Methodik & Formeln
Welche Formeln liegen der Berechnung zugrunde, was wird approximiert, welche Annahmen werden in der Methodik-Box des Rechners offengelegt.
Die Logik kombiniert vier mathematische Bausteine: Zinseszins für die Ansparphase aller Kapital-bildenden Vorsorgen, Inflations-Aufzinsung auf den heutigen Bedarf, Annuität oder 4-%-Regel für die Auszahlphase, sowie eine vereinfachte §32a-EStG-Tariffunktion für die nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand.
Vier Formeln im Überblick
Die mathematischen Bausteine — alle deterministisch, ohne Monte-Carlo.
| Baustein | Formel | Eingaben |
|---|---|---|
| Zinseszins (Ansparphase) | K = K₀ × (1+r/12)^n + Rate × ((1+r/12)^n − 1) / (r/12) | Anfangskapital, Rate, Rendite, Jahre |
| Inflations-Aufzinsung | B_t = B_0 × (1+i)^t | heutiger Bedarf, Inflation, Jahre |
| Annuität (Auszahlphase) | a = K × (r/12) / (1 − (1+r/12)^(−n)) | Endkapital, Rendite, Bezugsdauer |
| 4-%-Regel (Bengen) | a = K × 0,04 / 12 | Endkapital |
| DRV-Bruttorente | R = (EP_heute + EP/Jahr × n) × Rentenwert | EP-Stand, EP-Erwerb, Jahre |
Die Verrentungs-Annuität für Riester, Rürup und bAV verwendet eine reduzierte Rendite (etwa 60 % der Ansparrendite) — das spiegelt die typische Versicherer-Kalkulation mit Garantieverzinsung. ETF und Festgeld werden mit voller Rendite verrentet. Quelle: Bengen (1994); Trinity-Studie (1998); §63 SGB VI; §10 EStG.
Vier Erwerbsbiografien aus der Beratungspraxis
Anonymisierte Profile mit Bedarf, Quellen-Summe und Vorsorgelücke nach Eingabe in den Rechner — von der jungen Angestellten bis zum Spitzenverdiener.
BIO-1 · Junge Angestellte
32 Jahre · Bürokauffrau · 2.900 € Netto · Eintritt 67 (Jahrgang 1994)
Erwerbsverlauf. Lehrabschluss mit 19, seither in der gleichen Branche tätig, Verdienst leicht unter Durchschnittsentgelt. Riester ohne Kinder mit 100 €/Mon, kleine bAV-Direktversicherung über den Arbeitgeber, vorsichtiger ETF-Sparplan seit drei Jahren. Keine Immobilie geplant, Eigenbedarf an Spareinlagen für Notfälle priorisiert.
Eckwerte. 8 EP heute · künftig 0,95 EP/Jahr · 35 J Ansparzeit · 200 €/Mon ETF · 100 €/Mon Riester
Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 4.640 €/Mon · Quellen netto 2.906 €/Mon · Vorsorgelücke 1.734 €/Mon.
Befund. Bei 35 Jahren Ansparzeit wirkt der Zinseszins voll. Die DRV liefert nominal etwa 1.754 €/Mon, ETF-Entnahme nach 4-%-Regel rund 1.112 €/Mon. Die Vorsorgelücke beträgt 1.734 €/Mon — überproportional groß, weil das Einkommen unter Durchschnittsentgelt liegt und keine Immobilie als Mietersparnis wirkt. Schließungs-Szenario ETF: zusätzlich 178 €/Mon über die verbleibenden 35 Jahre.
BIO-2 · Akademiker mit Wohneigentum
45 Jahre · Ingenieur · 4.200 € Netto · gekaufte Immobilie 950 €/Mon Mietersparnis
Erwerbsverlauf. Studienabschluss mit 27, danach Ingenieurkarriere mit kontinuierlich überdurchschnittlichem Verdienst, Reichensteuersatz noch nicht erreicht. Riester voll mit 175 €/Mon (vor Steuer), bAV-Pensionskasse mit 200 €/Mon, breit gestreuter MSCI-World-Sparplan über 350 €/Mon. Wohneigentum 2018 erworben, Annuität bis 2034 — danach mietersparnisrelevant in der Rentenphase.
Eckwerte. 22 EP heute · 1,3 EP/Jahr · Riester 175 · bAV 200 · ETF 350 · 22 Jahre Ansparzeit
Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 5.194 €/Mon · Quellen netto 4.992 €/Mon · Vorsorgelücke 202 €/Mon.
Befund. Die Mietersparnis aus dem Wohneigentum (auf 1.469 €/Mon nominal hochgerechnet) reduziert den effektiven Bedarf substanziell. Quellen brutto 6.052 €/Mon, Netto nach KVdR/PV und Steuer 4.992 €/Mon. Vorsorgelücke 202 €/Mon — bei dieser Konstellation häufig überschaubar; die Hauptarbeit liegt in der Steueroptimierung der Auszahlphase.
BIO-3 · Spätstart 52 ohne Förderbausteine
52 Jahre · Selbstständige Trainerin · 3.600 € Netto · keine Riester, keine bAV
Erwerbsverlauf. Erst spät in Selbstständigkeit gewechselt, vor 1995 Studium und Auslandsaufenthalte ohne Pflichtbeiträge, danach 18 Jahre Beschäftigung mit DRV-Pflicht (18 EP). Ab 35 selbstständig — freiwillige Beiträge minimal, weil Liquiditätsplanung jüngeren Investitionen Vorrang gab. Keine Riester, keine bAV. ETF und Festgeld als private Reserven.
Eckwerte. 18 EP heute · künftig 0,5 EP/Jahr (freiwillig minimal) · 15 Jahre Ansparzeit
Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 3.634 €/Mon · Quellen netto 1.266 €/Mon · Vorsorgelücke 2.368 €/Mon.
Befund. Mit 15 Jahren Ansparzeit ist der Hebel begrenzt — die Lücke beträgt 2.368 €/Mon und entspricht 65,2 % des Bedarfs. Strategisch gibt es drei Wege: maximaler Rürup-Beitrag im Höchstbetrag (29.344 €/Jahr Single 2026, 100 % Sonderausgabe nach §10 EStG; bei 32 % Grenzsteuer Effektivaufwand rund 68 % der Bruttozahlung), aggressivere ETF-Sparrate, oder Aufschub des Renteneintritts um zwei bis drei Jahre — letzteres gibt 12 % bis 18 % Zugangsfaktor-Zuschlag (§77 SGB VI) und drei zusätzliche EP.
BIO-4 · Spitzenverdiener mit Rürup-Strategie
38 Jahre · IT-Architektin freelance · 5.400 € Netto · BBG-nahes Bruttoeinkommen
Erwerbsverlauf. Hochqualifizierte Selbstständige mit BBG-nahem Honoreinkommen, ohne DRV-Pflicht. EP-Stand 14 aus früherer Festanstellung; freiwillige DRV-Beiträge in BBG-Höhe für künftig 1,85 EP/Jahr. Rürup-Basisrente mit 600 €/Mon — bei 42 % Grenzsteuer rund 3.024 €/Jahr Steuerersparnis. ETF-Sparplan 800 €/Mon, breit gestreut. Keine Immobilie — Liquidität präferiert.
Eckwerte. 14 EP heute · 1,85 EP/Jahr · Rürup 600 · ETF 800 · 29 Jahre Ansparzeit
Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 7.672 €/Mon · Quellen netto 7.045 €/Mon · Vorsorgelücke 627 €/Mon.
Befund. Hoher Bedarf wegen hohem Lebensstandard (4.320 € heute), aber starker Hebel durch Rürup-Steuerförderung und ETF-Volumen. Endkapital Rürup 463.125 €, ETF 1.116.357 €. Vorsorgelücke 627 €/Mon. Rürup-Steuerersparnis aktuell rund 3.024 €/Jahr — Reinvestition in den ETF-Sparplan würde die Lücke binnen weniger Jahre schließen.
Bausteine im Detail
Sechs Säulen der deutschen Altersvorsorge — jeweils mit Rechtsgrundlage, steuerlicher Behandlung in Ansparen und Auszahlung sowie Verweis auf den Spezial-Rechner für die Detail-Kalkulation.
Sechs Säulen der Vorsorge
Pro Baustein: Förderung in Ansparen, Steuerbehandlung in Auszahlung, typische Verrentung.
| Säule | Förderung Ansparen | Steuer Auszahlung | Detail-Rechner |
|---|---|---|---|
| DRV / gesetzliche Rente | Pflichtbeitrag 18,6 % je 50/50 AN/AG | 84 % steuerpflichtig (2026), KVdR 12 % | Renten-Rechner |
| Riester (§§79 ff EStG) | Zulagen 175 € + 300 €/Kind, §10a Sonderausgabe | Voll steuerpflichtig §22 Nr. 5 EStG | Riester-Rechner |
| Rürup / Basisrente | 100 % Sonderausgabe §10 Abs. 1 Nr. 2 EStG | 84 % steuerpflichtig (Eintritt 2026) | Rürup-Rechner |
| bAV §3 Nr. 63 EStG | Steuer-/SV-frei bis 8 % BBG (West) | Voll steuer- und KVdR-pflichtig §229 SGB V | VBL-Rechner |
| ETF / Aktien-Sparplan | Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, Vorabpauschale | Abgeltungsteuer 25 % + Soli, 30 % TF Aktien-ETF | ETF-Sparplan |
| Selbstgenutzte Immobilie | Keine direkte Förderung (Wohn-Riester optional) | Mietersparnis steuerfrei | Baufinanzierung |
Die Wohn-Riester-Variante (Eigenheimrente) erlaubt den Einsatz von Riester-Kapital für Tilgung selbstgenutzter Immobilien — separater Rechner unter Wohn-Riester.
Sieben Schritte zur Vorsorge-Klärung
Chronologisch von der DRV-Renteninformation bis zum jährlichen Review.
DRV-Renteninformation einlesen
Stand der Entgeltpunkte aus der jährlichen DRV-Renteninformation übernehmen (§109 SGB VI). Bei Lücken oder unklarer Hochrechnung Kontenklärung beantragen (Formular V0100, kostenfrei). Für Spätstarter: Beratungstermin bei den DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen — kostenfrei und in jeder größeren Stadt verfügbar.
Aktuelle Anlagen vollständig erfassen
Alle Vorsorge-Verträge in einer Übersicht zusammenführen: Riester (Bescheinigung über Zulagen), Rürup (Steuerbescheinigung der Versicherung), bAV (Versorgungsbezüge-Mitteilung des Arbeitgebers), ETF-Depot (Performance-Report des Brokers), Festgeld/Sparbuch. Wichtig: Brutto-Beitrag eintragen, nicht Nach-Steuer-Beitrag.
Lebensstandard-Ziel ehrlich festlegen
Default 80 % ist ein Erfahrungswert. Wer im Eigentum lebt, wenig Konsumlast hat oder mit den Kindern auch der Alltag günstiger wird, kann mit 65–70 % planen. Wer Reisen, Pflege oder Auslandsaufenthalte plant, eher 85–90 %. Eine schriftliche Liste der erwarteten Ausgaben (Wohnen, Lebensmittel, Mobilität, Gesundheit, Freizeit) ist verlässlicher als Pauschalen.
Inflation und Renditen konservativ ansetzen
Inflation 2 % p. a. ist EZB-Zielnähe; in den letzten zehn Jahren lag der Schnitt höher (4,9 % im Jahr 2022, dann fallend). ETF-Welt-Rendite 6 % nominal liegt unter dem MSCI-World-Schnitt 1979–2024 (etwa 8,8 %), berücksichtigt aber Kosten und Sequenzrisiko. Wer optimistischer rechnet, sollte gleichzeitig die Inflation höher ansetzen — die Real-Rendite ist die entscheidende Größe.
Schließungs-Szenarien priorisieren
Drei Wege schließen jede Lücke: ETF (flexibel, vererbbar, Abgeltungsteuer in der Auszahlung), Rürup (Steuervorteil bei Grenzsteuer ab 35 %, lebenslang aber unflexibel), Riester (Zulagen-Hebel besonders bei Familien mit Kindern). Orientierungswert: bei jungen Erwerbstätigen mit niedriger Grenzsteuer ETF priorisieren; ab 35 % Grenzsteuer und Familienstatus Rürup oder Riester ergänzen.
Steuer-Phase im Ruhestand mitdenken
Eine Bruttorente von 2.000 €/Mon ist nicht netto: KVdR + PV (rund 12 %) und Einkommensteuer (84 % steuerpflichtig bei Eintritt 2026, Grundtarif §32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) reduzieren die Auszahlung um 15–25 %. Wer Rürup oder Riester schwach gewichtet, hat in der Auszahlung weniger steuerpflichtiges Einkommen; ETF-Entnahmen werden mit Abgeltungsteuer separat veranschlagt — der gesplittete Tarif kann insgesamt günstiger sein.
Jährlich überprüfen und nachsteuern
Einmal jährlich (sinnvoll: Anfang Q1 nach Eingang der DRV-Renteninformation und der Vorjahres-Steuerbescheinigungen) das Profil im Rechner aktualisieren. Größere Lebensereignisse — Heirat, Geburt, Berufswechsel, Erbschaft, Immobilienkauf — erfordern eine Sonderprüfung. Vorsorgeplanung ist Stetigkeit; einmal aufgesetzt und alle drei Jahre kontrolliert reicht regelmäßig aus.
Schließungs-Strategien bei größerer Lücke
Drei mathematisch wirksame Wege, plus drei strukturelle Hebel jenseits der reinen Sparrate.
Wenn die berechnete Vorsorgelücke deutlich zweistellig wird (über 30 % des Bedarfs), greifen die drei Sparraten-Szenarien des Rechners (ETF, Rürup, Riester) allein häufig nicht aus. Drei strukturelle Hebel kommen dann hinzu: Renteneintritt aufschieben (jeder Aufschubmonat +0,5 % Zugangsfaktor lebenslang nach §77 SGB VI; pro zusätzlich gearbeitetes Jahr ein bis zwei weitere EP), Lebensstandard-Ziel reduzieren (von 80 % auf 70 % senkt den Bedarf um ein Achtel), Erwerbsumfang erhöhen (höhere EP-Quote pro Jahr durch Vollzeit, Überstunden, Nebenverdienst).
Die DIA-Studie 2024 zeigt: Spätstarter ab 50 schließen ihre Lücke in 75 % der Fälle durch Kombination aus Aufschub des Eintritts und Maximierung der Rürup-Förderung — die Steuer-Effekte bei hohem Grenzsteuersatz überwiegen die Renditenachteile gegenüber dem ETF-Sparplan deutlich.
Steuer-Phase im Ruhestand
Wie aus 2.000 € Brutto-Rente etwa 1.500 € Auszahlung werden — Schritt für Schritt.
Rechenbeispiel — 2.000 € Brutto-Renten-Einkommen monatlich
Kombiniert aus DRV, Riester und Rürup, ohne ETF-Entnahme.
Krankenversicherung der Rentner (§249a SGB V): 7,3 % allgemeiner Beitragssatz + rund 0,85 % halber Zusatzbeitrag = 8,15 % auf das Brutto-Renten-Einkommen. Der Rentenversicherungsträger behält ein und führt direkt an die Krankenkasse ab nach §255 SGB V.
Pflegeversicherung (§59 SGB XI): 4,2 % allein vom Rentner zu tragen. Bei Kinderlosigkeit Zuschlag um 0,6 Prozentpunkte; mit zwei und mehr Kindern unter 25 stufenweise Reduktion nach §55 SGB XI. Pauschal mit den 8,15 % der KVdR ergibt das rund 12 % auf Brutto-Renten-Einkommen.
Zwischennetto vor Steuer: 2.000 − 240 (12 %) = 1.760 €/Mon.
Einkommensteuer §22 Nr. 1 EStG: Steuerpflichtig sind 84 % des Brutto-Jahresbetrags bei Eintritt 2026: 24.000 € × 84 % = 20.160 €. Abzüglich Werbungskostenpauschale 102 € und Grundfreibetrag 12.348 € verbleibt zu versteuerndes Einkommen rund 7.710 € — Steuer im progressiven Bereich des §32a EStG bei Single ungefähr 240 €/Jahr, also 20 €/Mon. ETF-Entnahmen wären zusätzlich mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli auf den Gewinnanteil, abzüglich Sparer-Pauschbetrag und 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) zu belasten.
Auszahlung nach Steuer: rund 1.740 €/Mon — etwa 87 % des Bruttobetrags. Der Rentenfreibetrag (16 % bei Eintritt 2026) bleibt für die gesamte Bezugsdauer eingefroren in seinem ersten vollen Jahresbetrag; spätere Anpassungen unterliegen voll der Besteuerung. Bei deutlich höheren Bruttorenten oder Zusatzeinkünften (Vermietung, Kapitalerträge, gewerbliche Tätigkeit) verschlechtert sich die Quote merklich — der Grenzsteuersatz kann dann auch im Ruhestand bei 30 bis 35 % liegen.
KVdR und Pflegeversicherung — die 9/10-Regel
Zugang zur kostengünstigen Pflichtversicherung und ihre Voraussetzungen.
Pflichtversicherte in der KVdR nach §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V zahlen Beiträge nur auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge (bAV, Pensionen) und Erwerbseinkommen. Kapitalerträge aus ETF, Festgeld oder Vermietung bleiben beitragsfrei. Voraussetzung ist die 9/10-Regel: in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss zu mindestens 90 % eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden haben — auch beitragsfreie Familienversicherung zählt. Wer die Schwelle verfehlt, zahlt als freiwilliges Mitglied auf alle Einkünfte einschließlich Mieten und Kapitalerträgen — Mehrkosten regelmäßig 200–400 €/Mon.
Bei drohender Verfehlung der 9/10-Regel — etwa nach längerer privater Krankenversicherung — kann ein Beratungstermin bei der DRV sinnvoll sein. Die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen klären den Versicherungsverlauf, beraten zur freiwilligen Weiterversicherung und prüfen Sonderkonstellationen wie die Rückkehr aus der PKV. Die Beratung ist kostenfrei und in jeder größeren Stadt verfügbar. Hinweis nach §5a UWG: DRV-Verlinkung ist Pflichtinformation ohne Provision.
Update-Log 2025 → 2026
Alle Änderungen aus Sozialversicherungs-Rechengrößen, Steuergesetzen und höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Auswirkung auf den Rechner.
Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026
Beitragsbemessungsgrenze RV bundeseinheitlich auf 101.400 €/Jahr. Durchschnittsentgelt vorläufig 51.944 €. Mindestbeitrag freiwillige Versicherung 103,42 €/Mon. Maximaler EP-Erwerb 1,952 EP/Jahr — der wichtigste Eckwert für die DRV-Hochrechnung.
Grundfreibetrag §32a EStG auf 12.348 €
Anhebung um 252 € gegenüber 2025 (12.096 €). Wirkt unmittelbar in der Steuer-Phase der Rente: ein höherer Grundfreibetrag reduziert die Steuer auf den 84 %-pflichtigen Anteil der Bruttorente. Bei Eckrentnern (45 EP) macht das etwa 50 € pro Jahr Mehrnetto.
Rürup zu 100 % abzugsfähig (§10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basisrente auf 100 % erhöht — vorher schrittweise von 88 % (2022) hochgesetzt. Höchstbetrag 2026: 29.344 €/Single bzw. 58.688 €/Verheiratete. Kombiniert mit dem Spitzensteuersatz 42 % entsteht ein Steuervorteil bis zu 12.324 €/Jahr.
Rentenanpassung +4,2 % auf 42,52 €/EP
Schätzerkreis-Prognose auf Basis der Lohnentwicklung 2025. Endgültige Festsetzung durch Rentenanpassungsverordnung Ende Juni 2026. Bis dahin gilt 40,79 €/EP — Rentenbescheide im ersten Halbjahr werden mit dem alten Wert ausgefertigt; die Erhöhung greift ab Bezugsmonat Juli.
Rentenpaket II — gesetzgeberischer Stand
Festschreibung Rentenniveau 48 % bis 2039, Generationenkapital (Aktienrente) ab 2036, Beitragssatz schrittweise 22,3 % bis 2035. Konkrete Auswirkung auf laufende Rentenbescheide entfaltet das Paket erst ab Inkrafttreten — der Rechner folgt geltendem Recht.
Riester-Verrentung Garantieanspruch
Der BGH hat klargestellt, dass Riester-Versicherer in der Auszahlphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus erhaltene Zulagen lebenslang verrenten müssen — auch wenn die Kalkulation eine niedrigere Rente ergäbe. Sicherung der Riester-Garantie bleibt damit Säule der Förder-Logik.
Häufige Fragen zur Vorsorgeplanung 2026
16 Antworten mit Bezug auf einschlägige Normen und höchstrichterliche Rechtsprechung.
Was ist die Vorsorgelücke und wie errechnet sie sich?
Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen dem voraussichtlichen Bedarf im Ruhestand (typisch 80 % des heutigen Nettos) und der Summe aller erwarteten Renten- und Entnahme-Quellen — gesetzliche Rente, Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, ETF-Entnahme, Mietersparnis. Beide Werte werden in nominaler Kaufkraft zum Zeitpunkt des Renteneintritts berechnet. Bei einer angenommenen Inflation von 2 % p. a. ist 1 € heute in 30 Jahren rund 1,81 € wert; deshalb wirkt der Bedarf nominal deutlich höher als heute, was den Eindruck einer „Lücke" erzeugt, obwohl real die Kaufkraftparität gewahrt bleibt.
Welcher Lebensstandard sollte angesetzt werden — 70 oder 80 %?
Die Faustregel von 80 % des letzten Nettos stammt aus der Niedriglohnzeit der 1990er und überschätzt für viele den Bedarf. Wer mietfrei wohnt, keine Kinder mehr finanziert und nicht mehr in die SV einzahlt, kommt häufig mit 60–70 % aus. Wer hingegen mehr reist, mehr Pflege oder Gesundheitskosten erwartet oder im Ruhestand erst mit dem Hausbau beginnt, kann auch 90 % brauchen. Die DIA-Studie 2024 nennt einen Median von 73 % — der Rechner setzt 80 % als konservative Default-Schätzung.
Wie verlässlich ist der prognostizierte Rentenwert von 42,52 €/EP ab Juli 2026?
Der Wert ist eine Prognose des Schätzerkreises beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Basis der Lohnentwicklung 2025 (+4,2 %). Maßgeblich ist die noch nicht erlassene Rentenanpassungsverordnung 2026, die Ende Juni amtlich festgesetzt wird. Bis dahin gilt der Wert vom 01.07.2025: 40,79 €/EP. Erfahrungsgemäß weicht die Endfestsetzung weniger als 0,2 Prozentpunkte von der Prognose ab. Der Rechner verwendet 42,52 €/EP ab Renteneintritt — eine spätere Anpassung in beide Richtungen ist möglich.
Warum wird die DRV-Bruttorente nominal und nicht real gerechnet?
Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli jährlich nach §68 SGB VI an die Lohnentwicklung angepasst — er steigt also mit der Inflation, allerdings nicht 1:1, sondern gedämpft durch Beitragssatz- und Nachhaltigkeitsfaktor. Im Rechner wird die DRV-Bruttorente mit dem heutigen Rentenwert (42,52 €/EP) ausgewiesen und nominal gegen den ebenfalls inflationierten Bedarf gestellt — ein konservativer Schnitt, weil die Rentenanpassung in der Realität die Kaufkraft teilweise erhalten wird. Wer den Effekt auflösen möchte, rechnet beide Größen real und kürzt die Inflation aus dem Bedarf.
Wie wird die Riester-Rente in der Auszahlphase verrentet?
Riester-Verträge werden bei Rentenbeginn nach dem zertifizierten Auszahlungsplan in eine lebenslange Rente umgewandelt; bis zu 30 % können nach §82 EStG einmalig kapitalisiert werden, der Rest fließt monatlich. Die Verrentungsfaktoren sind anbieterspezifisch und konservativ kalkuliert (häufig auf 100-jähriges Sterben gerechnet). Der Rechner approximiert mit einer Annuität bei reduzierter Rendite (etwa 60 % der Ansparrendite) über die gewählte Bezugsdauer — das spiegelt die typische Versicherer-Kalkulation wider. Die spätere Riester-Rente ist nach §22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig.
Lohnt sich Rürup im Verhältnis zu ETF?
Rürup punktet ausschließlich über die Steuerförderung: 100 % Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 1 Nr. 2 EStG seit 2023. Bei 42 % Grenzsteuer reduziert sich die Effektivlast auf 58 % der Bruttozahlung — das entspricht einer rechnerischen „Sofort-Rendite" von 72 % auf den Eigenanteil. In der Auszahlphase ist die Rürup-Rente zu 84 % (Eintritt 2026) bis 100 % (ab 2058) steuerpflichtig. ETF-Sparpläne sind flexibler, vererbbar, kapitalisierbar — werden in der Auszahlung mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli, plus Teilfreistellung 30 % bei Aktien-ETFs) belastet. Faustregel: bei Grenzsteuer ab 35 % und langer Laufzeit dominiert Rürup; darunter überwiegen die Flexibilitätsvorteile des ETF.
Was bedeutet die nachgelagerte Besteuerung 84 % konkret?
Bei Renteneintritt 2026 sind 84 % der Bruttojahresrente steuerpflichtiges Einkommen nach §22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG; 16 % bilden den dauerhaft steuerfreien Rentenfreibetrag, der für die gesamte Bezugsdauer in seinem ersten vollen Jahresbetrag eingefroren wird. Spätere Rentenanpassungen (etwa zum 01.07. eines Jahres) unterliegen voll der Besteuerung. Der Anteil steigt für jeden Folgejahrgang um 0,5 Prozentpunkte und erreicht 100 % im Jahr 2058. Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsmäßigkeit in BFH X R 20/19 (19.05.2021) bestätigt.
Wie hoch sind die Krankenversicherungs-Beiträge in der Rentenphase?
Pflichtversicherte in der KVdR nach §249a SGB V tragen den hälftigen allgemeinen Beitragssatz von 7,3 % zuzüglich des hälftigen kassenindividuellen Zusatzbeitrags (durchschnittlich 0,85 %). Die Pflegeversicherung wird nach §59 SGB XI vom Rentner allein getragen — 4,2 % bei Personen mit Kindern, 4,8 % bei Kinderlosen ab 23 Jahren. Insgesamt rund 12 % des Brutto-Renteneinkommens. Voraussetzung der KVdR-Pflichtversicherung ist die 9/10-Regel des §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V — in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert.
Greift die KVdR-Beitragspflicht auch auf ETF-Entnahmen zu?
Nein — solange die KVdR-Pflichtversicherung greift. Pflichtversicherte zahlen Beiträge nur auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge (§229 SGB V — bAV, Pensionen) und Erwerbseinkommen. Kapitalerträge aus ETF, Festgeld oder Vermietung bleiben beitragsfrei. Anders ist die Lage bei freiwillig Versicherten: dort wird auf alle Einkünfte einschließlich Kapitalerträgen, Mieten und privaten Renten Beitrag berechnet — Mehrkosten regelmäßig 200–400 €/Mon. Die KVdR-Aufnahme nach §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (9/10-Regel) ist deshalb für selbstständige Spätrentner ein zentraler Hebel.
Was ist die 4-%-Regel bei der ETF-Entnahme und gilt sie für Deutschland?
Die 4-%-Regel geht auf Bengen (1994) und die Trinity-Studie (1998) zurück und beschreibt eine sichere Entnahmerate aus einem 60/40-Aktien-Anleihen-Portfolio über 30 Jahre. Bei einem Endkapital von 500.000 € entspricht das 1.667 €/Mon. Wichtig: Die Studie basiert auf US-Daten 1926–1995. Internationale Datensätze (Pfau, Rauh) zeigen bei Berücksichtigung deutscher Anleihezinsen und der zwei Weltkriegs-Brüche eher 3,0 bis 3,5 % als sicher. Deutsche Zusatzaspekte — Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs, Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds — sind im Rechner pauschal mit 8 % Steuer auf die Entnahme abgebildet.
Wie wirkt selbstgenutzte Immobilie als Mietersparnis?
Wer im Ruhestand schuldenfrei in einer selbstgenutzten Immobilie lebt, spart die Kaltmiete. Diese Mietersparnis wird im Rechner als Bedarfsreduktion erfasst — sie wird mit der Inflation hochgerechnet, weil reale Mieten ähnlich wachsen. Wichtig ist das Wort schuldenfrei: Wer noch tilgt, hat keine Mietersparnis, sondern Annuitäten-Belastung. Nebenkosten, Instandhaltung und Grundsteuer fallen weiter an (Erfahrungswert: 1–2 % des Verkehrswerts pro Jahr für Instandhaltung). Die Wertentwicklung der Immobilie bleibt im Rechner unberücksichtigt — sie ist konservativ behandelt: Mietersparnis ja, Wertzuwachs nein.
Wie viel sollte ich monatlich sparen, um keine Lücke zu haben?
Die benötigte Sparrate hängt von Alter, vorhandenem Kapital, gesetzlicher Rente und gewähltem Lebensstandard ab. Faustregeln aus der DIA-Forschung: bis 30 etwa 10 % des Bruttos, bis 40 etwa 12 %, bis 50 etwa 15 %, ab 50 deutlich über 20 %. Der Rechner liefert drei konkrete Schließungs-Szenarien (ETF, Rürup, Riester) mit der nötigen Zusatzrate, um die Lücke vollständig zu schließen. Wichtig ist nicht die Höhe, sondern die Stetigkeit — wer 25 Jahre lang 200 €/Mon spart, kommt durch den Zinseszins weiter als wer 5 Jahre lang 1.000 €/Mon spart.
Was wenn ich später erbe oder eine größere Einmalzahlung bekomme?
Eine Einmalzahlung — Erbe, Lebensversicherungs-Auszahlung, Verkaufserlös — kann die Vorsorgelücke wesentlich entlasten. Der Rechner bildet das nicht direkt ab; die Größenordnung lässt sich abschätzen, indem das ETF-Anfangskapital um den erwarteten Betrag erhöht wird. Orientierungswert: 100.000 € Einmalanlage zu 6 % über 20 Jahre werden zu rund 320.000 €; nach 4-%-Regel 1.067 €/Mon Entnahme. Steuerlich wirkt das Erbe nach §16 ErbStG mit hohen Freibeträgen (bei Ehegatten 500.000 €, Kindern 400.000 €), die jeweils alle 10 Jahre neu greifen — eine Schenkung zu Lebzeiten kann diese Freibeträge mehrfach nutzen.
Kann ich den Rechner für gemeinsame Vorsorge mit dem Ehepartner nutzen?
Der Rechner ist auf eine Person ausgelegt. Bei gemeinsamer Vorsorge bilden Sie beide Profile separat ab und addieren die Ergebnisse — die DRV-Anwartschaften sind individuell, Riester wird je Partner separat geführt, Rürup ebenfalls. Beim Bedarf greift jedoch ein Skaleneffekt: ein Zwei-Personen-Haushalt benötigt nicht das doppelte eines Single-Haushalts (Daumenwert der OECD-Äquivalenzskala: erste Person 1,0, weitere Erwachsene 0,5). Wer den Rechner für ein Paar einsetzt, kann den gemeinsamen Bedarf bei einem der Profile mit dem Faktor 1,5 ansetzen und dort beide Renten zusammenführen.
Was ist mit dem Rentenpaket II und der Aktienrente?
Das Rentenpaket II der Bundesregierung (Stand 2026 weiterhin im parlamentarischen Verfahren) sieht eine gesetzliche Festschreibung des Rentenniveaus von 48 % bis 2039 sowie ein Generationenkapital — die sogenannte Aktienrente — zur Stabilisierung des Bundeszuschusses ab 2036 vor. Der Beitragssatz wird im Gegenzug schrittweise von 18,6 % auf 22,3 % bis 2035 angehoben. Konkrete Auswirkung auf einzelne Rentenbescheide entfaltet das Paket frühestens mit Inkrafttreten — der Rechner folgt der gegenwärtigen Rechtslage und blendet das Paket bewusst aus, weil die Endfassung noch nicht beschlossen ist.
Was passiert, wenn die DRV insolvent wird oder die Rente sinkt?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert und nicht insolvenzfähig — sie wird durch Beiträge der Erwerbstätigen plus Bundeszuschuss (rund 110 Mrd. € in 2026) finanziert. Eine nominale Senkung der Renten ist nach §68a SGB VI ausgeschlossen (Rentengarantie). Politisch realistisch sind drei Stellschrauben: höherer Beitragssatz, höhere Bundeszuschüsse aus Steuermitteln, niedrigeres Rentenniveau für künftige Jahrgänge. Wer das Restrisiko absichern will, diversifiziert über mehrere Säulen — Riester, Rürup, bAV, ETF und Immobilie nehmen jeweils unterschiedliche Risiken auf, sodass kein einzelnes Szenario die Versorgung vollständig kompromittieren kann.
Schlüsselbegriffe der Vorsorgeplanung
- Vorsorgelücke
- Differenz zwischen erwartetem Bedarf im Ruhestand (typisch 80 % des heutigen Nettos) und der Summe aller Renten- und Entnahme-Quellen — gesetzliche Rente, Riester, Rürup, bAV, ETF, Mietersparnis. Beide Werte werden auf den Renteneintritt nominal bezogen.
- Entgeltpunkt (§§70 ff SGB VI)
- Verhältnis des versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts eines Kalenderjahres zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten. 1,0 EP entspricht 2026 einem versicherten Jahresbrutto von 51.944 €. Maximale jährliche Anwartschaft durch die BBG (101.400 €) bei rund 1,952 EP.
- Nachgelagerte Besteuerung (§22 EStG)
- Renten unterliegen mit dem jahrgangsspezifischen Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. Eintritt 2026: 84 %; jährlich +0,5 Prozentpunkte bis 100 % im Jahr 2058. Der nicht steuerpflichtige Teil bleibt als Rentenfreibetrag dauerhaft eingefroren.
- KVdR (§249a SGB V)
- Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversicherte tragen den hälftigen allgemeinen Beitragssatz 7,3 % plus halben Zusatzbeitrag (im Schnitt 0,85 %) auf die gesetzliche Rente. Pflegeversicherung 4,2 % (mit Kindern) bis 4,8 % (kinderlos ab 23) wird allein vom Rentner getragen.
- 4-%-Regel
- Empirisch hergeleitete Entnahmerate (Bengen 1994, Trinity-Studie 1998) für ein Aktien-Anleihen-Portfolio: 4 % des Anfangskapitals jährlich, anschließend inflations-indiziert, mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit über 30 Jahre. Internationale Daten suggerieren in der EU eher 3,0–3,5 %.
- Annuitätenformel
- Lebenslang gleichbleibende monatliche Auszahlung aus einem Endkapital bei fortlaufender Verzinsung des Restkapitals: a = K × r_m / (1 − (1+r_m)^{−n}). Konservativer als 4-%-Regel, weil sie das Sequenzrisiko nicht abbildet.
- Riester (§§79 ff EStG)
- Geförderter Altersvorsorge-Vertrag mit staatlichen Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € je Kind ab 2008 bzw. 185 € vor 2008) und Sonderausgabenabzug. Mindesteigenbeitrag 4 % vom Vorjahresbrutto, Höchstbetrag 2.100 €/Jahr inkl. Zulagen. Auszahlung lebenslang, voll steuerpflichtig.
- Rürup / Basisrente (§10 EStG)
- Geförderte Altersvorsorge mit voller Sonderausgaben-Abzugsfähigkeit (seit 2023). Höchstbetrag 2026: 29.344 € Single, 58.688 € Verheiratete. Auszahlung lebenslang, nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar (außer Hinterbliebenen-Option). Steuerpflichtig nach §22 EStG.
Quellen und Aktenzeichen
Gesetzestexte aus SGB VI, SGB V, SGB XI, EStG, BGB sowie höchstrichterliche Rechtsprechung und amtliche Statistiken — Grundlage der Berechnungslogik.
- §§ 63, 68, 70, 77 SGB VI · Rentenformel
gesetze-im-internet.de · Berechnungsgrundlage der gesetzlichen Rente.
- §§ 79 ff EStG · Riester-Förderung
gesetze-im-internet.de · Zulagen, Sonderausgabenabzug §10a.
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG · Rürup-Basisrente
gesetze-im-internet.de · 100 % Sonderausgabenabzug seit 2023.
- § 3 Nr. 63 EStG · bAV Entgeltumwandlung
gesetze-im-internet.de · Steuer- und SV-Freiheit bis 8 % BBG (West).
- § 22 Nr. 1 EStG · Renten-Besteuerung
gesetze-im-internet.de · Nachgelagerte Besteuerung mit Besteuerungsanteil.
- § 249a SGB V · KVdR
gesetze-im-internet.de · Beitragstragung Krankenversicherung der Rentner.
- § 20 EStG · Kapitalerträge / Abgeltungsteuer
gesetze-im-internet.de · Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung Aktien-ETFs.
- Deutsche Rentenversicherung Bund
deutsche-rentenversicherung.de · Renteninformation, Kontenklärung, Auskunft V0100/V0210.
- BMAS · Rentenanpassung & Schätzerkreis
bmas.de · Rentenwert, BBG, Durchschnittsentgelt 2026.
- BMF · Steuerliche Behandlung Riester/Rürup
bundesfinanzministerium.de · Sonderausgabenabzug, Förderung, Günstigerprüfung.
- Bundesbank · Inflationsdaten und Sparquoten
bundesbank.de · HVPI, durchschnittliche Sparquote der Privathaushalte.
- justETF · Welt-ETF-Performance 1979–2024
justetf.com · Empirische Renditen MSCI World, FTSE All-World.
- BFH X R 20/19 · Rentenbesteuerung
dejure.org · Verfassungsmäßigkeit nachgelagerte Besteuerung.
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