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Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
VL sind ein Teil deines Lohns, den der Arbeitgeber nicht aufs Girokonto überweist, sondern für dich in einem Sparvertrag anlegt (§ 2 Abs. 1 5. VermBG). Ob er etwas dazugibt und wie viel, steht im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in deinem Arbeitsvertrag (§ 10). Ohne Zuschuss geht es mit deinem eigenen Lohn: Auf schriftlichen Wunsch muss der Arbeitgeber Teile davon vermögenswirksam anlegen, bis 870 € im Jahr zusammen mit seinen VL (§ 11 Abs. 1, BMF-Schreiben vom 31.05.2024, Rn. 57).
- Vertrag abschließenEinen Bausparvertrag oder einen VL-Fondssparplan bei einer Bausparkasse, Bank oder Fondsgesellschaft deiner Wahl. Die freie Wahl ist Bedingung für die Zulage (§ 12).
- Arbeitgeber informierenDu nennst Institut, Vertragsnummer, Betrag und Beginn (BMF Rn. 60). Der Arbeitgeber überweist die VL direkt an das Institut (§ 3 Abs. 2). Im TVöD gibt es sie ab dem Monat deiner schriftlichen Mitteilung, rückwirkend für zwei Monate desselben Jahres (§ 23 Abs. 1 TVöD).
- EinwilligenDas Institut braucht deine Steuer-ID und deine Einwilligung, die Einzahlungen ans Finanzamt zu melden. Ohne beides gibt es keine Zulage (§ 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1).
- Zulage beantragenDas geht mit der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt merkt die Zulage vor, ausgezahlt wird sie am Ende der Sperrfrist von 7 Jahren.
Die VL des Arbeitgebers sind Arbeitslohn. Lohnsteuer und Sozialabgaben fallen darauf an wie auf jeden anderen Euro Gehalt (§ 2 Abs. 6 5. VermBG). Weil der volle Betrag auf den Vertrag geht, zahlst du die Abgaben aus deinem übrigen Netto. Der Rechner nimmt dafür die Rechnung des Brutto-Netto-Rechners, einmal mit und einmal ohne VL.
- Netto bei 3.000 € brutto ohne VL
- 2.054,42 €
- Netto mit 40 € VL des Arbeitgebers
- 2.076,97 €
- − Sparrate an den Fondssparplan
- 40,00 €
- = Auszahlung aufs Konto
- 2.036,97 €
- Weniger als ohne VL-Vertrag
- 17,45 €
Von den 40 € bleiben dir 22,55 € netto, 8,75 € gehen an Steuern und 8,70 € an die Sozialversicherung. Auf dem Vertrag landen 480 € im Jahr, dazu 80 € Sparzulage.
| Bruttolohn im Monat | Steuerklasse I | Steuerklasse III |
|---|---|---|
| 2.500 € | 23,13 € | 31,30 € |
| 3.000 € | 22,55 € | 25,97 € |
| 4.000 € | 21,47 € | 23,63 € |
| 5.000 € | 20,46 € | 22,97 € |
| 6.500 € | 21,51 € | 25,43 € |
Den Rest zahlst du als Steuern und Sozialabgaben. Gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Kinder und Kirchensteuer. Ab 5.812,50 € brutto im Monat liegt der Lohn über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, auf die VL fallen dann keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr an.
Arbeitnehmer-Sparzulage 2026: Sätze, Höchstbeträge, Einkommensgrenze
Wie viel Zulage es gibt, hängt an der Anlage. Für Fonds und andere Beteiligungen sind es 20 %, für Bausparen und die eigene Immobilie 9 %, jeweils bis zu einem Höchstbetrag im Jahr (§ 13 Abs. 2 5. VermBG). Mit zwei Verträgen bekommst du beide Zulagen nebeneinander (BMF Rn. 91).
| Anlage | Zulage | gefördert bis | Zulage höchstens |
|---|---|---|---|
| Fondssparplan und Beteiligungen | 20 % | 400 € | 80 € |
| Bausparvertrag und eigene Immobilie | 9 % | 470 € | 43 € |
| Beides mit zwei Verträgen | beide | 870 € | 123 € |
Je Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Gemeldet werden die VL auf volle Euro aufgerundet, die Zulage rundet das Finanzamt je Vertrag ebenfalls auf: 9 % von 470 € sind 42,30 €, festgesetzt werden 43 € (BMF Rn. 70, 88 und 93).
Einkommensgrenze: 40.000 € zu versteuerndes Einkommen
Die Zulage gibt es nur, wenn dein zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 40.000 € nicht übersteigt. Bei Zusammenveranlagung gelten 80.000 € für euch beide (§ 13 Abs. 1). Die Grenze gilt für VL ab 2024 und für alle Anlageformen gleich (§ 17 Abs. 17). Lassen sich Verheiratete einzeln veranlagen, zählen für jeden 40.000 € (BMF Rn. 82).
Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Freibeträge für Kinder sind dafür immer abgezogen, auch wenn bei dir das Kindergeld günstiger war (§ 2 Abs. 5 Satz 2 EStG). Gibst du keine Steuererklärung ab, zählt der Betrag, der sich bei einer Veranlagung ergeben hätte (BMF Rn. 83). Einen gleitenden Übergang gibt es nicht: Schon ein Euro über der Grenze kostet die ganze Zulage. Die VL vom Arbeitgeber bekommst du trotzdem. Bis zu welchem Bruttolohn die Grenze ungefähr reicht, zeigt der Bausparrechner.
Die Zulage selbst ist steuerfrei und zählt in der Sozialversicherung nicht als Arbeitsentgelt (§ 13 Abs. 3).
| VL im Monat | Fondssparplan | Bausparvertrag | aufgeteilt |
|---|---|---|---|
| 6,65 € (TVöD, Vollzeit) | 16 € | 8 € | 16 € |
| 20 € | 48 € | 22 € | 48 € |
| 33,00 € (Fonds voll ausgeschöpft) | 80 € | 36 € | 80 € |
| 40 € | 80 € | 43 € | 88 € |
| 72,50 € (870 € im Jahr) | 80 € | 43 € | 123 € |
Aufgeteilt heißt: zuerst 33,00 € im Monat in den Fondssparplan, der Rest in den Bausparvertrag. Einkommen unter der Grenze.
VL-Anlageformen: Fondssparplan, Bausparvertrag, Immobilie
Gefördert werden nur bestimmte Anlagen (§ 2 Abs. 1 5. VermBG):
| Anlage | Zulage | Sperrfrist | 5. VermBG |
|---|---|---|---|
| VL-Fondssparplan, Fonds mit mindestens 60 % Aktien | 20 % bis 400 € | 6 Jahre einzahlen, 7 Jahre Sperrfrist ab 1. Januar des ersten Einzahlungsjahrs | § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4 |
| Belegschaftsaktien und andere Beteiligungen am Arbeitgeber | 20 % bis 400 € | je nach Vertrag 6 oder 7 Jahre | § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, §§ 5 bis 7 |
| Bausparvertrag | 9 % bis 470 € | 7 Jahre ab Vertragsabschluss | § 2 Abs. 1 Nr. 4, dazu § 2 WoPG |
| Bau, Kauf oder Entschuldung der eigenen Immobilie im Inland | 9 %, Höchstbetrag zusammen mit Bausparen | Zulage geht direkt an dich | § 2 Abs. 1 Nr. 5 |
| Banksparplan, Kapitallebensversicherung | keine | Banksparplan 7 Jahre | § 2 Abs. 1 Nr. 6 und 7 |
VL-Fondssparplan
Ein Sparvertrag über Wertpapiere mit einer Bank oder Fondsgesellschaft. Gefördert sind Fonds, die laut Jahresbericht zu mindestens 60 % in Aktien angelegt sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c). Du zahlst 6 Jahre lang ein, die Sperrfrist von 7 Jahren beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die erste VL ankommt (§ 4 Abs. 1 und 2). Das BMF rechnet es vor: Erste VL am 20. August 2024, letzte Einzahlung bis 31. August 2030, Ende der Sperrfrist am 31. Dezember 2030 (Rn. 30). Nach den sechs Jahren nimmt der Vertrag keine VL mehr an, für weitere brauchst du einen neuen.
Während der Sperrfrist darfst du die Fonds tauschen, wenn du den Erlös bis Ende des Folgemonats wieder in begünstigte Wertpapiere steckst (§ 4 Abs. 4 Nr. 6). Der Wert der Anteile schwankt mit der Börse, eine Garantie auf die Einzahlungen gibt das Gesetz nicht.
Bausparvertrag und eigene Immobilie
VL im Bausparvertrag bringen 9 %. Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre ab Vertragsabschluss (§ 2 Abs. 3 WoPG über § 13 Abs. 5 Satz 2 und § 14 Abs. 4 Satz 4 Buchst. b 5. VermBG, BMF Rn. 100). Früher kommst du ohne Verlust an das Geld, wenn der Vertrag zugeteilt wird und du es für Wohnzwecke verwendest, die Zulage wird dann mit der Zuteilung fällig (§ 14 Abs. 4 5. VermBG). Eine Wohnungsbauprämie gibt es für VL mit Anspruch auf Sparzulage nicht zusätzlich (§ 1 WoPG). VL über 470 € im Jahr und eigene Einzahlungen bringen dagegen 10 % Wohnungsbauprämie, wenn dein zu versteuerndes Einkommen höchstens 35.000 € beträgt. Was Bausparen kostet und bringt, rechnet der Bausparrechner durch. Die Guthabenzinsen lagen Mitte 2026 je nach Tarif bei 0,01 % bis 0,9 %.
Dieselben 9 % gibt es, wenn die VL in Bau, Kauf oder Entschuldung deiner eigenen Wohnung oder deines Hauses im Inland fließen, etwa als Tilgung des Baukredits (§ 2 Abs. 1 Nr. 5). Du musst Eigentümer sein oder eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch haben (BMF Rn. 51). Die Zulage zahlt das Finanzamt dann direkt an dich aus (BMF Rn. 96).
Beide Zulagen ausschöpfen
Über 400 € im Jahr hinaus bringt ein Fondssparplan keine Zulage mehr, ein Bausparvertrag nutzt dann den zweiten Höchstbetrag. Du kannst verlangen, dass der Arbeitgeber die VL auf zwei Anlagen verteilt, wenn dein Interesse seinen Verwaltungsaufwand überwiegt. Die volle Förderung zu nutzen, nennt das BMF als Beispiel für ein solches Interesse (Rn. 62). Mit zwei Verträgen sind bis zu 123 € Zulage im Jahr möglich.
- VL vom Arbeitgeber
- 40,00 €
- Eigener Anteil aus dem Lohn
- 32,50 €
- = zusammen im Monat
- 72,50 €
- Fondssparplan: 33,00 € im Monat, 20 % von 396 €
- 80 €
- Bausparvertrag: 39,50 € im Monat, 9 % von 470 €, aufgerundet
- 43 €
- Sparzulage im Jahr
- 123 €
Bis zum Ende der Sperrfristen kommen 5.694 € Einzahlungen und 781 € Zulagen zusammen, ohne Zinsen und Kurse. Die 32,50 € eigener Anteil kosten netto genau so viel, ihr Ertrag ist die Zulage.
Sparzulage beantragen: Antrag und Fristen
Die Zulage kommt nicht von selbst. Einwilligung und Antrag liegen bei dir, den Rest erledigen Institut und Finanzamt:
- Einwilligung und Steuer-IDBeides gibst du dem Institut, nicht dem Finanzamt, spätestens bis Ende des zweiten Jahres nach dem Sparjahr, für 2026 also bis Ende 2028 (§ 15 Abs. 1 Satz 2). Fehlt die Steuer-ID, hilft auch kein anderer Nachweis (BMF Rn. 80).
- Elektronische MeldungDas Institut meldet die VL bis Ende Februar des Folgejahres ans Finanzamt und teilt dir mit, was es gemeldet hat, etwa im Jahreskontoauszug (BMF Rn. 65 und 71). Eine Bescheinigung auf Papier brauchst du nicht.
- AntragMit der Einkommensteuererklärung, auf deren Vordruck. Das gilt auch, wenn du sonst keine Erklärung abgeben müsstest (BMF Rn. 76). Festgesetzt wird die Zulage erst nach Ende des Sparjahrs (§ 13 Abs. 4).
- FristVier Jahre, die Festsetzungsfrist der Abgabenordnung (§ 14 Abs. 2 5. VermBG, § 169 AO, BMF Rn. 85). Für VL aus 2026 reicht der Antrag in der Regel bis Ende 2030.
- AuszahlungNach der Sperrfrist überweist das Finanzamt die Zulage an Bausparkasse oder Fondsgesellschaft, die sie an dich weitergibt (BMF Rn. 94 f.). Direkt an dich geht sie, wenn die Sperrfrist beim Bescheid schon abgelaufen ist, der Bausparvertrag zugeteilt ist oder die VL in deine eigene Immobilie geflossen sind (BMF Rn. 96).
| Frist | VL aus 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Einwilligung und Steuer-ID ans Institut | bis Ende 2028 | § 15 Abs. 1 5. VermBG |
| Meldung des Instituts ans Finanzamt | bis Ende Februar 2027 | BMF Rn. 65 |
| Antrag mit der Steuererklärung | in der Regel bis Ende 2030 | § 14 Abs. 2 5. VermBG, § 169 AO |
| Sperrfrist Fondssparplan, erste VL 2026 | bis 31.12.2032 | § 4 Abs. 2 5. VermBG |
| Sperrfrist Bausparvertrag | 7 Jahre ab Vertragsabschluss | § 2 Abs. 3 WoPG mit § 13 Abs. 5 Satz 2 und § 14 Abs. 4 Satz 4 Buchst. b 5. VermBG |
Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbau-Prämiengesetz und BMF-Schreiben vom 31. Mai 2024, Stand Oktober 2026.
Was bringen vermögenswirksame Leistungen unterm Strich?
VL legt der Arbeitgeber für dich an, ohne Vertrag gibt es nichts anzulegen. Im TVöD zahlt er sie erst, wenn du ihm die Vertragsdaten schriftlich mitteilst, rückwirkend höchstens für die zwei Monate davor und nur im selben Kalenderjahr (§ 23 Abs. 1 TVöD). Im Beispiel oben bleiben von 480 € VL im Jahr nach Steuern und Sozialabgaben 270,60 €. Mit 80 € Zulage macht das 350,60 € im Jahr, die du ohne VL-Vertrag nicht hättest. Dazu kommen Zinsen oder die Kursentwicklung auf dem Vertrag, abschätzen lassen sie sich mit dem ETF-Sparplan-Rechner oder dem Zinseszins-Rechner.
Aufstocken aus eigener Tasche
Für den eigenen Anteil gibt es keinen Steuervorteil, er kostet netto genau seinen Betrag. Sein Ertrag ist die Zulage, solange der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist. Ein Beispiel aus dem öffentlichen Dienst: Mit 6,65 € nach TVöD im Fondssparplan gibt es 16 € Zulage im Jahr. Stockst du um 26,35 € im Monat auf 33,00 € auf, sind es 80 €: 64 € mehr Zulage für 316,20 € eigenes Geld im Jahr, das bis zum Ende der Sperrfrist fest liegt.
Die Aufstockung muss über den Arbeitgeber laufen. Was du selbst auf den Vertrag überweist, bekommt keine Zulage (BMF Rn. 92).
Häufige Fragen
Bekomme ich als Minijobber vermögenswirksame Leistungen?
Bekommen Azubis VL und Sparzulage?
Was passiert, wenn ich den Vertrag vor Ende der Sperrfrist kündige?
Was wird aus meinem VL-Vertrag, wenn ich den Job wechsle?
Gibt es VL auch in der Elternzeit oder bei langer Krankheit?
Wie viel VL gibt es im öffentlichen Dienst?
Kann ich VL auf den Vertrag meines Partners oder Kindes zahlen lassen?
Kann ein Gläubiger meine VL pfänden?
Zählen VL als Riester-Beitrag?
Quellen
- § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz: Sparzulage, Höchstbeträge, Einkommensgrenze; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG): Begriff der VL (§ 2), Angehörige (§ 3), Vereinbarung und eigener Lohnanteil (§§ 10 bis 12) gesetze-im-internet.de
- § 4 Fünftes Vermögensbildungsgesetz: Fondssparplan: Einzahlung, Sperrfrist, Ausnahmen gesetze-im-internet.de
- §§ 14 und 15 Fünftes Vermögensbildungsgesetz: Antrag, Fälligkeit der Zulage, elektronische Meldung gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 31. Mai 2024 zur Anwendung des 5. VermBG: BStBl I S. 929, im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 30 III lsth.bundesfinanzministerium.de
- § 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz: Bausparverträge, Sperrfrist sieben Jahre gesetze-im-internet.de
- § 169 Abgabenordnung: Festsetzungsfrist vier Jahre gesetze-im-internet.de
- § 2 Einkommensteuergesetz: Zu versteuerndes Einkommen, Abs. 5 gesetze-im-internet.de
- VKA: TVöD, Lesefassung Stand 1. Januar 2026: § 23 Abs. 1: vermögenswirksame Leistungen vka.de
- § 2 Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte (BBVLG): Beamte, Richter, Soldaten gesetze-im-internet.de
- § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung gesetze-im-internet.de