Zum Inhalt springen

Frühstart-Rente-Rechner

Für jedes Kind ab dem Jahrgang 2020 zahlt der Staat nach dem Frühstartrentengesetz vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 € im Monat in ein Depot, zusammen 1.440 €. Vom Bundestag beschlossen, Bundesrat steht aus, Stand 23. Oktober 2026. Bei 5 % Rendite vor Kosten und 1,0 % Kosten werden daraus bis zum 67. Geburtstag rund 12.500 €. Der Rechner zeigt Monate, Zuzahlungen und Depotwert für dein Kind.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Frühstart-Rente-Rechner

Depot mit 67, Hochrechnung

12.536 €

4 % im Jahr nach Kosten · nominal, ohne Inflation

Vom Staat kommen 144 × 10 €, zusammen 1.440 €, von Juni 2026 bis Mai 2038. Das Geld für 7 Monate vor Januar 2027 (70 €) kommt rückwirkend, sobald der Vertrag läuft. Mit 18 stehen rund 1.800 € im Depot, mit 67 bei 4 % im Jahr nach Kosten rund 12.500 €.

Monate mit Frühstart-Rente
144
Vom Staat
1.440 €
Zuzahlungen
0 €
Depot mit 18
1.834 €

Noch nicht in Kraft · Vom Bundestag beschlossen, Bundesrat steht aus, Stand 23. Oktober 2026. Starten soll die Frühstart-Rente am 1. Januar 2027, für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab 2026.

So setzt sich das Depot zusammen

Frühstart-Rente, 144 Monate1.440,00 €
+ Erträge bei 4 % im Jahr11.095,64 €
= Depot mit 67, Juni 208712.535,64 €
Depot mit 18, Ende Mai 20381.834,48 €

Gerechnet ab Januar 2027, dem ersten Monat mit Geld im Vertrag, mit Einzahlung am Monatsende. Die Zulagenstelle überweist vierteljährlich rückwirkend. Im Alter ist der Teil aus der Frühstart-Rente voll steuerpflichtig, beim Teil aus Zuzahlungen nur der Ertrag (§ 22 Nr. 5 EStG).

Ohne eigenen Vertrag · Dann legt der Bund die 10 € im Monat für dein Kind an, ab 2028 nur in weltweit gestreute Aktien oder Aktienfonds. Zuzahlungen gehen dort nicht. Mit einem Vertrag vor dem 35. Geburtstag wird der Anteil samt Erträgen übertragen, sonst fällt das Geld an den Bund zurück.

Auf dieser Seite
  1. Was ist die Frühstart-Rente?
  2. Stand des Gesetzes
  3. Wer und ab wann
  4. So wird gerechnet
  5. Beispiele
  6. Eigenes Depot oder Bund
  7. Zuzahlen
  8. Auszahlung und Steuern
  9. Altersvorsorgedepot
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Was ist die Frühstart-Rente?

Ein Zuschuss des Staates für die Altersvorsorge von Kindern: 10 € für jeden Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag, 12 Jahre lang, in ein Depot auf den Namen des Kindes (§§ 1, 2 FrühStRG). Eltern müssen nichts dazugeben, dürfen aber. Ohne Vertrag legt der Bund das Geld vorerst selbst an.

RegelWertGrundlage
Betrag je Monat10 €§ 2 Abs. 1 FrühStRG
Zeitraum6. bis vor dem 18. Geburtstag, 144 Monate, 1.440 €§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2
Erster Jahrgang2020, Anspruch frühestens für Januar 2026§ 30 Abs. 1
Voraussetzungenerster Wohnsitz in Deutschland, Steuer-ID§ 1 Abs. 2
VertragStandarddepot auf den Namen des Kindes§ 3 Abs. 1
KostenEffektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr, auf die Frühstart-Rente keine Abschluss- und Vertriebskosten§ 3 Abs. 2, § 2a AltZertG
Zuzahlungenbis 6.840 € im Jahr§ 3 Abs. 3
Auszahlungab 65, Beginn spätestens mit 70§ 2 Abs. 4

Frühstartrentengesetz (FrühStRG) in der Fassung, die der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen hat (BT-Drs. 21/7864 mit 21/8606), noch nicht verkündet.

Stand des Gesetzes: beschlossen, aber noch nicht in Kraft

Stand 23. Oktober 2026

Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Ohne seine Zustimmung kommt es nicht zustande (Art. 78 GG). Diese Seite beschreibt die beschlossene Fassung, nicht geltendes Recht.

  • 7. September 2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7864).
  • 14. Oktober 2026: Änderungen des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/8606).
  • 16. Oktober 2026: Beschluss im Bundestag, CDU/CSU und SPD dafür, Grüne und Linke dagegen, AfD Enthaltung.
  • 5. November 2026: Beratung im Finanzausschuss des Bundesrats. Einen Termin für die Abstimmung im Plenum hat der Bundesrat noch nicht veröffentlicht.
  • Geplant: Inkrafttreten am 1. Januar 2027, Frühstart-Rente rückwirkend ab 2026 (Art. 8, § 30 FrühStRG).

Gegenüber dem Entwurf hat der Finanzausschuss die Rückzahlung gestrichen, wenn ein Kind vor dem 18. Geburtstag stirbt, Abschluss- und Vertriebskosten auf die Frühstart-Rente bis zur Auszahlung verboten, für Kinder vom 1. Januar 2020 20 € im Januar 2026 eingefügt und die Anlage des Bundes auf Aktien festgelegt.

Wer bekommt die Frühstart-Rente und ab wann?

Anspruch hat das Kind selbst. Es muss mit erstem Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein und eine Steuer-ID haben (§ 1 Abs. 2 FrühStRG). Wo die Eltern wohnen, zählt nicht, eine Staatsangehörigkeit verlangt das Gesetz nicht.

Gezahlt wird ab dem Monat des 6. Geburtstags bis zum Monat vor dem 18. (§ 2 Abs. 2), bei Geburt im Juni 2020 also von Juni 2026 bis Mai 2038. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, vollendet seine Lebensjahre rechtlich schon am Letzten des Vormonats. Bei ihm beginnt und endet alles einen Monat früher.

GeborenErster MonatLetzter MonatZusammen
bis 31. Dezember 2019keinerkeiner0 €
1. Januar 2020Januar 2026 mit 20 €November 20371.440 €
2020Geburtsmonat 2026Monat vor dem Geburtsmonat 20381.440 €
2021Geburtsmonat 2027Monat vor dem Geburtsmonat 20391.440 €
2022Geburtsmonat 2028Monat vor dem Geburtsmonat 20401.440 €
2023Geburtsmonat 2029Monat vor dem Geburtsmonat 20411.440 €
2024Geburtsmonat 2030Monat vor dem Geburtsmonat 20421.440 €
2025Geburtsmonat 2031Monat vor dem Geburtsmonat 20431.440 €
2026Geburtsmonat 2032Monat vor dem Geburtsmonat 20441.440 €

Danach kommt jedes Jahr der Jahrgang dazu, der sechs wird (§ 30 Abs. 1 FrühStRG). Am Ersten eines Monats geboren: einen Monat früher.

Ältere Kinder bekommen nichts, auch nicht anteilig. Ein Standarddepot mit eigenem Geld dürfen Eltern für sie trotzdem abschließen, die Erträge bleiben auch dort bis zur Auszahlung steuerfrei (§ 3 Abs. 4).

So wird gerechnet

  1. Monate zählenVom Monat des 6. Geburtstags bis zum Monat vor dem 18., höchstens 144.
  2. Frühstart-Rente buchen10 € je Monat. Verträge gibt es ab Januar 2027, frühere Monate bucht der Rechner dann gesammelt. Die Zulagenstelle zahlt vierteljährlich rückwirkend (§ 8 Abs. 1 FrühStRG, § 15 AltvDV).
  3. Zuzahlungen dazuVom Vertragsbeginn bis zum Alter, das du einstellst, jeweils am Monatsende.
  4. Rendite nach KostenRendite vor Kosten minus Effektivkosten, als feste Annahme, monatlich verzinst.

Depot = Summe aller Einzahlungen, jede × (1 + Rendite nach Kosten)Jahre bis zur Auszahlung

Rechenweg Geboren im Juni 2020, ohne Zuzahlung

Die Startwerte des Rechners: 5 % Rendite vor Kosten als Annahme, 1,0 % Effektivkosten wie im Standarddepot höchstens erlaubt.

Juni 2026 bis Mai 2038, 144 × 10 €
1.440 €
davon rückwirkend für 7 Monate, gebucht im Januar 2027
70 €
Depot mit 18, Ende Mai 2038
1.834 €
Erträge bis zur Auszahlung bei 4 % im Jahr
11.096 €
Depot mit 67, Juni 2087
12.536 €

Das sind Euro des Jahres 2087. Bei 2 % Inflation, dem Ziel der Europäischen Zentralbank, entsprechen sie rund 3.800 € von heute.

Beispiele: mit Zuzahlung und anderer Rendite

Kleine Zuzahlungen machen viel aus, weil sie fast genauso lange wachsen. Geboren im Juni 2020, Zuzahlung bis 18:

Zuzahlung im MonatZuzahlungenDepot mit 18Depot mit 67
0 €0 €1.800 €12.500 €
10 €1.370 €3.600 €24.300 €
25 €3.425 €6.100 €42.000 €
50 €6.850 €10.500 €71.500 €
100 €13.700 €19.100 €130.400 €

Dazu immer 1.440 € Frühstart-Rente. 4 % im Jahr nach Kosten, nominal, auf 100 € gerundet.

Rendite nach KostenDepot mit 18Depot mit 67mit 25 € Zuzahlung
2 %1.600 €4.300 €14.400 €
4 %1.800 €12.500 €42.000 €
6 %2.100 €36.100 €120.400 €

Dieselben Einzahlungen, 1,0 % Effektivkosten, auf 100 € gerundet.

Welche Rendite es wird, weiß niemand. Der Weltaktienindex MSCI World brachte seit Ende 1987 im Schnitt 9,02 % im Jahr, in US-Dollar und vor Kosten, verlor zwischen Oktober 2007 und März 2009 aber auch 57,46 % (Factsheet zum 30. September 2026). Im Standarddepot sinkt der riskante Anteil vor der Auszahlung: 5 Jahre vorher auf höchstens 50 %, 2 Jahre vorher auf 30 %, wenn der Sparer nichts anderes verlangt (§ 1 Abs. 1c AltZertG).

Depot für das Kind: selbst abschließen oder beim Bund lassen

Den Vertrag schließen die Eltern ab, frühestens am 1. Januar 2027: ein Standarddepot mit einem vorsichtigen Fonds (Risikoklasse 1 oder 2) und einem riskanteren (3 bis 5). Die Aufteilung bestimmst du, laut Bundesfinanzministerium auch ganz im riskanteren Fonds. Bei einem Wechsel zieht das Frühstart-Geld vollständig und ohne Kosten mit um (§ 3 Abs. 2, § 12 FrühStRG).

Eigenes StandarddepotAnlage beim Bund
Anlagezwei Fonds, Aufteilung wählbarnur breit gestreute weltweite Aktien oder Aktienfonds, ab 2028 (§§ 22, 24)
KostenEffektivkosten höchstens 1,0 %laut Gesetzesbegründung unter einem Prozentpunkt Rendite
Zuzahlungenbis 6.840 € im Jahrnicht möglich
Geld kommtvierteljährlich in den Vertragals Startkapital, wenn vor dem 35. Geburtstag ein Vertrag folgt (§§ 9, 10)
Kein Vertrag vor dem 35. GeburtstagentfälltGeld fällt an den Bund zurück (§ 23 Abs. 4)

Verluste sind in beiden Fällen möglich, einen Ausgleich gibt es nicht (§ 27 FrühStRG).

Rechtzeitig abschließen

Rückwirkend ab dem 6. Geburtstag gibt es die Frühstart-Rente nur, wenn der Antrag des Anbieters bis zum Ende des Jahres eingeht, in dem das Kind 7 Jahre alt wird, beim Jahrgang 2020 also bis Ende 2027. Sonst fließen die 10 € erst ab dem nächsten Quartal, für die Zeit davor kommt das Startkapital aus der Anlage des Bundes (§ 9 Abs. 1). Anbieter melden neue Verträge bis zum Ende des Monats nach dem Quartal (§ 5 Abs. 4), ein Abschluss im Dezember kann deshalb zu spät ankommen.

Zuzahlen: lohnt sich das?

Zuzahlen darf jeder, Eltern genauso wie Großeltern oder Paten, zusammen bis 6.840 € im Jahr (§ 3 Abs. 3 FrühStRG). 25 € im Monat bis zum 18. Geburtstag sind 3.425 €, bis 67 werden daraus bei 4 % im Jahr rund 29.500 €.

Dafür spricht die Steuer: In der Ansparzeit fällt keine an, im Alter wird bei Zuzahlungen ohne Förderung nur der Ertrag versteuert, beim Auszahlungsplan nach dem 62. Geburtstag und 12 Jahren Laufzeit in der Regel nur zur Hälfte (§ 22 Nr. 5 Satz 2 EStG). Dagegen spricht, dass Eltern und Großeltern weder Zulage noch Steuerabzug bekommen (§ 29 Abs. 2 FrühStRG) und der Anbieter auf Zuzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten nehmen darf. Ab 18 entscheidet außerdem das Kind über sein Geld. Flexibler ist ein freier ETF-Sparplan, dort kosten Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € Abgeltungsteuer. Was der bringt, zeigt der ETF-Sparplan-Rechner.

Auszahlung und Steuern

Frühstart-Rente und Erträge gibt es nur als Altersleistung (§ 2 Abs. 4 FrühStRG): frühestens mit 65, früher nur mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, Beginn spätestens mit 70. Ausgezahlt wird als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85, bis zu 30 % auf einmal (§ 1 Abs. 1 AltZertG). Erlaubt ist auch der Einsatz für eine selbst genutzte Wohnung (§ 92a EStG). Bis dahin ist das Frühstart-Geld nicht pfändbar und nicht beleihbar. Wer als Erwachsener kündigt und es sich auszahlen lässt, muss die Frühstart-Rente zurückzahlen (§ 93 Abs. 1 EStG in der Fassung des Gesetzes).

Steuern fallen beim Einzahlen und in der Ansparzeit keine an (§ 29 Abs. 1 FrühStRG). Im Alter ist der Teil aus der Frühstart-Rente voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG), im Beispiel also die ganzen 12.500 €. Was das neben der gesetzlichen Rente kostet, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner.

Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot

Der Vertrag ist das Standarddepot aus der Reform der privaten Altersvorsorge ab 1. Januar 2027 und läuft nach dem 18. Geburtstag weiter. Ist dein Kind dann selbst gefördert, als Azubi, Arbeitnehmer oder Beamter, gibt es auf eigene Beiträge ab 120 € im Jahr Zulagen: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 €, dazu einmalig 200 € Bonus unter 25. Laut Bundesfinanzministerium geht das schon parallel zur Frühstart-Rente, etwa mit 16 in der Ausbildung.

Eltern, die selbst gefördert sind, bekommen im eigenen Altersvorsorgedepot bis 300 € Kinderzulage im Jahr je Kind mit Kindergeld, unabhängig von der Frühstart-Rente. Beides rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner.

Häufige Fragen

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?
Nein. Mit dem Vertrag beantragt der Anbieter sie für dein Kind, außer du widersprichst vorher in Textform (§ 5 Abs. 2 FrühStRG). Du gibst Steuer-ID, Geburtsdatum und Wohnsitz des Kindes an, den Rest prüft die Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung mit Daten des Bundeszentralamts für Steuern. Schulbescheinigungen braucht es nicht.
Kann ich das Kinderdepot nehmen, das mein Kind schon hat?
Nein. Gezahlt wird nur auf ein zertifiziertes Standarddepot auf den Namen des Kindes (§ 3 Abs. 1 FrühStRG), und das gibt es erst ab dem 1. Januar 2027. Die Frühstart-Rente fließt immer nur in einen Vertrag (§ 13).
Kann mein Kind mit 18 an das Geld, etwa für den Führerschein?
An die Frühstart-Rente und ihre Erträge nicht, sie sind für das Alter gebunden (§ 2 Abs. 4 FrühStRG). Zuzahlungen samt Erträgen lassen sich nach den Vertragsbedingungen entnehmen, die Erträge sind dann steuerpflichtig (Bundesfinanzministerium).
Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?
Die Zahlung endet mit dem Monat, in dem der erste Wohnsitz in Deutschland wegfällt (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FrühStRG). Das Geld bleibt im Vertrag, endgültig geprüft wird erst zu Beginn der Auszahlung (Gesetzesbegründung zu § 15). Ist das Kind vor dem 18. Geburtstag wieder in Deutschland gemeldet, gibt es für diese Monate wieder 10 €.
Was passiert, wenn mein Kind vor dem 18. Geburtstag stirbt?
Die Frühstart-Rente muss nicht zurückgezahlt werden, sie geht samt Erträgen und Zuzahlungen an die Erben (§ 15 FrühStRG). Stirbt es später, gelten die Regeln der geförderten Altersvorsorge: Die Frühstart-Rente geht dann in der Regel zurück (§§ 93, 94 EStG).
Wie viel Rente im Monat bringt die Frühstart-Rente?
Aus den 1.440 € werden im Beispiel oben mit 67 rund 12.500 €. Als Auszahlungsplan bis 85 sind das rund 58 € im Monat, nominal und ohne Rendite in der Auszahlungsphase. Was Inflation davon übrig lässt, zeigt der Inflationsrechner.

Quellen

  1. Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente, BT-Drs. 21/7864: Wortlaut mit Begründung, gelesen am 23. Oktober 2026 dserver.bundestag.de
  2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drs. 21/8606: Änderungen, die der Bundestag beschlossen hat dserver.bundestag.de
  3. Bundestag: Frühstartrente beschlossen: Beschluss vom 16. Oktober 2026 bundestag.de
  4. Bundesrat: Tagesordnung des Finanzausschusses: Beratung am 5. November 2026 bundesrat.de
  5. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstartrente: Stand 22. Oktober 2026 bundesfinanzministerium.de
  6. Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Standarddepot, Kosten und Auszahlung (§§ 1, 2a AltZertG) recht.bund.de
  7. § 15 AltvDV: Auszahlungstermine der Zulagenstelle gesetze-im-internet.de
  8. § 22 EStG: Besteuerung der Leistungen, Nr. 5 gesetze-im-internet.de

Passende Rechner