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Kündigungsfrist-Rechner

Kündigst du selbst, gilt eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, wird sie mit den Jahren im Betrieb länger, nach zwei Jahren ein Monat, nach 20 Jahren sieben Monate, jeweils zum Monatsende (§ 622 BGB). In der Probezeit sind es zwei Wochen. Der Rechner zeigt den letzten Arbeitstag und bis wann die Kündigung zugehen muss.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Kündigungsfrist-Rechner

Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses

15.11.2026

Sonntag, 15. November 2026 · vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)

Kündigst du, gilt als Frist: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Bei Zugang am 15.10.2026 endet das Arbeitsverhältnis am Sonntag, 15. November 2026. Für dieses Ende reicht ein Zugang bis 18.10.2026.

Im Betrieb
6 Jahre
Arbeitsuchend melden bis
18.10.2026
Klage einreichen bis
–

Fristen für den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB

Im Betrieb seitFrist zum Monatsende
weniger als 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahrenein Monat
5 Jahrenzwei Monate
8 Jahrendrei Monate
10 Jahrenvier Monate
12 Jahrenfünf Monate
15 Jahrensechs Monate
20 Jahrensieben Monate

Kündigst du selbst, gelten vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange du schon dabei bist, wenn der Vertrag nichts Längeres regelt.

Nur schriftlich · Eine Kündigung braucht Papier und eine eigenhändige Unterschrift, E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB). Fällt das Ende auf ein Wochenende, verschiebt es sich nicht. Endet dein Arbeitsverhältnis, musst du dich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden, bei kürzerer Frist binnen drei Tagen (§ 38 SGB III).

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Auf dieser Seite
  1. Fristen nach § 622 BGB
  2. So wird gerechnet
  3. Bis wann sie zugehen muss
  4. Probezeit, Ausbildung, Sonderfälle
  5. Nach der Kündigung
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Kündigungsfristen nach § 622 BGB

SituationFrist
Arbeitnehmer kündigtvier Wochen zum 15. oder Monatsende
Probezeit, beide Seitenzwei Wochen, zu jedem Tag
Arbeitgeber kündigt, weniger als 2 Jahrevier Wochen zum 15. oder Monatsende
Arbeitgeber kündigt, ab 2 Jahrenein Monat zum Monatsende
Arbeitgeber kündigt, ab 5 Jahrenzwei Monate zum Monatsende
Arbeitgeber kündigt, ab 8 Jahrendrei Monate zum Monatsende
Arbeitgeber kündigt, ab 10 Jahrenvier Monate zum Monatsende
Arbeitgeber kündigt, ab 12 Jahrenfünf Monate zum Monatsende
Arbeitgeber kündigt, ab 15 Jahrensechs Monate zum Monatsende
Arbeitgeber kündigt, ab 20 Jahrensieben Monate zum Monatsende

Tarifverträge dürfen andere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB), Arbeitsverträge nur längere, und die Frist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die für den Arbeitgeber (Abs. 5 und 6).

Kündigungsfrist berechnen: So wird gerechnet

  1. ZugangDie Frist hängt am Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt. Ein Brief ist zugegangen, sobald er im Briefkasten liegt und mit der Leerung zu rechnen ist.
  2. FristbeginnDer Tag des Zugangs zählt nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB).
  3. FristendeVier Wochen enden am gleichen Wochentag, Monate am gleichen Tag des Monats, fehlt der Tag, am Monatsletzten (§ 188 Abs. 2 und 3 BGB).
  4. EndterminBei der Grundfrist geht es weiter zum nächsten 15. oder Monatsletzten, bei Monatsfristen zum Monatsende. Wochenenden und Feiertage verschieben nichts.
Rechenweg Du kündigst, Zugang am 15. Oktober 2026
Kündigung geht zu
15.10.2026
Frist beginnt am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB)
16.10.2026
Vier Wochen später (§ 188 Abs. 2 BGB)
12.11.2026
Nächster 15. oder Monatsletzter
15.11.2026
Rechenweg Der Arbeitgeber kündigt, Zugang am 15. Oktober 2026
Im Betrieb seit 1. März 2020, beim Zugang 6 volle Jahre
zwei Monate zum Monatsende
Zugang 15.10.2026 plus zwei Monate
15.12.2026
Ende des Monats
31.12.2026

Nach mehr als zwölf Jahren im Betrieb wären es fünf Monate, das Arbeitsverhältnis endete dann am 31. März 2027.

Bis wann die Kündigung zugehen muss

Für ein bestimmtes Ende zählt der späteste Tag, an dem die Kündigung noch zugehen darf. Bei der Grundfrist sind das genau vier Wochen vorher, bei einem Monat zum Monatsende der letzte Tag des Vormonats.

Gewünschtes EndeGrundfrist: Zugang bisEin Monat: Zugang bis
15.11.202618.10.2026–
30.11.202602.11.202631.10.2026
15.12.202617.11.2026–
31.12.202603.12.202630.11.2026
15.01.202718.12.2026–
31.01.202703.01.202731.12.2026
15.02.202718.01.2027–
28.02.202731.01.202731.01.2027
15.03.202715.02.2027–
31.03.202703.03.202728.02.2027
15.04.202718.03.2027–
30.04.202702.04.202731.03.2027

Monatsfristen enden nur zum Monatsende, deshalb gibt es für den 15. keinen Wert.

Probezeit, Ausbildung und andere Sonderfälle

  • Probezeit: zwei Wochen zu jedem Tag, während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB).
  • Ausbildung: In der Probezeit dürfen beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Danach kann der Betrieb nur aus wichtigem Grund kündigen, Azubis mit vier Wochen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Immer schriftlich, nach der Probezeit mit Gründen (§ 22 BBiG).
  • Kleinbetrieb und Aushilfe: Bei höchstens 20 Beschäftigten darf der Vertrag vier Wochen ohne festen Endtermin vorsehen, bei einer Aushilfe für bis zu drei Monate sogar kürzer (§ 622 Abs. 5 BGB).
  • Insolvenz: Der Insolvenzverwalter und die Beschäftigten können mit höchstens drei Monate zum Monatsende kündigen, auch wenn sonst eine längere Frist gälte (§ 113 InsO). Für ausgefallenen Lohn gibt es Insolvenzgeld.
  • Schwerbehinderte: Nach den ersten sechs Monaten braucht der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts, die Frist beträgt mindestens vier Wochen (§§ 168, 169, 173 SGB IX).
  • Fristlos: Nur aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung bis zum Fristende unzumutbar ist (§ 626 BGB).

Nach der Kündigung: Fristen, die du kennen musst

Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, liegt das Ende näher, binnen drei Tagen (§ 38 SGB III). Wer zu spät kommt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Willst du gegen eine Kündigung des Arbeitgebers vorgehen, muss die Klage binnen drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht sein (§ 4 KSchG).

Resturlaub und Abfindung Urlaub, den du bis zum Ende nicht mehr nehmen kannst, muss der Arbeitgeber auszahlen. Wie viel dir anteilig zusteht, zeigt der Urlaubsrechner. Was von einer Abfindung nach Steuern bleibt, rechnet der Abfindungsrechner.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), egal wie lange du schon im Betrieb bist. Die längeren Fristen aus Absatz 2 gelten nur für den Arbeitgeber, es sei denn, dein Vertrag verlängert auch deine Frist. Länger als die des Arbeitgebers darf sie nicht sein (Abs. 6).
Welche Kündigungsfrist gilt nach 5, 10 oder 20 Jahren?
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber: nach 5 Jahren zwei Monate, nach 10 Jahren vier, nach 20 Jahren sieben Monate, jeweils zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB). Es zählt die Zeit bis zum Zugang der Kündigung. Für dich als Arbeitnehmer bleibt es bei vier Wochen.
Wie berechne ich die Kündigungsfrist?
Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Vier Wochen später endet die Frist am gleichen Wochentag, danach kommt der nächste 15. oder Monatsletzte. Geht die Kündigung am 15. Oktober 2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis am 15. November 2026. Bei Monatsfristen zählst du die Monate ab dem Zugang und gehst zum Monatsende.
Bis wann muss die Kündigung zum Monatsende da sein?
Bei der Grundfrist spätestens vier Wochen vor dem Monatsletzten, für das Ende am 30. November also am 2. November 2026. Bei einem Monat zum Monatsende reicht der letzte Tag des Vormonats. Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen, zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt für eine vereinbarte Probezeit von höchstens sechs Monaten, für beide Seiten. Es reicht, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugeht, das Ende darf danach liegen. Bei Zugang am 15. Oktober 2026 ist das der 15. November 2026.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Fax, SMS oder eine eingescannte Unterschrift reichen nicht (§ 623 BGB). Eine solche Kündigung ist unwirksam.
Was muss ich nach einer Kündigung tun?
Arbeitsuchend melden, spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist binnen drei Tagen (§ 38 SGB III), sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers kannst du nur binnen drei Wochen nach Zugang klagen (§ 4 KSchG). Wer selbst kündigt, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3 SGB III).

Quellen

  1. § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen: Grundfrist, Staffel, Probezeit; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 623 BGB: Schriftform der Kündigung: elektronische Form ausgeschlossen gesetze-im-internet.de
  3. §§ 187 und 188 BGB: Fristbeginn und Fristende: Zugangstag zählt nicht, Monatsende gesetze-im-internet.de
  4. § 22 BBiG: Kündigung in der Ausbildung: Probezeit ohne Frist, danach vier Wochen für Azubis gesetze-im-internet.de
  5. § 113 InsO: Kündigung in der Insolvenz: höchstens drei Monate zum Monatsende gesetze-im-internet.de
  6. §§ 168, 169, 173 SGB IX: Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamts, mindestens vier Wochen gesetze-im-internet.de
  7. § 626 BGB: Fristlose Kündigung: wichtiger Grund gesetze-im-internet.de
  8. § 38 SGB III: Arbeitsuchendmeldung: drei Monate vorher oder binnen drei Tagen gesetze-im-internet.de
  9. § 4 KSchG: Klagefrist: drei Wochen nach Zugang gesetze-im-internet.de
  10. § 159 SGB III: Sperrzeit: zwölf Wochen bei Arbeitsaufgabe gesetze-im-internet.de

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