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So rechnet der Rechner
Der Rechner schätzt nichts. Rückkaufswert und Beiträge nimmt er aus deiner Standmitteilung, die Steuer rechnet er mit dem Tarif 2026. Grundlage ist der Ertrag:
Ertrag = Rückkaufswert − Summe der Beiträge
- Ertrag ermittelnZu den Beiträgen zählen auch Ausfertigungs- und Abschlussgebühren, Beitragsanteile für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 56 und 58).
- Teilfreistellung bei Fondspolicen15 % des Ertrags aus Fonds seit 2018 bleiben steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG).
- Hälfte oder ganzer ErtragSind seit dem Abschluss 12 Jahre um und bist du mindestens 62 (Abschluss bis 2011: 60), zählt die Hälfte. Sonst zählt alles.
- Steuer berechnenNach dem Sparer-Pauschbetrag kostet der ganze Ertrag 25 % Abgeltungsteuer plus Soli, zusammen 26,375 %. Liegt dein persönlicher Satz darunter, nimmt das Finanzamt auf Antrag ihn (§ 32d Abs. 6 EStG). Die Hälfte versteuerst du immer mit deinem persönlichen Satz (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Klassische private Rentenversicherung, 24.000 € Rückkaufswert, 21.600 € eingezahlt, 40.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen, ledig, ohne Kirchensteuer.
- Rückkaufswert laut Standmitteilung
- 24.000,00 €
- eingezahlte Beiträge
- −21.600,00 €
- Ertrag
- 2.400,00 €
- Sparer-Pauschbetrag
- −1.000,00 €
- zu versteuern
- 1.400,00 €
- 25 % Abgeltungsteuer plus Soli
- −369,25 €
- bleibt nach Steuer
- 23.630,75 €
Der Versicherer zieht zunächst 633,00 € ab, ohne Freistellungsauftrag auf den ganzen Ertrag. Über die Steuererklärung kommen 263,75 € zurück. Gegenüber den Beiträgen bleiben 2.030,75 € mehr.
Der Abzug durch den Versicherer gilt immer dem ganzen Ertrag, auch wenn später nur die Hälfte zählt (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Mit einem Freistellungsauftrag beim Versicherer bleibt der Ertrag bis zum freien Pauschbetrag ohne Abzug. Die Hälfteregel bekommst du über die Steuererklärung, wie im zweiten Beispiel:
40.000 € Rückkaufswert, 30.000 € eingezahlt, 30.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen. Der Vertrag ist von vor 2012, also reicht das Alter von 60.
- Rückkaufswert
- 40.000,00 €
- eingezahlte Beiträge
- −30.000,00 €
- Ertrag
- 10.000,00 €
- davon steuerpflichtig: die Hälfte
- 5.000,00 €
- Sparer-Pauschbetrag
- −1.000,00 €
- zu versteuern
- 4.000,00 €
- Einkommensteuer nach deinem Tarif
- −1.155,00 €
- bleibt nach Steuer
- 38.845,00 €
Mit 59 zählte noch der ganze Ertrag: 2.373,75 € Steuer statt 1.155,00 €.
Steuer bei Kündigung: Regeln und Werte 2026
Steuerlich ist die Kündigung ein Rückkauf und wird wie die Auszahlung bei Vertragsende behandelt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG). Welche Regel gilt, entscheidet das Jahr des Abschlusses:
| Abschluss | Steuerpflichtig | Steuersatz |
|---|---|---|
| bis 2004 | nichts, wenn der Vertrag begünstigt war und seit dem Abschluss 12 Jahre um sind, sonst die Zinsen laut Versicherer | keiner, sonst 25 % auf die Zinsen |
| 2005 bis 2011 | der ganze Ertrag, nach 12 Jahren und ab 60 die Hälfte | ganzer Ertrag 25 %, Hälfte dein Satz |
| ab 2012 | dasselbe, die Hälfte aber erst ab 62 | wie oben |
| Fondspolice ab 2005 | wie oben, 15 % des Fondsertrags seit 2018 bleiben frei | wie oben |
Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden, brauchen für die Hälfte außerdem einen Mindesttodesfallschutz (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG), Rentenversicherungen nicht.
| Regel | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer mit Soli, ohne Kirchensteuer | 26,375 % | § 32d Abs. 1 EStG, § 4 SolzG |
| Sparer-Pauschbetrag, allein und zusammen veranlagt | 1.000 € / 2.000 € | § 20 Abs. 9 EStG |
| Teilfreistellung bei Fondspolicen, Fondsertrag ab 2018 | 15 % | § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9, § 52 Abs. 28 Satz 23 EStG |
| Verträge bis 2004: steuerfrei nach 12 Jahren, laufende Beiträge vereinbart für mindestens | 5 Jahre | § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG, BMF 22.8.2002 |
| Abschlusskosten beim Mindestrückkaufswert verteilt auf | 5 Jahre | § 169 Abs. 3 VVG |
| Anteil an den Bewertungsreserven bei Vertragsende | 50 % | § 153 Abs. 3 VVG |
| Kündigung wirkt zum | Ende der Versicherungsperiode | § 168 Abs. 1 VVG |
Einkommensteuergesetz und Versicherungsvertragsgesetz, Stand Oktober 2026.
Verträge von vor 2005
Für sie gilt das alte Recht weiter (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG). Die Zinsen bleiben danach steuerfrei, wenn sie bei einem Rückkauf nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Abschluss ausgezahlt werden und der Vertrag begünstigt war. Dafür mussten laufende Beiträge für mindestens 5 Jahre vereinbart sein, ein Einmalbeitrag reicht nicht (BMF-Schreiben vom 22. August 2002, Rz. 12). Bei einer Rentenversicherung durfte sich das Kapital frühestens nach 12 Jahren wählen lassen, eine Kapitallebensversicherung musste für mindestens 12 Jahre abgeschlossen sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung von 2004). Für Fondspolicen galt das entsprechend.
Jeder Vertrag von vor 2005 ist heute älter als 12 Jahre. Ein begünstigter Altvertrag bleibt deshalb auch bei Kündigung steuerfrei. Fehlt eine Bedingung, sind nicht Rückkaufswert minus Beiträge steuerpflichtig, sondern die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen. Deren Höhe bescheinigt der Versicherer, der Rechner kann sie nicht ableiten.
Derselbe Ertrag in verschiedenen Verträgen
Wie stark das Abschlussjahr zählt, zeigt ein Ertrag von 6.000 €, ausgezahlt 2026:
| Vertrag | Regel | Steuer | Bleibt |
|---|---|---|---|
| Abschluss 2003, Bedingungen erfüllt | steuerfrei, altes Recht | 0,00 € | 30.000,00 € |
| Abschluss 2003, Einmalbeitrag | Zinsen steuerpflichtig | nennt der Versicherer | offen |
| Abschluss 2010, Auszahlung mit 61 | Hälfte, persönlicher Satz | 640,00 € | 29.360,00 € |
| Abschluss 2014, Auszahlung mit 61 | ganzer Ertrag, 25 % plus Soli | 1.318,75 € | 28.681,25 € |
| Abschluss 2014, Auszahlung mit 62 | Hälfte, persönlicher Satz | 640,00 € | 29.360,00 € |
| Abschluss 2020, Auszahlung mit 45 | ganzer Ertrag, 25 % plus Soli | 1.318,75 € | 28.681,25 € |
| Fondspolice, Abschluss 2020, mit 45 | ganzer Ertrag nach 15 % Teilfreistellung | 1.081,37 € | 28.918,63 € |
30.000 € Rückkaufswert, 24.000 € Beiträge, 40.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen, ledig, ohne Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag noch frei. Der Altvertrag mit Einmalbeitrag erfüllt die Bedingungen nicht.
Liegt der Rückkaufswert unter den Beiträgen, entsteht ein Verlust. In den ersten Jahren ist das die Regel, weil Abschlusskosten und Stornoabzug den Rückkaufswert drücken (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 49). Steuer fällt dann nicht an. Den Verlust verrechnest du in der Steuererklärung mit anderen Kapitalerträgen, als Beleg dient eine Berechnung des Versicherers (Rz. 82).
Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung steckt das Guthaben in Investmentfonds. Bei Kündigung zahlt der Versicherer den Zeitwert, soweit er keine bestimmte Leistung garantiert (§ 169 Abs. 4 VVG). Der Rückkaufswert schwankt also mit den Kursen, und wer nach einem Kurseinbruch kündigt, macht den Verlust endgültig.
Steuerlich gilt dasselbe wie bei klassischen Verträgen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 4 EStG), mit einem Unterschied: 15 % des Ertrags aus Fonds bleiben steuerfrei (Satz 9). Das gleicht die Steuer aus, die seit 2018 schon auf Ebene der Fonds anfällt (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 64c). Bei einem Verlust wirkt die Regel umgekehrt.
Abgeschlossen 2019, alles in Fonds, gekündigt mit 40. Übriges Einkommen 40.000 €, ledig, ohne Kirchensteuer.
- Rückkaufswert
- 9.800,00 €
- eingezahlte Beiträge
- −8.400,00 €
- Ertrag
- 1.400,00 €
- 15 % Teilfreistellung
- −210,00 €
- Ertrag nach Teilfreistellung
- 1.190,00 €
- Sparer-Pauschbetrag
- −1.000,00 €
- zu versteuern
- 190,00 €
- 25 % Abgeltungsteuer plus Soli
- −50,11 €
- bleibt nach Steuer
- 9.749,89 €
Liegt der Rückkaufswert bei 7.500 €, entsteht ein Verlust von 900,00 €. Abziehen darfst du davon nur 765,00 €, weil 15 % auf den Fondsverlust entfallen (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 64g).
Bei Verträgen von vor 2018 zählt nur der Fondsertrag seit 2018: Rückkaufswert minus Beiträge ab 2018 minus Vertragswert am 31. Dezember 2017 (Rz. 64p). Im Rechenbeispiel des BMF sind das bei 55.000 € Auszahlung, 36.000 € Beiträgen, davon 10.000 € bis Ende 2017, und 11.000 € Vertragswert Ende 2017 genau 18.000 €, steuerfrei bleiben 2.700 €. Den Vertragswert von Ende 2017 nennt dir der Versicherer. Gibst du ihn im Rechner ein, rechnet er die Teilfreistellung mit. Mischprodukte, die einen Teil im Sicherungsvermögen des Versicherers anlegen, brauchen eine eigene Abgrenzung (Rz. 64h).
Vor der Kündigung lohnt ein Blick auf den Rentenfaktor. Er legt fest, wie viel Rente du später aus deinem Guthaben bekommst. Die Verbraucherzentrale rät zu prüfen, ob der Versicherer ihn einseitig gesenkt hat.
Rückkaufswert und Stornoabzug: was der Versicherer abziehen darf
Der Rückkaufswert ist das Deckungskapital deines Vertrags zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 169 Abs. 3 VVG). Bei einer Kündigung muss er mindestens so hoch sein, als wären die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt. Gerade in den ersten Jahren ist er trotzdem oft gering, und auch später erreicht er nicht unbedingt die Summe der Beiträge (BaFin).
- Stornoabzug: nur, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Einen Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten darf der Vertrag nicht vorsehen (§ 169 Abs. 5 VVG).
- Überschüsse: Zugeteilte Überschussanteile und der für die Kündigung vorgesehene Schlussüberschuss kommen dazu (§ 169 Abs. 7 VVG), außerdem die Hälfte der Bewertungsreserven, die deinem Vertrag zugeordnet sind (§ 153 Abs. 3 VVG).
- Kürzung in der Krise: Gefährden Auszahlungen die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge, darf der Versicherer den Rückkaufswert angemessen herabsetzen, jeweils für höchstens ein Jahr (§ 169 Abs. 6 VVG).
Für Verträge bis Ende 2007 gilt beim Rückkaufswert das alte Recht (Art. 4 Abs. 2 EGVVG). Der Bundesgerichtshof hat dort Klauseln zur Verrechnung der Abschlusskosten und zum Stornoabzug gekippt, etwa für Verträge eines Versicherers aus den Jahren 2001 bis 2006 (Urteil vom 25. Juli 2012, IV ZR 201/10). Sind die Klauseln unwirksam, stehen dir mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals zu, bei Fondspolicen die Hälfte des ungezillmerten Fondsguthabens, und ein Stornoabzug entfällt (Urteil vom 26. Juni 2013, IV ZR 39/10). Laut Verbraucherzentrale ist das grob die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Gegen die Abrechnung vorgehen kannst du in der Regel drei Jahre lang, gerechnet ab dem 1. Januar nach der Kündigung.
Beitragsfrei stellen statt kündigen und andere Wege
Statt zu kündigen, kannst du jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode verlangen, dass der Vertrag ohne Beiträge weiterläuft. Das geht, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht wird, sonst zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus (§ 165 Abs. 1 VVG). Die beitragsfreie Leistung rechnet er aus dem Rückkaufswert mit den Rechnungsgrundlagen deines Vertrags (§ 165 Abs. 2 VVG), ihre Höhe steht jedes Jahr in der Standmitteilung (§ 155 Abs. 1 Nr. 3 VVG). Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entfällt dabei in der Regel (Verbraucherzentrale). Welche Fragen du vor der Entscheidung klären solltest, listet der Rechner unter dem Ergebnis.
- Teilauszahlung: Erlaubt dein Vertrag eine Teilkündigung, ist das steuerlich ein teilweiser Rückkauf (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 48). Steuerpflichtig ist nur der Ertrag, der auf die Auszahlung entfällt: Von ihr gehen anteilige Beiträge ab, Auszahlung mal Beiträge geteilt durch den Vertragswert (Rz. 61). Entnimmst du aus dem Vertrag im ersten Beispiel 6.000 € bei einem Wert von 24.000 €, sind das 5.400,00 € Beiträge und 600,00 € Ertrag, den der Sparer-Pauschbetrag abdeckt.
- Policendarlehen: Der Versicherer oder eine Bank leiht dir Geld gegen den Vertrag, er bleibt bestehen. Steuerlich neutral ist das nur, wenn es wie ein normales Darlehen aussieht. Gibt der Vertrag einen festen Anspruch auf das Darlehen, sinkt der Versicherungsschutz durch die Auszahlung oder sind die Zinsen auffallend niedrig, gilt es als steuerpflichtige Auszahlung (Rz. 41a). Bei steuerfreien Altverträgen kann ein Darlehen, dessen Zinsen du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzt, die Steuerfreiheit kosten (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 4 EStG in der Fassung von 2004). Für private Zwecke ist das laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht der Fall.
- Verkaufen: Für Kapitallebensversicherungen zahlen Käufer am Zweitmarkt oft mehr als den Rückkaufswert. Vorsicht bei Firmen, die einen Teil des Preises einbehalten und erst später in Raten zahlen: Sie stehen nicht unter Aufsicht der BaFin. Bei Verträgen ab 2005 ist der Gewinn steuerpflichtig, Kaufpreis minus Beiträge (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 4 Satz 4 EStG). Ein Altvertrag nur, wenn auch ein Rückkauf steuerpflichtig wäre (§ 52 Abs. 28 Satz 14 EStG).
Bis Ende 2007 konnten Verträge nach dem Policenmodell zustande kommen: Bedingungen und Belehrung gab es erst mit der Police (§ 5a VVG in der Fassung vom 21. Juli 1994). Fehlte die Belehrung über das Widerspruchsrecht oder war sie falsch, durfte das Recht nach einem Jahr nicht einfach erlöschen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013, C-209/12). Ein Widerspruch kann dann auch nach einer Kündigung noch möglich sein, die Beiträge gibt es abzüglich des Werts des Versicherungsschutzes zurück (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11). Wer dagegen richtig belehrt war und den Vertrag jahrelang bezahlt hat, kann sich nicht mehr darauf berufen, dass er unwirksam sei (BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, IV ZR 73/13). Lass das vor einer Kündigung prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.
Riester, Rürup und Betriebsrente kündigen
Nicht jede Rentenversicherung lässt sich so kündigen wie ein privater Vertrag. Für geförderte und betriebliche Verträge gelten eigene Regeln:
- Riester: Lässt du dir das Guthaben auszahlen, ist das eine schädliche Verwendung. Zulagen und Steuervorteile gehen dann zurück (§ 93 Abs. 1 EStG). Was das kostet und welche Wege es gibt, steht beim Riester-Rechner.
- Rürup oder Basisrente: Ihre Ansprüche dürfen nicht kapitalisierbar sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), das Kündigungsrecht gilt für sie nicht (§ 168 Abs. 3 Nr. 1 VVG). Beitragsfrei stellen kannst du sie. Mehr beim Rürup-Rechner.
- Verwertungsausschluss: Hast du mit dem Versicherer unwiderruflich ausgeschlossen, den Vertrag zu verwerten, damit er vor Pfändung geschützt ist (§ 851c ZPO), entfällt das Kündigungsrecht ebenfalls, soweit der Ausschluss dafür nötig ist (§ 168 Abs. 3 Nr. 2 VVG).
- Direktversicherung: Sie schließt der Arbeitgeber auf dein Leben ab, er ist Versicherungsnehmer (§ 1b Abs. 2 BetrAVG). Nach dem Ausscheiden darfst du den Rückkaufswert, soweit er auf Beiträgen des Arbeitgebers beruht, nicht durch Kündigung abrufen. Die Kündigung macht den Vertrag dann beitragsfrei (§ 2 Abs. 2 BetrAVG). Kleine Anwartschaften darf der Arbeitgeber abfinden (§ 3 BetrAVG).
Eine klassische Lebensversicherung mit Todesfallschutz kündigst du nach denselben Regeln wie die private Rentenversicherung. Was sie bei Ablauf bringt und wie die Auszahlung dann versteuert wird, zeigt der Lebensversicherungs-Rechner.
Häufige Fragen
Wie kündige ich eine private Rentenversicherung, und kann ich das zurücknehmen?
Wo finde ich Rückkaufswert und Beitragssumme für den Rechner?
Muss ich die Auszahlung in der Steuererklärung angeben?
Lohnt es sich, mit der Kündigung bis 62 zu warten?
Ab wann zählen die 12 Jahre?
Muss ich die Rentenversicherung für das Grundsicherungsgeld kündigen?
Zahle ich Krankenkassenbeiträge auf den Rückkaufswert?
Quellen
- § 20 EStG: Ertrag bei Rückkauf, Hälfte nach 12 Jahren, Teilfreistellung (Abs. 1 Nr. 6), Verkauf (Abs. 2 Satz 1 Nr. 6) gesetze-im-internet.de
- § 52 EStG: Abs. 28: Verträge vor 2005, Alter 62 ab 2012, Investmenterträge ab 2018 gesetze-im-internet.de
- § 32d EStG: Abgeltungsteuer, Hälfte mit persönlichem Satz, Günstigerprüfung gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009: Besteuerung von Versicherungserträgen: Fassung vom 9. August 2019: Rückkauf, Beiträge, Teilauszahlung, Teilfreistellung, Kapitalertragsteuer esth.bundesfinanzministerium.de
- EStG in der Fassung vom 31. Dezember 2004: altes Recht für Verträge vor 2005 (§ 10 und § 20, Auszug) esth.bundesfinanzministerium.de
- BMF-Schreiben vom 22. August 2002: laufende Beiträge über mindestens 5 Jahre (Rz. 12) esth.bundesfinanzministerium.de
- § 169 VVG: Rückkaufswert, Stornoabzug, Fondspolicen gesetze-im-internet.de
- § 165 VVG: Beitragsfreistellung gesetze-im-internet.de
- § 168 VVG: Kündigungsrecht, Ausnahmen für Basisrente und Verwertungsausschluss gesetze-im-internet.de
- Art. 4 EGVVG: Rückkaufswert bei Verträgen bis Ende 2007 gesetze-im-internet.de
- BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11: Widerspruch im Policenmodell auch nach der Kündigung bundesgerichtshof.de
- BGH, Urteil vom 26. Juni 2013, IV ZR 39/10: Mindestrückkaufswert bei unwirksamen Klauseln rewis.io
- BaFin: Kapitallebensversicherung: Rückkaufswert, Beitragsfreistellung, Verkauf bafin.de
- Verbraucherzentrale: Lebensversicherung kündigen?: Alternativen zur Kündigung, Stand 13. August 2026 verbraucherzentrale.de
- Finanzamt NRW: Erträge aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen: Einbehalt auf den ganzen Ertrag, Halbierung über die Anlage KAP finanzamt.nrw.de
- § 2 BetrAVG: Direktversicherung nach dem Ausscheiden gesetze-im-internet.de
Passende Rechner
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