Eckwerte GwG & Sammelposten · VZ 2026
Wertgrenzen, Verzeichnis-Pflichten und Anlage-EÜR-Zeilen der Sofortabschreibung §6 Abs. 2 EStG und der Pool-Abschreibung §6 Abs. 2a EStG.
| Kennzahl | Wert 2026 | Norm |
|---|---|---|
| Sofortabschreibung GwG-Höchstgrenze | 800 € netto | § 6 Abs. 2 S. 1 EStG |
| Verzeichnis-Untergrenze (GwG-Buch) | > 250 € netto | § 6 Abs. 2 S. 4 EStG |
| Sammelposten-Untergrenze | > 250 € netto | § 6 Abs. 2a S. 1 EStG |
| Sammelposten-Obergrenze | ≤ 1.000 € netto | § 6 Abs. 2a S. 1 EStG |
| Sammelposten-Abschreibungsdauer | 5 Jahre linear | § 6 Abs. 2a S. 2 EStG |
| Selbstständige Nutzbarkeit (zwingend) | Voraussetzung | § 6 Abs. 2 S. 1 EStG |
| Wahlrecht §6 Abs. 2 vs. 2a — Bindung | wirtschaftsjährlich einheitlich | § 6 Abs. 2a S. 5 EStG |
| Schwellenwert Trivialsoftware | 800 € netto | R 5.5 Abs. 1 EStR |
| Anlage EÜR — Eintrag GwG | Zeile 39 | Anlage EÜR 2025 |
| Anlage EÜR — Eintrag Sammelposten | Zeile 40 | Anlage EÜR 2025 |
Die 800 €-Grenze §6 Abs. 2 EStG ist seit VZ 2018 unverändert. Die im Wachstumschancengesetz vorgesehene Anhebung auf 1.000 € wurde im Bundesrat verworfen. Auch das Steuerfortentwicklungsgesetz (BGBl. 2024 I) lässt §6 Abs. 2 / 2a EStG unberührt.
Wahlrecht zwischen §6 Abs. 2 und §6 Abs. 2a EStG
Das Wahlrecht ist einheitlich pro Wirtschaftsjahr und für alle WG zwischen 250 € und 1.000 € auszuüben — eine Mischform ist ausgeschlossen (§6 Abs. 2a S. 5 EStG, BFH X R 8/22).
Das duale Regime der §6 Abs. 2 / 2a EStG zwingt zu einer jahresbezogenen Methodenwahl: Entweder werden alle im Wirtschaftsjahr angeschafften WG > 250 € und ≤ 800 € sofort abgeschrieben und WG > 800 € regulär nach AfA-Tabelle behandelt (Variante A), oder alle WG zwischen 250 € und 1.000 € werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und linear über 5 Jahre aufgelöst (Variante B). Ein Mix — einzelne WG sofort, andere in den Pool — ist gesetzlich ausgeschlossen.
Sofortabschreibung GwG
- + WG ≤ 800 € netto vollständig im Anschaffungsjahr abziehbar
- + Maximaler Cashflow-Vorteil bei hoher Grenzsteuer
- + Anlage EÜR Zeile 39, GwG-Buch ab 250 €
- − WG > 800 € bis 1.000 €: reguläre AfA über Nutzungsdauer (typ. 3–13 Jahre)
Empfehlung
Default-Wahl bei den meisten Selbstständigen: viele Klein-WG → sofort.
Sammelposten / Pool
- + Alle WG 250 €–1.000 € in einen Pool, 20 % p.a. linear
- + Vereinfachung: keine Einzel-AfA-Verfolgung
- − Auch WG ≤ 800 € werden über 5 Jahre verteilt
- − Ausscheiden einzelner WG bleibt ohne Effekt (Pool-Theorie)
Empfehlung
Nur sinnvoll bei mehreren WG im Bereich 800–1.000 € im selben Jahr.
Das Wahlrecht §6 Abs. 2a S. 5 EStG ist bis zur Bestandskraft des Bescheides revidierbar, sofern keine bilanzielle Bindung eingetreten ist. Bei der EÜR §4 Abs. 3 EStG kann die Methode bis zur Abgabe der Steuererklärung geändert werden; nach Bekanntgabe des Bescheides nur noch über §164 AO (Vorbehalt der Nachprüfung) oder §172 AO (schlichte Änderung).
GwG-Buch nach § 6 Abs. 2 S. 4 EStG
Verzeichnis-Pflicht für sofort abgeschriebene WG mit Nettowert über 250 € — Mindestangaben, Aufbewahrungsfrist, Folgen bei Nichtführung.
Mindestangaben des GwG-Verzeichnisses
Wer ist 2026 verzeichnispflichtig — und welche Daten müssen erfasst werden.
| Angabe | Norm | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| Tag der Anschaffung / Herstellung | § 6 Abs. 2 S. 4 EStG | WG > 250 € netto |
| Anschaffungs- / Herstellungskosten netto | § 6 Abs. 2 S. 4 EStG | WG > 250 € netto |
| Bezeichnung des Wirtschaftsguts | § 6 Abs. 2 S. 4 EStG | WG > 250 € netto |
| Verzeichnisfrei (Sofortaufwand) | § 6 Abs. 2 S. 4 EStG | WG ≤ 250 € netto |
| Aufbewahrungsfrist (Belege + Verzeichnis) | § 147 AO | 10 Jahre |
| Folge bei Nichtführung | R 6.13 EStR | Versagung der Sofortabschreibung |
Eine separate Aufzeichnung ist nicht zwingend — das Verzeichnis darf in die laufende Buchführung (Anlageverzeichnis, Konto-Beschreibung) integriert werden. Bei Nichtführung droht die Versagung der Sofortabschreibung und damit die zwangsweise Behandlung als reguläres AfA-Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer. Quelle: § 6 Abs. 2 S. 4 EStG i.V.m. R 6.13 Abs. 1 EStR; § 147 AO.
Selbstständige Nutzbarkeit · § 6 Abs. 2 S. 2 EStG
Die GwG-Eigenschaft setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut nach betrieblicher Zweckbestimmung eigenständig nutzbar ist — ohne zwingende Einbindung in eine größere technische Einheit.
Die Abgrenzung der selbstständigen Nutzbarkeit ist nach §6 Abs. 2 S. 2 EStG nicht technisch-funktional, sondern nach der betrieblichen Zweckbestimmung zu beurteilen. Maßgebliches BFH-Kriterium (zuletzt BFH IV R 30/15): Ist das WG eigenständig betriebsbereit und ohne weitere zwingend erforderliche Komponente wirtschaftlich nutzbar? Ja → GwG-fähig. Nein → Behandlung als Komponente einer wirtschaftlichen Einheit, Abschreibung über die Nutzungsdauer des Hauptobjekts.
Software ist nach BFH I R 8/06 ein immaterielles Wirtschaftsgut und damit grundsätzlich nicht GwG-fähig. Ausnahme: Trivialsoftware bis 800 € netto wird nach R 5.5 EStR und BMF-Schreiben vom 22.02.2022 (IV C 6 – S 2190/21/10002) dem beweglichen Anlagevermögen zugerechnet und ist damit sofort abschreibbar. Standardsoftware über 800 € wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben — bei PC-Programmen typisch 3 Jahre (BMF-Schreiben Nutzungsdauer Computer-Hardware 26.02.2021 lässt für Hardware seit 2021 1 Jahr zu, betrifft aber nicht die Software-Lizenz).
Vergleich GwG-Sofortabschreibung vs. lineare AfA
Acht typische Wirtschaftsgüter — vom 45-€-USB-Stick bis zum 2.400-€-Werkstattregal. Steuerersparnis Jahr 1 bei Grenzsteuer 35 %.
| Wirtschaftsgut | Preis netto | § 6 Abs. 2 | § 6 Abs. 2a | AfA-ND | Jahres-AfA | Spar J1 @35% |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USB-Stick | 45 € | Sofort | — | 3 J | 15 € | 16 € |
| Tastatur + Maus | 120 € | Sofort | — | 3 J | 40 € | 42 € |
| Bürostuhl Standard | 450 € | Sofort | 90 €/J | 13 J | 35 € | 158 € |
| Notebook 750 € | 750 € | Sofort | 150 €/J | 3 J | 250 € | 263 € |
| Bürostuhl Premium | 820 € | — | 164 €/J | 13 J | 63 € | 57 € |
| Tablet ProSerie | 950 € | — | 190 €/J | 5 J | 190 € | 67 € |
| iPhone Geschäft | 1100 € | — | — | 5 J | 220 € | 77 € |
| Werkstattregal | 2400 € | — | — | 13 J | 185 € | 65 € |
„Spar J1" zeigt die Steuerersparnis im Anschaffungsjahr bei Grenzsteuer 35 % — Sofortabschreibung bei WG ≤ 800 €, andernfalls reguläre Jahres-AfA aus der AfA-Tabelle BMF (Büroausstattung typisch 13 Jahre, IT-Hardware typisch 3 Jahre nach BMF-Schreiben 26.02.2021). Über die Nutzungsdauer hinweg ist die kumulierte Ersparnis identisch — der Sofortabschreibungs-Hebel ist ein Cashflow-Vorzieheffekt.
Eintragung in der Anlage EÜR 2026
Maßgebliche Zeilen für Sofortabschreibung GwG, Sammelposten-Auflösung und reguläre lineare AfA — Formular-Stand 11/2025.
Anlage-EÜR-Zuordnung der Abschreibungsformen
Zeilen-Verweise gemäß BMF-Formular für Veranlagungszeitraum 2025 / 2026.
| Tatbestand | Norm | Anlage EÜR · Zeile |
|---|---|---|
| Sofortaufwand WG ≤ 250 € (ohne Verzeichnis) | § 6 Abs. 2 S. 4 EStG (Umkehrschluss) | Zeile 26 — sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben |
| Sofortabschreibung GwG > 250 € bis 800 € | § 6 Abs. 2 EStG | Zeile 39 |
| Auflösung Sammelposten (20 % p.a.) | § 6 Abs. 2a EStG | Zeile 40 |
| Lineare AfA WG > 1.000 € (bewegliche WG) | § 7 Abs. 1 EStG | Zeile 28 |
| Investitionsabzugsbetrag (Vorgriff) | § 7g Abs. 1 EStG | Zeile 77 / Anlage AVEÜR |
| Sonderabschreibung KMU | § 7g Abs. 5 EStG | Zeile 41 |
Die Eintragung erfolgt als Jahressumme; das Anlageverzeichnis nach §6 Abs. 2 S. 4 EStG und das AfA-Verzeichnis sind dem Finanzamt nur auf Anforderung vorzulegen. Die Anlage EÜR ist seit VZ 2017 zwingend elektronisch über ELSTER zu übermitteln (§60 EStDV); eine Papier-Einreichung ist nur in Härtefällen zulässig. Quelle: Anlage EÜR 2025 (Formular-Stand 11/2025); § 60 EStDV.
Vier Konstellationen aus der Praxis
Anonymisierte Anschaffungs-Konstellationen über die Wertbereiche — Sofort-GwG, Sammelposten, reguläre AfA sowie der BFH-Streitfall zum Wahlrechtsmonopol.
§ 6 Abs. 2 EStG · Sofortabschreibung einzeln
EÜR-Pflichtiger · Anlage EÜR Zeile 39
Selbstständiger Webentwickler · Laptop 750 € + Drucker 150 € + Monitor 250 € netto
Sachverhalt. Einzelunternehmer §15 EStG, Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Anschaffung dreier selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter im April 2026: Laptop netto 750 €, Drucker netto 150 €, Monitor netto 250 €. Alle drei WG unterschreiten die 800 €-Grenze §6 Abs. 2 EStG; alle drei sind eigenständig funktionsfähig (Drucker an verschiedenen Rechnern, Monitor an mehreren Eingängen).
Rechnung. Sofortabschreibung: 750 € + 150 € + 250 € = 1.150 € Aufwand im VZ 2026. GwG-Buch §6 Abs. 2 S. 4 EStG zwingend für Laptop (> 250 €) und Monitor (= 250 € grenzwertig, sicherheitshalber einzutragen); Drucker (150 €) verzeichnisfrei. Eintrag Anlage EÜR Zeile 39. Bei Grenzsteuer 35 % entspricht das Steuerersparnis 402,50 € — vollständig im Veranlagungsjahr 2026.
Festsetzung. Festsetzung: Sofortabschreibung 1.150 €, Steuerersparnis Jahr 1 ≈ 402,50 € (inkl. Soli + KiSt ≈ 440 €). Cashflow-Vorteil gegenüber regulärer linearer AfA über 3 Jahre: rund 270 € werden um zwei Jahre vorgezogen. Voraussetzung: Wahlrecht §6 Abs. 2 wird für alle in 2026 angeschafften GwG einheitlich ausgeübt — eine Mischung mit dem Sammelposten ist im selben Wirtschaftsjahr ausgeschlossen (§6 Abs. 2a S. 5 EStG).
§ 6 Abs. 2a EStG · Sammelposten / Poolabschreibung
Bilanzierer · 5-Jahres-Pool
Agentur GbR · Notebook 950 € + iPad 600 € + Tablet 400 € netto → Sammelposten 1.950 €
Sachverhalt. Personengesellschaft, Gewinnermittlung §4 Abs. 1 EStG. Drei WG zwischen 250 € und 1.000 € netto im VZ 2026 angeschafft: Notebook 950 €, iPad 600 €, Tablet 400 €. Notebook überschreitet die 800 €-Grenze §6 Abs. 2 — Sofortabschreibung scheidet aus. Wahl: Sammelposten §6 Abs. 2a EStG für alle WG > 250 € bis ≤ 1.000 € einheitlich für das Wirtschaftsjahr 2026.
Rechnung. Sammelposten 2026: 950 € + 600 € + 400 € = 1.950 € Pool, lineare Auflösung über 5 Jahre = 390 €/Jahr (§6 Abs. 2a S. 2 EStG). Buchung: Abschreibungen auf Sammelposten 2026 — über GuV-Konto „AfA GwG-Pool". Ausscheiden einzelner WG (Verkauf, Diebstahl, Verschrottung) bleibt ohne Einfluss auf den Pool: keine vorzeitige Abschreibung, kein Aufwandsausgleich (§6 Abs. 2a S. 3 EStG — Pool-Theorie BFH X R 8/22).
Festsetzung. Festsetzung: Aufwand 2026 = 390 €, 2027–2030 je 390 €; nach 5 Jahren vollständig abgeschrieben. Anlage EÜR Zeile 40 (Sammelposten). Bei Grenzsteuer 35 %: Steuerersparnis Jahr 1 nur 136,50 € — gegenüber Sofortabschreibung der zwei GwG-fähigen WG (iPad + Tablet = 1.000 €) deutlich nachteilig, sofern keine WG > 800 € im Pool wären. Daumenwert: Sammelposten lohnt nur, wenn mehrere WG über 800 € im Bereich 800–1.000 € liegen.
§ 7 Abs. 1 EStG · Reguläre AfA (kein GwG)
AfA-Tabelle BMF · 13 Jahre Büroausstattung
Werkstatteinrichtung 4.500 € netto · Nutzungsdauer 13 Jahre
Sachverhalt. Handwerksbetrieb erwirbt eine vollständige Werkstatteinrichtung (Werkbank + Werkzeugschrank + Montagetisch) als wirtschaftliche Einheit für 4.500 € netto. Der Preis überschreitet sowohl die GwG-Grenze 800 € (§6 Abs. 2) als auch die Sammelposten-Obergrenze 1.000 € (§6 Abs. 2a). Es bleibt nur die reguläre lineare AfA §7 Abs. 1 EStG nach AfA-Tabelle BMF.
Rechnung. Nutzungsdauer 13 Jahre nach AfA-Tabelle „AV — Allgemeine Anlagegüter, Büromöbel/Werkstatteinrichtung". Jahres-AfA: 4.500 € / 13 = 346 €/Jahr. Im Anschaffungsjahr Halbjahresregelung nicht mehr (§7 Abs. 1 S. 4 EStG entfällt seit VZ 2004 — taggenaue Berechnung pro rata temporis). Bei Anschaffung 01.07.2026: 6/12 × 346 € = 173 € Aufwand 2026.
Festsetzung. Festsetzung: AfA 173 € im VZ 2026 (pro rata temporis), 2027–2038 je 346 €, Restwert im letzten Jahr. Anlage EÜR Zeile 28 (lineare AfA bewegliche WG). Gegenüber dem GwG-Regime entgeht ein Cashflow-Vorteil von rund 4.300 € — verteilt über 13 Jahre. Gestaltungsoption bei Sachgesamtheit: BFH IV R 30/15 — wenn die Komponenten technisch und wirtschaftlich getrennt nutzbar sind, getrennte Aktivierung; einzelne Komponenten unter 800 € können als GwG sofort abgeschrieben werden.
BFH X R 8/22 · Pool-Theorie Sammelposten
BFH-Urteil vom 19.07.2023 · X. Senat
Bürostuhl 820 € netto — knapp über GwG-Grenze, Wahlrecht 2a fraglich
Sachverhalt. Streitig war die Behandlung eines einzelnen Bürostuhls mit Anschaffungspreis 820 € netto, der die GwG-Grenze §6 Abs. 2 EStG um 20 € überschritt, aber unter die Sammelposten-Obergrenze 1.000 € fiel. Der Steuerpflichtige wollte den Sammelposten nicht ausüben (sonst wären weitere im Wirtschaftsjahr angeschaffte WG > 250 € ebenfalls in den Pool gezwungen) und beantragte reguläre AfA. Das Finanzamt verweigerte die Linear-AfA mit Verweis auf das Wahlrechtsmonopol §6 Abs. 2a S. 5 EStG.
Rechnung. Streitwert: AfA-Vergleich pro Wirtschaftsjahr. Bei Sammelposten: 820 € / 5 = 164 €/J × 5 J. Bei AfA-Tabelle 13 Jahre Büromöbel: 820 € / 13 = 63 €/J × 13 J. Im Jahr 1 entgeht ein Aufwand von 101 € — bei Grenzsteuer 42 % Steuerwirkung 42 €.
Festsetzung. Der BFH bestätigt: Das Wahlrecht §6 Abs. 2a EStG ist ein Jahres-Wahlrecht und gilt einheitlich für ALLE im Wirtschaftsjahr angeschafften WG zwischen 250 € und 1.000 €. Eine Mischform — einzelne WG in den Pool, andere in die reguläre AfA — ist ausgeschlossen. Der Steuerpflichtige musste daher entweder alle WG > 250 € in den Sammelposten einbringen ODER alle GwG-fähigen WG (≤ 800 €) sofort abschreiben und alle WG > 800 € regulär nach AfA-Tabelle abschreiben. Praxis-Konsequenz: Planung des Anschaffungs-Mixes pro Wirtschaftsjahr ist Pflicht.
Bei mehreren Anschaffungen pro Wirtschaftsjahr und parallel laufenden Sammelposten mehrerer Vorjahre wird die Buchführung schnell unübersichtlich. Marktübliche Buchhaltungs-Software (sevDesk, lexoffice, Buchhaltungsbutler oder vergleichbar) liegt zwischen 10 € und 25 € pro Monat, übernimmt das Anlageverzeichnis automatisch und erstellt die Anlage EÜR direkt aus den Buchungen. Buchhaltungs-Tools im Vergleich — die Lizenz ist als Betriebsausgabe §4 Abs. 4 EStG voll abziehbar und liegt typisch unter der 250-€-GwG-Verzeichnisgrenze (monatliche Zahlung). Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichneter Werbe-Link — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.
Update-Log 2025 → 2026
Gesetzgebungsentwicklung, BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben mit Relevanz für die GwG-Bilanzierung VZ 2026.
Wachstumschancengesetz — Anhebung der GwG-Grenze auf 1.000 € verworfen
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 22.03.2024 die im Wachstumschancengesetz (BT-Drs. 20/8628) vorgesehene Anhebung der GwG-Sofortabschreibung von 800 € auf 1.000 € sowie die Streichung des Sammelpostens §6 Abs. 2a EStG abgelehnt. Damit bleibt das duale Regime (§6 Abs. 2 / 2a EStG) für VZ 2025 und 2026 unverändert bestehen. Eine erneute Anhebung ist auf politischer Ebene angedacht, aber nicht im Gesetzgebungsverfahren.
BFH X R 8/22 — Pool-Theorie zum Sammelposten bestätigt
Mit Urteil vom 19.07.2023 (X R 8/22) hat der X. Senat des BFH die Pool-Theorie des Sammelpostens §6 Abs. 2a EStG bestätigt: das Ausscheiden einzelner Wirtschaftsgüter (Verkauf, Verschrottung, Diebstahl) lässt die lineare Auflösung des Sammelpostens unberührt. Ebenfalls bestätigt: das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten ist einheitlich für ein Wirtschaftsjahr und alle in dem Jahr angeschafften WG > 250 € auszuüben — eine Mischform ist ausgeschlossen.
Anlage EÜR 2025 — Formular-Stand vom 17.11.2025
Das BMF hat die Anlage EÜR 2025 (Formular-Stand 11/2025) veröffentlicht. Maßgeblich für die Festsetzung VZ 2025 in 2026: Zeile 39 (Sofortabschreibung GwG), Zeile 40 (Auflösung Sammelposten), Zeile 28 (lineare AfA bewegliche WG). Die Eintragung erfolgt als Jahressumme; das Anlageverzeichnis nach §6 Abs. 2 S. 4 EStG ist dem Finanzamt nur auf Anforderung vorzulegen. Die Anlage EÜR ist seit VZ 2017 zwingend elektronisch über ELSTER zu übermitteln (§60 EStDV).
BMF-Schreiben zur Trivialsoftware §6 Abs. 2 EStG i.V.m. R 5.5 EStR
Das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 (IV C 6 – S 2190/21/10002) bleibt für VZ 2026 maßgeblich: Computerprogramme bis 800 € netto Anschaffungskosten gelten als Trivialsoftware und sind dem beweglichen Anlagevermögen zuzurechnen; damit GwG-fähig nach §6 Abs. 2 EStG. Standardsoftware über 800 € (z.B. Office-Suite, CAD-Programme) ist als immaterielles WG zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (typisch 3 Jahre laut BMF-Schreiben Nutzungsdauer Computer-Hardware 26.02.2021) abzuschreiben.
Häufige Fragen zu GwG und Sammelposten 2026
11 Antworten mit präzisem Bezug auf §§ 6, 7, 9b EStG, EStR und BFH-Rechtsprechung.
Welche Höchstgrenze gilt 2026 für die GwG-Sofortabschreibung nach §6 Abs. 2 EStG?
Die Höchstgrenze beträgt 2026 unverändert 800 € netto Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Wirtschaftsgut (§6 Abs. 2 S. 1 EStG). Die Grenze gilt seit VZ 2018 (vorher 410 €); eine Anhebung auf 1.000 € war im Wachstumschancengesetz vorgesehen, wurde aber im Bundesrat verworfen. Maßgeblich ist der Nettowert ohne Vorsteuer — auch bei Kleinunternehmern §19 UStG, die keine Vorsteuer ziehen, gilt der Nettowert als Bemessungsgrundlage (BMF-Schreiben vom 30.09.2010).
Wie funktioniert der Sammelposten §6 Abs. 2a EStG („Poolabschreibung")?
Alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften WG mit Nettowert über 250 € bis einschließlich 1.000 € werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben (20 % p.a.). Der Sammelposten gilt als ein einheitliches Wirtschaftsgut — das Ausscheiden einzelner Komponenten (Verkauf, Verschrottung, Diebstahl) bleibt ohne Einfluss auf den Pool (§6 Abs. 2a S. 3 EStG). Eine vorzeitige Abschreibung wegen außergewöhnlicher Abnutzung ist ausgeschlossen — das ist die sogenannte Pool-Theorie, vom BFH zuletzt in X R 8/22 bestätigt.
Wie wird das Wahlrecht zwischen §6 Abs. 2 und §6 Abs. 2a EStG ausgeübt?
Das Wahlrecht ist einheitlich für alle im Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € auszuüben (§6 Abs. 2a S. 5 EStG). Eine Mischform — einzelne WG sofort, andere in den Pool — ist ausgeschlossen. Die Ausübung erfolgt durch tatsächliche buchhalterische Behandlung: Sofortabschreibung über Anlage EÜR Zeile 39 oder Sammelposten-Bildung über Zeile 40. Eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist nicht erforderlich; das Wahlrecht ist nach BFH-Rechtsprechung bis zur Bestandskraft des Bescheides revidierbar, sofern keine bilanzielle Bindung eingetreten ist.
Wann muss ein GwG-Verzeichnis nach §6 Abs. 2 S. 4 EStG geführt werden?
Für alle GwG mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 € netto, die sofort nach §6 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden, ist ein laufendes Verzeichnis zu führen (GwG-Buch, §6 Abs. 2 S. 4 EStG). Mindestangaben: Tag der Anschaffung, Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto, sowie Bezeichnung des Wirtschaftsguts. Bei WG bis 250 € entfällt die Verzeichnis-Pflicht — Buchung als Sofortaufwand ohne Einzelnachweis genügt. Das Verzeichnis kann in die laufende Buchführung integriert werden, eine separate Aufzeichnung ist nicht zwingend.
Was bedeutet „selbstständige Nutzbarkeit" als Voraussetzung der GwG-Eigenschaft?
Ein Wirtschaftsgut ist nach §6 Abs. 2 S. 2 EStG nur dann GwG-fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung eigenständig nutzbar ist — also nicht zwingend in einen größeren Nutzungszusammenhang eingebunden ist. Beispiele: Drucker (selbstständig, kann an verschiedene PCs angeschlossen werden) → GwG-fähig; Tastatur ohne Rechner → nicht GwG-fähig, weil ohne PC funktionslos; Monitor → selbstständig nutzbar; Software → grundsätzlich nicht GwG-fähig (immaterielles WG, BFH I R 8/06), Ausnahme Trivialsoftware bis 800 € netto laut R 5.5 EStR.
Was zählt nicht zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern?
Nicht GwG-fähig sind: immaterielle Wirtschaftsgüter (Software, Lizenzen, Patente — Ausnahme Trivialsoftware nach R 5.5 EStR, BMF vom 22.02.2022), Grundstücke und Gebäude (§7 Abs. 4 EStG, immer AfA-Tabelle), gebrauchte Wirtschaftsgüter mit erheblichem Restwert (BFH IV R 19/82), unselbstständig nutzbare WG (Tastatur ohne PC, einzelne Regalfächer als Teil einer Sachgesamtheit). Im Zweifelsfall ist die AfA-Tabelle des BMF heranzuziehen; bei wirtschaftlicher Einheit gilt §6 Abs. 2 S. 3 EStG: die Komponenten werden zusammen bewertet.
Wie wird die GwG-Sofortabschreibung in der Anlage EÜR eingetragen?
In der Anlage EÜR 2026 (für VZ 2025 Festsetzung 2026, Formular Stand 11/2025) Zeile 39: Sofortabschreibung GwG nach §6 Abs. 2 EStG — Summe aller in dem Jahr sofort abgeschriebenen WG > 250 € (das Verzeichnis ist dem Finanzamt auf Anforderung vorzulegen). Zeile 40: Auflösung Sammelposten §6 Abs. 2a EStG — Summe der 20 %-Auflösungsbeträge aus dem aktuellen und den vier vorhergehenden Wirtschaftsjahren. Zeile 28: lineare AfA bewegliche WG nach §7 Abs. 1 EStG für WG > 1.000 €. Die Plausibilitätsprüfung des Finanzamts gleicht die Beträge mit dem AfA-Verzeichnis (Anlageverzeichnis) ab.
Wie wirkt sich die Vorsteuer auf die GwG-Grenze aus?
Maßgeblich ist der Nettowert nach Vorsteuerabzug (§9b EStG i.V.m. §15 UStG). Ein vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer rechnet immer netto: ein WG für 952 € brutto (= 800 € netto + 19 % USt) ist GwG-fähig. Ein Kleinunternehmer §19 UStG, der keine Vorsteuer zieht, rechnet aus Sicht des Ertragsteuerrechts ebenfalls netto — die nicht abzugsfähige USt wird zu den Anschaffungsnebenkosten gerechnet (§9b Abs. 1 S. 2 EStG, BMF 30.09.2010). Damit wäre dasselbe WG für den Kleinunternehmer mit 952 € zu aktivieren und über die AfA-Tabelle abzuschreiben.
Worin liegt der Cashflow-Vorteil der Sofortabschreibung gegenüber der normalen AfA?
Der Vorteil ist ein Vorzieheffekt, kein Endsteuer-Vorteil: über die Nutzungsdauer hinweg ist die Summe der Abschreibungen identisch. Beispiel Laptop 750 € netto, AfA-Tabelle 3 Jahre, Grenzsteuer 35 %: Sofortabschreibung spart 263 € Steuer im VZ 2026; reguläre AfA spart je 88 € in 2026, 2027, 2028. Der Barwertvorteil bei 4 % Kalkulationszins beträgt rund 22 € — die Steuerersparnis wird zwei Jahre früher liquiditätswirksam. Bei höherer Grenzsteuer und längerer AfA-Dauer wächst der Vorteil — bei 45 % Grenzsteuer und 13 Jahren AfA-Dauer entspricht der Sofortabschreibungs-Hebel rund 8 % des Anschaffungspreises in Barwert.
Bleibt die GwG-Grenze 800 € für VZ 2026 wirklich unverändert?
Ja. Die 800 €-Grenze §6 Abs. 2 EStG ist seit VZ 2018 unverändert und gilt fort. Die im Wachstumschancengesetz (Entwurf BT-Drs. 20/8628) vorgesehene Anhebung auf 1.000 € wurde im Vermittlungsverfahren nicht umgesetzt. Auch das Steuerfortentwicklungsgesetz (BGBl. 2024 I) lässt §6 Abs. 2 EStG unberührt. Die Sammelposten-Grenze 1.000 € bleibt ebenfalls fortbestehen — eine Vereinheitlichung beider Schwellen auf 1.000 € (mit Streichung des Sammelpostens) ist politisch diskutiert, aber gesetzlich nicht beschlossen. Stand BMF April 2026.
Was passiert mit dem Sammelposten, wenn ein WG verkauft oder verschrottet wird?
Nichts — der Sammelposten bleibt unverändert (§6 Abs. 2a S. 3 EStG, sogenannte Pool-Theorie). Der Erlös aus dem Verkauf eines im Sammelposten enthaltenen WG ist als Betriebseinnahme zu erfassen, ohne dass eine Restbuchwertabschreibung erfolgt. Beispiel: WG für 600 € im Pool, nach 2 Jahren für 200 € verkauft — Erlös 200 € als Betriebseinnahme, Pool wird weiter über die verbleibenden 3 Jahre mit 20 % p.a. aufgelöst. Diese Asymmetrie ist gewollt und wurde vom BFH in X R 8/22 (19.07.2023) ausdrücklich bestätigt — sie macht den Sammelposten bei kurzlebigen WG nachteilig.
Schlüsselbegriffe aus § 6 EStG und EStR
- Geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG)
- Selbstständig nutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € netto (§6 Abs. 2 EStG). Sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar; Verzeichnis-Pflicht ab 250 € (§6 Abs. 2 S. 4 EStG).
- Sammelposten §6 Abs. 2a EStG
- Pool aller im Wirtschaftsjahr angeschafften WG zwischen 250 € und 1.000 € netto. Wird linear über 5 Jahre mit jeweils 20 % p.a. aufgelöst. Das Ausscheiden einzelner WG bleibt ohne Einfluss auf den Pool (Pool-Theorie, BFH X R 8/22).
- Wahlrecht §6 Abs. 2a S. 5 EStG
- Einheitlich für ein Wirtschaftsjahr und alle in dem Jahr angeschafften WG zwischen 250 € und 1.000 € auszuübendes Bilanzierungswahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten. Eine Mischform ist ausgeschlossen.
- Selbstständige Nutzbarkeit
- Eigenschaft eines Wirtschaftsguts, nach betrieblicher Zweckbestimmung eigenständig — ohne zwingende Einbindung in eine größere technische Einheit — nutzbar zu sein. Voraussetzung für die GwG-Eigenschaft nach §6 Abs. 2 S. 2 EStG.
- GwG-Buch / Anlageverzeichnis
- Laufende Aufzeichnung aller sofort abgeschriebenen GwG mit Anschaffungskosten > 250 € netto. Mindestangaben: Anschaffungsdatum, Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Bezeichnung. Vorlage nur auf Anforderung des Finanzamts (§6 Abs. 2 S. 4 EStG, R 6.13 EStR).
- Trivialsoftware
- Computerprogramme bis 800 € netto, die nach R 5.5 Abs. 1 EStR und BMF-Schreiben vom 22.02.2022 (IV C 6 – S 2190/21/10002) dem beweglichen Anlagevermögen zugerechnet werden und damit GwG-fähig nach §6 Abs. 2 EStG sind.
- Pool-Theorie
- Vom BFH (zuletzt X R 8/22) bestätigte Auslegung des §6 Abs. 2a EStG: Der Sammelposten gilt als ein einheitliches Wirtschaftsgut. Das Ausscheiden einzelner Komponenten (Verkauf, Verschrottung) löst keine außerplanmäßige Abschreibung aus; die lineare Auflösung über 5 Jahre wird fortgeführt.
Quellen, BFH-Aktenzeichen und BMF-Schreiben
Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen (EStR), BMF-Schreiben mit Aktenzeichen, BFH-Entscheidungen und Formularstand der Anlage EÜR.
- § 6 Abs. 2 EStG · Sofortabschreibung GwG
gesetze-im-internet.de · GwG-Grundnorm, 800 €-Grenze, Verzeichnis.
- § 6 Abs. 2a EStG · Sammelposten
gesetze-im-internet.de · Pool-Regelung 250–1.000 €, 5 Jahre linear.
- § 7 Abs. 1 EStG · Lineare AfA
gesetze-im-internet.de · AfA-Grundnorm für WG > 1.000 €.
- § 9b EStG · Vorsteuerabzug bei AfA
gesetze-im-internet.de · Nettowert-Maßgeblichkeit, USt-Behandlung.
- R 6.13 EStR · GwG-Verzeichnis
bundesfinanzministerium.de · EStR zu §6 Abs. 2 — Verzeichnis-Pflichten.
- R 5.5 EStR · Trivialsoftware
bundesfinanzministerium.de · Software bis 800 € als bewegliches WG.
- BMF-Schreiben Trivialsoftware 22.02.2022 (IV C 6 – S 2190/21/10002)
bundesfinanzministerium.de · Standardsoftware vs. Trivialsoftware.
- BMF-Schreiben Nutzungsdauer Computer-Hardware 26.02.2021
bundesfinanzministerium.de · Nutzungsdauer 1 Jahr für PC/Notebook.
- BFH X R 8/22 · Pool-Theorie Sammelposten (19.07.2023)
dejure.org · Wahlrechtsbindung, Pool-Auslegung.
- BFH IV R 30/15 · Sachgesamtheit vs. Einzel-WG
dejure.org · Abgrenzung wirtschaftliche Einheit.
- BFH I R 8/06 · Software als immaterielles WG
dejure.org · Abgrenzung Software / Trivialsoftware.
- Anlage EÜR 2025 · Formular-Stand 11/2025
formulare-bfinv.de · Zeilen 28, 39, 40 — Eintragungen.
Verwandte Rechner
Themen, die mit der GwG-Bilanzierung und der Gewinnermittlung verschränkt sind.
Für Wirtschaftsgüter über 1.000 € netto greift die reguläre lineare AfA — siehe AfA-Rechner §7 Abs. 1 EStG mit Nutzungsdauer-Tabelle aus dem BMF-Schreiben. Für geplante Investitionen erlaubt §7g EStG einen Vorzieheffekt von 50 % bereits drei Jahre vor Anschaffung: Investitionsabzugsbetrag-Rechner — kombinierbar mit Sonderabschreibung §7g Abs. 5 EStG.
Die ermittelten Abschreibungen wirken über die Gewinnermittlung §4 Abs. 3 EStG auf das zu versteuernde Einkommen: EÜR-Gewinn-Rechner für Selbstständige bildet das Anlage-EÜR-Formular vollständig ab. Der ESt-Tarif folgt dann §32a EStG — Einkommensteuer-Rechner VZ 2026 mit Tarifformel und Splitting.
Für die Rücklagenbildung der ESt-Nachzahlung empfiehlt sich der Steuerrückstellung-Rechner mit 30–40 % des Gewinns. Bei Vorsteuerabzug §15 UStG: Umsatzsteuer-Rechner für die Abgrenzung Brutto-/Netto-Maßgeblichkeit §9b EStG. Bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich Gewerbesteuer-Rechner §§ 7, 11 GewStG.