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Unterhaltsvorschuss 2026: die Beträge
| Alter | Mindestunterhalt | minus Kindergeld | Vorschuss im Monat | im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 € | 259 € | 227 € | 2.724 € |
| 6 bis 11 Jahre | 558 € | 259 € | 299 € | 3.588 € |
| 12 bis 17 Jahre | 653 € | 259 € | 394 € | 4.728 € |
Mindestunterhalt nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung, Kindergeld für ein erstes Kind nach § 66 EStG.
Gegenüber 2025 hat sich nichts geändert: Der Mindestunterhalt ist um denselben Betrag gestiegen wie das Kindergeld, und das Kindergeld wird voll abgezogen.
Entwicklung seit 2020
| Jahr | 0 bis 5 | 6 bis 11 | 12 bis 17 |
|---|---|---|---|
| 2026 | 227 € | 299 € | 394 € |
| 2025 | 227 € | 299 € | 394 € |
| 2024 | 230 € | 301 € | 395 € |
| 2023 | 187 € | 252 € | 338 € |
| 2022 | 177 € | 236 € | 314 € |
| 2021 | 174 € | 232 € | 309 € |
| 2020 | 165 € | 220 € | 293 € |
Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle des jeweiligen Jahres minus Kindergeld für ein erstes Kind, je ab 1. Januar.
Unterhaltsvorschuss berechnen: So wird gerechnet
- AltersstufeMaßgeblich ist der Mindestunterhalt für 0 bis 5, 6 bis 11 oder 12 bis 17 Jahre (§ 2 Abs. 1 UVG).
- Kindergeld abziehenBekommst du das volle Kindergeld, wird der Betrag für ein erstes Kind abgezogen, auch beim zweiten oder dritten Kind (§ 2 Abs. 2).
- Unterhalt anrechnenUnterhalt vom anderen Elternteil und Waisenbezüge aus demselben Monat gehen ab (§ 2 Abs. 3).
- Einkommen des KindesGeht das Kind nicht mehr zur allgemeinbildenden Schule, zählt sein Lohn minus 102,50 € Pauschbetrag, bei Azubis minus weitere 100 €, und davon die Hälfte (§ 2 Abs. 4).
- Mindestunterhalt, 6 bis 11 Jahre
- 558,00 €
- minus Kindergeld für ein erstes Kind
- − 259,00 €
- Voller Unterhaltsvorschuss
- 299,00 €
- minus Unterhalt, der in dem Monat ankommt
- − 100,00 €
- Unterhaltsvorschuss im Monat
- 199,00 €
Mit 16 und einer Ausbildungsvergütung von 900 € werden 348,75 € angerechnet, es bleiben 46,00 € Vorschuss.
Wer Unterhaltsvorschuss bekommt
- Kind unter 18, das bei dir in Deutschland lebt (§ 1 Abs. 1 UVG).
- Du bist alleinerziehend: ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend. Ein neuer Partner ohne Trauschein schadet nicht, eine neue Ehe schon. Lebst du mit dem anderen Elternteil zusammen, gibt es nichts (§ 1 Abs. 3).
- Der Unterhalt fehlt: Der andere Elternteil zahlt nicht, nicht regelmäßig oder weniger als den Vorschuss.
- Ab 12 Jahren zusätzlich: Das Kind bezieht kein Grundsicherungsgeld, der Vorschuss würde es davon unabhängig machen, oder du hast ohne Kindergeld mindestens 600 € Einkommen im Monat, brutto und gleich welcher Art (§ 1 Abs. 1a).
- Du wirkst mit: Auskünfte geben und bei der Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des anderen Elternteils helfen, sonst entfällt der Anspruch (§ 1 Abs. 3).
Was angerechnet wird und worauf der Vorschuss zählt
Vom Vorschuss gehen nur Unterhalt, Waisenbezüge und nach dem Schulabschluss das halbe Einkommen des Kindes ab. Dein eigenes Einkommen spielt keine Rolle, außer für die 600 €-Grenze ab 12 Jahren.
Umgekehrt zählt der Vorschuss bei anderen Leistungen als Einkommen des Kindes, beim Grundsicherungsgeld ebenso wie beim Wohngeld. Wer Grundsicherungsgeld bekommt, hat deshalb unterm Strich oft nicht mehr Geld, muss den Vorschuss aber trotzdem beantragen, weil er vorgeht.
Antrag beim Jugendamt und Rückgriff
Den Antrag stellst du schriftlich bei der Stelle, die dein Land dafür bestimmt hat, meist beim Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises (§ 9 Abs. 1 UVG). Gezahlt wird monatlich im Voraus und auf volle Euro aufgerundet, Beträge unter 5 € gar nicht (§ 9 Abs. 3), ab dem Monat, in dem alle Voraussetzungen vorliegen, rückwirkend höchstens für den Monat vor dem Antrag (§ 4). Bewilligt wird bis zum Wegfall des Anspruchs, längstens bis zum 18. Geburtstag (§ 3).
In Höhe des Vorschusses geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das Land über (§ 7 UVG). Das Jugendamt holt sich das Geld beim anderen Elternteil zurück, soweit der zahlen kann. Ändert sich etwas, etwa durch Umzug, Heirat oder regelmäßige Unterhaltszahlungen, musst du das unverzüglich mitteilen (§ 6 Abs. 4 UVG). Wer das versäumt oder falsche Angaben macht, muss zu viel gezahlten Vorschuss ersetzen (§ 5 Abs. 1).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Wird Unterhalt vom anderen Elternteil angerechnet?
Bekomme ich Unterhaltsvorschuss, wenn ich einen neuen Partner habe?
Gibt es Unterhaltsvorschuss ab 12 Jahren?
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Muss der andere Elternteil den Vorschuss zurückzahlen?
Bekomme ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend?
Quellen
- § 1 UVG: Berechtigte: Alter, alleinerziehend, ab 12 mit 600 €-Regel; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 2 UVG: Umfang der Unterhaltsleistung: Mindestunterhalt minus Kindergeld, Anrechnung gesetze-im-internet.de
- § 3 UVG: Dauer: bis zum Wegfall des Anspruchs gesetze-im-internet.de
- § 4 UVG: Beschränkte Rückwirkung: höchstens ein Monat vor dem Antrag gesetze-im-internet.de
- § 5 und § 6 UVG: Ersatzpflicht, Mitteilungspflicht: Änderungen unverzüglich melden gesetze-im-internet.de
- § 9 UVG: Verfahren und Zahlungsweise: schriftlicher Antrag, auf volle Euro aufgerundet, unter 5 € keine Zahlung gesetze-im-internet.de
- § 7 UVG: Übergang von Ansprüchen: Rückgriff beim anderen Elternteil gesetze-im-internet.de
- § 1 Mindestunterhaltsverordnung: Mindestunterhalt 486 €, 558 €, 653 € gesetze-im-internet.de
- § 66 EStG: Höhe des Kindergeldes: 259 € je Kind gesetze-im-internet.de
Passende Rechner
- Betreuungsunterhalt Unterhalt für den Elternteil, der das Kind betreut
- Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle 2026 und Zahlbetrag
- Trennungsunterhalt Unterhalt für den Ehepartner nach der Trennung
- Kindergeld Höhe und Anspruch 2026
- Wohngeld Zuschuss zur Miete ausrechnen
- Kinderzuschlag Zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinem Einkommen