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Weihnachtsgeld berechnen: Formel und Rechenweg
Zuerst kommt das Brutto. Wie hoch es ist, steht in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag, meist als Prozentsatz vom Monatsgehalt, manchmal als fester Betrag. Arbeitest du nicht das ganze Jahr oder in Teilzeit, wird es oft anteilig gezahlt:
Weihnachtsgeld brutto = Monatsgehalt × Prozentsatz × Monate im Betrieb ÷ 12
| Fall | Rechnung | Brutto |
|---|---|---|
| Volles Monatsgehalt | 100 % von 3.200 € | 3.200 € |
| Halbes Monatsgehalt | 50 % von 3.200 € | 1.600 € |
| Eintritt am 1. April, anteilig | 9/12 von 3.200 € | 2.400 € |
| Teilzeit 20 von 40 Stunden, 100 % | 100 % von 1.600 € Teilzeitgehalt | 1.600 € |
| Fester Betrag, Teilzeit 20 von 40 Stunden | 20/40 von 434 € (Großhandel NRW) | 217 € |
Ob gezwölftelt wird und wie, regelt dein Vertrag. Teilzeit: mindestens im Verhältnis der Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Im Rechner oben stellst du dafür die Monate mit Anspruch ein.
Vom Brutto gehen Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Weil das Weihnachtsgeld nur einmal im Jahr kommt, rechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht wie fürs Monatsgehalt, sondern über das ganze Jahr (§ 39b Abs. 3 EStG):
Lohnsteuer aufs Weihnachtsgeld = Jahreslohnsteuer mit Weihnachtsgeld − Jahreslohnsteuer ohne
Monatsgehalt 3.200 €, Steuerklasse I, mit Kind, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer.
- Jahresgehalt ohne Weihnachtsgeld (12 × 3.200 €)
- 38.400,00 €
- Lohnsteuer darauf im Jahr
- 4.111,00 €
- Jahresgehalt mit Weihnachtsgeld
- 41.600,00 €
- Lohnsteuer darauf im Jahr
- 4.846,00 €
- Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld (Unterschied)
- 735,00 €
- Weihnachtsgeld brutto
- 3.200,00 €
- Lohnsteuer
- −735,00 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Sozialabgaben (21,15 %)
- −676,80 €
- Weihnachtsgeld netto
- 1.788,20 €
Sozialabgaben: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Auszahlung im November. Ohne Kinder zahlst du ab 23 mehr Pflegebeitrag, dein Netto ist dann 10,20 € niedriger. Mit Kirchensteuer bleiben 1.722,06 €.
Vom Weihnachtsgeld gehen hier 23 % Lohnsteuer ab, vom Jahresgehalt im Schnitt nur 10,7 %. Das liegt nicht an einem Sondersteuersatz: Das Weihnachtsgeld kommt oben auf dein Einkommen und wird deshalb mit deinem Grenzsteuersatz belastet, dem Satz für jeden zusätzlichen Euro.
Weihnachtsgeld netto: Tabelle 2026
So viel bleibt von einem vollen und einem halben Monatsgehalt als Weihnachtsgeld, gerechnet mit dem Rechner oben. Bei 2.500 € Gehalt gehen 42 % ab, bei 5.000 € schon 49 %. Bei 6.000 € sind es nur 46 %, weil auf das Weihnachtsgeld dann keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr anfallen.
| Monatsgehalt | Netto bei 100 % | Abzüge | Netto bei 50 % |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.186,00 € | 40,7 % | 594,50 € |
| 2.500 € | 1.447,25 € | 42,1 % | 725,62 € |
| 3.000 € | 1.694,50 € | 43,5 % | 849,75 € |
| 3.500 € | 1.927,75 € | 44,9 % | 967,87 € |
| 4.000 € | 2.147,00 € | 46,3 % | 1.078,00 € |
| 4.500 € | 2.352,25 € | 47,7 % | 1.181,12 € |
| 5.000 € | 2.543,50 € | 49,1 % | 1.278,25 € |
| 6.000 € | 3.272,00 € | 45,5 % | 1.649,00 € |
| 7.000 € | 3.599,00 € | 48,6 % | 1.803,00 € |
| 8.000 € | 4.152,05 € | 48,1 % | 1.968,18 € |
Weihnachtsgeld in Höhe von 100 % oder 50 % des Monatsgehalts. Steuerklasse I, mit Kind, ohne Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Auszahlung im November.
Nach Steuerklasse
Die Steuerklasse verändert den Abzug deutlich. Ein Weihnachtsgeld von 3.200 € bei 3.200 € Monatsgehalt:
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Netto | Abzüge |
|---|---|---|---|
| I und IV | 735,00 € | 1.788,20 € | 44,1 % |
| II | 696,00 € | 1.827,20 € | 42,9 % |
| III | 508,00 € | 2.015,20 € | 37 % |
| V | 1.010,00 € | 1.513,20 € | 52,7 % |
| VI | 1.030,00 € | 1.493,20 € | 53,3 % |
Mit Kind, ohne Kirchensteuer. Klasse IV ohne Faktor rechnet wie Klasse I.
In Klasse V und VI ist der Abzug am höchsten, weil dort kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Für Ehepaare gleicht die gemeinsame Steuererklärung das aus. Welche Kombination im Monat günstiger ist, zeigt der Steuerklassenwechsel-Rechner.
Versteuerung: Weihnachtsgeld als sonstiger Bezug
Lohnsteuerlich ist das Weihnachtsgeld ein sonstiger Bezug, also Arbeitslohn, der nicht laufend gezahlt wird. Für ihn gilt § 39b Abs. 3 EStG Schritt für Schritt:
- Jahreslohn schätzenDer Arbeitgeber stellt fest, was du voraussichtlich im ganzen Jahr ohne das Weihnachtsgeld verdienst. Gehälter bei früheren Arbeitgebern im selben Jahr zählen mit, fehlt deren Bescheinigung, rechnet er sie hoch (Satz 1 und 2).
- Freibeträge berücksichtigenEin eingetragener Jahresfreibetrag mindert diesen Betrag, ein Hinzurechnungsbetrag erhöht ihn (Satz 3).
- Zweimal rechnenEr ermittelt die Jahreslohnsteuer für diesen Jahreslohn und noch einmal mit dem Weihnachtsgeld, jeweils mit deiner Steuerklasse (Satz 4 bis 7).
- Unterschied einbehaltenDie Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld (Satz 8).
Soli zahlst du nur, wenn deine Jahreslohnsteuer mit Weihnachtsgeld über 20.350 € liegt, in Klasse III über 40.700 €. Dann sind es 5,5 % der Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Die Kirchensteuer beträgt 9 % davon, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Die Fünftelregelung wie bei einer Abfindung gilt nicht, sie ist nur für Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit vorgesehen (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 und 4 EStG).
Steuerlich gehört das Weihnachtsgeld in das Jahr, in dem es dir zufließt (§ 38a Abs. 1 Satz 3 EStG). Wird es erst im Januar ausgezahlt, zählt es zum neuen Jahr. Das lohnt sich nur, wenn dein Einkommen im neuen Jahr deutlich niedriger ist.
Über das Jahr zahlst du auf das Weihnachtsgeld genauso viel Steuer wie auf denselben Betrag im Monatsgehalt. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer, abgerechnet wird mit der Steuererklärung.
Sozialabgaben: anteilige Beitragsgrenze und März-Klausel
Auf Weihnachtsgeld zahlst du Sozialbeiträge wie auf dein Gehalt, aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Einmalzahlungen gilt dabei eine anteilige Grenze: Beitragspflichtig ist das Weihnachtsgeld, soweit dein Gehalt seit Jahresbeginn die Grenze bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft hat (§ 23a Abs. 3 SGB IV). Bei Auszahlung im November zählen elf Zwölftel der Jahresgrenzen: 63.937,50 € von 69.750 € in der Kranken- und Pflegeversicherung, 92.950 € von 101.400 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
| Monatsgehalt | Rest KV/PV | Rest RV/AV | Beiträge | ohne Grenze |
|---|---|---|---|---|
| 4.000 € | 19.937,50 € | 48.950 € | 846,00 € | 846,00 € |
| 5.500 € | 3.437,50 € | 32.450 € | 945,66 € | 1.163,25 € |
| 6.000 € | 0 € | 26.950 € | 636,00 € | 1.269,00 € |
| 9.000 € | 0 € | 0 € | 0,00 € | 1.903,50 € |
Rest = Teil der anteiligen Grenze bis November, den dein Gehalt noch nicht ausgeschöpft hat. Beiträge = dein Anteil auf ein Weihnachtsgeld von einem Monatsgehalt, mit Kind, gleiches Gehalt seit Januar.
Verdienst du jeden Monat mindestens 5.812,50 €, fallen auf das Weihnachtsgeld keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr an, ab 8.450 € auch keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge. Für den Arbeitgeber zählt dabei nur die Zeit bei ihm: Hast du im Lauf des Jahres gewechselt, beginnt die anteilige Grenze beim neuen Arbeitgeber erst mit deinem Eintritt.
März-Klausel: Auszahlung im neuen Jahr
Wird eine Einmalzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt, kann sie beitragsrechtlich zum Vorjahr gehören. Das ist der Fall, wenn sie zusammen mit dem Gehalt seit Januar die anteilige Grenze des neuen Jahres übersteigt und derselbe Arbeitgeber zahlt (§ 23a Abs. 4 SGB IV). Sie wird dann dem Dezember zugeordnet und mit der Grenze des Vorjahres verbeitragt. Bist du gesetzlich krankenversichert, entscheidet dafür allein die Grenze der Krankenversicherung (Abs. 5). Bei Auszahlung im Februar greift die Regel zum Beispiel, wenn Gehalt und Einmalzahlung zusammen mehr als 11.625,00 € ergeben. Wird das Weihnachtsgeld erst nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses gezahlt, zählt es zum letzten Abrechnungsmonat des laufenden Jahres (Abs. 2).
Anspruch auf Weihnachtsgeld: Vertrag, Tarif, betriebliche Übung
Ein Gesetz, das Weihnachtsgeld vorschreibt, gibt es nicht. Einen Anspruch hast du, wenn er auf einer dieser Grundlagen beruht:
- Tarifvertrag: Sind du und dein Arbeitgeber tarifgebunden, gilt er unmittelbar (§ 4 Abs. 1 TVG). Oft verweist auch der Arbeitsvertrag auf ihn.
- Betriebsvereinbarung: Sie gilt ebenfalls unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4 BetrVG).
- Arbeitsvertrag: Steht das Weihnachtsgeld dort, ist es geschuldet. Unklare Klauseln gehen zulasten des Arbeitgebers (§ 305c Abs. 2 BGB).
- Dreimalige Zahlung ohne Vorbehalt: Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt, darfst du davon ausgehen, dass er sich auch für die Zukunft bindet, selbst wenn die Beträge schwankten. Die Höhe setzt er dann nach billigem Ermessen fest (BAG, Urteil vom 13.05.2015, 10 AZR 266/14). Zahlt er so an die ganze Belegschaft, spricht man von betrieblicher Übung.
Verhindern kann der Arbeitgeber das nur mit einem klaren Freiwilligkeitsvorbehalt, am sichersten bei jeder Zahlung. Viele Vorbehalte im Arbeitsvertrag halten aber nicht: Ein Vorbehalt, der pauschal alle künftigen Leistungen erfasst, ist unwirksam, ebenso einer, der eine Leistung zugleich freiwillig und widerruflich nennt (BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10). In diesem Fall bekam ein Arbeitnehmer sein 13. Gehalt weiter, das er über 20 Jahre jeden November erhalten hatte. Eine einfache Schriftformklausel im Vertrag hilft dem Arbeitgeber ebenfalls nicht. Heißt es, ein 13. Gehalt sei freiwillig und könne anteilig als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt werden, ist auch das zu unklar, um einen Anspruch auszuschließen (BAG, Urteil vom 17.04.2013, 10 AZR 281/12).
Stichtag und Rückzahlung: Was das Bundesarbeitsgericht erlaubt
Viele Verträge knüpfen das Weihnachtsgeld an einen Stichtag oder verlangen es zurück, wenn du kündigst. Ob das hält, hängt vor allem davon ab, wofür das Geld gezahlt wird und wo die Klausel steht:
- Vergütung für deine Arbeit, etwa ein Prozentsatz vom Gehalt ohne weitere Bedingungen: Im Formularvertrag darf sie nicht davon abhängen, dass du am 31. Dezember noch im Betrieb bist (BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12, eine Weihnachtsgratifikation in Höhe des Novembergehalts). Erst recht nicht von einem Stichtag im Folgejahr (BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 612/10). Gehst du vorher, bekommst du sie anteilig.
- Reine Treueprämie, die nur belohnt, dass du bleibst: Hier darf der Arbeitgeber verlangen, dass dein Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag ungekündigt besteht (BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10, eine Weihnachtsgratifikation von einem Monatsgehalt).
- Tarifvertrag: Die Tarifparteien haben mehr Spielraum. Sie dürfen eine Jahressonderzahlung an einen Stichtag im Folgejahr knüpfen und voll zurückverlangen, wenn du vorher auf eigenen Wunsch gehst (BAG, Urteil vom 27.06.2018, 10 AZR 290/17, Stichtag 31. März).
Wie lange dich eine Rückzahlungsklausel binden darf
Darf eine Klausel dich binden, also bei einer Treueprämie oder per Tarifvertrag, hängt die zulässige Dauer von der Höhe ab (BAG, Urteil vom 21.05.2003, 10 AZR 390/02). Für ein Monatsgehalt von 3.200 €:
| Weihnachtsgeld | So lange darf dich die Klausel binden |
|---|---|
| bis 100 € | keine, das Geld bleibt bei dir |
| über 100 € bis unter 3.200 € | bis 31. März des Folgejahres. Endet dein Arbeitsverhältnis mit Ablauf dieses Tages oder später, zahlst du nichts zurück |
| ab 3.200 € (ein Monatsgehalt) | auch über den 31. März hinaus |
Maßgeblich ist das Monatsgehalt bei Auszahlung. Wird eine Leistung in zwei Teilen gezahlt, zählt jeder Teil für sich.
Bevor du etwas zurückzahlst, lies nach, wie dein Vertrag das Weihnachtsgeld begründet. Ist es Teil deiner Vergütung, ist eine Rückzahlungsklausel im Formularvertrag in der Regel unwirksam, egal wie hoch der Betrag ist.
Wie viel Weihnachtsgeld ist üblich? Tarife im Vergleich
Etwa die Hälfte der Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld: In der Online-Befragung des WSI-Portals Lohnspiegel.de mit 58.119 Teilnehmern waren es 51 %. Mit Tarifvertrag lag der Anteil bei 77 %, ohne bei 41 %, im Westen bei 53 %, im Osten bei 41 %. Die Befragung lief bis September 2025 und ist nicht repräsentativ, zeigt aber, wie viel die Tarifbindung ausmacht.
Die tariflichen Beträge reichten 2025 in der mittleren Vergütungsgruppe von 250 € in der Landwirtschaft Bayern bis 4.235 € in der Chemischen Industrie Nordrhein. Ein volles 13. Monatsgehalt gibt es unter anderem in der Chemie, bei Banken und bei der Bahn. Kein Weihnachtsgeld sehen die Tarife im Gebäudereinigungshandwerk und in der Floristik vor.
| Branche | West | Ost | Anspruch laut Tarif |
|---|---|---|---|
| Chemische IndustrieNordrhein / Ost | 4.235 € | 4.120 € | 100 % |
| EnergieversorgungNRW (GWE) / Ost (AVEU) | 4.113 € | 3.658 € | 50 bis 100 % (Ost 100 %) |
| SüßwarenindustrieBaden-Württemberg / Ost | 3.900 € | 3.752 € | 100 % |
| TextilindustrieWestfalen und Osnabrück / Ost | 3.751 € | 2.290 € | 100 % (Ost 80 %) |
| Privates Bankgewerbebundesweit | 3.719 € | 3.719 € | 100 % |
| Deutsche BahnKonzern | 3.399 € | 3.399 € | 100 %, mit Urlaubsgeld |
| Eisen- und Stahlindustrieohne Saarland / Ost | 3.305 € | 3.305 € | 110 %, mit Urlaubsgeld |
| DruckindustrieSchleswig-Holstein und Hamburg, Angestellte | 3.146 € | 3.146 € | 95 % |
| Versicherungsgewerbebundesweit | 2.960 € | 2.960 € | 80 % |
| Bauhauptgewerbe, AngestellteWest / Ost | 2.356 € | 1.036 € | 72 % (Ost 32 %) |
| Holz und KunststoffWestfalen-Lippe / Sachsen | 2.154 € | 1.705 € | 57,5 % (Ost 60 %) |
| EinzelhandelNRW / Brandenburg | 2.012 € | 1.903 € | 62,5 % (Ost 60 %) |
| MetallindustrieBaden-Württemberg / Sachsen | 1.976 € | 1.754 € | 25 bis 55 % |
| Kfz-GewerbeNRW / Thüringen | 1.698 € | 1.419 € | 20 bis 50 % |
| GastgewerbeBayern / Sachsen | 1.658 € | 500 € | 50 % (Sachsen 500 €) |
| GroßhandelNRW / Sachsen-Anhalt | 434 € | 256 € | fester Betrag |
| LandwirtschaftBayern / Mecklenburg-Vorpommern | 250 € | 275 € | fester Betrag |
Weihnachtsgeld in Euro, mittlere Vergütungsgruppe, Endstufe, bei getrennten Tabellen für Angestellte. Quelle: WSI-Tarifarchiv, Stand 1. November 2025. Die Auswertung für 2026 erscheint im November.
Im öffentlichen Dienst ersetzt eine Jahressonderzahlung Weihnachts- und Urlaubsgeld. Ab 2026 beträgt sie bei den Kommunen einheitlich 85 % des durchschnittlichen Monatsentgelts von Juli bis September, beim Bund 95 % bis Entgeltgruppe 8, 90 % bis Gruppe 12 und 75 % darüber. Brutto und netto rechnet der Rechner oben im Modus „TVöD“, dein ganzes Jahresgehalt der TVöD-Rechner.
Mehr netto aus dem Weihnachtsgeld
Weil das Weihnachtsgeld mit deinem Grenzsteuersatz belastet wird, lohnt es sich, einen Teil davon in eine Betriebsrente umzuwandeln. Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben 2026 bis 8.112 € im Jahr steuerfrei und bis 4.056 € frei von Sozialabgaben (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Spart der Arbeitgeber dadurch Beiträge, legt er 15 % dazu (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Weihnachtsgeld 3.200 € bei 3.200 € Monatsgehalt, Steuerklasse I, mit Kind.
- Vom Weihnachtsgeld umgewandelt
- 1.000,00 €
- Zuschuss des Arbeitgebers
- +150,00 €
- Fließt in den Vertrag
- 1.150,00 €
- Lohnsteuer sinkt um
- 232,00 €
- Sozialabgaben sinken um
- 211,50 €
- Dein Netto sinkt nur um
- 556,50 €
Die Betriebsrente ist später voll steuerpflichtig, in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen darauf Beiträge an. Frag deinen Arbeitgeber, ob er die Umwandlung des Weihnachtsgelds anbietet.
Sonst gilt: Die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld ist nicht verloren. Hast du Werbungskosten über dem Pauschbetrag, etwa für einen weiten Arbeitsweg, holst du zu viel gezahlte Steuer mit der Steuererklärung zurück. Was am Monatsgehalt übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, das Gegenstück im Sommer der Urlaubsgeld-Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich Weihnachtsgeld anteilig?
Was bleibt von 1.000 oder 3.000 Euro Weihnachtsgeld?
Ist Weihnachtsgeld dasselbe wie ein 13. Gehalt?
Bekommen Teilzeitkräfte und Befristete Weihnachtsgeld?
Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen Krankheit kürzen?
Darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld einfach streichen?
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Zählt Weihnachtsgeld beim Elterngeld?
Zählt Weihnachtsgeld bei Arbeitslosengeld, Krankengeld und Grundsicherung?
Gibt es im Minijob Weihnachtsgeld?
Kann der Arbeitgeber statt Geld etwas steuerfrei geben?
Kann ich zu viel gezahlte Steuer aufs Weihnachtsgeld zurückholen?
Quellen
- § 39b EStG: Lohnsteuer auf sonstige Bezüge (Abs. 3) gesetze-im-internet.de
- § 38a EStG: Sonstige Bezüge gehören ins Jahr der Zahlung gesetze-im-internet.de
- § 23a SGB IV: Beiträge auf Einmalzahlungen, März-Klausel gesetze-im-internet.de
- § 4a EFZG: Kürzung von Sondervergütungen bei Krankheit gesetze-im-internet.de
- § 4 TzBfG: Teilzeit und Befristung gesetze-im-internet.de
- § 850a ZPO: Unpfändbarer Teil der Weihnachtsvergütung gesetze-im-internet.de
- § 2c BEEG: Sonstige Bezüge zählen beim Elterngeld nicht gesetze-im-internet.de
- § 47 SGB V: Einmalzahlungen im Krankengeld (Abs. 2 Satz 6) gesetze-im-internet.de
- § 3 Nr. 63 EStG: Steuerfreie Beiträge zur Betriebsrente gesetze-im-internet.de
- BAG, Urteil vom 21.05.2003, 10 AZR 390/02: Grenzen für Rückzahlungsklauseln lexetius.com
- BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10: Pauschaler Freiwilligkeitsvorbehalt unwirksam bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 612/10: Kein Stichtag außerhalb des Bezugsjahres bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10: Stichtag bei reiner Treueprämie bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 17.04.2013, 10 AZR 281/12: Unklarer Freiwilligkeitsvorbehalt beim 13. Gehalt bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12: Kein Stichtag 31. Dezember bei Vergütung für Arbeit bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 13.05.2015, 10 AZR 266/14: Anspruch nach dreimaliger vorbehaltloser Zahlung bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 27.06.2018, 10 AZR 290/17: Stichtag im Folgejahr per Tarifvertrag bundesarbeitsgericht.de
- WSI-Pressedienst vom 05.11.2025: Lohnspiegel-Befragung und tarifliches Weihnachtsgeld 2025 boeckler.de