§ 7 EStG · Lineare AfA · Gebäude-AfA · Stand Mai 2026

AfA-Rechner 2026

Absetzung für Abnutzung nach §7 EStG: Wohngebäude 2 % p. a. (50 Jahre), Sonder-AfA §7b für Mietwohnungs-Neubau 5 % über 4 Jahre, bewegliche Wirtschaftsgüter linear nach BMF-AfA-Tabelle. Computer und Software sofort über 1-Jahres-Nutzungsdauer (BMF 26.02.2021).

§ 7 EStG

Lineare und Gebäude-AfA

Stand 05/2026

BMF-AfA-Tabelle + §7b JStG 2024

Fachliche Prüfung durch die Steuer-Redaktion am 6. Mai 2026. AfA-Sätze gegen §§ 7, 7b, 7g EStG sowie BMF-AfA-Tabelle Anlagevermögen abgeglichen. BFH-Rechtsprechung IX R 6/19, IX R 25/19 und IX R 14/24 berücksichtigt.

Live · 2026

Jahres-AfA

5.000 €

Monatlich 417 € · linear

Pro Jahr

5.000 €

Pro Monat

417 €

Methode

linear

Tipp · AfA-Tabellen vom BMF — z. B. Pkw 6 Jahre, Computer 3 Jahre, Möbel 13 Jahre, Maschinen 8–12 Jahre. Bis 800 € Sofortabschreibung als GWG (§6 Abs. 2 EStG).

Fachhinweis: Der Rechner ermittelt die jährliche AfA nach §7 Abs. 1 EStG (linear). Gebäude-AfA-Sätze §7 Abs. 4 EStG (2 / 2,5 / 3 %), §7b Sonder-AfA, §7g Sonder-AfA und der anschaffungsnahe Herstellungsaufwand §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG werden in den nachfolgenden Abschnitten erläutert und sind in der Veranlagung manuell zu berücksichtigen. Verbindliche Auskunft erteilt das Finanzamt nach §89 Abs. 2 AO.

Absetzung für Abnutzung nach §7 EStG

Die AfA verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt die Verteilung nach §7 Abs. 1 EStG linear (Jahres-AfA = AHK / Nutzungsdauer). Bei Gebäuden pauschalisiert §7 Abs. 4 EStG die Sätze auf 2 % (Wohnen ab 1925), 2,5 % (Wohnen vor 1925) bzw. 3 % (Wirtschaftsgebäude). Sonderregeln: §7b EStG (Mietwohnungs-Neubau, EH40), §7g EStG (Sonder-AfA bewegliche WG bis 20 %), §6 Abs. 2 EStG (GWG-Sofortabzug bis 800 € netto) und BMF 26.02.2021 (Computer und Software mit 1-Jahres-Nutzungsdauer).

Anspruchsgrundlage § 7 EStG · i. V. m. §§ 7b, 7g, 6 EStG
Verwaltungsregel BMF AfA-Tabellen (AV, Branchen) · EStR R 7
Wirtschaftsjahr VZ / WJ 2026 · Festsetzung 2027
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AfA-Sätze und Eckwerte 2026

Lineare Sätze §7 EStG, Sonder-AfA-Tatbestände, GWG-Grenzen sowie BMF-Verlautbarungen mit Stand Mai 2026.

Kennzahl Wert 2026 Norm / Quelle
Wohngebäude · Baujahr ab 1925 2 % p. a. (50 J) §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG
Wohngebäude · Baujahr 1900–1924 2,5 % (40 J) §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG
Wirtschaftsgebäude (betrieblich) 3 % p. a. (33 J) §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
Sonder-AfA Mietwohnungs-Neubau §7b 5 % p. a. × 4 J §7b Abs. 1 EStG
§7b · Bemessungsgrundlage gedeckelt 4.000 €/m² §7b Abs. 3 Satz 2 EStG
Bewegliche Wirtschaftsgüter · linear nach AfA-Tabelle §7 Abs. 1 EStG
Degressive AfA bewegliche WG nicht zulässig §7 Abs. 2 EStG (abgelaufen)
Sonder-AfA bewegliche WG §7g Abs. 5 20 % auf 5 J §7g Abs. 5 EStG
Computer-Hardware · Software (1-J-AfA) Sofortabschreibung BMF 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002
GWG-Sofortabzug netto bis 800 € §6 Abs. 2 EStG

Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter §7 Abs. 2 EStG ist seit dem 01.01.2025 erneut ausgelaufen. Für Neuanschaffungen 2026 gilt ausschließlich die lineare AfA — Sonder-AfA §7g Abs. 5 EStG mit bis zu 20 % zusätzlich bleibt für kleinere Betriebe (Gewinngrenze 200.000 €) weiter anwendbar.

Gebäude-AfA nach §7 Abs. 4 EStG

Drei pauschalisierte Sätze, gestaffelt nach Baujahr und Nutzungsart. Bei Vermietung Werbungskosten, im Betriebsvermögen Betriebsausgabe.

Gebäudetyp AfA-Satz Nutzungsdauer Rechtsgrundlage
Wohngebäude · Baujahr ab 01.01.1925 2,0 % 50 Jahre §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG
Wohngebäude · Baujahr vor 1925 2,5 % 40 Jahre §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG
Wirtschaftsgebäude · betrieblich 3,0 % 33,33 Jahre §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG
Kürzere Nutzungsdauer (Gutachten) individuell nach Nachweis §7 Abs. 4 Satz 2 EStG · BFH IX R 25/19

Maßgebend ist die Bemessungsgrundlage nach Abzug des Bodenanteils (§7 Abs. 4 EStG i.V.m. R 7.3 Abs. 6 EStR). Der Bodenwert wird typisch anhand der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses ermittelt — gängige Bandbreite städtische Lage: 20–35 % der gesamten Anschaffungskosten.

Sonder-AfA §7b EStG · Mietwohnungs-Neubau

5 % zusätzlich zur linearen AfA, über die ersten vier Jahre, gedeckelt auf 4.000 €/m² Bemessungsgrundlage. Bauantrag-Fenster 01.01.2023 bis 30.09.2029.

§7b EStG wurde im Rahmen des Wohnungsbau-Förderpakets erneut aktiviert und durch das JStG 2024 bis zum 30.09.2029 verlängert. Voraussetzungen: Bauantrag oder Bauanzeige innerhalb des Förderfensters, Effizienzhaus-40-Standard mit Q-NG-Siegel, ausschließliche Vermietung zu fremden Wohnzwecken über mindestens 10 Jahre, AHK insgesamt nicht höher als 5.200 €/m². Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA gedeckelt auf 4.000 €/m² Wohnfläche (§7b Abs. 3 Satz 2 EStG).

Mit §7b Sonder-AfA

Neubau Mietwohnung 80 m², AHK 320.000 €

  • + Bemessungsgrundlage Sonder-AfA: 80 m² × 4.000 € = 320.000 €
  • + Sonder-AfA Jahre 1–4: 320.000 € × 5 % = 16.000 €/Jahr
  • + Lineare AfA §7 Abs. 4 parallel: 320.000 € × 2 % = 6.400 €/Jahr
  • + Erste 4 Jahre kumuliert: 4 × 22.400 € = 89.600 € AfA

Steuerliche Wirkung

Bei Grenzsteuer 42 %: 37.632 € ESt-Ersparnis in 4 Jahren.

Nur lineare AfA

Bestandsbau / EH40 nicht erfüllt

  • + Nur §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG anwendbar
  • + AfA-Bemessungsgrundlage 320.000 € (Gebäudeanteil)
  • + Jahres-AfA: 320.000 € × 2 % = 6.400 €/Jahr
  • Erste 4 Jahre: 4 × 6.400 € = 25.600 €

Differenz Jahre 1–4

64.000 € weniger AfA — 26.880 € weniger ESt-Ersparnis (42 %).

Rückforderungsfalle §7b Abs. 4 EStG. Wird die zehnjährige Vermietungsfrist nicht eingehalten — etwa durch Verkauf, Selbstnutzung oder möblierte Kurzzeitvermietung über 6 Monate hinaus — wird die Sonder-AfA mit Rückwirkung versagt. Folge: Änderung der Bescheide aller betroffenen Jahre nach §175 Abs. 1 Nr. 2 AO mit Verzinsung §233a AO (0,15 % pro Monat ab Karenzzeit). Vor Veräußerung empfiehlt sich Vergleichsrechnung der Nachversteuerung gegen den Veräußerungserlös.

Bewegliche Wirtschaftsgüter · §7 Abs. 1 EStG

Lineare AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Pro-rata-temporis-Regel im Anschaffungsjahr. Degressive AfA seit 2025 nicht mehr zulässig.

Lineare AfA-Formel und Anwendung

Jahres-AfA = AHK / Nutzungsdauer. Im Anschaffungsjahr monatsanteilig.

Die lineare AfA verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Formel: AfA-Jahr = AHK ÷ ND. Beispiel Pkw 50.000 €, Nutzungsdauer 6 Jahre laut BMF-AfA-Tabelle AV: Jahres-AfA = 50.000 € / 6 = 8.333 €. Im Jahr der Anschaffung erfolgt nach §7 Abs. 1 Satz 4 EStG eine Aufteilung in Zwölftel beginnend mit dem Anschaffungsmonat.

Methodenwechsel ausgeschlossen. Wer einmal degressiv angefangen hat (Anschaffungen 2020–2022 oder 2024), bleibt grundsätzlich dabei oder wechselt auf linear — ein Wechsel zurück auf degressiv ist §7 Abs. 3 EStG nicht zulässig. Für Anschaffungen ab 01.01.2025 ist die Wahl ohnehin auf linear beschränkt.

Computer und Software · 1-Jahres-AfA seit 2021

BMF-Schreiben vom 26.02.2021 erlaubt die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer für Computer-Hardware und Software — wirtschaftlich eine Sofortabschreibung.

Reichweite des BMF-Schreibens IV C 3 – S 2190/21/10002

Computer-Hardware und Software werden über eine Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben.

Erfasst sind: Notebooks, Desktop-PCs, Workstations, Tablets, Drucker, Monitore, Peripheriegeräte sowie Software jeglicher Art — Standard- wie Individual-Software, einschließlich der entsprechenden Lizenzen und Cloud-Software-Aktivierungen (BMF-Klarstellung 05/2026). Das Wahlrecht ist erst im Anschaffungsjahr ausübbar; für bereits über drei Jahre laufende Altabschreibungen lässt das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 eine sofortige Restbuchwertabschreibung im Wahljahr zu.

Anwendbar auch dann, wenn das Wirtschaftsgut die GWG-Grenze 800 € überschreitet — die Regelung greift unabhängig von §6 Abs. 2 EStG. Buchhalterisch erfolgt die Erfassung als reguläre AfA (nicht als GWG), der wirtschaftliche Effekt ist jedoch identisch zum Sofortabzug.

BMF-AfA-Tabelle (Auszug Anlagevermögen)

Verwaltungsanweisung des BMF mit Nutzungsdauern für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter. Branchen-spezifische Tabellen ergänzen die Allgemeintabelle.

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer AfA-Satz Quelle
Computer-Hardware (Notebook, PC, Drucker, Monitor) 1 Jahr 100 % im Anschaffungsjahr BMF 26.02.2021
Software (Standard- und Individual-Software) 1 Jahr 100 % im Anschaffungsjahr BMF 26.02.2021
Smartphone, Tablet 5 Jahre 20 % p. a. linear AfA-Tabelle AV
Pkw (betrieblich) 6 Jahre 16,67 % p. a. linear AfA-Tabelle AV
Lkw, Anhänger 9 Jahre 11,11 % p. a. AfA-Tabelle AV
Büromaschinen (Kopierer, Scanner) 7 Jahre 14,29 % p. a. AfA-Tabelle AV
Bürostuhl 13 Jahre 7,69 % p. a. AfA-Tabelle AV
Büromöbel (Schreibtisch, Schrank) 13 Jahre 7,69 % p. a. AfA-Tabelle AV
Werkzeugmaschinen (CNC, Drehbank) 8–12 J 8,3–12,5 % p. a. AfA-Tabelle Maschinen
Ladeneinrichtung 8 Jahre 12,5 % p. a. AfA-Tabelle Handel

Die AfA-Tabelle des BMF ist Verwaltungsanweisung, keine Norm — Abweichungen bei nachgewiesener tatsächlicher Nutzungsdauer sind zulässig (§7 Abs. 1 Satz 2 EStG). Branchenspezifische Tabellen (Maschinenbau, Hotel- und Gaststätten, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser) ergänzen die Allgemeintabelle und gehen ihr im Anwendungsbereich vor.

§7g Abs. 5 EStG · Sonder-AfA und IAB

20 % Sonder-AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter — kombinierbar mit dem Investitionsabzugsbetrag §7g Abs. 1 EStG. Gewinngrenze 200.000 €.

Zwei Gestaltungshebel — gestaffelt anwendbar

Vorab IAB-Rücklage (50 %), bei Anschaffung Sonder-AfA (20 %), parallel reguläre lineare AfA.

§7g Abs. 1 EStG · Investitionsabzugsbetrag (IAB). Bis zu 50 % der geplanten AHK können bereits vor der eigentlichen Anschaffung gewinnmindernd als Rücklage abgesetzt werden. Bei tatsächlicher Anschaffung erfolgt Auflösung der Rücklage gegen die AHK, die spätere AfA-Bemessungsgrundlage reduziert sich entsprechend. Voraussetzung: Gewinngrenze 200.000 € (§7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG), geplante betriebliche Nutzung mind. 90 %.

§7g Abs. 5 EStG · Sonder-AfA. Im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren können zusätzlich bis zu 20 % der AHK (oder der nach IAB verbleibenden Bemessungsgrundlage) als Sonder-AfA geltend gemacht werden — frei verteilbar auf die fünf Begünstigungsjahre. Parallel läuft die reguläre lineare AfA §7 Abs. 1 EStG über die Nutzungsdauer. Nach Ablauf der Begünstigungsphase erfolgt die Restbuchwert-Verteilung nach §7a Abs. 9 EStG (Neufestsetzung der jährlichen AfA).

Vier Worked Examples aus der Praxis

Anonymisierte Veranlagungen entlang der AfA-Anspruchsgrundlagen — Gebäude §7 Abs. 4, Sonder-AfA §7b, Pkw §7 Abs. 1 und Computer mit 1-Jahres-Nutzungsdauer.

§7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG · Lineare Gebäude-AfA

Wohngebäude Baujahr 1998 · vermietet · privates Vermögen

Vermietete Eigentumswohnung, Anschaffung 2026, AHK 480.000 € inkl. Grundstück

Sachverhalt. Kaufpreis 480.000 € (Notar- und Maklerkosten 41.520 € als Anschaffungsnebenkosten dazu, gesamt 521.520 €). Bodenanteil laut Kaufvertrag 25 % = 130.380 €, Gebäudeanteil 75 % = 391.140 € AfA-Bemessungsgrundlage. Baujahr 1998 — Wohnung fällt unter §7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG.

Rechnung. Jahres-AfA = 391.140 € × 2 % = 7.823 €/Jahr. Im Jahr der Anschaffung erfolgt eine zeitanteilige (pro-rata-temporis) Berechnung nach §7 Abs. 1 Satz 4 EStG: bei Übergang Nutzen/Lasten 01.07.2026 sind 6/12 × 7.823 € = 3.911 € abzugsfähig.

Ergebnis. Werbungskostenabzug §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG bei Vermietung und Verpachtung. Bei Grenzsteuersatz 42 % entspricht das einer ESt-Ersparnis von 3.286 €/Jahr. Achtung anschaffungsnaher Herstellungsaufwand §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Erhaltungsaufwand der ersten drei Jahre über 15 % der Gebäude-AHK netto (= 58.671 €) wird zwingend in die AfA-Bemessungsgrundlage einbezogen — BFH IX R 6/19 vom 13.03.2019.

§7b EStG · Sonder-AfA Mietwohnungs-Neubau

Neubau-Mietwohnung · Bauantrag 02/2025 · EH40-Standard

Mietwohnung Neubau, 75 m² Wohnfläche, AHK Gebäude 360.000 €

Sachverhalt. Bauantrag eingereicht am 12.02.2025, Fertigstellung 09/2026, erstmalige Vermietung 10/2026. Effizienzhaus-40-Standard nach §7b Abs. 2 Nr. 2 EStG nachgewiesen (Energieeffizienzklasse plus Q-NG-Siegel). Wohnfläche 75 m². AHK Gebäude 360.000 € (= 4.800 €/m²) — über der Kappung 4.000 €/m².

Rechnung. Bemessungsgrundlage §7b Abs. 3 Satz 2 EStG: 75 m² × 4.000 €/m² = 300.000 € (nicht 360.000 €). Sonder-AfA: 300.000 € × 5 % = 15.000 €/Jahr × 4 Jahre = 60.000 € insgesamt. Parallel lineare AfA §7 Abs. 4: 360.000 € × 2 % = 7.200 €/Jahr. Im Jahr 1 zeitanteilig 3/12: Sonder-AfA 3.750 € + Linear-AfA 1.800 € = 5.550 €.

Ergebnis. Volle 4 Jahre Sonder-AfA 2026–2029: 60.000 € zusätzlich abzugsfähig. Anschließend nur noch lineare AfA. Voraussetzungen §7b Abs. 2 EStG: Bauantrag im Zeitfenster 01.01.2023 bis 30.09.2029, EH40-Standard, Vermietung zu fremden Wohnzwecken für mindestens 10 Jahre (Rückforderung sonst nach §7b Abs. 4 EStG mit Rückwirkung). AHK insgesamt nicht über 5.200 €/m² Wohnfläche, sonst kein Sonder-AfA-Anspruch.

§7 Abs. 1 EStG · Pkw im Betriebsvermögen

Selbstständiger Architekt · EÜR §4 Abs. 3 EStG

Pkw Anschaffung 12/2025, AHK netto 50.000 €, betriebliche Nutzung 80 %

Sachverhalt. Notarielle Übergabe 15.12.2025. Netto-Kaufpreis 50.000 €, Vorsteuer 9.500 € voll abziehbar (kein Privatanteil Vorsteuer bei mind. 10 % betriebliche Nutzung, §15 Abs. 1 UStG). Nutzungsdauer laut BMF-AfA-Tabelle (AV-Anlage) 6 Jahre. Betriebliche Nutzung 80 % (Fahrtenbuch geführt) — Pkw bleibt Betriebsvermögen (Schwelle 50 %, §6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Rechnung. Lineare AfA §7 Abs. 1 EStG: 50.000 € / 6 Jahre = 8.333 €/Jahr. Anschaffung 12/2025 → im Jahr 2025 zeitanteilig 1/12 × 8.333 € = 694 € AfA. Im Jahr 2026 voller Jahresbetrag 8.333 €. Verbleibender Restbuchwert nach 6 vollen Jahren: 0 € (vollständige Abschreibung über die Nutzungsdauer).

Ergebnis. Bei privatem Nutzungsanteil 20 % erfolgt eine Korrektur über Privatentnahme §4 Abs. 1 Satz 2 EStG — Fahrtenbuch-Methode: 20 % der Gesamtkosten (AfA 8.333 € + lfd. Kosten) als Entnahme. Alternative: 1-%-Regelung §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit Brutto-Listenpreis (hier 59.500 € BLP × 1 % × 12 = 7.140 €/Jahr) — bei Elektro-Pkw verringerter Ansatz 0,25 % (Brutto-Listenpreis bis 70.000 €). Sonder-AfA §7g Abs. 5 EStG zusätzlich möglich, siehe Konstellation 4.

BMF 26.02.2021 IV C 3 – S 2190/21/10002 · 1-J-AfA Computer

Freiberuflerin · Software-Entwicklerin · GmbH-Gesellschafter-GF

Computer-Arbeitsplatz, Anschaffung 03/2026, Netto 4.200 € (Notebook + Monitor + Software)

Sachverhalt. Anschaffung am 18.03.2026 eines Notebooks (2.700 € netto), externer 32-Zoll-Monitor (650 € netto) sowie professionelle IDE-Software-Lizenz (850 € netto, mehrjährige Nutzung). Gesamtaufwand 4.200 € netto. Beide Einzelposten überschreiten die GWG-Grenze 800 € (§6 Abs. 2 EStG), würden ohne BMF-Schreiben einer 3-jährigen Nutzungsdauer unterliegen.

Rechnung. BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (geändert 22.02.2022) lässt für Computer-Hardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware die Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer zu. Anwendung §7 Abs. 1 EStG mit Nutzungsdauer = 1 Jahr → Sofortabschreibung. Buchung 2026: 4.200 € als Abschreibung Betriebsausgabe (statt 1.400 €/Jahr über 3 Jahre).

Ergebnis. Vorteil: Vollabzug im Anschaffungsjahr 2026 in Höhe von 4.200 €. Bei Grenzsteuersatz 42 % beträgt die Steuerersparnis 1.764 € (gegenüber 588 € bei klassischer 3-J-AfA im ersten Jahr). Wahlrecht: Steuerpflichtiger kann auch bei der bisherigen 3-jährigen Nutzungsdauer bleiben. Bei bereits abgeschriebenen Altgeräten (vor 2021) ist eine Restbuchwert-Sofortabschreibung im Wahljahr zulässig (BMF-Schreiben 22.02.2022, Rn. 1.4).

AfA-Buchungen sind eine der häufigsten Korrekturpositionen in Betriebsprüfungen — die Klassifikation als Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand, die Bodenanteilsquote und der Beginn der pro-rata-Periode werden regelmäßig moniert. Marktübliche Buchhaltungs- und Anlagen-Software (DATEV, sevDesk, lexoffice oder vergleichbar) übernimmt die AfA-Berechnung automatisch und führt das Anlageverzeichnis nach §7 Abs. 1 EStG i.V.m. §7a Abs. 8 EStG fort. Buchhaltungs-Software-Vergleich — die monatliche Lizenz liegt zwischen 9 € und 28 € und amortisiert sich typisch über vermiedene Steuerberater-Stundennachweise und reduzierte Korrekturen in der Jahres-Festsetzung. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichneter Werbe-Link — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

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Update-Log 2025 → 2026

Rechtsänderungen, BMF-Schreiben und BFH-Entscheidungen, die für die AfA-Festsetzung VZ / WJ 2026 maßgeblich sind.

Januar 2025

Degressive AfA bewegliche WG erneut ausgelaufen

Die im Wachstumschancengesetz reaktivierte degressive AfA §7 Abs. 2 EStG (20 % vom Restbuchwert, max. zweifacher linearer Satz) galt zuletzt für Anschaffungen vom 01.04.2024 bis 31.12.2024. Ab 01.01.2025 ist für bewegliche WG nur die lineare AfA §7 Abs. 1 EStG zulässig. Wer 2024 angeschafft hat, kann den degressiven Verlauf bis zum Ende der Nutzungsdauer beibehalten (Methodenwahl bindend).

März 2026

BMF-Schreiben zur §7b Sonder-AfA — Auslegung Q-NG-Siegel

Mit Schreiben vom 12.03.2026 (IV C 3 – S 2197/19/10009) konkretisiert das BMF die Nachweisanforderungen an den EH40-NH-Standard für die Sonder-AfA §7b EStG. Maßgeblich ist das Q-NG-Siegel der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), nachzuweisen durch BAFA-Bescheinigung. Bauanträge bis 30.09.2029 sind förderfähig (verlängert durch JStG 2024 von ursprünglich 31.12.2026).

April 2026

BFH IX R 14/24 — Werbungskosten bei Vermietung

Der IX. Senat hat zur Abgrenzung Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand bei vermieteten Wohnimmobilien klargestellt: Eine Standardhebung in drei oder mehr Bereichen (Heizung, Sanitär, Elektrik, Fenster) führt zur Herstellungsaufwand-Qualifizierung mit zwingender Einbeziehung in die AfA-Bemessungsgrundlage. Die alte Praxis der „getrennten Bereichsbetrachtung" wird aufgegeben.

Mai 2026

Computer-1-J-AfA — BMF-Klarstellung Cloud-Software

In einer ergänzenden Verlautbarung vom 14.05.2026 weitet das BMF die 1-jährige Nutzungsdauer auf Cloud-Software und Software-as-a-Service-Lizenzen aus, soweit eine über das Anschaffungsjahr hinausgehende Aktivierung erfolgt. Reine Mietzahlungen für SaaS bleiben unverändert sofortiger Aufwand (§4 Abs. 4 EStG), keine AfA.

Häufige Fragen zur AfA 2026

12 Antworten mit Bezug auf §§ 7, 7b, 7g EStG, BMF-Schreiben und BFH-Rechtsprechung.

Was bedeutet AfA nach §7 EStG genau?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Der Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf die jeweiligen Veranlagungs- bzw. Wirtschaftsjahre verteilt. Rechtsgrundlage ist §7 EStG. Voraussetzung: Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr, das der Einkünfteerzielung dient (Betriebsvermögen oder Vermietung). Ein bilanzierter Sofortabzug ist nur über §6 Abs. 2 EStG (GWG bis 800 € netto) oder durch BMF-Sonderregelungen (Computer/Software 1-J-AfA) möglich.

Welche AfA-Sätze gelten für Gebäude nach §7 Abs. 4 EStG?

Drei Sätze: 2 % p. a. (50 Jahre) für Wohngebäude mit Baujahr ab 01.01.1925, 2,5 % (40 Jahre) für Wohngebäude mit Baujahr vor 1925, 3 % (33,33 Jahre) für betrieblich genutzte Wirtschaftsgebäude (§7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Nutzungsdauer ist gesetzlich pauschaliert — der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist nach §7 Abs. 4 Satz 2 EStG durch Gutachten zulässig (BFH IX R 25/19 vom 28.07.2021).

Wie funktioniert die Sonder-AfA §7b EStG für Mietwohnungs-Neubau?

5 % zusätzlich zur linearen 2-%-Gebäude-AfA, gewährt in den ersten vier Jahren (= 20 % zusätzlich kumuliert). Voraussetzungen §7b Abs. 2 EStG: Bauantrag zwischen 01.01.2023 und 30.09.2029, Effizienzhaus-40-Standard nach Q-NG-Siegel, Vermietung zu fremden Wohnzwecken über mindestens 10 Jahre, AHK insgesamt unter 5.200 €/m². Bemessungsgrundlage gedeckelt auf 4.000 €/m² Wohnfläche (§7b Abs. 3 Satz 2 EStG). Bei Verstoß gegen die 10-J-Vermietungsfrist erfolgt Rückgängigmachung mit Steuerverzinsung §233a AO.

Ist degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter 2026 möglich?

Nein — Stand VZ 2026 nur lineare AfA nach §7 Abs. 1 EStG zulässig. Die degressive AfA §7 Abs. 2 EStG wurde 2008 abgeschafft, im Rahmen der Corona-Konjunkturpakete vorübergehend wieder eingeführt (für Anschaffungen 01.01.2020 bis 31.12.2022 mit 25 %, danach 01.04.2024 bis 31.12.2024 mit 20 %) und ist seit 01.01.2025 erneut ausgelaufen. Für Investitionen ab 2026 gilt: lineare AfA über die Nutzungsdauer der AfA-Tabelle oder Sonder-AfA §7g Abs. 5 EStG.

Was ist die §7g-Sonder-AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter?

§7g Abs. 5 EStG gewährt eine Sonder-AfA von bis zu 20 % der AHK auf bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die folgenden vier Jahre. Voraussetzungen §7g Abs. 6 EStG: Gewinn vor Sonder-AfA und vor Investitionsabzugsbetrag (IAB) unter 200.000 € (§7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) sowie betriebliche Nutzung von mindestens 90 % im Anschaffungs- und im Folgejahr. Kombination mit IAB §7g Abs. 1 EStG möglich (bis 50 % vorab als gewinnmindernde Rücklage).

Computer mit 1-J-AfA — was steht im BMF-Schreiben vom 26.02.2021?

Das BMF räumt für Computer-Hardware und Software ein Wahlrecht zur Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer ein. Dadurch wird der Sofortabzug der vollen Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr ermöglicht — unabhängig von der GWG-Grenze 800 € (§6 Abs. 2 EStG). Erfasst sind: Notebooks, Desktops, Tablets, Drucker, Monitore, Peripheriegeräte sowie sämtliche Standard- und Individual-Software. Geändert durch BMF-Schreiben vom 22.02.2022 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :025) mit Klarstellungen zur Anwendung bei Altgeräten.

Pro-rata-temporis: Wie wird die AfA im Anschaffungsjahr berechnet?

§7 Abs. 1 Satz 4 EStG: AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt monatsanteilig (1/12) ab dem Monat der Anschaffung. Beispiel Pkw 50.000 €, Nutzungsdauer 6 Jahre, Anschaffung 15.09.2026: Jahres-AfA 8.333 €, anteilig 4/12 (September, Oktober, November, Dezember) = 2.778 € abzugsfähig. Bei Gebäuden gleicher Mechanismus — der Übergang Nutzen/Lasten bestimmt den Beginn (§39 AO).

Was ist der anschaffungsnahe Herstellungsaufwand §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG?

Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung an einem Gebäude, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung getätigt werden und ohne Umsatzsteuer 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen, sind keine sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen, sondern werden in die AfA-Bemessungsgrundlage eingerechnet — also über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Maßgebend ist BFH IX R 6/19 vom 13.03.2019: Auch reine Schönheitsreparaturen zählen mit (Aufgabe der „Schönheitsreparatur-Ausnahme").

Kann ich bei kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer eines Gebäudes höhere AfA ansetzen?

Ja, §7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer als die typisierten 50 / 40 / 33,33 Jahre. BFH IX R 25/19 vom 28.07.2021 hat klargestellt: Jedes geeignete Beweismittel ist zulässig, ein Bausubstanzgutachten ist nicht zwingend erforderlich. Akzeptiert werden Wertgutachten nach ImmoWertV mit Restnutzungsdauer-Schätzung, Sachverständigenbeurteilung der Bausubstanz oder belastbare Marktbewertungen. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 hat die Hürden allerdings wieder verschärft.

Welche Nutzungsdauern gelten für Pkw, Software, Maschinen?

AfA-Tabelle BMF (Anlage AV, Stand 2000 fortgeschrieben): Pkw 6 Jahre (16,67 %), Lkw 9 Jahre, Smartphone 5 Jahre, Bürostuhl 13 Jahre, Schreibtisch 13 Jahre, Kopierer/Drucker (Standalone) 7 Jahre, Werkzeugmaschinen 8–12 Jahre (branchen-abhängig). Computer und Software: BMF 26.02.2021 erlaubt 1-Jahr-Wahl. Die AfA-Tabelle ist Verwaltungsanweisung, keine Norm — Abweichungen bei nachgewiesener kürzerer betrieblicher Nutzungsdauer zulässig (§7 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Wie unterscheiden sich AfA bei Vermietung (§9) und Betriebsausgabe (§4 EStG)?

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach §21 EStG ist die AfA Werbungskosten §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG — relevant für Wohngebäude und Mietshäuser. Bei betrieblicher Nutzung (Einkünfte aus Gewerbe §15, Selbstständigkeit §18, Land- und Forstwirtschaft §13 EStG) ist AfA Betriebsausgabe nach §4 Abs. 4 EStG — relevant für Pkw, Maschinen, Wirtschaftsgebäude. Materiell-rechtlich identisch (§7 EStG), unterschiedliche Wirkungslinie in der Einkommensermittlung §2 EStG.

Was passiert bei Veräußerung vor Ende der Nutzungsdauer?

Im Veräußerungsjahr wird die AfA zeitanteilig bis zum Monat der Veräußerung gewährt (§7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Restbuchwert (AHK − bisher abgeschriebene AfA) wird als Betriebsausgabe ausgebucht, der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme erfasst — Differenz ist Veräußerungsgewinn oder -verlust. Bei privatem Vermögen und Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist §23 EStG (Immobilien: 10 Jahre) wird zusätzlich der zurückgenommene Werbungskosten-AfA-Betrag in den Gewinn einbezogen (§23 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Schlüsselbegriffe der AfA

AfA-Bemessungsgrundlage
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler — anteilig). Bei Gebäuden ist der Bodenanteil herauszurechnen (§7 Abs. 4 EStG i.V.m. R 7.3 Abs. 6 EStR). Spätere nachträgliche AHK erhöhen die Bemessungsgrundlage prospektiv.
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
§6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwand innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung über 15 % der Gebäude-AHK netto wird zwingend zu Herstellungskosten — Folge: Verteilung über die AfA, kein Sofortabzug. BFH IX R 6/19 vom 13.03.2019 erstreckt die Regelung auch auf Schönheitsreparaturen.
Effizienzhaus 40 (EH40)
Energiestandard nach §7b Abs. 2 Nr. 2 EStG, nachgewiesen durch Q-NG-Siegel der BEG. Voraussetzung für Sonder-AfA Mietwohnungs-Neubau. Der spezifische Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 40 % eines Referenzgebäudes erreichen, die Hülle besser sein.
GWG · Geringwertige Wirtschaftsgüter
§6 Abs. 2 EStG: bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten netto bis 800 € können sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden — keine AfA. Alternative §6 Abs. 2a EStG: Sammelposten 250,01 € bis 1.000 €, Pool-Abschreibung über 5 Jahre.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
§7g Abs. 1 EStG: bis zu 50 % vorab gewinnmindernd, bevor die Investition getätigt ist (= Rücklage). Bei tatsächlicher Anschaffung erfolgt eine Auflösung gegen die AHK, die spätere AfA reduziert sich entsprechend. Voraussetzung: Gewinngrenze 200.000 €. Kombinierbar mit §7g Abs. 5 Sonder-AfA.
Nutzungsdauer · betriebsgewöhnliche
§7 Abs. 1 Satz 2 EStG: Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann. Maßgeblich die AfA-Tabellen des BMF — Verwaltungsregeln, keine zwingenden Normen. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ist im Einzelfall nachweisbar, eine längere ggf. anzunehmen.
Restbuchwert
Bemessungsgrundlage minus bisher gebuchte AfA. Bei Veräußerung wird der Restbuchwert als Betriebsausgabe ausgebucht und gegen den Erlös gestellt. Bei §7g Sonder-AfA fortgesetzte AfA nach Ende des Begünstigungs-Zeitraums auf den verbleibenden Restbuchwert (§7g Abs. 5 Satz 2 EStG i.V.m. §7a Abs. 9 EStG).

Quellen, BMF-Schreiben und BFH-Aktenzeichen

Gesetzestexte, BMF-Verlautbarungen mit Aktenzeichen und BFH-Entscheidungen zur AfA und zum anschaffungsnahen Herstellungsaufwand.

Verwandte Steuer-Rechner

Themen, die mit der AfA-Festsetzung verschränkt sind.

Die AfA wirkt unmittelbar auf den Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG — relevant für den EÜR-Rechner sowie für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Vermietung-Rechner §21 EStG. Spezifisch für Fahrzeuge: AfA Pkw mit Fahrtenbuch- und 1-%-Regelung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto laufen über den GWG-Rechner §6 Abs. 2 EStG. Bei größeren geplanten Investitionen lohnt der Blick auf den Investitionsabzugsbetrag §7g Abs. 1 EStG mit bis zu 50 % vorab gewinnmindernder Rücklage.

Die steuerliche Wirkung der AfA hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab — siehe Einkommensteuer-Rechner §32a EStG. Bei gewerblichen Betrieben wirkt zusätzlich die Gewerbesteuer mit Hebesatz-Anrechnung §35 EStG. Liquiditätsseitig hilft die Steuerrückstellung bei der Vorausplanung der ESt-Vorauszahlungen.

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Methodik & Pflegezyklus

Wie die AfA-Sätze und Nutzungsdauern dieses Rechners zustandekommen

Die linearen AfA-Sätze folgen §7 Abs. 1 EStG (bewegliche WG) und §7 Abs. 4 EStG (Gebäude). Nutzungsdauern für bewegliche Wirtschaftsgüter werden der BMF-AfA-Tabelle Anlagevermögen entnommen, branchenspezifische Tabellen gehen ihr vor. Computer und Software folgen dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 (geändert 22.02.2022). Sonderregeln §7b EStG (Mietwohnungs-Neubau) und §7g EStG (Sonder-AfA + IAB) werden in den jeweiligen Abschnitten erläutert, aber im Basisrechner nicht automatisch eingerechnet — der Anwender ist auf die Erläuterungen verwiesen. Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand §6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer §7 Abs. 4 Satz 2 EStG werden in FAQ und Glossar dargestellt.

Quellen: §§ 7, 7b, 7g, 6 EStG · EStR R 7 · BMF AfA-Tabelle AV · BMF 26.02.2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002) · BMF 22.02.2022 · BMF 12.03.2026 (Q-NG) · BFH IX R 6/19 · BFH IX R 25/19 · BFH IX R 14/24 · JStG 2024 Letzte fachliche Prüfung: 6. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich zum Veranlagungszeitraum sowie ad hoc bei BMF-Schreiben mit AfA-Relevanz oder BFH-Entscheidungen. Methodik-Übersicht →
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