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Riester kündigen: Rechner für Rückzahlung und Steuer

Kündigst du deinen Riester-Vertrag, holt sich der Staat alle Zulagen und die Steuervorteile aus deinen Steuererklärungen zurück. Auf die Erträge zahlst du außerdem Steuer mit deinem persönlichen Satz. Bei 15.000 € Guthaben, 3.000 € Zulagen, 1.000 € Steuervorteilen und 11.000 € eigenen Beiträgen bleiben bei 30 % Steuersatz 10.700 €. Der Rechner zeigt das für deinen Vertrag und was Ruhenlassen stattdessen bringt.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Riester kündigen

Nach der Kündigung bleiben dir

10.700,00 €

71 % deines Guthabens von 15.000,00 €

Von 15.000,00 € gehen 3.000,00 € Zulagen und 1.000,00 € Steuervorteile an den Staat zurück. Auf die Erträge zahlst du etwa 300,00 € Steuer. Es bleiben 10.700,00 €, 300,00 € weniger, als du selbst eingezahlt hast. Die Steuervorteile hattest du in den Jahren davor als Erstattung bekommen.

Zurück an den Staat
4.000,00 €
Steuer auf Erträge
300,00 €
Kündigung kostet
4.300,00 €

Rechenweg

Guthaben laut Anbieter15.000,00 €
Zulagen zurück (§ 93 Abs. 1 EStG)−3.000,00 €
Steuervorteile zurück−1.000,00 €
Überweisung vom Anbieter11.000,00 €
Erträge: Guthaben minus 3.000,00 € Zulagen minus 11.000,00 € Beiträge1.000,00 €
Steuerpflichtig1.000,00 €
Steuer bei 30 %−300,00 €
Bleibt dir10.700,00 €

Ruhen lassen statt kündigen

Bleibt im Vertrag, mit allen Zulagen15.000,00 €
Steuervorteile, die du behältst1.000,00 €
Was die Kündigung jetzt kostet4.300,00 €

Ruht der Vertrag, wird die Auszahlung im Alter voll versteuert (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Rechnerisch bringt Ruhenlassen mehr, solange dein Steuersatz im Alter unter 29 % liegt. Gerechnet mit dem heutigen Guthaben, ohne Wertentwicklung und ohne die Verwaltungskosten, die bis dahin weiterlaufen. Wechselst du den Anbieter, bleibt die Förderung ebenfalls, der bisherige darf dafür höchstens 150,00 € berechnen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG).

Nur keine Beiträge mehr? · Dann lass den Vertrag ruhen. Ein formloses Schreiben mit Vertragsnummer an den Anbieter reicht, Guthaben und Zulagen bleiben im Vertrag. Einen Dauerzulageantrag widerrufst du gleich mit. Brauchst du das Geld für Kauf, Bau oder Entschuldung einer eigenen Wohnung, beantragst du die Entnahme bei der Zulagenstelle, ebenfalls ohne Rückzahlung.

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Regeln und Werte 2026
  3. Was nach der Kündigung bleibt
  4. Ruhen lassen, wechseln, entnehmen
  5. Wohn-Riester und Bausparvertrag
  6. Reform 2027 und alte Verträge
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

So wird beim Kündigen gerechnet

Lässt du dir das Riester-Guthaben vor der Rente auf einmal auszahlen, verwendest du es nach dem Gesetz schädlich (§ 93 Abs. 1 EStG). Dasselbe gilt für eine Kapitalauszahlung nach Rentenbeginn und für die Auszahlung an Erben. Die Rechnung hat drei Schritte:

  1. Förderung zurückAlle Zulagen und die Steuerermäßigungen, die das Finanzamt gesondert festgestellt hat (§ 10a Abs. 4 EStG), bilden den Rückzahlungsbetrag. Die Zentrale Zulagenstelle ermittelt ihn, dein Anbieter behält ihn vom Guthaben ein (§ 94 Abs. 1 EStG). Kosten der Kündigung darf er damit nicht verrechnen (BMF-Schreiben, Rn. 218).
  2. Erträge versteuernAls ausgezahlt gilt das Guthaben nach Abzug der Zulagen (§ 22 Nr. 5 Satz 3 EStG). Davon gehen deine eigenen Beiträge ab, der Rest sind die Erträge. Die zurückgezahlten Steuervorteile mindern sie nicht (Rn. 227).
  3. Persönlicher SteuersatzDie Erträge sind sonstige Einkünfte nach § 22 EStG und laufen über deine Steuererklärung. Die Abgeltungsteuer gilt nur für Kapitalerträge nach § 20 EStG (§ 32d Abs. 1 EStG).

Auszahlung = Guthaben − Zulagen − Steuervorteile
Erträge = Guthaben − Zulagen − eigene Beiträge
Bleibt = Auszahlung − Erträge × persönlicher Steuersatz

Beispiel aus dem BMF-Schreiben Banksparplan, Kündigung mit 50

38.000 € eigene Beiträge, alle gefördert, dazu 3.500 € Zulagen und 5.000 € festgestellte Steuervorteile. Der Steuersatz von 30 % ist eine Annahme für dieses Beispiel.

Guthaben im Banksparplan
55.000 €
Zulagen zurück
−3.500 €
Festgestellte Steuervorteile zurück
−5.000 €
Auszahlung durch den Anbieter
46.500 €
Guthaben minus Zulagen
51.500 €
minus eigene Beiträge
−38.000 €
Zu versteuernde Erträge
13.500 €
Steuer bei angenommenen 30 %
−4.050 €
Bleibt nach Steuer
42.450 €

Bis zu den Erträgen von 13.500 € stimmen alle Zahlen mit dem BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2023 überein (Rn. 228). Von 55.000 € Guthaben bleiben 77 %.

Nur die Hälfte der Erträge ist steuerpflichtig, wenn seit dem Vertragsabschluss mindestens zwölf Jahre vergangen sind und du bei der Auszahlung mindestens 62 bist, bei Verträgen von vor 2012 mindestens 60 (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG). Das gilt für Riester-Rentenversicherungen genauso wie für Bank- und Fondssparpläne und Bausparverträge (BMF-Schreiben, Rn. 147 und 148). Liegt das Guthaben nach Abzug der Zulagen unter deinen Beiträgen, entsteht ein Verlust. Das Finanzamt verrechnet ihn mit deinen übrigen Einkünften (Rn. 227).

Für Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt altes Recht: Erfüllt der Vertrag die damaligen Bedingungen, bleibt die Auszahlung nach zwölf Jahren steuerfrei (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG, Rn. 147). Ob das zutrifft, sagt dir der Anbieter. Im Rechner erscheint dafür ein Schalter, sobald der Vertragsbeginn vor 2005 liegt.

Regeln und Werte 2026

RegelWertGrundlage
Zurückzuzahlenalle Zulagen und festgestellten Steuervorteile§ 93 Abs. 1, § 10a Abs. 4 EStG
SteuerpflichtigGuthaben minus Zulagen minus eigene Beiträge§ 22 Nr. 5 Satz 3 EStG
Nur die Hälfte steuerpflichtigab 62 und nach 12 Jahren Laufzeit§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG
Verträge von vor 2012Hälfte und Auszahlung schon ab 60§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, § 14 Abs. 2 AltZertG
Reguläre Auszahlung frühestensab 62 oder mit früherer gesetzlicher Altersrente§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG
Kleinbetragsrente, ganz auf einmalMonatsrente bis 59,32 €§ 93 Abs. 3 EStG
Anbieterwechsel, Kosten beim alten Anbieterhöchstens 150 €§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG
Abschlusskosten beim neuen Anbieterauf höchstens 50 % des übertragenen geförderten Kapitals§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG
Guthaben reicht nichtRest binnen eines Monats an die Zulagenstelle§ 94 Abs. 2 EStG

Einkommensteuergesetz und Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Stand Oktober 2026. Kleinbetragsrente: 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 €, auf Cent abgerundet.

Riester vorzeitig kündigen: Was übrig bleibt

Wie teuer die Kündigung wird, hängt vor allem davon ab, wie viel Förderung im Vertrag steckt. Vier Fälle, gerechnet mit dem Riester-Rechner und dem Rechner oben:

Auszahlung nach einer Riester-Kündigung in vier Fällen
FallGuthabenzurück an den StaatSteuerbleibtgegenüber eigenen Beiträgen
Familie mit zwei Kindern, 5 Jahre8.326 €3.875 €95 €4.357 €+232 €
Alleinstehend, gut verdienend, 12 Jahre29.803 €8.316 €1.519 €19.968 €−3.132 €
Fondssparplan im Minus, 3 Jahre4.426 €1.389 €−108 €3.146 €−1.129 €
Kündigung mit 63 nach 20 Jahren42.993 €9.260 €1.594 €32.139 €+3.639 €

Mindesteigenbeitrag aus 40.000 € Vorjahresbrutto, im zweiten Fall 55.000 €. Rendite nach Kosten als Annahme: 2 %, 3 %, minus 8 % und 3 % im Jahr. Zulagen und Steuervorteile nach dem Recht von 2026 für alle Jahre, Steuersatz gleich dem Grenzsteuersatz 2026 bei 33.000 € zu versteuerndem Einkommen (29 %), im zweiten Fall bei 45.000 € (33 %). Eine negative Steuer ist eine Ersparnis durch den Verlust.

Am härtesten trifft es hier die Familie. Mit zwei Kindern sind die Zulagen fast so hoch wie die eigenen Beiträge, nach fünf Jahren gehen 47 % des Guthabens zurück. Wer gut verdient, bekommt einen Teil der Förderung als Steuererstattung aufs Konto. Bei der Kündigung geht sie vom Guthaben ab. Deshalb bleibt im zweiten Fall weniger, als selbst eingezahlt wurde, obwohl der Vertrag 4.603 € Erträge gebracht hat. Im dritten Fall hat der Fondssparplan verloren: Statt Steuer gibt es eine Ersparnis, weil der Verlust die übrigen Einkünfte mindert.

Rechenbeispiel Kündigung mit 63, Vertrag seit 20 Jahren

Abgeschlossen vor 2012, deshalb gilt die Hälfte schon ab 60, und zwölf Jahre Laufzeit sind lange erreicht.

Guthaben nach 20 Jahren
42.993 €
Zulagen zurück
−3.500 €
Steuervorteile zurück
−5.760 €
Auszahlung durch den Anbieter
33.733 €
Erträge: Guthaben minus 3.500 € Zulagen minus 28.500 € Beiträge
10.993 €
Davon die Hälfte steuerpflichtig
5.496 €
Steuer bei 29 %
−1.594 €
Bleibt nach Steuer
32.139 €

Ohne die Halbierung wären es 3.188 € Steuer. Mit 63 muss aber niemand mehr kündigen: Die Auszahlung darf schon beginnen, bis zu 30 % auf einmal und den Rest als Rente, und die ganze Förderung bleibt.

Riester ruhen lassen, wechseln oder entnehmen statt kündigen

Bei diesen Wegen bleibt die Förderung erhalten oder wird nur für die Zukunft kleiner:

Alternativen zur Kündigung eines Riester-Vertrags
WegWas mit der Förderung passiertGrundlage
Ruhen lassen, also beitragsfrei stellenGuthaben und Zulagen bleiben im Vertrag, die Steuervorteile bei dir. Die Verwaltungskosten laufen weiter.§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. a AltZertG
Weniger einzahlenNichts geht zurück. Unter dem Mindesteigenbeitrag wird nur die neue Zulage im Verhältnis gekürzt.§ 86 Abs. 1 EStG
Anbieter wechselnDie Förderung zieht mit um, der alte Anbieter darf höchstens 150 € berechnen.§ 93 Abs. 2 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG
Geld für die eigene WohnungAb 3.000 € für Kauf, Bau oder Entschuldung entnehmen, ohne Rückzahlung. Versteuert wird später über das Wohnförderkonto.§§ 92a, 92b EStG
Tod des SparersKeine Rückzahlung, wenn das Guthaben auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen wird und ihr nicht dauernd getrennt in der EU oder im EWR gelebt habt.§ 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG
ScheidungDie Teilung im Versorgungsausgleich ist keine schädliche Verwendung.§ 93 Abs. 1a EStG
Ab 62 auszahlen lassenBis 30 % auf einmal, der Rest als Rente. Eine Kleinbetragsrente bis 59,32 € im Monat ganz auf einmal, ermäßigt besteuert. Bei Verträgen von vor 2012 geht das ab 60.§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 14 Abs. 2 AltZertG, § 93 Abs. 3 und § 22 Nr. 5 Satz 13 EStG

Ruhen lassen oder kündigen?

Ruht der Vertrag, zahlst du nichts mehr ein. Guthaben und Zulagen bleiben, die Steuervorteile musst du nicht zurückzahlen. Dafür wird die spätere Auszahlung voll versteuert, mit Beiträgen, Zulagen und Erträgen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Mit den Startwerten des Rechners kostet die Kündigung 4.300 €, das sind 29 % des Guthabens. Solange dein Steuersatz im Alter darunter liegt, bringt Ruhenlassen rechnerisch mehr, ohne Wertentwicklung bis zur Rente gerechnet. Frag vorher, welche Verwaltungskosten dein Anbieter in der Ruhezeit berechnet, die Zulagenstelle weist ausdrücklich darauf hin.

Ruhen lassen geht mit einem formlosen Schreiben mit Vertragsnummer und Unterschrift. Hast du den Anbieter mit einem Dauerzulageantrag bevollmächtigt, widerruf die Vollmacht gleich mit. Zahlst du später wieder ein, gibt es auch wieder Zulagen.

Anbieter wechseln

Bist du mit Kosten oder Rendite unzufrieden, kündigst du mit drei Monaten Frist zum Quartalsende und lässt das Guthaben auf einen neuen Riester-Vertrag übertragen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Der neue Anbieter darf seine Abschlusskosten nur auf höchstens 50 % des übertragenen geförderten Kapitals ansetzen (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG). Klär vorher, ob er die Übertragung annimmt, meist kümmert er sich dann selbst um die Kündigung beim alten Anbieter. Bei Fondsverträgen kann ein Wechsel in einer schlechten Börsenphase Verluste festschreiben, weil die Garantie erst zum Rentenbeginn greift.

Vorher Auskunft holen Wie viel Förderung bei dir zurückginge, sagt dir die Zentrale Zulagenstelle. Die Auskunft über alle Zulagen und Steuerermäßigungen kannst du online anfordern, den Rückkaufswert nennt dir der Anbieter. Mit beiden Zahlen rechnest du oben ohne Schätzung.

Wohn-Riester und Riester-Bausparvertrag kündigen

Ein Riester-Bausparvertrag ist in der Sparphase ein Riester-Vertrag wie jeder andere. Lässt du dir das Guthaben auszahlen, ohne es für eine eigene Wohnung einzusetzen, gehen Zulagen und Steuervorteile zurück, und die Erträge sind steuerpflichtig. Haben Abschlussgebühr und Kosten den Wert unter deine Beiträge gedrückt, entsteht statt einer Steuer ein Verlust, der deine Steuer mindert.

Ohne Rückzahlung kommst du an das Geld, wenn du es für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung verwendest, mindestens 3.000 € (§ 92a Abs. 1 EStG). Den Antrag stellst du bei der Zentralen Zulagenstelle (§ 92b EStG), der Anbieter zahlt mit drei Monaten Frist zum Quartalsende aus (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. c AltZertG). Nimmst du das Bauspardarlehen, steckst es aber nicht in die Wohnung, ist das ebenfalls schädlich. Das lässt sich nur vermeiden, wenn du das geförderte Guthaben bis zum Ende des Jahres nach der Darlehensauszahlung auf einen anderen Riester-Vertrag überträgst und das dem Anbieter bis zur Auszahlung ankündigst (§ 93 Abs. 4 EStG).

Steckt dein Riester-Geld schon in der Wohnung, über eine Entnahme oder ein Riester-Darlehen, steht es auf deinem Wohnförderkonto. Eine Kündigung im üblichen Sinn gibt es dafür nicht. Verkaufst du die Wohnung oder ziehst dauerhaft aus, wird das Konto aufgelöst und sein Stand in diesem Jahr voll versteuert (§ 92a Abs. 3 Satz 5, § 22 Nr. 5 Satz 4 EStG). Die Zulagen musst du dann nicht zurückzahlen. Die Steuer entfällt, wenn du rechtzeitig in eine neue eigene Wohnung investierst, den Betrag in einen Riester-Vertrag einzahlst oder wieder einziehst. Die Fristen und eine Beispielrechnung stehen beim Wohn-Riester-Rechner.

Riester-Reform 2027: Was für bestehende Verträge gilt

Die Reform ist beschlossen und verkündet: Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 steht seit dem 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neue Förderung mit Altersvorsorgedepot gilt ab dem 1. Januar 2027 (Art. 14). Für einen bestehenden Riester-Vertrag heißt das:

  • Bestandsschutz: Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind, behalten Zulagen, Mindesteigenbeitrag und Steuerabzug nach altem Recht bis zum Beginn der Auszahlung (§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG in der Fassung ab 2027). Wegen der Reform musst du nichts kündigen.
  • Wechsel ohne Rückzahlung: Du kannst das Guthaben auf einen neuen Vertrag übertragen, auch in ein Altersvorsorgedepot, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen (§ 93 Abs. 2 EStG, Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Reform). Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten rechnen, nur einmal höchstens 150 € Verwaltungspauschale (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG in der Fassung ab 2027).
  • Dann gilt neues Recht für alles: Mit dem ersten Vertrag, den du ab 2027 abschließt, gilt das neue Recht für alle deine Verträge, der Bestandsschutz endet (§ 52 Abs. 50a Satz 6 und 9 EStG in der Fassung ab 2027). Aus neuen Verträgen wird frühestens ab 65 ausgezahlt, außer deine gesetzliche Altersrente beginnt früher, und die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG in der Fassung ab 2027).
  • Nur die Förderung wechseln: Mit einer unwiderruflichen Erklärung beim Anbieter bekommst du ab dem Jahr der Erklärung die neuen Zulagen für alle Bestandsverträge, der Vertrag selbst bleibt (§ 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG in der Fassung ab 2027).
  • Kündigen bleibt teuer: Für Verträge von vor 2027 gelten bei einer schädlichen Verwendung die bisherigen Ausnahmen weiter (§ 52 Abs. 51a EStG in der Fassung ab 2027). Rückzahlung und Steuer bleiben wie oben beschrieben.

Verträge alter Art dürfen nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr verkauft werden (§ 14 Abs. 7 AltZertG in der Fassung ab 2027). Kündigen, um in ein Altersvorsorgedepot zu wechseln, wäre der teuerste Weg, denn übertragen geht ohne Rückzahlung. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt auch an den Zulagen: Nach neuem Recht gibt es sie erst ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr, nach altem Recht reichen mit kleinem Einkommen schon 60 €. Beide Varianten vergleicht der Riester-Zulagen-Rechner.

Kein Weg zurück Wer ins neue Recht wechselt, kann nicht in die alte Förderung zurück, darauf weist das Bundesfinanzministerium ausdrücklich hin. Rechne deshalb vor dem Wechsel aus, was dir beide Fördersysteme bringen.

Häufige Fragen

Wie kündige ich meinen Riester-Vertrag?
Mit einem formlosen Schreiben an den Anbieter: Vertragsnummer, Widerruf der Einzugsermächtigung, Bankverbindung für die Auszahlung und die Bitte um eine schriftliche Bestätigung. So empfiehlt es die Zentrale Zulagenstelle. Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit stehen in deinem Vertrag. Eine Riester-Rentenversicherung mit laufenden Beiträgen kannst du jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG). Für einen Wechsel schreibst du ausdrücklich dazu, dass das Guthaben übertragen und nicht ausgezahlt werden soll.
Wo finde ich meine Zulagen und Steuervorteile?
Die Zulagen, die deinem Vertrag gutgeschrieben wurden, stehen in der jährlichen Bescheinigung deines Anbieters (§ 92 EStG). Die Steuervorteile über die Zulage hinaus stellt das Finanzamt in deinem Einkommensteuerbescheid gesondert fest und meldet sie der Zentralen Zulagenstelle (§ 10a Abs. 4 EStG). Den Rückzahlungsbetrag selbst ermittelt bei einer Kündigung die Zulagenstelle und teilt ihn dem Anbieter mit (§ 94 Abs. 1 EStG).
Bekomme ich bei einer Kündigung wenigstens meine Beiträge zurück?
Nicht sicher. Die Garantie auf die eingezahlten Beiträge gilt erst zu Beginn der Auszahlung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG). Kündigst du vorher, zählt der aktuelle Wert, bei einem Fondssparplan auch nach einem Kurseinbruch. Abschlusskosten verteilt der Anbieter auf mindestens die ersten fünf Jahre (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG). Je nach Vertrag kann er bei einer frühen Kündigung den offenen Rest abziehen, darauf weist die Zulagenstelle hin. Bei einer Rentenversicherung ist ein Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten unwirksam, andere Abzüge gelten nur, wenn sie vereinbart, beziffert und angemessen sind (§ 169 Abs. 5 VVG).
Kann ich mir nur einen Teil auszahlen lassen?
Ob dein Vertrag das zulässt, steht in den Bedingungen. Steuerlich ist eine Teilauszahlung aus dem geförderten Kapital anteilig schädlich: Zurück geht die Förderung, die auf den ausgezahlten Teil entfällt (§ 93 Abs. 1 Satz 1 EStG, BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2023, Rn. 215). Hast du mehr eingezahlt, als gefördert wurde, gilt dieses ungeförderte Kapital als zuerst ausgezahlt. Soweit es reicht, muss nichts zurück, die Erträge darauf versteuerst du aber (Rn. 236 und 237).
Muss ich Riester kündigen, bevor ich Grundsicherungsgeld bekomme?
Nein. Altersvorsorge, die nach Bundesrecht ausdrücklich gefördert wird, zählt beim Grundsicherungsgeld nicht als Vermögen (§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II). Das Jobcenter darf dich deshalb nicht auf das Riester-Guthaben verweisen. Für die Grundsicherung im Alter gilt dasselbe (§ 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII). Kündigst du trotzdem, ist das ausgezahlte Geld nicht mehr auf diese Weise geschützt.
Ist das Geld nach der Kündigung vor Pfändung geschützt?
Nein. Geschützt ist nur das geförderte Vermögen im Vertrag samt Erträgen, die geförderten Beiträge und der Anspruch auf die Zulage. Sie sind nicht übertragbar (§ 97 EStG) und damit nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO). Darauf weist auch die Zulagenstelle hin: Mit der Kündigung entfällt der Schutz, das ausgezahlte Geld kann gepfändet werden.
Was zahlen Erben, wenn der Vertrag nach dem Tod ausgezahlt wird?
Die Förderung geht zurück, bevor die Erben das Geld bekommen (BMF-Schreiben, Rn. 226), und die Erträge versteuern die Erben (Rn. 229). Im Beispiel des Bundesfinanzministeriums erbt eine 42-jährige Tochter einen Banksparplan mit 55.500 € Guthaben. Ausgezahlt werden 47.000 €, versteuern muss sie 14.000 € Erträge (Rn. 230). Das lässt sich vermeiden, wenn das Guthaben auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird (§ 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG). Wer damit die Erbschaftsteuer bezahlt, verwendet es dagegen schädlich (Rn. 235).
Kann ich den einbehaltenen Betrag prüfen lassen?
Ja. Über den Einbehalt bekommst du vom Anbieter eine Bescheinigung (§ 94 Abs. 1 EStG). Innerhalb eines Jahres danach kannst du bei der Zentralen Zulagenstelle die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags beantragen und bekommst darüber einen Bescheid. Die Erträge, die du versteuern musst, bescheinigt dir der Anbieter nach Ablauf des Jahres (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG). Sie gehören in deine Einkommensteuererklärung.

Quellen

  1. § 93 EStG: Schädliche Verwendung: Rückzahlungsbetrag, Ehegatte, Übertragung, Kleinbetragsrente, Bausparen; geprüft am 21. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 94 EStG: Verfahren bei schädlicher Verwendung: Einbehalt durch den Anbieter, Rückforderungsbescheid gesetze-im-internet.de
  3. § 22 EStG: Nr. 5 Satz 2 und 3: Besteuerung der Erträge gesetze-im-internet.de
  4. § 20 EStG: Abs. 1 Nr. 6: Unterschiedsbetrag, Hälfte nach zwölf Jahren gesetze-im-internet.de
  5. § 52 EStG: Abs. 28 Satz 5 und 7: Verträge vor 2005 und ab 2012 gesetze-im-internet.de
  6. § 10a EStG: Sonderausgabenabzug, Feststellung der Steuerermäßigung gesetze-im-internet.de
  7. § 92a EStG: Wohn-Riester, Aufgabe der Selbstnutzung gesetze-im-internet.de
  8. § 1 AltZertG: Garantie, Ruhen, Wechsel, Kosten gesetze-im-internet.de
  9. § 14 AltZertG: Abs. 2: Verträge vor 2012 ab 60 gesetze-im-internet.de
  10. BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2023: Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge: Rn. 145 bis 148 und 197 bis 237: schädliche Verwendung mit Beispielen bundesfinanzministerium.de
  11. Zentrale Zulagenstelle: Kündigen oder nicht kündigen?: Rückforderung, Auskunft, Pfändungsschutz, Kündigungsschreiben riester.deutsche-rentenversicherung.de
  12. Zentrale Zulagenstelle: Vertrag ruhen lassen: Zulagen bleiben, Kosten laufen weiter riester.deutsche-rentenversicherung.de
  13. Zentrale Zulagenstelle: Anbieter- oder Tarifwechsel: Ablauf und Kosten des Wechsels riester.deutsche-rentenversicherung.de
  14. Zentrale Zulagenstelle: Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags: Frist ein Jahr nach der Bescheinigung riester.deutsche-rentenversicherung.de
  15. Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026: BGBl. 2026 I Nr. 156, verkündet am 29. Mai 2026 recht.bund.de
  16. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform: Bestandsschutz und Wechsel bestehender Verträge bundesfinanzministerium.de
  17. § 12 SGB II: Geförderte Altersvorsorge kein Vermögen gesetze-im-internet.de
  18. § 169 VVG: Rückkaufswert und Abzüge bei Versicherungen gesetze-im-internet.de

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