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Altersvorsorgedepot-Rechner 2027

Ab 1. Januar 2027 legt der Staat für jeden Euro, den du in ein Altersvorsorgedepot einzahlst, 50 Cent auf die ersten 360 € im Jahr dazu und 25 Cent auf weitere Beiträge bis 1.800 €, höchstens 540 €. Jedes Kind mit Kindergeld bringt bis zu 300 € mehr. Unter 120 € im Jahr gibt es nichts. Bei 150 € im Monat sind es 540 € Zulage, mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen kommen 191 € Steuervorteil dazu. Der Rechner zeigt Zulagen, Steuervorteil, Depotwert und Auszahlung bis 85.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Altersvorsorgedepot-Rechner

Zulagen im Jahr

540,00 €

Grundzulage 540,00 €

Für 1.800,00 € im Jahr legt der Staat 540,00 € in den Vertrag. Über die Steuererklärung bekommst du zusätzlich 191,00 € zurück. In 32 Jahren wächst das Depot bei 4 % nach Kosten auf rund 148.800 €.

Steuervorteil zusätzlich
191 €
Förderquote
41 %
Depot mit 67
148.776 €
Im Monat bis 85
689 €

Ein Jahr

Dein Eigenbeitrag im Jahr1.800,00 €
Grundzulage540,00 €
= Zulagen in den Vertrag540,00 €
Steuerersparnis durch den Abzug von 2.340 €731,00 €
Davon schon als Zulage im Vertrag−540,00 €
= Steuervorteil zusätzlich, aufs Konto191,00 €

Förderquote: Zulagen und Steuervorteil je Euro Eigenbeitrag, ohne Bonus. Steuer ohne Soli und Kirchensteuer.

Bis zur Auszahlung

Deine Beiträge in 32 Jahren57.600 €
+ Zulagen in den Vertrag17.280 €
+ Erträge bei 4 % im Jahr73.896 €
= Depot zu Beginn der Auszahlung mit 67148.776 €
Steuererstattungen an dich6.112 €
Auszahlungsplan bis 85, im Monat688,78 €

Nominal, ohne Inflation. Die Zulage für ein Jahr kommt im Folgejahr in den Vertrag. Die Monatsrate gilt ohne Rendite in der Auszahlungsphase; danach ist das Depot leer. Im Alter ist die Auszahlung voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG).

Riester-Vertrag schon vorhanden? · Er bleibt im alten Recht, bis du gegenüber dem Anbieter erklärst, dass das neue gelten soll, oder einen neuen Vertrag abschließt. Beides lässt sich nicht zurücknehmen und gilt für alle deine Verträge.

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Zulagen und Grenzen ab 2027
  3. Beispiele
  4. Wer die Förderung bekommt
  5. Altersvorsorgedepot oder Riester
  6. Kosten und Standarddepot
  7. Auszahlung und Steuern
  8. Frühstart-Rente
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

So wird die Zulage berechnet

Die Zulage hängt nach der Reform nur noch an deinem Beitrag, nicht mehr an deinem Einkommen. Gezählt wird je Kalenderjahr: alles, was du in diesem Jahr selbst einzahlst (§ 88 EStG). So läuft die Rechnung:

  1. Mindestens 120 € im JahrDarunter gibt es weder Grund- noch Kinderzulage noch Bonus (§ 86 EStG), auch nicht anteilig. 10 € im Monat reichen.
  2. Grundzulage50 % der ersten 360 € und 25 % der Beiträge darüber bis 1.800 € (§ 84 Satz 1 EStG). Mehr als 540 € gibt es nicht.
  3. KinderzulageFür jedes Kind mit Kindergeld so viel, wie du einzahlst, höchstens 300 € (§ 85 Abs. 1). Voll ist sie schon bei 300 € Eigenbeitrag im Jahr, und zwar für jedes Kind.
  4. BonusBist du am 1. Januar des Beitragsjahres noch keine 25, kommen einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2).
  5. GünstigerprüfungDas Finanzamt prüft, ob der Abzug von Beiträgen bis 1.800 € plus Zulage als Sonderausgaben mehr Steuer spart, als die Zulage bringt (§ 10a Abs. 1 und 2 EStG). Den Teil darüber bekommst du mit dem Steuerbescheid zurück. Der Bonus zählt dabei nicht mit.

Grundzulage = 50 % der Beiträge bis 360 € + 25 % der Beiträge von 360 € bis 1.800 €
Kinderzulage je Kind = Beitrag, höchstens 300 €
Steuervorteil = Steuerersparnis durch den Abzug − Zulagen, wenn positiv

Rechenweg 150 € im Monat, ohne Kinder, 40.000 € zu versteuerndes Einkommen

Alleinstehend, die Startwerte des Rechners oben. Die Steuer ist mit dem Tarif 2026 ohne Soli und Kirchensteuer geschätzt.

Dein Eigenbeitrag, 12 × 150 €
1.800,00 €
50 % von 360 €
180,00 €
25 % von 1.440 €
360,00 €
Grundzulage in den Vertrag
540,00 €
Sonderausgaben: 1.800 € Beitrag plus 540 € Zulage
2.340,00 €
Steuerersparnis durch den Abzug
731,00 €
Davon schon als Zulage im Vertrag
−540,00 €
Steuervorteil zusätzlich, aufs Konto
191,00 €

Zusammen gibt der Staat 731 € im Jahr dazu, 41 % deines Beitrags. Die 540 € Zulage landen im Vertrag, die 191 € auf deinem Konto.

Ob sich der Abzug lohnt, hängt an deinem Steuersatz. Bei 1.800 € Beitrag bringt er alleinstehend ohne Kind ab rund 18.700 € zu versteuerndem Einkommen mehr als die Zulage, mit einem Kind ab rund 41.800 €, mit zwei Kindern ab rund 62.100 €. Bei Zusammenveranlagung rechnet das Finanzamt die Zulagen beider Partner ein, wenn beide gefördert sind (§ 10a Abs. 3 Satz 5). Der Rechner betrachtet nur deinen Vertrag.

Zulagen und Grenzen ab 2027

Regelab 2027Grundlage
Mindesteigenbeitrag für jede Zulage120 € im Jahr§ 86 EStG
Grundzulage auf die ersten 360 €50 %§ 84 Satz 1 Nr. 1 EStG
Grundzulage auf Beiträge darüber bis 1.800 €25 %§ 84 Satz 1 Nr. 2 EStG
Grundzulage höchstens540 €§ 84 Satz 1 EStG
Kinderzulage je Kind: 100 % des Beitrags, höchstens300 €§ 85 Abs. 1 EStG
Berufseinsteigerbonus, einmalig, unter 25200 €§ 84 Satz 2 EStG
Sonderausgabenabzug: Beiträge bis1.800 € plus Zulage§ 10a Abs. 1 EStG
Ehepartner ohne eigene Förderung: Grundzulage höchstens175 €§ 84 Satz 3 EStG
Einzahlung je Vertrag höchstens6.840 € im Jahr§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG
Geförderte Verträge ab 2027höchstens 2§ 82 Abs. 5 EStG
Effektivkosten im Standarddepot höchstens1,0 %§ 2a Abs. 2 AltZertG
Beginn der Auszahlung65 bis 70§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG
Auszahlungsplan bis mindestensAlter 85§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG
Teilkapital zu Beginn der Auszahlung bis30 %§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG

Fassung ab 1. Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2 und 6).

Zulage nach Monatsbeitrag

Im MonatIm Jahrohne Kind1 Kind2 KinderQuote ohne Kind
10 €120 €60 €180 €300 €50 %
20 €240 €120 €360 €600 €50 %
25 €300 €150 €450 €750 €50 %
30 €360 €180 €480 €780 €50 %
50 €600 €240 €540 €840 €40 %
75 €900 €315 €615 €915 €35 %
100 €1.200 €390 €690 €990 €33 %
150 €1.800 €540 €840 €1.140 €30 %
200 €2.400 €540 €840 €1.140 €23 %

Zulagen im Jahr ohne Bonus. Quote: Grundzulage je Euro Eigenbeitrag. Ab 150 € im Monat steigt keine Zulage mehr, die Kinderzulage ist schon ab 25 € im Monat voll.

Die Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das dir Kindergeld festgesetzt ist (§ 85 Abs. 1 EStG). Bei verheirateten Eltern, die zusammenleben, geht sie 2027 an die Mutter, auf Antrag beider an den Vater, bei Eltern gleichen Geschlechts an den, der das Kindergeld bekommt (§ 85 Abs. 2). Ab 2028 bekommt sie auch bei Ehepaaren der Elternteil mit dem Kindergeld, der andere nur auf übereinstimmende Erklärung beider (Art. 3 Altersvorsorgereformgesetz).

Steuervorteil nach Einkommen

Zu versteuerndes Einkommenohne Kind1 Kind2 Kinder
20.000 €29 €0 €0 €
30.000 €111 €0 €0 €
40.000 €191 €0 €0 €
50.000 €272 €75 €0 €
60.000 €354 €167 €0 €
80.000 €443 €269 €95 €

Erstattung über die Zulage hinaus bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, alleinstehend, Tarif 2026 ohne Soli und Kirchensteuer. Mit Kindern ist die Zulage höher, deshalb lohnt sich der Abzug erst bei mehr Einkommen.

Beispiele: Familie, Berufseinsteiger, Depot bis zur Rente

Rechenbeispiel Familie mit zwei Kindern, 25 € im Monat

Für beide Kinder gibt es noch 10 Jahre Kindergeld, die Kinderzulage steht dem Elternteil mit diesem Vertrag zu.

Eigenbeitrag, 12 × 25 €
300,00 €
Grundzulage, 50 % davon
150,00 €
Kinderzulage, 2 × 300 €
600,00 €
Zulagen im Jahr
750,00 €

Für 300 € eigenes Geld kommen 1.050 € in den Vertrag, eine Förderquote von 250 %. Mehr Kinderzulage gibt es auch mit höherem Beitrag nicht, jeder weitere Euro bringt nur noch Grundzulage. Endet das Kindergeld, bleiben 150 € im Jahr.

Rechenbeispiel Berufseinsteigerin, 22 Jahre, 10 € im Monat

Sie ist am 1. Januar ihres ersten Beitragsjahres 22 und zahlt den kleinsten Betrag, für den es Zulage gibt.

Eigenbeitrag, 12 × 10 €
120,00 €
Grundzulage, 50 % davon
60,00 €
Berufseinsteigerbonus, einmalig
200,00 €
Zulagen im ersten Jahr
260,00 €

Ab dem zweiten Jahr sind es 60 € im Jahr. Mit 150 € im Monat bekäme sie im ersten Jahr 740 €.

Hochrechnung Von 35 bis 67: 150 € im Monat

Die Startwerte des Rechners: 5 % Rendite vor Kosten als Annahme, 1,0 % Effektivkosten wie im Standarddepot höchstens erlaubt. Die Zulage für ein Jahr kommt erst im Folgejahr in den Vertrag.

32 Jahre Eigenbeitrag
57.600 €
Zulagen, 32 × 540 €
17.280 €
Erträge bei 4 % im Jahr nach Kosten
73.896 €
Depot mit 67
148.776 €
Auszahlungsplan: geteilt durch 216 Monate bis 85
688,78 €

Mit 30 % Teilkapital bekämst du 44.633 € auf einmal und danach 482,14 € im Monat. Über die Jahre kommen 6.112 € Steuererstattungen auf dein Konto. Die Rate ist ohne Rendite in der Auszahlungsphase gerechnet: Bleibt das Geld angelegt, kann sie höher ausfallen, nach Verlusten auch niedriger.

Was bis zur Auszahlung zusammenkommt

Start mitJahreBeiträge und Zulagenbei 2 %bei 4 %bei 6 %
254298.280 €152.800 €248.700 €420.300 €
353274.880 €104.200 €148.800 €217.100 €
452251.480 €64.300 €81.300 €103.700 €
551228.080 €31.600 €35.700 €40.300 €

Depot mit 67 bei 150 € im Monat ohne Kinder. Rendite nach Kosten als Annahme, nominal ohne Inflation, auf 100 € gerundet. Ein Depot ohne Garantie kann auch weniger wert sein als die Einzahlungen.

Wer bekommt die Förderung?

Unmittelbar gefördert wirst du, wenn du im Beitragsjahr zu einer dieser Gruppen gehörst (§ 10a Abs. 1 EStG):

  • Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmer und Azubis, Minijobber ohne Befreiung, Eltern in der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen mit Rentenversicherung und wer Arbeitslosen- oder Krankengeld bezieht.
  • Beamte, Richter und Soldaten, wenn sie bis zum Ende des Beitragsjahres eingewilligt haben, dass ihre Besoldungsstelle die Daten meldet.
  • Versicherungspflichtige Landwirte und wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht und vorher gefördert war, bis 67.
  • Neu: Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, die für das Jahr eine Steuererklärung abgegeben haben, solange sie noch nicht 67 sind (§ 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG n. F.).
  • Neu: Angestellte, die als Pflichtmitglied an ein berufsständisches Versorgungswerk zahlen, etwa angestellte Ärzte, wenn sie der Datenmeldung durch das Versorgungswerk zugestimmt haben, ebenfalls bis 67 (Nr. 2).

Nicht unmittelbar gefördert werden laut Bundesfinanzministerium freiwillig Versicherte ohne weiteren Grund, von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber und Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Wer nur über die neue Regel für Selbstständige gefördert wird, bekommt die Zulage erst, wenn die Steuererklärung für das Jahr abgegeben ist.

Ehepartner ohne eigene Förderung

Gehört nur einer von euch zu den Geförderten, bekommt der andere trotzdem Zulage, wenn ihr nicht dauernd getrennt lebt und in der EU oder im EWR wohnt, er einen eigenen Vertrag hat und darauf mindestens 120 € im Jahr einzahlt (§ 79 Satz 2 EStG). Seine Grundzulage richtet sich nach den Beiträgen des geförderten Partners und beträgt höchstens 175 € (§ 84 Satz 3 und 4), den Bonus bekommt er nicht. Einen eigenen Abzug hat er nicht, dafür steigt der Höchstbetrag des Partners um 120 € (§ 10a Abs. 3).

Altersvorsorgedepot oder Riester: was sich ändert

Riester ist nicht abgeschafft, aber geschlossen: Verträge alter Art dürfen ab dem Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr verkauft werden (§ 14 Abs. 7 AltZertG n. F.). Was bis dahin abgeschlossen ist, bleibt bis zur Auszahlung im alten Förderrecht (§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG n. F.).

RegelRiester bis 2026Ab 2027
Grundzulage175 € bei vollem Mindesteigenbeitrag50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 €
Kinderzulage je Kind300 €, vor 2008 geboren 185 €100 % des Beitrags, höchstens 300 €
Eigenbeitrag4 % des Vorjahresbruttos minus Zulagen, mindestens 60 €, sonst Kürzungmindestens 120 €, sonst keine Zulage
SonderausgabenBeiträge plus Zulage bis 2.100 €Beiträge bis 1.800 € plus Zulage
Ehepartner ohne eigene Förderungmindestens 60 €, volle Grundzulagemindestens 120 €, Grundzulage höchstens 175 €
GefördertPflichtversicherte, Beamte und Gleichgestelltezusätzlich Selbstständige und Pflichtmitglieder von Versorgungswerken, jeweils bis 67
Garantie zu Beginn der AuszahlungBeiträge und Zulagen80 % oder 100 % im Garantieprodukt, im Depot keine
Auszahlung ab62, Verträge vor 2012 ab 6065, Beginn spätestens mit 70
Auszahlungsplanab 85 Verrentung eines Teilsbis mindestens 85, keine Verrentung nötig

§§ 10a, 79, 84 bis 86 EStG und § 1 AltZertG in der Fassung bis 2026 und ab 2027.

Gleicher Eigenbeitrag, alte und neue Zulage im Jahr:

FallEigenbeitragZulage RiesterZulage ab 2027
10.000 € Brutto, 2 Kinder60 €775 €0 €
dieselbe Familie mit 120 €120 €775 €300 €
45.000 € Brutto, 2 Kinder1.025 €775 €946,25 €
45.000 € Brutto, ohne Kinder1.625 €175 €496,25 €

Riester mit dem Mindesteigenbeitrag aus dem Vorjahresbrutto, Kinder ab 2008 geboren. Ein Steuervorteil kann in beiden Fällen dazukommen.

Weniger gibt es vor allem für Familien mit kleinem Einkommen: Mit dem Sockelbetrag bekommen sie im alten Recht die volle Zulage, im neuen nichts. Dieselbe Zulage wie bisher gibt es für die Familie im Beispiel erst ab 350 € Eigenbeitrag im Jahr. Bei mittlerem Einkommen bringt das neue Recht für denselben Beitrag mehr Zulage, ohne Kinder deutlich mehr.

Drei Wege ins neue Recht

  • Erklärung beim Anbieter: Der alte Vertrag bleibt mit Garantie und Bedingungen, nur die Förderung wechselt, ab dem Beitragsjahr, in dem die Erklärung vorliegt (§ 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG n. F.).
  • Neuer Vertrag: Schließt du ab 2027 einen geförderten Vertrag ab, gilt das neue Recht für alle deine Verträge (Satz 6).
  • Übertragen: Das Riester-Kapital kann ohne Rückzahlung der Förderung in ein Altersvorsorgedepot wechseln. Der bisherige Anbieter darf höchstens 150 € berechnen, der neue auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 € (§ 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 AltZertG).
Kein Weg zurück

Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle deine Bestandsverträge, ein Zurück ins alte Recht gibt es auch nach einem Wechsel nicht. Für Ehepaare gibt es eine Falle: Hat der geförderte Partner einen alten Vertrag und beantragt der mittelbar geförderte Partner Zulage für einen neuen, bekommt dieser keine (§ 90 Abs. 2 EStG n. F.).

Kosten und Standarddepot

Wie stark Kosten die Rendite drücken, zeigen die Effektivkosten: die durchschnittliche Minderung der Rendite im Jahr bis zur Auszahlung, berechnet wie der Gesamtkostenindikator der europäischen Basisinformationsblätter (§ 2a Abs. 1 AltZertG n. F.). Sie stehen im individuellen Produktinformationsblatt. Das Beispiel des Bundesfinanzministeriums: 5 % Rendite vor Kosten und 1,0 % Effektivkosten ergeben 4 % im Jahr.

Das Standarddepot ist die einfache Variante: Abschluss online, zwei Fonds, die der Anbieter festlegt, einer in Risikoklasse 1 oder 2, einer in Risikoklasse 3 bis 5. Wie dein Geld auf die beiden verteilt wird, bestimmst du, sonst gilt die Aufteilung im Vertrag. Je näher die Auszahlung rückt, desto weniger darf im riskanteren Fonds liegen: 5 Jahre vorher höchstens 50 %, 2 Jahre vorher und zu Beginn höchstens 30 %, außer du verlangst andere Anteile (§ 1 Abs. 1c AltZertG n. F.). Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 % betragen (§ 2a Abs. 2). Jeder Anbieter von Depots oder Garantieprodukten muss ein Standarddepot anbieten, auch über einen Partner (§ 1 Abs. 3).

Im freien Altersvorsorgedepot sind Fonds bis Risikoklasse 5 erlaubt, auch ETFs, dazu Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden und Euro-Staaten. Einzelaktien stehen nicht auf der Liste (§ 1 Abs. 1b AltZertG n. F.). Einen Kostendeckel gibt es dort nicht. Abschluss- und Vertriebskosten müssen gleichmäßig auf die ganze Ansparzeit verteilt werden, wenn sie nicht als fester Anteil jeder Einzahlung abgezogen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8). Ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers erlaubt das Gesetz per Verordnung (Abs. 1e), einen Starttermin dafür gibt es noch nicht (Stand 23. Oktober 2026).

EffektivkostenDepot mit 67im Monat bis 85weniger als mit 0,5 %
0,5 %163.200 €756 €–
1,0 %148.800 €689 €−14.400 €
1,5 %135.800 €629 €−27.400 €
2,0 %124.100 €575 €−39.100 €

150 € im Monat von 35 bis 67, ohne Kinder, 5 % Rendite vor Kosten. Mit 1,5 % Kosten fehlen 13.000 € gegenüber dem Deckel des Standarddepots.

Auszahlung und Steuern

Ausgezahlt wird frühestens mit 65, früher nur, wenn eine gesetzliche Altersrente schon vorher beginnt. Spätestens mit 70 muss die Auszahlung beginnen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG n. F.). Ohne Vereinbarung beginnt sie mit 65 (§ 7b Abs. 1). Im Depot wählst du den Beginn in einem Zeitraum von mindestens 5 Jahren und sagst ihn 3 Monate vorher an (§ 1 Abs. 1b).

  • Lebenslange Rente: aus dem ganzen Kapital oder aus 80 %, der Rest bleibt für lebenslange Zahlungen in wechselnder Höhe angelegt.
  • Auszahlungsplan: Raten bis mindestens 85. Spätestens alle 3 Jahre wird die Rate neu festgelegt, auf mindestens 80 % des Restkapitals geteilt durch die restlichen Monate. Danach ist das Geld verbraucht, wer länger lebt, bekommt aus dem Vertrag nichts mehr.
  • Teilkapital: Bis 30 % des Kapitals zu Beginn auf einmal, ohne Zweckbindung. Bis zu 12 Monatsraten dürfen zusammengefasst werden.
  • Kleinbetragsrente: Ergäbe das ganze Kapital, gleichmäßig verteilt, höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße im Monat, nach dem Wert für 2026 also bis 59,32 €, darf der Anbieter es auf einmal abfinden (§ 93 Abs. 3 EStG). Dafür gilt die Fünftelregelung (§ 22 Nr. 5 Satz 13).

Steuern zahlst du erst im Alter. In der Ansparzeit bleiben Erträge steuerfrei, die Auszahlung ist dann voll steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den Erträgen daraus beruht (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Das Teilkapital zählt im Jahr der Auszahlung zum Einkommen. Für Beiträge ohne Förderung, etwa über 1.800 € im Jahr, gilt Satz 2: Bei einer lebenslangen Rente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, beim Auszahlungsplan nur der Unterschied zwischen Auszahlung und Beiträgen, davon die Hälfte, wenn nach 62 und mindestens 12 Jahre nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Der Pauschbetrag von 102 € gilt für gesetzliche Rente und Depot zusammen (§ 9a Satz 1 Nr. 3).

Übriges zu versteuerndes EinkommenSteuer alleinSteuer zusammen veranlagt
10.000 €1.146 €0 €
15.000 €1.961 €0 €
20.000 €2.163 €556 €
25.000 €2.306 €1.492 €
30.000 €2.448 €1.844 €

Zusätzliche Einkommensteuer im Jahr auf 688,78 € Auszahlung im Monat aus dem Beispiel, nach dem Tarif 2026 ohne Soli und Kirchensteuer.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind die Auszahlungen für Pflichtversicherte beitragsfrei. Wie die Auszahlung mit deiner gesetzlichen Rente zusammen besteuert wird, rechnet der Rentenbesteuerungs-Rechner.

Frühstart-Rente: beschlossen, aber noch nicht in Kraft

Stand 23. Oktober 2026

Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen, in Kraft ist sie nicht. Alles in diesem Abschnitt beschreibt den Plan.

Geplant ist, dass der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat zurücklegt, über alle Jahre also 1.440 €. Das Geld soll in ein Standarddepot auf den Namen des Kindes fließen. Gibt es noch keinen Vertrag, legt der Bund es vorerst selbst an. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, danach soll jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen dazukommen. Ältere Kinder bekommen nichts. Was daraus bis zur Rente werden kann, rechnet der Frühstart-Rente-Rechner.

Ausgezahlt werden soll wie beim Altersvorsorgedepot, also grundsätzlich nicht vor 65, versteuert im Alter. Zahlen Eltern oder Großeltern etwas dazu, gibt es darauf Zulagen nur, wenn das Kind selbst zu den Geförderten gehört, etwa als Azubi. Der Rechner oben bezieht die Frühstart-Rente nicht ein.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Verträge nach den neuen Regeln können frühestens zum 1. Januar 2027 zertifiziert werden (§ 14 Abs. 7 AltZertG n. F.), die neuen Zulagen gibt es ab dem Beitragsjahr 2027. Riester-Verträge alter Art dürfen ab dem Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr verkauft werden. Anbieten dürfen Banken, Fondsgesellschaften, Lebensversicherer und Bausparkassen; wer Depots oder Garantieprodukte anbietet, muss auch ein Standarddepot haben (§ 1 Abs. 2 und 3 AltZertG n. F.).
Wie beantrage ich die Zulage?
Über deinen Anbieter. Am einfachsten erteilst du ihm einmal eine Vollmacht, dann beantragt er die Zulage jedes Jahr für dich (Dauerzulageantrag, § 89 Abs. 1a EStG). Ohne Vollmacht hast du bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr Zeit, für 2027 also bis zum 31. Dezember 2029 (§ 89 Abs. 1). Die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zahlt die Zulage an den Anbieter, der sie dem Vertrag gutschreibt (§§ 81, 90 EStG). Deine Beiträge übermittelt der Anbieter elektronisch (§ 10a Abs. 5), den Steuervorteil prüft das Finanzamt mit deiner Steuererklärung.
Kann ich vor 65 an das Geld?
Nur, wenn du die Förderung zurückgibst. Wird Kapital außerhalb der vorgesehenen Auszahlung ausgezahlt, ist das eine schädliche Verwendung: Alle Zulagen und die gesondert festgestellte Steuerersparnis gehen zurück (§ 93 Abs. 1 EStG), die Erträge versteuerst du zusätzlich (§ 22 Nr. 5 Satz 3). Ohne Verlust geht es, den Vertrag ruhen zu lassen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder, falls dein Vertrag diese Möglichkeit enthält, Geld für eine selbst genutzte Wohnung zu entnehmen. Die Entnahme müssen Anbieter ab 2027 nicht mehr vorsehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG n. F.). Was sie bringt, zeigt der Wohn-Riester-Rechner.
Was passiert mit dem Depot, wenn ich sterbe?
Das Kapital kann ohne Rückzahlung auf einen Altersvorsorgevertrag deines Ehepartners übertragen werden, wenn ihr nicht dauernd getrennt gelebt und in der EU oder im EWR gewohnt habt (§ 93 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c EStG). Sonst bekommen die Erben das Geld, Zulagen und Steuerersparnis gehen aber zurück (Satz 2). Das gilt auch während eines Auszahlungsplans: Was bis dahin nicht ausgezahlt ist, wird vererbt.
Ist das Altersvorsorgedepot vor Pfändung geschützt?
Der geförderte Teil ja. Gefördertes Vermögen samt Erträgen, die geförderten laufenden Beiträge und der Anspruch auf die Zulage sind nicht übertragbar (§ 97 EStG) und deshalb nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO). Beiträge über 1.800 € im Jahr sind nicht gefördert und fallen nicht darunter.
Wird die Auszahlung auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?
Nur zum Teil. Von laufenden Zahlungen aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag bleiben 100 € im Monat frei, vom Rest 30 %, zusammen höchstens 281,50 € (§ 82 Abs. 4 und 5 SGB XII). Bei 200 € im Monat aus dem Depot sind das 130 €.
Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan?
Im Altersvorsorgedepot bekommst du Zulagen und vielleicht einen Steuervorteil, Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Dafür kommst du vor 65 nur mit Verlust der Förderung an das Geld, und im Alter versteuerst du die ganze Auszahlung mit deinem persönlichen Steuersatz. Ein freier ETF-Sparplan ist jederzeit verfügbar, versteuert wird nur der Gewinn mit der Abgeltungsteuer. Wie stark die Förderung in deinem Fall ins Gewicht fällt, zeigt die Förderquote im Rechner oben, was ein freier Sparplan nach Steuern bringt, der ETF-Sparplan-Rechner.
Kann ich mehrere Verträge haben?
Ja, gefördert werden aber nur zwei Verträge, die du ab 2027 abschließt. Ab dem dritten zählen die Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge (§ 82 Abs. 5 EStG n. F.). Die Zulage wird im Verhältnis der Beiträge auf die zwei Verträge verteilt, und die 120 € Mindesteigenbeitrag müssen zusammen in diese Verträge fließen (§ 87 Abs. 1). Je Vertrag darfst du bis 6.840 € im Jahr einzahlen.

Quellen

  1. Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026: BGBl. 2026 I Nr. 156, Art. 2 (§§ 10a, 79, 82, 84 bis 86 EStG) und Art. 6 (§§ 1, 2a, 7b, 14 AltZertG), gelesen am 23. Oktober 2026 recht.bund.de
  2. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge: Förderberechtigte, Standarddepot, Effektivkosten, Auszahlung, Steuer bundesfinanzministerium.de
  3. § 10a EStG: Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung, geltende Fassung gesetze-im-internet.de
  4. § 85 EStG: Zuordnung der Kinderzulage bei Eltern (Abs. 2), geltende Fassung gesetze-im-internet.de
  5. § 22 EStG: Besteuerung der Leistungen, Nr. 5 gesetze-im-internet.de
  6. § 89 EStG: Zulageantrag, Frist, Dauerzulageantrag gesetze-im-internet.de
  7. § 93 EStG: Schädliche Verwendung, Kleinbetragsrente gesetze-im-internet.de
  8. § 97 EStG: Schutz des geförderten Vermögens gesetze-im-internet.de
  9. § 82 SGB XII: Freibetrag in der Grundsicherung im Alter gesetze-im-internet.de
  10. Bundestag: Frühstartrente beschlossen: Beschluss vom 16. Oktober 2026 bundestag.de
  11. Beschlussempfehlung zur Frühstartrente, BT-Drs. 21/8606: Fassung, die der Bundestag beschlossen hat dserver.bundestag.de

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