Wie groß ist deine echte Rentenlücke?

§§ 154, 68 SGB VI · §22 Nr. 1 EStG · Standard-Rentenniveau-Bericht 2026 · Stand Mai 2026

Rentenlücke-Rechner 2026

Rentenlücke ist die Differenz zwischen inflations­adjustiertem Bedarf im Ruhestand (70–80 % des letzten Nettos) und der erwarteten gesetzlichen Nettorente nach §§ 63 ff SGB VI minus KVdR §249a SGB V und Einkommensteuer §22 Nr. 1 EStG. Standard-Rentenniveau 2026 nach §154 SGB VI: rund 48 % vor Steuer für den Eckrentner mit 45 EP.

§154 SGB VI

Standard-Rentenniveau

Stand 05/2026

DRV · BMAS · Schätzerkreis

Fachliche Prüfung durch die Renten- und Vorsorgeredaktion am 6. Mai 2026. Werte gegen Renten­anpassungs­verordnung 2025, Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026, Standard-Rentenniveau-Bericht und das Frühjahrsgutachten des Schätzerkreises beim BMAS abgeglichen.

Live · 2026

Rentenlücke / Monat

500 €

Wunsch 2.000 € − Erwartet 1.500 € · Deckung 75 %

Wunsch-Rente

2.000 €

Lücke

500 €

Deckung

75 %

Tipp · Lücke ist überschaubar — etwas private Vorsorge reicht.

Hinweis zur Berechnungsbasis: Der Rechner verwendet 80 % Bedarfsfaktor als Default und kalkuliert die erwartete Nettorente nach Abzug von KVdR/PV (~11,8 %) und einer Pauschalsteuer von ca. 6 % vom Brutto. Die individuelle Steuerlast bestimmt sich nach §22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG mit Besteuerungsanteil 84 % bei Eintritt 2026 unter Berücksichtigung von Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben. Verbindlich für den Einzelfall ist die Renten­auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Rentenlücke — Bedarf minus gesetzliche Nettorente

Die Renten­lücke ist die monatliche Differenz zwischen dem inflations­adjustierten Bedarf im Ruhestand und der erwarteten gesetzlichen Nettorente. Bedarfsbasis ist das Netto vor Renteneintritt, gewichtet mit einem Faktor von typisch 70–80 %, hochgerechnet auf das Renten­eintrittsjahr mit konservativ 2 % Inflation. Die Nettorente entsteht aus der Bruttorente nach §§ 63 ff SGB VI abzüglich KVdR-Beiträgen (§249a SGB V) und der nachgelagerten Einkommensteuer (§22 Nr. 1 EStG, Besteuerungs­anteil 84 % bei Eintritt 2026). Der verbleibende Differenzbetrag ist das Schließungs­ziel der privaten und betrieblichen Vorsorge.

Standard-Rentenniveau 2026 ~48 % vor Steuer · §154 SGB VI · Eckrentner mit 45 EP
Aktueller Rentenwert 40,79 € (bis 30.06.2026) · 42,52 € (Prognose ab 01.07.2026)
Bedarfsfaktor 70–80 % des letzten Nettos · 60 % bei kreditfreier Eigentumswohnung
Inflations­annahme Bedarf 2 % p. a. nach EZB-Inflations­ziel
Besteuerungsanteil Renteneintritt 2026 84 % · §22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG · Renten­freibetrag 16 %
KVdR + PV Abzug ~11,8 % vom Brutto · §249a SGB V · §59 SGB XI
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Standard-Rentenniveau 2026 nach §154 SGB VI — rund 48 % vor Steuer

Wie das gesetzlich definierte Rentenniveau die Bedarfsplanung eichen kann — und warum der individuelle Versorgungsgrad regelmäßig deutlich darunter liegt.

Das Standard-Rentenniveau ist nach §154 Abs. 3 SGB VI das Verhältnis der „Standard­rente" (45 EP × aktueller Rentenwert × 12, abzüglich durchschnittlicher Sozial­abgaben) zum Durchschnitts­entgelt aller Versicherten nach Sozial­abgaben. Die Bundesregierung berichtet jährlich im Renten­versicherungs­bericht über die voraussichtliche Entwicklung; für 2026 wird ein Wert von rund 48 % erwartet. Der Wert ist statistisch und bezieht sich auf den fiktiven Eckrentner — wer im Erwerbsverlauf weniger als 45 EP ansammelt (häufig bei Teilzeit, langen Familien­phasen, Selbstständigkeit), erreicht ein deutlich niedrigeres persönliches Niveau.

Standard-Rentenniveau-Berechnung 2026

Vom Eckrentner zur Niveauquote — die Mechanik nach §154 SGB VI.

Komponente Wert 2026 Rechtsgrundlage
Standard-EP 45,0 EP §154 Abs. 3 SGB VI
Aktueller Rentenwert 42,52 €/EP (Prognose 07/2026) §68 SGB VI
Standard-Bruttorente 45 × 42,52 € = 1.913 €/Mon Berechnung
Abzug Sozialabgaben ~11,8 % = ~226 €/Mon §§249a SGB V · 59 SGB XI
Standard-Netto vor Steuer ~1.687 €/Mon Berechnung
Durchschnittsentgelt netto ~3.515 €/Mon (geschätzt) §154 Abs. 3 SGB VI
Standard-Rentenniveau vor Steuer ~48 % §154 Abs. 3 SGB VI

Das Renten­paket II der Bundesregierung sieht eine gesetzliche Festschreibung dieses Niveaus auf 48 % bis 2039 vor — ohne Festschreibung würde der Wert nach Schätzungen des BMAS demografisch bedingt auf etwa 43 % bis 2040 absinken. Quelle: §154 SGB VI; BMAS Renten­versicherungs­bericht 2025; Schätzerkreis-Frühjahrsgutachten.

Inflations-Adjustierung des Bedarfs

Der Bedarf wird heute kalkuliert, aber in 15 bis 35 Jahren bezahlt. Die Kaufkraft­korrektur ist die wichtigste — und meist unterschätzte — Stellschraube der Lückenrechnung.

Aktuelles Netto Bedarf heute (80 %) Jahre bis Rente Inflations­faktor (2 %) Bedarf bei Rentenbeginn
2.200 €/Mon 1.760 €/Mon 30 Jahre 1.81 3.188 €/Mon
3.000 €/Mon 2.400 €/Mon 22 Jahre 1.55 3.710 €/Mon
3.500 €/Mon 2.800 €/Mon 17 Jahre 1.40 3.921 €/Mon
4.200 €/Mon 3.360 €/Mon 10 Jahre 1.22 4.096 €/Mon
5.000 €/Mon 4.000 €/Mon 5 Jahre 1.10 4.416 €/Mon

Bei 30 Jahren bis Renteneintritt verdoppelt sich der nominale Bedarf nahezu — aus 1.760 € (80 % von 2.200 € heute) werden 3.187 € im Jahr des Renteneintritts. Wer mit 3 % statt 2 % rechnet, erhält bei 30 Jahren einen Aufschlag von rund 33 % auf den nominalen Bedarf. Die DRV passt den Rentenwert nach §68 SGB VI an die Lohn­entwicklung an — historisch lag die Renten­anpassung über zehn Jahre etwa 0,3 Prozent­punkte unter dem nominalen Lohn­wachstum.

KVdR und nachgelagerte Besteuerung in der Renten­phase

Vom Bruttorenten­bescheid zur tatsächlichen Auszahlung — der Abzug umfasst Krankenversicherung der Rentner (§249a SGB V), Pflege­versicherung (§59 SGB XI) und Einkommen­steuer mit 84 % Besteuerungs­anteil.

Wer die Renten­lücke richtig kalkulieren will, darf nicht die Bruttorente einsetzen. Vor der Auszahlung werden die KVdR-Beiträge einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt (§255 SGB V). Die Einkommen­steuer entrichtet der Rentner gesondert nach Steuer­bescheid — eine Quellen­steuer wie beim Arbeitsentgelt gibt es im gesetzlichen Rentenrecht nicht. Die Renten­bezugs­mitteilung an die Finanzverwaltung nach §22a EStG erfolgt automatisch.

Rechenbeispiel — 1.913 € Standard-Bruttorente bei 45 EP

Schritt-für-Schritt vom Bescheid zum Vergleich mit dem Bedarf.

Krankenversicherung (§249a SGB V): 7,3 % allgemeiner Beitragssatz + rund 0,85 % hälftiger Zusatz­beitrag = ca. 156 €/Mon. Der Rentenversicherungs­träger behält ein und führt direkt an die Krankenkasse ab.

Pflegeversicherung (§59 SGB XI): 4,2 % allein vom Rentner zu tragen = ca. 80 €/Mon. Bei Kinderlosigkeit Zuschlag um 0,6 Prozent­punkte. Mit zwei und mehr Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitrag stufenweise nach §55 SGB XI.

Zwischennetto vor Steuer: 1.913 − 156 − 80 = 1.677 €/Mon.

Einkommensteuer: Steuerpflichtig sind 84 % des Bruttojahresbetrags (§22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG): 22.956 € × 84 % = 19.283 €. Abzüglich Grund­freibetrag 12.348 €, Werbungskosten­pauschale 102 € und Vorsorge­aufwendungen verbleibt regelmäßig ein zu versteuerndes Einkommen unter 6.500 € — Steuer­last bei Single rund 60–110 €/Mon je nach Sonder­ausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.

Auszahlung nach Steuer: rund 1.580–1.620 €/Mon — etwa 83–85 % des Bruttobetrags. Der Renten­freibetrag (16 % bei Eintritt 2026) bleibt für die gesamte Bezugsdauer eingefroren in seinem ersten vollen Jahresbetrag; spätere Anpassungen unterliegen voll der Besteuerung.

Die Renten­lücken­berechnung verwendet diesen Netto­wert als Vergleichs­größe zum inflations­adjustierten Bedarf — niemals den Bruttowert. Wer mit dem Brutto rechnet, unterschätzt die tatsächliche Lücke um 15–17 % der Bruttorente.

Vier Erwerbs­biografien aus der Praxis

Anonymisierte Verläufe aus der Beratungs­erfahrung — vom Industriearbeiter mit langer Resterwerbsphase bis zur Erzieherin in der Schluss­phase mit Mütterrente nach §249 SGB VI.

BIO-1 · Industriemechaniker

Jahrgang 1993 · 32 Jahre · 3.500 € Netto · Vollzeit seit Lehre 2012

Erwerbs­verlauf. Lehre 2009–2012, seither durchgehend Pflichtbeitrag bei einem Maschinenbauer im Umfeld des Tarifs Metall NRW. DRV-Versicherungsverlauf weist 25,4 EP zum 31.12.2025 aus — etwa 1,1 EP/Jahr im Schnitt der letzten Jahre. Geplanter Renteneintritt mit 67 (Jahrgang 1993, Regelaltersgrenze §35 SGB VI). Verbleibende Erwerbszeit 35 Jahre bei stabilem Verdienst nahe Durchschnittsentgelt.

Anwartschaft. Stand 25,4 EP · Hochrechnung +35 EP = 60,4 EP zur RAG · 3.500 € Netto heute

Berechnung. 60,4 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 2.568 € brutto · nach KVdR/PV/Steuer ~2.108 €

Bedarf & Lücke. Bedarf 80 % von 3.500 € heute = 2.800 €. Über 35 Jahre 2 % Inflation: 2.800 × 1,02^35 = 5.600 €/Mon. Inflations­indexierte Lücke 5.600 − 2.108 ≈ 3.490 €/Mon — Kaufkraft aus heutiger Sicht etwa 1.745 €/Mon Lücke (real).

Befund. Die nominale Lücke täuscht — entscheidend ist die reale Kaufkraft. Bei 3 % nominalem ETF-Realertrag und 35 Jahren Sparhorizont schließen monatlich rund 320 € Sparrate die reale Lücke. Riester nach §10a EStG mit Grundzulage 175 € + Sonderausgabenabzug bringt bei 2.450 € Höchstbetrag rund 60–80 € Effektivvorteil pro Jahr; ETF-Sparplan ist bei dieser Erwerbsphase mit langer Laufzeit regelmäßig überlegen, sofern keine Kinder mit Kinderzulagen vorhanden sind.

BIO-2 · Vertriebsleiterin Mitte 40

Jahrgang 1980 · 45 Jahre · 5.000 € Netto · zwei Kinder (2008, 2011)

Erwerbs­verlauf. Studium bis 26 (3 Anrechnungsjahre ohne EP), seit 2007 in Vertrieb und Marketing, zwei Elternzeiten je 14 Monate. EP-Stand zum 31.12.2025: 32,1 inklusive 6,0 EP Kindererziehung nach §249 SGB VI. Verdienst der letzten 8 Jahre stetig über Durchschnittsentgelt, in den letzten zwei Jahren bei BBG. Verbleibende Erwerbszeit 22 Jahre bis Regelaltersgrenze 67.

Anwartschaft. Stand 32,1 EP · Hochrechnung +30 EP (1,4 EP/J über BBG-Nähe) = 62,1 EP · 5.000 € Netto

Berechnung. 62,1 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 2.640 € brutto · netto ~2.167 €

Bedarf & Lücke. Bedarf 75 % (höhere Sparquote bereits heute) von 5.000 € = 3.750 € heute. Inflations­indexiert 22 J × 2 %: 3.750 × 1,02^22 = 5.798 €/Mon. Lücke 5.798 − 2.167 ≈ 3.631 €/Mon nominal · real (heutige Kaufkraft) etwa 2.350 €/Mon Lücke.

Befund. Lebensphase mit höheren Konsumausgaben, aber begrenztem Sparhorizont von 22 Jahren. Klassische Strategie: bAV-Direktversicherung über §3 Nr. 63 EStG (steuer- und sozialabgabenfrei bis 8 % BBG = 720 €/Mon 2026) plus separate ETF-Säule für Liquidität. Riester nur sinnvoll, solange Kinderzulagen (300 €/Kind) noch fließen — bei beiden Kindern ist die Zulagenphase 2027 und 2030 beendet.

BIO-3 · Selbstständige Beraterin

Jahrgang 1975 · 50 Jahre · 4.200 € Netto · keine Pflichtversicherung in DRV

Erwerbs­verlauf. 15 Jahre angestellt bis 2010 (16,8 EP), seither freiberuflich tätig im Bereich Unternehmens­beratung — keine Pflichtversicherung nach §2 SGB VI (kein Lehrtätigkeit, keine Pflegeleistung). Freiwillige Beiträge wurden nicht geleistet. EP-Stand eingefroren bei 16,8 — sehr geringe gesetzliche Anwartschaft. 17 Jahre bis Regelaltersgrenze 67.

Anwartschaft. EP-Stand 16,8 (eingefroren) · Hochrechnung 0 EP/Jahr · 4.200 € Netto · Selbstständig

Berechnung. 16,8 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 714 € brutto · netto ~586 €

Bedarf & Lücke. Bedarf 80 % von 4.200 € heute = 3.360 €. Inflations­indexiert 17 J × 2 %: 3.360 × 1,02^17 = 4.711 €/Mon. Lücke 4.711 − 586 = 4.125 €/Mon nominal, real etwa 2.940 €/Mon — die größte Lücke der vier Biografien.

Befund. Hauptinstrument für Selbstständige ist die Rürup-Rente (Basisrente nach §10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EStG) — seit 2023 sind Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig (Höchstbetrag 2026: 29.344 €/Single). Bei 42 % Spitzensteuersatz reduziert sich der Effektivaufwand auf 58 % der Bruttoeinzahlung. Alternativ freiwillige Beiträge an die DRV (§7 SGB VI, Mindestbeitrag 103,42 €/Mon 2026) zur Stabilisierung der Anwartschaft — 5 Pflichtbeitragsjahre erfüllen bereits die allgemeine Wartezeit für die Altersrente.

BIO-4 · Erzieherin mit langer Familienphase

Jahrgang 1970 · 55 Jahre · 2.450 € Netto Teilzeit · drei Kinder (1998, 2001, 2005)

Erwerbs­verlauf. Ausbildung 1989–1992, seither in einer kommunalen Kita. Drei Elternzeiten und Reduktion auf 60 % Stelle nach Wiedereinstieg. EP-Stand 28,2 mit 9,0 EP Kindererziehung (3,0 je Kind, alle ab 1992 geboren). Verdienst dauerhaft unter Durchschnitts­entgelt — 0,72 EP/Jahr seit 2015. Regelaltersgrenze mit 67 (Jahrgang 1970), verbleibende Erwerbszeit 12 Jahre.

Anwartschaft. Stand 28,2 EP · Hochrechnung +9 EP (12 J × 0,75) = 37,2 EP · 2.450 € Netto Teilzeit

Berechnung. 37,2 × 1,0 × 1,0 × 42,52 € = 1.582 € brutto · netto ~1.298 €

Bedarf & Lücke. Bedarf 80 % von 2.450 € = 1.960 € heute. Inflations­indexiert 12 J × 2 %: 1.960 × 1,02^12 = 2.486 €/Mon. Lücke 2.486 − 1.298 = 1.188 €/Mon nominal, real etwa 935 €/Mon.

Befund. Klassische Konstellation der „weiblichen Altersarmut": lange Familienphase, durchgehend Teilzeit, niedrige EP. Mütterrente §249 SGB VI hat 9 EP gerettet — ohne sie läge die Bruttorente 383 €/Mon niedriger. Riester ist hier wegen Kinderzulagen­phase und niedriger Steuerprogression historisch sinnvoll gewesen, jetzt sind Kinder jenseits Zulagenalter. Sonderzahlungen nach §187a SGB VI ab 50 prüfen — bei niedriger Progression gering, aber Effekt direkt auf gesetzliche Rente lebenslang.

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Worked Examples — Renten­lücke nach Netto- und EP-Profil

Vier typische Konstellationen mit Brutto-Renten­hochrechnung (Rentenwert 42,52 €/EP), KVdR/Pflege/Steuer-Abzug und inflations­adjustiertem Bedarf bei 80 % des heutigen Nettos.

Profil Brutto­rente Netto­rente Bedarf bei Rente Lücke/Mon Deckung
2.500 €/Mon · 32 EP · 25 J 1.361 € 1.118 € 3.281 € 2.163 € 34 %
3.500 €/Mon · 38 EP · 22 J 1.616 € 1.328 € 4.329 € 3.001 € 31 %
4.500 €/Mon · 45 EP · 18 J 1.913 € 1.573 € 5.142 € 3.569 € 31 %
6.000 €/Mon · 50 EP · 15 J 2.126 € 1.748 € 6.460 € 4.713 € 27 %

Lesehilfe: 4.500 € Netto heute · 45 EP gesetzliche Anwartschaft · 18 Jahre bis Renteneintritt. Brutto­rente 1.913 €, Nettorente nach KVdR/PV/Steuer rund 1.570 €. Bedarf bei Rentenbeginn (80 % von 4.500 € · 18 J · 2 % Inflation) etwa 5.143 €/Mon. Lücke rund 3.573 € nominal — real (heutige Kaufkraft) etwa 2.500 €/Mon. Vermögensziel nach 4-%-Regel: ~1.072.000 € nominal zum Renteneintritt.

Schließungs­strategien — Riester, Rürup, bAV, ETF, Immobilie

Welche der fünf Vorsorge­säulen welcher Erwerbs­biografie passt — eine kompakte Lebensphasen-Matrix mit Förderquote und Effektivkosten.

Säule Förderung 2026 Optimal für Kritische Punkte
Riester (§§10a, 79 ff EStG) Grundzulage 175 € · Kinder­zulage 300 €/Kind (ab 2008) · Sonderausgaben­abzug bis 2.100 €/Jahr Familien mit Kindern · Geringverdiener · Beamte (Eigenbeitrag 4 % d. ruhegehalts­fähigen Bezüge) Hohe Effektivkosten Tarife · 100 % Beitragsgarantie schmälert Rendite · Auszahlung voll steuerpflichtig
Rürup / Basisrente (§10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EStG) 100 % Sonderausgaben­abzug bis 29.344 €/Single 2026 Selbstständige ohne Pflicht­versicherung · Spitzen­verdiener in Spät­phase · Hochsteuerphasen­strategie Keine Kapital­auszahlung · nicht beleihbar · nicht vererbbar (außer mit Hinterbliebenen­schutz) · Effektivkosten prüfen
bAV §3 Nr. 63 EStG Steuer- und sozialabgabenfrei bis 4 % BBG (4.056 €) · steuerfrei bis 8 % BBG (8.112 €) · gesetzlicher AG-Zuschuss 15 % Arbeitnehmer mit AG-Zuschuss · Phase mittlerer Erwerbs­biografie · Vermeidung Sozial­abgaben­spitze Auszahlung voll steuerpflichtig (§22 Nr. 5 EStG) · KV-Beitragspflicht in der KVdR oberhalb Freibetrag (~187 €/Mon 2026)
ETF-Sparplan (Privatvermögen) Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (Single) · Teilfreistellung 30 % bei Aktien-ETF · Vorabpauschale Lange Sparhorizonte > 15 Jahre · alle Erwerbsphasen · maximale Flexibilität · keine Provisionskosten Sequenzrisiko in den ersten Renten­jahren · keine staatliche Förderung · individuelle Disziplin erforderlich
Eigengenutzte Immobilie Wohn-Riester §92a EStG · Tilgungsphase nutzt Sparbeiträge · KEINE Erträge­besteuerung Eigennutzung Familien mit langer Bindung an einen Ort · ausreichende Eigenkapital­quote · stabile Einkommens­basis Klumpen­risiko · Instand­haltungs­rücklage 1–2 % p. a. der Bausumme · Zinsrisiko Anschluss­finanzierung · Wertentwicklung uneinheitlich

Bei komplexen Erwerbs­biografien — Misch­fälle aus Anstellung und Selbstständigkeit, Ausland­saufenthalte, Versorgungs­ausgleich nach Scheidung, geerbtes Vermögen, Übergang in die Rente mit Hinzuverdienst — ist eine persönliche Beratung sinnvoll. Die DRV-Auskunfts- und Beratungs­stellen arbeiten kostenfrei und sind in jeder größeren Stadt vertreten; Termine sind online buchbar. Für die Vorsorge­seite bieten die Verbraucher­zentralen unabhängige Honorar­beratung zu Riester, Rürup, bAV und ETF — eine Stunde kostet je nach Bundesland 80–180 €. Die Stiftung Warentest veröffentlicht in Finanztest jährlich Tarif­vergleiche zu Renten­versicherungs­produkten. Hinweis nach §5a UWG: Verbraucherzentralen-Verlinkungen sind nicht-monetäre Empfehlungen; DRV-Hinweis ist Pflicht­information ohne Provision.

Sieben Schritte zur Renten­lücken-Ermittlung

Von der DRV-Renten­auskunft bis zur jährlichen Plan-Ist-Kontrolle — chronologische Schritte mit jeweiliger Rechtsgrundlage und Beratungs­hinweis.

I

DRV-Rentenauskunft anfordern (§109 SGB VI)

Versicherungsverlauf bei der DRV anfordern (Formular V0100 — kostenfrei). Die ab 55 erstellte Rentenauskunft enthält alle EP, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten sowie drei Hochrechnungs­zahlen für die Regelaltersrente. Lücken im Versicherungs­verlauf — Wehrdienst, Schul- und Hochschulausbildung, Auslands­beschäftigung, Mutterschutz — vor der Renten­lücken­berechnung klären.

II

Aktuelles Netto und gewünschtes Renten­niveau festlegen

Das letzte Netto vor Renteneintritt ist die Bezugsgröße. In der Beratungspraxis hat sich 70–80 % bewährt — bei kreditfreier Eigentums­wohnung 60–65 %, bei Mietwohnung mit Mietsteigerung über die Lebenszeit 80–85 %. Eckpfeiler: Wohnkosten, Gesundheits­ausgaben, Mobilität, Freizeit. Pflege­kosten (Heim­eigenanteil 2026 durchschnittlich 2.700 €/Mon) gesondert betrachten — ggf. private Pflege­zusatzversicherung.

III

Bedarf inflations­adjustiert hochrechnen

Bedarf heute × (1 + Inflation)^(Jahre bis Rente). Konservative Inflations­annahme: 2 % p. a. nach EZB-Inflations­ziel. Beispiel: 2.400 €/Mon heute × 1,02^25 = 3.937 €/Mon in 25 Jahren. Wer mit höherer Inflation rechnen will, nutzt 3 % — bei 25 Jahren ergibt das einen Aufschlag von rund 27 % gegenüber 2 %.

IV

Erwartete Nettorente berechnen

Bruttorente (Hochrechnung DRV) abzüglich KVdR + Pflege (ca. 11,8 %) und Einkommensteuer (ca. 6 % pauschal Single, höher mit weiteren Einkünften wie Kapitalerträgen, Mieten, Renten aus Riester/Rürup). Bei Eintritt 2026 sind 84 % der Bruttorente steuerpflichtig (§22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG). Achtung: Spätere Rentenanpassungen sind voll steuerpflichtig; der Renten­freibetrag bleibt eingefroren.

V

Differenz bilden und Vermögensziel ableiten

Lücke = inflations­adjustierter Bedarf − erwartete Nettorente. Vermögensziel nach 4-%-Regel: Monatslücke × 300. Bei 1.000 €/Mon Lücke: 300.000 € Vermögen. Realistisch ist eher die 3,5-%-Regel (× 343) oder die 3,2-%-Regel (× 375) für defensive Renten­szenarien mit niedrigem Aktienanteil oder nominalem Anleihen­schwerpunkt.

VI

Schließungs­strategie nach Erwerbs­phase wählen

Junge Phase (BIO-1, < 40 Jahre, langer Sparhorizont): ETF-Sparplan mit 70–80 % Aktienquote als Hauptpfeiler; Riester nur mit Kindern. Mittlere Phase (BIO-2, 40–55 Jahre): bAV §3 Nr. 63 EStG mit Arbeitgeber­zuschuss + flexible ETF-Komponente. Spätphase Selbstständig (BIO-3, > 50 Jahre): Rürup wegen 100 % Sonderausgaben­abzug; freiwillige DRV-Beiträge zur Stabilisierung. Familien­phase (BIO-4): Mütterrente prüfen, §187a-Sonderzahlung, Wohn-Riester bei eigener Immobilie.

VII

Jährliche Plan-Ist-Kontrolle

Renteninformation der DRV jährlich abgleichen; Vermögens­stände der Vorsorge­säulen aufnehmen; Inflations­annahme und Renten­wert­anpassung überprüfen. Bei Lebens­ereignissen (Heirat, Geburt, Selbstständigkeit, Erbe, Hauskauf) Lücke neu berechnen — die größten Korrekturen entstehen aus geänderter Erwerbs­biografie, nicht aus Marktentwicklungen.

Update-Log 2025 → 2026

Alle Änderungen aus Renten­anpassungs­verordnung, Sozialversicherungs-Rechengrößen, Renten­paket II und höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Auswirkung auf den Rechner.

01.07.2025

Rentenanpassung +3,74 % auf 40,79 €/EP — Lücke schrumpft nominal

Mit der Renten­anpassungs­verordnung 2025 stieg der bundeseinheitliche aktuelle Rentenwert von 39,32 € auf 40,79 €/EP. Die nominale Renten­erhöhung um 3,74 % wirkt direkt lücken­mindernd: Eckrentner mit 45 EP erhalten 67 €/Mon mehr brutto. Die Lücke vermindert sich entsprechend, wenn die Bedarfs­seite mit gleicher Inflations­rate steigt — bei 2 % Verbraucher­preisinflation versus 3,74 % Renten­steigerung sogar real überproportional.

01.01.2026

Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026 · BBG bundeseinheitlich

Beitragsbemessungsgrenze RV bundeseinheitlich 101.400 €/Jahr (vorher West 96.600 €, Ost 96.600 €). Durchschnittsentgelt vorläufig 51.944 € — Bezugsgröße der Entgeltpunkte. Mindestbeitrag freiwillige Versicherung 103,42 €/Mon = 0,068 EP/Jahr. Höchstbetrag Rürup 29.344 € (Single), Riester unverändert 2.100 €. bAV-Höchstbetrag §3 Nr. 63 EStG steigt mit BBG auf 8.112 €/Jahr.

01.07.2026 (Prognose)

Rentenanpassung voraussichtlich +4,2 % auf 42,52 €/EP

Der Schätzerkreis beim BMAS prognostiziert auf Basis der Lohn­entwicklung 2025 eine Erhöhung um rund 4,2 %. Maßgeblich ist der Frühjahrsbericht; die Renten­anpassungs­verordnung wird Ende Juni 2026 amtlich erlassen. Bis zum Inkrafttreten kalkuliert der Lücken­rechner mit 40,79 €/EP für die ersten sechs Monate und 42,52 €/EP danach.

laufend 2025/2026

Rentenpaket II — gesetzgeberischer Stand

Der Entwurf zur Festschreibung des Rentenniveaus von 48 % bis 2039 und zur Einrichtung eines Generationenkapitals befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Bei Inkrafttreten würde die nominale Lücke bei jüngeren Jahrgängen (Restlaufzeit > 25 Jahre) um rund 8–12 % geringer ausfallen — die hier verwendeten Werte folgen der gegenwärtigen Rechtslage.

BSG B 13 R 4/22 R · 28.06.2023

Doppelbesteuerung der Rente — neueste Linie

Das Bundessozialgericht hat in Anschluss an BFH X R 20/19 die Voraussetzungen einer verfassungs­widrigen Doppelbesteuerung präzisiert. Eine Doppelbesteuerung liegt nur vor, wenn die Summe der steuerfrei ausgezahlten Renten kleiner ist als die Summe der mit versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge — relevant primär für Selbstständige mit langen Beitragszeiten ohne Steuer­absetzung. Auswirkung auf die Lücken­rechnung: Standard­fälle Arbeitnehmer bleiben unberührt.

Häufige Fragen zur Renten­lücke 2026

14 Antworten mit Bezug auf einschlägige Normen und höchstrichterliche Rechtsprechung.

Was ist die Rentenlücke und wie wird sie berechnet?

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Bedarf im Ruhestand und der erwarteten gesetzlichen Nettorente. Üblich ist der Erfahrungswert „70–80 % des letzten Nettos" als Bedarfsorientierung. Beispiel: 3.000 € Netto heute, Bedarf 80 % = 2.400 € heute. Bei 22 Jahren bis Renteneintritt mit 2 % Inflation: 2.400 × 1,02^22 = 3.711 €/Mon nominal. Davon zieht man die erwartete Nettorente (Bruttorente nach §§63 ff SGB VI minus KVdR §249a SGB V und Steuer §22 Nr. 1 EStG) ab — was übrig bleibt, ist die monatliche Lücke.

Wie hoch ist das Standard-Rentenniveau 2026 nach §154 SGB VI?

Das Standard-Rentenniveau vor Steuer beträgt nach §154 Abs. 3 SGB VI für 2026 voraussichtlich rund 48 %. Es ist definiert als Verhältnis der Standardrente (45 EP × aktueller Rentenwert × 12 nach Sozialabgaben) zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten nach Sozialabgaben. Es ist ein statistischer Wert für den „Eckrentner" — nicht das individuelle Verhältnis Rente zu eigenem letzten Einkommen. Wer weniger als 45 EP über die Erwerbs­biografie ansammelt (häufig bei Teilzeit, Familienphasen, Selbstständigkeit), erreicht ein deutlich niedrigeres persönliches Niveau.

Welche Orientierungswert gilt für den Bedarf im Alter?

Die in der Beratungspraxis verwendete Spanne liegt bei 70–80 % des letzten Nettos. Begründung: Pendel- und Berufskosten entfallen, Konsumzwang sinkt, Kinder regelmäßig finanziell selbstständig. Aber: Gesundheits- und Pflegekosten steigen, Wohnkosten bleiben stabil oder steigen über die Inflation. Wer Eigentum bewohnt und kreditfrei ist, kommt mit 60–65 % aus; wer zur Miete wohnt und keine Pflegeversicherung über die KVdR hinaus hat, sollte mit 80–85 % rechnen. Der Versorgungs­bericht der Bundesregierung weist Pflegekosten bei Heimaufenthalt mit durchschnittlich 2.700 €/Mon Eigenanteil 2026 aus.

Warum muss ich für die Rentenlücke die Inflation einrechnen?

Bedarf wird heute kalkuliert, aber in 20 oder 30 Jahren bezahlt. Die Inflation senkt die Kaufkraft jedes Euros — bei 2 % Inflation halbiert sich die Kaufkraft alle 35 Jahre. Beispiel: 2.400 €/Mon Bedarf heute entsprechen in 25 Jahren bei 2 % Inflation einem nominalen Bedarf von 2.400 × 1,02^25 = 3.937 €/Mon. Die DRV passt den Rentenwert über §68 SGB VI nach Lohnentwicklung an, nicht streng nach Verbraucherpreisen — historisch lag die Rentenanpassung über lange Zeiträume etwas unter der allgemeinen Lohnentwicklung. Der Rechner kalkuliert konservativ mit 2 % Bedarfs­inflation.

Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung nach §22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG. Der Besteuerungs­anteil bei Renteneintritt 2026 beträgt 84 % — die übrigen 16 % bilden den dauerhaft eingefrorenen Renten­freibetrag. Spätere Rentenanpassungen werden zu 100 % besteuert. Der Anteil steigt um 0,5 Prozentpunkte je Folgejahrgang und erreicht 100 % im Jahr 2058. Das Bundessozialgericht hat in BSG B 13 R 4/22 R (28.06.2023) sowie der BFH in X R 20/19 (19.05.2021) die Verfassungs­mäßigkeit grundsätzlich bestätigt — ein doppeltes Besteuerungs­verbot greift nur, wenn die Summe steuerfrei ausgezahlter Renten kleiner ist als die Summe der mit versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge.

Welche KVdR-Beiträge fallen auf die gesetzliche Rente an?

Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner nach §249a SGB V tragen den hälftigen allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) plus den hälftigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 0,85 %). Die Pflegeversicherung wird nach §59 Abs. 1 SGB XI vom Rentner allein getragen — 4,2 % bzw. 4,8 % bei Kinderlosen, ab zwei Kindern unter 25 reduziert. Voraussetzung der KVdR-Pflicht ist die 9/10-Regel des §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V: in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert. Wer die Schwelle verfehlt, zahlt als freiwilliges Mitglied auf alle Einkünfte einschließlich Mieten und Kapitalerträgen — Mehrkosten regelmäßig 200–400 €/Mon.

Wie schließe ich die Rentenlücke mit Riester?

Riester-Rente nach §§10a, 79 ff EStG arbeitet mit Zulagen und Sonderausgaben­abzug. Grundzulage 2026: 175 €/Jahr; Kinderzulage 185 €/Kind (Geburt vor 2008) bzw. 300 €/Kind (Geburt ab 2008). Höchstbetrag Sonderausgabenabzug §10a EStG: 2.100 €/Jahr inklusive Eigen­beitrag und Zulagen. Effektive Förderquote sinkt mit dem Einkommen: bei 25.000 € Brutto rund 35–40 % Förderquote, bei 60.000 € Brutto rund 25 %. Lohnt sich primär für Familien mit kleinen Kindern (Zulagenphase) und Geringverdiener mit Kindergeld­anspruch — bei Spitzenverdienern ohne Kinder ist ETF-Sparplan oder Rürup regelmäßig effizienter.

Wann lohnt die Rürup-Rente (Basisrente)?

Rürup-Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben nach §10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EStG abzugsfähig — Höchstbetrag 2026: 29.344 € (Single) bzw. 58.688 € (Verheiratete). Bei 42 % Spitzensteuersatz reduziert sich der Effektivaufwand auf 58 % der Bruttoeinzahlung. Auszahlung in der Rentenphase ist mit 84 % Besteuerungs­anteil 2026 steuerpflichtig. Lohnt vor allem für Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der DRV (BIO-3) und Spitzenverdiener in der Spätphase der Erwerbs­biografie. Nachteile: keine Kapitalauszahlung möglich, nur lebenslange Rente; nicht beleihbar, nicht vererbbar (außer mit Hinterbliebenen­schutz). Vor Abschluss Effektivkosten der Police prüfen — Differenz zwischen Netto-Tarifen und Provisions­tarifen erreicht über die Laufzeit oft 20–30 % Renten­volumen.

Was leistet die betriebliche Altersvorsorge §3 Nr. 63 EStG?

Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds nach §3 Nr. 63 EStG sind in der Anspar­phase steuer- und sozialabgabenfrei bis 8 % der BBG = 8.112 €/Jahr 2026 (676 €/Mon); zusätzliche 8 % nur steuerfrei (also bis 16 %) — die Sozialabgabenbefreiung greift nur bis 4 % BBG voll. Auszahlung wird voll besteuert (§22 Nr. 5 EStG) und unterliegt seit 2020 mit Freibetrag von rund 187 €/Mon (1/20 der jährlichen Bezugs­größe) der KV-Beitragspflicht in der KVdR. Der „doppelte Sozialabgaben­abzug" galt bis Ende 2019 — jetzt zahlt der Rentner nur noch oberhalb des Freibetrags den vollen Beitrag. Lohnt vor allem mit Arbeitgeber­zuschuss (gesetzlich 15 % seit 2022 für Neuverträge nach §1a Abs. 1a BetrAVG).

Welche Rolle spielt eine Immobilie in der Vorsorge?

Eigengenutzte Immobilie wirkt als „mietfreies Wohnen" — bei einer Standard-Bestandsmiete von 12 €/m² × 90 m² = 1.080 €/Mon ersetzt das in der Bedarfsrechnung einen Mietansatz von 1.080 €/Mon. Voraussetzung: Kreditfrei zur Renten­einkommen­wandlung. Wer mit 67 noch tilgen muss, hat keinen Vorteil. Die Wohn-Riester-Variante (Eigenheim­rente §92a EStG) erlaubt Riester-Mittel zur Tilgung, bei nachgelagerter Besteuerung des „Wohn­förderkontos". Reine Renditebetrachtung: Vermietete Immobilien rentieren nach Kosten und Steuer historisch 3–4 % bei 30 % LTV — vergleichbar mit ETF-Aktienquote 60 %, aber mit deutlich höherem Klumpenrisiko und Verwaltungs­aufwand.

Wie groß sollte das Vermögen zur Schließung der Lücke sein?

Die 4-%-Regel (Trinity-Studie 1998, Bengen 1994) besagt, dass aus einem diversifizierten 60/40-Portfolio jährlich 4 % entnommen werden können, ohne dass das Kapital in 30 Jahren erschöpft ist — mit hoher Wahrscheinlichkeit. Daraus folgt: Vermögen = Jahreslücke ÷ 0,04 = Monatslücke × 300. Bei 1.000 € Lücke: 300.000 € Vermögen. Konservativer ist die 3,5-%-Regel (Vermögen × 343), defensiver in volatilen Märkten. Wichtig: Diese Regeln gelten nominal und in USD — für Euro-Anleger mit Sequenz-Risiko und höheren Kosten ist die effektive Entnahme­rate eher bei 3,2–3,5 %.

Wie wirkt die Lohnentwicklung auf die zukünftige Rente?

Die DRV passt den Rentenwert nach §68 SGB VI an die Lohnentwicklung der Beschäftigten an, gedämpft durch Beitragssatzfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor (§68 Abs. 4). Historisch lag die Renten­anpassung in zehn Jahren etwa 0,3 Prozentpunkte unter dem nominalen Lohnwachstum. Das Renten­paket II der Bundesregierung sieht eine gesetzliche Festschreibung des Rentenniveaus von 48 % bis 2039 vor — würde der Dämpfungsmechanismus aussetzen, läge der Rentenwert in 2039 voraussichtlich 6–9 % höher. Der Beitragssatz steigt im Gegenzug schrittweise auf 22,3 % bis 2035 (Stand 2026: 18,6 %).

Wie nutze ich die DRV-Rentenauskunft zur Lückenermittlung?

Ab dem 27. Lebensjahr versendet die DRV jährlich eine Renteninformation (§109 SGB VI) mit drei Hochrechnungs­zahlen: Anwartschaft heute, voraussichtliche Regelaltersrente bei konstantem Einkommen, Rente bei 1 % bzw. 2 % jährlicher Steigerung. Ab 55 wird daraus eine vollständige Rentenauskunft mit allen Zeiten und Beträgen. Für die Lückenrechnung: Bruttorente aus der mittleren Hochrechnung übernehmen, KVdR und Pflege (zusammen ca. 11,8 %) sowie Steuer (ca. 6 % vom Brutto pauschal) abziehen — das ergibt die erwartete Nettorente. Vorsicht: Hochrechnung bei stark schwankenden Verdiensten (Selbstständigkeit, Karrieresprung) ist nur grob aussagekräftig.

Was ändert das Rentenpaket II an der Rentenlücke?

Das Rentenpaket II — im parlamentarischen Verfahren — sieht zwei Eckpfeiler vor: erstens gesetzliche Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 % vor Steuer bis 2039 (§154 SGB VI würde entsprechend angepasst); zweitens Generationen­kapital (Aktienrente) zur Stabilisierung des Bundeszuschusses ab 2036 mit einem Zielvolumen von 200 Mrd. € durch Bundes­kapitalmarktaufnahme. Konkrete Auswirkung auf einzelne Rentenbescheide entfaltet das Paket erst ab Inkrafttreten — die hier ausgewiesenen Lücken folgen der gegenwärtigen Rechtslage. Sollte das Niveau bei 48 % stabilisiert werden, fällt die nominale Lücke bei jüngeren Jahrgängen (BIO-1) um etwa 8–12 % geringer aus.

Schlüsselbegriffe aus SGB VI und EStG

Rentenlücke (Bedarf − Anwartschaft)
Differenz zwischen dem inflations­adjustierten Bedarf im Ruhestand (70–80 % des letzten Nettos) und der erwarteten gesetzlichen Nettorente. Nominal in Euro des Renten­eintrittsjahres oder real in heutiger Kaufkraft. Schließungs­ziel privater Vorsorge.
Standard-Rentenniveau (§154 SGB VI)
Statistischer Wert: Verhältnis der Standardrente (45 EP × Rentenwert × 12 nach Sozial­abgaben) zum Durchschnitts­entgelt nach Sozialabgaben. 2026 voraussichtlich rund 48 % vor Steuer. Kein individueller Rentensatz — bezieht sich auf den fiktiven Eckrentner.
Besteuerungsanteil (§22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG)
Anteil der Bruttorente, der bei Renten­eintritt der Einkommen­steuer unterliegt. Bei Eintritt 2026: 84 %. Steigt um 0,5 Prozent­punkte je Folgejahrgang, erreicht 100 % im Jahr 2058. Der nicht­steuerpflichtige Rest (Renten­freibetrag) bleibt für die gesamte Bezugs­dauer eingefroren.
KVdR (§249a SGB V)
Krankenversicherung der Rentner. Pflicht­mitglied­schaft bei Erfüllung der 9/10-Regel (§5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Beitragstragung: hälftiger allgemeiner Beitrag 7,3 % + hälftiger Zusatzbeitrag (durchschnittlich 0,85 %). Pflegeversicherung 4,2 % allein vom Rentner (4,8 % bei Kinderlosen).
4-%-Regel (Trinity-Studie / Bengen)
Empirische Daumenwert für sichere Entnahme­rate aus einem diversifizierten 60/40-Portfolio über 30 Jahre. Vermögen × 4 % = jährliche Entnahme nominal, jährlich um Inflation angepasst. Für Euro-Anleger mit Sequenzrisiko und höheren Kosten oft auf 3,2–3,5 % reduziert.

Quellen und Aktenzeichen

Gesetzestexte des SGB VI, V, XI und des EStG, Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung, Standard-Rentenniveau-Bericht und höchstrichterliche Rechtsprechung — Grundlage der Berechnungs­logik.

Zum Weiterlesen

Themen, die in jeder Renten­lücken-Planung mit dem Schichten­modell der Alters­sicherung verwoben sind.

Die gesetzliche Anwartschaft selbst — also die linke Seite der Lücken­gleichung — bildet der Renten-Rechner §63 SGB VI ab. Den jährlichen Erwerb von Entgeltpunkten aus dem laufenden Bruttoverdienst zeigt der Rentenpunkte-Rechner nach §70 SGB VI. Eine ganzheitliche Sicht auf den Vorsorge­bedarf im Schichten­modell liefert der Vorsorge-Bedarf-Rechner — er fasst gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge in einem Lückenbild zusammen.

Auf der Schließungs­seite stehen vier dedizierte Rechner zur Verfügung: der Riester-Rechner §§10a, 79 ff EStG für Familien mit Kindern, der Rürup-Rente-Rechner §10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b EStG für Selbstständige und Spitzen­verdiener, der ETF-Sparplan-Rechner für den langfristigen Privat­vermögens­aufbau und der allgemeine Vermögensaufbau-Rechner für das Ziel-Vermögen nach 4-%-Regel.

Die nachgelagerte Besteuerung mit ihrem jahrgangs­spezifischen Anteil von 84 % im Eintrittsjahr 2026 zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner §22 EStG. Wer den Eintritts­zeitpunkt selbst feinjustieren möchte, kalibriert ihn am Renteneintritt-Rechner §35 SGB VI. Die Mütterrente — entscheidender Hebel bei vielen Familien­biografien (BIO-2, BIO-4) — quantifiziert der Mütterrenten-Rechner §249 SGB VI.

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So aktualisieren wir diesen Rechner

Wie dieser Renten­lücke-Rechner gewartet wird

Die Berechnungen folgen dem klassischen Lücken­modell: inflations­adjustierter Bedarf (80 % des heutigen Nettos hochgerechnet mit 2 % p. a.) abzüglich erwarteter gesetzlicher Nettorente (Bruttorente nach §§63 ff SGB VI minus KVdR-Beiträge §249a SGB V und Einkommensteuer §22 Nr. 1 EStG mit 84 % Besteuerungs­anteil bei Eintritt 2026). Das Standard-Rentenniveau nach §154 SGB VI ist als statistischer Eichwert eingeordnet — der individuelle Versorgungs­grad weicht regelmäßig deutlich davon ab. Der Rechner ist ein Werkzeug zur Erstorientierung und ersetzt keine individuelle Renten-, Vorsorge- oder Steuer­beratung — verbindlich für den Einzelfall ist die Renten­auskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Quellen: §§63, 68, 70, 77, 154, 187a, 235, 249, 255a SGB VI · §§5, 249a SGB V · §§55, 59 SGB XI · §§3 Nr. 63, 10, 10a, 22 Nr. 1, 92a EStG · BFH X R 20/19 · BSG B 13 R 4/22 R · BSG B 5 R 8/22 R Letzte fachliche Prüfung: 6. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich zum 1. Juli (Renten­anpassung), 1. Januar (Sozialversicherungs-Rechengrößen) sowie ad hoc bei BSG-/BFH-Entscheidungen mit Quoten­relevanz und bei Inkrafttreten des Renten­pakets II. Methodik-Übersicht →
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