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Kündigungsfristen nach § 622 BGB
| Situation | Frist |
|---|---|
| Arbeitnehmer kündigt | vier Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Probezeit, beide Seiten | zwei Wochen, zu jedem Tag |
| Arbeitgeber kündigt, weniger als 2 Jahre | vier Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Arbeitgeber kündigt, ab 2 Jahren | ein Monat zum Monatsende |
| Arbeitgeber kündigt, ab 5 Jahren | zwei Monate zum Monatsende |
| Arbeitgeber kündigt, ab 8 Jahren | drei Monate zum Monatsende |
| Arbeitgeber kündigt, ab 10 Jahren | vier Monate zum Monatsende |
| Arbeitgeber kündigt, ab 12 Jahren | fünf Monate zum Monatsende |
| Arbeitgeber kündigt, ab 15 Jahren | sechs Monate zum Monatsende |
| Arbeitgeber kündigt, ab 20 Jahren | sieben Monate zum Monatsende |
Tarifverträge dürfen andere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB), Arbeitsverträge nur längere, und die Frist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die für den Arbeitgeber (Abs. 5 und 6).
Kündigungsfrist berechnen: So wird gerechnet
- ZugangDie Frist hängt am Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt. Ein Brief ist zugegangen, sobald er im Briefkasten liegt und mit der Leerung zu rechnen ist.
- FristbeginnDer Tag des Zugangs zählt nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB).
- FristendeVier Wochen enden am gleichen Wochentag, Monate am gleichen Tag des Monats, fehlt der Tag, am Monatsletzten (§ 188 Abs. 2 und 3 BGB).
- EndterminBei der Grundfrist geht es weiter zum nächsten 15. oder Monatsletzten, bei Monatsfristen zum Monatsende. Wochenenden und Feiertage verschieben nichts.
- Kündigung geht zu
- 15.10.2026
- Frist beginnt am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB)
- 16.10.2026
- Vier Wochen später (§ 188 Abs. 2 BGB)
- 12.11.2026
- Nächster 15. oder Monatsletzter
- 15.11.2026
- Im Betrieb seit 1. März 2020, beim Zugang 6 volle Jahre
- zwei Monate zum Monatsende
- Zugang 15.10.2026 plus zwei Monate
- 15.12.2026
- Ende des Monats
- 31.12.2026
Nach mehr als zwölf Jahren im Betrieb wären es fünf Monate, das Arbeitsverhältnis endete dann am 31. März 2027.
Bis wann die Kündigung zugehen muss
Für ein bestimmtes Ende zählt der späteste Tag, an dem die Kündigung noch zugehen darf. Bei der Grundfrist sind das genau vier Wochen vorher, bei einem Monat zum Monatsende der letzte Tag des Vormonats.
| Gewünschtes Ende | Grundfrist: Zugang bis | Ein Monat: Zugang bis |
|---|---|---|
| 15.11.2026 | 18.10.2026 | – |
| 30.11.2026 | 02.11.2026 | 31.10.2026 |
| 15.12.2026 | 17.11.2026 | – |
| 31.12.2026 | 03.12.2026 | 30.11.2026 |
| 15.01.2027 | 18.12.2026 | – |
| 31.01.2027 | 03.01.2027 | 31.12.2026 |
| 15.02.2027 | 18.01.2027 | – |
| 28.02.2027 | 31.01.2027 | 31.01.2027 |
| 15.03.2027 | 15.02.2027 | – |
| 31.03.2027 | 03.03.2027 | 28.02.2027 |
| 15.04.2027 | 18.03.2027 | – |
| 30.04.2027 | 02.04.2027 | 31.03.2027 |
Monatsfristen enden nur zum Monatsende, deshalb gibt es für den 15. keinen Wert.
Probezeit, Ausbildung und andere Sonderfälle
- Probezeit: zwei Wochen zu jedem Tag, während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Ausbildung: In der Probezeit dürfen beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Danach kann der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen, Azubis mit vier Wochen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Immer schriftlich, nach der Probezeit mit Gründen (§ 22 BBiG).
- Kleinbetrieb und Aushilfe: Bei höchstens 20 Beschäftigten darf der Vertrag vier Wochen ohne festen Endtermin vorsehen, bei einer Aushilfe für bis zu drei Monate sogar kürzer (§ 622 Abs. 5 BGB).
- Insolvenz: Der Insolvenzverwalter und die Beschäftigten können mit höchstens drei Monate zum Monatsende kündigen, auch wenn sonst eine längere Frist gälte (§ 113 InsO). Für ausgefallenen Lohn gibt es Insolvenzgeld.
- Schwerbehinderte: Nach den ersten sechs Monaten braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts, die Frist beträgt mindestens vier Wochen (§§ 168, 169, 173 SGB IX).
- Fristlos: Nur aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung bis zum Fristende unzumutbar ist (§ 626 BGB).
Nach der Kündigung: Fristen, die du kennen musst
Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, liegt das Ende näher, binnen drei Tagen (§ 38 SGB III). Wer zu spät kommt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Willst du gegen eine Kündigung des Arbeitgebers vorgehen, muss die Klage binnen drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht sein (§ 4 KSchG).
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Welche Kündigungsfrist gilt nach 5, 10 oder 20 Jahren?
Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
Bis wann muss die Kündigung zum Monatsende da sein?
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Kann ich per E-Mail kündigen?
Was muss ich nach einer Kündigung tun?
Quellen
- § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen: Grundfrist, Staffel, Probezeit; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 623 BGB: Schriftform der Kündigung: elektronische Form ausgeschlossen gesetze-im-internet.de
- §§ 187 und 188 BGB: Fristbeginn und Fristende: Zugangstag zählt nicht, Monatsende gesetze-im-internet.de
- § 22 BBiG: Kündigung in der Ausbildung: Probezeit ohne Frist, danach vier Wochen für Azubis gesetze-im-internet.de
- § 113 InsO: Kündigung in der Insolvenz: höchstens drei Monate zum Monatsende gesetze-im-internet.de
- §§ 168, 169, 173 SGB IX: Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamts, mindestens vier Wochen gesetze-im-internet.de
- § 626 BGB: Fristlose Kündigung: wichtiger Grund gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB III: Arbeitsuchendmeldung: drei Monate vorher oder binnen drei Tagen gesetze-im-internet.de
- § 4 KSchG: Klagefrist: drei Wochen nach Zugang gesetze-im-internet.de
- § 159 SGB III: Sperrzeit: zwölf Wochen bei Arbeitsaufgabe gesetze-im-internet.de