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Weihnachtsgeld-Rechner 2026

Ein volles Monatsgehalt von 3.200 € als Weihnachtsgeld bringt in Steuerklasse I mit Kind 1.788,20 € netto, 44,1 % gehen an Finanzamt und Sozialversicherung. Die Lohnsteuer darauf ist der Unterschied zwischen deiner Jahressteuer mit und ohne Weihnachtsgeld. Der Rechner zeigt dein Netto für jede Höhe, als Anteil vom Gehalt oder als festen Betrag.

Stand: So werden die Rechner geprüft

Weihnachtsgeld-Rechner

Weihnachtsgeld netto

1.788,20 €

Brutto 3.200,00 € − Lohnsteuer 735,00 € − SV 676,80 € · Abzugsquote 44,1 %

Von 3.200,00 € brutto bleiben dir nach Lohnsteuer und Sozialabgaben 1.788,20 € netto, das ist eine Abzugsquote von 44,1 %.

  1. Brutto3.200,00 €100 %
  2. Steuern−735,00 €23 %
  3. Sozialabgaben−676,80 €21 %
  4. Netto1.788,20 €56 %

Warum die Abzüge höher wirken: Weihnachtsgeld wird als sonstiger Bezug versteuert: Die Lohnsteuer ist die Differenz der Jahreslohnsteuer mit und ohne Sonderzahlung, also mit deinem Grenzsteuersatz. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, er ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung.

Auf dieser Seite
  1. Formel und Rechenweg
  2. Netto-Tabelle 2026
  3. Versteuerung
  4. Sozialabgaben
  5. Anspruch
  6. Stichtag und Rückzahlung
  7. Wie viel üblich ist
  8. Mehr netto
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Weihnachtsgeld berechnen: Formel und Rechenweg

Zuerst kommt das Brutto. Wie hoch es ist, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, meist als Prozentsatz vom Monatsgehalt, manchmal als fester Betrag. Arbeitest du nicht das ganze Jahr oder in Teilzeit, wird es oft anteilig gezahlt:

Weihnachtsgeld brutto = Monatsgehalt × Prozentsatz × Monate im Betrieb ÷ 12

FallRechnungBrutto
Volles Monatsgehalt100 % von 3.200 €3.200 €
Halbes Monatsgehalt50 % von 3.200 €1.600 €
Eintritt am 1. April, anteilig9/12 von 3.200 €2.400 €
Teilzeit 20 von 40 Stunden, 100 %100 % von 1.600 € Teilzeitgehalt1.600 €
Fester Betrag, Teilzeit 20 von 40 Stunden20/40 von 434 € (Großhandel NRW)217 €

Ob gezwölftelt wird und wie, regelt dein Vertrag. Teilzeit: mindestens im Verhältnis der Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Im Rechner oben stellst du dafür die Monate mit Anspruch ein.

Vom Brutto gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Weil das Weihnachtsgeld nur einmal im Jahr kommt, rechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht wie fürs Monatsgehalt, sondern über das ganze Jahr (§ 39b Abs. 3 EStG):

Lohnsteuer aufs Weihnachtsgeld = Jahreslohnsteuer mit Weihnachtsgeld − Jahreslohnsteuer ohne

Rechenweg Lohnsteuer auf 3.200 € Weihnachtsgeld

Monatsgehalt 3.200 €, Steuerklasse I, mit Kind, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer.

Jahresgehalt ohne Weihnachtsgeld (12 × 3.200 €)
38.400,00 €
Lohnsteuer darauf im Jahr
4.111,00 €
Jahresgehalt mit Weihnachtsgeld
41.600,00 €
Lohnsteuer darauf im Jahr
4.846,00 €
Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld (Unterschied)
735,00 €
Rechenbeispiel Vom Brutto zum Netto
Weihnachtsgeld brutto
3.200,00 €
Lohnsteuer
−735,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Sozialabgaben (21,15 %)
−676,80 €
Weihnachtsgeld netto
1.788,20 €

Sozialabgaben: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Auszahlung im November. Ohne Kinder zahlst du ab 23 mehr Pflegebeitrag, dein Netto ist dann 10,20 € niedriger. Mit Kirchensteuer bleiben 1.722,06 €.

Vom Weihnachtsgeld gehen hier 23 % Lohnsteuer ab, vom Jahresgehalt im Schnitt nur 10,7 %. Das liegt nicht an einem Sondersteuersatz: Das Weihnachtsgeld kommt oben auf dein Einkommen und wird deshalb mit deinem Grenzsteuersatz belastet, dem Satz für jeden zusätzlichen Euro.

Weihnachtsgeld netto: Tabelle 2026

So viel bleibt von einem vollen und einem halben Monatsgehalt als Weihnachtsgeld, gerechnet mit dem Rechner oben. Bei 2.500 € Gehalt gehen 42 % ab, bei 5.000 € schon 49 %. Bei 6.000 € sind es nur 46 %, weil auf das Weihnachtsgeld dann keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr anfallen.

MonatsgehaltNetto bei 100 %AbzügeNetto bei 50 %
2.000 €1.186,00 €40,7 %594,50 €
2.500 €1.447,25 €42,1 %725,62 €
3.000 €1.694,50 €43,5 %849,75 €
3.500 €1.927,75 €44,9 %967,87 €
4.000 €2.147,00 €46,3 %1.078,00 €
4.500 €2.352,25 €47,7 %1.181,12 €
5.000 €2.543,50 €49,1 %1.278,25 €
6.000 €3.272,00 €45,5 %1.649,00 €
7.000 €3.599,00 €48,6 %1.803,00 €
8.000 €4.152,05 €48,1 %1.968,18 €

Weihnachtsgeld in Höhe von 100 % oder 50 % des Monatsgehalts. Steuerklasse I, mit Kind, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Auszahlung im November.

Nach Steuerklasse

Die Steuerklasse verändert den Abzug deutlich. Ein Weihnachtsgeld von 3.200 € bei 3.200 € Monatsgehalt:

SteuerklasseLohnsteuerNettoAbzüge
I und IV735,00 €1.788,20 €44,1 %
II696,00 €1.827,20 €42,9 %
III508,00 €2.015,20 €37 %
V1.010,00 €1.513,20 €52,7 %
VI1.030,00 €1.493,20 €53,3 %

Mit Kind, ohne Kirchensteuer. Klasse IV ohne Faktor rechnet wie Klasse I.

In Klasse V und VI ist der Abzug am höchsten, weil dort kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Für Ehepaare gleicht die gemeinsame Steuererklärung das aus. Welche Kombination im Monat günstiger ist, zeigt der Steuerklassenwechsel-Rechner.

Versteuerung: Weihnachtsgeld als sonstiger Bezug

Lohnsteuerlich ist das Weihnachtsgeld ein sonstiger Bezug, also Arbeitslohn, der nicht laufend gezahlt wird. Für ihn gilt § 39b Abs. 3 EStG Schritt für Schritt:

  1. Jahreslohn schätzenDer Arbeitgeber stellt fest, was du voraussichtlich im ganzen Jahr ohne das Weihnachtsgeld verdienst. Gehälter bei früheren Arbeitgebern im selben Jahr zählen mit, fehlt deren Bescheinigung, rechnet er sie hoch (Satz 1 und 2).
  2. Freibeträge berücksichtigenEin eingetragener Jahresfreibetrag mindert diesen Betrag, ein Hinzurechnungsbetrag erhöht ihn (Satz 3).
  3. Zweimal rechnenEr ermittelt die Jahreslohnsteuer für diesen Jahreslohn und noch einmal mit dem Weihnachtsgeld, jeweils mit deiner Steuerklasse (Satz 4 bis 7).
  4. Unterschied einbehaltenDie Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld (Satz 8).

Soli zahlst du nur, wenn deine Jahreslohnsteuer mit Weihnachtsgeld über 20.350 € liegt, in Klasse III über 40.700 €. Dann sind es 5,5 % der Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Die Kirchensteuer beträgt 9 % davon, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Die Fünftelregelung wie bei einer Abfindung gilt nicht, sie ist nur für Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit vorgesehen (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 und 4 EStG).

Steuerlich gehört das Weihnachtsgeld in das Jahr, in dem es dir zufließt (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG). Wird es erst im Januar ausgezahlt, zählt es zum neuen Jahr. Das lohnt sich nur, wenn dein Einkommen im neuen Jahr deutlich niedriger ist.

Nicht höher besteuert als dein Gehalt

Über das Jahr zahlst du auf das Weihnachtsgeld genauso viel Steuer wie auf denselben Betrag im Monatsgehalt. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer, abgerechnet wird mit der Steuererklärung.

Sozialabgaben: anteilige Beitragsgrenze und März-Klausel

Auf Weihnachtsgeld zahlst du Sozialbeiträge wie auf dein Gehalt, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Einmalzahlungen gilt dabei eine anteilige Grenze: Beitragspflichtig ist das Weihnachtsgeld, soweit dein Gehalt seit Jahresbeginn die Grenze bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft hat (§ 23a Abs. 3 SGB IV). Bei Auszahlung im November zählen elf Zwölftel der Jahresgrenzen: 63.937,50 € von 69.750 € in der Kranken- und Pflegeversicherung, 92.950 € von 101.400 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

MonatsgehaltRest KV/PVRest RV/AVBeiträgeohne Grenze
4.000 €19.937,50 €48.950 €846,00 €846,00 €
5.500 €3.437,50 €32.450 €945,66 €1.163,25 €
6.000 €0 €26.950 €636,00 €1.269,00 €
9.000 €0 €0 €0,00 €1.903,50 €

Rest = Teil der anteiligen Grenze bis November, den dein Gehalt noch nicht ausgeschöpft hat. Beiträge = dein Anteil auf ein Weihnachtsgeld von einem Monatsgehalt, mit Kind, gleiches Gehalt seit Januar.

Verdienst du jeden Monat mindestens 5.812,50 €, fallen auf das Weihnachtsgeld keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr an, ab 8.450 € auch keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge. Für den Arbeitgeber zählt dabei nur die Zeit bei ihm: Hast du im Lauf des Jahres gewechselt, beginnt die anteilige Grenze beim neuen Arbeitgeber erst mit deinem Eintritt.

März-Klausel: Auszahlung im neuen Jahr

Wird eine Einmalzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt, kann sie beitragsrechtlich zum Vorjahr gehören. Das ist der Fall, wenn sie zusammen mit dem Gehalt seit Januar die anteilige Grenze des neuen Jahres übersteigt und derselbe Arbeitgeber zahlt (§ 23a Abs. 4 SGB IV). Sie wird dann dem Dezember zugeordnet und mit der Grenze des Vorjahres verbeitragt. Bist du gesetzlich krankenversichert, entscheidet dafür allein die Grenze der Krankenversicherung (Abs. 5). Bei Auszahlung im Februar greift die Regel zum Beispiel, wenn Gehalt und Einmalzahlung zusammen mehr als 11.625,00 € ergeben. Wird das Weihnachtsgeld erst nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses gezahlt, zählt es zum letzten Abrechnungsmonat des laufenden Jahres (Abs. 2).

Anspruch auf Weihnachtsgeld: Vertrag, Tarif, betriebliche Übung

Ein Gesetz, das Weihnachtsgeld vorschreibt, gibt es nicht. Einen Anspruch hast du, wenn er auf einer dieser Grundlagen beruht:

  • Tarifvertrag: Sind du und dein Arbeitgeber tarifgebunden, gilt er unmittelbar (§ 4 Abs. 1 TVG). Oft verweist auch der Arbeitsvertrag auf ihn.
  • Betriebsvereinbarung: Sie gilt ebenfalls unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4 BetrVG).
  • Arbeitsvertrag: Steht das Weihnachtsgeld dort, ist es geschuldet. Unklare Klauseln gehen zulasten des Arbeitgebers (§ 305c Abs. 2 BGB).
  • Dreimalige Zahlung ohne Vorbehalt: Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt, darfst du davon ausgehen, dass er sich auch für die Zukunft bindet, selbst wenn die Beträge schwankten. Die Höhe setzt er dann nach billigem Ermessen fest (BAG, Urteil vom 13.05.2015, 10 AZR 266/14). Zahlt er so an die ganze Belegschaft, spricht man von betrieblicher Übung.

Verhindern kann der Arbeitgeber das nur mit einem klaren Freiwilligkeitsvorbehalt, am sichersten bei jeder Zahlung. Viele Vorbehalte im Arbeitsvertrag halten aber nicht: Ein Vorbehalt, der pauschal alle künftigen Leistungen erfasst, ist unwirksam, ebenso einer, der eine Leistung zugleich freiwillig und widerruflich nennt (BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10). In diesem Fall bekam ein Arbeitnehmer sein 13. Gehalt weiter, das er über 20 Jahre jeden November erhalten hatte. Eine einfache Schriftformklausel im Vertrag hilft dem Arbeitgeber ebenfalls nicht. Heißt es, ein 13. Gehalt sei freiwillig und könne anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werden, ist auch das zu unklar, um einen Anspruch auszuschließen (BAG, Urteil vom 17.04.2013, 10 AZR 281/12).

Stichtag und Rückzahlung: Was das Bundesarbeitsgericht erlaubt

Viele Verträge knüpfen das Weihnachtsgeld an einen Stichtag oder verlangen es zurück, wenn du kündigst. Ob das hält, hängt vor allem davon ab, wofür das Geld gezahlt wird und wo die Klausel steht:

  • Vergütung für deine Arbeit, etwa ein Prozentsatz vom Gehalt ohne weitere Bedingungen: Im Formularvertrag darf sie nicht davon abhängen, dass du am 31. Dezember noch im Betrieb bist (BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12, eine Weihnachtsgratifikation in Höhe des Novembergehalts). Erst recht nicht von einem Stichtag im Folgejahr (BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 612/10). Gehst du vorher, bekommst du sie anteilig.
  • Reine Treueprämie, die nur belohnt, dass du bleibst: Hier darf der Arbeitgeber verlangen, dass dein Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag ungekündigt besteht (BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10, eine Weihnachtsgratifikation von einem Monatsgehalt).
  • Tarifvertrag: Die Tarifparteien haben mehr Spielraum. Sie dürfen eine Jahressonderzahlung an einen Stichtag im Folgejahr knüpfen und voll zurückverlangen, wenn du vorher auf eigenen Wunsch gehst (BAG, Urteil vom 27.06.2018, 10 AZR 290/17, Stichtag 31. März).

Wie lange dich eine Rückzahlungsklausel binden darf

Darf eine Klausel dich binden, also bei einer Treueprämie oder per Tarifvertrag, hängt die zulässige Dauer von der Höhe ab (BAG, Urteil vom 21.05.2003, 10 AZR 390/02). Für ein Monatsgehalt von 3.200 €:

WeihnachtsgeldSo lange darf dich die Klausel binden
bis 100 €keine, das Geld bleibt bei dir
über 100 € bis unter 3.200 €bis 31. März des Folgejahres. Endet dein Arbeitsverhältnis mit Ablauf dieses Tages oder später, zahlst du nichts zurück
ab 3.200 € (ein Monatsgehalt)auch über den 31. März hinaus

Maßgeblich ist das Monatsgehalt bei Auszahlung. Wird eine Leistung in zwei Teilen gezahlt, zählt jeder Teil für sich.

Erst den Zweck prüfen

Bevor du etwas zurückzahlst, lies nach, wie dein Vertrag das Weihnachtsgeld begründet. Ist es Teil deiner Vergütung, ist eine Rückzahlungsklausel im Formularvertrag in der Regel unwirksam, egal wie hoch der Betrag ist.

Wie viel Weihnachtsgeld ist üblich? Tarife im Vergleich

Etwa die Hälfte der Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld: In der Online-Befragung des WSI-Portals Lohnspiegel.de mit 58.119 Teilnehmern waren es 51 %. Mit Tarifvertrag lag der Anteil bei 77 %, ohne bei 41 %, im Westen bei 53 %, im Osten bei 41 %. Die Befragung lief bis September 2025 und ist nicht repräsentativ, zeigt aber, wie viel die Tarifbindung ausmacht.

Die tariflichen Beträge reichten 2025 in der mittleren Vergütungsgruppe von 250 € in der Landwirtschaft Bayern bis 4.235 € in der Chemischen Industrie Nordrhein. Ein volles 13. Monatsgehalt gibt es unter anderem in der Chemie, bei Banken und bei der Bahn. Kein Weihnachtsgeld sehen die Tarife im Gebäudereinigungshandwerk und in der Floristik vor.

BrancheWestOstAnspruch laut Tarif
Chemische IndustrieNordrhein / Ost4.235 €4.120 €100 %
EnergieversorgungNRW (GWE) / Ost (AVEU)4.113 €3.658 €50 bis 100 % (Ost 100 %)
SüßwarenindustrieBaden-Württemberg / Ost3.900 €3.752 €100 %
TextilindustrieWestfalen und Osnabrück / Ost3.751 €2.290 €100 % (Ost 80 %)
Privates Bankgewerbebundesweit3.719 €3.719 €100 %
Deutsche BahnKonzern3.399 €3.399 €100 %, mit Urlaubsgeld
Eisen- und Stahlindustrieohne Saarland / Ost3.305 €3.305 €110 %, mit Urlaubsgeld
DruckindustrieSchleswig-Holstein und Hamburg, Angestellte3.146 €3.146 €95 %
Versicherungsgewerbebundesweit2.960 €2.960 €80 %
Bauhauptgewerbe, AngestellteWest / Ost2.356 €1.036 €72 % (Ost 32 %)
Holz und KunststoffWestfalen-Lippe / Sachsen2.154 €1.705 €57,5 % (Ost 60 %)
EinzelhandelNRW / Brandenburg2.012 €1.903 €62,5 % (Ost 60 %)
MetallindustrieBaden-Württemberg / Sachsen1.976 €1.754 €25 bis 55 %
Kfz-GewerbeNRW / Thüringen1.698 €1.419 €20 bis 50 %
GastgewerbeBayern / Sachsen1.658 €500 €50 % (Sachsen 500 €)
GroßhandelNRW / Sachsen-Anhalt434 €256 €fester Betrag
LandwirtschaftBayern / Mecklenburg-Vorpommern250 €275 €fester Betrag

Weihnachtsgeld in Euro, mittlere Vergütungsgruppe, Endstufe, bei getrennten Tabellen für Angestellte. Quelle: WSI-Tarifarchiv, Stand 1. November 2025. Die Auswertung für 2026 erscheint im November.

Im öffentlichen Dienst ersetzt eine Jahressonderzahlung Weihnachts- und Urlaubsgeld. Ab 2026 beträgt sie bei den Kommunen einheitlich 85 % des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September, beim Bund 95 % bis Entgeltgruppe 8, 90 % bis Gruppe 12 und 75 % darüber. Brutto und netto rechnet der Rechner oben im Modus „TVöD“, dein ganzes Jahresgehalt der TVöD-Rechner.

Mehr netto aus dem Weihnachtsgeld

Weil das Weihnachtsgeld mit deinem Grenzsteuersatz belastet wird, lohnt es sich, einen Teil davon in eine Betriebsrente umzuwandeln. Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben 2026 bis 8.112 € im Jahr steuerfrei und bis 4.056 € frei von Sozialabgaben (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Spart der Arbeitgeber dadurch Beiträge, legt er 15 % dazu (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Rechenbeispiel 1.000 € vom Weihnachtsgeld in die Betriebsrente

Weihnachtsgeld 3.200 € bei 3.200 € Monatsgehalt, Steuerklasse I, mit Kind.

Vom Weihnachtsgeld umgewandelt
1.000,00 €
Zuschuss des Arbeitgebers
+150,00 €
Fließt in den Vertrag
1.150,00 €
Lohnsteuer sinkt um
232,00 €
Sozialabgaben sinken um
211,50 €
Dein Netto sinkt nur um
556,50 €

Die Betriebsrente ist später voll steuerpflichtig, in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen darauf Beiträge an. Frag deinen Arbeitgeber, ob er die Umwandlung des Weihnachtsgelds anbietet.

Sonst gilt: Die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld ist nicht verloren. Hast du Werbungskosten über dem Pauschbetrag, etwa für einen weiten Arbeitsweg, holst du zu viel gezahlte Steuer mit der Steuererklärung zurück. Was am Monatsgehalt übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, das Gegenstück im Sommer der Urlaubsgeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich Weihnachtsgeld anteilig?
Monatsgehalt mal Prozentsatz mal Monate mit Anspruch, geteilt durch 12. Fängst du am 1. April an und ist ein volles Monatsgehalt von 3.200 € vereinbart, sind es 9/12, also 2.400 € brutto, in Steuerklasse I 1.343,40 € netto. Ob und wie gezwölftelt wird, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag. Im TVöD sinkt die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Entgelt (§ 20 Abs. 4 TVöD). Im Rechner stellst du die Monate mit Anspruch ein.
Was bleibt von 1.000 oder 3.000 Euro Weihnachtsgeld?
Bei 3.200 € Monatsgehalt in Steuerklasse I bleiben von 1.000 € Weihnachtsgeld 561,50 € netto, von 3.000 € 1.677,50 €. Die Lohnsteuer auf eine Einmalzahlung richtet sich nach deinem Grenzsteuersatz, weil sie auf das Jahresgehalt obendrauf kommt, deshalb bleibt prozentual weniger als vom Monatsgehalt. Mit deinem Gehalt und deiner Steuerklasse rechnet der Rechner oben.
Ist Weihnachtsgeld dasselbe wie ein 13. Gehalt?
Nicht unbedingt. Ein 13. Monatsgehalt bezahlt die Arbeit des ganzen Jahres, steht dir also bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres anteilig zu. Ein Weihnachtsgeld kann dasselbe sein, aber auch nur die Betriebstreue belohnen und dann an einen Stichtag geknüpft werden. Entscheidend ist nicht der Name, sondern was Vertrag oder Tarifvertrag als Zweck und Voraussetzungen nennen. Gibt es außer der Auszahlung keine weiteren Bedingungen, spricht das für eine Vergütung deiner Arbeit (BAG, Urteil vom 13.05.2015, 10 AZR 266/14).
Bekommen Teilzeitkräfte und Befristete Weihnachtsgeld?
Ja, wenn Vollzeitkräfte es bekommen. Teilzeitkräften steht es mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu (§ 4 Abs. 1 TzBfG), bei 20 von 40 Wochenstunden also die Hälfte. Befristet Beschäftigte dürfen wegen der Befristung nicht schlechter gestellt werden; wird das Weihnachtsgeld für das Kalenderjahr gezahlt, bekommen sie mindestens den Anteil ihrer Beschäftigungszeit (§ 4 Abs. 2 TzBfG).
Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen?
Nur wenn das vereinbart ist, etwa im Arbeits- oder Tarifvertrag. Dann darf er je Krankheitstag höchstens ein Viertel dessen abziehen, was du im Jahresschnitt an einem Arbeitstag verdienst (§ 4a EFZG). Bei 3.200 € Monatsgehalt und 260 Arbeitstagen im Jahr sind das 36,92 € je Tag, nach 10 Krankheitstagen also höchstens 369,20 €.
Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?
Nicht, wenn du einen Anspruch hast, aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder dreimaliger vorbehaltloser Zahlung. Darf er die Höhe jedes Jahr selbst festsetzen, muss sie billigem Ermessen entsprechen (§ 315 BGB). Auch eine Festsetzung auf null muss er dann begründen und beweisen (BAG, Urteil vom 13.05.2015, 10 AZR 266/14). Frei ist er nur bei einer Zahlung, die er jedes Mal wirksam als freiwillig gekennzeichnet hat.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Nur zum Teil. Unpfändbar ist es bis zur Hälfte des monatlichen Grundfreibetrags, aufgerundet auf volle 10 €, seit dem 1. Juli 2026 also bis 795 € (§ 850a Nr. 4 ZPO). Was darüber liegt, zählt zum pfändbaren Einkommen. Mehr dazu beim Pfändungsrechner.
Zählt Weihnachtsgeld beim Elterngeld?
Nein. Einnahmen, die im Lohnsteuerabzug als sonstige Bezüge gelten, bleiben bei der Bemessung außen vor (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Das Weihnachtsgeld erhöht dein Elterngeld also nicht. Wie hoch es wird, zeigt der Elterngeld-Rechner.
Zählt Weihnachtsgeld bei Arbeitslosengeld, Krankengeld und Grundsicherung?
Beim Arbeitslosen- und Krankengeld ja, soweit Beiträge darauf gezahlt wurden. Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum, Einmalzahlungen eingeschlossen (§ 151 Abs. 1 SGB III). Beim Krankengeld kommt ein Dreihundertsechzigstel der beitragspflichtigen Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate zum täglichen Regelentgelt dazu (§ 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V). Beim Grundsicherungsgeld zählt es als Einkommen in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird (§ 11 Abs. 2 SGB II). Mehr beim Arbeitslosengeld-Rechner, beim Krankengeld-Rechner und beim Grundsicherungsgeld-Rechner.
Gibt es im Minijob Weihnachtsgeld?
Wenn es vereinbart ist, ja. Steht es dir sicher zu, etwa laut Arbeits- oder Tarifvertrag, zählt es zum Verdienst mit, und der ganze Jahresverdienst darf 7.236 € nicht übersteigen. Wie viel Monatslohn dann noch geht, rechnet der Minijob-Rechner.
Kann der Arbeitgeber statt Geld etwas steuerfrei geben?
Geld nicht, aber Sachgeschenke wie einen Warengutschein bis 50 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und eine Weihnachtsfeier bis 110 € je Teilnehmer, wenn alle Beschäftigten eingeladen sind, für zwei Feiern im Jahr (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG). Gutscheine bleiben nur steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn kommen (§ 8 Abs. 4 EStG). Ein vereinbartes Weihnachtsgeld lässt sich damit nicht ersetzen.
Kann ich zu viel gezahlte Steuer aufs Weihnachtsgeld zurückholen?
Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung, abgerechnet wird mit der Einkommensteuer fürs ganze Jahr. Hast du nicht das ganze Jahr gearbeitet, war der Abzug meist zu hoch, weil jedes Monatsgehalt so besteuert wird, als verdientest du es zwölfmal (§ 39b Abs. 2 EStG). Dasselbe gilt bei Werbungskosten über dem Pauschbetrag. Den Rest bekommst du mit der Steuererklärung zurück.

Quellen

  1. § 39b EStG: Lohnsteuer auf sonstige Bezüge (Abs. 3) gesetze-im-internet.de
  2. § 38a EStG: Sonstige Bezüge gehören ins Jahr der Zahlung gesetze-im-internet.de
  3. § 23a SGB IV: Beiträge auf Einmalzahlungen, März-Klausel gesetze-im-internet.de
  4. § 4a EFZG: Kürzung von Sondervergütungen bei Krankheit gesetze-im-internet.de
  5. § 4 TzBfG: Teilzeit und Befristung gesetze-im-internet.de
  6. § 850a ZPO: Unpfändbarer Teil der Weihnachtsvergütung gesetze-im-internet.de
  7. § 2c BEEG: Sonstige Bezüge zählen beim Elterngeld nicht gesetze-im-internet.de
  8. § 47 SGB V: Einmalzahlungen im Krankengeld (Abs. 2 Satz 6) gesetze-im-internet.de
  9. § 3 Nr. 63 EStG: Steuerfreie Beiträge zur Betriebsrente gesetze-im-internet.de
  10. BAG, Urteil vom 21.05.2003, 10 AZR 390/02: Grenzen für Rückzahlungsklauseln lexetius.com
  11. BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10: Pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam bundesarbeitsgericht.de
  12. BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 612/10: Kein Stichtag außerhalb des Bezugsjahres bundesarbeitsgericht.de
  13. BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10: Stichtag bei reiner Treueprämie bundesarbeitsgericht.de
  14. BAG, Urteil vom 17.04.2013, 10 AZR 281/12: Unklarer Freiwilligkeitsvorbehalt beim 13. Gehalt bundesarbeitsgericht.de
  15. BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12: Kein Stichtag 31. Dezember bei Vergütung für Arbeit bundesarbeitsgericht.de
  16. BAG, Urteil vom 13.05.2015, 10 AZR 266/14: Anspruch nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung bundesarbeitsgericht.de
  17. BAG, Urteil vom 27.06.2018, 10 AZR 290/17: Stichtag im Folgejahr per Tarifvertrag bundesarbeitsgericht.de
  18. WSI-Pressedienst vom 05.11.2025: Lohnspiegel-Befragung und tarifliches Weihnachtsgeld 2025 boeckler.de

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