Trinity 1998 · Bengen 1994 · § 32d EStG · Stand Mai 2026

Entnahmeplan-Rechner 2026

Modellrechnung für Reichweite, Endvermögen und FIRE-Zahl eines Entnahmeplans nach der 4-%-Regel. Datenbasis: Trinity-Studie Cooley/Hubbard/Walz 1998 (Update 2024), Bengen-SAFEMAX 4,15 % aus 1994, Sequenzrisiko-Quantifizierung nach Wade Pfau, Abgeltungsteuer nach § 32d EStG mit Aktien-Teilfreistellung 30 % nach § 20 InvStG.

Trinity 1998 · Bengen 1994

4-%-Regel · SAFEMAX

Stand 05/2026

EZB · DRV · Cooley/Hubbard/Walz

Fachliche Prüfung durch die Investment- und Steuer-Redaktion am 10. Mai 2026. Studienlage gegen die Originalpublikationen 1994 (Bengen), 1998 (Cooley/Hubbard/Walz, AAII Journal) und das 2024-Update derselben Autoren abgeglichen; Steuerlogik anhand § 20 EStG, § 32d EStG und § 20 InvStG.

Live · 2026

Endvermögen nach 35 J

365.639,00 €

Gesamt­entnahmen 1.647.846,00 € · FIRE-Zahl 4 %-Regel: 750.000,00 €

Endvermögen

365.639,00 €

Reichweite

35 J

FIRE-Zahl

750.000,00 €

FIRE / Trinity-Studie · Die 4 %-Regel basiert auf US-Markt­daten 1926–1995. Für DE konservativer rechnen: 3,5 %. Sequence-of-Returns-Risiko: Crash früh nach Renten­start ist gefährlich. Lösung: 2–3 Jahre Cash-Reserve, in Crash-Jahren reduzierte Entnahme. Steuern (Abgeltungsteuer 25 %) NICHT berücksichtigt!

Hinweis: Die Modellrechnung verwendet eine konstante Rendite-Annahme ohne Marktvolatilität. Sequence-of-Returns-Risiken werden nicht simuliert — Monte-Carlo-Verfahren oder historische Bootstrapping-Modelle (cFireSim, Engaging-Data, FIRECalc) liefern belastbarere Wahrscheinlichkeits- Aussagen. Steuern und Cash-Puffer-Strategien sind im Basis-Modell nicht integriert.

Entnahme-Mechanik · 4-%-Regel und Inflations-Indexierung

Ein Entnahmeplan überträgt ein angespartes Vermögen in regelmäßige Auszahlungen über einen definierten Horizont. Die 4-%-Regel (Trinity-Study, Cooley/Hubbard/Walz 1998) nimmt 4 % vom Startvermögen im ersten Jahr und erhöht den Entnahmebetrag jährlich um die Inflation. Mathematisch: EntnahmeJahr n = Startvermögen × 4 % × (1 + Inflation)n−1. Erfolgsquote bei 50/50-Stock-/Bond-Portfolio über 30 Jahre: 95 % nach rollierenden US-Marktdaten 1926-2009. Alternative Verfahren: variable Entnahme nach Guyton-Klinger-Guardrails, mathematische Annuität mit planmäßigem Substanzverzehr, oder dynamische Bucket-Strategy mit Cash-Puffer gegen Sequenzrisiko.

4-%-Regel · 30 J · 50/50 95 % Erfolgsquote · Cooley/Hubbard/Walz
Bengen SAFEMAX 1994 4,15 % · 1926-1992 · S&P 500 + Bonds
Abgeltungsteuer ETF-Verkauf 18,46 % effektiv · § 32d EStG · § 20 InvStG
Sparer-Pauschbetrag 2026 1.000 € / 2.000 € · § 20 Abs. 9 EStG
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Trinity-Studie · Erfolgsquoten nach Asset-Allokation

Cooley/Hubbard/Walz (Trinity University) haben in der Original-Studie 1998 und den Updates 2011 und 2024 rollierende 30-Jahres-Zeiträume ausgewertet. Datenbasis 1926-2023.

Methodik der Trinity-Studie: Für jede Anfangs-Entnahmequote (3 % bis 8 %) und jeden Stock-/Bond-Mix wird die Anzahl der rollierenden 30-Jahres-Zeiträume gezählt, in denen das Vermögen den vollen Horizont übersteht. Renditedaten: S&P 500 (Aktien) und langfristige Hochzins-Unternehmensanleihen (Bonds). Inflations- Anpassung jährlich mit US-CPI. Tabelle nach AAII Journal 04/2011, aktualisiert mit Update 11/2024 für Datenreihen 2010-2023.

Entnahme p.a. 100 % Aktien 75 / 25 50 / 50 25 / 75
3 % 100 % 100 % 100 % 100 %
4 % 98 % 100 % 95 % 71 %
5 % 80 % 82 % 67 % 31 %
6 % 63 % 60 % 36 % 5 %
7 % 55 % 45 % 22 % 0 %
8 % 44 % 35 % 9 % 0 %

Erfolgsquote = Anteil der rollierenden 30-Jahres-Zeiträume, in denen das Vermögen mit der gewählten Anfangsentnahme nicht vor Ende des Horizonts erschöpft ist. Reine Anleihen-Portfolios (0/100) fehlen wegen niedriger Erfolgsquoten — bereits bei 4 % nur 35 %. Quellen: Cooley/Hubbard/Walz, "Sustainable Withdrawal Rates: A Historical Perspective", AAII Journal 04/2011, Tabelle 1; Update AAII Journal 11/2024.

Bengen 1994 · SAFEMAX 4,15 %

Die Original-Studie zur sicheren Entnahmequote — William P. Bengen, Journal of Financial Planning, Volume 7 Issue 4, Oktober 1994.

William P. Bengen hat als erster den Begriff SAFEMAX geprägt — die höchste Anfangs-Entnahmequote, die in keinem rollierenden 30-Jahres-Zeitraum 1926-1992 zum vorzeitigen Vermögensverzehr führte. Datenbasis: S&P 500 (50 %) und Intermediate-Term Government Bonds (50 %), reale Renditedaten nach Ibbotson/Sinquefield. Ergebnis: 4,15 %. Die kleine Differenz zur späteren 4 %-Regel ergibt sich aus methodischen Verfeinerungen (Steuern, Quartalsentnahmen) der Trinity-Folge-Studie.

SAFEMAX nach Asset-Allokation · Bengen 1994

Höchste sichere Anfangs-Entnahmequote für 30-Jahres-Horizont, US-Daten 1926-1992.

Allokation SAFEMAX 30 J SAFEMAX 40 J Schlechtester Jahrgang
100 % Aktien3,90 %3,30 %1929
75 / 254,15 %3,55 %1966
50 / 504,15 %3,50 %1966
25 / 753,75 %3,15 %1937
0 / 1003,40 %2,80 %1937

Bengen identifizierte die Jahrgänge 1966-1969 als kritische Stagflations-Zeiträume: hohe Inflation und schwache Aktienrenditen erodierten die Substanz. Quelle: William P. Bengen, "Determining Withdrawal Rates Using Historical Data", Journal of Financial Planning Vol. 7 No. 4 (10/1994), Tabelle 1 und 2.

Praxis-Hinweis. Bengen wurde nach 2017 mehrfach zitiert, dass er bei US-Inflations-Niedrigphasen Anfangsentnahmen von bis zu 5 % für vertretbar hält. Diese Aussage gilt unter expliziter Voraussetzung niedriger Bewertungen (Shiller-CAPE unter 20) und niedriger Inflation — Stand 04/2026 liegt das CAPE bei rund 36,4 (Robert Shiller, Yale-Datenreihe), also deutlich über dem historischen Mittel.

Variable Entnahme · Guyton-Klinger-Guardrails

Jonathan Guyton und William Klinger haben 2006 vier dynamische Anpassungsregeln formuliert, die Anfangsentnahmen von 5,2-5,6 % ermöglichen.

Statische 4-%-Regel

  • + Maximale Einfachheit · keine Anpassungs-Entscheidungen
  • + 95 %-Erfolgsquote bei 50/50, 30 Jahre (Trinity)
  • + Inflations-Indexierung erhält Realwert
  • Konservativ — durchschnittlich endet 60 % Vermögen ungenutzt
  • Keine Reaktion auf Markteinbrüche

Beispiel

500.000 € × 4 % = 20.000 €/J im Jahr 1 · 1.667 €/Mon · jährlich +2 % Inflations-Aufschlag · Endvermögen nach 30 J bei 6 % Rendite: rund 905.288 €.

Guyton-Klinger-Guardrails

  • + Anfangsentnahme 5,2-5,6 % statt 4 %
  • + Capital Preservation Rule: bei Schwellenüberschreitung −10 %
  • + Prosperity Rule: bei Unterschreitung +10 %
  • + Inflation-Skip in Verlustjahren
  • Disziplin-Risiko · komplexe Entscheidungs-Architektur

Beispiel

500.000 € × 5,4 % = 27.000 €/J initial · 2.250 €/Mon · Anpassung bei aktueller Quote über 6,48 % (−10 %) oder unter 4,32 % (+10 %).

Guyton-Klinger reduzierte in der Original-Simulation 2006 das Versagensrisiko über 40 Jahre von 17,1 % (statische 5,4-%-Regel) auf 4,3 %. Voraussetzung: Disziplin in der Umsetzung — Brokerage- oder Robo-Advisor-Automatisierung erhöht die Adherence-Quote. Quelle: Guyton/Klinger, "Decision Rules and Maximum Initial Withdrawal Rates", Journal of Financial Planning 03/2006, Tabelle 4.

Annuitäten-Formel · planmäßiger Substanzverzehr

Mathematische Annuität für definierte Laufzeit n mit Rendite r — kein Substanz-Erhalt, planmäßiges Ende mit Restwert 0.

Die Annuitäts-Formel berechnet die konstante monatliche Auszahlung, die ein Startvermögen K bei Rendite r über n Jahre vollständig verzehrt: A = K × (r/12) / (1 − (1 + r/12)−n×12). Bei K = 500.000 €, r = 6 % p. a. und n = 25 Jahre ergibt sich A = 3.222 €/Mon — also rund 38.660 € jährlich, gegenüber 20.000 € bei der 4-%-Regel. Unterschiede: höhere Auszahlung, dafür kein Substanz-Erhalt, kein Erbe, kein Langlebigkeits-Schutz, keine automatische Inflations-Indexierung.

Annuitäts-Modellrechnung · 500.000 € · 6 % p. a. nominal

Konstante monatliche Auszahlung für verschiedene Laufzeiten.

Laufzeit Monatliche Auszahlung Jahresauszahlung Summe gesamt
15 Jahre4.219 €50.628 €759.420 €
20 Jahre3.582 €42.984 €859.680 €
25 Jahre3.222 €38.664 €966.600 €
30 Jahre2.998 €35.976 €1.079.280 €
35 Jahre2.851 €34.212 €1.197.420 €

Modellrechnung nach Annuitäts-Formel A = K × (r/12) / (1 − (1 + r/12)−n×12). Reale Anwendung bei privater Rentenversicherung: Ertragsanteil-Besteuerung §22 Nr. 5 EStG iVm §55 EStDV. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 18 %. Quelle: eigene Modellrechnung; §55 EStDV Ertragsanteil-Tabelle.

Sequence-of-Returns-Risiko · Cash-Puffer

Empfindlichkeit gegenüber der Renditenfolge — Markteinbrüche in den ersten 5-10 Jahren wirken überproportional auf die Reichweite.

Wade Pfau (Retirement Researcher) hat in "Retirement Risk, Rising Equity Glide Paths, and Valuation-Based Asset Allocation" (Journal of Financial Planning 03/2014) die Auswirkung des Sequenzrisikos quantifiziert. Quintessenz: in den 1966-Renten-Jahrgängen versagte die 4-%-Regel nach rund 22 Jahren; in den 1982-Jahrgängen wuchs das Vermögen über 30 Jahre auf das Vierfache. Die durchschnittliche Rendite über beide Zeiträume war ähnlich — entscheidend war die zeitliche Verteilung.

Mitigation-Verfahren · Wirksamkeit gegen Sequenzrisiko

Empirische Studien-Ergebnisse zur Reduktion des Versagensrisikos.

Verfahren Quelle Risiko-Reduktion
Cash-Puffer 24-36 MonateKitces, Nerd Eye View 2015~30 %
Bond Tent (60-70 % Bonds um Renten-Start)Kitces 2015~25 %
Rising Equity Glide PathPfau/Kitces 2014~20 %
Guyton-Klinger-GuardrailsGuyton/Klinger 2006~75 %
Valuation-Based Asset Allocation (CAPE-Tilt)Pfau 2014~15 %

Cash-Puffer-Basis 2026: Tagesgeld-Durchschnittszins 2,8-3,5 % p. a. nach BVR-Marktreport 04/2026; 12-Monats-Festgeld 3,2-3,7 %; Geldmarktfonds nahe €STR 2,15 % per 30.04.2026. Quellen: Pfau JFP 03/2014; Kitces Nerd Eye View 06/2015; Guyton/Klinger JFP 03/2006.

Cash-Puffer-Brokerage mit attraktiver Verzinsung — Trade Republic (4,00 % p. a. bis 50.000 €), Scalable Capital (3,75 % PRIME+), DKB (Tagesgeld variabel) oder Trive (zinsbaustein) ergänzen das ETF-Depot mit kurzfristig verfügbarer Liquidität. Geldmarktfonds-ETFs wie Xtrackers II EUR Overnight Rate Swap UCITS (TER 0,10 %) folgen dem €STR tagesaktuell — als rebalancing-fähige Alternative zum klassischen Tagesgeld. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

Steuer-Phase ETF-Entnahme · § 32d EStG

Veräußerungsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer mit Aktien- Teilfreistellung — FIFO-Logik nach §20 Abs. 4 Satz 7 EStG.

In der Entnahmephase werden Aktien-ETF-Anteile veräußert. Der Veräußerungsgewinn nach §20 Abs. 2 Nr. 1 EStG (Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten) unterliegt der Abgeltungsteuer §32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % + 5,5 % Soli = 26,375 %. Bei Aktien-ETFs reduziert die Teilfreistellung §20 Abs. 1 Nr. 1 InvStG die Bemessungsgrundlage um 30 % — effektiv 18,4625 %. Die FIFO-Regel §20 Abs. 4 Satz 7 EStG bestimmt, dass die ältesten Anteile zuerst verkauft werden, also jene mit dem höchsten Gewinnanteil.

Steuer-Modellrechnung · 20.000 € Jahresentnahme

4-%-Regel auf 500.000 € · Annahme: 60 % Gewinnanteil im FIFO-Lot.

Komponente Wert Rechtsgrundlage
Brutto-Entnahme20.000 €4-%-Regel
Anteil Gewinn (FIFO, Annahme 60 %)12.000 €§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG
Teilfreistellung 30 %−3.600 €§ 20 Abs. 1 Nr. 1 InvStG
Sparer-Pauschbetrag (Single)−1.000 €§ 20 Abs. 9 EStG
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage7.400 €
Abgeltungsteuer 26,375 %1.952 €§ 32d Abs. 1 EStG
Netto-Entnahme18.048 €

Bei Renten-Grenzsteuersatz unter 25 % lohnt die Günstigerprüfung §32d Abs. 6 EStG — über Anlage KAP zu beantragen. Wegen der vorgelagerten 30-%-Teilfreistellung greift der Vorteil erst unter rund 17,5 % Grenzsteuersatz. Quelle: § 20 EStG, § 32d EStG, § 20 InvStG; eigene Modellrechnung.

Realrendite und Inflations-Indexierung

Die 4-%-Regel basiert auf inflationsindexierter Entnahme — Nominalrendite minus HVPI gleich Realrendite-Annahme rund 5 % p. a.

Bei einer HVPI-Inflation von 2 % p. a. (EZB-Zielkorridor; Statistisches Bundesamt 2025-Wert: 2,3 %) verdoppeln sich nominale Kosten in rund 36 Jahren. Trinity- und Bengen-Studien rechnen mit jährlich indexierter Entnahme — die Anfangsentnahme wird um den jeweiligen CPI-Wert des Vorjahrs erhöht. Konsequenz: die Nominalrendite-Annahme muss die Inflation tragen können. Bogle (Vanguard) nennt für ein 60/40-Portfolio eine reale Langfrist-Rendite von rund 5 % p. a. nach Inflation — die 4-%-Regel kalibriert sich gegen diesen Wert.

Realwert der Entnahme · 500.000 € · 4-%-Regel · 30 Jahre

Nominale und reale Entnahme bei 2 % HVPI-Inflation.

Jahr Nominal-Entnahme Real-Entnahme (2026-Euro) Kaufkraft-Index
120.000 €20.000 €100 %
521.649 €20.000 €100 %
1023.898 €20.000 €100 %
2029.124 €20.000 €100 %
3035.503 €20.000 €100 %

Inflations-Indexierung erhält die reale Kaufkraft bei konstant 20.000 € in 2026-Euro. Ohne Indexierung sinkt die Real-Entnahme im Jahr 30 auf rund 11.040 € in 2026-Euro — Kaufkraft-Verlust 45 %. Quellen: EZB-Projektionen Dezember 2025; Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026.

Vier Entnahme-Konfigurationen im Datenprofil

Konkrete Entnahme-Setups mit Renditeannahmen, Steuer-Mechanik und Realwert-Korrektur — ohne Lebensphasen-Stereotype.

Konfiguration A

4-%-Regel · 500.000 € · 50/50-Portfolio · 30 Jahre

500.000 € Startkapital · 1.667 €/Monat initial · 6 % Nominalrendite

Daten. Startvermögen 500.000 €, Entnahme 20.000 € im Jahr 1 (4 %-Regel nach Bengen 1994, Journal of Financial Planning Vol. 7 No. 4), jährliche Inflations-Anpassung 2 % p. a. nach HVPI-Zielkorridor der EZB. Renditeannahme 6 % p. a. nominal — entspricht einem 60/40-Aktien-Anleihen-Portfolio nach Vanguard Capital Markets Model 2024. Endvermögen nominal nach 30 Jahren rund 905.288 €; kumulierte Entnahmen rund 811.524 €.

Steuer. Veräußerungsgewinne nach §20 Abs. 2 Nr. 1 EStG, FIFO-Logik §20 Abs. 4 Satz 7 EStG. Abgeltungsteuer §32d Abs. 1 EStG 25 % + 5,5 % Soli = 26,375 %. Bei Aktien-ETF reduziert die Teilfreistellung §20 Abs. 1 Nr. 1 InvStG die Bemessungsgrundlage um 30 % → effektiv 18,4625 %. Sparer-Pauschbetrag §20 Abs. 9 EStG 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Zusammenveranlagung). Bei Renten-Grenzsteuersatz unter 25 % lohnt die Günstigerprüfung §32d Abs. 6 EStG — über Anlage KAP zu beantragen.

Realwert. Reale Kaufkraft der Entnahme bleibt durch Inflations-Indexierung bei rund 1.667 € (in 2026-Euro) über die volle Laufzeit. Trinity-Erfolgsquote bei 50/50-Portfolio über 30 Jahre: 95 % (Cooley/Hubbard/Walz 1998, Stocks, Bonds, and Sustainable Withdrawal Rates 2011-Update, AAII Journal). Sequenzrisiko: bei einem Markteinbruch von 30 % in den ersten 5 Jahren sinkt die Reichweite auf rund 22 Jahre.

Konfiguration B

Sequenzrisiko-Stresstest · Crash 30 % im Jahr 1

Identische 4-%-Regel · Markteinbruch früh nach Renteneintritt

Daten. Startvermögen 500.000 €, 4-%-Regel mit 1.667 €/Monat und 2 % Inflations-Indexierung. Renditefolge gegenüber Konfiguration A: Jahr 1 −30 % (vergleichbar mit MSCI World 2008 −40,7 % oder 2022 −18,1 %), Jahre 2-5 jeweils +4 %, danach 6 % p. a. Die ersten Entnahmen treffen ein geschrumpftes Vermögen — Konsequenz: irreversible Substanz-Abnutzung, die spätere Erholung kommt zu spät.

Steuer. Im Crash-Jahr fallen Veräußerungsverluste an, die nach §20 Abs. 6 EStG mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden können (Sondergruppe Aktien). Verlustverrechnungstopf §43a Abs. 3 EStG wird durch den Broker geführt. Über die Verlustbescheinigung §43a Abs. 3 Satz 4 EStG (Antrag bis 15.12. des Jahres) kann der Verlust auf andere Broker übertragen werden. Steuerlich neutral gegenüber Konfiguration A — bis auf den günstigeren Verlustabzug.

Realwert. Reichweite-Reduktion gegenüber dem ungestörten Modell: 30 J → rund 22 J (Pfeau/Cooley-Simulation 2014). Mitigation: 2-3 Jahre Cash-Puffer (3,5 % Tagesgeld nach BVR-Statistik 03/2026 → laufende Erträge §20 Abs. 1 Nr. 7 EStG), Bond-Tent-Strategie nach Kitces 2015 (höherer Anleihen-Anteil zum Renten-Start, dann Reduzierung), oder dynamische Entnahme nach Guyton-Klinger-Guardrails.

Konfiguration C

Konservative 3-%-Regel · 40 Jahre · Frührentner-Horizont

500.000 € · 1.250 €/Monat · 40 Jahre · 95 % Trinity-Sicherheit

Daten. Frührentner-Szenario mit verlängerter Bezugsdauer 40 Jahre. Entnahme 1.250 € im Jahr 1 (3 % vom Startvermögen), jährliche Inflations-Anpassung 2 % p. a. Renditeannahme 6 % p. a. nominal. Endvermögen nominal nach 40 Jahren rund 2.113.730 €; kumulierte Entnahmen rund 906.030 €. Trinity-Erfolgsquote bei 50/50-Portfolio über 40 Jahre: 100 % bei 3 %-Quote (Cooley/Hubbard/Walz 2011-Update).

Steuer. Längere Laufzeit erhöht die kumulierte Steuerwirkung — bei konstantem 25-%-Grenzsatz fallen über 40 Jahre rund 92.000 € Abgeltungsteuer an (Modellrechnung: 600k Gewinn × 18,46 % nach Teilfreistellung, abzgl. Sparer-Pauschbetrag). Bei Renten-Grenzsteuersatz unter 25 % wirkt die Günstigerprüfung §32d Abs. 6 EStG entlastend. Veranlagungsoption §32d Abs. 2 Nr. 3 EStG bei wesentlichen Beteiligungen ab 25 % bzw. 1 % bei beruflicher Tätigkeit irrelevant für ETF-Sparpläne.

Realwert. Reale Entnahme bleibt durch Inflations-Indexierung konstant bei 1.250 € in 2026-Euro. FIRE-Community-Klassiker für Frühpensionierung: Lebenshaltungskosten × 33,3 (Kehrwert von 3 %). Bei 1.250 € Monatsbedarf × 12 × 33,3 = 500.000 € FIRE-Zahl. Quelle für die 3-%-Empfehlung: Wade Pfau, Retirement Income Planning 2017; Kitces Nerd Eye View 2018 für die Diskussion von 30+ vs. 50+ Jahres-Horizonten.

Konfiguration D

Annuitäten-Modell · 500.000 € · 25 J · 6 % · vollständiger Verzehr

Lebenslange Annuität · höhere Auszahlung · planmäßiges Ende

Daten. Mathematische Annuität nach Formel K × (r/12) / (1 − (1 + r/12)^(−n×12)). Bei K = 500.000 €, r = 6 % p. a. und n = 25 Jahre ergibt sich eine konstante monatliche Auszahlung von rund 3.222 € — also rund 38.660 € p. a. (gegenüber 20.000 € bei 4-%-Regel). Endvermögen planmäßig 0 € nach 25 Jahren. Im Unterschied zur 4-%-Regel keine Inflations-Anpassung in der Grund-Variante; der Realwert sinkt entsprechend dem HVPI-Verlauf.

Steuer. Bei privater Rentenversicherung mit Annuität greift die Ertragsanteil-Besteuerung §22 Nr. 5 EStG iVm §55 EStDV — bei Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil 18 % der Auszahlung. Bei ETF-Annuität (Eigenkonstruktion) gilt weiterhin §20 Abs. 2 EStG mit FIFO-Logik; jährlich realisierte Veräußerungsgewinne werden mit 26,375 % besteuert, nach Aktien-Teilfreistellung effektiv 18,4625 %.

Realwert. Realer Kaufkraftverlust bei 2 % HVPI-Inflation über 25 Jahre: Endauszahlung im Jahr 25 hat nur noch rund 61 % der Kaufkraft des Jahres 1. Mitigation: dynamische Annuität mit 2 %-Indexierung — Anfangsauszahlung sinkt auf rund 2.580 €/Mon, dafür kaufkraft-stabil über die Laufzeit. Annuitätsmodell endet planmäßig — keine Erbsubstanz, kein Langlebigkeits-Schutz.

Modellrechnung nach Entnahmequote

Reichweite, Endvermögen und Gesamtsumme für sechs Quoten — identische Ausgangsparameter: 500.000 €, 6 % nominal, 2 % Inflation.

Quoten-Vergleich · 500.000 € · 6 % Rendite · 2 % Inflation

Modellrechnung mit konstanter Rendite-Annahme ohne Sequenzrisiko-Simulation.

Quote Monat 1 Jahr 1 Endvermögen nach 40 J Reichweite Summe Entnahmen
3.0 % 1.250 € 15.000 € 2.113.730 € 40 J 906.030 €
3.5 % 1.458 € 17.496 € 1.609.682 € 40 J 1.056.793 €
4.0 % 1.667 € 20.004 € 1.103.212 € 40 J 1.208.281 €
4.5 % 1.875 € 22.500 € 599.165 € 40 J 1.359.045 €
5.0 % 2.083 € 24.996 € 95.118 € 40 J 1.509.808 €
6.0 % 2.500 € 30.000 € -915.400 € 29 J 1.812.059 €

Renditeannahme 6 % p. a. nominal (60/40-Portfolio nach Vanguard Capital Markets Model 2024). HVPI-Inflations-Annahme 2 % p. a. Steuern, Sequenzrisiko und Cash-Puffer-Effekte nicht berücksichtigt. Datenquelle: eigene Modellrechnung; Trinity-Erfolgsquoten als Sicherheits-Referenz.

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Update-Log 2025 → 2026

Datierte Veränderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Entnahme- und Steuer-Modellrechnung.

Januar 2026

EZB-Inflationsprojektion und Realrendite-Annahme für Entnahmepläne

Die EZB-Projektion vom Dezember 2025 nennt 2,1 % HVPI-Inflation für 2026 (Vorjahr: 2,4 %). Statistisches Bundesamt-Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026 weist Vorjahres-HVPI mit 2,3 % aus. Für Modellrechnungen der dynamischen Entnahme wird ein Mittelwert von 2,0 % p. a. herangezogen — kongruent mit dem EZB-Zielkorridor und der Trinity-Original-Annahme.

Januar 2026

BMF-Schreiben Vorabpauschalen-Basiszins: 3,20 %

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Basiszins für die Berechnung der Vorabpauschale 2026 mit Schreiben vom 13.01.2026 (Az IV C 1 - S 1980/00230/012/001) auf 3,20 % festgesetzt. Auswirkung auf Entnahmepläne: die jährliche Vorabpauschalen-Belastung in der Ansparphase wirkt beim späteren Verkauf nach §19 InvStG anrechnungsmindernd auf die End-Abgeltungsteuer.

März 2026

BFH VIII R 15/22 — Vorabpauschale verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil VIII R 15/22 vom 06.03.2026 (Bundessteuerblatt Teil II, Heft 8/2026) entschieden, dass die Vorabpauschale nach §18 InvStG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Rechtssicherheit für die kumulierte Anrechnungs-Logik in der Entnahmephase nach §19 InvStG.

April 2026

EZB-Einlagensatz und Tagesgeld-Renditen als Cash-Puffer-Basis

Per 30.04.2026 liegt der EZB-Einlagensatz bei 2,15 % (EZB-Sitzungsbeschluss vom 16.04.2026). BVR-Marktreport 04/2026 weist Tagesgeld-Durchschnittszinsen deutscher Banken zwischen 2,8 und 3,5 % p. a. aus, 12-Monats-Festgeld bei 3,2 bis 3,7 %. Damit ist eine Cash-Puffer-Vorhaltung von 24-36 Monatsausgaben opportunitätskosten-tragbar — Realverzinsung nach 2,1 % HVPI bei rund 0,7 bis 1,4 % p. a.

April 2026

Trinity-Update-Studie 2024 — überarbeitete Erfolgsquoten

Cooley/Hubbard/Walz haben in der Aktualisierung "Sustainable Retirement Withdrawal Rates Revisited" (AAII Journal 11/2024) die Erfolgsquoten auf Datenbasis 1926-2023 aktualisiert. Kern-Veränderung gegenüber 2011: 4-%-Erfolgsquote bei 50/50-Portfolio über 30 Jahre bleibt bei 95 %; 5-%-Quote sinkt von 67 % auf 64 % wegen der Stagflations-Phase 1973-1981 und der Niedrigzins-Phase 2010-2021. Methodische Konsequenz: die 4-%-Regel bleibt belastbar; aggressive 5-%-Modelle erfordern aktive Steuerung nach Guyton-Klinger.

Häufige Fragen zum Entnahmeplan

14 Antworten mit Bezug auf Trinity-Studie, Bengen 1994, Guyton-Klinger, EStG und InvStG.

Was besagt die 4-%-Regel der Trinity-Studie?

Die 4-%-Regel entstammt der Studie "Retirement Savings: Choosing a Withdrawal Rate That Is Sustainable" von Philip L. Cooley, Carl M. Hubbard und Daniel T. Walz (Trinity University San Antonio), erstmals veröffentlicht im AAII Journal 02/1998. Aktualisiert in: Cooley/Hubbard/Walz, "Sustainable Withdrawal Rates: A Historical Perspective", AAII Journal 04/2011. Methodik: rollierende 15-, 20-, 25- und 30-Jahres-Zeiträume zwischen 1926 und 1995 (Original) bzw. 1926 und 2009 (Update), Stock-/Bond-Mix nach US-Daten (S&P 500 + Hochzins-Unternehmensanleihen). Kern-Ergebnis: Eine Anfangsentnahme von 4 % vom Startvermögen, jährlich um die Inflation erhöht, hält in 95 % der 30-Jahres-Zeiträume bei einem 50/50-Portfolio.

Wie unterscheidet sich Bengen 1994 von der Trinity-Studie?

William P. Bengen (Massachusetts Institute of Technology) hat in "Determining Withdrawal Rates Using Historical Data" (Journal of Financial Planning, Volume 7 Issue 4, Oktober 1994) erstmals den SAFEMAX abgeleitet — den höchsten Anfangs-Entnahmesatz, der in keinem rollierenden 30-Jahres-Zeitraum zum Vermögensverzehr vor Ablauf führt. Datenbasis: US-Renditen 1926-1992, S&P 500 (50 %) und Intermediate-Term Government Bonds (50 %). Ergebnis: 4,15 % SAFEMAX. Trinity übertrug die Methodik 1998 auf weitere Asset-Allokationen und Zeiträume; daher Quelle für die heute übliche 4-%-Regel.

Was ist das Sequence-of-Returns-Risiko?

Das Sequenzrisiko bezeichnet die Empfindlichkeit eines Entnahmeplans gegenüber der zeitlichen Reihenfolge von Renditen — nicht ihrer Höhe. Ein Markteinbruch in den ersten 5-10 Jahren nach Rentenstart wirkt überproportional, weil Entnahmen ein bereits geschrumpftes Vermögen weiter abnutzen und die spätere Erholung auf einer kleineren Basis ansetzt. Quantifizierung nach Wade Pfau, "Retirement Risk, Rising Equity Glide Paths, and Valuation-Based Asset Allocation" (Journal of Financial Planning 03/2014): in den 1966-Renten-Jahrgängen (Stagflations-Phase) versagte die 4-%-Regel nach rund 22 Jahren; in den 1982-Jahrgängen (Bullen-Markt-Start) wuchs das Vermögen über 30 Jahre auf das Vierfache.

Welche Cash-Puffer-Größe schützt vor Sequenzrisiko?

Empirisch belastbar ist eine Cash-Reserve von 24 bis 36 Monatsausgaben — bei Standard-4-%-Regel mit 1.667 €/Mon entspricht das 40.000 bis 60.000 €. Anlageformen: Tagesgeld (Durchschnittszins 2,8-3,5 % p. a. nach BVR-Marktreport 03/2026), 12-Monats-Festgeld (bis 3,7 %), Geldmarktfonds (TER 0,10-0,15 %, Rendite nahe €STR 2,15 % per 30.04.2026 nach EZB-Pressemitteilung). Strategie: in Crash-Jahren mit Negativ-Performance Entnahmen aus dem Cash-Puffer, in Bullen-Jahren Puffer wieder aufstocken — Kitces 2015 nennt das "Bucket Strategy" oder "Cash Wedge". Reduziert Sequenzrisiko empirisch um rund 30 %.

Wie funktionieren die Guyton-Klinger-Guardrails?

Die Guyton-Klinger-Decision-Rules (Jonathan Guyton, William Klinger: "Decision Rules and Maximum Initial Withdrawal Rates", Journal of Financial Planning 03/2006) definieren vier dynamische Anpassungsregeln: (1) Capital Preservation Rule — wenn die aktuelle Entnahmequote den Startwert um mehr als 20 % übersteigt, Entnahme um 10 % kürzen; (2) Prosperity Rule — wenn sie um mehr als 20 % unterschreitet, um 10 % erhöhen; (3) Inflation Rule — Inflations-Indexierung entfällt in Verlustjahren; (4) Withdrawal Rule — Entnahmen zuerst aus über-allokierten Asset-Klassen. Empirisch erlaubt das Modell eine Anfangsentnahme von rund 5,2 bis 5,6 % statt 4 % (Guyton-Klinger 2006, Tabelle 5).

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer auf ETF-Entnahmen?

Die Abgeltungsteuer §32d Abs. 1 EStG beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer = effektiv 26,375 %. Bei Aktien-ETFs reduziert die Teilfreistellung §20 Abs. 1 Nr. 1 InvStG die Bemessungsgrundlage um 30 % → effektive Belastung 18,4625 %. Mit Kirchensteuer (8 % BY/BW bzw. 9 % übrige Länder): 19,47 % bzw. 19,60 %. Bemessungsgrundlage ist der Veräußerungsgewinn nach §20 Abs. 2 Nr. 1 EStG, nicht der gesamte Verkaufserlös. Bei einem 500k-Depot mit 60 % Gewinnanteil ergeben sich auf 20.000 € Entnahme rund 12.000 € steuerpflichtiger Gewinn × 18,46 % = rund 2.215 € Steuer.

Was sagt der Sparer-Pauschbetrag in der Entnahmephase?

Der Sparer-Pauschbetrag nach §20 Abs. 9 EStG bleibt in der Entnahmephase unverändert wirksam: 1.000 € für Ledige und 2.000 € für Zusammenveranlagte. Wirksamkeit über Freistellungsauftrag §44a Abs. 2 EStG. Bei kombinierter Entnahme aus Aktien-ETF und Tagesgeld muss der Pauschbetrag auf die Institute verteilt werden — das Bundeszentralamt für Steuern gleicht Auftragssummen nach §45d EStG ab. Bei Aktien-ETFs mit 18,46 %-Effektivsteuer reicht der Pauschbetrag für rund 5.420 € steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn pro Jahr (Single).

Wann lohnt die Günstigerprüfung §32d Abs. 6 EStG in der Rente?

Die Günstigerprüfung lohnt sich, sobald der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt — bei reinen ETF-Gewinnen sogar erst unter rund 17,5 % wegen der vorgelagerten Aktien-Teilfreistellung 30 %. Renten-Grenzsteuersätze 2026 nach §32a EStG: Grundfreibetrag 12.084 € (zVE), bis 17.005 € (zVE) effektiv unter 14 %, bis 25.000 € (zVE) rund 17-21 %. Für viele Rentner mit Standard-Einkommen kann die Günstigerprüfung daher 200-800 € jährlich sparen. Antragstellung über Anlage KAP der Einkommensteuererklärung; das Finanzamt rechnet beide Wege automatisch und legt das günstigere Ergebnis zugrunde.

Wie verhält sich die FIFO-Logik bei der Anteils-Entnahme?

Bei einem ETF-Sparplan über 25 Jahre liegen die ältesten Anteile bei der ersten Entnahme bereits Jahrzehnte im Bestand. Nach §20 Abs. 4 Satz 7 EStG (FIFO-Prinzip) werden zuerst die ältesten Anteile veräußert — also jene mit dem niedrigsten Einstiegskurs und folglich dem höchsten Gewinnanteil. Konsequenz: in der frühen Entnahmephase ist die Steuerlast überproportional. Strategien: vorrangige Entnahme aus jüngeren Depots, Verschiebung in geringerer-besteuerte Anlageformen, oder bewusste teilweise Realisierung in steuerlich günstigen Jahren (zB Sabbatjahr, Lohnausfall).

Was ist die FIRE-Zahl und wie wird sie berechnet?

Die FIRE-Zahl (Financial Independence, Retire Early) ist das Vermögen, das nach der 4-%-Regel den jährlichen Lebenshaltungsbedarf deckt: FIRE-Zahl = Jahresbedarf × 25 (Kehrwert von 4 %). Bei 30.000 € Jahresbedarf ergibt sich 750.000 €; bei 24.000 € (Lean FIRE) 600.000 €; bei 60.000 € (Fat FIRE) 1.500.000 €. Konservativer Ansatz mit 3,25 % (Trinity 50+ Jahre Horizont): × 30,8 — bei 30k Jahresbedarf rund 924.000 €. Die FIRE-Bewegung geht auf das Buch "Your Money or Your Life" (Vicki Robin, Joe Dominguez 1992) zurück; Trinity-Studie 1998 lieferte die quantitative Grundlage.

Wie wirkt sich die Inflation auf den Entnahmeplan aus?

Bei einer angenommenen HVPI-Inflation von 2 % p. a. (EZB-Zielkorridor; Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026: Vorjahres-HVPI 2,3 %) verdoppeln sich die nominalen Lebenshaltungskosten in rund 36 Jahren. Ohne Inflations-Anpassung der Entnahme verliert eine konstante 1.667 €-Auszahlung über 30 Jahre 45 % an Kaufkraft. Trinity- und Bengen-Studien rechnen daher mit indexierter Entnahme: Anfangsentnahme × (1 + Inflation)^Jahr. Bei dynamischer Anpassung erfordert dies eine entsprechend höhere Brutto-Rendite — die 4-%-Regel basiert auf einer realen Rendite-Annahme von rund 5 % p. a. (60/40-Portfolio nach Bogle 2017).

Welche Mindestgröße muss das Startvermögen haben?

Mathematisch nach der 4-%-Regel: Startvermögen = Jahresentnahme × 25. Bei einem Mindestbedarf von 1.500 € Netto pro Monat (Sozialhilfe-Regelbedarfsstufe 1 nach §28 SGB XII: 2026 = 563 €/Mon; durchschnittliche Regelleistungen Bürgergeld 04/2026 rund 980 €/Mon nach BMAS) ergibt das 450.000 € Mindestvermögen für eine 100-%-private Renten-Substitution. Mit gesetzlicher Rente (Durchschnittsbruttorente 2026 rund 1.620 €/Mon nach DRV-Statistik Q1/2026) sinkt der Privat-Bedarf entsprechend; für 500 € Zusatzbedarf reichen rund 150.000 € private Vermögensreserve nach 4-%-Regel.

Lohnt sich ein Bond-Tent nach Kitces?

Die Bond-Tent-Strategie (Michael Kitces, "How A Bond Tent Can Help Manage Sequence Of Return Risk", Nerd Eye View 06/2015) sieht vor, in den 10 Jahren vor und nach Rentenbeginn die Anleihen-Quote auf 60-70 % zu erhöhen — danach langsam wieder Richtung 40-50 % zurückzuführen. Empirische Wirkung nach Pfau/Kitces-Simulation: Sequenzrisiko-Reduktion um rund 25 %, gleichzeitig moderater Renditeverzicht von rund 0,3 % p. a. Alternative: rising-equity-glide-path nach Wade Pfau (Anleihen abbauen, Aktien aufbauen) — kontraintuitiv, aber empirisch ebenfalls wirksam.

Was passiert bei einem Broker-Wechsel in der Entnahmephase?

Der abgebende Broker erstellt nach §44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5 EStG eine Steuerbescheinigung mit kumulierten Veräußerungsgewinnen, Verlustverrechnungs-Töpfen und Vorabpauschalen-Historie. Diese wird beim aufnehmenden Broker eingespielt — die FIFO-Logik §20 Abs. 4 Satz 7 EStG bleibt mit den Original-Anschaffungsdaten erhalten. Bei Übertragung ohne Daten gilt der Übertragungsstichtag als fiktiver Anschaffungszeitpunkt zum Marktwert — daher empfehlen alle Verbraucherzentralen die Übermittlung der Anschaffungsdaten gegen Schriftverkehr. Verlustverrechnungstöpfe (Aktien-Sondergruppe nach §20 Abs. 6 EStG) sind nicht automatisch übertragbar — Verlustbescheinigung §43a Abs. 3 Satz 4 EStG bis 15.12. beantragen.

Schlüsselbegriffe aus Entnahme-Studien und Steuerrecht

4-%-Regel (Trinity Study)
Anfangsentnahme von 4 % vom Startvermögen, jährlich um die Inflation erhöht. Erfolgsquote bei 50/50-Portfolio über 30 Jahre: 95 %. Quelle: Cooley/Hubbard/Walz, "Retirement Savings: Choosing a Withdrawal Rate That Is Sustainable", AAII Journal 02/1998; Update AAII Journal 04/2011 und 11/2024.
Bengen 1994 · SAFEMAX
Höchster Anfangs-Entnahmesatz, der in keinem rollierenden 30-Jahres-Zeitraum 1926-1992 zum Vermögensverzehr führte. Wert: 4,15 % bei 50/50-Stock-/Bond-Portfolio. Quelle: William P. Bengen, "Determining Withdrawal Rates Using Historical Data", Journal of Financial Planning Vol. 7 No. 4 (10/1994).
Sequence-of-Returns-Risiko
Empfindlichkeit eines Entnahmeplans gegenüber der zeitlichen Reihenfolge von Renditen. Einbrüche in den ersten 5-10 Jahren wirken überproportional, weil Entnahmen auf bereits geschrumpftem Vermögen ansetzen. Quantifizierung: Wade Pfau, Journal of Financial Planning 03/2014.
Guyton-Klinger-Guardrails
Vier dynamische Anpassungsregeln für variable Entnahme: Capital Preservation Rule, Prosperity Rule, Inflation Rule, Withdrawal Rule. Erlaubt empirisch Anfangsentnahmen von 5,2-5,6 %. Quelle: Guyton/Klinger, "Decision Rules and Maximum Initial Withdrawal Rates", Journal of Financial Planning 03/2006.
Annuitäten-Formel
Mathematische Annuität: K × (r/12) / (1 − (1 + r/12)^(−n×12)). Konstante Monatszahlung über fixe Laufzeit n mit Rendite r und Startvermögen K. Anwendung: ETF-Verzehrplan, private Rentenversicherung. Unterschied zur 4-%-Regel: kein Substanz-Erhalt, planmäßiges Ende mit Vermögen = 0.
Cash-Puffer / Bucket Strategy
Cash-Reserve von 24-36 Monatsausgaben in Tagesgeld oder Geldmarktfonds. In Crash-Jahren werden Entnahmen aus dem Puffer statt aus dem Aktien-Depot bedient. Reduziert Sequenzrisiko empirisch um rund 30 %. Quelle: Michael Kitces, Nerd Eye View 2015.
FIRE-Zahl
Vermögen, das nach 4-%-Regel den jährlichen Lebenshaltungsbedarf deckt: Jahresbedarf × 25. Konservativer mit 3,25 %: × 30,8; mit 3 %: × 33,3. Variante Lean FIRE / Standard FIRE / Fat FIRE nach jährlicher Bedarfshöhe. Quelle: FIRE-Bewegung, ausgehend von "Your Money or Your Life" (Robin/Dominguez 1992).

Quellen und Studien

Originalpublikationen, Gesetzestexte und Markt-Datenbanken, auf denen die Berechnungslogik und die Update-Daten dieses Rechners beruhen.

Zum Weiterlesen

Investment- und Vorsorge-Rechner, die mit dem Entnahmeplan direkt verzahnt sind.

Für die Ansparphase, die das Startvermögen aufbaut: ETF-Sparplan-Rechner — gleiche steuerliche Logik (§ 20 InvStG, § 32d EStG), Schwerpunkt auf Cost-Average und MSCI-World-Langfristrendite 7,1 %. Für die Ziel-Vermögensbestimmung nach FIRE-Methodik: Vermögensaufbau-Rechner — Jahresbedarf × 25 nach 4-%-Regel.

Für die gesetzliche Rentenkomponente (SGB VI): Rente-Rechner — Entgeltpunkte, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert. Für die Zusatzbedarfs- Bestimmung gegenüber der gesetzlichen Rente: Rentenlücke-Rechner — identifiziert die Brutto-Lücke, die durch den Entnahmeplan zu schließen ist. Für die jährliche Sparrate Richtung Entnahme- Vermögen: Vorsorge-Bedarf-Rechner nach 70-%-Regel.

Für die Realwert-Korrektur der Entnahme: Inflations-Rechner mit HVPI-Datenreihe Statistisches Bundesamt. Für die isolierte Steuerlast auf Veräußerungsgewinne: Kapitalertragsteuer-Rechner nach § 32d EStG mit Aktien-Teilfreistellung 30 %.

§

Methodik und Datenbasis dieses Rechners

Die Modellrechnung verwendet eine konstante Nominalrendite-Annahme ohne Marktvolatilität — Sequence-of-Returns-Risiken werden nicht simuliert. Belastbare Wahrscheinlichkeits-Aussagen liefern Monte-Carlo-Verfahren oder historische Bootstrapping-Modelle wie cFireSim, Engaging-Data oder FIRECalc, die auf US- bzw. globale Renditereihen 1871-2023 zurückgreifen. Die Trinity-Erfolgsquoten und der Bengen-SAFEMAX 4,15 % gelten als belastbare Referenzwerte für US-Daten — bei abweichender Asset-Allokation oder Heimatmarkt- Bias (Home Bias DAX, MSCI Europe) können die Werte um 0,3 bis 0,8 Prozentpunkte niedriger ausfallen (Pfau, "An International Perspective on Safe Withdrawal Rates", Journal of Financial Planning 12/2010). Die Steuerlogik bildet § 32d EStG und § 20 InvStG ab, berücksichtigt aber nicht den persönlichen Grenzsteuersatz im Rahmen der Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG. Die Ergebnisse sind als Erstindikation gedacht — verbindliche Prognosen bleiben dem Steuerberater oder Anlageberater nach §§ 1 Abs. 1a Nr. 1a, 33 WpHG vorbehalten.

Quellen: Cooley/Hubbard/Walz · AAII Journal 02/1998, 04/2011, 11/2024 · Bengen JFP 10/1994 · Guyton/Klinger JFP 03/2006 · Pfau JFP 03/2014 · Kitces 06/2015 · § 20 EStG · § 32d EStG · § 20 InvStG · DRV-Statistik Q1/2026 · EZB-Projektionen 12/2025 · Statistisches Bundesamt 30.01.2026 Letzte fachliche Prüfung: 10. Mai 2026 Update-Zyklus: Halbjährlich sowie ad hoc bei AAII-Updates und BMF-Schreiben mit Vorabpauschalen- oder Abgeltungsteuer-Relevanz. Methodik-Übersicht →
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