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Spekulationssteuer berechnen: So wird gerechnet
- Frist prüfenLiegen zwischen dem notariellen Kaufvertrag und dem Verkaufsvertrag nicht mehr als 10 Jahre, ist es ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Steuerfrei ist der Verkauf ab dem Tag nach dem zehnten Jahrestag des Kaufs.
- Eigennutzung prüfenHast du die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG), fällt keine Steuer an. Bewohnst du nur einen Teil selbst, bleibt dieser Teil frei.
- GewinnVerkaufspreis minus Verkaufskosten, minus Kaufpreis mit Nebenkosten und spätere Baukosten. Die bei der Vermietung abgezogene AfA mindert den Kaufpreis (§ 23 Abs. 3 EStG).
- SteuerErreichen deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr zusammen 1.000 €, kommen sie voll zum Einkommen. Aktien zählen dabei nicht mit, bei Ehepaaren gilt die Grenze für jeden getrennt. Die Steuer ist der Unterschied zwischen der Einkommensteuer mit und ohne Gewinn, dazu Soli und Kirchensteuer.
Kaufvertrag am 15. Mai 2019, Verkauf am 15. Oktober 2026, allein veranlagt, ohne Kirchensteuer.
- Verkaufspreis
- 420.000 €
- − Verkaufskosten
- −15.000 €
- − Kaufpreis mit Nebenkosten 330.000 € minus AfA 33.000 €
- −297.000 €
- = Gewinn
- 108.000 €
- Einkommensteuer auf 50.000 € plus Gewinn, minus ohne Gewinn
- 44.676,00 €
- + Solidaritätszuschlag
- 3.037,32 €
- = Spekulationssteuer
- 47.713,32 €
Zusammen veranlagt mit 90.000 € zu versteuerndem Einkommen wären es 45.620 €. Der Satz ist ähnlich hoch, weil ein Gewinn dieser Größe ohnehin in die Zone mit 42 % fällt.
Regeln im Überblick
| Regel | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Spekulationsfrist für Grundstücke und Immobilien | 10 Jahre | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Maßgebliche Tage | notarielle Kaufverträge | H 23 EStH „Veräußerungsfrist“ |
| Steuerfrei bei Eigennutzung | seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und den 2 Jahren davor | § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG |
| Selbst bewohnt in den 3 Jahren | Verkaufsjahr am 1. Januar, Vorjahr ganz, Jahr davor am 31. Dezember | BFH IX R 10/19, BMF Rz. 25 |
| Teilweise selbst bewohnt | übriger Teil steuerpflichtig, Aufteilung nach Wohnfläche | BMF vom 05.10.2000, Rz. 32 |
| Gewinn | Verkaufspreis − Kosten − Kaufpreis + AfA | § 23 Abs. 3 Satz 1 und 4 EStG |
| Freigrenze (private Veräußerungsgeschäfte im Jahr, ohne Aktien) | unter 1.000 €, bei Ehepaaren je Person | § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, H 23 EStH |
| Steuersatz | persönlicher Satz, bis 45 % plus Soli | § 32a EStG |
| Verluste | nur mit solchen Gewinnen, Vor- und Rücktrag | § 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG |
| Erbschaft, Schenkung | Kaufdatum und Eigennutzung des Vorbesitzers zählen | § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, H 23 EStH, BMF Rz. 26 |
Einkommensteuergesetz in der Fassung für 2026, Verwaltungsauffassung nach EStH 2025.
Spekulationssteuer nach Höhe des Gewinns
Steuer einschließlich Soli, ohne Kirchensteuer und ohne andere private Verkäufe im selben Jahr:
| Gewinn | Allein, 50.000 € zvE | Anteil | Zusammen, 90.000 € zvE | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 5.000 € | 1.799 € | 36 % | 1.692 € | 33,8 % |
| 10.000 € | 3.685 € | 36,9 % | 3.426 € | 34,3 % |
| 25.000 € | 9.818 € | 39,3 % | 8.888 € | 35,6 % |
| 50.000 € | 21.567 € | 43,1 % | 18.858 € | 37,7 % |
| 100.000 € | 44.169 € | 44,2 % | 41.861 € | 41,9 % |
| 200.000 € | 88.479 € | 44,2 % | 87.332 € | 43,7 % |
Einkommensteuertarif 2026, zvE = zu versteuerndes Einkommen ohne den Verkauf. Auf volle Euro gerundet.
Selbst bewohnt: wann der Verkauf steuerfrei ist
Die Ausnahme hat zwei Varianten. Entweder hast du die Immobilie vom Kauf bis zum Verkauf ausschließlich selbst bewohnt, oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren davor. Für die zweite Variante genügt ein zusammenhängender Zeitraum: im Verkaufsjahr mindestens am 1. Januar, im Vorjahr durchgehend und im zweiten Jahr davor mindestens am 31. Dezember (BFH, Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19). Wer also Ende Dezember 2024 eingezogen ist, kann im Januar 2026 steuerfrei verkaufen.
Bei der ersten Variante schadet Leerstand nicht, wenn er dem Einzug diente, etwa für die Renovierung, oder wenn die Wohnung nach dem Auszug nur leer stand, weil du sie verkaufen wolltest. Die Verkaufsabsicht musst du dann nachweisen können (BMF-Schreiben vom 05.10.2000, Rz. 25). Auch eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung, die nicht zur Vermietung bestimmt ist, gilt als selbst bewohnt (Rz. 22).
Bewohnst du nur einen Teil selbst, etwa eine Wohnung im Zweifamilienhaus, ist nur der vermietete Teil steuerpflichtig. Aufgeteilt wird nach der Wohnfläche (Rz. 32). Im Beispiel oben mit einer selbst bewohnten Hälfte und 16.500 € AfA auf die vermietete Hälfte sind das die Hälfte des Wertzuwachses von 75.000 € plus die AfA, zusammen 54.000 € Gewinn und 23.447 € Steuer statt 47.713 €.
Warten lohnt sich: der steuerfreie Stichtag
Im Beispiel wäre derselbe Verkauf ab dem 16. Mai 2029 steuerfrei. Die Steuer von 47.713 € entfällt dann ganz, vom Gewinn bleiben 108.000 € statt 60.287 €. Entscheidend ist der Tag, an dem der Notar den Verkaufsvertrag beurkundet, nicht Übergabe oder Grundbucheintrag. Wer kurz vor Ablauf der Frist verkaufen will, sollte das vorher mit einer Steuerberatung durchgehen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Spekulationssteuer auf Immobilien?
Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
Wie lange muss ich selbst darin gewohnt haben?
Gilt die Spekulationsfrist auch bei einer geerbten oder geschenkten Immobilie?
Warum zählt die Abschreibung beim Gewinn mit?
Was zählt zu den Anschaffungskosten?
Was gilt bei Arbeitszimmer, Einliegerwohnung oder einer Wohnung für die Kinder?
Was gilt bei Trennung oder Scheidung?
Was ist die Drei-Objekt-Grenze?
Wird die Spekulationsfrist abgeschafft?
Quellen
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte, geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 05.10.2000 (EStH 2025, Anhang 26): Private Grundstücksgeschäfte: Eigennutzung, Erbfall, teilweise Vermietung, Ehegatten; gelesen am 9. Oktober 2026 esth.bundesfinanzministerium.de
- H 23 EStH 2025: Veräußerungsfrist, Freigrenze bei Ehegatten, Werbungskosten beim Verkauf esth.bundesfinanzministerium.de
- BFH, Urteil vom 03.09.2019, IX R 10/19: Vermietung im Verkaufsjahr nach dem Auszug schadet nicht bundesfinanzhof.de
- BFH, Urteil vom 27.06.2017, IX R 37/16: Eigennutzung über drei Kalenderjahre, auch Zweitwohnung gesetze.co
- BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (EStH 2025, Anhang 17): Gewerblicher Grundstückshandel und Drei-Objekt-Grenze esth.bundesfinanzministerium.de
- Bundestag, Drucksache 21/6637: Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Spekulationsfrist für Immobilien dserver.bundestag.de
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif 2026 gesetze-im-internet.de