📊 Objekte, Police und Beitrag
Welches Objekt eine eigene Police braucht und mit welchen Beiträgen zu rechnen ist.
| Objekt | Police | Beitrag |
|---|---|---|
| Selbst bewohntes EFH | meist über Privathaftpflicht | i. d. R. kostenfrei mit PHV |
| Vermietetes EFH/Wohnung | eigene Police nötig | ~50–80 €/Jahr |
| Mehrfamilienhaus | eigene Police nötig | ~80–250 €/Jahr |
| Unbebautes Grundstück | eigene Police empfohlen | ~40–60 €/Jahr |
Das selbst bewohnte Einfamilienhaus ist meist über die Privathaftpflicht gedeckt; vermietete und unbebaute Objekte brauchen eine eigene Police. Quelle: §823 BGB; GDV.
🪜 In sieben Schritten zum richtigen Schutz
Von der Nutzungsfrage bis zum unabhängigen Vergleich.
Nutzung klären
Selbst bewohntes EFH? Dann meist über die Privathaftpflicht gedeckt — sonst eigene Police.
Objektart bestimmen
Vermietetes Haus, Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Gewerbe — das bestimmt Risiko und Beitrag.
Verkehrssicherung prüfen
Räum-/Streupflicht, Baumkontrolle, Beleuchtung, lose Bauteile — die typischen Gefahrenquellen.
Deckungssumme wählen
Mindestens 10 Mio € — schwere Personenschäden können diese Höhe erreichen.
Zusatzrisiken einschließen
Gewässerschäden (Öltank), Bauherrenrisiko bei Sanierungen, Glasschäden je nach Bedarf.
Räumpflicht-Regelung dokumentieren
Übertragung auf Mieter vertraglich festhalten — die Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer.
Unabhängig vergleichen
Beiträge und Einschlüsse schwanken stark — Angebote vergleichen und Bedingungen genau lesen.
Tarife für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unterscheiden sich in Deckungssumme, Einschlüssen und Beitrag. Ein Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Vergleich zeigt passende Tarife für vermietete Häuser, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke — mit hoher Deckung und Einschluss von Gewässerschäden. Achte auf mindestens 10 Mio € Deckungssumme. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.
👥 Vier Konstellationen aus der Praxis
Glatteis, selbst bewohntes Haus, Mehrfamilienhaus und unbebautes Grundstück.
Konstellation A · Glatteis auf dem Gehweg
Verkehrssicherungspflicht
Passant stürzt · der Vermieter haftet für den Räumdienst
Sachverhalt. Vor einem vermieteten Haus ist der Gehweg im Winter nicht geräumt. Ein Passant stürzt, bricht sich das Bein und fordert Schadenersatz.
Bewertung. der Eigentümer trägt die Räum- und Streupflicht
Ergebnis. Die Verkehrssicherungspflicht (§823 BGB) verpflichtet den Eigentümer, Gefahren auf seinem Grundstück abzuwenden — dazu gehört das Räumen und Streuen. Stürzt jemand wegen unterlassener Sicherung, haftet der Eigentümer für Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt das. Die Pflicht lässt sich per Mietvertrag teils auf Mieter übertragen, der Eigentümer bleibt aber kontrollpflichtig.
Konstellation B · Selbst bewohntes Haus
über Privathaftpflicht gedeckt
Eigenheim · meist keine separate Police nötig
Sachverhalt. Ein Eigentümer bewohnt sein Einfamilienhaus selbst und fragt, ob er eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht.
Bewertung. das selbst genutzte EFH ist meist über die PHV abgedeckt
Ergebnis. Für das selbst bewohnte Einfamilienhaus ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel bereits in der Privathaftpflicht eingeschlossen — eine separate Police ist meist überflüssig. Wichtig: Das gilt nur für selbst genutzte Ein-/Zweifamilienhäuser. Sobald vermietet wird oder mehrere Einheiten dazukommen, ist eine eigene Police nötig. Im Zweifel die PHV-Bedingungen prüfen.
Konstellation C · Mehrfamilienhaus
mehrere Einheiten
Vermietetes MFH · Beitrag steigt mit den Wohneinheiten
Sachverhalt. Ein Vermieter besitzt ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten und vielen potenziellen Gefahrenquellen (Treppen, Aufzug, Hof).
Bewertung. mehr Einheiten bedeuten mehr Risiko und höheren Beitrag
Ergebnis. Beim Mehrfamilienhaus steigt das Haftungsrisiko mit der Zahl der Einheiten und Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Aufzug, Hof, Stellplätze). Der Beitrag der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht skaliert entsprechend. Sinnvoll sind der Einschluss von Gewässerschäden (Öltank), Bauherrenrisiko bei Sanierungen und eine hohe Deckungssumme. Die WEG kann eine gemeinsame Police abschließen.
Konstellation D · Unbebautes Grundstück
auch ohne Gebäude Haftung
Brachfläche · ein umstürzender Baum reicht
Sachverhalt. Jemand besitzt ein unbebautes Grundstück mit altem Baumbestand neben einer Straße.
Bewertung. auch unbebaute Grundstücke bergen Haftungsrisiken
Ergebnis. Auch für unbebaute Grundstücke besteht die Verkehrssicherungspflicht: Ein umstürzender Baum, ein offener Schacht oder Müll, der Schäden verursacht, fällt dem Eigentümer zur Last. Eine günstige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (oft 40–60 €/Jahr) deckt das ab. Gerade weil das Risiko leicht übersehen wird, ist die Police hier besonders empfehlenswert.
Update-Log 2026
Entwicklungen bei Deckungssummen, Gewässerschäden und Rechtsprechung.
Höhere Standard-Deckungssummen
Viele Tarife bieten serienmäßig 10–15 Mio € Deckung; der Aufpreis für höhere Summen bleibt gering.
Gewässerschäden häufiger inklusive
Der Einschluss von Gewässerschäden (z. B. auslaufender Öltank) ist zunehmend Standard statt teurem Zusatz.
Strengere Rechtsprechung zur Baumkontrolle
Gerichte verlangen regelmäßige Baumkontrollen; die Police gewinnt für Grundstücke mit Baumbestand an Bedeutung.
Verkehrssicherungspflicht unverändert
Die Pflichten aus §823 BGB bleiben bestehen — der Haftungsschutz für Vermieter und Grundbesitzer ist weiter essenziell.
Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
8 Antworten zu Pflicht, Haftung, Kosten und Abgrenzung.
Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Sie deckt Schäden ab, die Dritten durch dein Grundstück oder Gebäude entstehen — etwa wenn jemand auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt, ein Dachziegel herabfällt oder ein Baum umstürzt. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer musst du Gefahren von deinem Grundstück abwenden. Verletzt du diese Pflicht, haftest du für die Folgen.
Brauche ich sie für mein selbst bewohntes Haus?
In der Regel nein. Für das selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht meist bereits in der Privathaftpflicht enthalten. Eine separate Police brauchst du erst, wenn du vermietest, ein Mehrfamilienhaus besitzt oder ein unbebautes Grundstück hältst. Prüfe die Bedingungen deiner Privathaftpflicht.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Die rechtliche Pflicht des Eigentümers, sein Grundstück so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommt (abgeleitet aus §823 BGB). Dazu zählen Räum- und Streupflicht im Winter, Sicherung loser Bauteile, Beleuchtung von Treppen und Wegen sowie die Kontrolle von Bäumen. Wird die Pflicht verletzt und jemand verletzt sich, haftet der Eigentümer — die Versicherung übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
Kann ich die Räumpflicht auf Mieter übertragen?
Ja, die Räum- und Streupflicht kann per Mietvertrag oder Hausordnung auf Mieter übertragen werden. Der Eigentümer bleibt aber kontroll- und überwachungspflichtig — er muss stichprobenartig prüfen, ob die Mieter ihrer Pflicht nachkommen. Bei Versäumnissen kann er trotzdem mithaften. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist daher auch bei übertragener Räumpflicht sinnvoll.
Was kostet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Für ein vermietetes Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung liegen die Beiträge meist bei rund 50–80 €/Jahr, für Mehrfamilienhäuser je nach Einheiten bei 80–250 €/Jahr, für unbebaute Grundstücke bei 40–60 €/Jahr. Eine höhere Deckungssumme kostet nur wenig mehr. Angesichts möglicher Personenschäden in Millionenhöhe ist der Schutz sehr günstig.
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden, besser 15 Mio €. Schwere Personenschäden (z. B. ein dauerhaft verletzter Passant mit Rentenanspruch) können diese Summen erreichen. Da der Aufpreis für höhere Deckung gering ist, sollte man hier nicht sparen. Sinnvolle Zusätze sind Gewässerschäden (Öltank) und das Bauherrenrisiko bei Sanierungen.
Was unterscheidet sie von der Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am eigenen Gebäude (Feuer, Leitungswasser, Sturm). Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt dagegen Schäden, die Dritten durch das Grundstück entstehen (Haftung gegenüber anderen). Beide ergänzen sich: Die eine schützt die Immobilie selbst, die andere das Vermögen des Eigentümers vor Haftungsansprüchen. Vermieter brauchen in der Regel beide.
Ist dieser Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner schätzt den Jahresbeitrag grob nach Objektart, Anzahl der Wohneinheiten und Deckungssumme mit pauschalen Werten. Der tatsächliche Beitrag richtet sich nach Anbieter, Lage, Zustand und Leistungsumfang und kann abweichen. Für eine belastbare Einschätzung sind konkrete Angebote und die Versicherungsbedingungen maßgeblich — keine Versicherungsberatung.
Schlüsselbegriffe zur Grundbesitzerhaftpflicht
- Verkehrssicherungspflicht
- Pflicht des Eigentümers, Gefahren auf seinem Grundstück abzuwenden (§823 BGB).
- Räum- und Streupflicht
- Verpflichtung, Gehwege im Winter zu räumen und zu streuen.
- Deckungssumme
- Maximale Leistung je Schaden — empfohlen mind. 10 Mio €.
- Gewässerschaden
- Schaden durch wassergefährdende Stoffe (z. B. Heizöl); wichtiger Zusatzbaustein.
- Bauherrenhaftpflicht
- Deckt Haftung bei Bau-/Sanierungsmaßnahmen am Objekt.
- Privathaftpflicht (PHV)
- Deckt das selbst bewohnte Ein-/Zweifamilienhaus meist bereits mit ab.
Quellen und Paragraphen
Gesetzestexte und Fachquellen zur Eigentümerhaftung.
- § 823 BGB · Schadensersatzpflicht
gesetze-im-internet.de · Verkehrssicherungspflicht.
- § 836 BGB · Haftung des Grundstücksbesitzers
gesetze-im-internet.de · Gebäudeeinsturz/Ablösung.
- GDV · Haftpflichtversicherung
gdv.de · Branchen-Grundlagen.
- Haus & Grund · Eigentümerverband
hausundgrund.de · Vermieterinfos.
- Verbraucherzentrale · Haftpflicht
verbraucherzentrale.de · Verbraucherinfos.
- Stiftung Warentest · Haftpflicht
test.de · Tarifvergleich.
Zum Weiterlesen
Themen rund um Immobilie, Vermietung und Haftung.
Das Gebäude selbst sichert die Wohngebäudeversicherung; den allgemeinen Grundschutz bietet die Privathaftpflicht (deckt das selbst bewohnte EFH mit). Hab und Gut schützt die Hausratversicherung.
Die Rendite einer Vermietung zeigt der Mietrendite-Rechner; die laufende Steuer der Grundsteuer-Rechner. Schäden durch Tiere deckt die Tierhalterhaftpflicht.
Rechtliche Konflikte ums Objekt deckt der Rechtsschutz-Rechner; gewerbliche Risiken die Firmenversicherung.