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Welche Versicherungen ein Betrieb braucht
Am Anfang steht fast immer die Betriebshaftpflicht: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür ohne Obergrenze, und ein Personenschaden kann einen kleinen Betrieb ruinieren. Danach kommt es darauf an, was du besitzt und wovon du lebst. Einen Beitrag schätzt der Rechner bewusst nicht, er hängt von Branche, Umsatz, Versicherungssumme und Selbstbeteiligung ab. Hol dir Angebote.
| Versicherung | Was sie zahlt | Für wen |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Personen- und Sachschäden, die du oder deine Leute anderen zufügen, samt Folgeschäden | fast jeden Betrieb |
| Vermögensschadenhaftpflicht | reine Vermögensschäden, etwa durch einen Beratungs- oder Planungsfehler | Berater, Planer, Vermittler |
| Inhaltsversicherung | Einrichtung und Waren nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, je nach Vertrag | alle mit Einrichtung oder Lager |
| Ertragsausfallversicherung | laufende Kosten und Gewinn, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht | wer bei Stillstand weiterzahlen muss |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Arbeits- und Wegeunfälle deiner Beschäftigten, über die Berufsgenossenschaft | jeden Arbeitgeber, Pflicht |
Nach den GDV-Musterbedingungen AHB, AFB und FBUB. Was genau versichert ist, steht in deinem Vertrag.
Der Unterschied zwischen den beiden Haftpflichten ist wichtig: Die Betriebshaftpflicht zahlt nach den Musterbedingungen für Personen- und Sachschäden und die Vermögensschäden, die daraus folgen. Verliert ein Kunde nur Geld, etwa durch einen Fehler in deiner Beratung, ist das ein reiner Vermögensschaden. Den deckt sie nur, wenn das besonders vereinbart ist (AHB Ziffer 2.1).
Pflichtversicherungen: wer eine Berufshaftpflicht haben muss
Eine allgemeine Pflicht zur Betriebshaftpflicht gibt es nicht. Für einige Berufe schreibt das Gesetz aber eine Berufshaftpflicht mit Mindestsummen vor, ohne sie gibt es keine Zulassung oder Erlaubnis.
| Beruf | Grundlage | Mindestversicherungssumme |
|---|---|---|
| Rechtsanwälte | § 51 BRAO | 250.000 € je Fall, im Jahr mindestens das 4-Fache |
| Steuerberater | § 67 StBerG | Pflicht, Höhe in der Durchführungsverordnung |
| Versicherungsvermittler | § 34d GewO, § 12 VersVermV, Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 | 1.564.610 € je Fall, 2.315.610 € im Jahr |
| Finanzanlagenvermittler | § 34f GewO, § 9 FinVermV | 1.276.000 € je Fall, 1.919.000 € im Jahr |
| Immobiliardarlehensvermittler | § 34i GewO | Pflicht, Höhe nach EU-Verordnung |
| Bewachungsgewerbe | § 34a GewO, § 14 BewachV | Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 €, abhandengekommene Sachen 15.000 €, Vermögensschäden 12.500 € |
Geprüft auf gesetze-im-internet.de am 30.09.2026. Für Versicherungsvermittler gelten seit 9. Oktober 2024 die von der EU angepassten Summen, § 12 VersVermV nennt noch die alten. Für weitere Berufe, etwa Ärzte oder Architekten, regeln Landesgesetze und Kammern die Pflicht.
Inhaltsversicherung: die richtige Summe gegen Unterversicherung
Versichert wird die Einrichtung zum Neuwert, also zu dem Betrag, den es kostet, alles in gleicher Art und Güte neu zu kaufen. Waren und Vorräte zählen mit dem Preis, zu dem du sie wiederbeschaffen oder herstellen würdest, höchstens mit dem erzielbaren Verkaufspreis (AFB 2010). Liegt die Versicherungssumme darunter, kürzt der Versicherer nach den Musterbedingungen jeden Schaden im selben Verhältnis (AFB 2010 Abschnitt A § 8 Nr. 4). Das Gesetz sieht die Kürzung erst bei einer erheblichen Unterversicherung vor (§ 75 VVG), dein Vertrag darf davon abweichen.
- Einrichtung zum Neuwert
- 80.000 €
- Waren und Vorräte
- 20.000 €
- Versicherungswert
- 100.000 €
- Versicherungssumme im Vertrag, 70 % des Werts
- 70.000 €
- Schaden durch einen Wasserrohrbruch
- 30.000 €
- Kürzung wegen Unterversicherung
- −9.000 €
- Die Versicherung zahlt
- 21.000 €
Auch der Teilschaden wird um 9.000 € gekürzt. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung höchstens die Summe, hier 70.000 €.
Unterversicherung entsteht meist schleichend: Du kaufst eine neue Maschine, das Lager wächst, Preise steigen, und die Summe im Vertrag bleibt. Prüf sie deshalb jedes Jahr. Manche Tarife verzichten bis zu einer Grenze auf die Kürzung, dieser Unterversicherungsverzicht ist ein wichtiger Punkt im Angebotsvergleich.
Ertragsausfall: wie hoch die Versicherungssumme sein muss
Brennt dein Laden ab, ersetzt die Inhaltsversicherung die Sachen. Miete, Löhne, Kredite und dein Gewinn fehlen trotzdem, solange der Betrieb stillsteht. Das zahlt die Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung. Nach den Musterbedingungen ist ihr Versicherungswert die Summe aus laufenden Kosten und Betriebsgewinn, die du in zwölf Monaten erwirtschaftet hättest. Ist eine Haftzeit über zwölf Monate vereinbart, zählen 24 Monate (FBUB § 5). Die Haftzeit selbst beträgt 12 Monate, wenn nichts anderes vereinbart ist.
- Umsatz im Jahr, netto
- 300.000 €
- Material, Waren, Fremdleistungen
- −120.000 €
- Versicherungswert: laufende Kosten und Gewinn in 12 Monaten
- 180.000 €
Das sind 15.000 € im Monat. Steht der Betrieb drei Monate still, fehlen rund 45.000 €. Mit 150.000 € Versicherungssumme ist der Betrieb zu 83,3 % versichert, die Versicherung zahlt dann 37.500 €. Bei 24 Monaten Haftzeit wären 360.000 € nötig.
Der Versicherungsverband stellt für die genaue Rechnung einen Summenermittlungsbogen bereit: Umsatz ohne Umsatzsteuer, abzüglich Material, Waren und bezogener Leistungen sowie umsatzabhängiger Kosten wie Ausgangsfrachten und Lizenzgebühren. Dazu sieht der Bogen eine Vorsorge für die künftige Entwicklung vor, damit steigende Kosten und Gewinne nicht zu einer Unterversicherung führen. Für kleine Betriebe gibt es die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung, deren Summe an die Inhaltsversicherung gekoppelt ist.
Die Versicherung zahlt nur für die Haftzeit ab dem Schaden. Dauern Genehmigung, Handwerker und Neustart länger, trägst du den Rest selbst. Rechne ehrlich, wie lange du nach einem Brand brauchen würdest.
Beitrag, Versicherungsteuer und Absetzbarkeit
Den Beitrag bestimmen vor allem Branche und Risiko, Umsatz oder Lohnsumme, die Versicherungssummen, die Selbstbeteiligung und deine Schadenhistorie. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, lohnt sich aber nur, wenn du kleine Schäden selbst tragen kannst. Im Beitrag steckt Versicherungsteuer, in der Regel 19 % (§ 6 VersStG). Auf den Feueranteil und die Feuer-Betriebsunterbrechung fallen insgesamt 22 % an: Versicherungsteuer auf 60 % des Beitrags, Feuerschutzsteuer auf die übrigen 40 % (§ 5 Abs. 1 VersStG, §§ 3, 4 FeuerschStG).
Betriebliche Versicherungen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Neu gegründete Betriebe müssen sich außerdem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden (§ 192 SGB VII). Deine eigene Absicherung, etwa gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit, zahlst du privat, dazu mehr im BU-Rechner.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen braucht eine Firma wirklich?
Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?
Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht?
Was bedeutet Unterversicherung?
Wie hoch muss die Ertragsausfallversicherung sein?
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Muss ich meinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Lohnt sich ein Branchenpaket?
Quellen
- GDV: AHB, Musterbedingungen Haftpflicht (Stand Februar 2016): Ziffer 1.1 und 2.1, Vermögensschäden gdv.de
- GDV: AFB 2010, Feuerversicherung: Versicherungswert (Abschnitt A § 7), Unterversicherung (§ 8 Nr. 4) gdv.de
- GDV: FBUB 2010, Feuer-Betriebsunterbrechung: Versicherungswert, Bewertungszeitraum, Haftzeit gdv.de
- GDV: Summenermittlung nach den FBUB: Schema für die Versicherungssumme gdv.de
- § 75 VVG: Unterversicherung gesetze-im-internet.de
- § 51 BRAO: Berufshaftpflicht der Rechtsanwälte gesetze-im-internet.de
- § 12 VersVermV: Mindestsummen für Versicherungsvermittler, Anpassung nach EU-Recht gesetze-im-internet.de
- IHK Berlin: Berufshaftpflicht für Versicherungsvermittler: Aktuelle Mindestsummen seit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 ihk.de
- § 14 BewachV: Mindestsummen im Bewachungsgewerbe gesetze-im-internet.de
- § 192 SGB VII: Anzeige beim Unfallversicherungsträger gesetze-im-internet.de
- §§ 5, 6 VersStG: Versicherungsteuer 19 %, Feuer 22 % auf 60 % des Beitrags gesetze-im-internet.de
- §§ 3, 4 FeuerschStG: Feuerschutzsteuer 22 % auf 40 % des Beitrags gesetze-im-internet.de