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Wo die Kosten stecken
Was dich dein Konto gekostet hat, musst du nicht schätzen. Deine Bank muss dir mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Entgeltaufstellung schicken, mit allen Gebühren und den Zinsen für Überziehungen (§§ 10 und 11 Zahlungskontengesetz). Meist findest du sie im Postfach des Onlinebankings.
- Kontoführung: 12 × 5,90 €
- 70,80 €
- Girocard
- 12,00 €
- Abhebungen an fremden Automaten, Belege
- 20,00 €
- Dispozinsen: 11,5 % auf durchschnittlich 1.000 €
- 115,00 €
- Kosten im Jahr
- 217,80 €
Die Grundgebühr fällt auf, weil sie jeden Monat abgebucht wird. Bei vielen Konten ist aber der Dispo der größere Posten. Wer den Dispo regelmäßig nutzt, spart mit einem günstigen Dispozins oft mehr als mit einem Konto ohne Grundgebühr. Achte beim Vergleich auch auf Bedingungen: Manche Konten sind nur mit regelmäßigem Geldeingang kostenlos, manche berechnen die Girocard extra.
Konten vergleichen: Entgeltinformation, Aufstellung, BaFin
Drei Unterlagen schreibt das Zahlungskontengesetz vor, und alle sind kostenlos. Vor dem Vertrag bekommst du die Entgeltinformation mit den Preisen für alle Dienste rund ums Konto (§ 5 ZKG). Einmal im Jahr und beim Kündigen schickt dir die Bank die Entgeltaufstellung: alles, was du tatsächlich bezahlt hast, dazu Dispozins und Guthabenzins (§ 10 ZKG). Mit ihr trägst du deine echten Kosten in den Rechner ein.
Für den Vergleich betreibt die BaFin seit dem 15. Januar 2025 die gesetzliche Vergleichswebsite unter kontenvergleich.bafin.de (§ 16 ZKG). Alle Banken müssen ihr Entgelte, Filialnetz, Geldautomatennetz und die Zinsen für Dispo und geduldete Überziehung melden, Änderungen binnen drei Geschäftstagen (§ 17 ZKG). Die Seite ist werbefrei und zeigt auch Basiskonten und Angebote für Junge und Studierende.
- Eigene Nutzung notierenWie viele Überweisungen, Karten, Abhebungen an fremden Automaten und wie oft im Dispo?
- Kandidaten suchenIm BaFin-Kontenvergleich nach diesem Profil filtern.
- NachrechnenGrundpreis, Karten und Posten im Rechner oben eintragen, mit deinem Dispo.
- Bedingungen prüfenGilt ein kostenloses Konto nur mit Mindesteingang? Dann zählt, ob dein Gehalt reicht.
Dispo oder Ratenkredit
Im August 2026 lag der Durchschnittszins neuer Überziehungskredite an private Haushalte laut Bundesbank bei 9,39 %, darin stecken auch geduldete Überziehungen und Kreditkartenkredite. Neue Konsumentenkredite mit über einem bis fünf Jahren Zinsbindung kosteten effektiv 7,53 %. Deinen eigenen Dispozins nennt der Preisaushang deiner Bank, er kann deutlich vom Durchschnitt abweichen. Wer dauerhaft im Minus ist, zahlt jedes Jahr Zinsen, ohne die Schuld zu verkleinern.
| Dauerhaft im Minus | Dispo 9,39 % | Ratenkredit 7,53 % | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 500 € | 47 € | 38 € | 9 € |
| 1.000 € | 94 € | 75 € | 19 € |
| 3.000 € | 282 € | 226 € | 56 € |
| 5.000 € | 470 € | 377 € | 93 € |
Zinsen im ersten Jahr auf denselben Betrag, Durchschnittszinsen der Bundesbank, August 2026. Beim Ratenkredit sinkt die Schuld mit jeder Rate, die Zinsen danach ebenso.
Nutzt du den Dispo ein halbes Jahr lang ununterbrochen und im Schnitt zu mehr als 75 % des Rahmens, muss dir die Bank eine Beratung über günstigere Alternativen anbieten (§ 504a BGB). Überziehst du über den Rahmen hinaus, ist das eine geduldete Überziehung, für die oft ein höherer Zins gilt. Ihn muss die Bank dir im Vertrag nennen (§ 505 BGB).
Kontowechsel: Die neue Bank hilft
Den Umzug von Daueraufträgen, Lastschriften und Gehaltseingang musst du nicht selbst organisieren. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet die Banken zur Kontenwechselhilfe (§§ 20 bis 30 ZKG):
- Du unterschreibst bei der neuen Bank eine Ermächtigung und legst fest, was umziehen soll und ab wann.
- Die neue Bank fordert binnen zwei Geschäftstagen die Daten bei der alten an.
- Die alte Bank schickt binnen fünf Geschäftstagen die Liste der Daueraufträge, Lastschriftmandate und regelmäßigen Eingänge der letzten 13 Monate.
- Die neue Bank richtet die Daueraufträge ein und informiert auf Wunsch die Zahlungspartner, etwa Arbeitgeber, Vermieter und Versicherungen.
Lass das alte Konto ein, zwei Monate parallel laufen. So fängst du Zahlungen ab, die noch an die alte IBAN gehen, etwa von Stellen, die du beim Wechsel vergessen hast.
Wenn die Bank die Gebühren erhöht
Früher galt Schweigen als Zustimmung: Die Bank kündigte neue Preise an, und wer nicht widersprach, zahlte sie. Diese Klausel hat der Bundesgerichtshof gekippt (Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20). Für höhere Gebühren braucht die Bank seitdem deine ausdrückliche Zustimmung.
Stimmst du nicht zu, darf die Bank dir allerdings mit mindestens zwei Monaten Frist kündigen, wenn der Vertrag das vorsieht (§ 675h Abs. 2 BGB). Kommt eine Preiserhöhung, ist das der richtige Moment, mit dem Rechner oben ein anderes Konto durchzurechnen.
Basiskonto und P-Konto
Jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat Anspruch auf ein Basiskonto, auch ohne festen Wohnsitz, als Asylsuchender oder mit Schufa-Einträgen (§ 31 ZKG). Die Bank muss es binnen zehn Geschäftstagen anbieten. Das Entgelt muss angemessen sein. Ein Basiskonto für 8,99 € im Monat plus Zusatzgebühren hat der Bundesgerichtshof als zu teuer beanstandet, weil die Bank ihren Mehraufwand allein auf diese Kunden abwälzte (Urteil vom 30.06.2020, XI ZR 119/19).
Droht eine Pfändung, kannst du jedes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, auch wenn es im Minus ist (§ 850k ZPO). Dann bleiben im Monat 1.590 € geschützt, mit einer Bescheinigung für Unterhaltspflichten oder Kindergeld mehr. Was du in einem Monat nicht verbrauchst, bleibt in den drei folgenden Monaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO). Ein P-Konto läuft nur auf Guthabenbasis, einen Dispo gibt es nicht. Teurer als ein vergleichbares normales Konto darf es nicht sein (BGH, Urteil vom 13.11.2012, XI ZR 500/11).
Häufige Fragen
Wo finde ich einen neutralen Kontovergleich?
Bekomme ich Zinsen auf mein Guthaben?
Girocard, Debitkarte, Kreditkarte: Was ist der Unterschied?
Ist mein Geld auf dem Girokonto sicher, wenn die Bank pleitegeht?
Wie viele Girokonten darf ich haben?
Kostet es etwas, das alte Konto zu kündigen?
Darf die Bank mein Konto einfach kündigen?
Quellen
- BaFin: Kontenvergleich: Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, seit 15. Januar 2025 kontenvergleich.bafin.de
- Bundesfinanzministerium, Monatsbericht April 2025: Start und Umfang des BaFin-Kontenvergleichs bundesfinanzministerium.de
- §§ 5, 10, 16, 17 ZKG: Entgeltinformation, Entgeltaufstellung, Vergleichswebsite gesetze-im-internet.de
- Zahlungskontengesetz: Entgeltaufstellung, Kontowechselhilfe, Basiskonto gesetze-im-internet.de
- § 504a BGB: Beratungspflicht bei dauerhaftem Dispo gesetze-im-internet.de
- § 850k ZPO: Pfändungsschutzkonto gesetze-im-internet.de
- BGH, Pressemitteilung zu XI ZR 26/20: Gebührenerhöhung nur mit Zustimmung bundesgerichtshof.de
- Bundesbank: MFI-Zinsstatistik: Revolvierende und Überziehungskredite, Konsumentenkredite nach Zinsbindung (Effektivzinsen), Stand August 2026 bundesbank.de