Mangelanzeige nach §536c BGB
Die Anzeige ist Schaltstelle für jeden Minderungsanspruch. Ohne sie verliert der Mieter regelmäßig sowohl Quote als auch Schadensersatz.
§536c Abs. 1 BGB verlangt die unverzügliche Anzeige aller während der Mietzeit auftretenden Mängel. Die Vorschrift dient der Information des Vermieters — er soll in die Lage versetzt werden, Abhilfe zu schaffen, bevor Folgeschäden eintreten. Wird die Anzeige unterlassen, greift §536c Abs. 2 BGB: Der Mieter haftet für Schäden aus der unterlassenen Anzeige und verliert den Anspruch auf Minderung und Aufwendungsersatz, soweit der Vermieter wegen Unkenntnis nicht abhelfen konnte.
Anforderungen an die Mangelanzeige
Vier Pflicht-Bestandteile, abgeleitet aus §536c BGB und der Spruchpraxis.
| Bestandteil | Anforderung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Form | Textform (§126b BGB) genügt — empfohlen Einschreiben mit Rückschein oder Bote | §536c Abs. 1 |
| Zeitpunkt | Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§121 BGB analog) | §536c Abs. 1 |
| Inhalt | Konkrete Mangelbeschreibung, Lokalisierung, soweit erkennbar Ursache | BGH-Spruchpraxis |
| Frist | Angemessene Frist zur Mangelbeseitigung — 14 Tage Standard, 48 h bei Heizung im Winter | §271 BGB |
Die Anzeige ist auch dann erforderlich, wenn der Vermieter den Mangel bereits aus anderer Quelle kennt — die Form ist Beweismittel. Quelle: §536c BGB; obergerichtliche Spruchpraxis.
Quotenkatalog aus der Rechtsprechung
Auszug aus der Hamburger Mietminderungstabelle (Stand 01/2026), abgeglichen mit BGH- und LG-Entscheidungen. Im Einzelfall sind Abweichungen nach oben oder unten möglich.
| Mangelart | Quote | Aktenzeichen |
|---|---|---|
| Heizungsausfall im Winter, Wohntemperatur unter 18 °C | 50–100 % | LG-Spruchpraxis |
| Heizung defekt, 16–18 °C erreichbar | 20–50 % | AG-Spruchpraxis |
| Schimmel im Schlafzimmer (sichtbarer Befall) | 10–25 % | AG-Spruchpraxis |
| Schimmel ganze Wand, Gesundheitsgefährdung | 30–50 % | LG-Spruchpraxis |
| Bauarbeiten am Nachbarhaus, werktags tagsüber | 10–25 % | BGH · VIII ZR 197/14 |
| Bauarbeiten nachts oder am Wochenende | 50–80 % | AG-Spruchpraxis |
| Aufzugsausfall, Wohnung ab 5. OG | 10–30 % | LG-Spruchpraxis |
| Warmwasserausfall vollständig | 10–30 % | AG-Spruchpraxis |
| Wohnfläche mehr als 10 % kleiner als vereinbart | anteilig | § 536 Abs. 1 BGB · BGH-Spruchpraxis |
| Defekte Klingel, defekter Briefkasten | 1–2 % | AG-Spruchpraxis |
| Verschmutztes Treppenhaus, fehlende Reinigung | 1–10 % | AG-Spruchpraxis |
| Schädlingsbefall (Mäuse, Kakerlaken, Bettwanzen) | 10–80 % | LG-Spruchpraxis |
Bei Mehrfachmängeln wird keine schlichte Addition vorgenommen — der Tatrichter prüft im Wege der Gesamtschau (§287 ZPO), wie sich die Beeinträchtigung in der Summe auf die Wohnqualität auswirkt. Die Obergrenze von 100 % wirkt absolut.
Verfahrensgang in sieben Schritten
Sequentielle Schritte vom Auftreten des Mangels bis zur außerordentlichen Kündigung — jeder Schritt mit Rechtsgrundlage.
Mangel feststellen und dokumentieren
Datierte Fotos, Thermometer-Aufnahmen bei Heizung, Lärmprotokoll mit Uhrzeit. Bei Schimmel: Befallsfläche in cm² messen, Außenwand-Position notieren. Diese Dokumentation entscheidet später vor Gericht über die Quote.
Mangelanzeige nach §536c BGB
Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein oder Bote mit Empfangsbestätigung. Inhalt: konkrete Mangelbeschreibung, Foto-Anhang, Frist zur Abhilfe (14 Tage Standard, 48 Stunden bei Heizungsausfall im Winter), Hinweis auf bevorstehende Minderung.
Quote ermitteln
Vergleich mit Hamburger / Berliner Mietminderungstabelle. Im Zweifelsfall am unteren Rand des Spektrums ansetzen. Bei mehreren Mängeln keine schlichte Addition — der Tatrichter führt eine Gesamtabwägung durch (§287 ZPO).
Minderung umsetzen unter Vorbehalt
Verwendungszweck: „Miete unter Vorbehalt der Rückforderung". Damit bleibt der Anspruch erhalten, falls die Quote später korrigiert wird. Ohne Vorbehaltsvermerk droht der Verlust nach §814 BGB (Kenntnis der Nichtschuld).
Beweise weiter sichern
Solange der Mangel besteht, fortlaufend dokumentieren. Bei Schimmel monatlich Foto, bei Lärm wöchentliches Protokoll. Diese Lückenlosigkeit ist im späteren Prozess das wichtigste Beweismittel.
Bei Untätigkeit: Ersatzvornahme oder Klage
Nach Fristablauf wahlweise Ersatzvornahme nach §536a Abs. 2 BGB (Mangel selbst beheben lassen, Kosten verrechnen) oder Leistungsklage auf Mangelbeseitigung. Bei Streitwert über 5.000 € Anwaltspflicht am Landgericht.
Bei Gesundheitsgefährdung: §569 BGB
Bei erheblicher Gesundheitsgefährdung — etwa Sporenkonzentration über Grenzwert, Asbest, defekte Gastherme — ist die fristlose Kündigung ohne Abmahnung nach §569 Abs. 1 BGB zulässig. Vorherige ärztliche Bestätigung und Sachverständigengutachten erforderlich.
Bei substantiellen Mängeln über 10 % Minderungsquote oder bei drohender Räumungsklage ist mietrechtliche Begleitung sinnvoll. Mitglieder im Deutschen Mieterbund zahlen typisch 60–95 €/Jahr für Erstberatung und Vertragsprüfung; eine Mietrechts-Schutzversicherung kostet 70–150 €/Jahr und übernimmt im Streitfall Anwalts- und Gerichtskosten ab Eintritt nach Ablauf der Wartezeit (regelmäßig drei Monate). Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.
Vier Fälle aus der Spruchpraxis
Anonymisierte Sachverhalte über das Instanzen-Spektrum: zwei BGH-Leitlinien, ein Landgerichts-Standardfall, ein Amtsgerichts-Standardfall.
BGH · VIII ZR 197/14
Bundesgerichtshof
Bauarbeiten am Nachbargrundstück · Urteil vom 29.04.2015
Sachverhalt. Auf dem Nachbargrundstück entsteht ein Neubau. Bohr- und Abrissarbeiten werktags 7–18 Uhr über sechs Monate. Mieter mindert pauschal 25 %, ohne Bezug zum Zustand bei Vertragsschluss zu prüfen.
Streitige Quote. Streitig — abhängig vom Zustand bei Vertragsschluss
Ergebnis. Der BGH stellt klar: Maßgeblich ist die Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks bei Vertragsschluss. Bei freier Sicht und unbebautem Grundstück konnte der Mieter mit späterer Bebauung rechnen — die Minderung kommt dann nur in eingeschränktem Umfang in Betracht. Sogenannte „Bolzplatz-Rechtsprechung": Der Tatrichter spricht die Minderung erst zu, wenn die Lärmbelastung deutlich über das vorhersehbare Maß hinausgeht.
BGH · VIII ZR 138/11
Bundesgerichtshof
Bemessungsgrundlage Bruttowarmmiete · 2012
Sachverhalt. Streit über die richtige Bezugsgröße der Minderung. Mieter zog die Quote von der Nettokaltmiete ab; Vermieter rechnete mit einbezogenen Nebenkosten gegen.
Streitige Quote. Bruttowarmmiete einschließlich Vorauszahlungen
Ergebnis. Der BGH bestätigt: Bemessungsgrundlage der Mietminderung ist die Bruttowarmmiete (Nettokalt + Betriebskosten + Heizkosten-Vorauszahlung). Eine Doppelminderung — sowohl auf die Vorauszahlung als auch auf die Jahresabrechnung — ist ausgeschlossen; die Quote wirkt einmalig auf den Gesamtbetrag.
LG-Spruchpraxis · Heizungstotalausfall
Landgericht (mehrfach bestätigt)
Heizungsausfall im Januar bei 13 °C Innentemperatur
Sachverhalt. Heizungsanlage fällt am 12. Januar komplett aus. Mieter zeigt den Mangel am selben Tag per Fax an, setzt Frist „unverzüglich, spätestens 48 Stunden". Innentemperatur dokumentiert per Thermometer-Foto: 13 °C im Wohnzimmer.
Streitige Quote. 100 % für die Ausfalltage unter 18 °C
Ergebnis. Vermieter beruft sich auf Lieferprobleme der Heizungsfirma. Die Spruchpraxis ist eindeutig: Lieferprobleme gehen zulasten des Vermieters (§278 BGB — Erfüllungsgehilfe). Vollminderung von 100 % für die Tage unter 18 °C, 50 % für Folgetage bei wieder erreichten 19 °C. Zusätzlich Erstattung der Hotelkosten der ersten Nacht aus §536a Abs. 1 BGB.
AG-Spruchpraxis · Schimmelbefall
Amtsgericht (Standardfall)
Schimmel an der Außenwand · Wärmebrücke
Sachverhalt. Schimmelbefall im 14. Bewohnungsmonat an der Außenwand des Schlafzimmers (Befallsfläche etwa 0,4 m²). Mangel angezeigt mit Foto-Anhang per Einschreiben, 14-Tage-Frist gesetzt. Vermieter reagiert nicht; Mieter behält 25 % unter Vorbehalt ein.
Streitige Quote. 25 % rückwirkend ab Mangelanzeige
Ergebnis. Vermieter klagt auf Zahlungsrückstand. Das Gericht beauftragt ein bauphysikalisches Gutachten — Befund: Wärmebrücke an der Außenwand. Eigenverschulden durch falsches Lüften wird verneint. Quote auf 18 % korrigiert, im Übrigen Klage abgewiesen. Gutachterkosten trägt der unterlegene Vermieter (§91 ZPO).
Beweissicherung im Minderungsverfahren
Die Quote steht und fällt mit der Beweislage. §286 ZPO verlangt die volle Überzeugung des Gerichts; §287 ZPO erleichtert die Schätzung der Höhe.
Mindestdokumentation
- + Datierte Fotodokumentation, monatliche Wiederholung
- + Mangelanzeige mit Zugangsbeweis (Einschreiben, Bote)
- + Bei Heizung: Innentemperatur-Messung mit kalibriertem Thermometer
- + Bei Lärm: fortlaufendes Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Geräuschart
- + Schriftwechsel vollständig archivieren (drei Jahre Verjährungsfrist)
Maßstab
Obergerichtliche Spruchpraxis: Lärmprotokolle ohne Datum und Uhrzeit reichen nicht — fortlaufende Aufzeichnungen über mehrere Wochen werden anerkannt.
Bei streitiger Ursache
- + Bauphysikalisches Sachverständigengutachten (800–2.500 €)
- + Ärztliche Atteste bei Gesundheitsbeschwerden
- + Zeugenaussagen von Mitbewohnern oder Besuchern
- + Behördliche Feststellungen (Gesundheitsamt, Bauaufsicht)
- − Eigene Schätzungen ohne Methodik werden vom Gericht regelmäßig verworfen
Kostenträger
Im Erfolgsfall trägt der unterlegene Vermieter die Gutachterkosten (§91 ZPO).
Bagatellgrenze nach §536 Abs. 1 Satz 3 BGB
Nicht jede Beeinträchtigung führt zur Minderung. Die Bagatellgrenze filtert Geringfügigkeit aus der gesetzlichen Wertung des §536 Abs. 1 BGB.
§536 Abs. 1 Satz 3 BGB schließt die Minderung aus, wenn die Tauglichkeitsminderung nur unerheblich ist. Die Spruchpraxis konkretisiert: Erheblich ist nur, was die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unwesentlich beeinträchtigt. Geringfügige Schönheitsfehler, kurzzeitige Störungen unter 24 Stunden sowie alle nach Verkehrsanschauung hinzunehmenden Beeinträchtigungen scheiden aus.
Beispiele aus der Spruchpraxis
Welche Mängel die Bagatellgrenze nicht überschreiten.
Nicht minderungsfähig (Bagatelle): Einmaliger Ausfall der Klingelanlage über 12 Stunden; einzelne Haarrisse im Putz ohne statische Bedeutung; Ausfall der Müllabfuhr für einen Wochenrhythmus; geringfügiger Fluglärm im Nahbereich eines bestehenden Flughafens, soweit bei Vertragsschluss bekannt (§536b BGB).
Grenzfall — abhängig vom Tatrichter: Defekte Hausklingel über mehrere Wochen (typisch 1–2 % nach AG-Spruchpraxis); verschmutztes Treppenhaus bei vereinbarter Reinigungspflicht (1–10 %); einzelne Schimmelflecken im Bad bei guter Lüftungsmöglichkeit (rund 5 %).
Sicher minderungsfähig: Heizungsausfall im Winter unter 18 °C Innentemperatur; sichtbarer Schimmelbefall im Schlafzimmer mit Sporenbelastung; Aufzugsausfall ab 5. Obergeschoss bei körperlich beeinträchtigten Mietern; Schädlingsbefall mit Gesundheitsrelevanz.
Update-Log 2025 → 2026
Was sich seit Januar 2025 in der Spruchpraxis geändert hat — relevant für die Quotenermittlung und das Beweisverfahren.
BGH konkretisiert Beweisanforderungen bei Lärmprotokollen
Der BGH hat in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass Lärmprotokolle ohne Angabe von Datum, Uhrzeit und konkretem Geräuschereignis im Bestreitensfall nicht ausreichen. Tatgerichte sind angehalten, die Fortlaufendheit der Aufzeichnung zu prüfen.
LG Berlin ZK 67: Schimmel-Ursachenstreit zugunsten Mieter
Bei baulichen Wärmebrücken in Altbauten obliegt dem Vermieter die Darlegungslast für ordnungsgemäßes Lüftungsverhalten des Mieters. Die bisherige Beweislastverteilung wurde damit erleichtert.
Mietspiegel-Update Berlin / München / Hamburg
Die qualifizierten Mietspiegel der drei größten Städte wurden mit Stichtag 01.09.2025 fortgeschrieben. Auswirkung auf Mietminderung: Die Bemessungsgrundlage „ortsübliche Vergleichsmiete" wird in §558-Verfahren neu berechnet, was indirekt den Streitwert in Minderungsklagen verändert.
Fortschreibung Hamburger Mietminderungstabelle
Die Hamburger Mietminderungstabelle (Stand Januar 2026) wurde um 47 weitere AG-Urteile aus 2024/2025 ergänzt. Neu aufgenommen: spezifische Quoten für Glasfaser-Bauarbeiten und Lärm durch Wärmepumpen-Außengeräte.
Häufige Fragen zur Mietminderung
13 Antworten mit Bezug auf einschlägige Normen und Spruchpraxis.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung erfüllt sein?
Vier Voraussetzungen kumulativ: (1) Mangel der Mietsache im Sinne des §536 Abs. 1 BGB, also Abweichung des Ist- vom Soll-Zustand. (2) Erheblichkeit der Beeinträchtigung — Bagatellen scheiden aus (§536 Abs. 1 Satz 3 BGB). (3) Mangelanzeige nach §536c BGB; der BGH hat im Urteil VIII ZR 195/15 vom 18.05.2016 klargestellt, dass auch eine zunächst nur mündliche Anzeige fristwahrend wirkt, wenn ihr Inhalt nachweisbar ist. (4) Kein Mitverschulden des Mieters und keine Kenntnis bei Vertragsschluss (§536b BGB).
Ab welchem Zeitpunkt mindert sich die Miete?
Die Minderung tritt nach §536 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes mit Eintritt des Mangels ein, nicht erst mit der Mangelanzeige. Die Anzeige nach §536c BGB ist Voraussetzung dafür, dass der Mieter den Anspruch auf Rückforderung nicht verliert — sie ist aber nicht konstitutiv für die Minderung selbst. In der Praxis empfiehlt sich, die Minderung erst ab Eingang der Mangelanzeige beim Vermieter geltend zu machen.
Wie wird die Minderungsquote bestimmt?
Bemessungsgrundlage ist die Bruttowarmmiete (BGH VIII ZR 138/11; fortgeführt in VIII ZR 195/15 vom 18.05.2016). Die Quote richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Orientierung bieten die Hamburger und Berliner Mietminderungstabelle sowie die einschlägige obergerichtliche Spruchpraxis. Verbindlich ist die Tabelle nicht; im Streitfall entscheidet der Tatrichter nach §287 ZPO.
Was passiert ohne Mangelanzeige nach §536c BGB?
Der Mieter verliert nach §536c Abs. 2 BGB sowohl das Minderungsrecht als auch den Schadensersatzanspruch, soweit der Vermieter wegen Unkenntnis keine Abhilfe schaffen konnte. Außerdem haftet der Mieter für Folgeschäden, die durch die unterlassene Anzeige entstehen — etwa wenn aus einem zunächst geringfügigen Wasserschaden ein Totalschaden wird.
Darf die geminderte Miete einbehalten werden?
Ja, der Minderungsbetrag wird unmittelbar von der Miete abgezogen — eine Zahlung des vollen Betrags und anschließende Rückforderung ist nicht erforderlich. Empfohlen wird der Vermerk „unter Vorbehalt" im Verwendungszweck, um bei späterem Streit über die Höhe nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Wer mehr als die berechtigte Quote einbehält, riskiert die fristlose Kündigung nach §543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ab zwei Monatsmieten Rückstand.
Ab welcher Schwelle ist ein Mangel „unerheblich" im Sinne der Bagatellgrenze?
Die Bagatellgrenze ergibt sich aus §536 Abs. 1 Satz 3 BGB („nicht unerhebliche Tauglichkeitsminderung") und ist durch die Spruchpraxis konkretisiert. Als Faustwert gilt: Beeinträchtigungen unter 5 % oder von kurzer Dauer (unter 24 Stunden) sind regelmäßig unerheblich. Eine starre Quote existiert nicht — es kommt auf den Einzelfall an, insbesondere auf die Empfindlichkeit des betroffenen Bereichs (Schlafraum vs. Abstellraum).
Welche Quote ist bei Schimmel angemessen?
Die Spruchpraxis differenziert nach Größe und Lage: Kleinflächiger Befall im Bad 5–10 %, sichtbarer Befall im Wohnraum 10–25 %, ganze Wand mit Gesundheitsgefährdung 30–50 %. Bei Unbewohnbarkeit eines Zimmers ist die anteilige Vollminderung dieses Raums denkbar. Voraussetzung zwingend: Verschulden des Mieters durch unzureichendes Lüften muss ausgeschlossen sein — bei Streit über die Ursache wird ein bauphysikalisches Sachverständigengutachten erforderlich.
Wie wirkt sich Eigenverschulden aus?
Hat der Mieter den Mangel selbst verursacht — etwa Schimmel durch unzureichendes Lüften oder Wasserschaden durch unsachgemäße Bedienung — entfällt die Minderung vollständig. Streitig ist regelmäßig die Beweislast: Bei baulichen Wärmebrücken trägt nach BGH VIII ZR 271/17 vom 26.06.2018 der Vermieter die Darlegungslast für ein nutzerbedingtes Verhalten, bei sonstigem Schimmel der Mieter. Sachverständigengutachten kostet 800–2.500 € und ist im Erfolgsfall vom Unterlegenen zu erstatten.
Welche Folgen hat eine überhöhte Minderung?
Wer die Quote zu hoch ansetzt, gerät anteilig in Zahlungsverzug. Erreicht der kumulierte Rückstand zwei Monatsmieten, kann der Vermieter nach §543 Abs. 2 Nr. 3 BGB fristlos kündigen. Der BGH hat klargestellt: Der Mieter trägt das volle Risiko der Quote (BGH VIII ZR 138/11). Empfehlung: Im Zweifel niedriger ansetzen oder zunächst unter Vorbehalt voll zahlen und Rückforderung geltend machen.
Greift §536b BGB bei Mängeln, die schon bei Einzug bestanden?
Bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist die Minderung nach §536b Satz 1 BGB ausgeschlossen. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis greift §536b Satz 2 BGB; die Minderung ist nur möglich, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei der Wohnungsbesichtigung übersehene Mängel können daher später nicht mehr zur Minderung führen — Übergabeprotokoll ist daher zentral.
Wie verhält sich die Minderung zur Nebenkostenabrechnung?
Die Minderung erstreckt sich nach BGH-Rechtsprechung (VIII ZR 138/11) auf die Bruttowarmmiete einschließlich Vorauszahlungen. Bei der Nebenkostenabrechnung ist die Minderungsquote auf den abgerechneten Jahresbetrag anzuwenden — eine Doppelminderung (sowohl auf die Vorauszahlung als auch auf die Abrechnung) ist nicht zulässig. In der Praxis wird die Minderung einmalig auf die Jahresgesamtmiete bezogen.
Welche Beweismittel sind im Prozess belastbar?
Vorrangig: datierte Fotodokumentation, Lärmprotokoll mit Datum und Uhrzeit, Zeugenaussagen von Mitbewohnern, ärztliche Atteste bei Gesundheitsgefährdung, Sachverständigengutachten. Die Beweisanforderungen bei Lärmprotokollen sind durch die obergerichtliche Spruchpraxis konkretisiert: Einzelne Eintragungen ohne Datum und Uhrzeit reichen nicht, fortlaufende Aufzeichnungen über mehrere Wochen werden anerkannt.
Welcher Anspruch besteht, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigt?
Drei Stufen: (1) Minderung nach §536 BGB, (2) Ersatzvornahme mit Aufwendungsersatz nach §536a Abs. 2 BGB nach erfolgloser Fristsetzung, (3) außerordentliche Kündigung nach §543 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei dauerhaft erheblicher Beeinträchtigung. Bei Gesundheitsgefährdung ist die fristlose Kündigung nach §569 Abs. 1 BGB auch ohne vorherige Abmahnung möglich.
Schlüsselbegriffe aus BGB und ZPO
- Mangel der Mietsache (§536 Abs. 1 BGB)
- Abweichung des Ist- vom Soll-Zustand, die die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert. Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss zugesicherte oder vorausgesetzte Zustand.
- Mangelanzeige (§536c BGB)
- Pflicht des Mieters, dem Vermieter Mängel unverzüglich textförmlich (§126b BGB) und beweisbar anzuzeigen. Rechtsfolge bei Unterlassen nach §536c Abs. 2 BGB: Verlust des Minderungs- und Schadensersatzanspruchs.
- Bruttowarmmiete
- Bemessungsgrundlage der Minderung: Nettokaltmiete + Betriebskosten + Heizkosten-Vorauszahlung. Separat vereinbarte Garagen- oder Stellplatzmieten zählen nicht hinein.
- Ersatzvornahme (§536a Abs. 2 BGB)
- Recht des Mieters, den Mangel nach erfolgloser Fristsetzung selbst beheben zu lassen und die erforderlichen Aufwendungen vom Vermieter ersetzt zu verlangen.
- Tatrichter (§287 ZPO)
- Erstinstanzliches Gericht (Amts- oder Landgericht). Entscheidet über die Höhe der Quote im Wege freier Schätzung — die Minderungstabelle ist Orientierung, nicht Bindung.
- Außerordentliche Kündigung
- §543 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei erheblicher Vorenthaltung nach erfolgloser Abmahnung. §569 Abs. 1 BGB bei Gesundheitsgefährdung — keine Abmahnung erforderlich.
Quellen und Aktenzeichen
Gesetzestexte, BGH-Entscheidungen und Mietminderungstabellen, auf denen die Berechnungslogik dieses Rechners beruht.
- § 536 BGB · Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
gesetze-im-internet.de · Anspruchsgrundlage.
- § 536a BGB · Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch
gesetze-im-internet.de · Ersatzvornahme.
- § 536b BGB · Kenntnis des Mieters bei Vertragsschluss
gesetze-im-internet.de · Ausschluss bei Kenntnis.
- § 536c BGB · Anzeigepflicht des Mieters
gesetze-im-internet.de · Form, Folgen.
- § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB · Außerordentliche Kündigung
gesetze-im-internet.de · Bei Vorenthaltung.
- § 569 BGB · Gesundheitsgefährdung
gesetze-im-internet.de · Fristlose Kündigung.
- BGH VIII ZR 138/11 · Bemessungsgrundlage Bruttowarmmiete
dejure.org · Quotenbasis.
- BGH VIII ZR 197/14 · Lärm Nachbarbaustelle (29.04.2015)
dejure.org · Bolzplatz-Rechtsprechung.
- Hamburger Mietminderungstabelle
mieterverein-hamburg.de · Quotenkatalog.
- Deutscher Mieterbund · Beratung
mieterbund.de · Praxisbegleitung.
Zum Weiterlesen
Themen, die im Mangel- und Streitfall mit der Minderung verwoben sind.
Zur Wohnflächenabweichung nach WoFlV — relevant wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vertraglichen abweicht und damit selbst einen Mangel im Sinne des §536 Abs. 1 BGB begründet.
Zur Begrenzung der Mieterhöhung siehe Mieterhöhung nach §558 BGB sowie die Indexierung über Indexmiete nach §557b BGB. Beide werden im Streitfall vom Tatrichter mit der laufenden Minderung saldiert.
Im außergerichtlichen Vorfeld: Mahngebühren und Verzugszinsen nach §288 BGB. Im Klagefall: Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG sowie der Streitwert einer Räumungsklage. Den Rückgriff auf die Sicherheit beschreibt der Mietkaution-Rechner nach §551 BGB; die Nebenkostenabrechnung selbst behandelt der Nebenkosten-Rechner nach §556 BGB.