Auf dieser Seite
So rechnet die VBL: Versorgungspunkte Schritt für Schritt
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zahlt den Tarifbeschäftigten der beteiligten Arbeitgeber, vor allem von Bund und Ländern, eine Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Die Pflichtversicherung heißt VBLklassik und rechnet seit 2002 mit Versorgungspunkten: Für jedes Kalenderjahr schreibt dir die VBL Punkte gut, bei Rentenbeginn zählt die Summe. Die Regeln stehen im Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) und gleichlautend in der VBL-Satzung (VBLS).
- Entgelt feststellenGrundlage ist dein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, im Grundsatz der steuerpflichtige Arbeitslohn samt Jahressonderzahlung (§ 64 Abs. 4 VBLS). Nicht dazu zählen nach Anlage 3 ATV etwa Aufwandsentschädigungen, Jubiläumsgeld, der Krankengeldzuschuss und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Über 21.125 € im Monat zählt nichts mehr, im Monat der Jahressonderzahlung gilt das Doppelte.
- Durch das Referenzentgelt teilenEin Zwölftel des Jahresentgelts wird durch 1.000 € geteilt (§ 36 Abs. 2 VBLS).
- Mit dem Altersfaktor malnehmenDer Faktor hängt von deinem Alter im jeweiligen Kalenderjahr ab. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet und deinem Versorgungskonto gutgeschrieben (§ 36 Abs. 1 und 3 VBLS).
- Alle Punkte mal 4 €Bei Rentenbeginn werden alle Punkte addiert, auch die Startgutschrift für die Zeit vor 2002. Jeder Punkt bringt 4 € Monatsrente (§ 35 Abs. 1 VBLS).
Versorgungspunkte im Jahr = Jahresentgelt ÷ 12 ÷ 1.000 € × Altersfaktor
Monatsrente = Summe aller Versorgungspunkte × 4 €
30 Jahre alt im Kalenderjahr, gerechnet wie in der Renteninformation der VBL.
- Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Jahr
- 48.000 €
- Ein Zwölftel davon
- 4.000 €
- Geteilt durch das Referenzentgelt von 1.000 €
- 4,00
- Mal Altersfaktor für 30 Jahre
- × 2,0
- Versorgungspunkte für dieses Jahr
- 8,00
- Monatsrente aus diesem Jahr (× 4 €)
- 32,00 €
So geht es jedes Jahr weiter, nur der Altersfaktor sinkt. Bleibt das Entgelt gleich, sammelst du von 30 bis 66 insgesamt 187,60 Punkte, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 750,40 € im Monat.
Die Punkte entsprechen einem Beitrag von 4 % deines Entgelts, der vollständig in ein kapitalgedecktes System fließen würde (§ 36 Abs. 2 VBLS, Präambel ATV). Wie viel Umlage tatsächlich gezahlt wird, ändert an deiner Rente nichts. Auch eine Entgeltumwandlung in VBLextra mindert das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nicht, deine Punkte in VBLklassik bleiben gleich.
Für hohe Gehälter gibt es eine Sonderregel: Liegt dein Monatsentgelt beim Bund oder bei einem Land der Tarifgemeinschaft über 9.225,23 € (Grenzwert ab Mai 2026), zahlt der Arbeitgeber zusätzlich 8 % des übersteigenden Betrags in die freiwillige Versicherung (§ 82 Abs. 1 VBLS). Bei 10.000 € im Monat sind das 61,98 €. Diese Beiträge bildet der Rechner nicht ab.
Deinen Punktestand zeigt die Renteninformation, die die VBL einmal im Jahr im Kundenportal Meine VBL bereitstellt. Fehlen dort Entgelte oder sind sie zu niedrig gemeldet, musst du das innerhalb von sechs Monaten nach Zugang schriftlich bei deinem Arbeitgeber beanstanden (§ 21 Abs. 2 ATV). Später geht das nicht mehr.
Altersfaktor-Tabelle der VBL (§ 36 VBLS, § 8 ATV)
Der Altersfaktor sorgt dafür, dass frühe Jahre mehr bringen. In ihm steckt eine Verzinsung von 3,25 % pro Jahr bis zur Rente und 5,25 % im Rentenbezug (§ 36 Abs. 3 VBLS). Ein Jahr mit 25 zählt deshalb 3-mal so viel wie eins mit 64: Faktor 2,4 statt 0,8. Dieselbe Tabelle steht in § 8 Abs. 3 ATV und im ATV-K der kommunalen Zusatzversorgungskassen.
| Alter im Jahr | Altersfaktor | Punkte bei 48.000 € | Monatsrente daraus |
|---|---|---|---|
| 17 | 3,1 | 12,40 | 49,60 € |
| 18 | 3,0 | 12,00 | 48,00 € |
| 19 | 2,9 | 11,60 | 46,40 € |
| 20 | 2,8 | 11,20 | 44,80 € |
| 21 | 2,7 | 10,80 | 43,20 € |
| 22 | 2,6 | 10,40 | 41,60 € |
| 23 | 2,5 | 10,00 | 40,00 € |
| 24–25 | 2,4 | 9,60 | 38,40 € |
| 26 | 2,3 | 9,20 | 36,80 € |
| 27–28 | 2,2 | 8,80 | 35,20 € |
| 29 | 2,1 | 8,40 | 33,60 € |
| 30–31 | 2,0 | 8,00 | 32,00 € |
| 32–33 | 1,9 | 7,60 | 30,40 € |
| 34 | 1,8 | 7,20 | 28,80 € |
| 35–36 | 1,7 | 6,80 | 27,20 € |
| 37–39 | 1,6 | 6,40 | 25,60 € |
| 40–41 | 1,5 | 6,00 | 24,00 € |
| 42–43 | 1,4 | 5,60 | 22,40 € |
| 44–46 | 1,3 | 5,20 | 20,80 € |
| 47–49 | 1,2 | 4,80 | 19,20 € |
| 50–52 | 1,1 | 4,40 | 17,60 € |
| 53–56 | 1,0 | 4,00 | 16,00 € |
| 57–61 | 0,9 | 3,60 | 14,40 € |
| 62 und älter | 0,8 | 3,20 | 12,80 € |
Als Alter gilt das Kalenderjahr minus Geburtsjahr, der Geburtstag spielt keine Rolle. Wer 1990 geboren ist, bekommt für 2026 den Faktor für 36 Jahre, also 1,7. Ab 62 bleibt der Faktor bei 0,8, auch wenn du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest.
Zusatzrente nach TVöD-Entgeltgruppe
Was ein Jahr im öffentlichen Dienst bringt, hängt am Gehalt und am Alter. Die Tabelle rechnet mit den Entgelttabellen des TVöD für den Bund ab Mai 2026, Stufe 3, Vollzeit, zwölf Monatsgehälter plus Jahressonderzahlung. Zulagen und Zuschläge sind nicht eingerechnet.
| Entgeltgruppe | Entgelt im Jahr | Rente aus einem Jahr mit 30 | mit 50 | ab 30 bis 67 |
|---|---|---|---|---|
| 3 | 41.642 € | 27,76 € | 15,28 € | 651 € |
| 5 | 44.665 € | 29,76 € | 16,36 € | 698 € |
| 8 | 49.772 € | 33,20 € | 18,24 € | 778 € |
| 9b | 55.045 € | 36,68 € | 20,20 € | 861 € |
| 11 | 65.094 € | 43,40 € | 23,88 € | 1.018 € |
| 13 | 72.801 € | 48,52 € | 26,68 € | 1.138 € |
Monatliche Betriebsrente vor Abzügen. Die letzte Spalte unterstellt dieselbe Stufe bis 67, mit Stufenaufstiegen und Tariferhöhungen kommt mehr zusammen. Bei Kommunen (TVöD VKA) beträgt die Jahressonderzahlung 85 %, für Landesbeschäftigte gelten die Tabellen des TV-L.
Dein genaues Gehalt nach Entgeltgruppe, Stufe und Wochenstunden rechnet der TVöD-Rechner. Das Jahresbrutto von dort trägst du oben als Entgelt ein.
Werte und Umlage 2026
| Wert | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Monatsrente je Versorgungspunkt (Messbetrag) | 4 € | § 35 Abs. 1 VBLS |
| Referenzentgelt | 1.000 € im Monat | § 36 Abs. 2 VBLS |
| Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt höchstens | 21.125 € im Monat | Anlage 3 ATV |
| Wartezeit für eine Betriebsrente | 60 Monate | § 34 VBLS |
| Abschlag bei vorzeitiger gesetzlicher Rente | 0,3 % je Monat, höchstens 10,8 % | § 35 Abs. 3 VBLS |
| Erhöhung laufender Renten | 1 % zum 1. Juli | § 39 VBLS |
| Einmalige Abfindung statt Rente bis | 39,55 € im Monat | § 43 VBLS |
| Steuerfreie Umlage des Arbeitgebers | 338 € im Monat | § 3 Nr. 56 EStG |
| Pauschal versteuerte Umlage, West | 92,03 € im Monat | § 40b EStG, § 37 ATV |
| Freibetrag Krankenversicherung, Freigrenze Pflegeversicherung | 197,75 € im Monat | § 226 Abs. 2 SGB V |
Finanziert wird die VBLklassik im Westen über eine Umlage, im Osten zum größten Teil über Beiträge in einen Kapitalstock. So viel zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte 2026, gerechnet vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt:
| Abrechnungsverband | Arbeitgeber | Beschäftigte | Zusammen |
|---|---|---|---|
| West | 5,49 % Umlage | 1,41 % Umlage + 0,40 % Zusatzbeitrag | 7,30 % |
| Ost | 1,06 % Umlage + 2,00 % Beitrag | 4,25 % Beitrag | 7,31 % |
Quelle: VBL-Rechengrößen 2026. Im Osten steigt die Umlage des Arbeitgebers ab 2027 auf 2,59 %. Kommunale Kassen setzen eigene Sätze fest.
Ein Sanierungsgeld, mit dem die Arbeitgeber die Kosten der Umstellung auf das Punktemodell mitfinanzierten (§ 17 ATV), erhebt die VBL im Westen seit 2023 nicht mehr. Zugleich hat sie den Umlagesatz gesenkt. An den Anwartschaften und Renten ändert das nichts, die Punkte rechnen immer mit einem Beitrag von 4 %.
Die Umlage auf deiner Gehaltsabrechnung
Deinen Anteil zieht der Arbeitgeber vom Netto ab, er mindert die Lohnsteuer nicht. Die Umlage des Arbeitgebers ist bis 338 € im Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG). Darüber versteuert er im Westen bis 92,03 € pauschal (§ 40b EStG, § 37 Abs. 2 ATV), erst der Rest landet als steuerpflichtiger Lohn auf deiner Abrechnung. Bis zu einem Monatsentgelt von 6.156,65 € bleibt die Arbeitgeberumlage also ganz steuerfrei, ab 7.832,97 € wird ein Teil davon zu deinem Lohn.
In der Sozialversicherung zählt ein Teil der Arbeitgeberumlage trotzdem als Entgelt: der Betrag über 100 € voll, der Teil bis 100 € mit 2,5 % des Entgelts, auf dem er beruht, abzüglich 13,30 € (§ 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 SvEV). Auf der Abrechnung heißt das Hinzurechnungsbetrag.
Die ersten 100 € der Arbeitgeberumlage beruhen auf 1.821,49 € Entgelt. Gerechnet wie im Merkblatt der Bezügestelle des Regierungspräsidiums Kassel.
- Monatsentgelt
- 4.000,00 €
- Dein Anteil: 1,41 % Umlage und 0,40 % Zusatzbeitrag, vom Netto
- −72,40 €
- Umlage des Arbeitgebers (5,49 %), steuerfrei
- 219,60 €
- Hinzugerechnet: Umlage über 100 €
- +119,60 €
- Hinzugerechnet: 2,5 % von 1.821,49 € minus 13,30 €
- +32,24 €
- Beitragspflichtig in der Sozialversicherung
- 4.151,84 €
Auf den Hinzurechnungsbetrag zahlst du deinen normalen Anteil an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, mit Kindern und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 32,11 € im Monat. Dafür zählt er auch für deine gesetzliche Rente. Wie sich dein Gehalt insgesamt aufteilt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Beispiele: Was bis 67 zusammenkommt
Gleichbleibendes Entgelt, keine früheren Punkte, Rente mit 67. Die letzte Spalte gilt für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner mit Kindern und durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
| Einstieg mit | Entgelt im Jahr | Jahre | Punkte | Rente brutto | nach KV und PV |
|---|---|---|---|---|---|
| 25 Jahren | 40.000 € | 42 | 193,67 | 774,68 € | 645,83 € |
| 30 Jahren | 48.000 € | 37 | 187,60 | 750,40 € | 626,68 € |
| 35 Jahren | 55.000 € | 32 | 170,99 | 683,96 € | 574,25 € |
| 45 Jahren | 60.000 € | 22 | 110,00 | 440,00 € | 381,77 € |
| 55 Jahren | 50.000 € | 12 | 43,74 | 174,96 € | 174,96 € |
Monatsrente, vor Steuer. Gerechnet mit dem Rechner oben.
Der Einstieg zählt mehr als das Gehalt: Wer mit 45 und 60.000 € anfängt, kommt auf 440,00 €, wer mit 30 und 48.000 € beginnt, auf 750,40 €. In der letzten Zeile liegt die Rente unter der Freigrenze von 197,75 €, deshalb fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Gehaltserhöhungen und Inflation
Der Rechner unterstellt ein gleichbleibendes Entgelt. Steigt dein Gehalt, bekommst du jedes Jahr mehr Punkte. Der Messbetrag von 4 € je Punkt steigt dagegen bis zur Rente nicht mit, deshalb verliert die spätere Rente an Kaufkraft. Die Tabelle zeigt beides für 48.000 € ab 30: die Rente in Euro bei Rentenbeginn und, bei 2 % Inflation im Jahr, was sie in heutiger Kaufkraft wert wäre.
| Gehalt | Entgelt mit 66 | Rente mit 67 | in heutiger Kaufkraft |
|---|---|---|---|
| gleichbleibend | 48.000 € | 750 € | 361 € |
| 1 % im Jahr | 68.677 € | 875 € | 421 € |
| 2 % im Jahr | 97.915 € | 1.031 € | 495 € |
| 3 % im Jahr | 139.117 € | 1.225 € | 589 € |
Punkte Jahr für Jahr mit dem Rechenkern, ohne Bonuspunkte. Kaufkraft abgezinst mit dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank über 37 Jahre, eine Annahme und keine Prognose.
Steigt dein Gehalt im Gleichschritt mit den Preisen um 2 % im Jahr, entspricht die Rente mit 67 von 1.031 € heute etwa 495 €. Wenn du wissen willst, wie viel dir im Alter zum Leben bleibt, ist dieser Wert aussagekräftiger. Nach Rentenbeginn steigt die VBL-Rente um 1 % im Jahr.
So hoch sind VBL-Renten heute
Zum Vergleich die tatsächlichen Zahlen: 1.524.800 Menschen bekamen 2024 eine Rente aus VBLklassik, im Durchschnitt 319 € im Monat. Wer aus der aktiven Pflichtversicherung in Rente ging, war im Schnitt 26,3 Jahre versichert. Altersrenten nach Versicherungszeit:
| Pflichtversicherungszeit | durchschnittliche Altersrente |
|---|---|
| unter 10 Jahren | 102,22 € |
| 10 bis unter 20 Jahren | 241,64 € |
| 20 bis unter 30 Jahren | 384,68 € |
| 30 bis unter 40 Jahren | 516,16 € |
| 40 Jahre und mehr | 519,91 € |
Monatsrente wegen Alters aus aktiver Pflichtversicherung, Stand Ende 2024. Quelle: VBL-Geschäftsbericht 2024. Im Osten gibt es die Zusatzversorgung erst seit 1997, die Versicherungszeiten sind dort kürzer.
Die Durchschnitte liegen unter den Beispielen oben. Wie hoch eine Rente ausfällt, hängt nach Angabe der VBL vor allem an der Versicherungszeit, dazu kommen Gehalt und Alter in den einzelnen Jahren. Das durchschnittliche Alter bei Beginn einer Altersrente lag 2024 bei 64,4 Jahren.
Er rechnet mit gleichbleibendem Entgelt und ohne Bonuspunkte (§ 68 VBLS). Mit Bonuspunkten rechnen die Tarifparteien laut Protokollnotiz zum ATV wegen der hohen garantierten Verzinsung mittelfristig nicht. Punkte für Elternzeit, die Startgutschrift und frühere Jahre trägst du als bisherige Punkte ein, sobald sie auf deinem Konto stehen. Die Steuer ist nicht abgezogen.
Was von der Betriebsrente abgeht
Abschlag bei früherem Rentenbeginn
Die Betriebsrente beginnt mit der gesetzlichen Rente (§ 33 VBLS). Kürzt die Rentenversicherung deine Rente, weil du vor der Regelaltersgrenze gehst, kürzt die VBL um 0,3 % je Monat, höchstens um 10,8 % (§ 35 Abs. 3 VBLS). Die Obergrenze hilft bei der Rente mit 63: Ab Jahrgang 1964 sinkt die gesetzliche Rente dann um 14,4 %, die VBL-Rente nur um 10,8 %.
| Rentenbeginn mit | Jahre | Punkte | Abschlag | Rente brutto |
|---|---|---|---|---|
| 63 | 33 | 174,80 | 10,8 % | 623,69 € |
| 64 | 34 | 178,00 | 10,8 % | 635,10 € |
| 65 | 35 | 181,20 | 7,2 % | 672,61 € |
| 66 | 36 | 184,40 | 3,6 % | 711,05 € |
| 67 | 37 | 187,60 | 0 % | 750,40 € |
48.000 € im Jahr ab 30, Regelaltersgrenze 67 (Jahrgang 1964 und jünger).
Bekommst du die gesetzliche Rente ohne Abschlag, etwa mit 65 nach 45 Beitragsjahren, kürzt auch die VBL nicht. Im Beispiel wären das 724,80 € statt 672,61 € im Monat. Was der Abschlag bei der gesetzlichen Rente kostet, zeigt der Rentenabschlag-Rechner.
Kranken- und Pflegeversicherung
Die VBL-Rente ist ein Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Bist du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, zahlst du darauf den vollen Beitrag allein: 14,6 % plus Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Schnitt 2,9 %, dazu 3,6 % Pflegeversicherung, ohne Kinder 4,2 %. In der Krankenversicherung bleiben 197,75 € im Monat frei. In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag nur eine Freigrenze: Liegt die Rente darüber, zählt sie ganz (§ 226 Abs. 2 SGB V, § 57 Abs. 1 SGB XI). Die VBL behält die Beiträge ein und überweist sie an deine Krankenkasse (§ 256 SGB V). Kennst du deine Rente schon, rechnet der Rechner oben im Modus „Netto aus Brutto“ aus, was davon bleibt.
48.000 € im Jahr ab 30, Rente mit 67, mit Kindern, durchschnittlicher Zusatzbeitrag.
- Betriebsrente brutto (187,60 Punkte × 4 €)
- 750,40 €
- Krankenversicherung 17,5 % auf 552,65 €
- −96,71 €
- Pflegeversicherung 3,6 % auf die ganze Rente
- −27,01 €
- Betriebsrente vor Steuer
- 626,68 €
Den Freibetrag gibt es nur in der KVdR. Wer als Rentner freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf die ganze Betriebsrente, das hat das Bundessozialgericht am 5. November 2024 bestätigt (B 12 KR 9/23 R). Im Beispiel wären das 158,33 € statt 123,72 € im Monat. Privat Versicherte zahlen auf die Betriebsrente keine Beiträge, ihr Tarif hängt nicht vom Einkommen ab. Mehr zu den Beiträgen im KVdR-Rechner.
Einkommensteuer
Die VBL zieht keine Steuer ab. Sie bescheinigt dir jedes Jahr die gezahlte Rente auf einem amtlichen Vordruck (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG) und meldet sie dem Finanzamt mit der Rentenbezugsmitteilung (§ 22a EStG). Steuerpflichtig ist sie als sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 5 EStG, einen Versorgungsfreibetrag wie bei Beamtenpensionen gibt es nicht. Wie viel davon zählt, hängt davon ab, wie die Umlagen und Beiträge früher behandelt wurden:
- Der Teil der Rente aus steuerfreien Umlagen und Beiträgen (§ 3 Nr. 56 und 63 EStG) ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG).
- Der Teil aus versteuerten, auch pauschal versteuerten Umlagen zählt nur mit dem Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. a EStG).
| Rentenbeginn mit | Ertragsanteil | steuerpflichtig von 100 € Rente |
|---|---|---|
| 63 | 20 % | 20 € |
| 65 | 18 % | 18 € |
| 67 | 17 % | 17 € |
Für den Teil aus versteuerten Umlagen. Der Teil aus steuerfreien Umlagen zählt immer zu 100 %.
Die Aufteilung steht in der Leistungsmitteilung der VBL. Von allen Renten nach § 22 EStG zusammen gehen im Jahr 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag ab (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG). Ob am Ende Steuer anfällt, hängt von deinem gesamten Einkommen im Alter ab. Für die gesetzliche Rente rechnet das der Rentenbesteuerungs-Rechner.
Wartezeit und Antrag: so kommst du an die Betriebsrente
Eine Betriebsrente gibt es erst nach einer Wartezeit von 60 Kalendermonaten (§ 34 Abs. 1 VBLS, § 6 ATV). Jeder Monat zählt, in dem für mindestens einen Tag Umlage oder Beiträge gezahlt wurden, dazu Monate im Mutterschutz. Zeiten bei anderen Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes werden zusammengerechnet, ein Wechsel zwischen VBL und kommunaler Kasse kostet dich also keine Monate. Ohne Wartezeit gibt es die Rente, wenn ein Arbeitsunfall im versicherten Job zur Erwerbsminderung oder zum Tod geführt hat (§ 34 Abs. 2 VBLS). Im Abrechnungsverband Ost ist der Teil, der auf deinem eigenen Beitrag zur Kapitaldeckung beruht, sofort unverfallbar (§ 36a VBLS).
- Gesetzliche Rente beantragenDie VBL zahlt erst, wenn die gesetzliche Rente bewilligt ist, und nur auf schriftlichen Antrag (§ 33 VBLS). Den Rentenbescheid braucht sie als Nachweis, beim Online-Antrag übermittelt die Rentenversicherung die Daten direkt.
- Antrag auf Betriebsrente stellenDas Formular heißt L600A. Du stellst es online im Kundenportal Meine VBL oder auf Papier, mit dem Formular L305 zur Kranken- und Pflegeversicherung. Mit deiner Vollmacht kann auch dein Arbeitgeber den Antrag stellen.
- Nicht zu spätRückwirkend zahlt die VBL höchstens für zwei Jahre vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 23 ATV). Die Rente kommt monatlich im Voraus auf dein Konto (§ 47 VBLS).
- Bescheid prüfenDie VBL teilt dir die Berechnung schriftlich mit (§ 46 Abs. 2 VBLS). Bist du nicht einverstanden, entscheidet ein Schiedsgericht, wenn ihr das vereinbart, sonst das ordentliche Gericht (§ 46 Abs. 3 VBLS).
Sehr kleine Renten bis 39,55 € im Monat findet die VBL mit einem Einmalbetrag ab, Renten aus Pflicht- und freiwilliger Versicherung werden dafür zusammengezählt (§ 43 Abs. 1 VBLS). Laufende Renten steigen jedes Jahr zum 1. Juli um 1 % (§ 39 VBLS). Bei kommunalen Kassen läuft der Antrag genauso, mit deren eigenen Formularen.
Startgutschrift: rentennah und rentenfern
Bis Ende 2001 zahlte die Zusatzversorgung eine Gesamtversorgung nach dem Vorbild der Beamtenversorgung. Beim Wechsel ins Punktemodell wurden die bis dahin erworbenen Anwartschaften als Startgutschrift auf das Versorgungskonto übertragen: Anwartschaft in Euro geteilt durch 4 €, ohne Altersfaktor und ohne laufende Verzinsung (§ 32 Abs. 1 ATV). Eine Startgutschrift hat also nur, wer vor 2002 schon versichert war.
Rentennahe Jahrgänge
Rentennah war, wer am 1. Januar 2002 schon 55 Jahre alt war. Für diese Versicherten rechnete die Kasse die Versorgungsrente hoch, die sie mit 63 nach altem Recht bekommen hätten, und zog ab, was sie bis 63 noch im Punktemodell erwerben konnten (§ 33 Abs. 2 ATV). Wer am 1. Januar 2002 schon 20 Jahre pflichtversichert war, bekommt für jedes volle Jahr bis Ende 2001 mindestens 1,84 Punkte (§ 37 Abs. 3 VBLS).
Rentenferne Jahrgänge
Für alle Jüngeren gilt die Formel für Betriebsrenten aus § 18 Abs. 2 BetrAVG. Zuerst wird eine fiktive Voll-Leistung berechnet: die höchstmögliche Gesamtversorgung abzüglich der voraussichtlichen gesetzlichen Rente. Davon gibt es für jedes Jahr der Pflichtversicherung bis Ende 2001 einen Anteil. Ursprünglich waren das pauschal 2,25 % je Jahr. Seit der Neuregelung von 2017 sind es 100 % geteilt durch die Jahre vom Beginn der Pflichtversicherung bis zum 65. Geburtstag, mindestens 2,25 % und höchstens 2,50 % (§ 33 Abs. 1 Satz 3 ATV).
| Beginn der Pflichtversicherung mit | Anteil der Voll-Leistung je Jahr |
|---|---|
| 20 oder jünger | 2,25 % |
| 21 | 2,27 % |
| 22 | 2,33 % |
| 23 | 2,38 % |
| 24 | 2,44 % |
| 25 oder älter | 2,50 % |
Mit ganzen Jahren gerechnet. Die Kasse rechnet monatsgenau und rundet den Satz auf vier Nachkommastellen.
Wer mit 25 oder später angefangen hat, bekommt also den Höchstsatz. Daneben gibt es eine Vergleichsberechnung, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zur Startgutschrift bringt (§ 33 Abs. 1a ATV).
Was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Die ursprüngliche Regel mit pauschal 2,25 % hat der Bundesgerichtshof am 14. November 2007 für unverbindlich erklärt (IV ZR 74/06), weil sie Versicherte mit langen Ausbildungszeiten benachteiligte. Die nachgebesserte Fassung mit der Vergleichsberechnung verwarf er am 9. März 2016 (IV ZR 9/15). Die heutige Regel mit dem variablen Anteilssatz, die die VBL im März 2018 in ihre Satzung übernommen hat, hat der BGH am 20. September 2023 bestätigt (IV ZR 120/22).
Für dich heißt das: Deine Startgutschrift steht in der Renteninformation und steckt in den bisherigen Punkten, die du oben im Rechner einträgst. Einwände gegen eine neu mitgeteilte Startgutschrift musst du innerhalb von sechs Monaten nach Zugang schriftlich direkt bei der Kasse erheben (§ 32 Abs. 5 ATV).
VBLextra: freiwillige Zusatzrente per Entgeltumwandlung oder Riester
VBLextra ist die freiwillige Versicherung der VBL, mit der du neben VBLklassik zusätzlich vorsorgst (§ 26 ATV). Sie rechnet ebenfalls mit Versorgungspunkten, ist aber kapitalgedeckt und hat einen eigenen Tarif: Die VBL garantiert derzeit eine Verzinsung von 0,25 %, Überschüsse kommen als Bonuspunkte dazu. Eine Wartezeit gibt es nicht, die Anwartschaft ist ab dem ersten Beitrag unverfallbar. Daneben bietet die VBL die fondsgebundene VBLdynamik an. Bezahlen kannst du die Beiträge auf zwei Wegen:
- Entgeltumwandlung: Die Beiträge gehen vom Brutto ab. Steuerfrei sind 2026 bis 676 € im Monat, sozialversicherungsfrei bis 338 € (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Mindestens musst du 24,72 € im Monat umwandeln (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG).
- Riester: Die Beiträge zahlst du aus dem Netto, dafür gibt es Zulagen und den Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG). Wie viel das bringt, zeigt der Riester-Rechner.
Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert, gerechnet mit dem Brutto-Netto-Rechenkern.
- Vom Brutto in VBLextra umgewandelt
- 100,00 €
- Steuern sinken um
- 23,00 €
- Sozialbeiträge sinken um
- 21,75 €
- Dein Netto sinkt um
- 55,25 €
Von 100 € im Vertrag zahlst du also 55,25 € selbst. Ob der Arbeitgeber etwas dazugibt, ist im öffentlichen Dienst unterschiedlich geregelt. Die gesetzliche Pflicht zum Zuschuss von 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) können Tarifverträge ausschließen (§ 19 Abs. 1 BetrAVG). Der Bund und die Länder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zahlen seit 2022 trotzdem einen übertariflichen Zuschuss, in der Regel 15 %. Für den kommunalen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch verneint (11. März 2025, 3 AZR 53/24).
Im Alter ist eine Rente aus Entgeltumwandlung in der Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig, mit dem Freibetrag für alle Betriebsrenten zusammen. Eine Rente aus Riester-Beiträgen bleibt beitragsfrei (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Versteuert wird beides voll (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Bei höheren Gehältern verbraucht die Umwandlung außerdem einen Teil des steuerfreien Rahmens der Umlage (§ 3 Nr. 56 Satz 3 EStG).
Befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Wartezeit wegen der Befristung nicht erreichen können, lassen sich auf Antrag innerhalb von zwei Monaten von der Pflichtversicherung befreien. Der Arbeitgeber zahlt dann in eine freiwillige Versicherung (§ 28 Abs. 1 VBLS). Ein persönliches Angebot für VBLextra rechnet der Angebotsrechner der VBL, dieser Rechner hier betrifft nur VBLklassik.
VBL oder ZVK: Zusatzversorgung bei Ländern und Kommunen
Bei der VBL sind die Beschäftigten des Bundes, fast aller Länder und weiterer beteiligter Arbeitgeber versichert. Wer bei einer Stadt, einem Landkreis oder einem kommunalen Betrieb arbeitet, ist meist bei der kommunalen Zusatzversorgungskasse (ZVK) seines Landes oder seiner Region. Dort gilt der Altersvorsorge-Tarifvertrag Kommunal (ATV-K) mit demselben Punktemodell: gleiche Altersfaktoren, gleiches Referenzentgelt, 4 € je Punkt. Der Rechner oben passt deshalb auch für die ZVK. Unterschiedlich sind die Umlagesätze und die Formulare.
Pflichtversichert wirst du automatisch vom ersten Arbeitstag an, wenn dein Tarifvertrag es vorsieht, du mindestens 17 bist und die Wartezeit bis zur Regelaltersgrenze noch erfüllen kannst (§ 26 Abs. 1 VBLS). Ausgenommen sind unter anderem Beamtinnen und Beamte, die eine Pension bekommen, und kurzfristig Beschäftigte (Anlage 2 ATV).
ZVK Thüringen: Werte 2026
In Thüringen ist die Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen in Artern zuständig. Sie erhebt 2026 eine Umlage von 1,70 % und einen Zusatzbeitrag zur Kapitaldeckung von 4,40 %, davon tragen die Beschäftigten 2,40 % und der Arbeitgeber 2,00 %. Für deine Punkte spielt das keine Rolle, sie entsprechen auch dort einem Beitrag von 4 %. Eine eigene Hochrechnung bietet die Kasse mit ihrem Betriebsrentenrechner.
| Kasse | Beschäftigte | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| VBL West | 72,40 € | 219,60 € |
| VBL Ost | 170,00 € | 122,40 € |
| ZVK Thüringen | 96,00 € | 148,00 € |
Umlagen und Beiträge im Monat bei 4.000 € zusatzversorgungspflichtigem Entgelt, Sätze 2026.
Welche Kasse ist zuständig?
Die kommunalen Kassen sind in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) zusammengeschlossen. Laut deren Mitgliederliste sind das:
| Land | Kommunale Zusatzversorgungskasse |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg, Karlsruhe |
| Bayern | Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden, München |
| Brandenburg | Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg, Gransee |
| Hessen | Zusatzversorgungskassen in Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel und Wiesbaden |
| Mecklenburg-Vorpommern | Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern, Strasburg |
| Nordrhein-Westfalen | Rheinische Versorgungskassen, Köln; Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster; Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln |
| Saarland | Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes, Saarbrücken |
| Sachsen | Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen, Dresden |
| Sachsen-Anhalt | Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt, Zusatzversorgungskasse, Magdeburg |
| Thüringen | Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen, Artern |
In Rheinland-Pfalz sind je nach Region die Kassen in Köln, München, Darmstadt und Wiesbaden zuständig.
In der Stadt Berlin und der Hansestadt Bremen führt die VBL auch die kommunale Zusatzversorgung durch. Hamburg regelt die Zusatzversorgung in einem eigenen Gesetz, das der Rechner nicht abbildet. Kirchliche Arbeitgeber haben eigene Zusatzversorgungskassen. Welche Kasse für dich zuständig ist, siehst du an der Umlage auf deiner Gehaltsabrechnung, sonst fragst du deine Personalstelle. Wechselst du zwischen VBL und einer kommunalen Kasse, wird die Versicherung auf Antrag übergeleitet (§ 4 ATV).
Häufige Fragen
Was bleibt von 500 Euro VBL-Rente?
Was passiert mit meinen Punkten, wenn ich den öffentlichen Dienst verlasse?
Ich werde verbeamtet. Was wird aus meiner VBL-Rente?
Bekomme ich für die Elternzeit VBL-Punkte?
Bekomme ich Punkte, wenn ich länger krank bin?
Wie wirken Teilzeit und Altersteilzeit auf die VBL-Rente?
Bekomme ich mehr, wenn ich später in Rente gehe?
Bekomme ich weiter Punkte, wenn ich nach Rentenbeginn im öffentlichen Dienst arbeite?
Was zahlt die VBL bei Erwerbsminderung?
Was bekommen Hinterbliebene von der VBL?
Was passiert mit der VBL-Rente bei einer Scheidung?
Quellen
- VBL-Satzung (VBLS), 35. Satzungsänderung, Mai 2026: Punktemodell §§ 33 bis 44, Versorgungsausgleich § 32a, Grenzwert § 82 vbl.de
- Tarifvertrag Altersversorgung (ATV): Punktemodell §§ 7 bis 9, Umlage § 37, Startgutschriften §§ 32 bis 34, Anlage 3 zum Entgelt vbl.de
- VBL: Rechengrößen 2026, Abrechnungsverband West: Umlage, Höchstentgelt, steuerfreie und pauschal versteuerte Umlage, Abfindung vbl.de
- VBL: Rechengrößen 2026, Abrechnungsverband Ost: Umlage und Beitrag zur Kapitaldeckung vbl.de
- VBL: Geschäftsbericht 2024: Durchschnittsrenten nach Versicherungszeit, Lagebericht S. 53 vbl.de
- VBL: Umlagesatz im Abrechnungsverband West sinkt, Sanierungsgeld entfällt: 31. Satzungsänderung, ab 1. Januar 2023 vbl.de
- VBL: VBLspezial Entgeltumwandlung West, Januar 2026: Entgeltumwandlung mindert das zusatzversorgungspflichtige Entgelt nicht vbl.de
- VBL: VBLextra: garantierte Verzinsung, keine Wartezeit, Angebotsrechner vbl.de
- VBL: Altersrente beantragen: Online-Rentenantrag L600A vbl.de
- Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K): Fassung ÄndTV Nr. 8, Punktemodell der kommunalen Kassen zvk.meinezvk.de
- ZVK Thüringen: Rechengrößen 2026: Umlage und Zusatzbeitrag zvk.meinezvk.de
- AKA: Kommunale Zusatzversorgungskassen: zuständige Kasse je Land aka.de
- RP Kassel: Steuer und Sozialversicherung der VBL-Umlage, Stand 01/2026: Rechenweg für den Hinzurechnungsbetrag rp-kassel.hessen.de
- Landesamt für Finanzen Bayern: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung: übertariflicher Zuschuss der Länder ab 2022 lff.bayern.de
- Bundesagentur für Arbeit: Weisung 202205003 vom 11.05.2022: Zuschuss beim Bund nach dem BMI-Rundschreiben vom 30.03.2022 arbeitsagentur.de
- BAG, Urteil vom 11.03.2025, 3 AZR 53/24: kein Arbeitgeberzuschuss nach dem kommunalen Tarifvertrag bundesarbeitsgericht.de
- BGH, Urteil vom 20.09.2023, IV ZR 120/22: Pressemitteilung 161/2023 zu den Startgutschriften rentenferner Versicherter bundesgerichtshof.de
- BSG, Urteile vom 05.11.2024, B 12 KR 9/23 R u. a.: kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner bsg.bund.de
- § 226 SGB V: Freigrenze und Freibetrag für Betriebsrenten gesetze-im-internet.de
- § 229 SGB V: Zusatzversorgung als Versorgungsbezug, Riester-Leistungen ausgenommen gesetze-im-internet.de
- § 22 EStG: Besteuerung nach Nr. 5 und Ertragsanteil gesetze-im-internet.de
- § 3 EStG: steuerfreie Umlage Nr. 56, steuerfreie Beiträge Nr. 63 gesetze-im-internet.de
- § 1 SvEV: Hinzurechnung der Umlage in der Sozialversicherung gesetze-im-internet.de
- § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung, Mindestbeitrag, Arbeitgeberzuschuss gesetze-im-internet.de
- § 55 BeamtVG: Pension und Zusatzrente zusammen gesetze-im-internet.de