Wie viel musst du heute sparen, um die Lücke zu schließen?

§§ 63 ff SGB VI · § 10 EStG · § 22 EStG · § 249a SGB V · Stand Mai 2026

Vorsorge-Bedarfs-Rechner 2026

Alle Vorsorge-Bausteine in einer Berechnung — gesetzliche Rente, Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, ETF-Sparplan und selbstgenutzte Immobilie. Mit Inflation, nachgelagerter Besteuerung (84 % bei Eintritt 2026), KVdR-Beitrag und drei konkreten Schließungs-Szenarien für die Vorsorgelücke.

§§ 63 ff SGB VI · §10 EStG

Rentenformel + Förderung

Stand 05/2026

DRV · BMAS · BMF · Bundesbank

Fachliche Prüfung durch die Vorsorge-Redaktion am 10. Mai 2026. Werte gegen die Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026, das Frühjahrsgutachten des Schätzerkreises beim BMAS, die Rürup/Riester-Höchstbeträge nach BMF-Schreiben sowie historische Rendite-Reihen (justETF, MSCI, Bundesbank) abgeglichen.

Live · 2026

Monatlicher Bedarf bei Renteneintritt (nominal)

4.824 €

entspricht 2.560 € in heutiger Kaufkraft · Horizont 32 Jahre · Inflation 2 %

Bedarf/Jahr

57.893 €

Quellen brutto

3.198 €

Quellen netto

2.584 €

Quellen im Ruhestand · Brutto monatlich

DRV2.126 €
Riester75 €
ETF953 €
Sonst.43 €
Brutto-Summe3.198 €
− KVdR + PV (≈ 12 % auf Renten)264 €
− geschätzte Steuer (§32a EStG · 100 % steuerpflichtig)350 €
Netto-Summe2.584 €

Vorsorgelücke

46,4 % Lücke

−2.241 €/Mon

Differenz aus Netto-Summe aller Quellen (2.584 €/Mon) und Bedarf bei Renteneintritt (4.824 €/Mon nominal). Beide Werte beziehen sich auf den Zeitpunkt 67 Jahre, also in 32 Jahren — vergleichbar in nominaler Kaufkraft.

Schließungs-Szenarien

Drei Wege, um die Vorsorgelücke vollständig zu schließen — jeweils mit benötigter Zusatzrate über die verbleibende Ansparzeit.

ETF-Welt-Sparplan

+ 270 €/Mon

schließt 100 % der Lücke · Endkapital 312.740 €

Zusätzliche Sparrate in einen breit gestreuten Welt-Aktien-ETF (z. B. MSCI World oder FTSE All-World). Erwartete Rendite 6,0 % p. a. nominal — historisch (MSCI World 1979–2024) etwa 8,8 % p. a. Entnahme nach 4-%-Regel oder Annuität, voll flexibel zugänglich. Steuerlich Abgeltungsteuer §20 EStG mit 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs.

Rürup-Basisrente

+ 549 €/Mon

schließt 100 % der Lücke · Endkapital 426.738 €

Zusätzlicher Rürup-Beitrag — 100 % als Sonderausgabe nach §10 Abs. 1 Nr. 2 EStG abzugsfähig (Höchstbetrag 2026: 29.344 € Single). Bei Grenzsteuer 35 % beträgt der jährliche Steuervorteil aus dieser Zusatzrate rund 2.308 €. Verrentung lebenslang, nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar (Ausnahme: Hinterbliebenen-Option).

Riester voll mit Zulagen

+ 549 €/Mon

schließt 100 % der Lücke · Endkapital 426.738 €

Zusätzlicher Riester-Beitrag — staatliche Grundzulage 175 €/Jahr plus Kinderzulage 300 € (ab 2008 geboren) oder 185 € (vor 2008). Mindesteigenbeitrag 4 % vom Vorjahresbruttoeinkommen, höchstens 2.100 € jährlich gesamt. Sonderausgabenabzug §10a EStG mit Günstigerprüfung. Verrentung mit Garantie auf eingezahlte Beiträge plus Zulagen.

Kapital-Trajektorie · Riester + Rürup + bAV + ETF + Sonst.

Heute · Alter 35 · 17.000 €Eintritt · Alter 67 · 313.242 €

Methodik & Annahmen (Transparenz)

Inflation p. a.2,0 %
Rentenwert (Prognose ab 07/2026)42,52 €/EP
Durchschnittsentgelt 202651.944 €
BBG RV 2026101.400 €
Besteuerungsanteil bei Eintritt100,0 %
KVdR + PV pauschal12,0 % (8,15 % KV + 4,2 % PV — gerundet)
Sparer-Pauschbetrag (Single)1.000 €
Riester/Rürup/bAV — VerrentungsfaktorAnnuität bei reduzierter Rendite (≈ 0,6 × Ansparrendite)
ETF-Entnahmestrategie4-%-Regel (Bengen 1994)
Steuer-Tarif§32a EStG 2026 (Grundtarif), Werbungskostenpauschale 102 €

Approximationen: KVdR + PV pauschal mit 12 % auf das Brutto-Renten-Einkommen (drv/riester/ruerup/bav). Steuer nach §32a EStG (Grundtarif 2026, ohne Splitting), Werbungskostenpauschale 102 €. ETF-Entnahme zusätzlich pauschal 8 % Steuer (Abgeltungsteuer mit 30 % Teilfreistellung). Verbindlich für den Einzelfall ist der DRV-Bescheid sowie der Steuerbescheid.

Hinweis zur Approximation: Der Rechner liefert eine Erstorientierung und bündelt die Logik aller Vorsorge-Bausteine. Die einzelnen Annahmen — Rendite, Inflation, Besteuerungsanteil, Verrentungsfaktoren — sind transparent in der Methodik-Box ausgewiesen. Verbindlich für den Einzelfall sind der DRV-Bescheid, die Versicherer-Auskünfte und der Steuerbescheid; eine individuelle Renten- oder Steuerberatung ersetzt das Werkzeug nicht.

Vorsorgelücke — Definition

Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen dem voraussichtlichen Bedarf im Ruhestand und der Summe aller Renten- und Entnahme-Quellen, jeweils zum Renteneintritt nominal gerechnet. Der Bedarf folgt typischerweise einem Lebensstandard-Ziel von 80 % des aktuellen Nettos und wird mit der erwarteten Inflation von 2 % p. a. hochgerechnet. Die Quellen umfassen die fünf Säulen der deutschen Altersvorsorge: gesetzliche Rente (DRV), private geförderte Vorsorge (Riester, Rürup), betriebliche Altersvorsorge (bAV), private Anlage (ETF, Festgeld) und selbstgenutzte Immobilie als Mietersparnis.

Aktueller Rentenwert 40,79 € (bis 30.06.2026) · 42,52 € (Prognose ab 01.07.2026)
Durchschnittsentgelt 2026 51.944 € · entspricht 1,0 EP/Jahr
BBG Rentenversicherung 101.400 € · max. 1,952 EP/Jahr · bundeseinheitlich
Grundfreibetrag §32a EStG 12.348 € (Single) · 24.696 € (Splitting)
Sparer-Pauschbetrag §20 EStG 1.000 € (Single) · 2.000 € (Splitting)
Besteuerungsanteil Eintritt 2026 84 % · +0,5 %/Jahr bis 100 % in 2058 · §22 Nr. 1 EStG
Riester Grundzulage / Kinderzulage 175 € · 300 € (ab 2008) bzw. 185 € (vor 2008)
Rürup-Höchstbetrag 2026 29.344 € (Single) · 58.688 € (Verheiratete) · 100 % abzugsfähig
KVdR + Pflegeversicherung pauschal ~12 % auf Brutto-Renten-Einkommen · §249a SGB V · §59 SGB XI
ETF-Welt-Rendite (Default Rechner) 6,0 % p. a. nominal · MSCI World 1979–2024 etwa 8,8 %
Anzeige

Methodik & Formeln

Welche Formeln liegen der Berechnung zugrunde, was wird approximiert, welche Annahmen werden in der Methodik-Box des Rechners offengelegt.

Die Logik kombiniert vier mathematische Bausteine: Zinseszins für die Ansparphase aller Kapital-bildenden Vorsorgen, Inflations-Aufzinsung auf den heutigen Bedarf, Annuität oder 4-%-Regel für die Auszahlphase, sowie eine vereinfachte §32a-EStG-Tariffunktion für die nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand.

Vier Formeln im Überblick

Die mathematischen Bausteine — alle deterministisch, ohne Monte-Carlo.

Baustein Formel Eingaben
Zinseszins (Ansparphase) K = K₀ × (1+r/12)^n + Rate × ((1+r/12)^n − 1) / (r/12) Anfangskapital, Rate, Rendite, Jahre
Inflations-Aufzinsung B_t = B_0 × (1+i)^t heutiger Bedarf, Inflation, Jahre
Annuität (Auszahlphase) a = K × (r/12) / (1 − (1+r/12)^(−n)) Endkapital, Rendite, Bezugsdauer
4-%-Regel (Bengen) a = K × 0,04 / 12 Endkapital
DRV-Bruttorente R = (EP_heute + EP/Jahr × n) × Rentenwert EP-Stand, EP-Erwerb, Jahre

Die Verrentungs-Annuität für Riester, Rürup und bAV verwendet eine reduzierte Rendite (etwa 60 % der Ansparrendite) — das spiegelt die typische Versicherer-Kalkulation mit Garantieverzinsung. ETF und Festgeld werden mit voller Rendite verrentet. Quelle: Bengen (1994); Trinity-Studie (1998); §63 SGB VI; §10 EStG.

Vier Erwerbsbiografien aus der Beratungspraxis

Anonymisierte Profile mit Bedarf, Quellen-Summe und Vorsorgelücke nach Eingabe in den Rechner — von der jungen Angestellten bis zum Spitzenverdiener.

BIO-1 · Junge Angestellte

32 Jahre · Bürokauffrau · 2.900 € Netto · Eintritt 67 (Jahrgang 1994)

Erwerbsverlauf. Lehrabschluss mit 19, seither in der gleichen Branche tätig, Verdienst leicht unter Durchschnittsentgelt. Riester ohne Kinder mit 100 €/Mon, kleine bAV-Direktversicherung über den Arbeitgeber, vorsichtiger ETF-Sparplan seit drei Jahren. Keine Immobilie geplant, Eigenbedarf an Spareinlagen für Notfälle priorisiert.

Eckwerte. 8 EP heute · künftig 0,95 EP/Jahr · 35 J Ansparzeit · 200 €/Mon ETF · 100 €/Mon Riester

Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 4.640 €/Mon · Quellen netto 2.906 €/Mon · Vorsorgelücke 1.734 €/Mon.

Befund. Bei 35 Jahren Ansparzeit wirkt der Zinseszins voll. Die DRV liefert nominal etwa 1.754 €/Mon, ETF-Entnahme nach 4-%-Regel rund 1.112 €/Mon. Die Vorsorgelücke beträgt 1.734 €/Mon — überproportional groß, weil das Einkommen unter Durchschnittsentgelt liegt und keine Immobilie als Mietersparnis wirkt. Schließungs-Szenario ETF: zusätzlich 178 €/Mon über die verbleibenden 35 Jahre.

BIO-2 · Akademiker mit Wohneigentum

45 Jahre · Ingenieur · 4.200 € Netto · gekaufte Immobilie 950 €/Mon Mietersparnis

Erwerbsverlauf. Studienabschluss mit 27, danach Ingenieurkarriere mit kontinuierlich überdurchschnittlichem Verdienst, Reichensteuersatz noch nicht erreicht. Riester voll mit 175 €/Mon (vor Steuer), bAV-Pensionskasse mit 200 €/Mon, breit gestreuter MSCI-World-Sparplan über 350 €/Mon. Wohneigentum 2018 erworben, Annuität bis 2034 — danach mietersparnisrelevant in der Rentenphase.

Eckwerte. 22 EP heute · 1,3 EP/Jahr · Riester 175 · bAV 200 · ETF 350 · 22 Jahre Ansparzeit

Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 5.194 €/Mon · Quellen netto 4.992 €/Mon · Vorsorgelücke 202 €/Mon.

Befund. Die Mietersparnis aus dem Wohneigentum (auf 1.469 €/Mon nominal hochgerechnet) reduziert den effektiven Bedarf substanziell. Quellen brutto 6.052 €/Mon, Netto nach KVdR/PV und Steuer 4.992 €/Mon. Vorsorgelücke 202 €/Mon — bei dieser Konstellation häufig überschaubar; die Hauptarbeit liegt in der Steueroptimierung der Auszahlphase.

BIO-3 · Spätstart 52 ohne Förderbausteine

52 Jahre · Selbstständige Trainerin · 3.600 € Netto · keine Riester, keine bAV

Erwerbsverlauf. Erst spät in Selbstständigkeit gewechselt, vor 1995 Studium und Auslandsaufenthalte ohne Pflichtbeiträge, danach 18 Jahre Beschäftigung mit DRV-Pflicht (18 EP). Ab 35 selbstständig — freiwillige Beiträge minimal, weil Liquiditätsplanung jüngeren Investitionen Vorrang gab. Keine Riester, keine bAV. ETF und Festgeld als private Reserven.

Eckwerte. 18 EP heute · künftig 0,5 EP/Jahr (freiwillig minimal) · 15 Jahre Ansparzeit

Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 3.634 €/Mon · Quellen netto 1.266 €/Mon · Vorsorgelücke 2.368 €/Mon.

Befund. Mit 15 Jahren Ansparzeit ist der Hebel begrenzt — die Lücke beträgt 2.368 €/Mon und entspricht 65,2 % des Bedarfs. Strategisch gibt es drei Wege: maximaler Rürup-Beitrag im Höchstbetrag (29.344 €/Jahr Single 2026, 100 % Sonderausgabe nach §10 EStG; bei 32 % Grenzsteuer Effektivaufwand rund 68 % der Bruttozahlung), aggressivere ETF-Sparrate, oder Aufschub des Renteneintritts um zwei bis drei Jahre — letzteres gibt 12 % bis 18 % Zugangsfaktor-Zuschlag (§77 SGB VI) und drei zusätzliche EP.

BIO-4 · Spitzenverdiener mit Rürup-Strategie

38 Jahre · IT-Architektin freelance · 5.400 € Netto · BBG-nahes Bruttoeinkommen

Erwerbsverlauf. Hochqualifizierte Selbstständige mit BBG-nahem Honoreinkommen, ohne DRV-Pflicht. EP-Stand 14 aus früherer Festanstellung; freiwillige DRV-Beiträge in BBG-Höhe für künftig 1,85 EP/Jahr. Rürup-Basisrente mit 600 €/Mon — bei 42 % Grenzsteuer rund 3.024 €/Jahr Steuerersparnis. ETF-Sparplan 800 €/Mon, breit gestreut. Keine Immobilie — Liquidität präferiert.

Eckwerte. 14 EP heute · 1,85 EP/Jahr · Rürup 600 · ETF 800 · 29 Jahre Ansparzeit

Berechnung. Bedarf bei Renteneintritt nominal 7.672 €/Mon · Quellen netto 7.045 €/Mon · Vorsorgelücke 627 €/Mon.

Befund. Hoher Bedarf wegen hohem Lebensstandard (4.320 € heute), aber starker Hebel durch Rürup-Steuerförderung und ETF-Volumen. Endkapital Rürup 463.125 €, ETF 1.116.357 €. Vorsorgelücke 627 €/Mon. Rürup-Steuerersparnis aktuell rund 3.024 €/Jahr — Reinvestition in den ETF-Sparplan würde die Lücke binnen weniger Jahre schließen.

Bausteine im Detail

Sechs Säulen der deutschen Altersvorsorge — jeweils mit Rechtsgrundlage, steuerlicher Behandlung in Ansparen und Auszahlung sowie Verweis auf den Spezial-Rechner für die Detail-Kalkulation.

Sechs Säulen der Vorsorge

Pro Baustein: Förderung in Ansparen, Steuerbehandlung in Auszahlung, typische Verrentung.

Säule Förderung Ansparen Steuer Auszahlung Detail-Rechner
DRV / gesetzliche Rente Pflichtbeitrag 18,6 % je 50/50 AN/AG 84 % steuerpflichtig (2026), KVdR 12 % Renten-Rechner
Riester (§§79 ff EStG) Zulagen 175 € + 300 €/Kind, §10a Sonderausgabe Voll steuerpflichtig §22 Nr. 5 EStG Riester-Rechner
Rürup / Basisrente 100 % Sonderausgabe §10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 84 % steuerpflichtig (Eintritt 2026) Rürup-Rechner
bAV §3 Nr. 63 EStG Steuer-/SV-frei bis 8 % BBG (West) Voll steuer- und KVdR-pflichtig §229 SGB V VBL-Rechner
ETF / Aktien-Sparplan Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, Vorabpauschale Abgeltungsteuer 25 % + Soli, 30 % TF Aktien-ETF ETF-Sparplan
Selbstgenutzte Immobilie Keine direkte Förderung (Wohn-Riester optional) Mietersparnis steuerfrei Baufinanzierung

Die Wohn-Riester-Variante (Eigenheimrente) erlaubt den Einsatz von Riester-Kapital für Tilgung selbstgenutzter Immobilien — separater Rechner unter Wohn-Riester.

Sieben Schritte zur Vorsorge-Klärung

Chronologisch von der DRV-Renteninformation bis zum jährlichen Review.

I

DRV-Renteninformation einlesen

Stand der Entgeltpunkte aus der jährlichen DRV-Renteninformation übernehmen (§109 SGB VI). Bei Lücken oder unklarer Hochrechnung Kontenklärung beantragen (Formular V0100, kostenfrei). Für Spätstarter: Beratungstermin bei den DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen — kostenfrei und in jeder größeren Stadt verfügbar.

II

Aktuelle Anlagen vollständig erfassen

Alle Vorsorge-Verträge in einer Übersicht zusammenführen: Riester (Bescheinigung über Zulagen), Rürup (Steuerbescheinigung der Versicherung), bAV (Versorgungsbezüge-Mitteilung des Arbeitgebers), ETF-Depot (Performance-Report des Brokers), Festgeld/Sparbuch. Wichtig: Brutto-Beitrag eintragen, nicht Nach-Steuer-Beitrag.

III

Lebensstandard-Ziel ehrlich festlegen

Default 80 % ist ein Erfahrungswert. Wer im Eigentum lebt, wenig Konsumlast hat oder mit den Kindern auch der Alltag günstiger wird, kann mit 65–70 % planen. Wer Reisen, Pflege oder Auslandsaufenthalte plant, eher 85–90 %. Eine schriftliche Liste der erwarteten Ausgaben (Wohnen, Lebensmittel, Mobilität, Gesundheit, Freizeit) ist verlässlicher als Pauschalen.

IV

Inflation und Renditen konservativ ansetzen

Inflation 2 % p. a. ist EZB-Zielnähe; in den letzten zehn Jahren lag der Schnitt höher (4,9 % im Jahr 2022, dann fallend). ETF-Welt-Rendite 6 % nominal liegt unter dem MSCI-World-Schnitt 1979–2024 (etwa 8,8 %), berücksichtigt aber Kosten und Sequenzrisiko. Wer optimistischer rechnet, sollte gleichzeitig die Inflation höher ansetzen — die Real-Rendite ist die entscheidende Größe.

V

Schließungs-Szenarien priorisieren

Drei Wege schließen jede Lücke: ETF (flexibel, vererbbar, Abgeltungsteuer in der Auszahlung), Rürup (Steuervorteil bei Grenzsteuer ab 35 %, lebenslang aber unflexibel), Riester (Zulagen-Hebel besonders bei Familien mit Kindern). Orientierungswert: bei jungen Erwerbstätigen mit niedriger Grenzsteuer ETF priorisieren; ab 35 % Grenzsteuer und Familienstatus Rürup oder Riester ergänzen.

VI

Steuer-Phase im Ruhestand mitdenken

Eine Bruttorente von 2.000 €/Mon ist nicht netto: KVdR + PV (rund 12 %) und Einkommensteuer (84 % steuerpflichtig bei Eintritt 2026, Grundtarif §32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) reduzieren die Auszahlung um 15–25 %. Wer Rürup oder Riester schwach gewichtet, hat in der Auszahlung weniger steuerpflichtiges Einkommen; ETF-Entnahmen werden mit Abgeltungsteuer separat veranschlagt — der gesplittete Tarif kann insgesamt günstiger sein.

VII

Jährlich überprüfen und nachsteuern

Einmal jährlich (sinnvoll: Anfang Q1 nach Eingang der DRV-Renteninformation und der Vorjahres-Steuerbescheinigungen) das Profil im Rechner aktualisieren. Größere Lebensereignisse — Heirat, Geburt, Berufswechsel, Erbschaft, Immobilienkauf — erfordern eine Sonderprüfung. Vorsorgeplanung ist Stetigkeit; einmal aufgesetzt und alle drei Jahre kontrolliert reicht regelmäßig aus.

Anzeige

Schließungs-Strategien bei größerer Lücke

Drei mathematisch wirksame Wege, plus drei strukturelle Hebel jenseits der reinen Sparrate.

Wenn die berechnete Vorsorgelücke deutlich zweistellig wird (über 30 % des Bedarfs), greifen die drei Sparraten-Szenarien des Rechners (ETF, Rürup, Riester) allein häufig nicht aus. Drei strukturelle Hebel kommen dann hinzu: Renteneintritt aufschieben (jeder Aufschubmonat +0,5 % Zugangsfaktor lebenslang nach §77 SGB VI; pro zusätzlich gearbeitetes Jahr ein bis zwei weitere EP), Lebensstandard-Ziel reduzieren (von 80 % auf 70 % senkt den Bedarf um ein Achtel), Erwerbsumfang erhöhen (höhere EP-Quote pro Jahr durch Vollzeit, Überstunden, Nebenverdienst).

Die DIA-Studie 2024 zeigt: Spätstarter ab 50 schließen ihre Lücke in 75 % der Fälle durch Kombination aus Aufschub des Eintritts und Maximierung der Rürup-Förderung — die Steuer-Effekte bei hohem Grenzsteuersatz überwiegen die Renditenachteile gegenüber dem ETF-Sparplan deutlich.

Steuer-Phase im Ruhestand

Wie aus 2.000 € Brutto-Rente etwa 1.500 € Auszahlung werden — Schritt für Schritt.

Rechenbeispiel — 2.000 € Brutto-Renten-Einkommen monatlich

Kombiniert aus DRV, Riester und Rürup, ohne ETF-Entnahme.

Krankenversicherung der Rentner (§249a SGB V): 7,3 % allgemeiner Beitragssatz + rund 0,85 % halber Zusatzbeitrag = 8,15 % auf das Brutto-Renten-Einkommen. Der Rentenversicherungsträger behält ein und führt direkt an die Krankenkasse ab nach §255 SGB V.

Pflegeversicherung (§59 SGB XI): 4,2 % allein vom Rentner zu tragen. Bei Kinderlosigkeit Zuschlag um 0,6 Prozentpunkte; mit zwei und mehr Kindern unter 25 stufenweise Reduktion nach §55 SGB XI. Pauschal mit den 8,15 % der KVdR ergibt das rund 12 % auf Brutto-Renten-Einkommen.

Zwischennetto vor Steuer: 2.000 − 240 (12 %) = 1.760 €/Mon.

Einkommensteuer §22 Nr. 1 EStG: Steuerpflichtig sind 84 % des Brutto-Jahresbetrags bei Eintritt 2026: 24.000 € × 84 % = 20.160 €. Abzüglich Werbungskostenpauschale 102 € und Grundfreibetrag 12.348 € verbleibt zu versteuerndes Einkommen rund 7.710 € — Steuer im progressiven Bereich des §32a EStG bei Single ungefähr 240 €/Jahr, also 20 €/Mon. ETF-Entnahmen wären zusätzlich mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli auf den Gewinnanteil, abzüglich Sparer-Pauschbetrag und 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs) zu belasten.

Auszahlung nach Steuer: rund 1.740 €/Mon — etwa 87 % des Bruttobetrags. Der Rentenfreibetrag (16 % bei Eintritt 2026) bleibt für die gesamte Bezugsdauer eingefroren in seinem ersten vollen Jahresbetrag; spätere Anpassungen unterliegen voll der Besteuerung. Bei deutlich höheren Bruttorenten oder Zusatzeinkünften (Vermietung, Kapitalerträge, gewerbliche Tätigkeit) verschlechtert sich die Quote merklich — der Grenzsteuersatz kann dann auch im Ruhestand bei 30 bis 35 % liegen.

KVdR und Pflegeversicherung — die 9/10-Regel

Zugang zur kostengünstigen Pflichtversicherung und ihre Voraussetzungen.

Pflichtversicherte in der KVdR nach §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V zahlen Beiträge nur auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge (bAV, Pensionen) und Erwerbseinkommen. Kapitalerträge aus ETF, Festgeld oder Vermietung bleiben beitragsfrei. Voraussetzung ist die 9/10-Regel: in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss zu mindestens 90 % eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden haben — auch beitragsfreie Familienversicherung zählt. Wer die Schwelle verfehlt, zahlt als freiwilliges Mitglied auf alle Einkünfte einschließlich Mieten und Kapitalerträgen — Mehrkosten regelmäßig 200–400 €/Mon.

Bei drohender Verfehlung der 9/10-Regel — etwa nach längerer privater Krankenversicherung — kann ein Beratungstermin bei der DRV sinnvoll sein. Die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen klären den Versicherungsverlauf, beraten zur freiwilligen Weiterversicherung und prüfen Sonderkonstellationen wie die Rückkehr aus der PKV. Die Beratung ist kostenfrei und in jeder größeren Stadt verfügbar. Hinweis nach §5a UWG: DRV-Verlinkung ist Pflichtinformation ohne Provision.

Update-Log 2025 → 2026

Alle Änderungen aus Sozialversicherungs-Rechengrößen, Steuergesetzen und höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Auswirkung auf den Rechner.

01.01.2026

Sozialversicherungs-Rechengrößen-Verordnung 2026

Beitragsbemessungsgrenze RV bundeseinheitlich auf 101.400 €/Jahr. Durchschnittsentgelt vorläufig 51.944 €. Mindestbeitrag freiwillige Versicherung 103,42 €/Mon. Maximaler EP-Erwerb 1,952 EP/Jahr — der wichtigste Eckwert für die DRV-Hochrechnung.

01.01.2026

Grundfreibetrag §32a EStG auf 12.348 €

Anhebung um 252 € gegenüber 2025 (12.096 €). Wirkt unmittelbar in der Steuer-Phase der Rente: ein höherer Grundfreibetrag reduziert die Steuer auf den 84 %-pflichtigen Anteil der Bruttorente. Bei Eckrentnern (45 EP) macht das etwa 50 € pro Jahr Mehrnetto.

01.01.2023

Rürup zu 100 % abzugsfähig (§10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basisrente auf 100 % erhöht — vorher schrittweise von 88 % (2022) hochgesetzt. Höchstbetrag 2026: 29.344 €/Single bzw. 58.688 €/Verheiratete. Kombiniert mit dem Spitzensteuersatz 42 % entsteht ein Steuervorteil bis zu 12.324 €/Jahr.

01.07.2026 (Prognose)

Rentenanpassung +4,2 % auf 42,52 €/EP

Schätzerkreis-Prognose auf Basis der Lohnentwicklung 2025. Endgültige Festsetzung durch Rentenanpassungsverordnung Ende Juni 2026. Bis dahin gilt 40,79 €/EP — Rentenbescheide im ersten Halbjahr werden mit dem alten Wert ausgefertigt; die Erhöhung greift ab Bezugsmonat Juli.

laufend 2025/2026

Rentenpaket II — gesetzgeberischer Stand

Festschreibung Rentenniveau 48 % bis 2039, Generationenkapital (Aktienrente) ab 2036, Beitragssatz schrittweise 22,3 % bis 2035. Konkrete Auswirkung auf laufende Rentenbescheide entfaltet das Paket erst ab Inkrafttreten — der Rechner folgt geltendem Recht.

BGH IV ZR 230/22 · 27.03.2024

Riester-Verrentung Garantieanspruch

Der BGH hat klargestellt, dass Riester-Versicherer in der Auszahlphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus erhaltene Zulagen lebenslang verrenten müssen — auch wenn die Kalkulation eine niedrigere Rente ergäbe. Sicherung der Riester-Garantie bleibt damit Säule der Förder-Logik.

Häufige Fragen zur Vorsorgeplanung 2026

16 Antworten mit Bezug auf einschlägige Normen und höchstrichterliche Rechtsprechung.

Was ist die Vorsorgelücke und wie errechnet sie sich?

Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen dem voraussichtlichen Bedarf im Ruhestand (typisch 80 % des heutigen Nettos) und der Summe aller erwarteten Renten- und Entnahme-Quellen — gesetzliche Rente, Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, ETF-Entnahme, Mietersparnis. Beide Werte werden in nominaler Kaufkraft zum Zeitpunkt des Renteneintritts berechnet. Bei einer angenommenen Inflation von 2 % p. a. ist 1 € heute in 30 Jahren rund 1,81 € wert; deshalb wirkt der Bedarf nominal deutlich höher als heute, was den Eindruck einer „Lücke" erzeugt, obwohl real die Kaufkraftparität gewahrt bleibt.

Welcher Lebensstandard sollte angesetzt werden — 70 oder 80 %?

Die Faustregel von 80 % des letzten Nettos stammt aus der Niedriglohnzeit der 1990er und überschätzt für viele den Bedarf. Wer mietfrei wohnt, keine Kinder mehr finanziert und nicht mehr in die SV einzahlt, kommt häufig mit 60–70 % aus. Wer hingegen mehr reist, mehr Pflege oder Gesundheitskosten erwartet oder im Ruhestand erst mit dem Hausbau beginnt, kann auch 90 % brauchen. Die DIA-Studie 2024 nennt einen Median von 73 % — der Rechner setzt 80 % als konservative Default-Schätzung.

Wie verlässlich ist der prognostizierte Rentenwert von 42,52 €/EP ab Juli 2026?

Der Wert ist eine Prognose des Schätzerkreises beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Basis der Lohnentwicklung 2025 (+4,2 %). Maßgeblich ist die noch nicht erlassene Rentenanpassungsverordnung 2026, die Ende Juni amtlich festgesetzt wird. Bis dahin gilt der Wert vom 01.07.2025: 40,79 €/EP. Erfahrungsgemäß weicht die Endfestsetzung weniger als 0,2 Prozentpunkte von der Prognose ab. Der Rechner verwendet 42,52 €/EP ab Renteneintritt — eine spätere Anpassung in beide Richtungen ist möglich.

Warum wird die DRV-Bruttorente nominal und nicht real gerechnet?

Der aktuelle Rentenwert wird zum 1. Juli jährlich nach §68 SGB VI an die Lohnentwicklung angepasst — er steigt also mit der Inflation, allerdings nicht 1:1, sondern gedämpft durch Beitragssatz- und Nachhaltigkeitsfaktor. Im Rechner wird die DRV-Bruttorente mit dem heutigen Rentenwert (42,52 €/EP) ausgewiesen und nominal gegen den ebenfalls inflationierten Bedarf gestellt — ein konservativer Schnitt, weil die Rentenanpassung in der Realität die Kaufkraft teilweise erhalten wird. Wer den Effekt auflösen möchte, rechnet beide Größen real und kürzt die Inflation aus dem Bedarf.

Wie wird die Riester-Rente in der Auszahlphase verrentet?

Riester-Verträge werden bei Rentenbeginn nach dem zertifizierten Auszahlungsplan in eine lebenslange Rente umgewandelt; bis zu 30 % können nach §82 EStG einmalig kapitalisiert werden, der Rest fließt monatlich. Die Verrentungsfaktoren sind anbieterspezifisch und konservativ kalkuliert (häufig auf 100-jähriges Sterben gerechnet). Der Rechner approximiert mit einer Annuität bei reduzierter Rendite (etwa 60 % der Ansparrendite) über die gewählte Bezugsdauer — das spiegelt die typische Versicherer-Kalkulation wider. Die spätere Riester-Rente ist nach §22 Nr. 5 EStG voll steuerpflichtig.

Lohnt sich Rürup im Verhältnis zu ETF?

Rürup punktet ausschließlich über die Steuerförderung: 100 % Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 1 Nr. 2 EStG seit 2023. Bei 42 % Grenzsteuer reduziert sich die Effektivlast auf 58 % der Bruttozahlung — das entspricht einer rechnerischen „Sofort-Rendite" von 72 % auf den Eigenanteil. In der Auszahlphase ist die Rürup-Rente zu 84 % (Eintritt 2026) bis 100 % (ab 2058) steuerpflichtig. ETF-Sparpläne sind flexibler, vererbbar, kapitalisierbar — werden in der Auszahlung mit Abgeltungsteuer (25 % + Soli, plus Teilfreistellung 30 % bei Aktien-ETFs) belastet. Faustregel: bei Grenzsteuer ab 35 % und langer Laufzeit dominiert Rürup; darunter überwiegen die Flexibilitätsvorteile des ETF.

Was bedeutet die nachgelagerte Besteuerung 84 % konkret?

Bei Renteneintritt 2026 sind 84 % der Bruttojahresrente steuerpflichtiges Einkommen nach §22 Nr. 1 Satz 3 lit. a EStG; 16 % bilden den dauerhaft steuerfreien Rentenfreibetrag, der für die gesamte Bezugsdauer in seinem ersten vollen Jahresbetrag eingefroren wird. Spätere Rentenanpassungen (etwa zum 01.07. eines Jahres) unterliegen voll der Besteuerung. Der Anteil steigt für jeden Folgejahrgang um 0,5 Prozentpunkte und erreicht 100 % im Jahr 2058. Der Bundesfinanzhof hat die Verfassungsmäßigkeit in BFH X R 20/19 (19.05.2021) bestätigt.

Wie hoch sind die Krankenversicherungs-Beiträge in der Rentenphase?

Pflichtversicherte in der KVdR nach §249a SGB V tragen den hälftigen allgemeinen Beitragssatz von 7,3 % zuzüglich des hälftigen kassenindividuellen Zusatzbeitrags (durchschnittlich 0,85 %). Die Pflegeversicherung wird nach §59 SGB XI vom Rentner allein getragen — 4,2 % bei Personen mit Kindern, 4,8 % bei Kinderlosen ab 23 Jahren. Insgesamt rund 12 % des Brutto-Renteneinkommens. Voraussetzung der KVdR-Pflichtversicherung ist die 9/10-Regel des §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V — in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert.

Greift die KVdR-Beitragspflicht auch auf ETF-Entnahmen zu?

Nein — solange die KVdR-Pflichtversicherung greift. Pflichtversicherte zahlen Beiträge nur auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge (§229 SGB V — bAV, Pensionen) und Erwerbseinkommen. Kapitalerträge aus ETF, Festgeld oder Vermietung bleiben beitragsfrei. Anders ist die Lage bei freiwillig Versicherten: dort wird auf alle Einkünfte einschließlich Kapitalerträgen, Mieten und privaten Renten Beitrag berechnet — Mehrkosten regelmäßig 200–400 €/Mon. Die KVdR-Aufnahme nach §5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (9/10-Regel) ist deshalb für selbstständige Spätrentner ein zentraler Hebel.

Was ist die 4-%-Regel bei der ETF-Entnahme und gilt sie für Deutschland?

Die 4-%-Regel geht auf Bengen (1994) und die Trinity-Studie (1998) zurück und beschreibt eine sichere Entnahmerate aus einem 60/40-Aktien-Anleihen-Portfolio über 30 Jahre. Bei einem Endkapital von 500.000 € entspricht das 1.667 €/Mon. Wichtig: Die Studie basiert auf US-Daten 1926–1995. Internationale Datensätze (Pfau, Rauh) zeigen bei Berücksichtigung deutscher Anleihezinsen und der zwei Weltkriegs-Brüche eher 3,0 bis 3,5 % als sicher. Deutsche Zusatzaspekte — Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs, Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds — sind im Rechner pauschal mit 8 % Steuer auf die Entnahme abgebildet.

Wie wirkt selbstgenutzte Immobilie als Mietersparnis?

Wer im Ruhestand schuldenfrei in einer selbstgenutzten Immobilie lebt, spart die Kaltmiete. Diese Mietersparnis wird im Rechner als Bedarfsreduktion erfasst — sie wird mit der Inflation hochgerechnet, weil reale Mieten ähnlich wachsen. Wichtig ist das Wort schuldenfrei: Wer noch tilgt, hat keine Mietersparnis, sondern Annuitäten-Belastung. Nebenkosten, Instandhaltung und Grundsteuer fallen weiter an (Erfahrungswert: 1–2 % des Verkehrswerts pro Jahr für Instandhaltung). Die Wertentwicklung der Immobilie bleibt im Rechner unberücksichtigt — sie ist konservativ behandelt: Mietersparnis ja, Wertzuwachs nein.

Wie viel sollte ich monatlich sparen, um keine Lücke zu haben?

Die benötigte Sparrate hängt von Alter, vorhandenem Kapital, gesetzlicher Rente und gewähltem Lebensstandard ab. Faustregeln aus der DIA-Forschung: bis 30 etwa 10 % des Bruttos, bis 40 etwa 12 %, bis 50 etwa 15 %, ab 50 deutlich über 20 %. Der Rechner liefert drei konkrete Schließungs-Szenarien (ETF, Rürup, Riester) mit der nötigen Zusatzrate, um die Lücke vollständig zu schließen. Wichtig ist nicht die Höhe, sondern die Stetigkeit — wer 25 Jahre lang 200 €/Mon spart, kommt durch den Zinseszins weiter als wer 5 Jahre lang 1.000 €/Mon spart.

Was wenn ich später erbe oder eine größere Einmalzahlung bekomme?

Eine Einmalzahlung — Erbe, Lebensversicherungs-Auszahlung, Verkaufserlös — kann die Vorsorgelücke wesentlich entlasten. Der Rechner bildet das nicht direkt ab; die Größenordnung lässt sich abschätzen, indem das ETF-Anfangskapital um den erwarteten Betrag erhöht wird. Orientierungswert: 100.000 € Einmalanlage zu 6 % über 20 Jahre werden zu rund 320.000 €; nach 4-%-Regel 1.067 €/Mon Entnahme. Steuerlich wirkt das Erbe nach §16 ErbStG mit hohen Freibeträgen (bei Ehegatten 500.000 €, Kindern 400.000 €), die jeweils alle 10 Jahre neu greifen — eine Schenkung zu Lebzeiten kann diese Freibeträge mehrfach nutzen.

Kann ich den Rechner für gemeinsame Vorsorge mit dem Ehepartner nutzen?

Der Rechner ist auf eine Person ausgelegt. Bei gemeinsamer Vorsorge bilden Sie beide Profile separat ab und addieren die Ergebnisse — die DRV-Anwartschaften sind individuell, Riester wird je Partner separat geführt, Rürup ebenfalls. Beim Bedarf greift jedoch ein Skaleneffekt: ein Zwei-Personen-Haushalt benötigt nicht das doppelte eines Single-Haushalts (Daumenwert der OECD-Äquivalenzskala: erste Person 1,0, weitere Erwachsene 0,5). Wer den Rechner für ein Paar einsetzt, kann den gemeinsamen Bedarf bei einem der Profile mit dem Faktor 1,5 ansetzen und dort beide Renten zusammenführen.

Was ist mit dem Rentenpaket II und der Aktienrente?

Das Rentenpaket II der Bundesregierung (Stand 2026 weiterhin im parlamentarischen Verfahren) sieht eine gesetzliche Festschreibung des Rentenniveaus von 48 % bis 2039 sowie ein Generationenkapital — die sogenannte Aktienrente — zur Stabilisierung des Bundeszuschusses ab 2036 vor. Der Beitragssatz wird im Gegenzug schrittweise von 18,6 % auf 22,3 % bis 2035 angehoben. Konkrete Auswirkung auf einzelne Rentenbescheide entfaltet das Paket frühestens mit Inkrafttreten — der Rechner folgt der gegenwärtigen Rechtslage und blendet das Paket bewusst aus, weil die Endfassung noch nicht beschlossen ist.

Was passiert, wenn die DRV insolvent wird oder die Rente sinkt?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert und nicht insolvenzfähig — sie wird durch Beiträge der Erwerbstätigen plus Bundeszuschuss (rund 110 Mrd. € in 2026) finanziert. Eine nominale Senkung der Renten ist nach §68a SGB VI ausgeschlossen (Rentengarantie). Politisch realistisch sind drei Stellschrauben: höherer Beitragssatz, höhere Bundeszuschüsse aus Steuermitteln, niedrigeres Rentenniveau für künftige Jahrgänge. Wer das Restrisiko absichern will, diversifiziert über mehrere Säulen — Riester, Rürup, bAV, ETF und Immobilie nehmen jeweils unterschiedliche Risiken auf, sodass kein einzelnes Szenario die Versorgung vollständig kompromittieren kann.

Schlüsselbegriffe der Vorsorgeplanung

Vorsorgelücke
Differenz zwischen erwartetem Bedarf im Ruhestand (typisch 80 % des heutigen Nettos) und der Summe aller Renten- und Entnahme-Quellen — gesetzliche Rente, Riester, Rürup, bAV, ETF, Mietersparnis. Beide Werte werden auf den Renteneintritt nominal bezogen.
Entgeltpunkt (§§70 ff SGB VI)
Verhältnis des versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts eines Kalenderjahres zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten. 1,0 EP entspricht 2026 einem versicherten Jahresbrutto von 51.944 €. Maximale jährliche Anwartschaft durch die BBG (101.400 €) bei rund 1,952 EP.
Nachgelagerte Besteuerung (§22 EStG)
Renten unterliegen mit dem jahrgangsspezifischen Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. Eintritt 2026: 84 %; jährlich +0,5 Prozentpunkte bis 100 % im Jahr 2058. Der nicht steuerpflichtige Teil bleibt als Rentenfreibetrag dauerhaft eingefroren.
KVdR (§249a SGB V)
Krankenversicherung der Rentner. Pflichtversicherte tragen den hälftigen allgemeinen Beitragssatz 7,3 % plus halben Zusatzbeitrag (im Schnitt 0,85 %) auf die gesetzliche Rente. Pflegeversicherung 4,2 % (mit Kindern) bis 4,8 % (kinderlos ab 23) wird allein vom Rentner getragen.
4-%-Regel
Empirisch hergeleitete Entnahmerate (Bengen 1994, Trinity-Studie 1998) für ein Aktien-Anleihen-Portfolio: 4 % des Anfangskapitals jährlich, anschließend inflations-indiziert, mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit über 30 Jahre. Internationale Daten suggerieren in der EU eher 3,0–3,5 %.
Annuitätenformel
Lebenslang gleichbleibende monatliche Auszahlung aus einem Endkapital bei fortlaufender Verzinsung des Restkapitals: a = K × r_m / (1 − (1+r_m)^{−n}). Konservativer als 4-%-Regel, weil sie das Sequenzrisiko nicht abbildet.
Riester (§§79 ff EStG)
Geförderter Altersvorsorge-Vertrag mit staatlichen Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 € je Kind ab 2008 bzw. 185 € vor 2008) und Sonderausgabenabzug. Mindesteigenbeitrag 4 % vom Vorjahresbrutto, Höchstbetrag 2.100 €/Jahr inkl. Zulagen. Auszahlung lebenslang, voll steuerpflichtig.
Rürup / Basisrente (§10 EStG)
Geförderte Altersvorsorge mit voller Sonderausgaben-Abzugsfähigkeit (seit 2023). Höchstbetrag 2026: 29.344 € Single, 58.688 € Verheiratete. Auszahlung lebenslang, nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar (außer Hinterbliebenen-Option). Steuerpflichtig nach §22 EStG.

Quellen und Aktenzeichen

Gesetzestexte aus SGB VI, SGB V, SGB XI, EStG, BGB sowie höchstrichterliche Rechtsprechung und amtliche Statistiken — Grundlage der Berechnungslogik.

Verwandte Rechner

Spezial-Rechner zur Detail-Kalkulation einzelner Bausteine.

Die Detail-Berechnung der gesetzlichen Rente nach §63 SGB VI mit Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert leistet der Renten-Rechner. Den jährlichen EP-Erwerb aus dem Bruttogehalt quantifiziert der Rentenpunkte-Rechner §70 SGB VI; den Eintrittszeitpunkt feinjustiert der Renteneintritt-Rechner §35 SGB VI. Eine isolierte Rentenlücke ohne private Vorsorge ermittelt der Rentenlücke-Rechner.

Die geförderten Bausteine: Riester-Rechner mit Zulagen und Sonderausgabenabzug, Rürup-Rechner mit §10-EStG-Förderung und Annuitäts-Verrentung, Wohn-Riester-Rechner für die Eigenheim-Variante. Den Steuervorteil aus Beiträgen zeigt der Einkommensteuer-Rechner §32a EStG.

Die private Anlage: ETF-Sparplan-Rechner mit Zinseszins und Dynamisierung, Entnahmeplan-Rechner für die Auszahlphase, Vermögensaufbau-Rechner für die langfristige Anlage-Perspektive, ETF-Vorabpauschale und Zinseszins-Rechner für die mathematische Grundformel.

Die Immobilien-Säule: Baufinanzierungs-Rechner für die Annuität, Miete-vs-Kaufen-Rechner für die strategische Entscheidung, Anschlussfinanzierungs-Rechner für laufende Darlehen. Die Steuer-Phase im Ruhestand vertieft der Rentenbesteuerungs-Rechner §22 EStG.

§

So aktualisieren wir diesen Rechner

Wie dieser Vorsorge-Bedarfs-Rechner gewartet wird

Die Berechnungen folgen den Formeln des SGB VI, EStG und SGB V mit den aktuellen Eckwerten 2026. Approximationen: KVdR + PV pauschal mit 12 % auf das Brutto-Renten-Einkommen (statt 8,15 % KV separat plus 4,2 % PV); Steuer nach vereinfachtem §32a-EStG-Tarif ohne Splitting-Berücksichtigung; Riester/Rürup/bAV mit Annuität bei 60 % der Ansparrendite (Versicherer-Garantieverzinsung); ETF-Entnahme entweder 4-%-Regel oder Annuität ohne Sequenzrisiko. Inflation wirkt nominal auf den Bedarf und die Mietersparnis; der DRV-Rentenwert bleibt konservativ nominal — die reale Lohn-gekoppelte Rentenanpassung nach §68 SGB VI ist nicht eingepreist und wirkt zugunsten der Versicherten. Verfeinerungen späterer Versionen: Monte-Carlo-Simulation für Sequenzrisiko, dynamische Rentenanpassung mit Lohnindexierung, Splitting-Tarif, Kinderlosen-Zuschlag PV, Zusatzbeitrag pro Krankenkasse, Wohn-Riester-Integration. Der Rechner ist ein Werkzeug zur Erstorientierung und ersetzt keine individuelle Renten- oder Steuerberatung.

Quellen: §§63, 67, 68, 70, 77, 249, 255a SGB VI · §§5, 229, 249a SGB V · §§55, 59 SGB XI · §§3 Nr. 63, 10, 20, 22, 32a, 79 ff EStG · BFH X R 20/19 · BGH IV ZR 230/22 · BMAS-Schätzerkreis · Bengen 1994 · Trinity-Studie 1998 Letzte fachliche Prüfung: 10. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich zum 1. Januar (Rechengrößen, Höchstbeträge, Grundfreibetrag) und 1. Juli (Rentenanpassung) sowie ad hoc bei Gesetzesänderungen mit Quotenrelevanz. Methodik-Übersicht →
Zum Rechner