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Unterhaltsvorschuss-Rechner 2026

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt das Jugendamt ein. 2026 gibt es 227 € im Monat für Kinder bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17 Jahren. Unterhalt, der trotzdem ankommt, wird abgezogen. Ab 12 gibt es den Vorschuss nur, wenn das Kind kein Grundsicherungsgeld bezieht oder du ohne Kindergeld mindestens 600 € Einkommen im Monat hast. Der Rechner prüft den Anspruch und zeigt den Betrag.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Unterhaltsvorschuss-Rechner

Unterhaltsvorschuss im Monat

299,00 €

Altersstufe 6 bis 11 Jahre · voller Vorschuss 299,00 €

Das Jugendamt zahlt den Mindestunterhalt von 558,00 € minus Kindergeld von 259,00 €. Das sind 299,00 € im Monat. In dieser Höhe geht der Unterhaltsanspruch deines Kindes gegen den anderen Elternteil auf das Land über (§ 7 UVG).

Im Jahr
3.588,00 €
Mindestunterhalt
558,00 €
Kindergeld abgezogen
259,00 €

So setzt sich der Vorschuss zusammen

Mindestunterhalt, 6 bis 11 Jahre558,00 €
minus Kindergeld für ein erstes Kind− 259,00 €
Voller Unterhaltsvorschuss299,00 €
Unterhaltsvorschuss299,00 €

Schnell beantragen · Den Antrag stellst du beim Jugendamt. Rückwirkend gibt es den Vorschuss höchstens für den Monat vor dem Antrag (§ 4 UVG). Du musst Auskunft geben und bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirken, sonst entfällt der Anspruch (§ 1 Abs. 3 UVG).

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Kopier den Code an die Stelle deiner Seite, an der der Rechner stehen soll. Er läuft dann bei dir, kostenlos, ohne Werbung und ohne Statistik, und rechnet immer mit den aktuellen Werten. Der Link zu RechnerCheck unter dem Rechner muss drinbleiben. Alle Rechner zum Einbinden

Auf dieser Seite
  1. Beträge 2026
  2. So wird gerechnet
  3. Wer ihn bekommt
  4. Was angerechnet wird
  5. Antrag und Rückgriff
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Unterhaltsvorschuss 2026: die Beträge

AlterMindestunterhaltminus KindergeldVorschuss im Monatim Jahr
0 bis 5 Jahre486 €259 €227 €2.724 €
6 bis 11 Jahre558 €259 €299 €3.588 €
12 bis 17 Jahre653 €259 €394 €4.728 €

Mindestunterhalt nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung, Kindergeld für ein erstes Kind nach § 66 EStG.

Gegenüber 2025 hat sich nichts geändert: Der Mindestunterhalt ist um denselben Betrag gestiegen wie das Kindergeld, und das Kindergeld wird voll abgezogen.

Entwicklung seit 2020

Jahr0 bis 56 bis 1112 bis 17
2026227 €299 €394 €
2025227 €299 €394 €
2024230 €301 €395 €
2023187 €252 €338 €
2022177 €236 €314 €
2021174 €232 €309 €
2020165 €220 €293 €

Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle des jeweiligen Jahres minus Kindergeld für ein erstes Kind, je ab 1. Januar.

Unterhaltsvorschuss berechnen: So wird gerechnet

  1. AltersstufeMaßgeblich ist der Mindestunterhalt für 0 bis 5, 6 bis 11 oder 12 bis 17 Jahre (§ 2 Abs. 1 UVG).
  2. Kindergeld abziehenBekommst du das volle Kindergeld, wird der Betrag für ein erstes Kind abgezogen, auch beim zweiten oder dritten Kind (§ 2 Abs. 2).
  3. Unterhalt anrechnenUnterhalt vom anderen Elternteil und Waisenbezüge aus demselben Monat gehen ab (§ 2 Abs. 3).
  4. Einkommen des KindesGeht das Kind nicht mehr zur allgemeinbildenden Schule, zählt sein Lohn minus 102,50 € Pauschbetrag, bei Azubis minus weitere 100 €, und davon die Hälfte (§ 2 Abs. 4).
Rechenweg Kind 7 Jahre, der andere Elternteil zahlt 100 €
Mindestunterhalt, 6 bis 11 Jahre
558,00 €
minus Kindergeld für ein erstes Kind
− 259,00 €
Voller Unterhaltsvorschuss
299,00 €
minus Unterhalt, der in dem Monat ankommt
− 100,00 €
Unterhaltsvorschuss im Monat
199,00 €

Mit 16 und einer Ausbildungsvergütung von 900 € werden 348,75 € angerechnet, es bleiben 46,00 € Vorschuss.

Wer Unterhaltsvorschuss bekommt

  • Kind unter 18, das bei dir in Deutschland lebt (§ 1 Abs. 1 UVG).
  • Du bist alleinerziehend: ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend. Ein neuer Partner ohne Trauschein schadet nicht, eine neue Ehe schon. Lebst du mit dem anderen Elternteil zusammen, gibt es nichts (§ 1 Abs. 3).
  • Der Unterhalt fehlt: Der andere Elternteil zahlt nicht, nicht regelmäßig oder weniger als den Vorschuss.
  • Ab 12 Jahren zusätzlich: Das Kind bezieht kein Grundsicherungsgeld, der Vorschuss würde es davon unabhängig machen, oder du hast ohne Kindergeld mindestens 600 € Einkommen im Monat, brutto und gleich welcher Art (§ 1 Abs. 1a).
  • Du wirkst mit: Auskünfte geben und bei der Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des anderen Elternteils helfen, sonst entfällt der Anspruch (§ 1 Abs. 3).

Was angerechnet wird und worauf der Vorschuss zählt

Vom Vorschuss gehen nur Unterhalt, Waisenbezüge und nach dem Schulabschluss das halbe Einkommen des Kindes ab. Dein eigenes Einkommen spielt keine Rolle, außer für die 600 €-Grenze ab 12 Jahren.

Umgekehrt zählt der Vorschuss bei anderen Leistungen als Einkommen des Kindes, beim Grundsicherungsgeld ebenso wie beim Wohngeld. Wer Grundsicherungsgeld bekommt, hat deshalb unterm Strich oft nicht mehr Geld, muss den Vorschuss aber trotzdem beantragen, weil er vorgeht.

Unterhalt selbst einfordern Wie viel Unterhalt dem Kind eigentlich zusteht, steht in der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des anderen Elternteils ab. Oft ist es mehr als der Vorschuss. Das rechnet der Unterhaltsrechner, und das Jugendamt kann ihn als Beistand für das Kind einfordern.

Antrag beim Jugendamt und Rückgriff

Den Antrag stellst du schriftlich bei der Stelle, die dein Land dafür bestimmt hat, meist beim Jugendamt deiner Stadt oder deines Kreises (§ 9 Abs. 1 UVG). Gezahlt wird monatlich im Voraus und auf volle Euro aufgerundet, Beträge unter 5 € gar nicht (§ 9 Abs. 3), ab dem Monat, in dem alle Voraussetzungen vorliegen, rückwirkend höchstens für den Monat vor dem Antrag (§ 4). Bewilligt wird bis zum Wegfall des Anspruchs, längstens bis zum 18. Geburtstag (§ 3).

In Höhe des Vorschusses geht der Unterhaltsanspruch des Kindes auf das Land über (§ 7 UVG). Das Jugendamt holt sich das Geld beim anderen Elternteil zurück, soweit der zahlen kann. Ändert sich etwas, etwa durch Umzug, Heirat oder regelmäßige Unterhaltszahlungen, musst du das unverzüglich mitteilen (§ 6 Abs. 4 UVG). Wer das versäumt oder falsche Angaben macht, muss zu viel gezahlten Vorschuss ersetzen (§ 5 Abs. 1).

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
227 € im Monat für Kinder bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17 Jahren. Das ist der Mindestunterhalt minus das Kindergeld für ein erstes Kind von 259 € (§ 2 UVG). Die Beträge sind dieselben wie 2025, weil Mindestunterhalt und Kindergeld gleich stark gestiegen sind.
Wird Unterhalt vom anderen Elternteil angerechnet?
Ja, alles, was im selben Monat an Unterhalt ankommt, und Waisenbezüge (§ 2 Abs. 3 UVG). Zahlt der andere Elternteil 100 € für ein siebenjähriges Kind, bleiben 199 € Vorschuss. Zahlt er regelmäßig mindestens den vollen Vorschuss, gibt es keinen.
Bekomme ich Unterhaltsvorschuss, wenn ich einen neuen Partner habe?
Ja, solange ihr nicht verheiratet seid. Das Gesetz verlangt nur, dass du ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebst (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG). Heiratest du und lebst mit dem Ehepartner zusammen, endet der Anspruch. Keinen Vorschuss gibt es auch, wenn du mit dem anderen Elternteil zusammenlebst (§ 1 Abs. 3).
Gibt es Unterhaltsvorschuss ab 12 Jahren?
Ja, bis zum 18. Geburtstag, aber nur unter einer zusätzlichen Bedingung: Das Kind bezieht kein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), oder der Vorschuss würde es davon unabhängig machen, oder du hast ohne Kindergeld mindestens 600 € Einkommen im Monat (§ 1 Abs. 1a UVG).
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
So lange die Voraussetzungen vorliegen, längstens bis zum 18. Geburtstag (§ 1 und § 3 UVG). Eine Höchstdauer in Monaten gibt es nicht mehr.
Muss der andere Elternteil den Vorschuss zurückzahlen?
Der Unterhaltsanspruch des Kindes geht in Höhe des Vorschusses auf das Land über (§ 7 UVG). Das Jugendamt fordert das Geld beim anderen Elternteil ein, soweit er leistungsfähig ist. Für dich ändert sich am Vorschuss dadurch nichts.
Bekomme ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend?
Höchstens für den Monat vor dem Antrag (§ 4 Abs. 2 UVG), und nur, wenn du dich in dieser Zeit um Unterhalt bemüht hast. Stell den Antrag beim Jugendamt deshalb sofort, wenn der Unterhalt ausbleibt.

Quellen

  1. § 1 UVG: Berechtigte: Alter, alleinerziehend, ab 12 mit 600 €-Regel; geprüft am 9. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 2 UVG: Umfang der Unterhaltsleistung: Mindestunterhalt minus Kindergeld, Anrechnung gesetze-im-internet.de
  3. § 3 UVG: Dauer: bis zum Wegfall des Anspruchs gesetze-im-internet.de
  4. § 4 UVG: Beschränkte Rückwirkung: höchstens ein Monat vor dem Antrag gesetze-im-internet.de
  5. § 5 und § 6 UVG: Ersatzpflicht, Mitteilungspflicht: Änderungen unverzüglich melden gesetze-im-internet.de
  6. § 9 UVG: Verfahren und Zahlungsweise: schriftlicher Antrag, auf volle Euro aufgerundet, unter 5 € keine Zahlung gesetze-im-internet.de
  7. § 7 UVG: Übergang von Ansprüchen: Rückgriff beim anderen Elternteil gesetze-im-internet.de
  8. § 1 Mindestunterhaltsverordnung: Mindestunterhalt 486 €, 558 €, 653 € gesetze-im-internet.de
  9. § 66 EStG: Höhe des Kindergeldes: 259 € je Kind gesetze-im-internet.de

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