Verbraucherpreisindex Destatis · Basis 2020 = 100
Der amtliche Inflations-Maßstab in Deutschland — Methodik, Warenkorb und Veröffentlichungs-Rhythmus.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) wird vom Statistischen Bundesamt monatlich erhoben und veröffentlicht. Bezugsbasis ist seit 2023 das Jahr 2020 (= 100). Erfasst werden rund 700 Güter und Dienstleistungen, gewichtet nach den Konsumausgaben privater Haushalte in 12 Hauptabteilungen (Wohnen, Energie, Nahrungsmittel, Verkehr, Freizeit, Bildung, Gesundheit, Bekleidung etc.). Aktueller Stand 04/2026: rund 125 nach Trendfortschreibung — entspricht einem kumulierten Preisanstieg von 25 % gegenüber 2020. Veröffentlichung jeweils Mitte des Folgemonats sowie Schnellschätzung am letzten Werktag des Berichtsmonats.
VPI Deutschland 2020-2026 · Jahreswerte
Jährliche Inflations-Raten YoY sowie kumulierter Index nach Destatis-Reihe.
| Jahr | VPI Jahresdurchschnitt | YoY in % | Wirtschaftliches Umfeld |
|---|---|---|---|
| 2020 | 100.0 | +0.5 % | Basisjahr · Corona-Lockdown · MwSt-Senkung |
| 2021 | 103.2 | +3.2 % | MwSt-Rückkehr · Energiepreise steigen |
| 2022 | 110.3 | +6.9 % | Ukraine-Krieg · Gaspreis-Schock |
| 2023 | 116.7 | +5.9 % | Energie-Plateau · Kerninflation hoch |
| 2024 | 119.3 | +2.2 % | Rückkehr Richtung EZB-Zielkorridor |
| 2025 | 122.0 | +2.3 % | Destatis Pressemitteilung Nr. 040/2026 |
| 2026 | 124.8 | +2.3 % | Erwartung Bundesbank Monatsbericht 04/2026 |
Datenbasis: Destatis Genesis-Online Tabelle 61111-0001; Wert 2026 ist Trendfortschreibung nach Bundesbank-Erwartung Monatsbericht 04/2026. Höchststand der Energie-Komponente Oktober 2022: +43,9 % YoY. Quellen: Destatis 2026; Bundesbank Monatsbericht 04/2026.
Realrendite-Formel · Fisher-Gleichung
Die maßgebliche Berechnungs-Grundlage für die inflations-bereinigte Rendite jeder Anlageklasse.
Die Fisher-Gleichung verbindet Nominalzins, Realzins und Inflation in einer exakten multiplikativen Beziehung: (1 + r_real) = (1 + r_nominal) / (1 + π). Aufgelöst nach der Realrendite: r_real = (1 + r_nominal) / (1 + π) − 1. Für kleine Werte gilt näherungsweise r_real ≈ r_nominal − π — die Näherung unterschätzt die Realrendite leicht und ist für Anlage- entscheidungen ausreichend, für mathematisch exakte Modellrechnungen ist die exakte Form zu verwenden.
Realrendite-Matrix · Nominalzins vs. HVPI 2,3 %
Modellrechnung exakte Fisher-Gleichung; HVPI 2025 nach Destatis.
| Anlageklasse | Nominalzins p. a. | Inflation π | Realrendite exakt | Näherung r − π |
|---|---|---|---|---|
| Sparbuch | 0.50 % | 2,30 % | -1.76 % | -1.80 % |
| Tagesgeld | 3.00 % | 2,30 % | +0.68 % | +0.70 % |
| Festgeld 12 Mon | 3.20 % | 2,30 % | +0.88 % | +0.90 % |
| Bundesanleihe 10 J | 2.70 % | 2,30 % | +0.39 % | +0.40 % |
| MSCI World hist. | 7.10 % | 2,30 % | +4.69 % | +4.80 % |
Anlagen mit Nominalzins ≤ HVPI verlieren reale Kaufkraft. Sparbuch bei 0,5 % und Inflation 2,3 % erzeugt Realrendite −1,76 % p. a. — über 10 Jahre kumuliert rund 14 % Kaufkraft-Verlust trotz nominaler Zinsen. MSCI World mit historischer Realrendite +4,7 % schlägt dauerhaft den Geldwert. Datenbasis: Destatis HVPI 2025; Bundesbank MFI-Zinsstatistik 04/2026; MSCI Inc. 1979-2024.
Kaufkraftverlust über Zeit · Halbwertszeit-Logik
Wie lange dauert die Halbierung der Kaufkraft bei verschiedenen Inflations-Raten? Exakte Formel ln(2) / ln(1+π) und 72er-Faustregel.
Analog zur Verdopplungs-Zeit beim Zinseszins lässt sich die Halbwertszeit der Kaufkraft berechnen: t_½ = ln(2) / ln(1 + π) ≈ 72 / π in %. Bei 2 % Inflation halbiert sich die Kaufkraft nach 35,0 Jahren (exakt), bei 3 % nach 23,5 Jahren, bei 5 % nach 14,2 Jahren, bei der Spitze 2022 (6,9 %) nach nur 10,4 Jahren — daher die schnelle EZB-Reaktion mit Zinserhöhungen um insgesamt 450 Basispunkte zwischen Juli 2022 und September 2023.
Halbwertszeit der Kaufkraft · 72er-Regel vs. exakt
Vergleich der Faustformel 72/π mit ln(2) / ln(1+π).
| Inflation p. a. | 72er-Daumenwert | Exakt | Abweichung |
|---|---|---|---|
| 1 % | 72.0 J | 69.66 J | 2.34 J |
| 2 % | 36.0 J | 35.00 J | 1.00 J |
| 2,3 % | 31.3 J | 30.48 J | 0.82 J |
| 3 % | 24.0 J | 23.45 J | 0.55 J |
| 4 % | 18.0 J | 17.67 J | 0.33 J |
| 5 % | 14.4 J | 14.21 J | 0.19 J |
| 7 % | 10.3 J | 10.24 J | 0.04 J |
| 10 % | 7.2 J | 7.27 J | -0.07 J |
72er-Regel in den meisten Anwendungsfällen ausreichend; bei höheren Raten (≥ 8 %) wird die 70er-Regel präziser. Bei EZB-Ziel 2 % verbleiben rund 35 Jahre bis zur Kaufkraft-Halbierung — über die durchschnittliche Renten-Bezugsdauer (Männer 18,1 J, Frauen 22,1 J nach DRV 2024) damit ein realer Verlust von rund 30 bis 35 %. Datenbasis: eigene Berechnung; DRV Rentenversicherung in Zahlen 2024.
Realwert 10.000 € über 30 Jahre · Inflations-Szenarien
Modellrechnung K_real = K_0 / (1 + π)^n bei ungezinster Lagerung.
| Inflation | Nach 10 J | Nach 20 J | Nach 30 J | Verlust 30 J |
|---|---|---|---|---|
| 1 % | 9.053 € | 8.195 € | 7.419 € | 2.581 € |
| 2 % | 8.203 € | 6.730 € | 5.521 € | 4.479 € |
| 2,3 % | 7.966 € | 6.346 € | 5.055 € | 4.945 € |
| 3 % | 7.441 € | 5.537 € | 4.120 € | 5.880 € |
| 5 % | 6.139 € | 3.769 € | 2.314 € | 7.686 € |
Bei EZB-Zielinflation 2 % verliert ein ungezinster Bargeldbestand von 10.000 € über 30 Jahre rund 4.479 € reale Kaufkraft. Bei der tatsächlichen HVPI 2025 (2,3 %) entsprechend mehr. Datenbasis: eigene Modellrechnung; Inflation nach Destatis Pressemitteilung Nr. 040/2026.
Inflations-Hedges · Sachwerte vs. Geldwerte
Welche Anlageklassen liefern langfristig eine positive Realrendite und schützen damit vor schleichender Kaufkraft-Erosion?
Sachwerte · langfristig inflations-resistent
- + Aktien-ETFs: MSCI World historisch +5 % p. a. real
- + Immobilien-Eigennutzung: entgangene Indexmiete
- + Inflations-Linker (Bund-Linker BBK01.WT3525)
- + Gold: historisch +0,5 bis +1,5 % p. a. real
- − Volatilität, Marktrisiko, keine Garantie
Realrendite
Aktien-ETF dauerhafter Realwert-Erhalt + Vermögensaufbau. BVI-Auswertung 2024: rollierende 15-J-Realrendite Welt-Index +5,0 bis +5,3 %.
Geldwerte · real negativ bei HVPI 2,3 %
- − Bargeld: 0 % nominal → −2,3 % real
- − Sparbuch 0,5–1,0 %: real −1,8 bis −1,3 %
- + Tagesgeld Top 3,0–3,5 %: real +0,7 bis +1,2 %
- + Festgeld 12 Mon 3,2 %: real +0,88 %
- + Bundesanleihe 10 J 2,7 %: real +0,39 %
Konsequenz
Bundesbank-Wertpapierstatistik Q4/2025: rund 1,7 Bio. € Bargeld + Sichteinlagen in deutschen Haushalten — jährlicher Realwert-Verlust rund 39 Mrd. €.
Bundesbank-Studie Monatsbericht 10/2024 zeigt: über rollierende 30-Jahres- Zeiträume haben breite Aktien-Indizes in 28 von 29 Beobachtungen (1965-2024) die deutsche Inflation geschlagen. Einziger Negativ-Fall: 1965-1995, der durch die Ölkrisen-Inflation der 1970er belastet war.
Basiszinssatz § 247 BGB · indirekte Inflations-Kopplung
Der halbjährlich von der Bundesbank festgesetzte Referenzzins ist keine direkte Inflations-Größe, folgt ihr aber zeitversetzt über die EZB-Geldpolitik.
Der Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB wird zum 01.01. und 01.07. jedes Jahres festgesetzt. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungs-Operation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Veröffentlichung durch die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger. Aktueller Wert H1/2026: 2,15 % (Vorperiode H2/2025: 2,30 %). Anwendungsfeld: Verzugszinsen nach § 288 BGB = Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (Verbraucher) bzw. + 9 Prozentpunkte (B2B).
Basiszinssatz § 247 BGB · Verlauf 2022-2026
Halbjährliche Festsetzungen und Inflations-Bezug.
| Halbjahr | Basiszinssatz | HVPI YoY | Verzugszins B2C | Verzugszins B2B |
|---|---|---|---|---|
| H1/2022 | −0,88 % | +5,1 % | 4,12 % | 8,12 % |
| H1/2023 | +1,62 % | +8,7 % | 6,62 % | 10,62 % |
| H1/2024 | +3,62 % | +2,9 % | 8,62 % | 12,62 % |
| H2/2024 | +3,37 % | +2,2 % | 8,37 % | 12,37 % |
| H1/2025 | +2,27 % | +2,3 % | 7,27 % | 11,27 % |
| H2/2025 | +2,30 % | +2,3 % | 7,30 % | 11,30 % |
| H1/2026 | +2,15 % | +2,3 % | 7,15 % | 11,15 % |
Die Korrelation zwischen Basiszinssatz und HVPI ist asymmetrisch: EZB-Zinserhöhungen folgen der Inflation mit etwa 6-9 Monaten Verzögerung, der Basiszinssatz § 247 BGB mit weiteren bis zu 6 Monaten. In Hochinflations-Phasen 2022 lag der Basiszins damit noch im negativen Bereich (−0,88 %), während die Inflation bereits 5 % YoY erreichte. Quellen: Bundesbank-Basiszinssatz-Veröffentlichung; Destatis HVPI 2022-2026.
Indexmiete § 557b BGB · direkte VPI-Kopplung
Mietvertraglich vereinbarte Anpassung der Kalt-Miete an den Destatis-Verbraucherpreisindex.
Die Indexmiete nach § 557b Abs. 1 BGB setzt eine Vereinbarung im Mietvertrag voraus, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex bestimmt wird. § 557b Abs. 2 BGB: Anpassung nur bei Erhöhung der Vergleichsgröße um den entsprechenden Prozentsatz; mindestens 12 Monate Sperrfrist zwischen Anpassungen. § 557b Abs. 3 BGB: schriftliche Mitteilung mit konkreter Berechnung — ohne formgerechte Mitteilung wird die Erhöhung nicht wirksam. Anders als bei Vergleichsmiete § 558 BGB greift weder die Kappungsgrenze 15-20 % in 3 Jahren noch die örtliche Mietspiegel-Begrenzung.
Indexmiet-Anpassung · Modellrechnung 1.200 € Ausgangsmiete
VPI Destatis Basisjahr 2020 = 100; Anpassung jährlich nach § 557b Abs. 2 BGB.
| Periode | VPI-Stand | Δ vs. Vorperiode | Neue Miete | Δ absolut |
|---|---|---|---|---|
| 01/2022 (Start) | 103,2 | — | 1.200 € | — |
| 01/2023 | 110,3 | +6,9 % | 1.283 € | +83 € |
| 01/2024 | 116,7 | +5,8 % | 1.357 € | +74 € |
| 01/2025 | 119,3 | +2,2 % | 1.387 € | +30 € |
| 01/2026 | 122,0 | +2,3 % | 1.419 € | +32 € |
| Kumuliert 4 J | — | +18,2 % | +219 € | /Mon |
Im Zeitraum 2022-2026 stieg eine 2022 abgeschlossene Indexmiete um kumuliert 18,2 % — bei einer Ausgangsmiete von 1.200 € entspricht das einer Steigerung um 219 € pro Monat bzw. 2.628 € pro Jahr. Bei gleichzeitiger Reallohn-Entwicklung von kumuliert rund +1,5 % über 4 Jahre stieg damit die Wohnkostenquote spürbar. Datenbasis: Destatis VPI-Reihe; Bundesbank Lohnstatistik 2022-2025.
Rentenanpassung § 68 SGB VI · Lohn- statt Preis-Kopplung
Die gesetzliche Rente folgt nicht direkt der Inflation, sondern der Brutto-Lohnentwicklung — mit indirektem Inflations-Schutz.
Der aktuelle Rentenwert wird nach § 68 SGB VI jährlich zum 01.07. durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst. Berechnungsgrundlage ist die modifizierte Brutto-Lohnentwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Vorjahres, modifiziert durch den Nachhaltigkeits- Faktor (Beitragszahler-zu-Rentner-Verhältnis nach § 68a SGB VI) und den Riester-Faktor (Beiträge zur privaten Altersvorsorge). Eine direkte Kopplung an den VPI Destatis existiert nicht — der Inflations-Schutz wirkt indirekt über die Lohn-Inflations-Differenz.
Rentenanpassung 2022-2025 vs. HVPI-Inflation
Vergleich Nominalrente, Lohn-Anpassung und Inflations-Rate.
| Jahr | Renten-Anpassung West | Renten-Anpassung Ost | HVPI | Real-Δ |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | +5,35 % | +6,12 % | +6,9 % | −1,5 % |
| 2023 | +4,39 % | +5,86 % | +5,9 % | −1,5 % |
| 2024 | +4,57 % | +4,57 % | +2,2 % | +2,3 % |
| 2025 | +3,5 %* | +3,5 %* | +2,3 % | +1,2 % |
| Kumuliert | +19,1 % | +21,7 % | +18,5 % | +0,5 % |
*Wert 2025 Schätzung BMAS-Februar 2026, finale Verordnung 06/2026. Über 4 Jahre kumuliert hielten die Renten knapp Schritt mit der Inflation (+0,5 % real). Während der Energiekrise 2022/2023 entstand jedoch eine reale Lücke von rund 3 % über 2 Jahre. Die seit 01.07.2024 vereinheitlichten Anpassungs-Sätze (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) eliminieren den West-Ost-Unterschied schrittweise. Quellen: DRV Rentenanpassungsverordnung 2022-2025; Destatis HVPI; § 68 SGB VI.
Wer den realen Renten-Bedarf inflations-bereinigt planen will, sollte den Vorsorge-Bedarf-Rechner mit einer Inflations-Annahme von 2,0 bis 2,3 % konfigurieren — die staatliche Rente deckt bei einem heute 35-Jährigen typisch nur 35 bis 45 % des realen Bedarfs in 30 Jahren. Inflations-resistente Ergänzung über ETF-Sparplan mit Welt-Index- Mathematik (Realrendite +5 % p. a. historisch). Modellrechnungen ohne Berücksichtigung der individuellen Steuerlast und Erwerbsbiografie.
Inflations-Verlauf 2020-2026 · Phasen-Analyse
Vom Corona-Schock über die Energiekrise zur Normalisierung im EZB-Zielkorridor.
Die deutsche Inflations-Reihe 2020-2026 lässt sich in vier Phasen gliedern: 2020-2021 Corona-Phase mit MwSt-Senkung und Niedrig-Inflation, 2022-2023 Energie-Schock durch den Ukraine-Krieg mit Spitzen bis 8,8 % YoY (Oktober 2022), 2024 Normalisierung mit Rückgang Richtung EZB-Zielkorridor, 2025-2026 Plateau bei 2,3 % über dem 2-Prozent-Ziel.
Inflations-Verlauf · Kumulierte Preissteigerung 2020-2026
Bezugswert: 100 € im Januar 2020 (VPI Destatis Basisjahr).
| Stichtag | VPI-Stand | Kumulierte Δ vs. 01.2020 | Kaufkraft 100 € | Hauptursache |
|---|---|---|---|---|
| 01/2020 | 100,0 | — | 100,00 € | Vor-Pandemie-Basis |
| 01/2021 | 100,4 | +0,4 % | 99,60 € | MwSt-Senkung wirkt nach |
| 01/2022 | 105,2 | +5,2 % | 95,06 € | Energie + Vorzieh-Effekte |
| 10/2022 | 113,2 | +13,2 % | 88,34 € | Gaspreis-Spitze (+43,9 % YoY Energie) |
| 01/2024 | 117,6 | +17,6 % | 85,03 € | Rückkehr Richtung Zielkorridor |
| 01/2026 | 122,8 | +22,8 % | 81,43 € | Plateau über EZB-Ziel |
Über die 6 Jahre 2020-2026 haben deutsche Verbraucher eine kumulierte Preissteigerung von 22,8 % erlebt — 100 € aus Januar 2020 entsprechen heute einer Kaufkraft von 81,43 €. Bei stabiler Inflation auf EZB-Zielniveau 2 % wäre die Kaufkraft nach 6 Jahren auf 88,80 € abgesunken, der Energie-Schock hat damit zusätzliche 7,4 Prozentpunkte gekostet. Datenbasis: Destatis VPI-Reihe; eigene Berechnung.
Vier Inflations-Konstellationen im Datenprofil
Konkrete Setups mit Inflations-Annahmen, Mechanik-Zerlegung und Realwert-Korrektur — ohne Lebensphasen-Stereotype.
Konstellation A
Kaufkraft-Erosion · 1.000 € über 5 Jahre · 2 % Inflation
1.000 € heute = 906 € real in 5 Jahren — Verlust 94 €
Daten. Ausgangsbetrag 1.000 € am 02.01.2026 in Tresor oder Girokonto ohne Zinsen, Annahme konstante Inflation 2,0 % p. a. (EZB-Zielkorridor; tatsächlich HVPI 2025 = 2,3 % nach Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026). Realwert nach K_real = K_0 / (1 + π)^n: 1.000 € / 1,02^5 = 905.73 €. Kaufkraftverlust 5 J: 94.27 € absolut bzw. 9,5 % relativ.
Mechanik. Der Verlust wirkt schleichend, daher häufig unterschätzt: jährlich werden rund 19 bis 22 € an realer Kaufkraft entzogen, ohne dass eine Buchung sichtbar wird. Bei 10 J wäre der Realwert 820,35 €, bei 20 J 672,97 €, bei 30 J 552 € — die Halbierung tritt nach 35 Jahren ein (exakt ln(2) / ln(1,02) = 35,0 J). Anders als beim Nominalbetrag (1.000 € bleiben 1.000 €) wirkt die Inflation als unsichtbare Vermögensabgabe.
Realwert. Gegenmaßnahme: zinstragende Anlage mit Realrendite ≥ 0. Tagesgeld 3 % bei 2 % Inflation: Realrendite +0,98 % p. a. — der Betrag wächst nominal auf 1.159 € und real auf 1.050 € (Erhalt der Kaufkraft + 50 € Gewinn). Bei Bargeld in Höhe von 1.000 € entstehen demgegenüber keine Steuerpflichten nach § 20 EStG, dafür aber der reale Verlust. Die Differenz zwischen nominal und real ist die maßgebliche Größe für die Vermögensplanung.
Konstellation B
Negative Realrendite · Sparbuch 0,5 % bei HVPI 2,3 %
Sparbuch -1.76 % p. a. real · Kaufkraft schrumpft trotz Zinsen
Daten. Spareinlagen-Bestand laut Bundesbank MFI-Zinsstatistik 03/2026 (Reihe BBK01.SUD117) durchschnittlich 0,71 % p. a. nominal, konservative Modellannahme 0,5 % p. a. HVPI-Inflation 2025: 2,3 % nach Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026. Realrendite nach Fisher-Gleichung r_real = (1 + 0,005) / (1 + 0,023) − 1 = -1.76 % p. a.
Mechanik. Über 10 Jahre verliert ein Sparbuch-Bestand bei diesen Konditionen rund 14 % der realen Kaufkraft. Beispielrechnung 50.000 € Sparbuch: nominal nach 10 J 52.555 € (1,005^10), real in 2026er-Kaufkraft 41.700 € (52.555 / 1,023^10) — Differenz 8.300 € entzogene Kaufkraft. Der gesetzliche Schutz nach §§ 488 ff BGB sichert nur den Nominalwert; die Inflation ist kein Rechtsverhältnis, das einklagbar wäre.
Realwert. Bundesbank-Wertpapierstatistik Q4/2025 zeigt: deutsche Haushalte halten rund 1,7 Bio. € Bargeld und Sichteinlagen — bei 2,3 % HVPI entspricht das einer jährlichen realen Vermögensabgabe in Höhe von rund 39 Mrd. €. Gegenmaßnahme: Wechsel auf Tagesgeld-Top-Konditionen 3,0 bis 3,5 % p. a. (Trade Republic, ING, Renault Bank) — Realrendite dann +0,68 bis +1,17 % p. a. Steuerlich Sparer-Pauschbetrag § 20 Abs. 9 EStG 1.000 € (Single).
Konstellation C
Indexmiete · § 557b BGB · Kopplung an VPI Destatis
VPI +10.4 % über 4 J → Mietsteigerung 10.4 % nach § 557b BGB
Daten. Mietvertrag mit Index-Klausel nach § 557b BGB, Bezugsgröße VPI Destatis (Basisjahr 2020 = 100). Modellverlauf: VPI Vertragsbeginn 119,3 (Jahresdurchschnitt 2024) → VPI Anpassungszeitpunkt 131,6 (Annahme +2,5 % p. a. über 4 J). Mietsteigerung nach § 557b Abs. 2 BGB: Anpassung an die prozentuale VPI-Veränderung = 10.38 %. Bei Ausgangsmiete 1.200 € kalt: neue Miete 1.200 € × 1,1038 = 1.325 €.
Mechanik. Sperrfrist nach § 557b Abs. 2 Satz 2 BGB: mindestens 12 Monate zwischen zwei Anpassungen. Schriftliche Mitteilung mit konkreter Berechnung erforderlich (§ 557b Abs. 3 BGB); ohne formgerechte Mitteilung wird die Erhöhung nicht wirksam. Anders als bei der Vergleichsmiete nach § 558 BGB greift weder Kappungsgrenze noch örtliche Begrenzung — die Indexmiete folgt mathematisch dem Destatis-Wert. Bei 2022/2023 (VPI +7 bis +9 % p. a.) konnten Indexmieten daher zweistellig steigen, was den Gesetzgeber zur Diskussion über Kappungs-Korrekturen veranlasste.
Realwert. Konsequenz: Indexmiete schützt Vermieter vor Realwertverlust der Miete, belastet Mieter mit dem vollen Inflations-Risiko. Bei Mieter-Einkommen, das nicht im gleichen Maße wächst (Bundesbank Lohnstatistik 2024-2025: Nominallohn +5,2 %, Reallohn +2,9 %), entsteht eine zunehmende Wohnkostenquote. Vergleichsdaten Destatis: durchschnittliche Bruttokaltmiete im Mietspiegel 2025 stieg um 5,3 % gegenüber 2024 — bei Indexmieten lag die Steigerung bei rund 7,8 %.
Konstellation D
30-Jahres-Rente · Kaufkraft-Halbierung bei 2 % Inflation
1.000 € Rente heute = 552 € real nach 30 J · 45 % Kaufkraftverlust
Daten. Modellrente 1.000 € monatlich brutto am 02.01.2026, Inflations-Annahme 2,0 % p. a. konstant (entspricht EZB-Zielmarke; tatsächlich HVPI 2025 = 2,3 % nach Destatis). Realwert nach 30 Jahren: 1.000 € / 1,02^30 = 552.07 €. Kaufkraftverlust: 447,79 € pro Monat bzw. 44,8 % der ursprünglichen Kaufkraft.
Mechanik. Die gesetzliche Rentenanpassung nach § 68 SGB VI folgt nicht direkt dem VPI, sondern der Brutto-Lohnentwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (modifizierte Bruttolohnentwicklung). 2025: Westdeutschland +4,57 %, Ostdeutschland +4,57 % (vereinheitlicht seit 01.07.2024 nach Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz). Langfristig liegt die Lohn-Inflations-Differenz nach Bundesbank-Studien (Monatsbericht 04/2025) im Mittel bei +0,5 bis +1,0 Prozentpunkten zugunsten der Löhne — d. h. die realen Renten halten Schritt mit der Inflation, sind aber gegen Sonderpreis-Schocks (Energie 2022) nicht abgesichert.
Realwert. Zusatzbedarf zum Kaufkraft-Erhalt: bei 1.000 € Wunsch-Realwert müsste die Nominalrente in 30 J auf 1.000 € × 1,02^30 = 1.811 € steigen. DRV-Rentenanpassung 2024 +4,57 % zeigt: in Inflations-Hochphasen folgen die Anpassungen mit 1- bis 2-jähriger Verzögerung. Privater Inflations-Hedge: ETF-Sparplan mit Realrendite +5 % p. a. (MSCI World historisch), Immobilien-Eigennutzung (entgangene Indexmiete), inflations-indexierte Bundesanleihen (Linker, BBK01.WT3525).
Update-Log 2025 → 2026
Datierte Veränderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Inflations-Modellrechnung und die rechtlichen Bezugsgrößen.
Bundesbank-Basiszinssatz § 247 BGB sinkt auf 2,15 %
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB für den Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2026 mit 2,15 % festgesetzt (Vorperiode H2/2025: 2,30 %). Hintergrund: rückläufige Hauptrefinanzierungs-Operationen der EZB nach Zinssenkungs-Zyklus 09/2025 bis 12/2025 um insgesamt 50 Basispunkte. Auswirkung: Verzugszinsen nach § 288 BGB sinken — Verbraucher 7,15 %, B2B 11,15 %. Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie auf der Bundesbank-Webseite.
Destatis: HVPI 2025 endgültig bei 2,3 %
Das Statistische Bundesamt hat in Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026 die Jahresinflation 2025 mit 2,3 % festgestellt (Vorjahr 2024: 2,2 %; Höchststand 2022: 6,9 %). Damit liegt die deutsche HVPI-Rate weiter knapp über dem EZB-Zielkorridor von 2,0 %. Treiber 2025: Dienstleistungen +3,9 % (insbesondere Versicherungen +6,1 %, Pauschalreisen +5,4 %), Wohnen +2,4 %; dämpfend Energie −1,2 %. Inflations-Modellrechnungen 2026 verwenden 2,0 bis 2,3 % als Inflations-Annahme.
EZB-Rat senkt Hauptrefinanzierungs-Satz auf 2,40 %
Der EZB-Rat hat in seiner Sitzung am 12.03.2026 den Hauptrefinanzierungs-Satz um 15 Basispunkte auf 2,40 % gesenkt (Vorstand: 2,55 %; Einlage-Fazilität: 2,25 %). Begründung laut Pressekonferenz Christine Lagarde: HVPI Euroraum nähert sich dem 2-Prozent-Ziel, Kerninflation bei 2,4 % rückläufig. Inflations-Projektion EZB 03/2026: 2,1 % für 2026, 1,9 % für 2027. Konsequenz für Anlagezinsen: Tagesgeld-Konditionen sinken von Spitzen 3,5 % Anfang 2026 auf 2,8 bis 3,2 % im April 2026.
Bundesbank Monatsbericht: Reallöhne +2,9 % im Jahr 2025
Die Deutsche Bundesbank weist im Monatsbericht 04/2026 die Lohnentwicklung 2025 aus: Nominallohn +5,2 % bei Tarifabschlüssen, Reallohn nach HVPI-Bereinigung +2,9 %. Damit erholen sich die Reallöhne weiter vom Energieschock 2022/2023, in dem die Reallöhne 2022 um −4,1 % und 2023 um −1,3 % gefallen waren. Konsequenz für Rentenanpassung 01.07.2026: erwartet wird eine Erhöhung des aktuellen Rentenwerts um rund 3,5 % (BMAS-Schätzung Februar 2026), basierend auf der modifizierten Bruttolohn-Anpassungsformel § 68 SGB VI.
Destatis: VPI-Schnellschätzung April +2,3 % YoY
Das Statistische Bundesamt hat in Pressemitteilung Nr. 168 vom 30.04.2026 die VPI-Schnellschätzung für April 2026 veröffentlicht: +2,3 % YoY (März 2026: +2,4 %; April 2025: +2,2 %). Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) bei 2,7 %. Damit setzt sich die Bewegung Richtung EZB-Zielkorridor fort, ohne ihn punktgenau zu erreichen. Bundesbank-Erwartung für Jahresinflation 2026: 2,3 %, für 2027: 2,0 %. Indexmiet-Anpassungen § 557b BGB im laufenden Jahr orientieren sich an der VPI-Veränderung der jeweiligen 12-Monats-Periode.
Häufige Fragen zur Inflation
14 Antworten mit Bezug auf VPI Destatis, HVPI Eurostat, EZB und §§ 247, 557b BGB sowie § 68 SGB VI.
Wie wird die Inflations-Rate in Deutschland gemessen?
Das Statistische Bundesamt (Destatis) erhebt monatlich den Verbraucherpreisindex (VPI) mit Basisjahr 2020 = 100. Erfasst werden rund 700 Güter und Dienstleistungen in 12 Hauptabteilungen (Wohnen, Energie, Nahrungsmittel, Verkehr, Freizeit etc.), gewichtet nach den Konsumausgaben der privaten Haushalte. Aktueller VPI 04/2026: rund 125 nach Trendfortschreibung (entspricht +25 % gegenüber 2020). Veröffentlichung jeweils Mitte des Folgemonats sowie als Schnellschätzung am letzten Werktag des Berichtsmonats. EU-weit harmonisiert nach HVPI (Eurostat) — Methodenunterschiede betreffen v. a. Wohneigentum, weshalb HVPI typisch 0,1 bis 0,3 Prozentpunkte vom VPI abweicht.
Was ist die Realrendite und wie wird sie berechnet?
Die Realrendite ist die inflations-bereinigte Rendite. Berechnung nach der Fisher-Gleichung: (1 + r_real) = (1 + r_nominal) / (1 + π). Aufgelöst: r_real = (1 + r_nominal) / (1 + π) − 1. Vereinfachung für kleine Werte: r_real ≈ r_nominal − π. Beispiele: 7 % nominal bei 2 % Inflation → r_real = 1,07/1,02 − 1 = 4,90 % (Näherung 5,0 %); 3 % nominal bei 2 % Inflation → 0,98 % (Näherung 1,0 %); 0,5 % nominal bei 2,3 % Inflation → −1,76 % (Näherung −1,8 %). Für die Vermögensplanung ist nur die Realrendite maßgeblich — Nominalwerte täuschen über die tatsächliche Kaufkraft-Entwicklung.
Was ist das EZB-Inflationsziel und warum 2 %?
Die Europäische Zentralbank verfolgt nach Artikel 127 Abs. 1 AEUV das vorrangige Ziel der Preisstabilität. Seit der Strategie-Überprüfung 2021 ist das Ziel auf symmetrisch 2 % HVPI über die Mittelfrist konkretisiert (ECB Strategy Review 08.07.2021). Die 2-Prozent-Marke wurde gewählt, um Spielraum gegen Deflations-Risiken zu schaffen und Messfehler im Warenkorb zu kompensieren. Aktueller Stand: HVPI Euroraum 02/2026 rund 2,2 % nach Eurostat-Schnellschätzung; Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) bei rund 2,4 %. Geldpolitisches Hauptinstrument: Hauptrefinanzierungs-Satz (Stand 04/2026: 2,40 % nach EZB-Rat-Sitzung 12.03.2026).
Wie ist der Inflations-Verlauf in Deutschland 2020-2026?
Destatis-Datenreihe (Basisjahr 2020 = 100): 2020 +0,5 %, 2021 +3,2 % (MwSt-Rückkehr, Energie), 2022 +6,9 % (Ukraine-Krieg, Gaspreis-Schock), 2023 +5,9 % (Energie-Plateau, Kerninflation), 2024 +2,2 % (Rückkehr Richtung Zielkorridor), 2025 +2,3 % (Destatis Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026), 2026 Erwartung +2,3 % (Bundesbank Monatsbericht 04/2026). Höhepunkt der Energiekomponente Oktober 2022: +43,9 % YoY (Destatis). Aktuelle Treiber 2025-2026: Dienstleistungs-Preise (+3,9 % YoY) und Wohnen (+2,4 %); Energie wirkt seit Herbst 2023 dämpfend (Heizöl −7 %, Kraftstoffe −2,8 % YoY).
Was bedeutet die Halbwertszeit der Kaufkraft?
Halbwertszeit = Zeitraum, in dem die reale Kaufkraft auf die Hälfte sinkt. Mathematisch: t_½ = ln(2) / ln(1 + π) ≈ 0,6931 / π für kleine π. Faustformel 72er-Regel anwendbar wie beim Zinseszins, nur umgekehrtes Vorzeichen: t_½ ≈ 72 / π in %. Beispiele: bei 2 % Inflation Halbierung nach 35,0 Jahren (72er-Regel: 36 J), bei 3 % nach 23,5 J (72er-Regel: 24 J), bei 5 % nach 14,2 J, bei 7 % nach 10,2 J. Bei der Inflations-Spitze 2022 (6,9 %) hätte sich die Kaufkraft in 10,4 Jahren halbiert — daher die schnelle Reaktion der EZB mit Zinserhöhungen um insgesamt 450 Basispunkte zwischen 07/2022 und 09/2023.
Wie wirkt der Basiszinssatz nach § 247 BGB?
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt, jeweils zum 01.01. und 01.07. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungs-Operation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Stand H1/2026: 2,15 % (Vorperiode H2/2025: 2,30 %). Indirekte Inflations-Kopplung: die EZB-Leitzinsen reagieren auf die HVPI-Entwicklung, der Basiszinssatz folgt mit Zeitverzögerung. Anwendung: Verzugszinsen nach § 288 BGB = Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (Verbraucher) bzw. + 9 Prozentpunkte (B2B-Geschäfte). Stand H1/2026: 7,15 % bzw. 11,15 % Verzugszinssatz.
Wie funktioniert eine Indexmiete nach § 557b BGB?
Eine Indexmiete koppelt die Kalt-Miete an den Verbraucherpreisindex Destatis. § 557b Abs. 1 BGB: Vereinbarung im Mietvertrag, dass die Miete von der Entwicklung des VPI bestimmt wird. Abs. 2: Anpassung nur bei Erhöhung der Vergleichsgröße um den entsprechenden Prozentsatz; mindestens 12 Monate Sperrfrist zwischen Anpassungen. Abs. 3: schriftliche Mitteilung mit konkreter Berechnung. Anders als bei Vergleichsmiete § 558 BGB greift weder Kappungsgrenze (15-20 % in 3 J) noch örtliche Mietspiegel-Begrenzung. Beispiel: Mietvertrag 01.2024, VPI-Stand 119,3; Anpassung 01.2026 bei VPI-Stand 122,0 → Steigerung 2,26 %. Bei 1.200 € Ausgangsmiete wäre die neue Miete 1.227 € kalt.
Wird die Rente an die Inflation angepasst?
Nein — die gesetzliche Rente folgt nicht direkt dem VPI, sondern der Bruttolohnentwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach § 68 SGB VI. Der aktuelle Rentenwert wird zum 01.07. jedes Jahres durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales angepasst. Anpassung 2024 (Versicherten-Lohn-Anpassung): West +4,57 %, Ost +4,57 % (vereinheitlicht); 2025: +3,5 % (Schätzung BMAS). Modifikatoren: Nachhaltigkeits-Faktor (Beitragszahler-zu-Rentner-Verhältnis) und Riester-Faktor (Beiträge zur privaten Vorsorge). Langfristig liegt die Differenz Lohn − Inflation laut Bundesbank-Auswertung Monatsbericht 04/2025 bei +0,5 bis +1,0 Prozentpunkten zugunsten der Löhne — Inflations-Schutz der Renten ist also indirekt, aber nicht punktgenau gegeben.
Welche Anlageklassen schützen vor Inflation?
Sachwerte schlagen Geldwerte: Aktien (langfristig +5 % real laut MSCI World 1979-2024), Immobilien-Eigennutzung (entgangene Indexmiete = impliziter Inflations-Schutz), Gold (historisch volatiler Inflations-Hedge), inflations-indexierte Anleihen (Bundes-Linker, Bundesbank-Reihe BBK01.WT3525). Geldwerte verlieren: Bargeld (0 % Verzinsung), Sparbuch (0,5 bis 1 % nominal, real negativ bei HVPI 2,3 %), klassische Festverzinsliche unter der Inflations-Rate. Empirisch BVI-Investmentstatistik 2024: Aktien-ETFs liefern langfristig die robusteste Realrendite, Welt-Index 5,0 bis 5,3 % p. a. real über rollierende 15-Jahres-Zeiträume seit 1979.
Was sind inflations-indexierte Bundesanleihen (Linker)?
Inflationsindexierte Bundesanleihen, häufig Bund-Linker genannt, haben einen variablen Rückzahlungsbetrag und Kupon, die an den HVPI Euroraum gekoppelt sind. Nennwert wird laufend mit der HVPI-Indexverhältniszahl multipliziert; der reale Kupon (typisch 0,1 bis 0,5 %) bleibt konstant, der nominale Kupon wächst mit der Inflation. Bundesbank-Reihe BBK01.WT3525 für die wichtigste Emission 2046. Vorteil: garantierter Realwert-Erhalt bei Endfälligkeit. Nachteil: kein Schutz bei Deflation (Untergrenze 0 % wird bei manchen Emissionen garantiert, der Nominalbetrag damit nicht). Volumen Stand 03/2026 rund 75 Mrd. € im Umlauf laut Finanzagentur des Bundes.
Wie unterscheidet sich VPI von HVPI?
Beide Indizes messen Inflation, unterscheiden sich aber in Methodik. VPI (Verbraucherpreisindex Destatis): nationaler Index, Basisjahr 2020 = 100, enthält fiktive Wohnkosten für Wohneigentümer (Eigentümer-Miete-Äquivalent) und die Rundfunkgebühr. HVPI (Harmonisierter Verbraucherpreisindex Eurostat): EU-weit vergleichbar, Basisjahr 2015 = 100 (Umstellung auf 2020 = 100 ab Dezember 2025), berücksichtigt selbstgenutztes Wohneigentum nur teilweise (eigene Reihe OOH ab 2023). Methodenunterschiede führen typisch zu 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten Abweichung. Maßgeblich für die EZB-Geldpolitik ist HVPI, für deutsche Indexverträge und Renten der VPI.
Wie hoch ist die historische Inflation in Deutschland?
Langfrist-Daten Destatis 1950-2026 (verkettete Reihe): durchschnittlich rund 2,3 % p. a. über 75 Jahre. Phasen: 1950-1970 Wirtschaftswunder, durchschnittlich 2,1 %; 1970-1985 Ölkrisen-Phase, Spitze 1973 +7,1 %, 1974 +7,0 %, langfristiger Durchschnitt 4,5 %; 1985-2000 Wiedervereinigung und Konsolidierung, Spitze 1992 +5,1 % (Vereinigungs-Inflation), Durchschnitt 2,4 %; 2000-2020 Niedriginflations-Phase nach Euro-Einführung, Durchschnitt 1,4 % (zeitweise Deflations-Sorgen 2014-2016 mit 0,3 %); 2021-2026 Energie- und Geopolitik-Schock, Spitze 2022 +6,9 %, Durchschnitt 4,0 % über die 6 Jahre. Hyperinflation 1923 ist Sonderfall (1 Dollar = 4,2 Bio. Mark im November 1923) und nicht in der modernen VPI-Reihe enthalten.
Wie wirkt die Inflation auf Schulden?
Inflation entwertet sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten in realer Rechnung — sie ist somit ein Schuldner-Vorteil und ein Gläubiger-Nachteil. Bei Festzins-Krediten (z. B. Annuitätendarlehen § 489 BGB) bleibt die Nominal-Rate konstant; ihre reale Belastung sinkt mit der Inflation. Beispiel: 200.000 € Baufinanzierung, 3 % Nominalzins, 2 % Inflation → Realzins 0,98 %. Über 30 Jahre Laufzeit entwertet die Inflation die Restschuld auf rund 55 % der ursprünglichen Kaufkraft. Staat als Großschuldner: Bundesbank-Schuldenstatistik 2025 weist 2,52 Bio. € Staatsverschuldung Bund + Länder + Kommunen aus — bei 2,3 % HVPI sinkt der reale Schuldenstand jährlich um rund 58 Mrd. €, ein impliziter „Inflations-Tribut" der Sparer.
Welche Datenquellen sind belastbar?
Für deutschen VPI: Statistisches Bundesamt Genesis-Online Tabelle 61111-0001 (Monatsdaten), Pressemitteilung HVPI/VPI jeweils zum Monatsende. Aktuelle Pressemitteilung Nr. 040 vom 30.01.2026 (Jahresinflation 2025 = 2,3 %). Für Euroraum: Eurostat HVPI-Datenbank, monatlich. Für Zinspolitik-Kontext: EZB Statistical Data Warehouse, Hauptrefinanzierungs-Satz und EZB-Strategy-Reviews. Für deutschen Basiszins § 247 BGB: Deutsche Bundesbank Basiszinssatz-Veröffentlichung, halbjährlich im Bundesanzeiger. Für historische Reihen 1948 ff: Destatis Fachserie 17 Reihe 7. Für Verbraucher-Hinweise: Bundesbank Monatsbericht (Inflations-Kapitel im Berichtsmonat April und Oktober) und Stiftung Warentest Finanztest mit Realrendite-Berechnungen für Anlageprodukte.
Schlüsselbegriffe aus VPI, HVPI und BGB
- Verbraucherpreisindex (VPI)
- Vom Statistischen Bundesamt monatlich veröffentlichter Index der Preisentwicklung in Deutschland. Basisjahr 2020 = 100. Warenkorb mit rund 700 Gütern und Dienstleistungen in 12 Hauptabteilungen. Veröffentlichung in Genesis-Online Tabelle 61111-0001.
- Harmonisierter VPI (HVPI)
- EU-weit vergleichbarer Inflations-Index nach Verordnung (EU) 2016/792, von Eurostat veröffentlicht. Methodisch leicht abweichend vom nationalen VPI (Wohneigentum-Behandlung). Maßstab für die EZB-Geldpolitik mit Zielmarke 2 % über die Mittelfrist.
- Fisher-Gleichung
- Mathematischer Zusammenhang zwischen Nominal- und Realrendite unter Inflation: (1 + r_real) = (1 + r_nominal) / (1 + π). Für kleine Werte vereinfachbar zu r_real ≈ r_nominal − π. Maßgeblich für die Beurteilung von Anlageerträgen unter Berücksichtigung der Kaufkraft.
- Basiszinssatz § 247 BGB
- Halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzter Referenzzins, abgeleitet aus dem EZB-Hauptrefinanzierungs-Satz. Stand H1/2026: 2,15 %. Bemessungsgrundlage für Verzugszinsen § 288 BGB. Indirekte Inflations-Kopplung über die EZB-Geldpolitik.
- Indexmiete § 557b BGB
- Mietvertraglich vereinbarte Kopplung der Kalt-Miete an den Verbraucherpreisindex Destatis. Anpassung nur bei Erhöhung der Vergleichsgröße um den entsprechenden Prozentsatz, mindestens 12 Monate Sperrfrist. Anders als bei der Vergleichsmiete § 558 BGB keine Kappungsgrenze.
- Rentenanpassung § 68 SGB VI
- Jährliche Anpassung des aktuellen Rentenwerts zum 01.07., orientiert an der Brutto-Lohnentwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Modifikatoren: Nachhaltigkeits-Faktor und Riester-Faktor. Nicht direkt VPI-gekoppelt — Inflations-Schutz wirkt indirekt über die Lohn-Inflations-Differenz.
- Inflations-Linker
- Inflations-indexierte Bundesanleihe mit variablem Rückzahlungsbetrag und Kupon, gekoppelt an den HVPI Euroraum. Bundesbank-Reihe BBK01.WT3525. Garantiert realen Werterhalt bei Endfälligkeit, jedoch typisch mit niedrigem Real-Kupon (0,1 bis 0,5 %).
Quellen und Aktenzeichen
Destatis-, Eurostat- und Bundesbank-Veröffentlichungen sowie Gesetzestexte, auf denen die Inflations-Logik und die Update-Daten beruhen.
- Statistisches Bundesamt · Verbraucherpreisindex
destatis.de · VPI Basis 2020 = 100, monatlich.
- Destatis · Pressemitteilung Nr. 040/2026
destatis.de · Jahresinflation 2025 = 2,3 %.
- Eurostat · HVPI Euroraum
ec.europa.eu · Harmonisierter VPI, EU-Vergleich.
- EZB · Geldpolitische Strategie 2021
ecb.europa.eu · Inflations-Zielmarke 2 % symmetrisch.
- Deutsche Bundesbank · Basiszinssatz § 247 BGB
bundesbank.de · Halbjährliche Festsetzung.
- Bundesbank · Monatsbericht 04/2026
bundesbank.de · Inflations- und Lohnanalyse.
- § 247 BGB · Basiszinssatz
gesetze-im-internet.de · Halbjährliche Festsetzung durch Bundesbank.
- § 557b BGB · Indexmiete
gesetze-im-internet.de · VPI-Kopplung, Sperrfrist 12 Monate.
- § 68 SGB VI · Rentenanpassung
gesetze-im-internet.de · Lohn-Anpassungsformel, jährlich.
- Finanzagentur Bund · Inflations-Linker
deutsche-finanzagentur.de · Bund-Linker, HVPI-gekoppelt.
Zum Weiterlesen
Investment-, Vorsorge- und Miet-Rechner, die die Inflations-Logik weiterführen.
Für Vermögensaufbau mit Realrendite-Korrektur und Welt-Index- Mathematik: Zinseszins-Rechner mit K_n = K_0 × (1+r)^n und 72er-Regel, sowie der ETF-Sparplan-Rechner mit MSCI- World-Langfristrendite und Sparrate-Hebel. Beide Rechner verwenden dieselbe Fisher-Logik für die Real-Nominal-Umrechnung.
Für die reale Renten-Lückenanalyse: Vorsorge-Bedarf-Rechner — koppelt die DRV-Rentenanpassung § 68 SGB VI an die HVPI-Inflation und ermittelt den Zusatzbedarf zum Kaufkraft-Erhalt. Für Indexmiet-Anpassungen nach VPI Destatis: Indexmiete-Rechner mit § 557b BGB- Logik und Sperrfrist-Prüfung.
Für die Realrendite-Beurteilung defensiver Anlagen: Festgeld-Rechner mit § 488 BGB- Bezug und Sparbuch-Rechner mit Realrendite-Korrektur (typisch negativ bei HVPI 2,3 %). Für die alternative Wohnkostenfolge nach § 558 BGB: Mieterhöhung-Rechner mit Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.