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Waisenrente-Rechner 2026

Stirbt Mutter oder Vater, zahlt die Rentenversicherung dem Kind eine Waisenrente: 10 % der Rente des Elternteils plus einen Zuschlag, bei Vollwaisen 20 % (§§ 67, 78 SGB VI). Bei 30 Entgeltpunkten und Tod mit 45 sind das 386,87 € im Monat. Gezahlt wird bis 18, in Schule, Ausbildung oder Studium bis 27.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Rechner Waisenrente

Halbwaisenrente

386,87 €

brutto im Monat · Todesfall 2026 · Rentenwert 42,52 €

Die Halbwaisenrente besteht aus 200,15 € Grundbetrag (10 % von 2.001,51 €, der Rente, die dein Elternteil bei voller Erwerbsminderung bekommen hätte) und 186,72 € Zuschlag für die Versicherungsmonate. Ohne weiteres Einkommen bleibt sie steuerfrei: Steuerpflichtig sind höchstens 3.899,65 € im Jahr, weniger als der Grundfreibetrag von 12.348 €.

Grundbetrag
200,15 €
Zuschlag
186,72 €
Im Jahr
4.642,44 €

So rechnet die Rentenversicherung

Entgeltpunkte bis zum Tod30,0000
Belegungsfähige Monate ab 17336
Durchschnitt je Monat0,0893
Zurechnungszeit: 255 Monate bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten+ 22,7715
Zugangsfaktor, 36 Monate Abschlag× 0,892
Persönliche Entgeltpunkte47,0722
Monate für den Zuschlag: 336 mit Beiträgen + 255 ohne Beiträge × 1,0000591 Monate
Zuschlag: Monate × 0,0833 × Zugangsfaktor 0,892+ 43,9134
Entgeltpunkte zusammen90,9856
Mal 0,1 und 42,52 € Rentenwert386,87 €

Vereinfacht: ohne Vergleichsbewertung und Begrenzung für Ausbildungszeiten (§§ 73, 74 SGB VI) und ohne den Mindestwert für Ausbildungsmonate (§ 71 Abs. 3 SGB VI), der bei jung Verstorbenen die Rente oft etwas erhöht.

Was für die Waisenrente gilt

  • Krankenversicherung: Aus der Waisenrente gehen bis 18 keine Kranken- und Pflegebeiträge ab, ohne Arbeit bis 23, in Schule, Studium oder Freiwilligendienst bis 25, mit einer Behinderung, wegen der die Waise sich nicht selbst unterhalten kann, ohne Altersgrenze. Azubis zahlen Beiträge, weil sie über den Betrieb versichert sind.
  • Steuer: Höchstens 84 % sind steuerpflichtig. Bis 1.225 € Waisenrente im Monat bleibt ohne weiteres Einkommen steuerfrei.
  • Nebenjob: Lohn und Ausbildungsvergütung werden nicht angerechnet. Die Ausbildung muss aber mehr als 20 Stunden in der Woche umfassen.
  • Dauer: bis zum Ende des Monats, in dem die Waise 18 wird, in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis 27.

Antrag nicht aufschieben · Die Rentenversicherung zahlt höchstens 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat nach (§ 99 Abs. 2 SGB VI). Für Kinder unter 15 stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag, ab 15 kann die Waise ihn selbst stellen (§ 36 SGB I).

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Auf dieser Seite
  1. So wird gerechnet
  2. Halb- und Vollwaisenrente
  3. Wie lange
  4. Nebenjob und Steuer
  5. Unfallversicherung, Beamte
  6. Alle Regeln
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

So wird die Waisenrente berechnet

Die Formel lautet: persönliche Entgeltpunkte plus Zuschlag, mal Rentenartfaktor 0,1 (Halbwaise) oder 0,2 (Vollwaise), mal aktuellem Rentenwert von 42,52 € (§§ 64, 66, 67 SGB VI). Die Rentenversicherung geht dabei in vier Schritten vor:

  1. Entgeltpunkte des Elternteils. Sie stehen in seiner Renteninformation. Ein Jahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Punkt.
  2. Zurechnungszeit. War der Elternteil noch nicht in Rente, rechnet die Rentenversicherung so, als hätte er bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten weitergearbeitet (§ 59 Abs. 2, § 253a Abs. 3 SGB VI). Jeder dieser Monate bekommt so viele Punkte, wie er seit dem 17. Geburtstag im Schnitt je Monat erreicht hat (§§ 71, 72 SGB VI).
  3. Abschlag. Für jeden Monat zwischen Tod und 65. Geburtstag gehen 0,3 % ab, höchstens 10,8 %, weil ein Tod vor 62 wie ein Tod mit 62 zählt (§ 77 Abs. 2 SGB VI).
  4. Zuschlag. Für jeden Monat mit Beiträgen gibt es 0,0833 Entgeltpunkte, bei Vollwaisen 0,075, mal Zugangsfaktor (§ 78 SGB VI). Die Zurechnungszeit und Zeiten wie Schule oder Studium zählen anteilig, im Verhältnis der Beitragsmonate zu allen belegungsfähigen Monaten. Lücken zählen gar nicht.
Beispiel Halbwaise, Elternteil stirbt mit 45, 30 Entgeltpunkte

28 Jahre Beiträge ohne Lücken seit dem 17. Geburtstag, Tod 2026.

Entgeltpunkte bis zum Tod
30,0000
Zurechnungszeit: 255 Monate bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten, je Monat 0,0893 (30 ÷ 336 Monate)
+ 22,7715
Zugangsfaktor: 36 Monate × 0,3 % Abschlag
× 0,892
= persönliche Entgeltpunkte
47,0722
Zuschlag: 591 Monate × 0,0833 × 0,892
+ 43,9134
Grundbetrag: 47,0722 × 0,1 × 42,52 €
200,15 €
Zuschlag: 43,9134 × 0,1 × 42,52 €
+ 186,72 €
Halbwaisenrente im Monat
386,87 €

Der Grundbetrag ist ein Zehntel der Rente, die der Elternteil bei voller Erwerbsminderung bekommen hätte (2.001,51 €). Der Zuschlag macht 48 % der Waisenrente aus.

Lücken im Versicherungsverlauf kosten doppelt: Sie senken den Durchschnitt, mit dem die Zurechnungszeit bewertet wird, und sie kürzen den Zuschlag. Schule und Studium ab 17 zählen dagegen nicht als Lücke, diese Monate bleiben bei der Durchschnittsberechnung außen vor (§ 72 Abs. 3 SGB VI). Jahre, in denen der Elternteil nach den drei Kindererziehungsjahren nur Kinder unter zehn erzogen hat, zählen sogar mit dem Wert eines Durchschnittsverdieners, 0,0833 Punkte je Monat (§ 57, § 71 Abs. 3 SGB VI), und fast voll beim Zuschlag.

Verlauf bis zum Tod mit 45Durchschnitt je MonatMonate für den ZuschlagHalbwaisenrente
28 Jahre Beiträge ohne Lücken0,0833591373,48 €
20 Jahre Beiträge, 8 Jahre Lücken0,0595423267,04 €
20 Jahre Beiträge, 8 Jahre Schule und Studium0,0833591343,14 €
20 Jahre Beiträge, 8 Jahre nur Kindererziehung bis 100,0833591343,14 €

Durchschnittsverdienst in jedem Beitragsjahr, also ein Entgeltpunkt je Jahr. Monate ohne Beiträge zählen für den Zuschlag anteilig.

Wie alt der Elternteil beim Tod war, ändert bei einem lückenlosen Verlauf wenig, weil die Zurechnungszeit die fehlenden Jahre auffüllt. Stirbt er mit 30 Jahren, sind es 373,46 €, mit 60 Jahren 373,51 €. Erst nach dem 62. Geburtstag steigt die Waisenrente, weil der Abschlag kleiner wird.

Alter beim TodEntgeltpunkteZurechnungszeitAbschlagHalbwaiseVollwaise
30 Jahre13435 Monate10,8 %373,46 €709,71 €
45 Jahre28255 Monate10,8 %373,48 €709,75 €
60 Jahre4375 Monate10,8 %373,51 €709,80 €
63 Jahre4639 Monate7,2 %388,58 €738,46 €
65 Jahre4815 Monate0 %418,74 €795,76 €

Ein Entgeltpunkt je Jahr ab 17 ohne Lücken, Tod 2026. Vollwaise: zweiter Elternteil ohne eigene Rentenansprüche.

Bezog der Elternteil schon Rente, gibt es keine neue Zurechnungszeit (§ 59 Abs. 3, § 253a Abs. 5 SGB VI). Die Waisenrente rechnet dann mindestens mit seinen bisherigen persönlichen Entgeltpunkten und mit seinem bisherigen Abschlag (§ 77 Abs. 3, § 88 Abs. 2 SGB VI). Bei einer Altersrente von 1.200 € ohne Abschlag und 40 Versicherungsjahren sind das 290,01 € Halbwaisenrente, davon 120,00 € Grundbetrag. Nach einer vollen Erwerbsminderungsrente von 1.200 € mit 10,8 % Abschlag und 30 Versicherungsjahren bleiben 233,74 €.

Was der Rechner vereinfacht Die Rentenversicherung prüft zusätzlich eine Vergleichsbewertung und begrenzt die Bewertung von Ausbildungszeiten (§§ 73, 74 SGB VI). Dafür setzt sie Ausbildungsmonate mit mindestens 0,0833 Punkten an, die ersten 36 Beitragsmonate bis 25 gelten immer als Ausbildung (§ 71 Abs. 3 SGB VI). Bei jung Verstorbenen fällt die Waisenrente deshalb oft etwas höher aus als hier. Bei einem Elternteil, der schon Rente bezog, zählt der Rechner alle Versicherungsjahre voll. Den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid.

Halbwaisenrente und Vollwaisenrente: so hoch sind sie

Halbwaisenrente bekommt ein Kind, solange noch ein Elternteil lebt, der ihm unterhaltspflichtig ist, und zwar unabhängig davon, ob dieser zahlen kann (§ 48 Abs. 1 SGB VI). Lebt kein solcher Elternteil mehr, gibt es die Vollwaisenrente (Abs. 2). Sie rechnet mit den Entgeltpunkten beider Eltern (§ 66 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI). Der Zuschlag richtet sich nach dem Elternteil mit der höchsten Rente, mit 0,075 statt 0,0833 Punkten je Monat, und die Punkte des anderen Elternteils werden darauf angerechnet (§ 78 Abs. 3 SGB VI).

Beispiel Vollwaise, beide Eltern gestorben

Erster Elternteil wie im Beispiel oben. Der zweite starb mit 43, hatte 15 Entgeltpunkte aus 20 Beitragsjahren und hätte 1.077,91 € Rente bei voller Erwerbsminderung bekommen.

Persönliche Entgeltpunkte des ersten Elternteils, wie oben
47,0722
Zweiter Elternteil: 1.077,91 € ÷ 42,52 €
+ 25,3507
Zuschlag: 591 Monate des ersten Elternteils × 0,075 × 0,892
+ 39,5379
− Entgeltpunkte des zweiten Elternteils, angerechnet auf den Zuschlag
− 25,3507
= Entgeltpunkte zusammen
86,6101
Vollwaisenrente: × 0,2 × 42,52 €
736,53 €

Ohne Rentenansprüche des zweiten Elternteils käme genau dasselbe heraus: Seine Punkte werden vom Zuschlag abgezogen und als Grundbetrag wieder addiert. Erst wenn seine Rente über 1.681,15 € liegt, steigt die Vollwaisenrente.

Wie viel der verstorbene Elternteil verdient hat, schlägt nur auf den Grundbetrag durch. Der Zuschlag hängt allein an den Monaten und am Abschlag. Bei halbem Durchschnittsverdienst liegt die Halbwaisenrente deshalb nur 25 % unter der beim Durchschnittsverdienst.

Verdienst des Elternteilsentspricht 2026EntgeltpunkteHalbwaiseVollwaise
50 % des Durchschnitts25.972 €14280,15 €523,09 €
75 % des Durchschnitts38.958 €21326,82 €616,42 €
100 % des Durchschnitts51.944 €28373,48 €709,75 €
125 % des Durchschnitts64.930 €35420,25 €803,28 €
150 % des Durchschnitts77.916 €42466,91 €896,61 €

Tod mit 45, 28 Beitragsjahre ohne Lücken. Verdienst im Jahr, gemessen am vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €. Vollwaise: zweiter Elternteil ohne eigene Rentenansprüche.

Wie lange gibt es Waisenrente?

Grundsätzlich bis zum Ende des Monats, in dem die Waise 18 wird. Danach läuft sie längstens bis 27 weiter, wenn einer der Gründe aus § 48 Abs. 4 SGB VI vorliegt:

  • Schule, Ausbildung oder Studium mit mehr als 20 Stunden Aufwand in der Woche. Krankheit oder Mutterschutz unterbrechen das nicht, solange die Ausbildung fortbesteht.
  • Übergangszeit von höchstens 4 vollen Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen Ausbildung und Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst. Dauert die Pause länger, gibt es auch für die ersten Monate nichts (BSG, B 13 R 86/09 R). Elternzeit ist keine Übergangszeit und unterbricht den Anspruch (BSG, Urteil vom 01.06.2017, B 5 R 2/16 R).
  • Freiwilligendienst wie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Europäisches Solidaritätskorps (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG).
  • Behinderung, wegen der sich die Waise nicht selbst unterhalten kann. Auch dann ist mit 27 Schluss.

Hat ein gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst die Ausbildung unterbrochen oder verzögert, verschiebt sich die Grenze von 27 um die Dauer des Dienstes, höchstens um die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes. Ein Freiwilligendienst verlängert die Grenze nicht (§ 48 Abs. 5 SGB VI). Endet die Ausbildung, endet die Waisenrente im selben Monat.

Nebenjob, Steuer, Krankenversicherung, Kindergeld und BAföG

  • Nebenjob: Auf die Waisenrente wird kein Einkommen angerechnet, denn § 97 SGB VI nennt nur Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten. Die Rentenversicherung schreibt: „Waisen dürfen grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen“. Lohn, Minijob und Ausbildungsvergütung kürzen die Rente nicht.
  • Steuer: Die Waisenrente ist Einkommen der Waise. Steuerpflichtig sind bei Rentenbeginn 2026 84 %, folgt sie auf eine Rente des Verstorbenen, weniger (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Bis 1.225 € Waisenrente im Monat liegt der steuerpflichtige Teil nicht über dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Im ersten Beispiel sind von 4.642,44 € im Jahr höchstens 3.899,65 € steuerpflichtig, ohne weiteres Einkommen fällt keine Steuer an.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Mit dem Rentenantrag ist die Waise in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, ohne Vorversicherungszeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V). Beiträge aus der Waisenrente fallen bis 18 nicht an, ohne Arbeit bis 23, in Schule, Studium oder einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr bis 25, mit einer Behinderung, wegen der sich die Waise nicht selbst unterhalten kann, ohne Altersgrenze (§ 237 Satz 2 mit § 10 Abs. 2 SGB V), für die Pflegeversicherung ebenso (§ 57 Abs. 1 SGB XI). Wer zuletzt privat versichert war, wird nur unter Zusatzbedingungen pflichtversichert.
  • Kindergeld: 259 € im Monat laufen neben der Waisenrente weiter, bis 18 und in Ausbildung bis 25. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht; nach einer ersten Ausbildung schadet nur Arbeit von mehr als 20 Stunden in der Woche (§ 32 Abs. 4 EStG). Vollwaisen bekommen das Kindergeld selbst, wenn es niemand anderes für sie erhält (§ 1 Abs. 2 BKGG).
  • BAföG: Die Waisenrente zählt als Einkommen, 190 € im Monat bleiben frei. Für Schüler an Berufsfachschulen, die keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen, und die bei den Eltern wohnen, sind es 270 € (§ 21 Abs. 3, § 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG). Der Teil darüber mindert das BAföG. Den Anspruch ohne Waisenrente rechnet der BAföG-Rechner.
Azubis zahlen Beiträge auf die Waisenrente Beitragsfrei ist die Waisenrente nur, wenn die Waise über die Waisenrente versichert ist. In einer betrieblichen Ausbildung ist sie über den Betrieb versichert, dann gehen von der Waisenrente Kranken- und Pflegebeiträge ab (§ 5 Abs. 8, § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Im Bundesfreiwilligendienst oder in einem Jugendfreiwilligendienst bleibt sie bis 25 beitragsfrei (§ 226 Abs. 6 SGB V).

Waisenrente aus der Unfallversicherung und Waisengeld für Beamte

Starb der Elternteil an einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit, zahlt auch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eine Waisenrente (§ 63 SGB VII). War er Beamter, zahlt der Dienstherr Waisengeld.

Wer zahltHalbwaiseVollwaiseBeispiel halb / voll
Rentenversicherung10 % der Rente plus Zuschlag20 % der Renten plus Zuschlag386,87 € / 736,53 €
Beispiele oben
Unfallversicherung20 % des Jahresarbeitsverdienstes30 % des Jahresarbeitsverdienstes750,00 € / 1.125,00 €
45.000 € Jahresarbeitsverdienst
Beamtenversorgung des Bundes12 % des Ruhegehalts20 % des Ruhegehalts288,00 € / 480,00 €
2.400 € Ruhegehalt

§§ 67, 78 SGB VI, § 68 SGB VII, § 24 BeamtVG. Jahresarbeitsverdienst ist der Verdienst der zwölf Monate vor dem Unfall (§ 82 SGB VII).

Die Unfallrente rechnet kein Einkommen an und ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Alle Hinterbliebenen zusammen bekommen höchstens 80 % des Jahresarbeitsverdienstes (§ 70 SGB VII), die Altersgrenzen sind dieselben wie in der Rentenversicherung. Treffen beide Waisenrenten zusammen, ruht die Rente der Rentenversicherung, soweit beide zusammen einen Grenzbetrag übersteigen: 70 % eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes mal Rentenartfaktor, mindestens die Rente selbst (§ 93 SGB VI). Mit der Halbwaisenrente aus dem ersten Beispiel (386,87 €) liegt der Grenzbetrag bei 386,87 €. Weil schon die Unfallrente von 750,00 € darüber liegt, ruht die Rente der Rentenversicherung ganz. Das Kind bekommt 750,00 € im Monat. Rechnerisch bleibt bei Waisen so stets die höhere der beiden Renten übrig.

Das Waisengeld für Kinder von Bundesbeamten beträgt 12 % des Ruhegehalts für Halbwaisen und 20 % für Vollwaisen, gerechnet aus dem Ruhegehalt, das der Verstorbene bekam oder am Todestag bekommen hätte (§ 24 Abs. 1 BeamtVG). Es endet mit dem Monat, in dem die Waise 18 wird, und läuft auf Antrag bis 27 in Ausbildung, Übergangszeit oder Freiwilligendienst. Trat eine Behinderung vor 27 ein, auch darüber hinaus (§ 61 BeamtVG). Steuerlich ist Waisengeld Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Für Landesbeamte gilt das Versorgungsrecht ihres Landes. Sind beide Eltern gestorben und war einer Beamter oder Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks, gibt es den Zuschlag zur Waisenrente aus der Versicherung des anderen nur, soweit er die Waisenleistung übersteigt (§ 92 SGB VI).

Alle Regeln auf einen Blick

RegelWertGrundlage
Rentenartfaktor Halbwaise / Vollwaise0,1 / 0,2§ 67 Nr. 7 und 8 SGB VI
Zuschlag je Monat Halbwaise / Vollwaise0,0833 / 0,075 Entgeltpunkte§ 78 SGB VI
Aktueller Rentenwert seit 1. Juli 202642,52 €§ 1 RWBestV 2026
Zurechnungszeit bei Tod 2026bis 66 Jahre und 3 Monate§ 253a Abs. 3 SGB VI
Abschlag je Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens0,3 % / 10,8 %§ 77 Abs. 2 SGB VI
Allgemeine Wartezeit des Elternteils5 Jahre§ 50 SGB VI
Altersgrenze, in Ausbildung oder Freiwilligendienst18 / 27 Jahre§ 48 Abs. 4 SGB VI
Übergangszeit zwischen zwei Abschnittenhöchstens 4 Monate§ 48 Abs. 4 SGB VI
Nachzahlung vor dem Antragsmonathöchstens 12 Monate§ 99 Abs. 2 SGB VI
Steuerpflichtiger Anteil bei Rentenbeginn 202684 %§ 22 EStG
Grundfreibetrag 202612.348 €§ 32a EStG
Anrechnungsfrei beim BAföG190 €, Schüler an Berufsfachschulen 270 €§ 23 Abs. 4 BAföG
Unfallversicherung Halbwaise / Vollwaise20 % / 30 % des Jahresarbeitsverdienstes§ 68 SGB VII
Waisengeld Bundesbeamte Halbwaise / Vollwaise12 % / 20 % des Ruhegehalts§ 24 BeamtVG

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Rentenwert ab Juli 2026, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Waisenrente und was brauche ich dafür?
Bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente (Vordruck R0500), für die Waisenrente zusätzlich mit dem Vordruck R0610 und der Geburts- oder Abstammungsurkunde. Den Antrag kannst du auch online stellen. Für ein Kind unter 15 unterschreibt der gesetzliche Vertreter, ab 15 darf die Waise Sozialleistungen selbst beantragen (§ 36 SGB I).
Ab wann und wie weit rückwirkend wird die Waisenrente gezahlt?
Bezog der Elternteil noch keine Rente, beginnt die Waisenrente mit dem Todestag. Bekam er schon Rente, beginnt sie mit dem Monat nach dem Sterbemonat, weil seine Rente für den Sterbemonat noch gezahlt wird (§ 99 Abs. 2 SGB VI). Nachgezahlt wird höchstens für 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
Was gilt, wenn mein Elternteil weniger als fünf Jahre versichert war?
Dann ist die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt, und es gibt keine Waisenrente (§ 50 SGB VI). Ausnahmen: Der Elternteil bezog bis zum Tod eine Rente, er starb an einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, oder er starb innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung und hatte in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge (§ 53 SGB VI). Beim Arbeitsunfall gilt das nur, wenn er dabei versicherungspflichtig war oder in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge hatte (§ 53 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Zur Wartezeit zählen auch Kindererziehungszeiten.
Bekommen auch Stiefkinder, Pflegekinder oder Enkel Waisenrente?
Ja. Stief- und Pflegekinder bekommen sie, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten. Enkel und Geschwister, wenn sie in seinem Haushalt lebten oder er sie überwiegend unterhalten hat (§ 48 Abs. 3 SGB VI).
Endet die Waisenrente bei Adoption oder Heirat?
Nein. Wird die Waise adoptiert, läuft die Rente weiter (§ 48 Abs. 6 SGB VI). Auch eine Heirat beendet sie nicht, sie wird unverändert weitergezahlt. Entscheidend bleiben Alter und Ausbildung.
Bekommt mein Kind zwei Waisenrenten, wenn beide Eltern versichert waren?
Nein. Sind beide Eltern gestorben, gibt es eine Vollwaisenrente aus den Entgeltpunkten beider (§ 66 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI). Hat ein Kind Anspruch auf mehrere Waisenrenten, zahlt die Rentenversicherung nur die höchste (§ 89 Abs. 3 SGB VI).
Gibt es neben der Halbwaisenrente Unterhaltsvorschuss?
Ja, wenn die Waisenbezüge niedriger sind als der Unterhaltsvorschuss (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b UVG). Die Waisenrente wird dann vom Vorschuss abgezogen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UVG), gezahlt wird nur der Rest. Wie viel übrig bleibt, zeigt der Unterhaltsvorschuss-Rechner.
Muss ich der Rentenversicherung das Ende der Ausbildung melden?
Ja. Wer Waisenrente bekommt, muss Änderungen wie das Ende der Ausbildung mitteilen. Der Anspruch endet dann schon in dem Monat, in dem die Ausbildung endet. Beginnt danach innerhalb von 4 vollen Kalendermonaten ein neuer Abschnitt, etwa ein Studium oder ein Freiwilligendienst, läuft die Rente weiter: Endet die Ausbildung am 5. Juni, muss der nächste Abschnitt spätestens am 1. November beginnen. Dauert die Pause länger, gibt es auch für die ersten Monate nichts (BSG, Urteil vom 01.07.2010, B 13 R 86/09 R).
Was muss ich tun, wenn die Waise 18 wird?
Für die Zeit ab 18 zahlt die Rentenversicherung nur weiter, wenn du Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst nachweist. Dafür gibt es den Vordruck R0615, den Antrag auf Weiterzahlung der Waisenrente für eine über 18 Jahre alte Waise. Ohne Antrag endet die Zahlung mit dem Monat des 18. Geburtstags.
Zählt die Waisenrente beim Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld?
Ja, als Einkommen des Kindes. Beim Grundsicherungsgeld deckt sie den Bedarf des Kindes, das Amt zahlt entsprechend weniger. Den Kinderzuschlag mindert sie um 45 % (§ 6a Abs. 3 BKGG), beim Wohngeld zählt sie zum Einkommen des Haushalts. Was dann noch zusteht, zeigen der Kinderzuschlag-Rechner und der Wohngeld-Rechner.

Quellen

  1. § 48 SGB VI: Waisenrente: Halb- und Vollwaisen, Altersgrenzen, Wehrdienst, Adoption; geprüft am 10. Oktober 2026 gesetze-im-internet.de
  2. § 53 SGB VI: vorzeitige Wartezeiterfüllung: Arbeitsunfall, Tod kurz nach der Ausbildung gesetze-im-internet.de
  3. § 67 SGB VI: Rentenartfaktor: 0,1 für Halbwaisen, 0,2 für Vollwaisen gesetze-im-internet.de
  4. § 72 SGB VI: Grundbewertung: Belegungsfähige Monate ab 17 gesetze-im-internet.de
  5. § 77 SGB VI: Zugangsfaktor: Abschlag bei Tod vor 65 gesetze-im-internet.de
  6. § 78 SGB VI: Zuschlag bei Waisenrenten: 0,0833 und 0,075 Entgeltpunkte je Monat gesetze-im-internet.de
  7. § 253a SGB VI: Zurechnungszeit: Ende bei Tod 2026 gesetze-im-internet.de
  8. § 99 SGB VI: Beginn: Todestag, zwölf Monate rückwirkend gesetze-im-internet.de
  9. § 93 SGB VI: Rente und Unfallversicherung: Grenzbetrag beim Zusammentreffen gesetze-im-internet.de
  10. Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026 gesetze-im-internet.de
  11. § 237 SGB V: Beitragsfreiheit der Waisenrente: bis zu den Altersgrenzen des § 10 Abs. 2 SGB V gesetze-im-internet.de
  12. § 226 SGB V: Beiträge Beschäftigter: Rente beitragspflichtig, Ausnahme Freiwilligendienst gesetze-im-internet.de
  13. § 68 SGB VII: Waisenrente der Unfallversicherung: Anteil am Jahresarbeitsverdienst gesetze-im-internet.de
  14. §§ 24 und 61 BeamtVG: Waisengeld: Höhe und Dauer für Kinder von Bundesbeamten gesetze-im-internet.de
  15. § 22 EStG: Besteuerungsanteil: Rentenbeginn 2026 und Folgerenten gesetze-im-internet.de
  16. § 23 BAföG: Freibeträge: anrechnungsfreier Teil der Waisenrente gesetze-im-internet.de
  17. DRV-Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, 21. Auflage (7/2026): Waisenrente, Abschlag, Zurechnungszeit, Heirat deutsche-rentenversicherung.de
  18. DRV-Faltblatt „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“, 23. Auflage (7/2026): Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen deutsche-rentenversicherung.de
  19. DRV-Meldung vom 13. April 2026: Waisenrente, wann wird sie gezahlt: Ende mit 18 und nach der Ausbildung deutsche-rentenversicherung.de
  20. DRV: Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500): Antragsformular mit Halb- und Vollwaisenrente deutsche-rentenversicherung.de

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