Minijob 2027 auf einen Blick
Die Verdienstgrenze steigt zum 1. Januar 2027 von 603 € auf 633 € im Monat, also 7.596 € im Jahr. Der Mindestlohn steigt von 13,90 € auf 14,60 €. Zum Mindestlohn passen wie bisher höchstens 43,3 Stunden in den Monat.
| Was | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Verdienstgrenze im Monat | 603 € | 633 € |
| Verdienstgrenze im Jahr | 7.236 € | 7.596 € |
| Midijob (Übergangsbereich) | 603,01 € bis 2.000 € | 633,01 € bis 2.000 € |
| Krankenversicherung, gewerblicher Arbeitgeber | 13 % | 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag, mit dem Wert von 2026: 17,5 % |
| Pauschsteuer | 2 % | 2 %, geplant 5 % |
| Pflegeversicherung | kein Beitrag | kein Beitrag, geplant ab 2028 |
Geplant heißt: steht in einem Gesetzentwurf, beschlossen ist es nicht. Weitere Neuerungen stehen im Überblick: Was sich 2027 ändert, die Regeln für dieses Jahr im Artikel zur Minijob-Grenze 2026.
Verdienstgrenze und Stunden 2027
Die Grenze folgt aus dem Mindestlohn: 14,60 € mal 130, geteilt durch 3, auf volle Euro aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die Formel steht für 10 Wochenstunden zum Mindestlohn.
Es zählt der regelmäßige Verdienst. Schwankt er, darf es im Jahr nicht mehr als 7.596 € werden, fest zugesagtes Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt mit. Verdienst du unvorhersehbar mehr, etwa als Krankheitsvertretung, bleibt es ein Minijob: in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres und bis zum Doppelten der Grenze, also 1.266 € im Monat (§ 8 Abs. 1b SGB IV).
Mit höherem Stundenlohn passen weniger Stunden in 633 €:
| Stundenlohn 2027 | Stunden im Monat, höchstens |
|---|---|
| 14,60 € (Mindestlohn) | 43,3 |
| 15,00 € | 42,2 |
| 16,00 € | 39,5 |
| 18,00 € | 35,1 |
| 20,00 € | 31,6 |
Krankenversicherung: Arbeitgeber zahlen ab 2027 mehr
Über den Minijob bist du nicht krankenversichert, der Job ist dort versicherungsfrei (§ 7 SGB V). Bist du anderweitig gesetzlich versichert, etwa über die Familie oder als Student, zahlt der Arbeitgeber trotzdem eine Pauschale an die Krankenkasse. Für privat Versicherte entfällt sie.
Bisher sind das 13 % des Verdiensts. Ab 1. Januar 2027 zahlt der gewerbliche Arbeitgeber den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (§ 249b SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 228). Den Zusatzbeitrag für 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis zum 1. November bekannt. Laut Schätzerkreis kann er stabil bleiben (Pressemitteilung vom 14. Oktober 2026). Mit dem Wert von 2026, 2,9 %, wären es 17,5 %.
| Arbeitgeber, Minijob an der Grenze | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Verdienst | 603 € | 633 € |
| Krankenversicherung | 78,39 € (13 %) | 110,78 € (17,5 %) |
| Rentenversicherung (15 %) | 90,45 € | 94,95 € |
| Pauschsteuer (2 %) | 12,06 € | 12,66 € |
| Abgaben zusammen | 180,90 € | 218,39 € |
2027 mit dem Zusatzbeitrag von 2026 gerechnet, ohne Umlagen und Unfallversicherung. Mit der geplanten Pauschsteuer von 5 % wären es 237,38 €.
Allein der neue Satz kostet 27,14 € mehr im Monat, wenn der Verdienst bei 603 € bleibt. An deinem Netto ändert das nichts. Im Privathaushalt bleibt es bei 5 % (§ 249b Satz 2 SGB V).
Rentenversicherung: Pflicht mit Befreiung
Der Minijob bleibt 2027 rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, im Privathaushalt 5 %, du den Rest bis zum vollen Beitrag von 18,6 %: 3,6 % oder im Privathaushalt 13,6 % (§ 168 Abs. 1 Nr. 1b und 1c SGB VI). Bei 633 € sind das 22,79 € beziehungsweise 86,09 € im Monat. Unter 175 € Verdienst ist dein Anteil höher, weil mindestens 175 € zählen. Der Rentenbeitragssatz für 2027 steht noch nicht fest. Ändert er sich, ändert sich nur dein Anteil.
Mit einem Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Das gilt für die ganze Dauer des Jobs, bei mehreren Minijobs für alle, und eine Befreiung aus 2026 gilt 2027 weiter. Dir fehlen dann aber Pflichtbeitragszeiten, etwa für die Erwerbsminderungsrente und die staatlich geförderte Altersvorsorge.
Werden Minijobs 2027 abgeschafft?
Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die Befreiung von der Rentenversicherung zu streichen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen, mit Ausnahmen nur für Schülerinnen und Schüler (Empfehlung 26). Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 vereinbart, die Empfehlungen in einem Gesetzespaket umzusetzen, das der Bundestag bis Ende 2026 verabschieden soll.
Einen Gesetzentwurf dazu gibt es bisher nicht (Stand: 22. Oktober 2026). Ob und ab wann sich am Minijob etwas ändert, ist offen.
Pflegeversicherung: 2027 noch beitragsfrei
Zur Pflegeversicherung zahlt im Minijob niemand Beiträge, weil die Pflicht dort der Krankenversicherung folgt (§ 20 SGB XI). Das bleibt 2027 so. Der erste Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom Juni 2026 sah einen Arbeitgeberbeitrag noch ab 2027 vor. Im Gesetzentwurf, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, steht der 1. Januar 2028: Gewerbliche Arbeitgeber sollen dann den allgemeinen Beitragssatz zahlen, heute 3,6 %, Privathaushalte einen niedrigeren Satz. Beschlossen ist das nicht.
Minijob versteuern: 2 % Pauschsteuer, 5 % geplant
Meist versteuert der Arbeitgeber den Minijob pauschal mit 2 %, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer inklusive (§ 40a Abs. 2 EStG). In der Regel trägt er die Steuer selbst, nur bei vereinbartem Bruttolohn darf er sie vom Verdienst abziehen. In deine Steuererklärung gehört der pauschal versteuerte Minijob nicht (§ 40 Abs. 3 EStG).
Rechnet der Arbeitgeber nach deiner Steuerklasse ab, fällt in den Klassen I bis IV bei einem Minijob allein in der Regel keine Lohnsteuer an, in V und VI schon. Beim zweiten Minijob neben einem Hauptjob ist pauschal nur 20 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer möglich (§ 40a Abs. 2a EStG).
Geplant ist eine Pauschsteuer von 5 % ab 2027 (Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, BT-Drs. 21/8235). Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten, beschlossen ist er nicht, auch der Bundesrat muss zustimmen. Bei 633 € wären es 31,65 € statt 12,66 € im Monat, also 18,99 € mehr. Das beträfe auch den Privathaushalt, weil § 40a Abs. 2 EStG beide Arten von Minijobs erfasst.
Midijob: Übergangsbereich ab 633,01 €
Verdienst du regelmäßig mehr als 633 €, liegt dein Job bis 2.000 € im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Dann bist du voll sozialversichert. Dein Beitrag beginnt knapp über der Grenze bei fast null und steigt bis 2.000 € auf den vollen Anteil.
Verdienst du 2026 zwischen 603,01 € und 633 € und bleibt es dabei, wird dein Job am 1. Januar zum Minijob. Der Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse ab und bei der Minijob-Zentrale an. Kläre vorher, ob du in die Familienversicherung kommst. Sonst läuft deine Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft weiter, den Beitrag zahlst du selbst (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Für Arbeitgeber wird der untere Midijob-Bereich teurer: Der Faktor F richtet sich ab 2027 nach der neuen Kranken- und Rentenpauschale des Minijobs statt nach festen 28 % (§ 20 Abs. 2a SGB IV n. F.). Dein eigener Anteil hängt nicht an diesem Faktor.
Was du jetzt tun solltest
Als Minijobber
- Bekommst du den Mindestlohn, muss es ab Januar mindestens 14,60 € je Stunde sein. Bei festem Monatslohn heißt das mehr Geld oder weniger Stunden: Für 603 € sind dann höchstens 41,3 Stunden erlaubt.
- Rechne nach, ob dein Jahresverdienst mit festen Sonderzahlungen bei höchstens 7.596 € bleibt.
Als Arbeitgeber
- Stundenlöhne zum 1. Januar auf mindestens 14,60 € anheben, Verträge mit festem Monatslohn prüfen.
- Für gesetzlich versicherte Minijobber die höhere Krankenversicherungs-Pauschale einplanen.
- Midijobs bis 633 € zum Jahreswechsel bei der Krankenkasse ab- und bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Häufige Fragen
Bekomme ich 2027 automatisch mehr Lohn im Minijob?
Liegt dein Stundenlohn unter 14,60 €, ja: Ab 1. Januar 2027 muss jede Arbeitsstunde mindestens so bezahlt werden, auch im Minijob. Liegt er darüber, muss der Arbeitgeber nichts ändern. Ausnahmen gelten etwa für Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und für Auszubildende (§ 22 MiLoG).
Darf ich 2027 mehrere Minijobs haben?
Ja. Ohne Hauptjob werden sie zusammengerechnet, die Summe darf 633 € im Monat nicht übersteigen. Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der zuerst aufgenommene ein Minijob. Jeder weitere ist in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung beitragspflichtig (§ 8 Abs. 2 SGB IV).
Bleibe ich mit Minijob 2027 familienversichert?
Ja, wenn die übrigen Voraussetzungen stimmen. Mit einem Minijob darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen bis zur Minijob-Grenze reichen, 2027 also bis 633 € im Monat (§ 10 Abs. 1 SGB V). Andere Einkünfte, etwa Mieteinnahmen, zählen mit.
Was gilt 2027 für Rentner mit Minijob?
Neben einer Altersrente darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Ab der Regelaltersgrenze mit voller Altersrente bist du im Minijob rentenversicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem (§ 5 Abs. 4, § 172 Abs. 3 SGB VI). Verzichtest du gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit, zahlst du deinen Anteil und erhöhst damit deine Rente.
Kann ich meine Haushaltshilfe 2027 weiter von der Steuer absetzen?
Ja. Für einen Minijob im Privathaushalt sinkt deine Einkommensteuer um 20 % der Kosten, höchstens um 510 € im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG). Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 kürzt nur den Bonus für Handwerkerleistungen.