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Die wichtigsten Werte 2026
Die Steuerregeln hängen am Abschlussjahr deines Vertrags, der garantierte Zins ebenso. Diese Werte gelten 2026:
| Wert | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Höchstrechnungszins für neue Verträge | 1 % | § 2 DeckRV |
| Steuerpflichtiger Teil des Ertrags nach 12 Jahren und ab 62 (Abschluss bis 2011: ab 60) | 50 % | § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG |
| Abgeltungsteuer auf den ganzen Ertrag, sonst | 25 % plus Soli | § 32d Abs. 1 EStG |
| Sparer-Pauschbetrag, allein und zusammen veranlagt | 1.000 € / 2.000 € | § 20 Abs. 9 EStG |
| Höchstens vorab verrechnete Abschlusskosten (Zillmersatz) | 2,5 % der Beiträge | § 4 DeckRV |
| Widerrufsfrist für neue Verträge | 30 Tage | § 152 VVG |
| Laufende Verzinsung klassischer Rentenversicherungen, Branchenschnitt | 2,62 % | Assekurata, 4. März 2026 |
Der Höchstrechnungszins gilt für Verträge, die seit dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden. Ältere Verträge behalten ihren Zins für die ganze Laufzeit (§ 2 Abs. 2 DeckRV).
So wird die Auszahlung versteuert
Steuerpflichtig ist nie die ganze Auszahlung, sondern der Ertrag: Auszahlung minus Summe der Beiträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Wie viel davon zählt, hängt davon ab, wann du den Vertrag abgeschlossen hast.
| Abschluss | Steuerpflichtig | Steuersatz |
|---|---|---|
| bis Ende 2004 | nichts, wenn der Vertrag für mindestens 12 Jahre abgeschlossen war, du mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hast und der Todesfallschutz mindestens 60 % der Beiträge beträgt | keiner |
| 2005 bis 2011 | die Hälfte des Ertrags, wenn die Auszahlung nach 12 Jahren und nach deinem 60. Geburtstag kommt, sonst der ganze Ertrag | Hälfte: dein persönlicher Satz, ganzer Ertrag: 25 % Abgeltungsteuer |
| ab 2012 | dasselbe, die Hälfte aber erst nach deinem 62. Geburtstag | wie 2005 bis 2011 |
Altverträge nach altem Recht (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG). Kapitallebensversicherungen, die ab April 2009 abgeschlossen wurden, brauchen für die Hälfte außerdem einen Mindesttodesfallschutz, bei laufenden Beiträgen 50 % der Beitragssumme (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG). Für Rentenversicherungen gilt das nicht.
Die Hälfteregel bringt mehr, als der Name sagt. Die Hälfte wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG), und der Sparer-Pauschbetrag geht zuerst von ihr ab. Selbst mit dem Spitzensteuersatz von 45 % und Soli sind das höchstens 23,74 % des ganzen Ertrags. Die Abgeltungsteuer kostet mit Soli 26,38 %.
60.000 € Auszahlung, 45.000 € eingezahlt, dazu 30.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen. Ledig, ohne Kirchensteuer.
- Auszahlung
- 60.000,00 €
- eingezahlte Beiträge
- −45.000,00 €
- Ertrag
- 15.000,00 €
- davon steuerpflichtig: die Hälfte
- 7.500,00 €
- Sparer-Pauschbetrag
- −1.000,00 €
- zu versteuern
- 6.500,00 €
- Einkommensteuer nach deinem Tarif
- −1.905,00 €
- Auszahlung nach Steuer
- 58.095,00 €
Der Versicherer zieht zunächst 3.956,25 € ab, weil er die Kapitalertragsteuer immer auf den ganzen Ertrag berechnet (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Über die Steuererklärung kommen 2.051,25 € zurück.
Wie viel die Regel spart, hängt von deinem übrigen Einkommen ab. Für denselben Ertrag von 15.000 €:
| Übriges zu versteuerndes Einkommen | Hälfte, dein Satz | Ganzer Ertrag | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 0 € (nur die Auszahlung) | 0,00 € | 256,00 € | 256,00 € |
| 15.000 € | 1.510,00 € | 3.501,00 € | 1.991,00 € |
| 30.000 € | 1.905,00 € | 3.692,50 € | 1.787,50 € |
| 60.000 € | 2.581,00 € | 3.692,50 € | 1.111,50 € |
| 100.000 € | 3.054,87 € | 3.692,50 € | 637,63 € |
Ledig, ohne Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag noch frei. Beim ganzen Ertrag ist die Günstigerprüfung eingerechnet: Auf Antrag nimmt das Finanzamt deinen Satz, wenn er unter 25 % liegt (§ 32d Abs. 6 EStG).
In der Steuererklärung trägst du den vollen Ertrag laut Bescheinigung des Versicherers in die Anlage KAP ein, die Halbierung übernimmt das Finanzamt. Das lohnt sich immer, denn selbst beim Spitzensteuersatz liegt die Steuer auf die Hälfte unter dem Einbehalt des Versicherers.
Kommt das Geld vor Ablauf der 12 Jahre oder vor dem 60. beziehungsweise 62. Geburtstag, zählt der ganze Ertrag, etwa nach einer Kündigung. Im Beispiel wären das 3.692,50 € statt 1.905,00 €.
Wählst du bei einer privaten Rentenversicherung die lebenslange Rente, ist nur ihr Ertragsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 % jeder Rente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Das gilt auch für Verträge von vor 2005, deren Einmalzahlung steuerfrei wäre (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG).
Ablaufleistung und Rendite berechnen
Jeder Beitrag teilt sich in einen Spar-, einen Risiko- und einen Kostenanteil, verzinst wird nur der Sparanteil (BaFin). Die Ablaufleistung besteht aus der garantierten Leistung und den Überschüssen. Im Modus „Ablaufleistung schätzen“ rechnet der Rechner so:
- Kosten abziehenVon jedem Beitrag gehen die laufenden Kosten ab. Die Abschlusskosten verteilt der Rechner auf die ersten 5 Jahre, so wie § 169 Abs. 3 VVG sie für den Mindestrückkaufswert verteilt.
- Sparanteil verzinsenDer Rest wird Monat für Monat mit der eingegebenen Jahresverzinsung verzinst, Garantie und Überschuss zusammen.
- Rendite ermittelnAus Beiträgen und Ablaufleistung ergibt sich die Rendite im Jahr. Der Abstand zur Verzinsung zeigt, wie viel die Kosten wegnehmen.
Verzinsung wie im Branchenschnitt 2026, Abschlusskosten in Höhe des Zillmersatzes, die laufenden Kosten sind angenommen. Deine Werte stehen in Standmitteilung und Produktinformationsblatt.
- eingezahlte Beiträge
- 45.000 €
- Abschlusskosten, 2,5 % der Beitragssumme
- −1.125 €
- laufende Kosten, 5 % jedes Beitrags
- −2.250 €
- Zinsen und Überschüsse, 2,62 % im Jahr
- +16.523 €
- Ablaufleistung
- 58.148 €
Rendite 1,98 % im Jahr, 0,64 Prozentpunkte unter der Verzinsung. Ohne Kosten wären es 63.331 € geworden, die Kosten schmälern die Ablaufleistung samt Zinseszins um 5.183 €.
Den größten Hebel hat die Verzinsung. Derselbe Vertrag mit anderen Sätzen:
| Verzinsung | Was das ist | Ablaufleistung | Rendite nach Kosten |
|---|---|---|---|
| 0,67 % | Modellrechnung, untere Variante | 45.231 € | 0,04 % |
| 1 % | Höchstrechnungszins für neue Verträge | 47.149 € | 0,37 % |
| 1,67 % | Modellrechnung, mittlere Variante | 51.361 € | 1,04 % |
| 2,62 % | laufende Verzinsung 2026, Branchenschnitt | 58.148 € | 1,98 % |
| 2,67 % | Modellrechnung, obere Variante | 58.534 € | 2,03 % |
| 3,23 % | mit Schlussüberschuss, Branchenschnitt | 63.076 € | 2,59 % |
150 € im Monat über 25 Jahre, Kosten wie im Beispiel. Die Modellrechnung, die Versicherer bei Angeboten mit bezifferten Überschüssen zeigen müssen, nutzt drei Sätze: Höchstrechnungszins mal 1,67, dazu je ein Prozentpunkt mehr und weniger (§ 154 VVG, § 2 Abs. 3 VVG-InfoV). Branchenschnitt: Assekurata, Marktstudie vom 4. März 2026, klassische Rentenversicherung.
Deine eigenen Zahlen stehen in der Standmitteilung, die dir der Versicherer jedes Jahr schickt (§ 155 VVG): die garantierte Leistung bei Ablauf, die Leistung nach einer Beitragsfreistellung, der Auszahlungsbetrag bei Kündigung und bei Verträgen ab Juli 2018 die Summe deiner Beiträge. Die Kosten nennt das Produktinformationsblatt: Abschlusskosten als Eurobetrag, Verwaltungskosten als Anteil der Jahresprämie und die Effektivkosten, also um wie viele Prozentpunkte die Kosten die Rendite drücken (§ 2 Abs. 1 VVG-InfoV). Mit diesen Angaben wird die Schätzung genauer.
Dass klassische Verträge wenig abwerfen, liegt an den Kosten, die vor allem am Anfang anfallen, und am niedrigen Garantiezins. Die Verbraucherzentrale hält Lebensversicherungen deshalb für keine attraktive Form der Altersvorsorge.
Garantiezins und Überschüsse
Für Verträge, die seit dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden, liegt der Höchstrechnungszins bei 1 %, vorher waren es 0,25 % (§ 2 DeckRV). Mit diesem Zins berechnet der Versicherer die Rückstellung für deinen Vertrag, und zwar für die ganze Laufzeit. Umgangssprachlich heißt er Garantiezins. Genau genommen ist er eine Obergrenze: Versicherer dürfen weniger garantieren, in der Vergangenheit waren beide Sätze aber in der Regel gleich hoch (DAV).
| Vertrag abgeschlossen | Höchstrechnungszins |
|---|---|
| Juli 1994 bis Juni 2000 | 4 % |
| Juli 2000 bis Dezember 2003 | 3,25 % |
| Januar 2004 bis Dezember 2006 | 2,75 % |
| Januar 2007 bis Dezember 2011 | 2,25 % |
| Januar 2012 bis Dezember 2014 | 1,75 % |
| Januar 2015 bis Dezember 2016 | 1,25 % |
| Januar 2017 bis Dezember 2021 | 0,9 % |
| Januar 2022 bis Dezember 2024 | 0,25 % |
| seit Januar 2025 | 1 % |
Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung. Für 2027 empfiehlt sie, bei 1 % zu bleiben.
Darum sind alte Verträge wertvoll. Wer zwischen Juli 1994 und Juni 2000 abgeschlossen hat, bekommt in der Regel 4 % auf den Sparanteil, ein neuer Vertrag höchstens 1 %. Bei lange laufenden, steuerlich begünstigten Verträgen ist es laut Verbraucherzentrale oft ratsam, bis zum Schluss durchzuhalten.
Über den Garantiezins hinaus schreibt der Versicherer Überschüsse gut, die er jedes Jahr neu festlegt. 2026 liegt die laufende Verzinsung klassischer Rentenversicherungen im Branchenschnitt bei 2,62 % (Vorjahr 2,53 %), mit Schlussüberschüssen bei 3,23 % (Assekurata). Der Schlussüberschuss ist bis zum Vertragsende nicht garantiert. Bei Vertragsende bekommst du außerdem die Hälfte der Bewertungsreserven, die deinem Vertrag zugeordnet sind. Der Betrag kann gekürzt werden oder null sein (§ 153 Abs. 3 VVG).
Neu abschließen lässt sich die Klassik nur noch bei wenigen: Von den Gesellschaften, die Assekurata untersucht hat, bieten 11 die klassische private Rentenversicherung im Neugeschäft an.
Kapitallebensversicherung, Risikoleben oder Sparplan?
Unter dem Namen Lebensversicherung laufen vier Vertragsarten. Sie unterscheiden sich darin, was im Todesfall passiert und was am Ende übrig bleibt.
| Art | Im Todesfall | Am Ende der Laufzeit | Steuer auf die Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Risikolebensversicherung | vereinbarte Summe | nichts, auch kein Rückkaufswert | keine Einkommensteuer, eventuell Erbschaftsteuer |
| Kapitallebensversicherung | vereinbarte Summe plus Überschüsse | Ablaufleistung | Ertrag, nach 12 Jahren und ab 62 zur Hälfte |
| Fondsgebundene Lebensversicherung | vereinbarte Leistung, meist die einzige Garantie | Fondsguthaben, schwankt mit den Kursen | wie Kapitallebensversicherung, 15 % des Fondsertrags frei |
| Private Rentenversicherung | je nach Vertrag | lebenslange Rente oder Kapital | Rente mit Ertragsanteil, Kapital wie Kapitallebensversicherung |
Rückkaufswert nur bei Verträgen, die sicher irgendwann zahlen (§ 169 Abs. 1 VVG). Garantie der Fondspolice laut BaFin meist nur für den Todesfall.
Die Kapitallebensversicherung verbindet eine Risikolebensversicherung mit einem Sparvertrag. Die BaFin nennt als Alternative, beides zu trennen: eine Risikolebensversicherung für den Todesfall und ein eigenes Anlageprodukt. Was das bringt, hängt vom Anlageprodukt ab. Die Kosten des Versicherungsmantels zeigt das Beispiel oben: Ohne sie wären bei gleicher Verzinsung 5.183 € mehr herausgekommen.
Ein Sparplan hat dafür keine Garantie, und im Todesfall gibt es nur das bis dahin Angesparte. Wer eine Familie absichern muss, braucht den Todesfallschutz also ohnehin. Die passende Summe rechnet der Risikolebensversicherungs-Rechner, was ein Sparplan bei verschiedenen Renditen bringen kann, der ETF-Sparplan-Rechner.
Kündigen, beitragsfrei stellen oder verkaufen?
Kündigen kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 VVG). Dann zahlt der Versicherer den Rückkaufswert samt zugeteilter Überschüsse (§ 169 VVG). Zurücknehmen kannst du eine Kündigung nur mit Zustimmung des Versicherers, deshalb lohnt vorher ein Blick auf die Zahlen. Was dir nach Steuer bleibt, rechnet der Rechner Rentenversicherung kündigen mit den Zahlen aus deiner Standmitteilung.
Gerade in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert oft gering (BaFin). Für den Mindestrückkaufswert verteilt das Gesetz die Abschlusskosten bei Verträgen ab 2008 auf die ersten 5 Jahre, einen Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten darf der Versicherer nicht vereinbaren, einen Stornoabzug nur, wenn er beziffert und angemessen ist (§ 169 Abs. 3 und 5 VVG). Im Beispielvertrag liegt das Guthaben nach 5 Jahren bei 7.935 €, eingezahlt sind 9.000 €. Erst ab dem 10. Jahr liegt es darüber.
Für Verträge von Mitte 1994 bis Ende 2007 gilt eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hat Klauseln gekippt, die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnen, etwa im Urteil vom 25. Juli 2012 (IV ZR 201/10). Laut Verbraucherzentrale steht dir bei Kündigung oder Beitragsfreistellung deshalb ein Mindestbetrag zu, grob die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Nachfordern kannst du in der Regel drei Jahre lang, gerechnet ab dem 1. Januar nach der Kündigung.
Bevor du kündigst, gibt es diese Wege:
- Beitragsfrei stellen: Du zahlst nichts mehr, der Vertrag läuft mit geringerer Leistung weiter (§ 165 VVG). Das geht zum Ende der Versicherungsperiode, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht wird, sonst zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entfällt dann in der Regel.
- Beitrag senken oder stunden: Jährlich statt monatlich zahlen spart die Ratenzuschläge, eine Dynamik lässt sich aussetzen, ein Unfalltod-Einschluss kündigen. Eine Stundung, häufig für höchstens zwei Jahre, kostet in der Regel Zinsen (Verbraucherzentrale).
- Beleihen: Ein Policendarlehen beim Versicherer oder bei einer Bank bringt Geld, ohne den Vertrag aufzugeben, meist bis zur Höhe des Rückkaufswerts. Bei steuerfreien Altverträgen kann ein Darlehen die Steuerfreiheit gefährden, bei rein privatem Zweck sollte das laut Verbraucherzentrale nicht passieren. Frag vorher nach.
- Verkaufen: Käufer am Zweitmarkt zahlen oft mehr als den Rückkaufswert. Vorsicht bei Firmen, die einen Teil des Preises einbehalten und später in Raten auszahlen: Sie stehen nicht unter Aufsicht der BaFin.
Steuerlich zählt ein Rückkaufswert wie jede andere Auszahlung: Die Hälfte gibt es erst nach 12 Jahren und ab 60 beziehungsweise 62, vorher ist der ganze Ertrag steuerpflichtig. Liegt der Rückkaufswert unter den Beiträgen, gibst du den Verlust in der Steuererklärung an. Verkaufst du einen Vertrag ab 2005, ist der Gewinn steuerpflichtig, also Kaufpreis minus Beiträge (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 4 EStG). Ein steuerfreier Altvertrag bleibt auch bei Kündigung nach 12 Jahren frei, ein Verkauf ebenso, solange ein Rückkauf steuerfrei wäre (§ 52 Abs. 28 Satz 14 EStG).
Einen neuen Vertrag kannst du 30 Tage lang ohne Begründung widerrufen (§ 152 Abs. 1 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn Versicherungsschein, Bedingungen, Informationen und Belehrung bei dir sind (§ 8 Abs. 2 VVG).
Wurde dein Vertrag zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 nach dem Policenmodell geschlossen und wurdest du gar nicht oder erheblich falsch über das Widerspruchsrecht belehrt, kannst du auch heute noch widersprechen und die Beiträge zurückverlangen (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11). Den Wert des genossenen Versicherungsschutzes darf der Versicherer abziehen. Wer korrekt belehrt war und jahrelang gezahlt hat, kann sich darauf nicht berufen (Urteil vom 16. Juli 2014, IV ZR 73/13). Lass das vor einer Kündigung prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Summe meiner eingezahlten Beiträge?
Ist die Auszahlung im Todesfall steuerfrei?
Zahle ich auf die Auszahlung Beiträge zur Krankenkasse?
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Was ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Warum bekomme ich weniger, als beim Abschluss in Aussicht gestellt war?
Was, wenn der Versicherer zu spät zahlt?
Warum weicht meine Standmitteilung vom Rechner ab?
Quellen
- § 20 EStG: Ertrag aus Lebensversicherungen, Hälfte nach zwölf Jahren (Abs. 1 Nr. 6) gesetze-im-internet.de
- § 52 EStG: Altverträge vor 2005, Alter 62 ab 2012, Verkauf (Abs. 28) gesetze-im-internet.de
- § 32d EStG: Abgeltungsteuer und persönlicher Steuersatz für die Hälfte (Abs. 2 Nr. 2) gesetze-im-internet.de
- Finanzamt NRW: Erträge aus Kapitallebensversicherungen: Einbehalt auf den ganzen Ertrag, Halbierung in der Steuererklärung finanzamt.nrw.de
- Haufe: Nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Lebensversicherungen: Sparer-Pauschbetrag zuerst von der Hälfte haufe.de
- Finanztip: Lebensversicherung versteuern: Bedingungen für steuerfreie Altverträge finanztip.de
- BaFin: Kapitallebensversicherung: Beitrag, Überschüsse, Kündigung, Zweitmarkt bafin.de
- § 169 VVG: Rückkaufswert und Stornoabzug gesetze-im-internet.de
- § 2 VVG-InfoV: Kostenangaben, Effektivkosten, Zinssätze der Modellrechnung gesetze-im-internet.de
- DAV: Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung: Verlauf seit 1903, Unterschied zum Garantiezins aktuar.de
- Assekurata: Marktstudie Überschussbeteiligungen 2026: laufende Verzinsung und Gesamtverzinsung 2026 assekurata-rating.de
- Verbraucherzentrale: Lebensversicherung kündigen?: Alternativen zur Kündigung, Stand 13.08.2026 verbraucherzentrale.de
- BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11: Widerspruch bei fehlerhafter Belehrung im Policenmodell bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 25. Juli 2012, IV ZR 201/10: Klauseln zu Rückkaufswert und Abschlusskosten unwirksam bundesgerichtshof.de