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So wird die Waisenrente berechnet
Die Formel lautet: persönliche Entgeltpunkte plus Zuschlag, mal Rentenartfaktor 0,1 (Halbwaise) oder 0,2 (Vollwaise), mal aktuellem Rentenwert von 42,52 € (§§ 64, 66, 67 SGB VI). Die Rentenversicherung geht dabei in vier Schritten vor:
- Entgeltpunkte des Elternteils. Sie stehen in seiner Renteninformation. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Punkt.
- Zurechnungszeit. War der Elternteil noch nicht in Rente, rechnet die Rentenversicherung so, als hätte er bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten weitergearbeitet (§ 59 Abs. 2, § 253a Abs. 3 SGB VI). Jeder dieser Monate bekommt so viele Punkte, wie er seit dem 17. Geburtstag im Schnitt je Monat erreicht hat (§§ 71, 72 SGB VI).
- Abschlag. Für jeden Monat zwischen Tod und 65. Geburtstag gehen 0,3 % ab, höchstens 10,8 %, weil ein Tod vor 62 wie ein Tod mit 62 zählt (§ 77 Abs. 2 SGB VI).
- Zuschlag. Für jeden Monat mit Beiträgen gibt es 0,0833 Entgeltpunkte, bei Vollwaisen 0,075, mal Zugangsfaktor (§ 78 SGB VI). Die Zurechnungszeit und Zeiten wie Schule oder Studium zählen anteilig, im Verhältnis der Beitragsmonate zu allen belegungsfähigen Monaten. Lücken zählen gar nicht.
28 Jahre Beiträge ohne Lücken seit dem 17. Geburtstag, Tod 2026.
- Entgeltpunkte bis zum Tod
- 30,0000
- Zurechnungszeit: 255 Monate bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten, je Monat 0,0893 (30 ÷ 336 Monate)
- + 22,7715
- Zugangsfaktor: 36 Monate × 0,3 % Abschlag
- × 0,892
- = persönliche Entgeltpunkte
- 47,0722
- Zuschlag: 591 Monate × 0,0833 × 0,892
- + 43,9134
- Grundbetrag: 47,0722 × 0,1 × 42,52 €
- 200,15 €
- Zuschlag: 43,9134 × 0,1 × 42,52 €
- + 186,72 €
- Halbwaisenrente im Monat
- 386,87 €
Der Grundbetrag ist ein Zehntel der Rente, die der Elternteil bei voller Erwerbsminderung bekommen hätte (2.001,51 €). Der Zuschlag macht 48 % der Waisenrente aus.
Lücken im Versicherungsverlauf kosten doppelt: Sie senken den Durchschnitt, mit dem die Zurechnungszeit bewertet wird, und sie kürzen den Zuschlag. Schule und Studium ab 17 zählen dagegen nicht als Lücke, diese Monate bleiben bei der Durchschnittsberechnung außen vor (§ 72 Abs. 3 SGB VI). Jahre, in denen der Elternteil nach den drei Kindererziehungsjahren nur Kinder unter zehn erzogen hat, zählen sogar mit dem Wert eines Durchschnittsverdieners, 0,0833 Punkte je Monat (§ 57, § 71 Abs. 3 SGB VI), und fast voll beim Zuschlag.
| Verlauf bis zum Tod mit 45 | Durchschnitt je Monat | Monate für den Zuschlag | Halbwaisenrente |
|---|---|---|---|
| 28 Jahre Beiträge ohne Lücken | 0,0833 | 591 | 373,48 € |
| 20 Jahre Beiträge, 8 Jahre Lücken | 0,0595 | 423 | 267,04 € |
| 20 Jahre Beiträge, 8 Jahre Schule und Studium | 0,0833 | 591 | 343,14 € |
| 20 Jahre Beiträge, 8 Jahre nur Kindererziehung bis 10 | 0,0833 | 591 | 343,14 € |
Durchschnittsverdienst in jedem Beitragsjahr, also ein Entgeltpunkt je Jahr. Monate ohne Beiträge zählen für den Zuschlag anteilig.
Wie alt der Elternteil beim Tod war, ändert bei einem lückenlosen Verlauf wenig, weil die Zurechnungszeit die fehlenden Jahre auffüllt. Stirbt er mit 30 Jahren, sind es 373,46 €, mit 60 Jahren 373,51 €. Erst nach dem 62. Geburtstag steigt die Waisenrente, weil der Abschlag kleiner wird.
| Alter beim Tod | Entgeltpunkte | Zurechnungszeit | Abschlag | Halbwaise | Vollwaise |
|---|---|---|---|---|---|
| 30 Jahre | 13 | 435 Monate | 10,8 % | 373,46 € | 709,71 € |
| 45 Jahre | 28 | 255 Monate | 10,8 % | 373,48 € | 709,75 € |
| 60 Jahre | 43 | 75 Monate | 10,8 % | 373,51 € | 709,80 € |
| 63 Jahre | 46 | 39 Monate | 7,2 % | 388,58 € | 738,46 € |
| 65 Jahre | 48 | 15 Monate | 0 % | 418,74 € | 795,76 € |
Ein Entgeltpunkt je Jahr ab 17 ohne Lücken, Tod 2026. Vollwaise: zweiter Elternteil ohne eigene Rentenansprüche.
Bezog der Elternteil schon Rente, gibt es keine neue Zurechnungszeit (§ 59 Abs. 3, § 253a Abs. 5 SGB VI). Die Waisenrente rechnet dann mindestens mit seinen bisherigen persönlichen Entgeltpunkten und mit seinem bisherigen Abschlag (§ 77 Abs. 3, § 88 Abs. 2 SGB VI). Bei einer Altersrente von 1.200 € ohne Abschlag und 40 Versicherungsjahren sind das 290,01 € Halbwaisenrente, davon 120,00 € Grundbetrag. Nach einer vollen Erwerbsminderungsrente von 1.200 € mit 10,8 % Abschlag und 30 Versicherungsjahren bleiben 233,74 €.
Halbwaisenrente und Vollwaisenrente: so hoch sind sie
Halbwaisenrente bekommt ein Kind, solange noch ein Elternteil lebt, der ihm unterhaltspflichtig ist, und zwar unabhängig davon, ob dieser zahlen kann (§ 48 Abs. 1 SGB VI). Lebt kein solcher Elternteil mehr, gibt es die Vollwaisenrente (Abs. 2). Sie rechnet mit den Entgeltpunkten beider Eltern (§ 66 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI). Der Zuschlag richtet sich nach dem Elternteil mit der höchsten Rente, mit 0,075 statt 0,0833 Punkten je Monat, und die Punkte des anderen Elternteils werden darauf angerechnet (§ 78 Abs. 3 SGB VI).
Erster Elternteil wie im Beispiel oben. Der zweite starb mit 43, hatte 15 Entgeltpunkte aus 20 Beitragsjahren und hätte 1.077,91 € Rente bei voller Erwerbsminderung bekommen.
- Persönliche Entgeltpunkte des ersten Elternteils, wie oben
- 47,0722
- Zweiter Elternteil: 1.077,91 € ÷ 42,52 €
- + 25,3507
- Zuschlag: 591 Monate des ersten Elternteils × 0,075 × 0,892
- + 39,5379
- − Entgeltpunkte des zweiten Elternteils, angerechnet auf den Zuschlag
- − 25,3507
- = Entgeltpunkte zusammen
- 86,6101
- Vollwaisenrente: × 0,2 × 42,52 €
- 736,53 €
Ohne Rentenansprüche des zweiten Elternteils käme genau dasselbe heraus: Seine Punkte werden vom Zuschlag abgezogen und als Grundbetrag wieder addiert. Erst wenn seine Rente über 1.681,15 € liegt, steigt die Vollwaisenrente.
Wie viel der verstorbene Elternteil verdient hat, schlägt nur auf den Grundbetrag durch. Der Zuschlag hängt allein an den Monaten und am Abschlag. Bei halbem Durchschnittsverdienst liegt die Halbwaisenrente deshalb nur 25 % unter der beim Durchschnittsverdienst.
| Verdienst des Elternteils | entspricht 2026 | Entgeltpunkte | Halbwaise | Vollwaise |
|---|---|---|---|---|
| 50 % des Durchschnitts | 25.972 € | 14 | 280,15 € | 523,09 € |
| 75 % des Durchschnitts | 38.958 € | 21 | 326,82 € | 616,42 € |
| 100 % des Durchschnitts | 51.944 € | 28 | 373,48 € | 709,75 € |
| 125 % des Durchschnitts | 64.930 € | 35 | 420,25 € | 803,28 € |
| 150 % des Durchschnitts | 77.916 € | 42 | 466,91 € | 896,61 € |
Tod mit 45, 28 Beitragsjahre ohne Lücken. Verdienst im Jahr, gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €. Vollwaise: zweiter Elternteil ohne eigene Rentenansprüche.
Wie lange gibt es Waisenrente?
Grundsätzlich bis zum Ende des Monats, in dem die Waise 18 wird. Danach läuft sie längstens bis 27 weiter, wenn einer der Gründe aus § 48 Abs. 4 SGB VI vorliegt:
- Schule, Ausbildung oder Studium mit mehr als 20 Stunden Aufwand in der Woche. Krankheit oder Mutterschutz unterbrechen das nicht, solange die Ausbildung fortbesteht.
- Übergangszeit von höchstens 4 vollen Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst. Dauert die Pause länger, gibt es auch für die ersten Monate nichts (BSG, B 13 R 86/09 R). Elternzeit ist keine Übergangszeit und unterbricht den Anspruch (BSG, Urteil vom 01.06.2017, B 5 R 2/16 R).
- Freiwilligendienst wie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Europäisches Solidaritätskorps (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG).
- Behinderung, wegen der sich die Waise nicht selbst unterhalten kann. Auch dann ist mit 27 Schluss.
Hat ein gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst die Ausbildung unterbrochen oder verzögert, verschiebt sich die Grenze von 27 um die Dauer des Dienstes, höchstens um die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes. Ein Freiwilligendienst verlängert die Grenze nicht (§ 48 Abs. 5 SGB VI). Endet die Ausbildung, endet die Waisenrente im selben Monat.
Nebenjob, Steuer, Krankenversicherung, Kindergeld und BAföG
- Nebenjob: Auf die Waisenrente wird kein Einkommen angerechnet, denn § 97 SGB VI nennt nur Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Die Rentenversicherung schreibt: „Waisen dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen“. Lohn, Minijob und Ausbildungsvergütung kürzen die Rente nicht.
- Steuer: Die Waisenrente ist Einkommen der Waise. Steuerpflichtig sind bei Rentenbeginn 2026 84 %, folgt sie auf eine Rente des Verstorbenen, weniger (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Bis 1.225 € Waisenrente im Monat liegt der steuerpflichtige Teil nicht über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Im ersten Beispiel sind von 4.642,44 € im Jahr höchstens 3.899,65 € steuerpflichtig, ohne weiteres Einkommen fällt keine Steuer an.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Mit dem Rentenantrag ist die Waise in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, ohne Vorversicherungszeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V). Beiträge aus der Waisenrente fallen bis 18 nicht an, ohne Arbeit bis 23, in Schule, Studium oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr bis 25, mit einer Behinderung, wegen der sich die Waise nicht selbst unterhalten kann, ohne Altersgrenze (§ 237 Satz 2 mit § 10 Abs. 2 SGB V), für die Pflegeversicherung ebenso (§ 57 Abs. 1 SGB XI). Wer zuletzt privat versichert war, wird nur unter Zusatzbedingungen pflichtversichert.
- Kindergeld: 259 € im Monat laufen neben der Waisenrente weiter, bis 18 und in Ausbildung bis 25. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht; nach einer ersten Ausbildung schadet nur Arbeit von mehr als 20 Stunden in der Woche (§ 32 Abs. 4 EStG). Vollwaisen bekommen das Kindergeld selbst, wenn es niemand anderes für sie erhält (§ 1 Abs. 2 BKGG).
- BAföG: Die Waisenrente zählt als Einkommen, 190 € im Monat bleiben frei. Für Schüler an Berufsfachschulen, die keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen, und die bei den Eltern wohnen, sind es 270 € (§ 21 Abs. 3, § 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG). Der Teil darüber mindert das BAföG. Den Anspruch ohne Waisenrente rechnet der BAföG-Rechner.
Waisenrente aus der Unfallversicherung und Waisengeld für Beamte
Starb der Elternteil an einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit, zahlt auch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eine Waisenrente (§ 63 SGB VII). War er Beamter, zahlt der Dienstherr Waisengeld.
| Wer zahlt | Halbwaise | Vollwaise | Beispiel halb / voll |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 10 % der Rente plus Zuschlag | 20 % der Renten plus Zuschlag | 386,87 € / 736,53 € Beispiele oben |
| Unfallversicherung | 20 % des Jahresarbeitsverdienstes | 30 % des Jahresarbeitsverdienstes | 750,00 € / 1.125,00 € 45.000 € Jahresarbeitsverdienst |
| Beamtenversorgung des Bundes | 12 % des Ruhegehalts | 20 % des Ruhegehalts | 288,00 € / 480,00 € 2.400 € Ruhegehalt |
§§ 67, 78 SGB VI, § 68 SGB VII, § 24 BeamtVG. Jahresarbeitsverdienst ist der Verdienst der zwölf Monate vor dem Unfall (§ 82 SGB VII).
Die Unfallrente rechnet kein Einkommen an und ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Alle Hinterbliebenen zusammen bekommen höchstens 80 % des Jahresarbeitsverdienstes (§ 70 SGB VII), die Altersgrenzen sind dieselben wie in der Rentenversicherung. Treffen beide Waisenrenten zusammen, ruht die Rente der Rentenversicherung, soweit beide zusammen einen Grenzbetrag übersteigen: 70 % eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes mal Rentenartfaktor, mindestens die Rente selbst (§ 93 SGB VI). Mit der Halbwaisenrente aus dem ersten Beispiel (386,87 €) liegt der Grenzbetrag bei 386,87 €. Weil schon die Unfallrente von 750,00 € darüber liegt, ruht die Rente der Rentenversicherung ganz. Das Kind bekommt 750,00 € im Monat. Rechnerisch bleibt bei Waisen so stets die höhere der beiden Renten übrig.
Das Waisengeld für Kinder von Bundesbeamten beträgt 12 % des Ruhegehalts für Halbwaisen und 20 % für Vollwaisen, gerechnet aus dem Ruhegehalt, das der Verstorbene bekam oder am Todestag bekommen hätte (§ 24 Abs. 1 BeamtVG). Es endet mit dem Monat, in dem die Waise 18 wird, und läuft auf Antrag bis 27 in Ausbildung, Übergangszeit oder Freiwilligendienst. Trat eine Behinderung vor 27 ein, auch darüber hinaus (§ 61 BeamtVG). Steuerlich ist Waisengeld Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Für Landesbeamte gilt das Versorgungsrecht ihres Landes. Sind beide Eltern gestorben und war einer Beamter oder Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks, gibt es den Zuschlag zur Waisenrente aus der Versicherung des anderen nur, soweit er die Waisenleistung übersteigt (§ 92 SGB VI).
Alle Regeln auf einen Blick
| Regel | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| Rentenartfaktor Halbwaise / Vollwaise | 0,1 / 0,2 | § 67 Nr. 7 und 8 SGB VI |
| Zuschlag je Monat Halbwaise / Vollwaise | 0,0833 / 0,075 Entgeltpunkte | § 78 SGB VI |
| Aktueller Rentenwert seit 1. Juli 2026 | 42,52 € | § 1 RWBestV 2026 |
| Zurechnungszeit bei Tod 2026 | bis 66 Jahre und 3 Monate | § 253a Abs. 3 SGB VI |
| Abschlag je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens | 0,3 % / 10,8 % | § 77 Abs. 2 SGB VI |
| Allgemeine Wartezeit des Elternteils | 5 Jahre | § 50 SGB VI |
| Altersgrenze, in Ausbildung oder Freiwilligendienst | 18 / 27 Jahre | § 48 Abs. 4 SGB VI |
| Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten | höchstens 4 Monate | § 48 Abs. 4 SGB VI |
| Nachzahlung vor dem Antragsmonat | höchstens 12 Monate | § 99 Abs. 2 SGB VI |
| Steuerpflichtiger Anteil bei Rentenbeginn 2026 | 84 % | § 22 EStG |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € | § 32a EStG |
| Anrechnungsfrei beim BAföG | 190 €, Schüler an Berufsfachschulen 270 € | § 23 Abs. 4 BAföG |
| Unfallversicherung Halbwaise / Vollwaise | 20 % / 30 % des Jahresarbeitsverdienstes | § 68 SGB VII |
| Waisengeld Bundesbeamte Halbwaise / Vollwaise | 12 % / 20 % des Ruhegehalts | § 24 BeamtVG |
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Rentenwert ab Juli 2026, Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Waisenrente und was brauche ich dafür?
Ab wann und wie weit rückwirkend wird die Waisenrente gezahlt?
Was gilt, wenn mein Elternteil weniger als fünf Jahre versichert war?
Bekommen auch Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkel Waisenrente?
Endet die Waisenrente bei Adoption oder Heirat?
Bekommt mein Kind zwei Waisenrenten, wenn beide Eltern versichert waren?
Gibt es neben der Halbwaisenrente Unterhaltsvorschuss?
Muss ich der Rentenversicherung das Ende der Ausbildung melden?
Was muss ich tun, wenn die Waise 18 wird?
Zählt die Waisenrente beim Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld?
Quellen
- § 48 SGB VI: Waisenrente: Halb- und Vollwaisen, Altersgrenzen, Wehrdienst, Adoption; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
- § 53 SGB VI: vorzeitige Wartezeiterfüllung: Arbeitsunfall, Tod kurz nach der Ausbildung gesetze-im-internet.de
- § 67 SGB VI: Rentenartfaktor: 0,1 für Halbwaisen, 0,2 für Vollwaisen gesetze-im-internet.de
- § 72 SGB VI: Grundbewertung: Belegungsfähige Monate ab 17 gesetze-im-internet.de
- § 77 SGB VI: Zugangsfaktor: Abschlag bei Tod vor 65 gesetze-im-internet.de
- § 78 SGB VI: Zuschlag bei Waisenrenten: 0,0833 und 0,075 Entgeltpunkte je Monat gesetze-im-internet.de
- § 253a SGB VI: Zurechnungszeit: Ende bei Tod 2026 gesetze-im-internet.de
- § 99 SGB VI: Beginn: Todestag, zwölf Monate rückwirkend gesetze-im-internet.de
- § 93 SGB VI: Rente und Unfallversicherung: Grenzbetrag beim Zusammentreffen gesetze-im-internet.de
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026 gesetze-im-internet.de
- § 237 SGB V: Beitragsfreiheit der Waisenrente: bis zu den Altersgrenzen des § 10 Abs. 2 SGB V gesetze-im-internet.de
- § 226 SGB V: Beiträge Beschäftigter: Rente beitragspflichtig, Ausnahme Freiwilligendienst gesetze-im-internet.de
- § 68 SGB VII: Waisenrente der Unfallversicherung: Anteil am Jahresarbeitsverdienst gesetze-im-internet.de
- §§ 24 und 61 BeamtVG: Waisengeld: Höhe und Dauer für Kinder von Bundesbeamten gesetze-im-internet.de
- § 22 EStG: Besteuerungsanteil: Rentenbeginn 2026 und Folgerenten gesetze-im-internet.de
- § 23 BAföG: Freibeträge: anrechnungsfreier Teil der Waisenrente gesetze-im-internet.de
- DRV-Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, 21. Auflage (7/2026): Waisenrente, Abschlag, Zurechnungszeit, Heirat deutsche-rentenversicherung.de
- DRV-Faltblatt „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“, 23. Auflage (7/2026): Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen deutsche-rentenversicherung.de
- DRV-Meldung vom 13. April 2026: Waisenrente, wann wird sie gezahlt: Ende mit 18 und nach der Ausbildung deutsche-rentenversicherung.de
- DRV: Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500): Antragsformular mit Halb- und Vollwaisenrente deutsche-rentenversicherung.de