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Erbschein-Kosten-Rechner 2026

Ein Erbschein kostet zwei Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz: eine für das Verfahren und eine für die eidesstattliche Versicherung. Beide richten sich nach dem Nachlass abzüglich der Schulden des Verstorbenen. Bei 100.000 € sind es 546,00 € beim Nachlassgericht. Oft geht es auch ganz ohne Erbschein.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Erbschein-Kosten-Rechner

Kosten des Erbscheins

546,00 €

Geschäftswert 100.000 € · einfache Gebühr 273,00 €

Das Nachlassgericht nimmt eine Gebühr für das Verfahren und eine für die eidesstattliche Versicherung. Zusammen 546,00 €.

Nachlassgericht
546,00 €
Notar
0,00 €
vom Geschäftswert
0,55 %

So setzen sich die Kosten zusammen

Erbscheinsverfahren, 1,0 Gebühr (KV 12210)273,00 €
Eidesstattliche Versicherung, 1,0 Gebühr (KV 23300)273,00 €
Zusammen546,00 €

Oft geht es ohne · Gibt es ein notarielles Testament, genügt fürs Grundbuch meist das Testament mit dem Eröffnungsprotokoll (§ 35 GBO). Auch Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen, wenn das Erbrecht anders klar belegt ist (BGH, XI ZR 401/12). Die Umschreibung im Grundbuch ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht.

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Gebühren im Überblick
  3. Kosten nach Nachlasswert
  4. Ohne Erbschein erben
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen

Erbschein-Kosten berechnen: So wird gerechnet

  1. GeschäftswertWert des Nachlasses am Todestag minus die Schulden des Verstorbenen (§ 40 Abs. 1 GNotKG). Für einen Teilerbschein zählt nur der eigene Erbteil.
  2. Einfache GebührAus der Tabelle B des GNotKG ablesen (§ 34). Sie steigt mit dem Wert in Stufen.
  3. Zwei GebührenDas Nachlassgericht nimmt für das Verfahren 1,0 Gebühr (KV 12210) und für die eidesstattliche Versicherung noch einmal 1,0 (KV 23300). Gibst du die Versicherung beim Notar ab, berechnet er diese Gebühr mit Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechenweg 100.000 € Nachlass, Versicherung beim Nachlassgericht
Nachlass minus Schulden des Verstorbenen
100.000 €
Einfache Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG)
273,00 €
Erbscheinsverfahren, 1,0 (KV 12210)
273,00 €
Eidesstattliche Versicherung beim Gericht, 1,0 (KV 23300)
273,00 €
Erbschein zusammen
546,00 €

Gebühren im Überblick

PostenWertGrundlage
GeschäftswertNachlass minus Schulden des Verstorbenen, nicht minus Pflichtteile oder Vermächtnisse§ 40 Abs. 1 GNotKG
Teilerbscheinnur der eigene Erbteil zählt§ 40 Abs. 2 GNotKG
Erbscheinsverfahren1,0 GebührKV 12210 GNotKG
Eidesstattliche Versicherung1,0 GebührKV 23300 GNotKG
GebührentabelleTabelle B§ 34 GNotKG
Beim Notar zusätzlichAuslagen bis 20 €, 19 % UmsatzsteuerKV 32005, 32014
Eröffnung eines Testaments109 €KV 12101 GNotKG
Versicherung erlassennur die Gebühr für das Verfahren§ 352 Abs. 3 Satz 4 FamFG
Weiterer Miterbe tritt der Versicherung beiweitere Gebühr nach seinem Anteil§ 40 Abs. 2 Satz 2 GNotKG
Antrag zurückgenommen0,3 Gebühr, höchstens 218 €KV 12211 GNotKG
Antrag abgelehnt0,5 Gebühr, höchstens 436 €KV 12212 GNotKG
Grundbuchberichtigunggebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren eingehtKV 14110 Anm. 1

Gerichts- und Notarkostengesetz, Stand 2026.

Erbschein-Kosten nach Nachlasswert: Tabelle

Nachlass minus SchuldenEinfache GebührErbschein beim GerichtVersicherung beim Notar
10.000 €75,00 €150,00 €182,10 €
25.000 €115,00 €230,00 €275,65 €
50.000 €165,00 €330,00 €385,15 €
100.000 €273,00 €546,00 €621,67 €
150.000 €354,00 €708,00 €799,06 €
200.000 €435,00 €870,00 €976,45 €
300.000 €635,00 €1.270,00 €1.414,45 €
500.000 €935,00 €1.870,00 €2.071,45 €
750.000 €1.335,00 €2.670,00 €2.947,45 €
1.000.000 €1.735,00 €3.470,00 €3.823,45 €

Ohne Eröffnung eines Testaments (109 €) und ohne Auslagen für Urkunden. Spalte Notar: eine Gebühr beim Gericht, eine beim Notar mit Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer.

Ohne Erbschein erben: wann es reicht

Den Erbschein braucht, wer sein Erbrecht nachweisen muss und keinen anderen Beleg hat. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügt fürs Grundbuch in der Regel die Urkunde mit dem Protokoll über die Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO). Die Eröffnung kostet 109 € und fällt bei jedem Testament ohnehin an.

Auch Banken dürfen nicht in jedem Fall auf einem Erbschein bestehen. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Klauseln gekippt (Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12) und entschieden, dass auch ein eröffnetes handschriftliches Testament reichen kann, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt (Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15). Viele Banken akzeptieren außerdem eine Vollmacht über den Tod hinaus.

Grundbuch nicht vergessen Gehört eine Immobilie zum Nachlass, ist die Umschreibung auf die Erben gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (KV 14110 Anm. 1). Mehr zu den Grundbuchkosten steht im Notarkosten-Rechner.

Häufige Fragen

Was kostet ein Erbschein?
Zwei Gebühren nach Tabelle B des GNotKG: eine für das Verfahren beim Nachlassgericht und eine für die eidesstattliche Versicherung. Bei 100.000 € Nachlass sind das je 273,00 €, zusammen 546,00 €. Gibst du die Versicherung beim Notar ab, kommen Auslagen und Umsatzsteuer dazu, dann sind es 621,67 €.
Wonach richten sich die Kosten?
Nach dem Wert des Nachlasses beim Erbfall, abzüglich der Schulden, die vom Verstorbenen stammen (§ 40 Abs. 1 GNotKG). Was erst mit dem Erbfall entsteht, wird nicht abgezogen: Kosten der Beerdigung, Pflichtteile, Vermächtnisse und Kosten der Nachlassabwicklung. Immobilien zählen mit dem Verkehrswert, Konten mit dem Stand am Todestag.
Wer zahlt den Erbschein?
Wer ihn beantragt (§ 22 Abs. 1 GNotKG). Nach dem Bundesgerichtshof sind die Kosten eigene Schulden des Antragstellers, keine Nachlassverbindlichkeiten (Urteil vom 7. Oktober 2020, IV ZR 69/20). Miterben können vereinbaren, sie aus dem Nachlass zu bezahlen. Wer ohne eine solche Absprache beantragt, kann von den anderen in der Regel nichts zurückverlangen. Bei der Erbschaftsteuer zählen sie zu den Kosten der Nachlassregelung. Ohne Nachweis gilt dafür zusammen mit den Bestattungskosten eine Pauschale von 15.000 € je Erbfall, höhere Kosten musst du belegen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).
Brauche ich überhaupt einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, reicht fürs Grundbuch meist die Urkunde mit dem Eröffnungsprotokoll (§ 35 Abs. 1 GBO). Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen (BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12), sogar ein eröffnetes handschriftliches Testament kann genügen, wenn es eindeutig ist (BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15). Für eine Immobilie ohne notarielles Testament führt am Erbschein meist kein Weg vorbei.
Ist ein Teilerbschein günstiger?
Ja, er bescheinigt nur dein Erbrecht, und der Geschäftswert richtet sich nach deinem Anteil (§ 40 Abs. 2 GNotKG). Bei einer Hälfte von 100.000 € kostet er 330,00 € statt 546,00 €. Weil die Tabelle flacher wird, ist er aber mehr als halb so teuer wie der gemeinschaftliche Erbschein.
Müssen alle Miterben die eidesstattliche Versicherung abgeben?
Grundsätzlich ja, das Nachlassgericht kann aber die Versicherung eines oder mehrerer Erben genügen lassen (§ 352a Abs. 4 FamFG). Hält es sie für unnötig, kann es sie ganz erlassen, dann fällt nur die Gebühr für das Verfahren an (§ 352 Abs. 3 Satz 4 FamFG). Tritt ein weiterer Miterbe einer schon beurkundeten Versicherung bei, kostet das eine weitere Gebühr nach seinem Anteil (§ 40 Abs. 2 Satz 2 GNotKG), bei der Hälfte von 100.000 € sind das 165,00 €.
Was kostet es, wenn der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird?
Weniger als der Erbschein. Wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,3, höchstens 218 € (KV 12211 GNotKG). Endet das Verfahren ohne Erbschein, etwa weil das Gericht den Antrag ablehnt, sind es 0,5, höchstens 436 € (KV 12212). Bei 100.000 € Nachlass also 81,90 € oder 136,50 € statt 273,00 €. Die Gebühr für eine schon abgegebene eidesstattliche Versicherung bleibt.
Was kostet ein Europäisches Nachlasszeugnis?
Dasselbe wie ein Erbschein, die Gebühr steht in derselben Nummer (KV 12210 GNotKG). Brauchst du beides, etwa für ein Konto im Ausland, wird die schon gezahlte Gebühr zu 75 % angerechnet, solange sich Erbschein und Zeugnis nicht widersprechen (KV 12210 Anm. 2).

Quellen

  1. § 40 GNotKG: Geschäftswert beim Erbschein: Nachlass minus Erblasserschulden, Teilerbschein, Beitritt; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 34 GNotKG: Gebührentabelle B: Wertgebühren gesetze-im-internet.de
  3. Kostenverzeichnis zum GNotKG: KV 12101, 12210 bis 12212, 23300, 32005, 32014, 14110 gesetze-im-internet.de
  4. §§ 352, 352a FamFG: Eidesstattliche Versicherung, Erlass, mehrere Erben gesetze-im-internet.de
  5. BGH, Urteil vom 07.10.2020, IV ZR 69/20: Erbscheinskosten sind Eigenschulden des Antragstellers dejure.org
  6. § 35 GBO: Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt gesetze-im-internet.de
  7. BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12: Erbscheinsklausel in Banken-AGB unwirksam bundesgerichtshof.de
  8. BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15: Eröffnetes eigenhändiges Testament als Nachweis bundesgerichtshof.de

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