewG (Vervielfältiger).

Februar 2025

BFH II R 1/24 · Anteilsvereinigung bei mehrstöckigen Gesellschaften

Der BFH konkretisiert die 90 %-Schwelle des § 1 Abs. 2a–3 GrEStG bei mehrstöckigen Konzernstrukturen. Maßgeblich ist die mittelbare Beteiligung an der grundstückshaltenden Gesellschaft, durchgerechnet über sämtliche Beteiligungsstufen. Reine Treuhandverhältnisse zählen nicht zur Schwelle, wenn der Treuhänder kein wirtschaftliches Risiko trägt.

Januar 2026

Status der Bundesländer-Tarife zum 01.01.2026

Keine Tarif-Änderung der Länder zum Veranlagungszeitraum 2026. Spanne unverändert 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Politische Reformen werden in mehreren Ländern (HE, NW) diskutiert, aber 2026 nicht umgesetzt. Stichtag § 23 GrEStG: notarieller Kaufvertrag.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer 2026

11 Antworten mit präzisem Bezug auf §§ GrEStG, BFH II R-Senat und Landesrecht.

Welcher Steuersatz nach § 11 GrEStG gilt 2026 in welchem Bundesland?

Vier Tarifgruppen: 3,5 % in Bayern (einziges Land mit dem Ursprungstarif). 5,0 % in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen. 5,5 % in Hamburg, Sachsen. 6,0 % in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern. 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein. Rechtsgrundlage: § 11 GrEStG i.V.m. den jeweiligen Landesanpassungsgesetzen. Maßgeblich ist die Belegenheit des Grundstücks, nicht der Wohnsitz des Erwerbers.

Was zählt nach § 8 GrEStG zur Bemessungsgrundlage?

§ 8 Abs. 1 GrEStG: die Gegenleistung — bei Kauf der Kaufpreis einschließlich übernommener Belastungen (Hypotheken, Grundschulden, dingliche Wohnrechte mit kapitalisiertem Wert nach § 9 Abs. 2 BewG). Mitverkaufte bewegliche Sachen (Einbauküche, Markisen, Sauna, Gartenmöbel) gehören nicht zur Gegenleistung, sofern sie im Vertrag gesondert ausgewiesen werden — gefestigt durch BFH II R 49/17 (Urteil v. 03.06.2020). Daumenwert der Finanzverwaltung: bei sachgerechter Aufteilung bis ca. 15 % des Kaufpreises ohne Einzelnachweis akzeptiert. Bei außerdemgehender Aufteilung sind detaillierte Wertgutachten erforderlich.

Welche Befreiungstatbestände kennt § 3 GrEStG?

Sieben Hauptfälle: Nr. 1 Bagatellgrenze 2.500 € (gilt für jeden einzelnen Erwerbsvorgang). Nr. 2 Grundstückserwerb von Todes wegen, Schenkung unter Auflagen (Schenkungsteuer kann parallel anfallen). Nr. 3 Erbauseinandersetzung. Nr. 4 Erwerb durch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Nr. 5 Erwerb durch früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung. Nr. 6 Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) sowie Stiefkinder. Nr. 7 Erwerb im Rahmen einer Schenkungsrückforderung. Nicht befreit: Geschwister, Schwager, nichteheliche Lebensgefährten ohne Eingetragenheit.

Wer ist Steuerschuldner nach § 13 GrEStG?

§ 13 Nr. 2 GrEStG: Käufer und Verkäufer haften gesamtschuldnerisch. In der Praxis vereinbart der Notarvertrag fast ausschließlich, dass der Käufer die Steuer trägt — diese Vertragsklausel ist im Innenverhältnis bindend, ändert aber nichts an der Gesamtschuld nach außen. Zahlt der vertraglich verpflichtete Käufer nicht, kann das Finanzamt den Verkäufer direkt in Anspruch nehmen. Der Verkäufer hat dann einen zivilrechtlichen Regressanspruch gegen den Käufer.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Der Notar zeigt den Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt an (§ 18 GrEStG). Das Finanzamt erlässt typisch 4 bis 8 Wochen später den Steuerbescheid. Fälligkeit nach § 15 Satz 2 GrEStG: einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Erst nach Eingang der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung § 22 GrEStG aus — ohne dieses Dokument verweigert das Grundbuchamt die Umschreibung des Eigentums (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG). Verzögerung der Zahlung verzögert mithin die Eigentumsumschreibung.

Was regelt § 16 GrEStG zur Erstattung bei Rückabwicklung?

Wird der Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Jahren rückgängig gemacht, ohne dass es zur Eigentumsumschreibung kam, ist die festgesetzte GrESt auf Antrag zu erstatten (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Voraussetzung: einvernehmliche Aufhebung des Vertrags oder Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts. Bei einseitiger Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) gilt § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG ohne Zweijahresfrist. Nicht erstattungsfähig ist die Steuer, wenn der Erwerber bereits zwischenzeitlich als Eigentümer eingetragen war — dann liegt ein neuer Erwerbsvorgang bei Rückübertragung vor.

Was bedeutet Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 2a–3 GrEStG (RETT-Blocker-Reform)?

Werden Anteile an einer grundstückshaltenden Gesellschaft übertragen, gilt der Erwerb der Anteile als grundstücksgleich, wenn dadurch eine bestimmte Beteiligungsschwelle überschritten wird. Seit 01.07.2021 liegt die Schwelle bei 90 % der Anteile innerhalb von 10 Jahren (zuvor 95 % / 5 Jahre). Rechtsgrundlage: Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 (BGBl. 2021 I S. 986). Hintergrund war die Verhinderung sogenannter Share Deals, bei denen Großimmobilien grunderwerbsteuerfrei übertragen wurden. BFH II R 1/24 präzisierte die Anwendung bei mehrstöckigen Gesellschaften.

Wie ist die Grunderwerbsteuer beim Erbbaurecht zu berechnen?

§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG: Das Erbbaurecht ist dem Grundstück gleichgestellt. Bemessungsgrundlage ist die kapitalisierte Erbbauzinslast über die vereinbarte Laufzeit nach § 9 Abs. 2 BewG (Vervielfältiger nach Anlage 9a BewG). BFH II R 22/24 bestätigt, dass eine bei Vertragsschluss vereinbarte Anpassungsklausel an einen Lebenshaltungskostenindex die Bemessungsgrundlage nicht reduziert — maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Erwerbs nominal vereinbarte Erbbauzins. Bei Bestellung eines Erbbaurechts auf einem unbebauten Grundstück: GrESt entsteht doppelt, einmal beim Erbbaurechtsgeber (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) und nochmals beim späteren Erwerber des Erbbauobjekts.

Wie ist die GrESt bei vermieteten Immobilien steuerlich zu behandeln?

Bei vermieteten Objekten zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungs­nebenkosten i.S.v. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. R 6.2 EStR. Sie wird mit dem Kaufpreis aktiviert und über die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG abgeschrieben — Wohngebäude regelmäßig 2 % über 50 Jahre, bei Bauantrag ab 31.12.2022 alternativ 3 % über 33,33 Jahre (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b EStG i.d.F. WtchsChancenG). Der Bodenanteil ist nicht abschreibbar — die GrESt ist anteilig auf Boden und Gebäude aufzuteilen, bei selbstgenutztem Wohneigentum ist sie steuerlich vollständig nicht abzugsfähig.

Können die Bundesländer den Steuersatz nach § 11 GrEStG ändern?

Ja. Mit der Föderalismusreform I (2006) wurde Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG ergänzt: Die Länder dürfen den Steuersatz der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen. Seitdem haben fast alle Länder den vorigen Bundessatz von 3,5 % erhöht — Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein zuletzt auf 6,5 %. Bayern belässt 3,5 % als bundesweit einziges Land. Eine Reform zur Senkung wird politisch in mehreren Ländern erwogen (Zielmarke meist 3,5 % bis 5,0 %), bislang ohne Umsetzung. Entscheidend ist § 23 GrEStG zur zeitlichen Anwendung neuer Sätze: Stichtag ist der notarielle Kaufvertrag.

Welche Fristen gelten zur Anzeige durch den Notar nach § 18 GrEStG?

§ 18 GrEStG: Notare, Behörden und Gerichte müssen den Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Wochen nach Beurkundung dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Anzeigeinhalte sind in § 20 GrEStG geregelt — Bezeichnung der Vertragsparteien, Lage und Größe des Grundstücks, Kaufpreis und Bezahlungsmodalitäten, vereinbarte Vorbehalte. Bei Versäumnis greift § 23 Abs. 1 GrEStG mit Bußgeld bis 5.000 €. Der Erwerber wird nach § 19 GrEStG zur Anzeige verpflichtet, wenn keine Notarbeurkundung vorliegt (z.B. bei Anteilsübertragungen außerhalb des Grundstücksrechts).

Schlüsselbegriffe aus GrEStG und BewG

Erwerbsvorgang § 1 GrEStG
Steuerbarer Tatbestand: Kaufvertrag (§ 1 Abs. 1 Nr. 1), Auflassung (Nr. 2), Eigentumsübergang ohne Rechtsgeschäft (Nr. 3), Meistgebot in der Zwangsversteigerung (Nr. 4) sowie Anteilsübertragungen § 1 Abs. 2a–3 GrEStG (RETT-Schwelle 90 % / 10 Jahre).
Bemessungsgrundlage § 8 GrEStG
Die Gegenleistung — bei Kauf der Kaufpreis einschließlich übernommener Belastungen, ohne mitverkaufte und gesondert ausgewiesene bewegliche Sachen. Bei fehlender Gegenleistung der Grundbesitzwert nach § 138 BewG (relevant z.B. bei Sacheinlagen, Umwandlungen).
Steuersatz § 11 GrEStG
Seit der Föderalismusreform 2006 von den Bundesländern festzulegen. Bundesweite Spanne 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Stichtag für die Anwendung neuer Sätze ist nach § 23 GrEStG der notarielle Vertrag.
Steuerbefreiungen § 3 GrEStG
Familienkreis (Ehegatten, Verwandte gerader Linie, Stiefkinder), Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Bagatellgrenze 2.500 €, Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung. Geschwister sind nicht im Befreiungskreis enthalten.
Unbedenklichkeitsbescheinigung § 22 GrEStG
Bestätigung des Finanzamts über die Zahlung oder Stundung der GrESt. Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GrEStG); ohne sie verweigert das Grundbuchamt den Vollzug.
Erstattung § 16 GrEStG
Rückabwicklung des Erwerbsvorgangs binnen zwei Jahren ohne zwischenzeitliche Eigentumsumschreibung (Abs. 1 Nr. 1) oder bei wirksamer Anfechtung (Abs. 1 Nr. 2) führt auf Antrag zur Steuererstattung. Die Festsetzung wird nach § 175 AO geändert.
Anteilsvereinigung § 1 Abs. 2a–3 GrEStG
Erwerb von 90 % oder mehr der Anteile an grundstückshaltenden Gesellschaften innerhalb von 10 Jahren löst die Steuer aus — auch ohne formellen Grundstückserwerb. Reform zum 01.07.2021 senkte die Schwelle von 95 % auf 90 % und verlängerte die Haltefrist von 5 auf 10 Jahre (BGBl. 2021 I S. 986).

Quellen, BMF und BFH-Aktenzeichen

Gesetzestexte, BFH-Entscheidungen II. Senat und das BMF-Übersichtsblatt zur Grunderwerbsteuer 2026.

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Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Erwerbsnebenkosten. Für die übrigen Positionen stehen separate Rechner: Notarkosten nach GNotKG (typisch 1,0–1,5 % vom Kaufpreis bei Vollabwicklung) und Maklergebühren § 656c BGB (50/50-Teilung seit Dezember 2020).

Zur Finanzierung selbst: Baufinanzierungs-Rechner mit Annuität, Tilgungssatz und Eigenkapitalquote; Eigenkapital-Rechner zur Mindestquote 20 %; Kredit-Rechner für kleinere Annuitätendarlehen außerhalb der grundbuchlichen Sicherheit.

Folgesteuern beim Halten von Immobilien: Grundsteuer-Rechner (jährliche Belastung nach Reform 2025); bei Vererbung Erbschaftsteuer-Rechner sowie Schenkungsteuer-Rechner mit den Freibeträgen § 16 ErbStG (Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, alle 10 Jahre).

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Methodik & Pflegezyklus

Wie Steuersätze und Befreiungen dieses Rechners zustandekommen

Der Rechner verwendet die Steuersätze § 11 GrEStG nach den jeweiligen Landesanpassungs­gesetzen, Stand 1. Januar 2026. Bemessungsgrundlage ist der eingegebene Kaufpreis ohne Aufteilung beweglicher Sachen — der Nutzer trägt die Verantwortung für eine sachgerechte Trennung im Notarvertrag (§ 8 GrEStG, BFH II R 49/17). Befreiungen § 3 GrEStG (Familie, Erbschaft, Bagatelle) werden im Rechner nicht automatisch geprüft, sondern sind im Festsetzungsverfahren beim Finanzamt geltend zu machen. Notarkosten (~1,5 %) und Grundbuchgebühren (~0,5 %) werden als Schätzwerte angezeigt und folgen den Tabellen des GNotKG (Anlage 1, KV Nr. 21100 ff.). Der Rechner ist kein Festsetzungsbescheid — verbindliche Auskunft erteilt das Finanzamt nach § 89 Abs. 2 AO.

Quellen: §§ 1, 3, 8, 11, 13, 16, 18, 22, 23 GrEStG · §§ 138, 9 BewG · §§ 89, 155, 169, 170 AO · Art. 105 GG · BFH II R 49/17 · BFH II R 22/24 · BFH II R 1/24 · GrEStG-Änderungsgesetz BGBl. 2021 I S. 986 Letzte fachliche Prüfung: 5. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich zum 1. Januar sowie ad hoc bei Tarif-Änderungen einzelner Länder oder BFH-Entscheidungen II. Senat. Methodik-Übersicht →
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