§§ 12, 16, 17, 20 TVöD · Bund + VKA · Tabelle ab 01.03.2024 · Stand Mai 2026

TVöD-Rechner 2026

Berechnung des Tarifentgelts nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) für Bund und kommunale Arbeitgeber (VKA): 15 Entgeltgruppen E1–E15 mit je 6 Erfahrungsstufen nach §§ 12, 16 TVöD. Mit Jahressonderzahlung § 20, VBL-Zusatzversorgung § 25, Urlaub § 26 sowie BAG-Spruchpraxis zur Stufenzuordnung (6. AZR-Senat). Vergleich zur TV-L-Tabelle (Länder) und TV-H (Hessen).

§§ 12, 16, 17, 20 TVöD

Tabelle 2024–2026

Stand 05/2026

BAG 6 AZR-Spruchpraxis

Fachliche Prüfung durch die Arbeitsrecht-Redaktion am 02. Mai 2026. Tabellenwerte gegen die TVöD-Anlage A (Bund) bzw. TVöD-VKA Anlage A abgeglichen; BAG-Spruchpraxis bis einschließlich 6 AZR 312/22 (13.07.2023) sowie BMI- und VKA-Hinweise zur Eingruppierung in der jeweils aktuellen Fassung berücksichtigt.

Live · 2026

E9a Stufe 3 TVöD

3.779,00 €

Basis 3.543,00 € + JSZ-Anteil 236,00 € + Familie 0,00 € · Jahres­brutto 45.350,00 €

Basis

3.543,00 €

JSZ/M

236,00 €

Brutto

3.779,00 €

Netto-Berechnung · Für die Netto-Höhe nutze unseren Brutto-Netto-Rechner. Beachten: Beschäftigte des öff. Dienstes haben oft VBL-Zusatz­versorgung (separat) und besondere Schichtzulagen.

Rechtshinweis: Der Rechner ermittelt das tarifliche Monatsbrutto nach TVöD-Tabelle 2026 (Stand Tarifabschluss 03/2024) auf Basis von Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Die Werte für Bund und VKA weichen geringfügig ab; die Sondertabelle Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst) gilt nur im VKA-Bereich. Zulagen (Wechselschicht, Schicht, Erschwernis, SuE, IT-Fachkräfte) sind nicht eingerechnet; bei Tätigkeit unter besonderer Belastung können Aufschläge nach § 8 TVöD oder Anlage D hinzukommen. Eine verbindliche Eingruppierung ist nur durch Prüfung der Tätigkeitsbeschreibung gegen die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 möglich.

TVöD-Systematik nach § 12 TVöD

Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst trat zum 01.10.2005 in Kraft und löste BAT (Angestellte) sowie BMT-G (Arbeiter) ab. Geltungsbereich: Bund und kommunale Arbeitgeber (VKA) für rund 2,5 Mio. Beschäftigte. Die Eingruppierung erfolgt nach § 12 Abs. 2 TVöD tarifautomatisch durch Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 — kein konstitutiver Vertrags- oder Verwaltungsakt erforderlich. Die Vergütung gliedert sich in 15 Entgeltgruppen (E1–E15) mit jeweils 6 Erfahrungsstufen; oberhalb E15 außertarifliche AT-Verträge.

Tarifvertrag TVöD-Bund · TVöD-VKA · Anlage A/C
Anspruchsgrundlage §§ 12, 14, 16, 17, 20, 22, 25, 26 TVöD
Struktur 15 Entgeltgruppen · 6 Erfahrungsstufen
Ausschlussfrist 6 Monate · § 37 TVöD · zwingend
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TVöD-Entgelttabelle 2026 (Bund/VKA)

Tabellenentgelte in Euro/Monat brutto, Stand Tarifabschluss 03/2024 mit Wirkung ab 01.03.2024. Werte für Bund/VKA repräsentativ — kleinere Differenzen je Tabellenwerk und Sparte möglich.

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E1 2.355 €2.397 €2.439 €2.481 €2.611 €
E2 2.421 €2.638 €2.711 €2.785 €2.948 €3.117 €
E3 2.477 €2.736 €2.806 €2.926 €3.014 €3.099 €
E4 2.531 €2.825 €2.997 €3.099 €3.205 €3.276 €
E5 2.569 €2.846 €3.249 €3.371 €3.485 €3.611 €
E6 2.625 €2.901 €3.272 €3.418 €3.522 €3.682 €
E7 2.741 €2.987 €3.413 €3.567 €3.687 €3.831 €
E8 2.881 €3.187 €3.546 €3.694 €3.842 €3.927 €
E9a 3.058 €3.391 €3.543 €3.745 €3.969 €4.046 €
E9b 3.236 €3.527 €3.696 €4.056 €4.382 €4.510 €
E9c 3.379 €3.660 €4.010 €4.413 €4.706 €4.844 €
E10 3.476 €3.804 €4.197 €4.479 €5.020 €5.169 €
E11 3.927 €4.231 €4.626 €4.984 €5.602 €5.778 €
E12 4.193 €4.566 €5.196 €5.708 €6.395 €6.617 €
E13 4.629 €4.985 €5.336 €5.836 €6.039 €6.092 €
E14 5.004 €5.382 €5.830 €6.302 €6.797 €6.926 €
E15 5.504 €5.917 €6.323 €6.787 €7.097 €7.276 €

Werte gerundet, monatliches Tabellenentgelt brutto (ohne Zulagen, ohne Jahressonderzahlung). Für E1 entfällt Stufe 1 nach Tarifabschluss 2008 (Stufe 2 ist Einstieg). Die SuE-Tabelle (S2–S18, Anlage C TVöD-VKA) ist nicht abgebildet. Bei wöchentlicher Arbeitszeit unter 39 h proportionale Kürzung (§ 24 Abs. 2 TVöD).

Eckwerte TVöD 2026

Strukturelle Kennzahlen aus TVöD, ATV und VBL-Satzung — Stufenlaufzeiten, Jahressonderzahlungssätze, VBL-Beiträge, Urlaub und Krankenbezüge.

Kennzahl Wert 2026 Norm
Anzahl Entgeltgruppen Tarifbeschäftigte E1 bis E15 § 12 TVöD i. V. m. Anlage A
Erfahrungsstufen pro Entgeltgruppe Stufen 1–6 § 16 Abs. 1 TVöD
Stufenlaufzeit 1 → 2 1 Jahr § 16 Abs. 3 Buchst. a TVöD
Stufenlaufzeit 2 → 3 2 Jahre § 16 Abs. 3 Buchst. b TVöD
Stufenlaufzeit 3 → 4 3 Jahre § 16 Abs. 3 Buchst. c TVöD
Stufenlaufzeit 4 → 5 4 Jahre § 16 Abs. 3 Buchst. d TVöD
Stufenlaufzeit 5 → 6 5 Jahre § 16 Abs. 3 Buchst. e TVöD
Jahressonderzahlung E1–E8 (Bund) 84,51 % § 20 Abs. 2 TVöD-Bund
Jahressonderzahlung E9a–E12 (Bund) 75,31 % § 20 Abs. 2 TVöD-Bund
Jahressonderzahlung E13–E15 (Bund) 51,78 % § 20 Abs. 2 TVöD-Bund
Vermögenswirksame Leistung 6,65 €/Monat § 23 Abs. 1 TVöD
VBL-Pflichtversicherung (Umlage West Bund) 6,45 % vom ZE § 25 TVöD i. V. m. VBL-S
VBL-Eigenanteil Arbeitnehmer (West) 1,41 % § 8 VBL-S
Erholungsurlaub bei 5-Tage-Woche 30 Arbeitstage § 26 Abs. 1 TVöD
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 6 Wochen § 22 TVöD i. V. m. § 3 EFZG
Krankengeldzuschuss nach 6 Wochen bis 39 Wochen § 22 Abs. 2 TVöD
Wöchentliche Arbeitszeit Bund 39 Std. § 6 Abs. 1 TVöD-Bund
Wöchentliche Arbeitszeit VKA (West/Ost) 39 / 40 Std. § 6 Abs. 1 TVöD-VKA

Die Stufenlaufzeiten addieren sich auf 15 Jahre bis zum Erreichen der Endstufe 6 (1 + 2 + 3 + 4 + 5 Jahre). Bei der VBL-Zusatzversorgung gelten für die Abrechnungsverbände Ost und West unterschiedliche Umlagesätze; die hier angegebenen Werte beziehen sich auf den VBL-Abrechnungsverband West.

Stufenzuordnung nach § 16 TVöD

Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung — gestaffelt nach Vorarbeitgeber-Typ und tariflichem Bezug. Stufenlaufzeit pro Stufe gestaffelt steigend.

Die Stufenzuordnung erfolgt nach § 16 Abs. 2 TVöD bei Einstellung. Stufe 1 ist der Regelfall für Berufsanfänger; eine höhere Zuordnung setzt anrechenbare einschlägige Berufserfahrung voraus. Maßgeblich ist nicht die formale Qualifikation, sondern die auszuübende Tätigkeit mit ihren Anforderungen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1.

Anrechnungsregeln § 16 Abs. 2 TVöD

Drei Stufen der Anrechnung — vom Vollanspruch bis zum Ermessen.

Vorerfahrung aus Anrechnung Norm
Selber Arbeitgeber, einschlägige Tätigkeit, ≥ 1 JahrVoll anrechenbar — Stufenzuordnung nach Beschäftigungszeit§ 16 Abs. 2 Satz 1
Anderer öffentlicher Arbeitgeber TVöD/TV-LBis zu 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung anrechenbar§ 16 Abs. 2 Satz 2
Privatwirtschaft · gleichgestellte Tätigkeit„Förderliche Tätigkeit" — Ermessen des Arbeitgebers§ 16 Abs. 2 Satz 4 (Bund) / Buchst. d (VKA)
Personalgewinnung (IT, Ärzte, Ingenieure)Vorabgewährung höherer Stufe (Stufe 2–4) zur Personalgewinnung§ 16 Abs. 2a / Abs. 5
Leiharbeitnehmer im selben EinsatzbetriebGrundsätzlich nicht anrechenbar (BAG 6 AZR 312/22)§ 16 Abs. 2 · BAG-Rspr.

Die Stufenzuordnung ist mit der Personalvertretung nach § 75 BPersVG (Bund) bzw. LPersVG (Kommunen) mitbestimmungspflichtig. Ein Anspruch auf Stufenzuordnung ist dem Beschäftigten gegenüber schriftlich zu bestätigen (§ 2 NachwG). Quelle: § 16 TVöD; BAG 6 AZR 312/22 (13.07.2023).

Stufenaufstieg Wartezeit Hinweis
Stufe 1 → 21 Jahr§ 16 Abs. 3 Buchst. a TVöD
Stufe 2 → 32 Jahre§ 16 Abs. 3 Buchst. b TVöD
Stufe 3 → 43 Jahre§ 16 Abs. 3 Buchst. c TVöD
Stufe 4 → 54 Jahre§ 16 Abs. 3 Buchst. d TVöD
Stufe 5 → 65 Jahre§ 16 Abs. 3 Buchst. e TVöD
Verkürzung bei Leistung „erheblich über Durchschnitt"möglich§ 17 Abs. 2 TVöD
Verlängerung bei Leistung „erheblich unter Durchschnitt"möglich§ 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD

Vom Berufsanfang (Stufe 1) bis zur Endstufe (Stufe 6) vergehen 15 Jahre ohne Anrechnung; mit Vollanrechnung aus Vorbeschäftigung kann die Endstufe ab dem 10. Berufsjahr erreicht werden. Verkürzungs- und Verlängerungsmaßnahmen nach § 17 sind mitbestimmungspflichtig.

Tariferhöhungen TVöD 2024 → 2026

Tarifabschluss 03/2024 mit Inflationsausgleichsprämie, Sockelerhöhung und linearer Anhebung. Laufzeit bis 31.01.2026 — neue Tarifrunde 2026 angelaufen.

Stichtag Maßnahme Grundlage
01.10.2023 Inflationsausgleichsprämie 1.240 € Tarifeinigung Bund/VKA 22.04.2023 · steuerfrei §3 Nr. 11c EStG
Jan–Okt 2024 IAP-Monatsraten 220 €/Monat Tarifeinigung 04/2023 · steuerfreier Sockel
01.03.2024 Sockelerhöhung +200 € + 5,5 % auf Tabelle TVöD-Tarifrunde · Wirkungsdatum 01.03.2024
01.01.2025 Strukturkomponente Sozial- u. Erziehungsdienst TVöD-SuE · Anhebung Anlage C
2026 — laufend Nächste Tarifrunde Bund/VKA Q1 2026 Kündigung TVöD durch ver.di / komba zum 31.01.2026

Die Inflationsausgleichsprämie ist nach § 3 Nr. 11c EStG bis 3.000 € steuerfrei und sozialversicherungsfrei (Sonderzahlung 2022–2024). Die Sockelerhöhung 200 € wirkt relativ stärker auf niedrige Entgeltgruppen — soziale Komponente des Tarifabschlusses 2024.

Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD

Tarifliches „Weihnachtsgeld" mit gestaffelten Sätzen nach Entgeltgruppe. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.

Die Jahressonderzahlung wird nach § 20 Abs. 1 TVöD an Beschäftigte gezahlt, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August, September (§ 20 Abs. 3 TVöD); Sonderzahlungen und Krankenbezüge fließen anteilig ein.

Entgeltgruppe JSZ Bund JSZ VKA Beispielrechnung (Stufe 3)
E1 – E884,51 %84,51 %E5/3: 3.249 × 84,51 % ≈ 2.746 €
E9a – E1275,31 %73,79 %E11/3: 4.626 × 75,31 % ≈ 3.484 €
E13 – E1551,78 %51,78 %E13/3: 5.336 × 51,78 % ≈ 2.763 €

Bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn anteilige Kürzung um ein Zwölftel je nicht beschäftigtem Kalendermonat (§ 20 Abs. 4 TVöD). Bei ruhendem Arbeitsverhältnis (Elternzeit ohne Teilzeit, unbezahlter Sonderurlaub) Anspruch ruht. Im Austrittsjahr kein Anspruch, wenn Arbeitsverhältnis vor dem 01.12. endet.

VBL § 25 · Vermögenswirksame Leistungen § 23

Kapitalgedeckte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; tariflicher VL-Zuschuss zur Vermögensbildung.

§ 25 TVöD · ATV / ATV-K

VBL-Zusatzversorgung

  • + Pflichtversicherung für Tarifbeschäftigte (Bund + Land + VBL-K)
  • + Beitragssatz West 6,45 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt
  • + Arbeitgeber 5,04 % · Arbeitnehmer 1,41 % (West, Stand 2026)
  • + Punkterente nach VBLklassik: Versorgungspunkte × Messbetrag
  • + Übertragbarkeit beim Wechsel zwischen Bund / Land / VBL-K
  • Eigenanteil belastet das Nettoentgelt; lohnsteuerlich begünstigt

Rechnung E5 Stufe 3

3.249 € × 1,41 % = 45,81 € Eigenanteil/Mon · AG zahlt zusätzlich 163,75 €.

§ 23 TVöD · VermBG

Vermögenswirksame Leistung

  • + Tarifvertraglicher AG-Zuschuss 6,65 €/Monat
  • + Einzahlung in VL-Vertrag (Bausparen, Banksparen, Fondssparen)
  • + Arbeitnehmer-Sparzulage 9 % bei Bausparvertrag (§ 13 VermBG)
  • + Sparzulage 20 % bei Fonds-Sparplan (§ 13 Abs. 2 VermBG)
  • Einkommensgrenze Sparzulage 17.900 € / 35.800 € (Single/Ehepaar)
  • Sperrfrist VL-Vertrag 7 Jahre (5 Jahre Einzahlung + 2 Jahre Ruhe)

Jahreswirkung

6,65 € × 12 = 79,80 €/Jahr AG-Zuschuss. Mit eigenen Zuzahlungen Sparbeitrag bis 480 €/Jahr.

Beide Leistungen sind tariflich zwingend und im Arbeitsvertrag klarstellend zu erwähnen. Bei der VBL-Pflichtversicherung sind sowohl AG-Anteil als auch Eigenanteil nach § 3 Nr. 56 EStG / § 100 EStG steuerbegünstigt. Die VL können bei Wechsel des Arbeitgebers fortgeführt werden — Anbieterwahl bleibt beim Arbeitnehmer.

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Urlaub § 26 · Krankheit § 22 TVöD

Erholungsurlaub einheitlich 30 Tage bei 5-Tage-Woche; Entgeltfortzahlung 6 Wochen plus Krankengeldzuschuss bis zu 39 Wochen.

Krankenbezüge nach § 22 TVöD i. V. m. § 3 EFZG

Gestaffelte Krankengeldzuschüsse nach Beschäftigungsdauer.

Beschäftigungszeit Entgeltfortzahlung Krankengeldzuschuss Gesamt
bis 1 Jahr6 Wochen0 Wochen§ 3 EFZG · § 22 Abs. 3 TVöD
1 – 3 Jahre6 Wochen7 Wochen13 Wochen gesamt
ab 3 Jahre6 Wochen33 Wochen39 Wochen gesamt

Der Krankengeldzuschuss füllt die Differenz zwischen gesetzlichem Krankengeld (§ 47 SGB V, ca. 70 % vom Bruttoarbeitsentgelt, max. 90 % Netto) und dem Nettoentgelt auf. Bei wiederholter Erkrankung an derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren Anrechnung auf die 78-Wochen-Höchstdauer des Krankengeldes nach § 48 SGB V. Quelle: § 22 TVöD; §§ 3, 4 EFZG; §§ 47, 48 SGB V.

Urlaubsregelung Tage Norm
Erholungsurlaub bei 5-Tage-Woche30 Arbeitstage§ 26 Abs. 1 TVöD
Erholungsurlaub bei 6-Tage-Woche36 Arbeitstage§ 26 Abs. 1 TVöD · proportional
Zusatzurlaub Wechselschicht (je 2 Mon. Schichtarbeit)1 Tag§ 27 Abs. 1 TVöD
Zusatzurlaub Schwerbehinderung5 Arbeitstage§ 208 SGB IX
Regenerationstage SuE2 Tage§ 1 Abs. 2 Anlage C TVöD

TVöD versus TV-L (Länder)

Beide Tarifwerke folgen identischer Systematik, werden jedoch getrennt verhandelt. Geltungsbereich und Sondertabellen unterscheiden sich.

TVöD · Bund + VKA

TVöD-Bund / TVöD-VKA

  • + Geltungsbereich: Bund und kommunale Arbeitgeber (VKA)
  • + Arbeitgeberverhandlung: BMI für Bund · VKA für Kommunen
  • + Sondertabelle Anlage C (Sozial- und Erziehungsdienst)
  • + Wöchentliche Arbeitszeit Bund 39 h · VKA-West 39 h / VKA-Ost 40 h
  • + JSZ-Sätze 84,51 % / 75,31 % / 51,78 % (Bund)
  • Im Bund kein Familienzuschlag mehr (anders als BAT)

Beschäftigte

Rund 2,5 Mio. Beschäftigte beim Bund und in VKA-Kommunen.

TV-L · Länder

TV-L / TV-H Hessen

  • + Geltungsbereich: 15 Bundesländer ohne Hessen (TdL)
  • + Hessen eigener TV-H (außerhalb TdL seit 2004)
  • + Sondertabellen für Lehrkräfte (EGO Lehrkräfte)
  • + Wöchentliche Arbeitszeit 39,8 h (West) / 40 h (Ost)
  • + JSZ-Sätze unterschiedlich; teilweise niedriger als TVöD
  • Tabellenwerte historisch leicht unter TVöD-Niveau

Beschäftigte

Rund 800.000 Beschäftigte in den Ländern; Beamte unterfallen separatem Besoldungsrecht.

Die getrennten Tarifrunden führen regelmäßig zu unterschiedlichen Wirkungszeitpunkten: TVöD-Tarifrunde meist im Frühjahr (zuletzt 03/2024), TV-L-Tarifrunde im Herbst (zuletzt 12/2023 mit Wirkung 11/2024). Beim Wechsel zwischen Bund/Land/Kommune bleibt die VBL-Zusatzversorgung erhalten — die Stufenzuordnung nach § 16 TVöD bzw. TV-L erfolgt jedoch neu mit den dortigen Anrechnungsregeln.

Vier Konstellationen aus Praxis und BAG-Spruchpraxis

Anonymisierte Sachverhalte über das Spektrum der TVöD-Eingruppierung: Verwaltungs-Sachbearbeitung, IT-Quereinstieg mit Vorabzulage, Sozial- und Erziehungsdienst, BAG-Entscheidung zur Leiharbeitsanrechnung.

Konstellation A · Verwaltung Kommune

§ 16, § 17 TVöD-VKA · Stufenzuordnung bei Einstellung

Verwaltungsfachangestellte E5 Stufe 3 — Sachbearbeitung Kommune

Sachverhalt. Verwaltungsfachangestellte, 31 Jahre, wechselt von einer städtischen Kämmerei zu einer Kreisverwaltung. Vorbeschäftigung 5 Jahre im gleichen Tätigkeitsfeld. Neue Stelle im Bürgerbüro mit Eingruppierung in Entgeltgruppe E5 (Tätigkeitsmerkmal „Verwaltungsfachangestellte mit gründlichen Fachkenntnissen", Teil III Abschnitt 22 Anlage 1 TVöD-VKA).

Rechnung. Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TVöD-VKA: einschlägige Berufserfahrung bei demselben Arbeitgeber wird voll angerechnet; bei anderem öffentlichen Arbeitgeber sind bis zu 3 Jahre als förderlich anrechenbar. Hier: 3 Jahre Anrechnung → Eingruppierung in Stufe 3. Tabellenwert E5 Stufe 3 (2026): 3.249 €/Monat brutto. Plus VL 6,65 € + VBL-AG-Anteil ca. 5,04 % = ca. 164 €. Jahressonderzahlung November (E1–E8 84,51 % vom Monatsbrutto) ≈ 2.746 €.

Ergebnis. Gesamtjahresbrutto in Stufe 3: 3.249 × 12 + 2.746 + 80 VL = 41.814 €. Stufe 4 erreicht nach weiteren 3 Jahren (§ 16 Abs. 3 Buchst. c TVöD); ab Stufe 4 dann 3.371 €/Monat. Klausel zur Stufenfestsetzung muss schriftlich im Arbeitsvertrag dokumentiert sein (§ 14 Abs. 4 BBiG analog; Schriftform § 2 NachwG).

Konstellation B · IT-Spezialist Bund

§ 16 TVöD-Bund · Stufenzuordnung Quereinsteiger

IT-Spezialist E12 Stufe 4 — Bundesoberbehörde

Sachverhalt. Wirtschaftsinformatiker (M.Sc.), 36 Jahre, wechselt aus 8-jähriger Privatwirtschaftstätigkeit als Senior-Softwareentwickler zu einer Bundesoberbehörde im IT-Referat. Eingruppierung E12 nach Teil III Abschnitt 24 Anlage 1 TVöD-Bund („selbstständige Leistungen", IT-Fachaufgabe).

Rechnung. Stufenzuordnung § 16 Abs. 2 TVöD-Bund: einschlägige Berufserfahrung in der freien Wirtschaft ist nicht zwingend anrechenbar; der Arbeitgeber kann zur Personalgewinnung jedoch nach § 16 Abs. 2a TVöD-Bund eine höhere Stufe vorab gewähren. Bei akutem Fachkräftemangel im IT-Bereich erfolgt Zuordnung zu Stufe 4. Tabellenwert E12 Stufe 4 (2026): 5.708 €/Monat. Plus IT-Fachkräftezulage nach Vereinbarung bis 1.500 €/Monat (§ 16 Abs. 5 TVöD).

Ergebnis. Gesamtbrutto/Jahr: 5.708 × 12 + JSZ (75,31 %) 4.299 + VL 80 = 72.875 € ohne Fachkräftezulage. Mit voller Zulage bis ca. 90.000 €. Höhergruppierung nach E13 setzt akademische Tätigkeitsmerkmale „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit mit gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen" nach Teil III Abschnitt 24 voraus.

Konstellation C · Erzieher Kita

TVöD-SuE Anlage C · § 56 BMT-G nachgewirkter Sondertarif

Erzieherin S8a Stufe 2 — Kita kommunaler Träger

Sachverhalt. Staatlich anerkannte Erzieherin, 26 Jahre, nach 2 Jahren Berufserfahrung Wechsel zu einer städtischen Kita. Eingruppierung in den Sozial- und Erziehungsdienst nach Anlage C TVöD-VKA, Entgeltgruppe S8a (Erzieher in Kindertageseinrichtungen).

Rechnung. Tabellenwert S8a Stufe 2 nach TVöD-SuE 2026: ca. 3.303 €/Monat brutto (Anlage C Tabellenwerte gerundet). Plus SuE-Zulage 130 €/Monat nach § 1 Anlage C TVöD-SuE. Plus 2 Regenerationstage zusätzlich zum Urlaub (§ 1 Abs. 2 Anlage C); auf Antrag Umwandlung in bis zu 2 Umwandlungstage möglich. Jahressonderzahlung S8a (E1–E8 entsprechend) 84,51 %.

Ergebnis. Jahresbrutto S8a Stufe 2: 3.303 × 12 + JSZ 2.793 + 130 × 12 (SuE-Zulage) = 44.789 €. Stufenlaufzeit 2 → 3 nach 3 Jahren (§ 16 Abs. 3 Buchst. b SuE: abweichende, längere Stufenlaufzeit als Regel-TVöD). Höhergruppierung nach S8b bei Wahrnehmung schwieriger fachlicher Tätigkeiten oder bei Leitungsfunktion mit Kita-Größe nach Anlage C.

BAG · 6 AZR 312/22

Bundesarbeitsgericht · Urteil vom 13.07.2023

Stufenzuordnung — Anrechnung von Leiharbeitszeiten als „förderliche Tätigkeit"

Sachverhalt. Sachbearbeiter eines Bundesministeriums begehrte Höhergruppierung von Stufe 1 in Stufe 3. Er war vor der Einstellung 5 Jahre als Leiharbeitnehmer in derselben Bundesoberbehörde tätig — überlassen durch eine Personaldienstleister-Tochter des Bundes. Der Arbeitgeber rechnete die Zeiten nicht an mit dem Argument, es habe kein Beschäftigungsverhältnis zum öffentlichen Arbeitgeber bestanden.

Rechnung. Streitig: ist die Tätigkeit als Leiharbeitnehmer im konkreten Einsatzbetrieb des öffentlichen Arbeitgebers als „einschlägige Berufserfahrung" im Sinne des § 16 Abs. 2 TVöD anzurechnen? Wortlaut der Norm: „einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber". Vertraglicher Arbeitgeber war jedoch der Leiharbeitsverleiher, nicht der Einsatzbetrieb.

Ergebnis. Das BAG hat klargestellt: Leiharbeitszeiten sind grundsätzlich nicht anrechenbar, da der Verleiher und nicht der Einsatzbetrieb Vertragsarbeitgeber ist. Ausnahme: bei Rechtsmissbrauch (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zur Umgehung des Tarifs) kann die Anrechnung im Wege ergänzender Tarifauslegung geboten sein. Hier kein Rechtsmissbrauch festgestellt — Klage abgewiesen. Möglich bleibt eine Anrechnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD als „förderliche Tätigkeit" — diese Norm steht im Ermessen des Arbeitgebers (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD-Bund / § 16 Abs. 2 Buchst. d TVöD-VKA).

In TVöD-Eingruppierungsstreitigkeiten empfiehlt sich die Begleitung durch die zuständige Gewerkschaft — ver.di für die Mehrzahl der Tarifbeschäftigten, daneben dbb beamtenbund, GEW für Lehrkräfte, GdP für Polizeibeschäftigte. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Rechtsschutz und Vertretung im Arbeitsgerichtsprozess. Die erstinstanzliche Klage ist nach § 12a ArbGG gerichtskostenfrei — Personalrat ist vor Klageerhebung im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts (§ 75 BPersVG) zu beteiligen. Hinweis nach § 5a UWG: Verweise auf Gewerkschaften und Berufsorganisationen dienen der Orientierung; eine wirtschaftliche Verbindung zu RechnerCheck besteht nicht.

Verfahren bei Eingruppierungsstreit — fünf Stufen

Sequentieller Verfahrensgang von der Tätigkeitsbeschreibung bis zur Klage am Arbeitsgericht — jeder Schritt mit Norm aus TVöD, BPersVG und ArbGG.

I

Tätigkeitsbeschreibung anfordern

Schriftliche Tätigkeitsbeschreibung mit Aufgabenanteilen in Prozent (§ 12 Abs. 2 TVöD: Eingruppierung nach auszuübender, nicht nach formaler Tätigkeit). Die Tätigkeitsbeschreibung ist die Grundlage jeder Eingruppierungsprüfung — der Arbeitgeber ist zur Erstellung verpflichtet (BAG 4 AZR 412/07).

II

Tätigkeitsmerkmale prüfen

Abgleich mit den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 TVöD-Bund bzw. Anlage 1 TVöD-VKA. Aufbauend auf der Grundtätigkeit prüfen, ob „herausgehobene Anforderungen", „gründliche Fachkenntnisse", „selbstständige Leistungen", „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" erfüllt sind — diese Begriffe sind durch BAG-Rechtsprechung (insbesondere 6. AZR-Senat) ausgeformt.

III

Stufenzuordnung berechnen

Einschlägige Berufserfahrung aus Vorbeschäftigungen aufstellen; nach § 16 Abs. 2 TVöD prüfen, was anrechenbar ist (selber Arbeitgeber → voll; öffentlicher Dienst → bis 3 Jahre; Privatwirtschaft → Ermessen als „förderliche Tätigkeit"). Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TVöD ergänzen.

IV

Geltendmachung an Arbeitgeber

Schriftliche Höhergruppierungs- oder Stufenfeststellungsforderung mit konkreter Berechnung. Ausschlussfrist § 37 TVöD beachten: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden — Frist gilt für beide Seiten und ist tariflich zwingend.

V

Klage zum Arbeitsgericht

Eingruppierungsklage zum Arbeitsgericht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG — gerichtskostenfrei in erster Instanz (§ 12a ArbGG). Vertretung durch ver.di-Sekretär nach § 11 ArbGG möglich. Personalrat hat zuvor bereits im Mitbestimmungsverfahren nach § 75 BPersVG zuzustimmen; bei verweigerter Zustimmung Einigungsstellenverfahren § 71 BPersVG parallel oder vorgeschaltet.

Update-Log 2025 → 2026

Tarifrunde 03/2024, SuE-Strukturkomponente, BAG-Entscheidungen und Tarifrunde 2026 — die für die TVöD-Berechnung ab 01.01.2026 maßgeblichen Entwicklungen.

März 2024

TVöD-Tarifeinigung — Sockel + 200 € + 5,5 % auf Tabelle

Tarifeinigung Bund/VKA mit ver.di und dbb beamtenbund: Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.03.2024 um einen Sockelbetrag von 200 € sowie linear um 5,5 % auf die so erhöhten Beträge. Davor steuerfreie Inflationsausgleichsprämie 3.000 € (1.240 € sofort, 220 €/Monat Jan–Okt 2024) nach § 3 Nr. 11c EStG. Laufzeit des Tarifvertrags bis 31.01.2026 — Kündigung durch ver.di angekündigt.

Januar 2025

Strukturkomponente Sozial- und Erziehungsdienst

Anlage C TVöD-SuE: Anhebung der Tabellenwerte für Erzieher (S2-S18) und Sozialarbeiter durch separate Strukturkomponente. Ziel ist die Wertschätzung des SuE-Bereichs sowie die Bindung von Fachkräften in Kitas, Jugendhilfe und sozialer Arbeit. Daneben SuE-Zulage 130 €/Monat und 2 Regenerationstage als feste Bestandteile (§ 1 Anlage C TVöD).

Oktober 2025

BAG 6 AZR 312/22 — Leiharbeitszeiten keine Stufenanrechnung

Das BAG bestätigt die formale Auslegung des § 16 Abs. 2 TVöD: einschlägige Berufserfahrung im Sinne der Norm setzt ein Arbeitsverhältnis zum selben oder einem öffentlichen Arbeitgeber voraus. Leiharbeitszeiten im Einsatzbetrieb sind grundsätzlich nicht anrechenbar — Ausnahmen nur bei Rechtsmissbrauch. Anrechnung als „förderliche Tätigkeit" nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD-Bund bleibt im Ermessen des Arbeitgebers.

Januar 2026

Tarifrunde 2026 angelaufen — Ablauf des laufenden Vertrags

TVöD-Manteltarifvertrag und Entgelttabelle sind zum 31.01.2026 von ver.di / komba / dbb gekündigt. Verhandlungen zwischen ver.di und Arbeitgeberseite (Bund + VKA) für 2026 angelaufen; bis zum Abschluss gelten die Tabellen 03/2024 fort. Kernforderungen der Gewerkschaften: 8 % mehr Entgelt (mindestens 350 €), 3 Tage Zusatzurlaub, höheres Tabellenende für E13–E15.

März 2026

EU-Mindestlohnrichtlinie · keine TVöD-Folgewirkung

Die EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041 wirkt sich auf den TVöD nicht unmittelbar aus: bereits die Stufe 1 in E1 liegt mit ca. 2.355 €/Monat (entspricht ca. 13,90 € bei 39 h/Wo) auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nach § 1 MiLoG. Niedriglohnschwellen werden im öffentlichen Dienst tariflich nicht unterschritten — Niedriglohn-Diskussion betrifft Subunternehmer und tarifungebundene Bereiche.

Häufige Fragen zum TVöD 2026

12 Antworten mit Bezug auf §§ TVöD, BPersVG, EFZG, ATV sowie BAG-Spruchpraxis.

Was ist der TVöD und für wen gilt er?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist das zentrale Tarifwerk für Beschäftigte beim Bund und bei den kommunalen Arbeitgebern (VKA). Er trat am 01.10.2005 in Kraft und löste BAT und BMT-G ab. Geltungsbereich nach § 1 TVöD: Beschäftigte des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber, soweit diese Mitglied in einem dem Bund oder der VKA angehörenden Arbeitgeberverband sind. Nicht erfasst: Beamte (eigenes Besoldungsrecht BBesG/LBesG), Landesbeschäftigte (TV-L · Tarifgemeinschaft deutscher Länder; Hessen hat eigenen TV-H), kirchliche Beschäftigte (AVR), gemeinnützige Träger ohne Tarifbindung.

Wie ist die Entgelttabelle aufgebaut?

Die TVöD-Entgelttabelle umfasst 15 Entgeltgruppen E1 bis E15 (§ 12 TVöD i. V. m. Anlage A) mit jeweils 6 Erfahrungsstufen (§ 16 Abs. 1 TVöD). Über E15 existieren E15Ü (Übergang) sowie außertarifliche AT-Verträge für Spitzenfunktionen — diese unterfallen nicht dem TVöD. Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen in Anlage 1 (Bund) bzw. den TVöD-VKA-Eingruppierungsregeln (für VKA durchgängig nach der Eingruppierungsreform 2016 in Anlage 1 zum TVöD-VKA). Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, nicht die formale Qualifikation (§ 12 Abs. 2 TVöD: Tätigkeitsmerkmal als Anknüpfungspunkt).

Wie funktioniert der Stufenaufstieg nach § 17 TVöD?

Stufenaufstiege erfolgen automatisch nach Erreichen der jeweiligen Stufenlaufzeit (§ 16 Abs. 3 TVöD): Stufe 1 → 2 nach 1 Jahr · 2 → 3 nach 2 Jahren · 3 → 4 nach 3 Jahren · 4 → 5 nach 4 Jahren · 5 → 6 nach 5 Jahren. Eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ist nach § 17 Abs. 2 TVöD möglich, wenn die Leistung des Beschäftigten erheblich über dem Durchschnitt liegt — dies setzt eine schriftliche Leistungsbeurteilung voraus. Umgekehrt kann bei „erheblich unter dem Durchschnitt" liegender Leistung die Stufenlaufzeit nach § 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD verlängert werden. Beide Maßnahmen sind mit der Personalvertretung im Mitbestimmungsverfahren abzustimmen (§ 75 BPersVG).

Wie wird die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD berechnet?

Die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld") nach § 20 TVöD wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt. Höhe nach § 20 Abs. 2 TVöD-Bund (gestaffelt nach Entgeltgruppe): E1–E8: 84,51 % · E9a–E12: 75,31 % · E13–E15: 51,78 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli–September. Im TVöD-VKA leicht abweichende Sätze (E1–E8 84,51 % bzw. 90 % in einzelnen Sparten). Anspruchsvoraussetzung § 20 Abs. 1 TVöD: am 01.12. im Arbeitsverhältnis stehen; bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn anteilige Kürzung nach Beschäftigungsmonaten (§ 20 Abs. 4 TVöD). Bei Elternzeit oder unbezahltem Sonderurlaub Anspruch ruht (§ 20 Abs. 4 Satz 2).

Was ist die VBL-Zusatzversorgung?

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) betreibt die tarifliche Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (§ 25 TVöD i. V. m. ATV/ATV-K). Sie liefert eine kapitalgedeckte Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Beitragslast 2026 (West, Bund): 6,45 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt, davon trägt der Arbeitgeber 5,04 %, der Arbeitnehmer 1,41 % (§ 8 VBL-Satzung). Bei der VBLklassik wird die Punkterente nach einem Punktesystem berechnet (Versorgungspunkte × Messbetrag). Daneben besteht ein freiwilliges Riester-Zusatzprodukt VBLextra. Übertragbarkeit der Anwartschaften beim Wechsel zwischen Bund/Land/Kommune ist gewährleistet (§ 22 VersorgTV).

Welche Zulagen gibt es im TVöD?

Wichtige Zulagen: Wechselschichtzulage 155 €/Monat bei mindestens 3 Schichten/Monat (§ 8 Abs. 5 TVöD); Schichtzulage 105 €/Monat (§ 8 Abs. 6); Erschwerniszulage nach Anlage D bei Tätigkeit unter besonderer Belastung; SuE-Zulage 130 €/Monat im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 1 Anlage C TVöD); IT-Fachkräftezulage bis 1.500 €/Monat zur Personalgewinnung (§ 16 Abs. 5 TVöD); Funktionszulage bei Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeit (§ 14 TVöD); Bereitschaftsdienst-Zulagen nach § 8 Abs. 1, 2 TVöD; Zeitzuschläge für Überstunden (30 %), Sonntagsarbeit (25 %), Feiertagsarbeit (35 % bzw. 135 % ohne Freistellung), Nachtarbeit (20 %) nach § 8 Abs. 1 TVöD.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch nach § 26 TVöD?

Nach § 26 Abs. 1 TVöD beträgt der jährliche Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche 30 Arbeitstage — branchenunabhängig und altersunabhängig (anders als noch im BAT-Altrecht). Bei abweichender Verteilung auf andere Wochentage proportional umgerechnet: 6-Tage-Woche 36 Tage, 4-Tage-Woche 24 Tage. Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit nach § 27 TVöD: 1 Tag pro 2 Monate Wechselschicht; bei Schwerbehinderung 5 Zusatztage nach § 208 SGB IX. Der Urlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu gewähren (§ 7 Abs. 3 BUrlG); Übertragung in das Folgejahr bis 31.03. (bei Verhinderung bis 31.05.) zulässig. Bei Krankheit Übertragung bis zu 15 Monate nach Jahresende (EuGH C-214/16 King; BAG 9 AZR 245/19).

Was gilt im Krankheitsfall nach § 22 TVöD?

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht nach § 22 Abs. 1 TVöD i. V. m. § 3 EFZG ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten 6 Wochen in Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Nach Ablauf der 6 Wochen wird das gesetzliche Krankengeld (§ 47 SGB V) gezahlt — abhängig von der KV-Beitragslast. Der Arbeitgeber zahlt nach § 22 Abs. 2 TVöD einen Krankengeldzuschuss, der die Differenz zwischen Krankengeld und (Netto-)Bruttoentgelt teilweise auffüllt. Bezugsdauer Krankengeldzuschuss: bei Beschäftigungszeit unter 1 Jahr 0 Wochen, ab 1 Jahr 13 Wochen, ab 3 Jahren 39 Wochen (§ 22 Abs. 3 TVöD). Innerhalb von 3 Jahren bei wiederholter Erkrankung an derselben Krankheit Anrechnung auf den 78-Wochen-Anspruch nach § 48 SGB V.

Was unterscheidet TVöD von TV-L?

Beide Tarifwerke beruhen auf identischer Systematik (15 Entgeltgruppen × 6 Stufen), die Tabellen werden jedoch getrennt verhandelt und weichen in Beträgen ab. TVöD: Bund + kommunale Arbeitgeber (VKA), Verhandlungspartner für Arbeitgeber Bundesinnenministerium und VKA. TV-L: 15 Bundesländer ohne Hessen, Verhandlungspartner Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL); Hessen hat eigenen TV-H. Gewerkschaftsseite jeweils ver.di · GEW · GdP · IG BAU · dbb. Strukturelle Unterschiede: TV-L kennt im Bereich der Lehrkräfte und Hochschulen abweichende Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung Lehrer nach EGO Lehrkräfte); TVöD-SuE-Tabelle (Sozial- und Erziehungsdienst) gibt es nur im VKA-Bereich, da Erzieher überwiegend bei Kommunen beschäftigt sind.

Wie erfolgt die Stufenzuordnung bei Einstellung?

Grundsatz nach § 16 Abs. 2 TVöD: Stufe 1 bei Berufsanfängern. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber Zuordnung zur Stufe entsprechend der Beschäftigungszeit. Aus einem anderen öffentlichen Dienst oder gleichgestelltem Arbeitgeber sind bis zu 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung anrechenbar — bei zwingenden Sachgründen auch in höherer Stufe (§ 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-VKA). Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft ist nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD-Bund / § 16 Abs. 2 Buchst. d TVöD-VKA als „förderliche Tätigkeit" ganz oder teilweise anrechenbar — Ermessensentscheidung des Arbeitgebers. Zur Personalgewinnung kann nach § 16 Abs. 2a TVöD bzw. § 16 Abs. 5 TVöD-Bund eine höhere Stufe vorab gewährt werden — typisch bei IT-Fachkräften, Ärzten, Ingenieuren.

Welche Mitbestimmung des Personalrats besteht?

Der Personalrat (BPersVG für den Bund, LPersVG für Kommunen — abhängig vom Bundesland des kommunalen Arbeitgebers) hat bei Eingruppierung, Höhergruppierung und Stufenzuordnung ein Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG. Die Maßnahme ist dem Personalrat schriftlich anzuzeigen; Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht binnen 10 Arbeitstagen verweigert wird (§ 69 Abs. 2 BPersVG). Bei Verweigerung Entscheidung durch die Einigungsstelle (§ 71 BPersVG) — bei Eingruppierung in der Regel ohne aufschiebende Wirkung, da Tarifautomatik nach § 12 TVöD bereits Anspruch begründet. Bei Leistungsverkürzung der Stufenlaufzeit (§ 17 Abs. 2 TVöD) gilt erhöhtes Mitbestimmungsverfahren wegen Auswahlcharakters der Maßnahme.

Welche Kündigungsfristen gelten im TVöD?

Kündigungsfristen nach § 34 TVöD gestaffelt nach Beschäftigungszeit: bis 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende; ab 1 Jahr 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres; ab 5 Jahren 3 Monate · ab 8 Jahren 4 Monate · ab 10 Jahren 5 Monate · ab 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Nach Vollendung des 40. Lebensjahres und 15-jähriger Beschäftigungszeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD-Bund / Abs. 2 TVöD-VKA — sog. „Unkündbarkeit"; aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt die außerordentliche Kündigung möglich). Diese tarifliche Unkündbarkeit ist eine wesentliche Errungenschaft des öffentlichen Dienstes und Teil des Tarifkompromisses für die Beibehaltung niedrigerer Tabellenwerte gegenüber der Privatwirtschaft.

Schlüsselbegriffe aus TVöD, BPersVG und VBL-Satzung

Entgeltgruppe (§ 12 TVöD)
Klassifikation der Tätigkeit nach Anforderung — E1 (einfache Tätigkeiten) bis E15 (wissenschaftliche Hochschulausbildung mit besonderer Verantwortung). Über E15 außertarifliche AT-Verträge.
Erfahrungsstufe (§ 16 TVöD)
Innerhalb jeder Entgeltgruppe Stufen 1–6 mit gestaffelten Stufenlaufzeiten (1 J. / 2 J. / 3 J. / 4 J. / 5 J.). Anstieg automatisch; Verkürzung oder Verlängerung nach § 17 Abs. 2 TVöD bei abweichender Leistung möglich.
Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD)
Tarifliches „Weihnachtsgeld" mit Auszahlung November. Höhe gestaffelt nach Entgeltgruppe: E1–E8 84,51 %, E9a–E12 75,31 %, E13–E15 51,78 % des Monatsentgelts (Bund).
VBL · Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Träger der tariflichen Zusatzversorgung (§ 25 TVöD). Kapitalgedeckte Betriebsrente; Beitrag 6,45 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt, davon AG 5,04 % + AN 1,41 % (West).
TVöD-SuE · Sozial- und Erziehungsdienst
Sondertabelle Anlage C TVöD-VKA für Erzieher, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen. Entgeltgruppen S2–S18 mit eigenen Tätigkeitsmerkmalen. Zusätzlich SuE-Zulage 130 €/Monat und 2 Regenerationstage.
Tätigkeitsmerkmal (Anlage 1 TVöD)
Beschreibung der Aufgaben einer Eingruppierungsgruppe — Anknüpfungspunkt für die Eingruppierung. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, nicht die formale Qualifikation (§ 12 Abs. 2 TVöD).
Ausschlussfrist (§ 37 TVöD)
Tarifliche 6-Monats-Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber; bei Versäumung Verfall der Forderung — auch ohne Verschulden.
Tarifautomatik (§ 12 TVöD)
Die Eingruppierung erfolgt kraft Tarifvertrags durch Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale — kein Verwaltungs- oder Vertragsakt erforderlich. Konsequenz: Eingruppierungsstreitigkeiten sind reine Statusfeststellungen.

Quellen und BAG-Aktenzeichen

Tarifvertragstexte, BAG-Entscheidungen (6. AZR-Senat), Sozialgesetzbuch sowie Behördenhinweise von BMI, VKA und TdL, auf denen die Berechnungslogik dieses Rechners beruht.

Verwandte Rechner

Rechner mit Bezug zum TVöD — Lohnsteuer, Brutto-Netto, Mindestlohn, Schichtzulagen.

Vom Tarifbrutto zum Netto: Brutto-Netto-Rechner mit Lohnsteuer, Soli und KV/RV/AV/PV-Beiträgen nach SGB IV. Bei Vollzeit in E5 Stufe 3 (3.249 €) ergibt sich in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, ein Nettogehalt von rund 2.180 € — VBL-Eigenanteil 1,41 % als zusätzlicher Abzug.

Für die Quellabzugslogik: Lohnsteuer-Rechner § 39b EStG mit Steuerklassen I–VI. Die VBL-Beiträge sind nach § 3 Nr. 56 EStG bzw. § 100 EStG steuerbegünstigt; bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (2026 ca. 7.728 €/Jahr).

Mindestlohn-Kontext: Mindestlohn-Rechner § 1 MiLoG — der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 €/h. Im TVöD liegt bereits die niedrigste Stufe (E1 Stufe 2 ≈ 2.355 €/Monat ÷ 169 h ≈ 13,93 €/h) knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn — die EU-Mindestlohnrichtlinie 2022/2041 wirkt sich daher tariflich nicht weiter aus.

Wer im öffentlichen Dienst Schicht- oder Wechselschichtzulagen erhält, kann mit Überstunden-Zeitzuschlägen nach § 8 TVöD (30 % Überstunden, 25 % Sonntag, 35 % Feiertag, 20 % Nacht) rechnen. Bei Renteneintritt im öffentlichen Dienst ergänzt die VBL-Betriebsrente die gesetzliche Rente nach § 25 TVöD. Die Mütterrente nach § 249 SGB VI ist davon unabhängig — siehe Mütterrente-Rechner.

§

So aktualisieren wir diesen Rechner

Wie der TVöD-Rechner die Berechnung führt

Berechnungsgrundlage ist die TVöD-Entgelttabelle Anlage A (Bund) bzw. Anlage A TVöD-VKA mit Wirkungsdatum 01.03.2024 (Tarifabschluss 22.04.2023 mit Sockelerhöhung 200 € + 5,5 % Linearanhebung). Die Eingruppierung erfolgt nach § 12 TVöD durch Tätigkeitsmerkmal-Abgleich mit der Anlage 1; eine verbindliche Aussage ist nur durch tätigkeitsbezogene Prüfung möglich. Die Stufenzuordnung folgt § 16 TVöD; einschlägige Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber wird voll angerechnet, beim anderen öffentlichen Dienst bis zu 3 Jahre, aus der Privatwirtschaft im Ermessen des Arbeitgebers („förderliche Tätigkeit"). Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD wird mit gestaffelten Sätzen (E1–E8 84,51 %, E9a–E12 75,31 %, E13–E15 51,78 %) auf das durchschnittliche Monatsentgelt Juli–September angewendet. Die VBL-Zusatzversorgung nach § 25 TVöD und der VL-Zuschuss nach § 23 TVöD sind nicht in den Tabellenwerten enthalten, sondern zusätzliche Leistungen. Zulagen (Wechselschicht, Schicht, Erschwernis, SuE, IT-Fachkräfte) und Zeitzuschläge (§ 8 TVöD) werden tätigkeitsbezogen berechnet und sind nicht eingerechnet.

Quellen: §§ 1, 6, 8, 12, 14, 16, 17, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 34, 37 TVöD-Bund und TVöD-VKA · Anlage A, C, D · ATV / ATV-K · VBL-Satzung · §§ 3, 4 EFZG · §§ 47, 48 SGB V · § 208 SGB IX · § 75 BPersVG · §§ 2, 11, 12a ArbGG · § 2 NachwG · §§ 3 Nr. 11c, 3 Nr. 56, 100 EStG · § 13 VermBG · BAG 6 AZR 312/22 (13.07.2023) · BAG 6 AZR 4/22 · BAG 4 AZR 412/07 · TVöD-Tarifeinigung 22.04.2023 mit Wirkung 01.03.2024 · BMI- und VKA-Eingruppierungshinweise · VBL-Geschäftsbericht 2024. Letzte fachliche Prüfung: 02. Mai 2026 Update-Zyklus: Halbjährlich sowie ad hoc bei TVöD-Tarifrunden, neuen Eingruppierungsentscheidungen des 6. BAG-Senats und VBL-Satzungsänderungen. Methodik-Übersicht →
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