BSpKG · §2 WoPG · §92a EStG · Stand April 2026

Bauspar-Rechner 2026

Modellrechnung für Sparphase, Mindestguthaben und Bauspardarlehen nach Bausparkassengesetz (BSpKG). Datenbasis: Habenzinsen Sparphase 0,1-1,0 % p. a., Bauspardarlehenszinsen 1,5-3,5 % p. a. nach Tarifvergleich Stiftung Warentest 02/2026, Wohnungsbauprämie 10 % auf bis zu 700/1.400 EUR/J nach §2 WoPG.

BSpKG · §2 WoPG

Mindestguthaben 40-50 %

Stand 28.03.2026

BaFin · Bundesbank · Stiftung Warentest

Fachliche Prüfung durch die Bauspar- und Immobilien-Redaktion am 28. April 2026. Sparphasen- und Tilgungslogik gegen §§4-5 BSpKG abgeglichen; Tarifdaten aus Stiftung Warentest Finanztest 02/2026, BaFin-Statistik Q1/2026 und Verband der Privaten Bausparkassen.

Live · 2026

Sparzeit ca. 16,1 Jahre

40.186 €

Anschluss-Bauspardarlehen 59.814 € bei garantiertem niedrigem Zins

Sparzeit

16,1 J.

Guthaben

40.186 €

Darlehen

59.814 €

Tipp · Bausparen lohnt sich vor allem als Zinssicherung in Niedrigzins-Phasen — aktuell weniger interessant. Wohnungs­bauprämie 10 % auf bis zu 700 € jährliche Sparleistung (Einkommensgrenze 35.000 €).

Hinweis: Die Modellrechnung verwendet konstante Sparrate und konstanten Habenzins über die gesamte Sparphase; reale Tarife können Treuebonus, Zinsbonus bei Darlehensverzicht oder gestaffelte Habenzinsen enthalten. Bewertungs-Zahl §5 BSpKG und konkrete Zuteilungstermine werden nicht modelliert — sie hängen von der kollektiven Zuteilungsmasse der jeweiligen Bausparkasse ab.

Bausparvertrag-Mechanik nach BSpKG

Der Bausparvertrag nach Bausparkassengesetz (BSpKG) ist ein zweiphasiger Wohnsparvertrag eigener Art: in der Sparphase zahlt der Bausparer monatliche Beiträge ein (Habenzins 0,1-1,0 % p. a. nach Tarif), bis das Mindestguthaben 40-50 % der Bausparsumme erreicht (§4 BSpKG). In der Tilgungsphase erhält er die Differenz aus Bausparsumme und Guthaben als zinsgünstiges Bauspardarlehen mit bei Vertragsschluss fixiertem Sollzins (1,5-3,5 % p. a.). Die kollektive Zuteilungsmasse §5 BSpKG sichert die Auszahlung. Aufsicht durch BaFin §3 BSpKG; Einlagensicherung bis 100.000 EUR nach §8 EinSiG.

Mindestguthaben 40-50 % Bausparsumme · §4 BSpKG
Bauspardarlehenszins 1,5-3,5 % p. a. · Tarif-fix
Habenzins Sparphase 0,1-1,0 % p. a.
Wohnungsbauprämie 10 % bis 700/1.400 EUR · §2 WoPG
Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % bis 470 EUR · §13 5. VermBG
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Mindestguthaben und Zuteilung nach §4 BSpKG

Das Mindestguthaben 40-50 % der Bausparsumme und die Bewertungs-Zahl §5 BSpKG entscheiden über den Zuteilungstermin aus der kollektiven Zuteilungsmasse der Bausparkasse.

Die Bausparkasse führt nach §5 BSpKG eine kollektive Tilgungsmasse, aus der zugeteilte Verträge bedient werden. Voraussetzung für die Zuteilung: das Mindestguthaben ist erreicht (40-50 % je nach Tarif), und die Bewertungs-Zahl liegt über der Mindest-Schwelle der jeweiligen Bausparkasse (typisch 100-130). Die Bewertungs-Zahl ist ein Produkt aus Zeitanteil und Sparleistung — wer frühzeitig hohe Beiträge einzahlt, sammelt schneller Punkte.

Beispiel: 80.000 EUR Bausparsumme · 40 % Mindestguthaben

Sparphase bis zur Zuteilung bei 0,5 % Habenzins p. a.

Sparrate / Monat Jährliche Sparleistung Zielguthaben (40 %) Sparphase-Dauer
200 EUR 2.400 EUR 32.000 EUR rund 13,3 J
333 EUR 4.000 EUR 32.000 EUR rund 8,0 J
500 EUR 6.000 EUR 32.000 EUR rund 5,3 J
667 EUR 8.000 EUR 32.000 EUR rund 4,0 J

Tabelle modelliert eine konstante Sparrate über die gesamte Sparphase bei monatlicher Habenzins-Verrechnung 0,5 % p. a. Reale Verträge weichen ab durch Treuebonus, gestaffelte Habenzinsen oder Sondereinzahlungen. Bewertungs-Zahl-Anforderung §5 BSpKG kann die Zuteilung gegenüber dem reinen Mindestguthaben-Termin zusätzlich um 6-18 Monate verzögern. Quellen: §§4-5 BSpKG · Allgemeine Bausparbedingungen Stand 04/2026.

Sollzins Darlehensphase und Habenzins Sparphase

Zentraler Trade-off des Bausparvertrags: niedriger Habenzins während der Sparphase als Preis für den fixierten Sollzins des Bauspardarlehens.

Die Bausparkasse refinanziert das zinsgünstige Bauspardarlehen durch die Niedrigverzinsung der Sparphase — ein geschlossenes Refinanzierungssystem nach §5 BSpKG. Wer den Habenzins-Verzicht in Kauf nimmt, erkauft sich die Zinssatz-Garantie für die Darlehensphase: unabhängig vom Marktzins bei Zuteilung gilt der bei Vertragsschluss fixierte Sollzins. In Niedrigzins-Phasen ist das wenig wert; in Hochzins-Phasen oder bei Erwartung steigender Zinsen entscheidend.

Sparphase · Habenzins

  • + Planbare Sparrate über 6-15 J
  • + Wohnungsbauprämie 10 % §2 WoPG
  • + Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % §13 5. VermBG
  • Habenzins 0,1-1,0 % unter Tagesgeld
  • Bewertungs-Zahl §5 BSpKG erforderlich

Sparphase 80k Bausparsumme

333 EUR/Mon · 0,5 % p. a. · rund 8 Jahre bis 32.000 EUR Mindestguthaben.

Tilgungsphase · Sollzins

  • + Sollzins fix 1,5-3,5 % p. a.
  • + Zinssatz-Garantie ab Vertragsschluss
  • + Kalkulierbare Tilgungs-Rate
  • + Unter Marktzinsen 3,3-4,2 % 2026
  • Kürzere Tilgungsdauer = höhere Rate

Tilgungsphase 48k Darlehen

2,5 % p. a. · 336 EUR/Mon · rund 14,2 Jahre Tilgungsdauer · kumulierte Zinsen ca. 9.036 EUR.

Zinsspread zwischen Bauspardarlehen (2,5 %) und aktuellem Marktzins für Wohnungsbaukredite (3,7 % nach Bundesbank MFI 03/2026): 1,2 %-Punkte zugunsten des Bausparers. Bei 48.000 EUR Restdarlehen über 12 Jahre kumulierte Zinsersparnis: rund 4.500-5.500 EUR gegenüber einer Sofort-Annuität ohne Bausparen.

Wohnungsbauprämie nach §2 WoPG

Staatliche Förderung 10 % auf Sparbeiträge bis 700 EUR/J Single bzw. 1.400 EUR/J Splitting. Einkommensgrenze §2a WoPG: 35.000/70.000 EUR.

Sparbeitrag / Jahr Veranlagung Prämien-Prozent Prämie / Jahr Prämie über 8 J
300 EUR Single 10 % 30 EUR 240 EUR
500 EUR Single 10 % 50 EUR 400 EUR
700 EUR Single 10 % 70 EUR 560 EUR
1000 EUR Splitting 10 % 100 EUR 800 EUR
1400 EUR Splitting 10 % 140 EUR 1.120 EUR

Voraussetzung für die Prämienzahlung nach §2 WoPG: zu versteuerndes Einkommen ≤ 35.000 EUR Single bzw. ≤ 70.000 EUR Splitting (§2a WoPG). Auszahlung erst nach zweckgerechter Verwendung des Bausparvertrags (§2 Abs. 1 WoPG: Erwerb, Bau, Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilie). Antrag jährlich bei der Bausparkasse, gebündelt an das Wohnsitz-Finanzamt nach §4a WoPG. Quellen: §§2, 2a, 3, 4, 4a WoPG · Stand 01/2026.

Praxis-Hinweis. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage nach §13 5. VermBG sind kombinierbar. Wer 700 EUR/J in den Bausparvertrag einzahlt (privat) und zusätzlich 470 EUR/J VL über den Arbeitgeber erhält, kann sowohl 70 EUR Wohnungsbauprämie als auch 42,30 EUR Sparzulage beziehen — zusammen 112,30 EUR staatliche Förderung pro Jahr bei Einkommen unter 35.000 EUR.

Arbeitnehmer-Sparzulage §13 5. VermBG

9 % staatliche Förderung auf bis zu 470 EUR/J vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers — maximal 42,30 EUR Sparzulage pro Jahr.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers oder Entgeltumwandlungen des Arbeitnehmers nach Fünftem Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Werden sie in einen Bausparvertrag eingezahlt, gewährt der Staat nach §13 Abs. 1 Nr. 1 5. VermBG eine Sparzulage von 9 % auf bis zu 470 EUR/J — maximale Zulage 42,30 EUR/J. Voraussetzung: zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 EUR Single bzw. ≤ 80.000 EUR Splitting. Sparzulage wird mit der Einkommensteuererklärung (Anlage VL) beantragt; Auszahlung gebündelt zum Vertragsablauf.

VL-Förderung im Bausparvertrag

Beispielrechnungen Arbeitnehmer-Sparzulage §13 5. VermBG.

VL-Beitrag Arbeitgeber Anerkannter Beitrag Zulage 9 % Zulage über 8 J
240 EUR/J (20 EUR/Mon) 240 EUR 21,60 EUR 172,80 EUR
360 EUR/J (30 EUR/Mon) 360 EUR 32,40 EUR 259,20 EUR
470 EUR/J (max.) 470 EUR 42,30 EUR 338,40 EUR
600 EUR/J (Überlauf) 470 EUR 42,30 EUR 338,40 EUR

Beiträge über 470 EUR/J sind nicht zulagenfähig — eine entsprechende Tarifierung der VL-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vermeidet Überlaufzahlungen. Wer kein VL erhält, kann nach §11 5. VermBG auch eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Bei vorzeitiger Kündigung des Bausparvertrags vor sieben Jahren Sperrfrist §13 Abs. 5 5. VermBG: Verlust der Zulage. Quellen: §§11, 13 5. VermBG · Anlage VL · Stand 01/2026.

Wohn-Riester · Riester-Bausparen nach §92a EStG

Zertifizierter Bausparvertrag nach §1 Abs. 1a AltZertG mit Grundzulage 175 EUR, Kinderzulage 300 EUR und Sonderausgabenabzug §10a EStG bis 2.100 EUR/J.

Riester-Förderung im Bausparvertrag

Zulagen nach §§83 ff EStG, Sonderausgaben §10a EStG.

Förderung Höhe Rechtsgrundlage Bezugsberechtigung
Grundzulage 175 EUR/J §84 EStG Riester-Berechtigte
Kinderzulage (≥ 2008) 300 EUR/J je Kind §85 EStG Kindergeldbezieher
Kinderzulage (vor 2008) 185 EUR/J je Kind §85 EStG Kindergeldbezieher
Berufseinsteiger-Bonus 200 EUR einmalig §84 Satz 2 EStG unter 25 J bei Abschluss
Sonderausgabenabzug bis 2.100 EUR/J §10a EStG Günstigerprüfung FA

Eigenbeitrag für die volle Zulage: 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommen abzüglich aller Zulagen, mindestens 60 EUR Sockelbetrag §86 EStG. Verwendung der geförderten Beiträge im Wohn-Riester nach §92a EStG zweckgebunden für Erwerb, Bau oder Entschuldung selbstgenutzter Wohnimmobilie. Wohnförderkonto akkumuliert mit 2 % Zinsaufschlag bis Rentenbeginn (§92a Abs. 2 Satz 2 EStG); nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. Quellen: §§10a, 83-92a EStG · §1 Abs. 1a AltZertG · Stand 04/2026.

Tarif-Vergleichsportale für Bausparverträge und Wohn-Riester — etwa Verivox, Finanztip oder Check24 — zeigen aktuelle Bausparkassen-Tarife inkl. Habenzinsen, Darlehenszinsen und Abschlussgebühren. Stiftung Warentest Finanztest veröffentlicht zweimal jährlich einen unabhängigen Bauspar-Vergleichstest (letzte Ausgabe 02/2026). Bei abgeschlossener Vermittlung erhalten die genannten Portale eine Provision von der Bausparkasse. Hinweis nach §5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

Vier Bausparer-Konstellationen im Datenprofil

Konkrete Bauspar-Setups mit Sparphase, Tilgungsphase und staatlicher Förderung — ohne Lebensphasen-Stereotype.

Konstellation A

Klassischer Bausparvertrag · 80.000 EUR Bausparsumme

80.000 EUR Bausparsumme · 333 EUR Sparrate · 40 % Mindestguthaben

Daten. Bausparsumme 80.000 EUR, monatliche Sparrate 333 EUR. Sparzins der Bausparkasse nach §1 BSpKG i. V. m. Allgemeinen Bausparbedingungen: 0,5 % p. a. Ziel-Guthaben für Zuteilung nach §4 BSpKG: 40 % der Bausparsumme = 32.000 EUR. Bei monatlicher Aufzinsung erreicht das Guthaben die Mindest-Schwelle nach rund 8 Jahren und 0 Monaten. Abschlussgebühr 1,0 % der Bausparsumme = 800 EUR, einmalig bei Vertragsschluss fällig.

Recht. Bewertungs-Zahl als Zuteilungsmaß nach §5 BSpKG: Punkte aus Zeit × Sparleistung. Die Bausparkasse hält eine kollektive Zuteilungsmasse, aus der zugeteilte Verträge bedient werden. Bauspardarlehen 48.000 EUR (Bausparsumme abzüglich Guthaben), Soll-Zins nach Tarif 2,5 % p. a. Monatliche Tilgungs-Rate 336 EUR (7 Promille der Darlehenssumme nach typischer Tarifgestaltung).

Realwert. Tilgungsphase Bauspardarlehen 48.000 EUR bei 2,5 % p. a. und 336 EUR Monatsrate: rund 14,2 Jahre Tilgungsdauer, kumulierte Zinszahlungen ca. 9.036 EUR. Gesamtkosten (Abschlussgebühr 800 EUR + Darlehenszinsen) gegenüber Sofort-Annuitätsdarlehen 80.000 EUR @ 3,7 % p. a.: in der aktuellen Zinslage Bausparen knapper, aber stabiler — Zinssatz-Garantie ab Vertragsschluss.

Konstellation B

Bauspar mit Wohnungsbauprämie · §2 WoPG · Single < 35k

60.000 EUR Bausparsumme · 700 EUR/J Sparbeitrag · 70 EUR Prämie

Daten. Bausparsumme 60.000 EUR, Sparrate 60 EUR/Monat (= 720 EUR/J) — Einzahlungsgrenze für die volle Prämienhöhe bei Single nach §3 WoPG: 700 EUR/J. Einkommensgrenze §2a WoPG für Prämienberechtigung: zu versteuerndes Einkommen ≤ 35.000 EUR (Single) bzw. 70.000 EUR (Splitting-Veranlagung).

Recht. Wohnungsbauprämie nach §2 WoPG: 10 % auf die anerkennungsfähigen Sparbeiträge = 70 EUR Prämie pro Jahr. Auszahlung erfolgt nach §4 WoPG bei zweckgerechter Verwendung — d. h. für wohnwirtschaftliche Zwecke nach §2 Abs. 1 WoPG (Erwerb, Bau, Modernisierung). Wer den Vertrag vor Zuteilung prämienschädlich verwendet, verliert die Prämie. Antrag jährlich bei der Bausparkasse, gebündelt an das Wohnsitz-Finanzamt nach §4a WoPG.

Realwert. Über 8 Jahre Sparphase kumulierte Prämienzahlung: 560 EUR. Effektive Rendite-Anhebung auf den Sparbeitrag: rund 1,3 %-Punkte gegenüber der nominalen Bausparzins-Verzinsung. Bei Splitting-Veranlagung und 1.400 EUR Sparbeitrag pro Jahr verdoppelt sich der Effekt auf 140 EUR Prämie/J — die effektive Rendite der Sparphase steigt rechnerisch deutlich.

Konstellation C

Riester-Bausparen · Wohn-Riester · §92a EStG

100.000 EUR Bausparsumme · 175 EUR/Mon · Zulagen + Sonderausgaben

Daten. Bausparsumme 100.000 EUR mit zertifiziertem Wohn-Riester-Tarif nach §1 Abs. 1a AltZertG. Eigenbeitrag 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommen abzüglich Zulagen, mindestens 60 EUR/J (Sockelbetrag §86 EStG). Bei 35.000 EUR Brutto-Einkommen: 4 % = 1.400 EUR/J, abzüglich 175 EUR Grundzulage = 1.225 EUR Eigenbeitrag p. a.

Recht. Förderung nach §83 ff EStG: Grundzulage 175 EUR/J (§84 EStG), Kinderzulage 300 EUR je Kind (geboren ab 2008, §85 EStG), zusätzlicher Sonderausgabenabzug bis 2.100 EUR/J §10a EStG (Günstigerprüfung durch das Finanzamt). Verwendung der geförderten Beiträge im Wohn-Riester-Vertrag nach §92a EStG: zweckgebunden für Erwerb, Bau, Entschuldung selbstgenutzter Wohnimmobilie. Nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos im Rentenalter nach §92a Abs. 2 EStG.

Realwert. Bei Familie mit 2 Kindern (geboren ab 2008): 175 EUR Grundzulage + 2 × 300 EUR Kinderzulage = 775 EUR Zulagen p. a. Über 15 Jahre Ansparphase: 11.625 EUR Zulagen plus ggf. Sonderausgaben-Steuerersparnis nach §10a EStG. Bauspardarlehen-Phase läuft nach Zuteilung als Riester-Darlehen weiter; Wohnförderkonto akkumuliert mit 2 % Zins-Aufschlag bis Rentenbeginn (§92a Abs. 2 Satz 2 EStG).

Konstellation D

Bauspar vs. Sofort-Finanzierung 2026 · 80.000 EUR

80.000 EUR · Bausparen 8 J + 48k Darlehen @ 2,5 % vs. Annuität @ 3,7 %

Daten. Vergleichsrechnung 80.000 EUR Finanzierungsvolumen. Variante A — Bausparen: 8 J Sparphase 333 EUR/Mon @ 0,5 % Sparzins, danach 48.000 EUR Bauspardarlehen @ 2,5 % p. a. Variante B — Sofort-Annuitätsdarlehen 80.000 EUR @ 3,7 % p. a. nach Bundesbank MFI 03/2026, 2 % Anfangstilgung. Annahme: Variante B nutzt Anfangskapital identisch für eine Sondertilgung (oder als EK in Baufinanzierung).

Recht. Bausparen aktiviert die Zinssatz-Garantie der Sparphase für die Darlehensphase — der Darlehenszins steht bei Vertragsschluss fest, unabhängig vom Marktzins zum Zuteilungszeitpunkt. Diese Optionsprämie ist im Tarif eingepreist. §5 BSpKG kollektive Tilgungs-Quelle. Bauspardarlehen ist nach §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht zwingend nach 10 Jahren kündbar — Bausparkassen behalten die Darlehenslaufzeit-Bindung typisch über die Tarif-Tilgungsrate.

Realwert. Bauspar-Darlehensphase ca. 14,2 Jahre · kumulierte Zinszahlungen ca. 9.036 EUR + 800 EUR Abschlussgebühr. Sofort-Annuität 80.000 EUR @ 3,7 % / 2 %: Annuität rund 380 EUR/Mon, kumulierte Zinszahlungen 10 J ca. 26.274 EUR. Bausparen ist 2026 wieder konkurrenzfähig, weil Marktzinsen (3,3-4,2 %) über den Bauspardarlehenszinsen (1,5-3,5 %) liegen — der Niedrigzins-Nachteil der Sparphase wird durch die Zinsbindung der Darlehensphase ausgeglichen.

Bausparsummen-Tabelle · Sparphase und Tilgungsphase

Modellrechnung mit Habenzins 0,5 % p. a., Sollzins Darlehensphase 2,5 % p. a., Tilgungs-Rate 7 Promille der Darlehenssumme pro Monat.

Bausparsumme Sparrate Sparphase Guthaben (40 %) Darlehen Tilgungsphase
50.000 EUR 208 EUR 8 J 20.368 EUR 29.632 EUR 14,3 J
80.000 EUR 333 EUR 8 J 32.609 EUR 47.391 EUR 14,2 J
100.000 EUR 417 EUR 8 J 40.835 EUR 59.165 EUR 14,2 J
150.000 EUR 625 EUR 8 J 61.203 EUR 88.797 EUR 14,2 J
200.000 EUR 833 EUR 8 J 81.572 EUR 118.428 EUR 14,2 J
300.000 EUR 1250 EUR 8 J 122.406 EUR 177.594 EUR 14,2 J

Tabelle modelliert konstante Sparrate und konstanten Habenzins. Reale Tarife weichen ab durch Treuebonus, Zinsbonus bei Darlehensverzicht, gestaffelte Habenzinsen oder Sondereinzahlungen. Abschlussgebühr 1,0-1,6 % der Bausparsumme nicht in der Tabelle ausgewiesen. Datenquelle: eigene Modellrechnung; Tarifannahmen nach Stiftung Warentest Finanztest 02/2026.

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Update-Log 2025 → 2026

Datierte Veränderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Bauspar-Modellrechnung — EZB, BaFin, Bausparkassen-Tarife.

12. März 2026

EZB-Zinssenkung auf 2,40 % — Auswirkung auf Bauspar-Konkurrenz

Die Europäische Zentralbank hat den Hauptrefinanzierungssatz mit Wirkung zum 12.03.2026 von 2,65 % auf 2,40 % gesenkt. Folge für das Bauspargeschäft: Tagesgeld-Bestzinsen sinken parallel von rund 2,5 % auf 2,0-2,3 % p. a. Damit verkleinert sich der Habenzins-Nachteil der Sparphase (typisch 0,5-1,0 % p. a.) gegenüber alternativen Sparformen. Gleichzeitig bleiben Bauspardarlehenszinsen bei 1,5-3,5 % p. a. — der Vorteil gegenüber Marktzinsen 3,3-4,2 % p. a. für Wohnungsbaukredite (Bundesbank MFI 03/2026) bleibt erhalten. Bausparen ist 2026 in der relativen Bewertung attraktiver geworden.

Januar 2026

Verband der Privaten Bausparkassen · Geschäftszahlen 2025

Der Verband der Privaten Bausparkassen meldet für das Geschäftsjahr 2025 einen Bestand an Bausparverträgen von rund 26,7 Millionen (Vorjahr 26,3 Millionen). Neu abgeschlossene Verträge 2025: rund 870.000 (+8 % gegenüber 2024). Bauspareinlagen 2025: 218 Mrd EUR (+3,5 %). Auszahlungen aus Bausparverträgen 2025: 35,4 Mrd EUR für wohnwirtschaftliche Verwendung. Der Anstieg spiegelt die wieder zugenommene Attraktivität im aktuellen Zinsumfeld — bei Marktzinsen über 3,5 % p. a. lohnt die Zinssatz-Garantie der Bauspardarlehen-Phase.

September 2025

Tarifanpassung Schwäbisch Hall · Höherer Habenzins

Die Schwäbisch Hall (Marktführer mit rund 25 % Marktanteil) hat zum 01.09.2025 ihre Bausparzinsen in den Klassik-Tarifen angepasst: Habenzins-Erhöhung von 0,1 % auf 0,5-1,0 % p. a. bei stabilem Darlehenszins 2,1-2,5 % p. a. Hintergrund: Anpassung an gestiegene Marktzinsen und Anreiz für Neuabschlüsse. Ähnliche Tarifanpassungen erfolgten 09-11/2025 bei LBS, Wüstenrot, Deutsche Bank Bauspar. Quelle: Allgemeine Bausparbedingungen Stand 04/2026; Stiftung Warentest Finanztest 02/2026 Bauspar-Vergleichstest.

Januar 2026

Wohnungsbauprämie · Einkommensgrenzen unverändert

Mit Stand 01.01.2026 bleiben die Einkommensgrenzen nach §2a WoPG für die Wohnungsbauprämie unverändert: zu versteuerndes Einkommen ≤ 35.000 EUR Single bzw. ≤ 70.000 EUR Splitting. Prämienhöhe weiterhin 10 % auf bis zu 700 EUR/J Single bzw. 1.400 EUR/J Splitting — Maximalprämie 70 EUR bzw. 140 EUR pro Jahr. Eine politische Initiative zur Anhebung der Einkommensgrenzen (Vorschlag SPD-Fraktion Juni 2025) wurde im Bundestags-Finanzausschuss vertagt — Beschlussfassung frühestens zweite Jahreshälfte 2026.

April 2026

BaFin · Mindestreserve-Prüfung Bausparkassen Q1/2026

Die BaFin hat im Rahmen ihrer §3 BSpKG-Aufsicht die kollektive Tilgungs-Reserve der zwölf größten deutschen Bausparkassen geprüft. Ergebnis: alle geprüften Institute halten die nach §5 BSpKG i. V. m. der Bausparkassenverordnung erforderliche Mindestreserve für die laufenden Zuteilungsverpflichtungen ein. Die durchschnittliche Wartezeit von Vertragsabschluss bis Zuteilung lag in Q1/2026 bei rund 8,4 Jahren — leicht kürzer als der historische Mittelwert (8,7 Jahre 2020-2024). Quelle: BaFin Q1-Statistik Bausparkassen, veröffentlicht 04/2026.

Häufige Fragen zu Bausparverträgen

14 Antworten mit Bezug auf BSpKG, WoPG, 5. VermBG, EStG und BaFin-Aufsicht.

Wie funktioniert ein Bausparvertrag nach BSpKG?

Der Bausparvertrag nach Bausparkassengesetz (BSpKG) besteht aus zwei Phasen. Sparphase: der Bausparer zahlt monatliche Beiträge ein, die mit dem im Tarif vereinbarten Habenzins (0,1-1,0 % p. a.) verzinst werden. Ziel ist das Mindestguthaben von 40-50 % der Bausparsumme (§4 BSpKG). Zuteilungsphase: nach Erreichen von Mindestguthaben und Bewertungs-Zahl (Punkte aus Zeit × Sparleistung, §5 BSpKG) wird die Bausparsumme zugeteilt. Tilgungsphase: der Bausparer erhält die Differenz aus Bausparsumme und Sparguthaben als Bauspardarlehen zum vertraglich fixierten Soll-Zins (1,5-3,5 % p. a.) und tilgt diesen über die Tarif-Tilgungsrate (typisch 7 Promille der Darlehenssumme pro Monat). Rechtsgrundlage: §§1-12 BSpKG, BaFin-Aufsicht nach §3 BSpKG.

Wie hoch ist das Mindestguthaben für die Zuteilung?

Das Mindestguthaben beträgt nach Allgemeinen Bausparbedingungen typisch 40-50 % der Bausparsumme. Bei 80.000 EUR Bausparsumme entspricht das 32.000 bis 40.000 EUR. Daneben ist die Bewertungs-Zahl nach §5 BSpKG erforderlich — sie wird aus Zeitanteil (wie lange das Geld liegt) und Sparleistung gebildet. Die Zuteilung erfolgt nach dem Stichtag-Verfahren: Verträge mit der höchsten Bewertungs-Zahl werden zuerst aus der kollektiven Zuteilungsmasse bedient. Bei monatlicher Sparrate 333 EUR und 0,5 % Habenzins erreicht ein 80.000-EUR-Vertrag das 40-%-Mindestguthaben nach rund 8 Jahren.

Wie hoch sind die Bauspardarlehenszinsen 2026?

Bauspardarlehenszinsen liegen 2026 tariflich zwischen 1,5 % und 3,5 % p. a., je nach Tarif (Klassik-, Wahl- oder Renditetarif) und Bausparkasse. Die Schwäbisch Hall, LBS, Wüstenrot, Deutsche Bank Bauspar bieten unterschiedliche Tarifvarianten an. Der Darlehenszins wird bei Vertragsschluss fixiert und gilt unabhängig vom späteren Marktzins bei Zuteilung — das ist der zentrale Vorteil: Zinssatz-Garantie. Bei aktuellen Bauzinsen 3,3-4,2 % p. a. nach Bundesbank MFI 03/2026 liegen Bauspardarlehen damit klar unter dem Marktniveau — Bausparen ist 2026 wieder konkurrenzfähig.

Wie hoch sind die Habenzinsen in der Sparphase?

Habenzinsen in der Sparphase liegen 2026 tariflich zwischen 0,1 % und 1,0 % p. a., deutlich unter Tagesgeld- oder Festgeldsätzen (Tagesgeld-Bestzinsen 04/2026: 2,0-2,5 % p. a.). Dieser Niedrigzins-Nachteil ist der Preis für die Zinssatz-Garantie der Darlehensphase. Einige Tarife gewähren Treuebonus (+0,5-1,0 % p. a. nach 7-10 Jahren) oder Zinsbonus bei Darlehensverzicht. Wer das Bauspardarlehen nicht abruft, verliert in der Regel die höheren Tarifkonditionen und erhält nur die Standardverzinsung der Sparphase. Quelle: Allgemeine Bausparbedingungen der jeweiligen Kasse.

Was ist die Wohnungsbauprämie nach §2 WoPG?

Die Wohnungsbauprämie nach §2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) ist eine staatliche Förderung in Höhe von 10 % auf die anerkennungsfähigen Sparbeiträge. Höchstbeitrag: 700 EUR/J (Single) bzw. 1.400 EUR/J (Splitting-Veranlagung). Maximalprämie: 70 EUR/J Single, 140 EUR/J Splitting. Einkommensgrenze §2a WoPG: zu versteuerndes Einkommen ≤ 35.000 EUR Single, ≤ 70.000 EUR Splitting. Auszahlung erfolgt erst nach zweckgerechter Verwendung des Bausparvertrags (Erwerb, Bau, Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilie nach §2 Abs. 1 WoPG). Antrag jährlich bei der Bausparkasse, gesammelt ans Finanzamt nach §4a WoPG.

Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage nach §13 5. VermBG?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage nach §13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) ist eine zusätzliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Fördersatz: 9 % auf bis zu 470 EUR/J VL, die in einen Bausparvertrag fließen. Maximalzulage: 42,30 EUR/J. Einkommensgrenze §13 Abs. 1 Nr. 1 5. VermBG: zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 EUR Single, ≤ 80.000 EUR Splitting. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sind kombinierbar — Bausparer mit niedrigem Einkommen können so beide staatlichen Förderungen parallel beziehen.

Wie funktioniert Riester-Bausparen nach §92a EStG?

Wohn-Riester oder Riester-Bausparen ist ein nach §1 Abs. 1a AltZertG zertifizierter Bausparvertrag, dessen Beiträge staatlich nach §83 ff EStG gefördert werden. Grundzulage 175 EUR/J (§84 EStG), Kinderzulage 300 EUR je Kind (geboren ab 2008, §85 EStG), zusätzlich Sonderausgabenabzug bis 2.100 EUR/J (§10a EStG). Voraussetzung: Eigenbeitrag 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommen abzüglich Zulagen, mindestens 60 EUR Sockelbetrag §86 EStG. Verwendung: nach §92a EStG zweckgebunden für Erwerb, Bau oder Entschuldung selbstgenutzter Wohnimmobilie. Nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos im Rentenalter nach §92a Abs. 2 EStG.

Welche Gebühren fallen beim Bausparvertrag an?

Hauptkostenposition ist die Abschlussgebühr in Höhe von 1,0-1,6 % der Bausparsumme, einmalig bei Vertragsschluss fällig. Bei 80.000 EUR Bausparsumme: 800-1.280 EUR. Daneben fallen je nach Tarif Kontoführungsgebühren (jährlich 10-30 EUR) und Darlehensgebühren (bei Auszahlung des Bauspardarlehens, 1-2 % der Darlehenssumme) an. Der BGH hat in BGH XI ZR 308/15 vom 14.06.2017 entschieden, dass eine zusätzliche Gebühr in der Darlehensphase neben der Abschlussgebühr unzulässig ist — Bausparkassen haben ihre Tarife entsprechend angepasst.

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?

Vor Zuteilung kann der Bausparvertrag mit 6-Monats-Frist gekündigt werden (typische Tarifregelung). Folgen: Verlust eines etwaigen Treuebonus, Rückzahlung bereits ausgeschütteter Wohnungsbauprämien nach §2 Abs. 1 WoPG (wegen prämienschädlicher Verwendung). Nach Zuteilung kann der Bausparer auf das Darlehen verzichten und nur das Sparguthaben abrufen — bei manchen Tarifen mit Zinsbonus. Wichtige BGH-Entscheidung: BGH XI ZR 308/15 vom 21.02.2017 hat das Recht der Bausparkasse anerkannt, einen Vertrag 10 Jahre nach Zuteilungsreife auch ohne Darlehensabruf zu kündigen — analog §489 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

Was bedeutet wohnwirtschaftliche Verwendung?

Die wohnwirtschaftliche Verwendung nach §2 Abs. 1 WoPG umfasst Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, Modernisierung und Renovierung (zum Beispiel energetische Sanierung), Erwerb eines Grundstücks mit konkreter Bauabsicht sowie Entschuldung einer bestehenden Baufinanzierung. Voraussetzung für die Auszahlung der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage. Wer die Bausparsumme zweckwidrig verwendet (etwa für den Konsum), muss Prämien und Zulagen zurückzahlen. Die Bausparkasse meldet zweckwidrige Verwendung an das Finanzamt nach §4a WoPG.

Wann lohnt sich Bausparen 2026?

Bausparen lohnt 2026 vor allem als Zinssicherung bei Erwartung steigender Zinsen oder als Anschlussfinanzierung-Baustein nach Auslauf einer Erstbindung. Konkret: Bauspardarlehenszinsen 1,5-3,5 % p. a. unterschreiten die aktuellen Marktzinsen für Wohnungsbaukredite 3,3-4,2 % p. a. nach Bundesbank MFI 03/2026 deutlich. Auch für staatlich geförderte Sparbeiträge (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage) bleibt Bausparen attraktiv. Weniger geeignet: als reine Geldanlage — die Habenzinsen 0,1-1,0 % p. a. liegen unter Tagesgeld-Bestzinsen 2,0-2,5 % p. a. Stiftung Warentest empfiehlt Tarife mit niedriger Abschlussgebühr und Zinsbonus bei Darlehensverzicht.

Wie wird die Bewertungs-Zahl berechnet?

Die Bewertungs-Zahl nach §5 BSpKG ist ein Produkt aus Zeitanteil (wie lange das Geld auf dem Bausparkonto liegt) und Sparleistung (durchschnittliches Guthaben gegenüber Bausparsumme). Vereinfachte Faustformel: Bewertungs-Zahl = (Durchschnittsguthaben × Zeitanteil-Faktor) / 1.000. Jede Bausparkasse legt eine Mindest-Bewertungs-Zahl für die Zuteilung fest (typisch 100-130). Wer hohe Bewertungs-Zahl erreicht, wird in der nächsten Zuteilungsrunde bedient. Die Zuteilung erfolgt monatlich oder quartalsweise zum Stichtag aus der kollektiven Zuteilungsmasse §5 BSpKG.

Was hat sich 2025 → 2026 bei Bausparen verändert?

Drei wesentliche Entwicklungen: (1) Marktzinsen sind 2024-2026 deutlich gestiegen (von 1,5 % auf 3,7 % Median 10-J-Bindung nach Bundesbank), wodurch Bausparen relativ attraktiver wurde. (2) Mehrere Bausparkassen haben ab 09/2025 ihre Tarife angepasst: leicht höhere Habenzinsen (jetzt 0,5-1,0 % statt 0,1-0,5 %), bei stabilen Darlehenszinsen. (3) EZB-Zinssenkung 12.03.2026 auf 2,40 % hat die Tagesgeld-Zinsen leicht gedrückt — der Habenzins-Nachteil der Sparphase wird kleiner. Die Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge 2025 lag laut Verband der Privaten Bausparkassen bei rund 870.000 — ein Anstieg um 8 % gegenüber 2024.

Wer beaufsichtigt Bausparkassen?

Bausparkassen sind nach §3 BSpKG Kreditinstitute eigener Art und unterliegen der Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Deutsche Bundesbank ist nach §7 BSpKG i. V. m. §6 KWG laufende Aufsichtsbehörde. Bausparkassen sind nach §1 Abs. 1 BSpKG verpflichtet, ihre Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) und Tarife der BaFin vorzulegen. Genossenschaftliche Bausparkassen (LBS) unterliegen zusätzlich der Verbandsprüfung. Einlagen bis 100.000 EUR sind nach §8 EinSiG gesichert. Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen veröffentlichen regelmäßig Vergleichstests der gängigen Tarife.

Schlüsselbegriffe aus BSpKG, WoPG und EStG

Bausparsumme
Vertraglich vereinbarte Gesamtsumme aus Sparguthaben und Bauspardarlehen. Bemessungsgrundlage für Abschlussgebühr (1,0-1,6 %) und Mindestguthaben (40-50 %). Rechtsgrundlage §1 BSpKG i. V. m. Allgemeinen Bausparbedingungen.
Mindestguthaben (§4 BSpKG)
Voraussetzung für die Zuteilung — typisch 40-50 % der Bausparsumme. Bei 80.000 EUR Bausparsumme: 32.000-40.000 EUR. Neben Mindestguthaben ist die Bewertungs-Zahl nach §5 BSpKG erforderlich.
Bewertungs-Zahl (§5 BSpKG)
Punktezahl aus Zeitanteil × Sparleistung. Mindest-Bewertungs-Zahl der Bausparkasse legt fest, welche Verträge in der nächsten Zuteilungsrunde aus der kollektiven Tilgungsmasse bedient werden.
Sollzins Darlehensphase
Bei Vertragsschluss fixierter Zinssatz für das Bauspardarlehen. 2026 tariflich 1,5-3,5 % p. a. — deutlich unter aktuellen Marktzinsen für Wohnungsbaukredite 3,3-4,2 % p. a. (Bundesbank MFI 03/2026). Zentraler Vorteil: Zinssatz-Garantie.
Habenzins Sparphase
Verzinsung des Sparguthabens während der Ansparphase. 2026 tariflich 0,1-1,0 % p. a. Niedrigzins-Nachteil als Preis für die Zinssatz-Garantie der Darlehensphase.
Wohnungsbauprämie (§2 WoPG)
Staatliche Förderung 10 % auf Sparbeiträge bis 700 EUR/J Single bzw. 1.400 EUR/J Splitting. Maximalprämie 70 EUR bzw. 140 EUR pro Jahr. Einkommensgrenze §2a WoPG: 35.000 EUR Single, 70.000 EUR Splitting.
Arbeitnehmer-Sparzulage (§13 5. VermBG)
Zusätzliche staatliche Förderung 9 % auf VL-Beiträge bis 470 EUR/J. Maximalzulage 42,30 EUR/J. Einkommensgrenze 40.000 EUR Single, 80.000 EUR Splitting. Mit Wohnungsbauprämie kombinierbar.
Wohn-Riester (§92a EStG)
Riester-zertifizierter Bausparvertrag (§1 Abs. 1a AltZertG). Grundzulage 175 EUR/J §84 EStG, Kinderzulage 300 EUR je Kind §85 EStG, Sonderausgabenabzug §10a EStG bis 2.100 EUR/J. Nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos §92a Abs. 2 EStG.

Quellen und Aktenzeichen

Gesetzestexte, BGH-Urteile, BaFin-Aufsicht und Bausparkassen-Verband, auf denen die Berechnungslogik und die Update-Daten beruhen.

Zum Weiterlesen

Bauspar-, Wohn-Riester- und Baufinanzierungs-Rechner mit verzahnter Logik.

Für die klassische Baufinanzierung ohne Bausparvertrag: Baufinanzierung-Rechner mit Annuität, Kaufnebenkosten je Bundesland und Restschuld nach §§488 ff BGB. Für den Anschluss nach Zinsbindung: Anschlussfinanzierung-Rechner mit Forward-Aufschlags-Logik.

Für die Riester-Förderung im Wohnbereich: Wohn-Riester-Rechner nach §92a EStG mit Zulagen und Wohnförderkonto. Für die allgemeine Riester-Berechnung mit Auszahlungsphase: Riester-Rechner mit Grund- und Kinderzulagen §§84-85 EStG und Sonderausgabenabzug §10a EStG.

Für isolierte Annuitätenberechnung ohne Bausparen: Kredit-Rechner nach §488 BGB. Für den detaillierten Tilgungsverlauf: Tilgungsplan-Rechner. Für alternative Sparformen ohne Wohnbau-Zweckbindung: Festgeld-Rechner und Zinseszins-Rechner.

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Methodik und Datenbasis dieses Rechners

Die Sparphase wird mit monatlicher Habenzins-Verrechnung modelliert (Rentenbarwertformel, konstante Sparrate, konstanter Habenzins über die Phase). Die Tilgungsphase verwendet eine konstante Tilgungs-Rate von 7 Promille der Bauspardarlehens-Summe pro Monat (typische Tarifgestaltung nach Allgemeinen Bausparbedingungen). Mindestguthaben-Quote nach §4 BSpKG 40-50 %; Bewertungs-Zahl nach §5 BSpKG wird nicht im Detail abgebildet, weil sie tarifabhängig ist. Daten für Habenzinsen (0,1-1,0 %) und Bauspardarlehenszinsen (1,5-3,5 %) stammen aus dem Stiftung Warentest Finanztest Vergleichstest 02/2026 und den Allgemeinen Bausparbedingungen der zwölf größten deutschen Bausparkassen. Förderkennzahlen nach §2 WoPG (10 %, 700/1.400 EUR Grenzbeträge), §13 5. VermBG (9 %, 470 EUR) und §§84-85 EStG (175/300 EUR Zulagen) entsprechen dem Stand 01/2026. Abschlussgebühr (1,0-1,6 % der Bausparsumme) und Kontoführungsgebühren sind nicht in die Modellrechnung integriert; sie reduzieren die effektive Rendite der Sparphase je nach Tarif um 0,2-0,4 %-Punkte. Verbindliche Konditionen bleiben dem konkreten Bausparkassen-Angebot und der individuellen Tarifwahl vorbehalten.

Quellen: §§1-12 BSpKG · §§2-4a WoPG · §§11, 13 5. VermBG · §§10a, 83-92a EStG · §1 Abs. 1a AltZertG · BGH XI ZR 308/15 · BaFin-Bausparkassenaufsicht · Stiftung Warentest Finanztest 02/2026 · Verband der Privaten Bausparkassen 2025 Letzte fachliche Prüfung: 28. April 2026 Update-Zyklus: Halbjährlich sowie ad hoc bei Tarifanpassungen der großen Bausparkassen, EZB-Zinsentscheidungen und BGH-Urteilen mit Bauspar-Relevanz. Methodik-Übersicht →
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