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Nießbrauch-Rechner 2026

Den Wert eines Nießbrauchs rechnet das Finanzamt als Kapitalwert: Jahreswert mal Vervielfältiger aus der Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Für eine 70-jährige Frau und eine Mietersparnis von 2.000 € im Monat sind das 266.568 €. Verschenkt sie ihr Haus mit 700.000 € Grundbesitzwert an ihren Sohn und behält den Nießbrauch, sinkt die Schenkungsteuer dadurch von 33.000 € auf 2.338 €. Ein Wohnrecht rechnet genauso.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Nießbrauch-Rechner

Kapitalwert von Nießbrauch oder Wohnrecht

266.568 €

24.000 € im Jahr × Vervielfältiger 11,107

Um diesen Betrag sinkt der Wert der Schenkung. Die Schenkungsteuer fällt von 33.000 € auf 2.338 €.

Steuer ohne Abzug
33.000 €
Steuer mit Abzug
2.338 €
Ersparnis
30.662 €

So entsteht der Kapitalwert

2.000 € im Monat × 1224.000 €
× Vervielfältiger 11,107 (Frau, 70 Jahre)266.568 €

Laut Sterbetafel hat die maßgebliche Person im Schnitt noch 16,86 Jahre. Der Vervielfältiger ist kleiner, weil künftige Jahre mit 5,5 % abgezinst werden (§ 14 Abs. 1 BewG).

Schenkungsteuer

Wert der Immobilie700.000 €
Nießbrauch oder Wohnrecht−266.568 €
= Wert der Schenkung433.432 €
Freibetrag Steuerklasse I−400.000 €
= steuerpflichtig, auf 100 € abgerundet33.400 €
× 7 % = Schenkungsteuer2.338 €
Zum Vergleich ohne Abzug (steuerpflichtig 300.000 €)33.000 €
Ersparnis30.662 €

Früher Tod: Stirbt die berechtigte Person innerhalb von 6 Jahren, rechnet das Finanzamt die Schenkung von sich aus mit der tatsächlichen Dauer neu (§ 14 Abs. 2 BewG). Dann wird weniger abgezogen, und die Steuer steigt.

Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Vervielfältiger 2026
  3. Haus mit Nießbrauch verschenken
  4. Wohnrecht berechnen
  5. Erbfall und Tod des Nießbrauchers
  6. Einkommensteuer
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

So wird der Nießbrauch berechnet

Der Nießbrauch ist das Recht, alle Nutzungen einer Sache zu ziehen (§ 1030 BGB): Wer ihn hat, darf im Haus wohnen oder die Miete behalten, bis er stirbt. Für die Schenkung- und Erbschaftsteuer zählt sein Kapitalwert. Er entsteht in vier Schritten:

  1. JahreswertBeim vermieteten Haus die Miete, die dem Nießbraucher im Schnitt bleibt, nach den Kosten, die er selbst trägt (BFH, Urteil vom 28.05.2019, II R 4/16). Beim Wohnrecht und beim selbst genutzten Nießbrauch die Kaltmiete, die eine vergleichbare Wohnung am Ort kosten würde (§ 15 Abs. 2 BewG).
  2. ObergrenzeAngesetzt wird höchstens der Wert der Immobilie nach dem Bewertungsgesetz geteilt durch 18,6 (§ 16 BewG). Bei 700.000 € sind das 37.634 € im Jahr.
  3. VervielfältigerEr hängt von Alter und Geschlecht der berechtigten Person ab und steht in der Tabelle des Bundesfinanzministeriums (§ 14 Abs. 1 BewG). Bei einem Nießbrauch auf bestimmte Zeit gilt das Vielfache aus Anlage 9a zum Bewertungsgesetz, höchstens aber der lebenslange Wert, weil der Nießbrauch mit dem Tod erlischt (§ 13 Abs. 1 BewG, § 1061 BGB).
  4. KapitalwertJahreswert mal Vervielfältiger. Um diesen Betrag sinkt der Wert, den der Beschenkte versteuert.

Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger
Jahreswert höchstens Wert der Immobilie ÷ 18,6

Rechenbeispiel Mutter, 70, schenkt ihrem Sohn das Haus und behält ein Wohnrecht
Ortsübliche Kaltmiete 2.000 € × 12
24.000 €
höchstens 700.000 € ÷ 18,6 = 37.634 €, also voll angesetzt
24.000 €
× Vervielfältiger Frau, 70 Jahre
11,107
= Kapitalwert des Wohnrechts
266.568 €
Wert des Hauses 700.000 € minus Kapitalwert
433.432 €
Freibetrag Kind
−400.000 €
steuerpflichtig, auf volle 100 € abgerundet
33.400 €
Schenkungsteuer 7 %
2.338 €

Ohne Wohnrecht wären es 33.000 € Schenkungsteuer. Mit Nießbrauch statt Wohnrecht ergibt sich dieselbe Rechnung.

Der Vervielfältiger ist nicht die Lebenserwartung. Eine 70-jährige Frau hat laut derselben Tabelle im Schnitt noch 16,86 Jahre vor sich, ein Mann gleichen Alters 14,18 Jahre. Weil jedes spätere Jahr mit 5,5 % abgezinst wird, liegen die Vervielfältiger mit 11,107 und 9,938 deutlich darunter (§ 14 Abs. 1 Satz 3 BewG).

Vervielfältiger 2026: Tabelle nach Alter

Die Vervielfältiger stellt das Bundesfinanzministerium aus der neuesten Sterbetafel des Statistischen Bundesamts zusammen, mit 5,5 % Zins und als Mittel aus vorschüssiger und nachschüssiger Zahlung (§ 14 Abs. 1 BewG). Für Schenkungen und Erbfälle ab dem 1. Januar 2026 gilt die Tabelle aus dem BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025, berechnet aus der Sterbetafel 2022/2024. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und § 11 ErbStG).

AlterFrauMann
40 Jahre16,90316,434
45 Jahre16,37915,788
50 Jahre15,71114,977
55 Jahre14,87313,983
60 Jahre13,83212,798
65 Jahre12,58311,444
70 Jahre11,1079,938
75 Jahre9,3938,282
80 Jahre7,4906,509
85 Jahre5,5124,743
90 Jahre3,7703,234

Vervielfältiger für eine lebenslange Nutzung von 1 € im Jahr nach vollendetem Lebensalter, Auszug. Alle Jahrgänge von 0 bis 100 rechnet der Rechner oben.

Wie stark das Alter wirkt: Bei 24.000 € Jahreswert zieht eine Mutter, die mit 60 schenkt, 331.968 € ab, mit 80 nur noch 179.760 €. Je früher die Übertragung, desto größer der Abzug.

Neue Tabelle ab 2027

Die Sterbetafel 2023/2025 ist am 7. Juli 2026 erschienen. Für Schenkungen und Erbfälle ab dem 1. Januar 2027 gelten deshalb neue Vervielfältiger (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BewG), die das Bundesfinanzministerium per Schreiben bekannt gibt. Bis dahin rechnet der Rechner mit der Tabelle für 2026.

RegelWertGrundlage
Zins für die Abzinsung5,5 %§ 14 Abs. 1 BewG
Jahreswert höchstensWert ÷ 18,6§ 16 BewG
Nießbrauch auf bestimmte ZeitAnlage 9a, höchstens lebenslang§ 13 Abs. 1 BewG
Zwei Berechtigte bis zum Tod des Längerlebendenhöherer Vervielfältiger§ 14 Abs. 3 BewG
Vermietete Wohnimmobilie: Ansatz und Abzug des Nießbrauchs90 %§§ 13d, 10 Abs. 6a ErbStG
Neuberechnung bei frühem Todinnerhalb von 1 bis 10 Jahren§ 14 Abs. 2 BewG

Bewertungsgesetz und Erbschaftsteuergesetz, Stand Oktober 2026.

Haus mit Nießbrauch verschenken: Wirkung auf die Schenkungsteuer

Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgt der Eigentümer die Immobilie und behält die Nutzung. Der Beschenkte bekommt ein belastetes Haus und versteuert deshalb nur den Wert nach Abzug des Nießbrauchs (R E 7.4 Abs. 1 ErbStR 2019). Seit 2009 gilt das unabhängig davon, wem der Nießbrauch zusteht, also auch, wenn er für den Ehepartner des Schenkers mitgilt (R E 25 Abs. 2).

Beschenkterohne Nießbrauchmit NießbrauchErsparnis
Kind11.000 €0 €11.000 €
Enkel33.000 €11.000 €22.000 €
Nichte oder Neffe120.000 €56.000 €64.000 €
Lebensgefährte144.000 €84.000 €60.000 €

Schenkungsteuer für ein selbst bewohntes Haus mit 500.000 € Grundbesitzwert, ortsübliche Miete 1.500 € im Monat, Schenkerin 70 Jahre: Kapitalwert 199.926 €. Ohne frühere Schenkungen in den letzten 10 Jahren.

Viel bringt der Nießbrauch vor allem bei kleinen Freibeträgen: Enkel, Nichten, Neffen und Partner ohne Trauschein. Ein Kind bleibt in diesem Beispiel ganz steuerfrei. Auch dort lohnt sich der Abzug, denn er verbraucht weniger vom Freibetrag, und der gilt für alle Schenkungen derselben Person in 10 Jahren nur einmal (§ 14 ErbStG).

Vermietete Wohnung: 90 % Ansatz, 90 % Abzug

Eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie setzt das Finanzamt nur mit 90 % ihres Werts an (§ 13d ErbStG). Das gilt auch, wenn der Schenker sich den Nießbrauch vorbehält und weiter vermietet (R E 13d Abs. 9 ErbStR 2019). Im Gegenzug ist der Nießbrauch dann nur zu 90 % abziehbar (§ 10 Abs. 6a ErbStG, R E 10.10 Abs. 5). Wäre das Haus aus dem Rechner vermietet und blieben der Mutter 2.000 € im Monat nach Kosten, kostete die Schenkung ohne Nießbrauch 25.300 € Schenkungsteuer, mit Nießbrauch nichts.

Beide Eltern schenken

Gehört das Haus beiden Eltern je zur Hälfte, schenkt jeder seine Hälfte, und das Kind hat von jedem den vollen Freibetrag von 400.000 €. Behalten sich beide den Nießbrauch vor, bis der Längerlebende stirbt, zählt der höhere der beiden Vervielfältiger (§ 14 Abs. 3 BewG). Beispiel: Haus mit 1.200.000 € Grundbesitzwert, Mietwert 3.500 € im Monat, Mutter 70, Vater 72. Der Nießbrauch ist 466.494 € wert. Ohne ihn kosteten beide Schenkungen zusammen 44.000 €, mit ihm nichts. Gehörte dasselbe Haus nur einem Elternteil, kostete die Schenkung trotz Nießbrauch 49.750 €.

Nur den Nießbrauch verschenken

Beim Zuwendungsnießbrauch bleibt die Immobilie beim Eigentümer, verschenkt wird nur die Nutzung, etwa die Miete für ein Kind. Dann ist der Nießbrauch selbst die Schenkung, bewertet mit dem Alter des Beschenkten. Den Abschlag für vermietete Wohnungen gibt es dafür nicht, weil keine Immobilie übergeht (R E 13d Abs. 9 Satz 5 ErbStR 2019). Bekommt eine 30-jährige Tochter für 10 Jahre eine Miete von 1.200 € im Monat, ist die Schenkung 14.400 € × 7,745 = 111.528 € wert und bleibt im Freibetrag.

Grunderwerbsteuer auf den Nießbrauch

Schenkungen sind von der Grunderwerbsteuer befreit, nicht aber der Wert von Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abgezogen werden (§ 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG). Beim Nießbrauch ist das der Kapitalwert. Frei bleiben trotzdem Ehepartner, Verwandte in gerader Linie, Stiefkinder und deren Ehepartner (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG). Bei der Nichte aus der Tabelle fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % auf 199.926 € an, also 12.995 €.

Wohnrecht: Wert berechnen und Unterschied zum Nießbrauch

Ein Wohnrecht bewertet das Finanzamt wie einen Nießbrauch: Jahreswert mal Vervielfältiger, mit derselben Obergrenze. Jahreswert ist die Kaltmiete, die eine vergleichbare Wohnung am Ort kosten würde (§ 15 Abs. 2 BewG). Gilt das Recht nur für einen Teil des Hauses, etwa die Einliegerwohnung, zählt deren Miete. Für einen 78-jährigen Vater und eine Wohnung, die am Ort 1.000 € im Monat kalt kostet, sind das 12.000 € × 7,230 = 86.760 €.

ThemaNießbrauchWohnrecht
Was ist erlaubt?alle Nutzungen, selbst wohnen oder vermieten (§ 1030 BGB)selbst wohnen, mit Familie und Pflegepersonen (§ 1093 BGB)
Vermieten?ja, die Ausübung darf er anderen überlassen (§ 1059 BGB)nur, wenn es gestattet ist (§ 1092 Abs. 1 BGB)
Laufende Kosten nach Gesetzgewöhnliche Unterhaltung, Grundsteuer, Zinsen bestehender Grundschulden (§§ 1041, 1047 BGB)gewöhnliche Unterhaltung (§ 1093 Abs. 1 mit § 1041 BGB)
Übertragbar?nein (§ 1059 BGB)nein (§ 1092 Abs. 1 BGB)
Endemit dem Tod (§ 1061 BGB)mit dem Tod (§ 1090 Abs. 2 mit § 1061 BGB)
Wert für die SteuerJahreswert × VervielfältigerJahreswert × Vervielfältiger

Die gesetzliche Verteilung der Kosten gilt, wenn der Vertrag nichts anderes regelt. Grundsteuer und Zinsen nennt das Gesetz beim Wohnrecht nicht, wer sie zahlt, gehört in den Vertrag.

Für die Steuer macht es keinen Unterschied, ob ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht vereinbart ist. Im Alltag schon: Zieht der Berechtigte später aus, etwa ins Pflegeheim, darf er die Wohnung mit Nießbrauch vermieten, mit Wohnrecht nur, wenn das erlaubt ist.

Nießbrauch im Erbfall und beim Tod des Nießbrauchers

Auch ein Testament kann einen Nießbrauch vorsehen: Die Kinder erben das Haus, der Ehepartner bekommt per Vermächtnis den Nießbrauch. Die Erben ziehen dessen Kapitalwert als Nachlassverbindlichkeit ab (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG), der Ehepartner versteuert ihn als eigenen Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Freibeträge und Steuersätze sind dieselben wie im Erbschaftsteuer-Rechner.

Rechenbeispiel Sohn erbt das vermietete Haus, die Mutter, 75, bekommt den Nießbrauch
Wert des vermieteten Hauses
900.000 €
Abschlag für vermietete Wohnungen, 10 %
−90.000 €
Nießbrauch der Mutter 30.000 € × 9,393 = 281.790 €, davon 90 %
−253.611 €
Pauschale für Erbfallkosten
−15.000 €
Freibetrag Kind
−400.000 €
steuerpflichtig, auf volle 100 € abgerundet
141.300 €
Erbschaftsteuer 11 %
15.543 €

Ohne das Vermächtnis zahlte der Sohn 59.250 €. Die Mutter erwirbt den Nießbrauch mit 281.790 € und bleibt damit unter ihrem Freibetrag von 500.000 €. Weil das Haus vermietet ist, zählt es auch hier nur zu 90 %, und der Nießbrauch ist nur zu 90 % abziehbar (§ 13d, § 10 Abs. 6a ErbStG).

Stirbt der Nießbraucher nach einer Schenkung, erlischt der Nießbrauch (§ 1061 BGB). Das Haus gehört dem Beschenkten dann schon, er erbt es nicht noch einmal. Kommt der Tod aber früh, rechnet das Finanzamt die Schenkung mit der tatsächlichen Dauer neu, beim Beschenkten ohne Antrag (§ 14 Abs. 2 BewG). Weil weniger abgezogen wird, steigt die Steuer. Das gilt, wenn der Nießbrauch nicht länger bestand als:

Alter bei BeginnDauer höchstens
bis 3010 Jahre
31–509 Jahre
51–608 Jahre
61–657 Jahre
66–706 Jahre
71–755 Jahre
76–804 Jahre
81–853 Jahre
86–902 Jahre
über 901 Jahr

§ 14 Abs. 2 BewG, Alter in vollendeten Jahren. Beim geschenkten Nießbrauch können die Erben des Beschenkten die Neuberechnung beantragen, dann sinkt seine Steuer.

Bis Ende 2008 galt etwas anderes: Stand der Nießbrauch dem Schenker oder seinem Ehepartner zu, durfte der Beschenkte ihn nicht abziehen. Die Steuer auf den Kapitalwert wurde dafür zinslos gestundet, bis der Nießbrauch endete (§ 25 ErbStG alter Fassung). Für Schenkungen und Erbfälle vor dem 1. Januar 2009 gilt diese Regel weiter (§ 37 Abs. 2 Satz 2 ErbStG, R E 25 Abs. 1 ErbStR 2019).

Einkommensteuer: Wer versteuert die Miete?

Wer den Nießbrauch hat und die Immobilie vermietet, versteuert die Miete als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Nießbrauchserlass des BMF, Rz. 41). Beim Vorbehaltsnießbrauch darf er die Abschreibung auf das Gebäude weiter abziehen wie zuvor als Eigentümer, dazu die Kosten, die er trägt (Rz. 42 und 43). Der neue Eigentümer hat keine Einnahmen und kann auch keine Kosten absetzen (Rz. 45). Endet der Nießbrauch, führt er die Abschreibung fort (Rz. 46 und 48). Für ein vorbehaltenes Wohnrecht gilt dasselbe (Rz. 49).

Anders beim geschenkten Nießbrauch: Der Beschenkte versteuert die Miete, darf aber keine Abschreibung auf das Gebäude abziehen (Rz. 19). Der Eigentümer auch nicht, denn er hat keine Einnahmen (Rz. 24). Solange der Nießbrauch läuft, nutzt diese Abschreibung niemand. Für einen Nießbrauch aus einem Vermächtnis gilt dasselbe (Rz. 32). Was die Mieteinnahmen an Steuer kosten, zeigt der Vermietungsrechner.

Häufige Fragen

Wer zahlt beim Nießbrauch Reparaturen, Grundsteuer und Zinsen?
Ohne andere Abrede der Nießbraucher, soweit es um die gewöhnliche Unterhaltung geht, also laufende Ausbesserungen und Erneuerungen (§ 1041 BGB). Außerdem trägt er die öffentlichen Lasten wie die Grundsteuer und die Zinsen für Grundschulden, die bei der Bestellung schon eingetragen waren (§ 1047 BGB). Außergewöhnliche Erneuerungen gehören nicht zu seinen Pflichten. Im Vertrag lässt sich das anders verteilen. Was der Nießbraucher trägt, mindert den Jahreswert.
Was gilt, wenn auf dem Haus noch ein Kredit liegt?
Übernimmt der Beschenkte die Schulden, ist das eine Gegenleistung, die vom Wert der Schenkung abgeht (R E 7.4 Abs. 1 ErbStR 2019). Zahlt dagegen der Schenker als Nießbraucher die Zinsen weiter, mindern sie den Jahreswert des Nießbrauchs (BFH, Urteil vom 28.05.2019, II R 4/16). Übernommene Schulden rechnet der Schenkungsteuer-Rechner mit.
Kann der Schenker später auf den Nießbrauch verzichten?
Ja, aber ein Verzicht ohne Gegenleistung ist eine neue Schenkung an den Eigentümer (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Angesetzt wird der Kapitalwert am Tag des Verzichts, also mit dem Alter und dem Jahreswert von dann (R E 25 Abs. 4 ErbStR 2019). Liegt die erste Schenkung weniger als 10 Jahre zurück, rechnet das Finanzamt beide zusammen (§ 14 ErbStG).
Zählt ein Haus mit Nießbrauch beim Pflichtteil?
Ja, und oft länger als gedacht. Schenkungen zählen für den Pflichtteil zehn Jahre lang mit, jedes Jahr ein Zehntel weniger (§ 2325 Abs. 3 BGB). Behält sich der Schenker den Nießbrauch uneingeschränkt vor, beginnt diese Frist nach dem Bundesgerichtshof gar nicht erst (Urteil vom 27.04.1994, IV ZR 132/93). Was das in Euro bedeutet, zeigt der Pflichtteil-Rechner.
Gilt die Tabelle auch für eine Leibrente?
Ja. § 14 BewG gilt für alle lebenslangen Nutzungen und Leistungen, also auch für eine Leibrente oder andere Zahlungen auf Lebenszeit. Der Kapitalwert ist auch dort Jahresbetrag mal Vervielfältiger. Die Obergrenze aus § 16 BewG gilt dagegen nur für die Nutzung eines Wirtschaftsguts, etwa eines Hauses.
Taugt der Rechner für Pflichtteil, Scheidung oder Verkauf?
Nur zur Orientierung. Die Vervielfältiger sind Bewertungsregeln für Steuern (§ 1 BewG). Für den Pflichtteil, den Zugewinnausgleich oder einen Verkauf sind sie nicht verbindlich, dort wird der Verkehrswert des Rechts ermittelt, etwa durch ein Gutachten.
Kann ein anderer Wert als der aus der Tabelle gelten?
Nur wenn jemand nachweist, dass der gemeine Wert des Rechts niedriger oder höher ist. Darauf, dass die berechtigte Person kürzer oder länger leben wird oder ein anderer Zins passt, lässt sich das nicht stützen (§ 14 Abs. 4 BewG). Hat ein Gutachten für die Immobilie den Nießbrauch schon wertmindernd berücksichtigt, wird er nicht noch einmal abgezogen (§ 10 Abs. 6b ErbStG).
Muss der Nießbrauch ins Grundbuch?
Ja. Als Recht an einem Grundstück entsteht er erst mit Einigung und Eintragung (§ 873 Abs. 1 BGB), für das dingliche Wohnrecht gilt dasselbe. Den Vertrag, mit dem das Grundstück verschenkt wird, muss ein Notar beurkunden (§ 311b Abs. 1 BGB).

Quellen

  1. BMF-Schreiben vom 21.10.2025, IV D 4 - S 3104/00002/013/003: Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2026 bundesfinanzministerium.de
  2. § 13 BewG: Nutzungen auf bestimmte Zeit gesetze-im-internet.de
  3. Anlage 9a BewG: Vielfaches für befristete Nutzungen gesetze-im-internet.de
  4. § 14 BewG: Lebenslange Nutzungen, Neuberechnung bei frühem Tod, mehrere Berechtigte gesetze-im-internet.de
  5. § 15 BewG: Jahreswert, Wohnung zum üblichen Mietpreis gesetze-im-internet.de
  6. § 16 BewG: Jahreswert höchstens Wert ÷ 18,6 gesetze-im-internet.de
  7. § 10 ErbStG: Bereicherung, Vermächtnisse, Abzug von Lasten gesetze-im-internet.de
  8. § 13d ErbStG: Vermietete Wohnimmobilien zu 90 % gesetze-im-internet.de
  9. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019: R E 7.4, R E 10.10, R E 13d und R E 25 ihk-muenchen.de
  10. BFH, Urteil vom 28.05.2019, II R 4/16: Jahreswert von Nießbrauchsrechten bundesfinanzhof.de
  11. § 3 GrEStG: Grunderwerbsteuer auf den Wert von Auflagen gesetze-im-internet.de
  12. BMF-Schreiben vom 30.09.2013 (Nießbrauchserlass): Einkommensteuer bei Nießbrauch und Wohnrecht esth.bundesfinanzministerium.de
  13. § 1030 BGB: Nießbrauch gesetze-im-internet.de
  14. § 1093 BGB: Wohnungsrecht gesetze-im-internet.de
  15. BGH, Urteil vom 27.04.1994, IV ZR 132/93: Nießbrauch und Zehnjahresfrist beim Pflichtteil deubner-steuern.de

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