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Gehalt & Job

Minijob 2026: Die 603-Euro-Grenze einfach erklärt

Die Minijob-Grenze hängt seit Oktober 2022 am Mindestlohn und steigt mit ihm. Hier steht, wie hoch sie 2026 ist, was netto bleibt und wo die Fallen bei mehreren Jobs liegen.

Von RechnerCheck Geprüft am 5 Min. Lesezeit

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr. Die Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit dem Mindestlohn von 13,90 € kommt man so auf 603 €. Die Idee dahinter: Wer zum Mindestlohn arbeitet, soll rund 43,3 Stunden im Monat arbeiten können. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, die Grenze dann auf 633 €. Was sich 2027 sonst für Minijobs ändert, steht im Ratgeber Minijob 2027.

Wie viele Stunden darfst du arbeiten?Verdienst, Stunden und Abgaben berechnen.
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Was bleibt netto?

Meist fast alles. Steuern und Abgaben zahlt beim gewerblichen Minijob der Arbeitgeber: 13 % Krankenversicherung, wenn du gesetzlich versichert bist, 15 % Rentenversicherung und in der Regel 2 % Pauschalsteuer. Für dich bleibt nur ein Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, bei vollen 603 € sind das 21,71 € im Monat.

Von diesem Eigenanteil kannst du dich auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Dann bleibt brutto gleich netto, du verlierst aber vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die zum Beispiel für die Erwerbsminderungsrente und die Riester-Förderung zählen.

Gelegentlich mehr verdienen

Überschreitest du die Grenze gelegentlich und unvorhersehbar, etwa weil du eine kranke Kollegin vertrittst, bleibt der Minijob bestehen. Das gilt für höchstens zwei Kalendermonate innerhalb eines Jahres und bis zum Doppelten der Monatsgrenze (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Verdienst du regelmäßig mehr, beginnt ab 603,01 € der Übergangsbereich, der Midijob.

Mehrere Jobs: hier wird es knifflig

  • Mehrere Minijobs ohne Hauptjob: Die Verdienste werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 603 €, sind alle Jobs versicherungspflichtig.
  • Minijob neben einem Hauptjob: Der zeitlich erste Minijob bleibt frei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll versicherungspflichtig (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
  • Kurzfristige Beschäftigung: Höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, dafür ohne Verdienstgrenze. Arbeitest du berufsmäßig und verdienst mehr als 603 €, gilt diese Ausnahme nicht.

Minijob oder Midijob?

Im Übergangsbereich steigen die Abgaben für dich langsam an, dafür bist du voll kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Ob sich ein paar Stunden mehr lohnen, hängt am genauen Verdienst. Rechne beide Varianten mit dem Brutto-Netto-Rechner durch.

Mehr als ein Minijob?Brutto und Netto für jedes Gehalt.
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Quellen: § 8 SGB IV, § 6 Abs. 1b SGB VI, Mindestlohn nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, Minijob-Zentrale „Minijob-Beiträge 2026". Details auf der Seite des Minijob-Rechners.

Passende Rechner

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 29. September 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine qualifizierte Fachperson. Mehr dazu auf der Seite Über RechnerCheck und in der Methodik.