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So wird das Kinderkrankengeld berechnet
Anders als beim Krankengeld für dich selbst zählt nicht dein bisheriges Gehalt, sondern das Netto, das dir durch die freien Tage tatsächlich fehlt. Das ermittelt dein Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung und meldet es elektronisch an deine Krankenkasse.
- Gehalt kürzenDein Arbeitgeber stellt dich unbezahlt frei und zieht die Tage vom Gehalt ab, je nach Vertrag für jeden Arbeitstag oder ein Dreißigstel für jeden Kalendertag. Das ist das ausgefallene Brutto.
- Ausgefallenes NettoEr rechnet dein Netto einmal ohne und einmal mit dem Abzug. Der Unterschied ist das ausgefallene Netto.
- 90 % je KalendertagDie Kasse nimmt 90 % davon, mit Einmalzahlung 100 %, und teilt durch die Kalendertage der Freistellung. Mehr als 135,63 € am Tag gibt es nicht.
- Beiträge abziehenVon diesem Betrag gehen deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab, mit einem Kind zusammen 12,4 %. Krankenversicherung zahlst du darauf nicht.
Kinderkrankengeld je Kalendertag = (Netto ohne Abzug − Netto mit Abzug) × 90 % ÷ Kalendertage
höchstens 135,63 €
- Gehaltsabzug: 3 Tage × 161,54 € (3.500 € ÷ 21,67 Arbeitstage)
- 484,62 €
- Netto im Monat ohne die freien Tage
- 2.348,17 €
- Netto im Monat mit dem Abzug
- 2.076,21 €
- = ausgefallenes Netto
- 271,96 €
- × 90 % ÷ 3 Tage = je Kalendertag
- 81,59 €
- × 3 Tage = Kinderkrankengeld
- 244,77 €
- − Rentenversicherung 9,3 %
- −22,77 €
- − Arbeitslosenversicherung 1,3 %
- −3,18 €
- − Pflegeversicherung 1,8 %
- −4,41 €
- = Auszahlung
- 214,41 €
Gegenüber einem normalen Monat fehlen dir am Ende 57,55 € netto. Mit einer Einmalzahlung in den letzten zwölf Monaten wären es 271,95 € Kinderkrankengeld, ausgezahlt 238,23 €.
Anteilig wären das 325,13 € deines Monatsnettos. Ausgefallen sind aber nur 271,96 €, weil im Monat mit dem Abzug auch weniger Lohnsteuer abgeht. Die Krankenkassen rechnen ausdrücklich mit diesem Unterschied zwischen zwei Nettobeträgen (Gemeinsames Rundschreiben, Abschnitt 7.2.3). Deshalb fällt das Kinderkrankengeld oft niedriger aus als ein schneller Überschlag mit 90 % vom Tagesnetto.
Wie dein Arbeitgeber kürzt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag oder auf früheren Abrechnungen. Kürzt er je Kalendertag um ein Dreißigstel, fallen für 3 Tage nur 350,01 € statt 484,62 € brutto weg. Entsprechend kleiner ist das Kinderkrankengeld: 58,74 € je Tag, ausgezahlt 154,38 €. Im Rechner stellst du das mit dem letzten Schalter um.
Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich? Tabelle 2026
Die Tabelle zeigt das Kinderkrankengeld je Kalendertag für 3 Tage zu Hause, Steuerklasse I ohne Kirchensteuer, Fünftagewoche und Gehaltsabzug je Arbeitstag. In anderen Steuerklassen oder mit Kirchensteuer verschiebt sich der Betrag, das rechnet der Rechner oben für dich.
| Brutto im Monat | je Tag, 90 % | ausgezahlt | je Tag, 100 % | ausgezahlt |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 50,84 € | 44,53 € | 56,48 € | 49,48 € |
| 2.500 € | 60,88 € | 53,33 € | 67,64 € | 59,25 € |
| 3.000 € | 71,48 € | 62,61 € | 79,42 € | 69,57 € |
| 3.500 € | 81,59 € | 71,47 € | 90,65 € | 79,41 € |
| 4.000 € | 91,17 € | 79,86 € | 101,30 € | 88,74 € |
| 4.500 € | 100,21 € | 87,79 € | 111,34 € | 97,54 € |
| 5.000 € | 108,77 € | 95,28 € | 120,85 € | 105,86 € |
| 6.000 € | 128,03 € | 112,16 € | 135,63 €* | 118,82 € |
| 7.000 € | 135,63 €* | 118,82 € | 135,63 €* | 118,82 € |
Gerechnet mit dem Rechenkern dieser Seite. 100 % gelten, wenn du in den zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung eine beitragspflichtige Einmalzahlung bekommen hast. * Höchstbetrag von 135,63 € je Kalendertag. Ausgezahlt heißt nach deinen Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Der Höchstbetrag ist 70 % von 193,75 €, dem Tageswert der Beitragsbemessungsgrenze (69.750 € ÷ 360). Wer 7.000 € verdient, in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung hatte und 5 Tage fehlt, käme rechnerisch auf 170,87 € am Tag. Gezahlt werden 135,63 €, zusammen 678,15 €, ausgezahlt 594,10 €. Liegt ein Wochenende in der Krankschreibung, zahlt die Kasse auch für diese Kalendertage. Der Höchstbetrag gilt für jeden davon, die Grenze für die ganze Freistellung steigt also.
Kinderkrankentage 2026: wie viele Tage je Kind?
2026 hat jeder Elternteil, der gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist, 15 Arbeitstage je Kind, wer allein erzieht, 30. Bei mehreren Kindern ist bei 35 bzw. 70 Tagen im Jahr Schluss (§ 45 Abs. 2a SGB V). Die Tage gelten für jedes Kind unter 12 und für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, ohne Altersgrenze.
| Kinder | 2026 je Elternteil | 2026 alleinerziehend | Grundregel je Elternteil | Grundregel alleinerziehend |
|---|---|---|---|---|
| 1 Kind | 15 Tage | 30 Tage | 10 Tage | 20 Tage |
| 2 Kinder | 30 Tage | 60 Tage | 20 Tage | 40 Tage |
| 3 oder mehr Kinder | 35 Tage | 70 Tage | 25 Tage | 50 Tage |
Arbeitstage im Kalenderjahr. 2026 nach § 45 Abs. 2a SGB V, die Grundregel steht in § 45 Abs. 2.
- Arbeitstage zählen: Freie Wochenenden und Feiertage gehen nicht von deinen Tagen ab, auch wenn die Kasse für sie zahlt. Arbeitest du sonst am Wochenende, zählen diese Tage mit.
- Bezahlte Tage zählen auch: Zahlt dein Arbeitgeber den Lohn für einen ganzen Tag weiter, wird der Tag trotzdem angerechnet (Gemeinsames Rundschreiben, Abschnitt 5.3.1).
- Zwei Kinder gleichzeitig krank: Der Tag zählt nur bei einem Kind.
- Alleinerziehend ist, wer das Sorgerecht allein hat und mit dem Kind zusammenlebt. Es reicht auch, faktisch allein zu erziehen, etwa wenn das Kind nur jedes zweite Wochenende beim anderen Elternteil ist (Gemeinsames Rundschreiben, Abschnitt 5.3.9).
- Anspruch für zwei Kinder, je 30 Tage
- 60 Tage
- Schon genommen, davon 20 Tage für das ältere Kind
- 25 Tage
- Für das ältere Kind noch offen
- 10 Tage
- Jetzt krankgeschrieben, Arbeitstage
- 15 Tage
- Davon mit Kinderkrankengeld
- 10 Tage
- Ohne Kinderkrankengeld
- 5 Tage
- Danach übrig, für das jüngere Kind
- 25 Tage
Für die 10 Tage mit Kinderkrankengeld zahlt die Kasse 12 Kalendertage, weil ein Wochenende dazwischen liegt. Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse II sind das 871,92 €, ausgezahlt 765,96 €. Für die übrigen 5 Tage gibt es weder Kinderkrankengeld noch eine Freistellung nach § 45 SGB V, dann helfen nur Urlaub oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber.
Regeln und Werte 2026
| Regel | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Kinderkrankentage je Kind und Elternteil | 15 Tage | § 45 Abs. 2a SGB V |
| Alleinerziehend, je Kind | 30 Tage | § 45 Abs. 2a SGB V |
| Höchstens im Jahr, alle Kinder | 35 Tage, alleinerziehend 70 Tage | § 45 Abs. 2a SGB V |
| Alter des Kindes | unter 12, mit Behinderung und Hilfebedarf ohne Grenze | § 45 Abs. 1 SGB V |
| Höhe | 90 % des ausgefallenen Nettos | § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V |
| Mit Einmalzahlung in den letzten 12 Kalendermonaten | 100 % | § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V |
| Höchstbetrag je Kalendertag | 135,63 € (70 % von 193,75 €) | § 45 Abs. 2, § 223 Abs. 3 SGB V |
| Selbstständige mit Wahlerklärung | 70 % des Arbeitseinkommens | § 45 Abs. 2 Satz 4 SGB V |
| Dein Anteil an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung | 9,3 %, 1,3 % und 1,8 % | § 170 SGB VI, § 347 SGB III, § 59 SGB XI |
| Krankenversicherung | beitragsfrei | § 224 SGB V |
| Steuer | steuerfrei, mit Progressionsvorbehalt | § 3 Nr. 1, § 32b EStG |
| Begleitung ins Krankenhaus | ohne Höchstdauer, ein Elternteil | § 45 Abs. 1a SGB V |
| Schwerstkrankes Kind | ohne Höchstdauer, ein Elternteil | § 45 Abs. 4 SGB V |
Sozialgesetzbuch V, VI, III und XI, Einkommensteuergesetz, Stand Oktober 2026.
Den Pflegebeitrag zahlst du als Elternteil ohne Zuschlag für Kinderlose. Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt dein Anteil je Kind um 0,25 Prozentpunkte, bis zum fünften Kind. Beitragspflichtig sind 80 % des ausgefallenen Bruttos, den Teil über deinem Anteil trägt die Krankenkasse.
Krankschreibung fürs Kind, Antrag und Freistellung
Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung, dass dein Kind betreut werden muss, beim Kassenarzt das Formular Muster 21. Darauf stellst du auch gleich den Antrag auf Kinderkrankengeld und schickst ihn an deine Krankenkasse. Das ausgefallene Gehalt meldet ihr dein Arbeitgeber, sobald er den Monat abgerechnet hat. Das Geld kommt deshalb meist erst nach der Gehaltsabrechnung für diesen Monat.
Kennt die Praxis dein Kind, kann sie die Bescheinigung auch nach einem Telefonat ausstellen, wenn eine Videosprechstunde nicht geht und das Kind nicht schwer krank wirkt, dann für bis zu 5 Kalendertage. Per Video sind bis zu 7 Kalendertage möglich, bei einem Kind, das die Praxis nicht kennt, bis zu 3. Einen Anspruch darauf hast du nicht, das entscheidet die Praxis (§ 31a Bundesmantelvertrag-Ärzte mit § 4 Abs. 5 und 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie).
Für die Tage mit Anspruch muss dich dein Arbeitgeber freistellen, notfalls unbezahlt, und kann das vertraglich nicht ausschließen (§ 45 Abs. 3 SGB V). Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen fehlten, darf er die freien Tage auf eine spätere Freistellung wegen eines kranken Kindes anrechnen. Endet dein Arbeitsverhältnis, endet auch das Kinderkrankengeld.
Unter Umständen zahlt dein Arbeitgeber die ersten Tage sogar weiter. Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit verhindert bist. Bei einem kranken Kind sind das in aller Regel bis zu 5 Arbeitstage (BAG, Urteil vom 19. April 1978, 5 AZR 834/76). Arbeits- oder Tarifverträge können § 616 aber ausschließen, dann bleibt das Kinderkrankengeld. Auch bezahlte Tage gehen von deinen Kinderkrankentagen ab.
Krankenhaus, schwerstkranke Kinder, Privatversicherte und Beamte
- Begleitung ins Krankenhaus: Musst du dein Kind bei einer stationären Behandlung begleiten, weil es medizinisch nötig ist, gibt es Kinderkrankengeld für die ganze Dauer der Mitaufnahme, ohne Höchstzahl an Tagen und ohne Anrechnung auf deine Kinderkrankentage. Den Anspruch hat ein Elternteil (§ 45 Abs. 1a SGB V). Bei Kindern unter 9 gilt die Mitaufnahme immer als medizinisch nötig (§ 11 Abs. 3 SGB V), dann reicht eine Bescheinigung der Klinik über die Dauer.
- Schwerstkrankes Kind: Ist dein Kind unheilbar krank und hat nur noch eine Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten, bekommt ein Elternteil Kinderkrankengeld ohne zeitliche Grenze (§ 45 Abs. 4 SGB V). Berechnet wird es wie das Krankengeld bei eigener Krankheit, das zeigt der Krankengeld-Rechner.
- Privat versichert: Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V gibt es nur, wenn du gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist und dein Kind ebenfalls gesetzlich. Ist eins von beiden privat versichert, bleibt dir die unbezahlte Freistellung (§ 45 Abs. 5 SGB V) und gegebenenfalls die Lohnfortzahlung nach § 616 BGB. Eine private Krankenversicherung zahlt nur, was dein Tarif vorsieht.
- Ohne eigenen Krankengeldanspruch gibt es auch kein Kinderkrankengeld, etwa mit einem Minijob allein, in der Krankenversicherung der Studierenden, nur mit Grundsicherungsgeld oder in der Familienversicherung (§ 45 Abs. 1 mit § 44 Abs. 2 SGB V).
- Beamtinnen und Beamte des Bundes bekommen bei Erkrankung eines Kindes Sonderurlaub mit Besoldung, 2026 bis zu 13 Arbeitstage je Kind, höchstens 30, alleinerziehend 26 und 60 (§ 21 Sonderurlaubsverordnung). Für Landesbeamte gilt das Recht ihres Landes.
Häufige Fragen
Muss ich Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben?
Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Partner zu Hause ist?
Kann ich Kinderkrankentage auf den anderen Elternteil übertragen?
Was gilt, wenn ich Arbeitslosengeld bekomme?
Bekommen Selbstständige Kinderkrankengeld?
Gibt es Kinderkrankengeld in der Elternzeit?
Zählt Kinderkrankengeld für die Rente?
Was passiert, wenn mein Kind während der Krankschreibung zwölf wird?
Quellen
- § 45 SGB V: Krankengeld bei Erkrankung des Kindes: Tage für 2026 in Abs. 2a, Höhe in Abs. 2; geprüft am 21. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, BGBl. 2025 I Nr. 371: Art. 3 Nr. 10: Kinderkrankentage für das Kalenderjahr 2026 recht.bund.de
- Bundesgesundheitsministerium: Krankengeld: 15 Tage je Kind und Elternteil auch 2026, Stand 3. September 2026 bundesgesundheitsministerium.de
- GKV-Spitzenverband und Kassenverbände: Gemeinsames Rundschreiben zum Kinderkrankengeld vom 13.03.2024 in der Fassung vom 10.12.2025: Berechnung, Kalendertage, Höchstbetrag, Alleinerziehende, Übertragung vdek.com
- § 47 SGB V: Zahlung für Kalendertage, Abs. 1 Satz 6 bis 8 gesetze-im-internet.de
- § 223 SGB V: kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze gesetze-im-internet.de
- § 44 SGB V: wer keinen Anspruch auf Krankengeld hat, Wahlerklärung gesetze-im-internet.de
- § 11 SGB V: Mitaufnahme einer Begleitperson, Abs. 3 gesetze-im-internet.de
- G-BA: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: § 4 Abs. 5 und 5a: Video und Telefon g-ba.de
- KBV: Kinderkrankschreibung dauerhaft auch per Video und Telefon möglich: Praxisnachricht vom 11.07.2024 kbv.de
- § 616 BGB: Vergütung bei vorübergehender Verhinderung gesetze-im-internet.de
- BAG, Urteil vom 19. April 1978, 5 AZR 834/76: Leitsatz: bis zu fünf Arbeitstage bei Erkrankung eines Kindes haufe.de
- GKV-Spitzenverband: Hinweise zur Beitragssatzdifferenzierung in der Pflegeversicherung vom 31.03.2025: Pflegebeitrag auch bei Kinderkrankengeld, Abschnitt 3.3 gkv-spitzenverband.de
- § 166 SGB VI: Rentenbeiträge aus 80 % des ausgefallenen Entgelts, Abs. 1 Nr. 2e gesetze-im-internet.de
- § 32b EStG: Progressionsvorbehalt, Meldung an das Finanzamt gesetze-im-internet.de
- § 421d SGB III: Arbeitslosengeld bei krankem Kind 2024 bis 2026 gesetze-im-internet.de
- § 21 Sonderurlaubsverordnung: Sonderurlaub für Bundesbeamte, Abs. 2 für 2026 gesetze-im-internet.de