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Rentenversicherung kündigen: Rechner 2026

Eine private Rentenversicherung kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, der Versicherer zahlt dann den Rückkaufswert (§§ 168, 169 VVG). Steuer fällt nur auf den Ertrag an, also Rückkaufswert minus Beiträge. Bei Verträgen ab 2005 zählt meist der ganze Ertrag mit 25 % Abgeltungsteuer, nach 12 Jahren und ab 62 (Abschluss bis 2011: ab 60) nur die Hälfte mit deinem persönlichen Steuersatz. Verträge von vor 2005 sind in der Regel steuerfrei, bei Fondspolicen bleiben 15 % des Fondsertrags seit 2018 frei. Der Rechner zeigt mit den Zahlen aus deiner Standmitteilung, was netto bleibt.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Rentenversicherung kündigen

Was nach Steuer bleibt

23.630,75 €

Ertrag 2.400,00 € · Steuer 369,25 €

Du bist bei der Auszahlung jünger als 62. Deshalb ist der ganze Ertrag steuerpflichtig, abzüglich 1.000,00 € Sparer-Pauschbetrag, mit 25 % Abgeltungsteuer plus Soli. Das kostet 369,25 €.

Ertrag
2.400,00 €
Steuer
369,25 €
Gegenüber Beiträgen
+2.030,75 €

Rechenweg

Rückkaufswert laut Standmitteilung24.000,00 €
− Summe der Beiträge−21.600,00 €
= Ertrag2.400,00 €
− Sparer-Pauschbetrag−1.000,00 €
= zu versteuern1.400,00 €
Abgeltungsteuer350,00 €
Solidaritätszuschlag19,25 €
= Steuer−369,25 €
Auszahlung nach Steuer23.630,75 €
gegenüber deinen Beiträgen+2.030,75 €

Der Versicherer behält zunächst 633,00 € ein: 25 % Kapitalertragsteuer und Soli auf den ganzen Ertrag, ohne Freistellungsauftrag. Über die Steuererklärung bekommst du 263,75 € zurück.

Kündigen oder beitragsfrei stellen?

Diese Fragen klärst du vorher mit Standmitteilung, Bedingungen oder Versicherer. Zahlen zur Beitragsfreistellung rechnet der Rechner nicht, die nennt nur dein Versicherer.

  • Wie hoch ist die beitragsfreie Leistung? Die Standmitteilung nennt sie neben dem Auszahlungsbetrag bei Kündigung (§ 155 Abs. 1 Nr. 3 und 4 VVG). Wird die vereinbarte Mindestleistung nicht erreicht, zahlt der Versicherer statt der Beitragsfreistellung den Rückkaufswert aus (§ 165 Abs. 1 VVG).
  • Kannst du warten, bis die Hälfteregel greift? In 14 Jahren, nach 12 Vertragsjahren und ab 62, zählt nur die Hälfte des Ertrags. Auf denselben Ertrag wären es 64,00 € statt 369,25 € Steuer. Eine Beitragsfreistellung hält den Vertrag bis dahin am Leben.
  • Welchen Garantiezins hat dein Vertrag? Der Höchstrechnungszins für Verträge aus 2012 lag bei 1,75 % (Abschluss Januar 2012 bis Dezember 2014), neue Verträge bekommen höchstens 1 %. Die beitragsfreie Leistung rechnet der Versicherer mit den Rechnungsgrundlagen deines Vertrags (§ 165 Abs. 2 VVG). Deinen Zins nennt der Versicherungsschein.
  • Was kostet der Vertrag, wenn er beitragsfrei weiterläuft? Frag den Versicherer, welche Kosten er danach noch abzieht. Ob du später wieder Beiträge zahlen kannst, regeln die Bedingungen. Sonst geht es laut Verbraucherzentrale nur mit Zustimmung des Versicherers, wie bei einem Neuabschluss mit neuen Abschluss- und Vertriebskosten.
  • Hängt eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung daran? Bei einer Beitragsfreistellung entfällt sie in der Regel (Verbraucherzentrale), mit der Kündigung endet der Vertrag, an dem sie hängt. Ihre Beitragsanteile zählen bei der Steuer nicht zu den Beiträgen (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 39 und 58).
  • Brauchst du nur einen Teil des Geldes? Eine Teilauszahlung oder ein Policendarlehen bringt Geld, ohne den ganzen Vertrag aufzugeben. Bei einer Teilauszahlung ist nur der anteilige Ertrag steuerpflichtig (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 61).

Freistellungsauftrag: Erteilst du ihn dem Versicherer, bleibt der Ertrag bis zum freien Sparer-Pauschbetrag ohne Abzug. Frei sind 1.000 € im Jahr, zusammen veranlagt 2.000 €.

Auf dieser Seite
  1. So rechnet der Rechner
  2. Steuer bei Kündigung
  3. Fondsgebundene Rentenversicherung
  4. Rückkaufswert und Stornoabzug
  5. Beitragsfrei stellen und andere Wege
  6. Riester, Rürup, Betriebsrente
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

So rechnet der Rechner

Der Rechner schätzt nichts. Rückkaufswert und Beiträge nimmt er aus deiner Standmitteilung, die Steuer rechnet er mit dem Tarif 2026. Grundlage ist der Ertrag:

Ertrag = Rückkaufswert − Summe der Beiträge

  1. Ertrag ermittelnZu den Beiträgen zählen auch Ausfertigungs- und Abschlussgebühren, Beitragsanteile für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 56 und 58).
  2. Teilfreistellung bei Fondspolicen15 % des Ertrags aus Fonds seit 2018 bleiben steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG).
  3. Hälfte oder ganzer ErtragSind seit dem Abschluss 12 Jahre um und bist du mindestens 62 (Abschluss bis 2011: 60), zählt die Hälfte. Sonst zählt alles.
  4. Steuer berechnenNach dem Sparer-Pauschbetrag kostet der ganze Ertrag 25 % Abgeltungsteuer plus Soli, zusammen 26,375 %. Liegt dein persönlicher Satz darunter, nimmt das Finanzamt auf Antrag ihn (§ 32d Abs. 6 EStG). Die Hälfte versteuerst du immer mit deinem persönlichen Satz (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Rechenbeispiel Abschluss 2012, Kündigung 2026 mit 48

Klassische private Rentenversicherung, 24.000 € Rückkaufswert, 21.600 € eingezahlt, 40.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen, ledig, ohne Kirchensteuer.

Rückkaufswert laut Standmitteilung
24.000,00 €
eingezahlte Beiträge
−21.600,00 €
Ertrag
2.400,00 €
Sparer-Pauschbetrag
−1.000,00 €
zu versteuern
1.400,00 €
25 % Abgeltungsteuer plus Soli
−369,25 €
bleibt nach Steuer
23.630,75 €

Der Versicherer zieht zunächst 633,00 € ab, ohne Freistellungsauftrag auf den ganzen Ertrag. Über die Steuererklärung kommen 263,75 € zurück. Gegenüber den Beiträgen bleiben 2.030,75 € mehr.

Der Abzug durch den Versicherer gilt immer dem ganzen Ertrag, auch wenn später nur die Hälfte zählt (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Mit einem Freistellungsauftrag beim Versicherer bleibt der Ertrag bis zum freien Pauschbetrag ohne Abzug. Die Hälfteregel bekommst du über die Steuererklärung, wie im zweiten Beispiel:

Rechenbeispiel Abschluss 2010, Kündigung 2026 mit 61

40.000 € Rückkaufswert, 30.000 € eingezahlt, 30.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen. Der Vertrag ist von vor 2012, also reicht das Alter von 60.

Rückkaufswert
40.000,00 €
eingezahlte Beiträge
−30.000,00 €
Ertrag
10.000,00 €
davon steuerpflichtig: die Hälfte
5.000,00 €
Sparer-Pauschbetrag
−1.000,00 €
zu versteuern
4.000,00 €
Einkommensteuer nach deinem Tarif
−1.155,00 €
bleibt nach Steuer
38.845,00 €

Mit 59 zählte noch der ganze Ertrag: 2.373,75 € Steuer statt 1.155,00 €.

Steuer bei Kündigung: Regeln und Werte 2026

Steuerlich ist die Kündigung ein Rückkauf und wird wie die Auszahlung bei Vertragsende behandelt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG). Welche Regel gilt, entscheidet das Jahr des Abschlusses:

AbschlussSteuerpflichtigSteuersatz
bis 2004nichts, wenn der Vertrag begünstigt war und seit dem Abschluss 12 Jahre um sind, sonst die Zinsen laut Versichererkeiner, sonst 25 % auf die Zinsen
2005 bis 2011der ganze Ertrag, nach 12 Jahren und ab 60 die Hälfteganzer Ertrag 25 %, Hälfte dein Satz
ab 2012dasselbe, die Hälfte aber erst ab 62wie oben
Fondspolice ab 2005wie oben, 15 % des Fondsertrags seit 2018 bleiben freiwie oben

Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen wurden, brauchen für die Hälfte außerdem einen Mindesttodesfallschutz (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG), Rentenversicherungen nicht.

Regel2026Grundlage
Abgeltungsteuer mit Soli, ohne Kirchensteuer26,375 %§ 32d Abs. 1 EStG, § 4 SolzG
Sparer-Pauschbetrag, allein und zusammen veranlagt1.000 € / 2.000 €§ 20 Abs. 9 EStG
Teilfreistellung bei Fondspolicen, Fondsertrag ab 201815 %§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9, § 52 Abs. 28 Satz 23 EStG
Verträge bis 2004: steuerfrei nach 12 Jahren, laufende Beiträge vereinbart für mindestens5 Jahre§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG, BMF 22.8.2002
Abschlusskosten beim Mindestrückkaufswert verteilt auf5 Jahre§ 169 Abs. 3 VVG
Anteil an den Bewertungsreserven bei Vertragsende50 %§ 153 Abs. 3 VVG
Kündigung wirkt zumEnde der Versicherungsperiode§ 168 Abs. 1 VVG

Einkommensteuergesetz und Versicherungsvertragsgesetz, Stand Oktober 2026.

Verträge von vor 2005

Für sie gilt das alte Recht weiter (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG). Die Zinsen bleiben danach steuerfrei, wenn sie bei einem Rückkauf nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Abschluss ausgezahlt werden und der Vertrag begünstigt war. Dafür mussten laufende Beiträge für mindestens 5 Jahre vereinbart sein, ein Einmalbeitrag reicht nicht (BMF-Schreiben vom 22. August 2002, Rz. 12). Bei einer Rentenversicherung durfte sich das Kapital frühestens nach 12 Jahren wählen lassen, eine Kapitallebensversicherung musste für mindestens 12 Jahre abgeschlossen sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung von 2004). Für Fondspolicen galt das entsprechend.

Jeder Vertrag von vor 2005 ist heute älter als 12 Jahre. Ein begünstigter Altvertrag bleibt deshalb auch bei Kündigung steuerfrei. Fehlt eine Bedingung, sind nicht Rückkaufswert minus Beiträge steuerpflichtig, sondern die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen. Deren Höhe bescheinigt der Versicherer, der Rechner kann sie nicht ableiten.

Derselbe Ertrag in verschiedenen Verträgen

Wie stark das Abschlussjahr zählt, zeigt ein Ertrag von 6.000 €, ausgezahlt 2026:

VertragRegelSteuerBleibt
Abschluss 2003, Bedingungen erfülltsteuerfrei, altes Recht0,00 €30.000,00 €
Abschluss 2003, EinmalbeitragZinsen steuerpflichtignennt der Versichereroffen
Abschluss 2010, Auszahlung mit 61Hälfte, persönlicher Satz640,00 €29.360,00 €
Abschluss 2014, Auszahlung mit 61ganzer Ertrag, 25 % plus Soli1.318,75 €28.681,25 €
Abschluss 2014, Auszahlung mit 62Hälfte, persönlicher Satz640,00 €29.360,00 €
Abschluss 2020, Auszahlung mit 45ganzer Ertrag, 25 % plus Soli1.318,75 €28.681,25 €
Fondspolice, Abschluss 2020, mit 45ganzer Ertrag nach 15 % Teilfreistellung1.081,37 €28.918,63 €

30.000 € Rückkaufswert, 24.000 € Beiträge, 40.000 € übriges zu versteuerndes Einkommen, ledig, ohne Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag noch frei. Der Altvertrag mit Einmalbeitrag erfüllt die Bedingungen nicht.

Liegt der Rückkaufswert unter den Beiträgen, entsteht ein Verlust. In den ersten Jahren ist das die Regel, weil Abschlusskosten und Stornoabzug den Rückkaufswert drücken (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 49). Steuer fällt dann nicht an. Den Verlust verrechnest du in der Steuererklärung mit anderen Kapitalerträgen, als Beleg dient eine Berechnung des Versicherers (Rz. 82).

Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung steckt das Guthaben in Investmentfonds. Bei Kündigung zahlt der Versicherer den Zeitwert, soweit er keine bestimmte Leistung garantiert (§ 169 Abs. 4 VVG). Der Rückkaufswert schwankt also mit den Kursen, und wer nach einem Kurseinbruch kündigt, macht den Verlust endgültig.

Steuerlich gilt dasselbe wie bei klassischen Verträgen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 4 EStG), mit einem Unterschied: 15 % des Ertrags aus Fonds bleiben steuerfrei (Satz 9). Das gleicht die Steuer aus, die seit 2018 schon auf Ebene der Fonds anfällt (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 64c). Bei einem Verlust wirkt die Regel umgekehrt.

Rechenbeispiel Fondspolice, Abschluss 2019, Kündigung 2026

Abgeschlossen 2019, alles in Fonds, gekündigt mit 40. Übriges Einkommen 40.000 €, ledig, ohne Kirchensteuer.

Rückkaufswert
9.800,00 €
eingezahlte Beiträge
−8.400,00 €
Ertrag
1.400,00 €
15 % Teilfreistellung
−210,00 €
Ertrag nach Teilfreistellung
1.190,00 €
Sparer-Pauschbetrag
−1.000,00 €
zu versteuern
190,00 €
25 % Abgeltungsteuer plus Soli
−50,11 €
bleibt nach Steuer
9.749,89 €

Liegt der Rückkaufswert bei 7.500 €, entsteht ein Verlust von 900,00 €. Abziehen darfst du davon nur 765,00 €, weil 15 % auf den Fondsverlust entfallen (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 64g).

Bei Verträgen von vor 2018 zählt nur der Fondsertrag seit 2018: Rückkaufswert minus Beiträge ab 2018 minus Vertragswert am 31. Dezember 2017 (Rz. 64p). Im Rechenbeispiel des BMF sind das bei 55.000 € Auszahlung, 36.000 € Beiträgen, davon 10.000 € bis Ende 2017, und 11.000 € Vertragswert Ende 2017 genau 18.000 €, steuerfrei bleiben 2.700 €. Den Vertragswert von Ende 2017 nennt dir der Versicherer. Gibst du ihn im Rechner ein, rechnet er die Teilfreistellung mit. Mischprodukte, die einen Teil im Sicherungsvermögen des Versicherers anlegen, brauchen eine eigene Abgrenzung (Rz. 64h).

Vor der Kündigung lohnt ein Blick auf den Rentenfaktor. Er legt fest, wie viel Rente du später aus deinem Guthaben bekommst. Die Verbraucherzentrale rät zu prüfen, ob der Versicherer ihn einseitig gesenkt hat.

Rückkaufswert und Stornoabzug: was der Versicherer abziehen darf

Der Rückkaufswert ist das Deckungskapital deines Vertrags zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 169 Abs. 3 VVG). Bei einer Kündigung muss er mindestens so hoch sein, als wären die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt. Gerade in den ersten Jahren ist er trotzdem oft gering, und auch später erreicht er nicht unbedingt die Summe der Beiträge (BaFin).

  • Stornoabzug: nur, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Einen Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten darf der Vertrag nicht vorsehen (§ 169 Abs. 5 VVG).
  • Überschüsse: Zugeteilte Überschussanteile und der für die Kündigung vorgesehene Schlussüberschuss kommen dazu (§ 169 Abs. 7 VVG), außerdem die Hälfte der Bewertungsreserven, die deinem Vertrag zugeordnet sind (§ 153 Abs. 3 VVG).
  • Kürzung in der Krise: Gefährden Auszahlungen die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge, darf der Versicherer den Rückkaufswert angemessen herabsetzen, jeweils für höchstens ein Jahr (§ 169 Abs. 6 VVG).

Für Verträge bis Ende 2007 gilt beim Rückkaufswert das alte Recht (Art. 4 Abs. 2 EGVVG). Der Bundesgerichtshof hat dort Klauseln zur Verrechnung der Abschlusskosten und zum Stornoabzug gekippt, etwa für Verträge eines Versicherers aus den Jahren 2001 bis 2006 (Urteil vom 25. Juli 2012, IV ZR 201/10). Sind die Klauseln unwirksam, stehen dir mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals zu, bei Fondspolicen die Hälfte des ungezillmerten Fondsguthabens, und ein Stornoabzug entfällt (Urteil vom 26. Juni 2013, IV ZR 39/10). Laut Verbraucherzentrale ist das grob die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Gegen die Abrechnung vorgehen kannst du in der Regel drei Jahre lang, gerechnet ab dem 1. Januar nach der Kündigung.

Beitragsfrei stellen statt kündigen und andere Wege

Statt zu kündigen, kannst du jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode verlangen, dass der Vertrag ohne Beiträge weiterläuft. Das geht, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht wird, sonst zahlt der Versicherer den Rückkaufswert aus (§ 165 Abs. 1 VVG). Die beitragsfreie Leistung rechnet er aus dem Rückkaufswert mit den Rechnungsgrundlagen deines Vertrags (§ 165 Abs. 2 VVG), ihre Höhe steht jedes Jahr in der Standmitteilung (§ 155 Abs. 1 Nr. 3 VVG). Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung entfällt dabei in der Regel (Verbraucherzentrale). Welche Fragen du vor der Entscheidung klären solltest, listet der Rechner unter dem Ergebnis.

  • Teilauszahlung: Erlaubt dein Vertrag eine Teilkündigung, ist das steuerlich ein teilweiser Rückkauf (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 48). Steuerpflichtig ist nur der Ertrag, der auf die Auszahlung entfällt: Von ihr gehen anteilige Beiträge ab, Auszahlung mal Beiträge geteilt durch den Vertragswert (Rz. 61). Entnimmst du aus dem Vertrag im ersten Beispiel 6.000 € bei einem Wert von 24.000 €, sind das 5.400,00 € Beiträge und 600,00 € Ertrag, den der Sparer-Pauschbetrag abdeckt.
  • Policendarlehen: Der Versicherer oder eine Bank leiht dir Geld gegen den Vertrag, er bleibt bestehen. Steuerlich neutral ist das nur, wenn es wie ein normales Darlehen aussieht. Gibt der Vertrag einen festen Anspruch auf das Darlehen, sinkt der Versicherungsschutz durch die Auszahlung oder sind die Zinsen auffallend niedrig, gilt es als steuerpflichtige Auszahlung (Rz. 41a). Bei steuerfreien Altverträgen kann ein Darlehen, dessen Zinsen du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzt, die Steuerfreiheit kosten (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 4 EStG in der Fassung von 2004). Für private Zwecke ist das laut Verbraucherzentrale in der Regel nicht der Fall.
  • Verkaufen: Für Kapitallebensversicherungen zahlen Käufer am Zweitmarkt oft mehr als den Rückkaufswert. Vorsicht bei Firmen, die einen Teil des Preises einbehalten und erst später in Raten zahlen: Sie stehen nicht unter Aufsicht der BaFin. Bei Verträgen ab 2005 ist der Gewinn steuerpflichtig, Kaufpreis minus Beiträge (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 und Abs. 4 Satz 4 EStG). Ein Altvertrag nur, wenn auch ein Rückkauf steuerpflichtig wäre (§ 52 Abs. 28 Satz 14 EStG).
Widerspruch bei Verträgen nach dem Policenmodell

Bis Ende 2007 konnten Verträge nach dem Policenmodell zustande kommen: Bedingungen und Belehrung gab es erst mit der Police (§ 5a VVG in der Fassung vom 21. Juli 1994). Fehlte die Belehrung über das Widerspruchsrecht oder war sie falsch, durfte das Recht nach einem Jahr nicht einfach erlöschen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013, C-209/12). Ein Widerspruch kann dann auch nach einer Kündigung noch möglich sein, die Beiträge gibt es abzüglich des Werts des Versicherungsschutzes zurück (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11). Wer dagegen richtig belehrt war und den Vertrag jahrelang bezahlt hat, kann sich nicht mehr darauf berufen, dass er unwirksam sei (BGH, Urteil vom 16. Juli 2014, IV ZR 73/13). Lass das vor einer Kündigung prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Riester, Rürup und Betriebsrente kündigen

Nicht jede Rentenversicherung lässt sich so kündigen wie ein privater Vertrag. Für geförderte und betriebliche Verträge gelten eigene Regeln:

  • Riester: Lässt du dir das Guthaben auszahlen, ist das eine schädliche Verwendung. Zulagen und Steuervorteile gehen dann zurück (§ 93 Abs. 1 EStG). Was das kostet und welche Wege es gibt, steht beim Riester-Rechner.
  • Rürup oder Basisrente: Ihre Ansprüche dürfen nicht kapitalisierbar sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), das Kündigungsrecht gilt für sie nicht (§ 168 Abs. 3 Nr. 1 VVG). Beitragsfrei stellen kannst du sie. Mehr beim Rürup-Rechner.
  • Verwertungsausschluss: Hast du mit dem Versicherer unwiderruflich ausgeschlossen, den Vertrag zu verwerten, damit er vor Pfändung geschützt ist (§ 851c ZPO), entfällt das Kündigungsrecht ebenfalls, soweit der Ausschluss dafür nötig ist (§ 168 Abs. 3 Nr. 2 VVG).
  • Direktversicherung: Sie schließt der Arbeitgeber auf dein Leben ab, er ist Versicherungsnehmer (§ 1b Abs. 2 BetrAVG). Nach dem Ausscheiden darfst du den Rückkaufswert, soweit er auf Beiträgen des Arbeitgebers beruht, nicht durch Kündigung abrufen. Die Kündigung macht den Vertrag dann beitragsfrei (§ 2 Abs. 2 BetrAVG). Kleine Anwartschaften darf der Arbeitgeber abfinden (§ 3 BetrAVG).

Eine klassische Lebensversicherung mit Todesfallschutz kündigst du nach denselben Regeln wie die private Rentenversicherung. Was sie bei Ablauf bringt und wie die Auszahlung dann versteuert wird, zeigt der Lebensversicherungs-Rechner.

Häufige Fragen

Wie kündige ich eine private Rentenversicherung, und kann ich das zurücknehmen?
Mit einer Erklärung an den Versicherer. Die Bedingungen dürfen dafür Schrift- oder Textform verlangen (§ 171 Satz 2 VVG). Wirksam wird die Kündigung zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG). Das ist ein Jahr, wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist (§ 12 VVG). Allein zurücknehmen kannst du sie nur, wenn dein Widerruf spätestens gleichzeitig mit ihr ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB). Danach geht es nur noch mit Zustimmung des Versicherers.
Wo finde ich Rückkaufswert und Beitragssumme für den Rechner?
In der jährlichen Standmitteilung. Sie nennt den Auszahlungsbetrag bei Kündigung und bei Verträgen ab dem 1. Juli 2018 auch die Summe der gezahlten Beiträge. Für ältere Verträge kannst du die Summe in Textform erfragen (§ 155 Abs. 1 Nr. 4 und 5 VVG). Zu den Beiträgen zählen auch Ausfertigungs- und Abschlussgebühren, Beitragsanteile für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung dagegen nicht (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 56 und 58).
Muss ich die Auszahlung in der Steuererklärung angeben?
Zählt der ganze Ertrag, ist die Steuer mit dem Abzug durch den Versicherer abgegolten, eine Pflicht zur Angabe besteht dann nicht (Finanzamt NRW). Freiwillig lohnt es sich, wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht verbraucht ist oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Greift die Hälfteregel, trägst du den vollen Ertrag laut Bescheinigung in die Anlage KAP ein, das Finanzamt halbiert ihn. Auch einen Verlust machst du dort geltend.
Lohnt es sich, mit der Kündigung bis 62 zu warten?
Steuerlich oft. Danach zählt nur die Hälfte des Ertrags, und zwar mit deinem persönlichen Satz. Im ersten Beispiel kostet derselbe Ertrag dann 64,00 € statt 369,25 €. Bis dahin kann der Vertrag beitragsfrei weiterlaufen. Die 12 Jahre beginnen dadurch nicht neu, weil eine Senkung von Beitrag oder Leistung als Fortführung des alten Vertrags gilt (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 69). Ob sich das Warten insgesamt lohnt, hängt auch davon ab, wie sich das Guthaben bis dahin entwickelt.
Ab wann zählen die 12 Jahre?
Ab dem Versicherungsbeginn im Versicherungsschein, wenn der Schein innerhalb von drei Monaten danach ausgestellt und der erste Beitrag gezahlt wurde, sonst ab der ersten Zahlung (BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009, Rz. 66). Beitragserhöhungen, die schon beim Abschluss vereinbart waren, etwa eine Dynamik, zählen zum ursprünglichen Vertrag. Erhöhst du später nachträglich, laufen für die Erhöhung eigene 12 Jahre (Rz. 68 und 71).
Muss ich die Rentenversicherung für das Grundsicherungsgeld kündigen?
Nein. Versicherungsverträge, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, zählen beim Grundsicherungsgeld nicht als Vermögen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II). Was du sonst behalten darfst, zeigt der Rechner zum Grundsicherungsgeld.
Zahle ich Krankenkassenbeiträge auf den Rückkaufswert?
Als Pflichtversicherter nicht, wenn du die Rentenversicherung privat abgeschlossen hast. Beitragspflichtig sind dann nur Lohn, gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 226 SGB V). Freiwillig Versicherte zahlen nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 Abs. 1 SGB V). Wie deine Kasse die Auszahlung ansetzt, fragst du am besten vorher. Eine Direktversicherung über den Arbeitgeber ist ein Versorgungsbezug: Eine Kapitalzahlung zählt zehn Jahre lang zu einem Hundertzwanzigstel als monatliche Einnahme (§ 229 Abs. 1 SGB V).

Quellen

  1. § 20 EStG: Ertrag bei Rückkauf, Hälfte nach 12 Jahren, Teilfreistellung (Abs. 1 Nr. 6), Verkauf (Abs. 2 Satz 1 Nr. 6) gesetze-im-internet.de
  2. § 52 EStG: Abs. 28: Verträge vor 2005, Alter 62 ab 2012, Investmenterträge ab 2018 gesetze-im-internet.de
  3. § 32d EStG: Abgeltungsteuer, Hälfte mit persönlichem Satz, Günstigerprüfung gesetze-im-internet.de
  4. BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2009: Besteuerung von Versicherungserträgen: Fassung vom 9. August 2019: Rückkauf, Beiträge, Teilauszahlung, Teilfreistellung, Kapitalertragsteuer esth.bundesfinanzministerium.de
  5. EStG in der Fassung vom 31. Dezember 2004: altes Recht für Verträge vor 2005 (§ 10 und § 20, Auszug) esth.bundesfinanzministerium.de
  6. BMF-Schreiben vom 22. August 2002: laufende Beiträge über mindestens 5 Jahre (Rz. 12) esth.bundesfinanzministerium.de
  7. § 169 VVG: Rückkaufswert, Stornoabzug, Fondspolicen gesetze-im-internet.de
  8. § 165 VVG: Beitragsfreistellung gesetze-im-internet.de
  9. § 168 VVG: Kündigungsrecht, Ausnahmen für Basisrente und Verwertungsausschluss gesetze-im-internet.de
  10. Art. 4 EGVVG: Rückkaufswert bei Verträgen bis Ende 2007 gesetze-im-internet.de
  11. BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11: Widerspruch im Policenmodell auch nach der Kündigung bundesgerichtshof.de
  12. BGH, Urteil vom 26. Juni 2013, IV ZR 39/10: Mindestrückkaufswert bei unwirksamen Klauseln rewis.io
  13. BaFin: Kapitallebensversicherung: Rückkaufswert, Beitragsfreistellung, Verkauf bafin.de
  14. Verbraucherzentrale: Lebensversicherung kündigen?: Alternativen zur Kündigung, Stand 13. August 2026 verbraucherzentrale.de
  15. Finanzamt NRW: Erträge aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen: Einbehalt auf den ganzen Ertrag, Halbierung über die Anlage KAP finanzamt.nrw.de
  16. § 2 BetrAVG: Direktversicherung nach dem Ausscheiden gesetze-im-internet.de

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