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So wird aus Brutto Netto
Brutto ist das Gehalt aus deinem Arbeitsvertrag, Netto der Betrag, der auf deinem Konto ankommt. Dazwischen zieht dein Arbeitgeber jeden Monat zwei Arten von Abgaben ab und leitet sie an Krankenkasse und Finanzamt weiter: Sozialbeiträge und Steuern.
- SozialversicherungDu zahlst die Hälfte der Beiträge: 8,75 % Krankenversicherung (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag), 1,8 % Pflege (2,4 % ohne Kinder), 9,3 % Rente und 1,3 % Arbeitslosenversicherung. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber, den Zuschlag für Kinderlose zahlst du allein.
- LohnsteuerVom Jahresbrutto gehen zwei Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale ab. Auf den Rest wendet der Arbeitgeber den Steuertarif an und teilt das Ergebnis durch zwölf. Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge schon im Monat berücksichtigt werden.
- Soli und KirchensteuerDer Soli fällt erst an, wenn deine Lohnsteuer im Jahr über 20.350 € liegt, in Klasse III über 40.700 €. Die Kirchensteuer beträgt 8 oder 9 % der Lohnsteuer, je nach Bundesland (Kirchensteuer-Rechner).
- AuszahlungWas nach allen Abzügen übrig bleibt, landet auf deinem Konto.
Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert. Gerechnet wird aufs Jahr, abgezogen im Monat.
- Jahresbrutto (12 × 3.500 €)
- 42.000 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- −1.230 €
- Sonderausgaben-Pauschbetrag
- −36 €
- Vorsorgepauschale
- −8.463 €
- Zu versteuernder Betrag
- 32.271 €
- Lohnsteuer im Jahr nach dem Tarif
- 4.866 €
- Lohnsteuer im Monat
- 405,50 €
Die Vorsorgepauschale steht für deine Beiträge zur Sozialversicherung: den Rentenbeitrag von 9,3 %, die Krankenversicherung mit dem ermäßigten Satz von 7 % plus halbem Zusatzbeitrag und deinen Anteil zur Pflegeversicherung. Die Arbeitslosenversicherung zählt nur, solange Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenanteil zusammen 1.900 € im Jahr nicht übersteigen (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG). Bei 3.500 € ist diese Grenze schon durch Kranken- und Pflegeversicherung überschritten. Den Grundfreibetrag zieht niemand ab, er steckt im Tarif: Die ersten 12.348 € des zu versteuernden Betrags kosten keine Steuer.
Die Lohnsteuer ist ein Abschlag auf deine Einkommensteuer. Mit der Steuererklärung wird abgerechnet, Werbungskosten über dem Pauschbetrag holst du dir dann zurück.
Freibeträge und Grenzen 2026
| Wert | 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag im Jahr | 12.348 € | § 32a EStG |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | § 9a EStG |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € | § 10c EStG |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen | 2,9 % | § 242a SGB V |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat | Rechengrößen 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € im Monat | Rechengrößen 2026 |
| Soli erst bei einer Lohnsteuer im Jahr über | 20.350 € | § 3 SolzG |
| Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst | 8 % / 9 % | § 51a EStG, KiStG |
Der Zusatzbeitrag ist ein Durchschnitt, deine Krankenkasse kann mehr oder weniger verlangen. Im Rechner stellst du ihn unter „Erweiterte Optionen“ ein, deinen Satz findest du auf der Gehaltsabrechnung.
Netto-Tabelle 2026
So viel bleibt von typischen Gehältern, im Monat und aufs Jahr gerechnet mit dem Rechner oben. Bei 2.500 € brutto kommen 71 % an, bei 5.000 € sind es 63 %, bei 10.000 € noch 57 %.
| Brutto im Monat | Netto im Monat | Brutto im Jahr | Netto im Jahr | Steuern | Sozialabgaben | Quote |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.477 € | 24.000 € | 17.722 € | 88 € | 435 € | 74 % |
| 2.500 € | 1.769 € | 30.000 € | 21.227 € | 187 € | 544 € | 71 % |
| 3.000 € | 2.054 € | 36.000 € | 24.653 € | 293 € | 653 € | 68 % |
| 3.500 € | 2.333 € | 42.000 € | 27.999 € | 406 € | 761 € | 67 % |
| 4.000 € | 2.606 € | 48.000 € | 31.266 € | 525 € | 870 € | 65 % |
| 4.500 € | 2.871 € | 54.000 € | 34.453 € | 650 € | 979 € | 64 % |
| 5.000 € | 3.130 € | 60.000 € | 37.561 € | 782 € | 1.088 € | 63 % |
| 6.000 € | 3.642 € | 72.000 € | 43.699 € | 1.074 € | 1.284 € | 61 % |
| 7.000 € | 4.180 € | 84.000 € | 50.155 € | 1.430 € | 1.390 € | 60 % |
| 8.000 € | 4.680 € | 96.000 € | 56.160 € | 1.824 € | 1.496 € | 58 % |
| 10.000 € | 5.712 € | 120.000 € | 68.544 € | 2.744 € | 1.544 € | 57 % |
Steuern und Sozialabgaben im Monat. Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen. Quote = Netto in Prozent vom Brutto.
Gehaltsgrenzen 2026: ab wann Lohnsteuer und Soli anfallen
Ein paar Schwellen im Monatsgehalt verändern das Netto spürbar. Die Steuergrenzen sind mit dem Rechner oben in Euro-Schritten ermittelt, für Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer.
| Monatsbrutto | Was ab da gilt |
|---|---|
| bis 603 € | Minijob: Du zahlst nur 3,6 % Rentenbeitrag, Steuer und übrige Abgaben trägt meist der Arbeitgeber pauschal (§ 8 SGB IV) |
| 603,01 € bis 2.000 € | Übergangsbereich (Midijob): ermäßigte Beiträge für dich (§ 20 SGB IV) |
| ab 1.427 € | Lohnsteuer in Klasse I (§ 32a EStG) |
| ab 2.712 € | Lohnsteuer in Klasse III (§ 32a Abs. 5 EStG) |
| ab 5.812,50 € | Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegebeitrag steigen nicht weiter (Rechengrößen 2026) |
| ab 6.450 € | Versicherungspflichtgrenze: Wechsel in die private Krankenversicherung möglich (§ 6 SGB V) |
| ab 7.232 € | Spitzensteuersatz: Jeder weitere Euro kostet 42 % Lohnsteuer (§ 32a EStG) |
| ab 7.700 € | Solidaritätszuschlag, zunächst gemildert (§ 4 SolzG) |
| ab 8.450 € | Beitragsbemessungsgrenze: Renten- und Arbeitslosenbeitrag steigen nicht weiter (Rechengrößen 2026) |
| ab 11.240 € | Voller Soli von 5,5 % der Lohnsteuer (§ 4 SolzG) |
Mit Kindern oder einem Freibetrag liegen die Steuergrenzen etwas anders.
Lohnsteuer fällt also erst deutlich über dem Grundfreibetrag an, weil vorher noch Pauschbeträge und Vorsorgepauschale abgehen. Für die private Krankenversicherung zählt das regelmäßige Jahresgehalt: Liegt es über 77.400 €, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Jahres, sofern es auch die Grenze des nächsten Jahres übersteigt (§ 6 Abs. 4 SGB V). Was eine private Versicherung dann kostet, zeigt der PKV-Rechner.
Steuerklassen im Vergleich
Die Steuerklasse legt fest, welche Freibeträge dein Arbeitgeber schon im Monat abzieht. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung das aus, auf dem Konto macht sie trotzdem jeden Monat einen Unterschied.
| Klasse | Für wen | Im Monat berücksichtigt |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrennte | Grundfreibetrag und Pauschbeträge |
| II | Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (§ 24b EStG) | dazu 4.260 € Entlastungsbetrag |
| III | Verheiratete auf gemeinsamen Antrag, Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Partners | doppelter Grundfreibetrag (Splitting) |
| IV | Verheiratete, automatisch nach der Heirat | wie Klasse I, mit Faktor etwas weniger Steuer |
| V | Partner von Klasse III | kein Grundfreibetrag, nur die Pauschbeträge |
| VI | Zweiter und jeder weitere Job | weder Grundfreibetrag noch Pauschbeträge |
Netto nach Steuerklasse
| Brutto | I und IV | II | III | V | VI |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.477 € | 1.559 € | 1.565 € | 1.267 € | 1.223 € |
| 2.500 € | 1.769 € | 1.869 € | 1.956 € | 1.491 € | 1.446 € |
| 3.000 € | 2.054 € | 2.162 € | 2.312 € | 1.722 € | 1.683 € |
| 3.500 € | 2.333 € | 2.449 € | 2.629 € | 1.959 € | 1.916 € |
| 4.000 € | 2.606 € | 2.729 € | 2.928 € | 2.185 € | 2.141 € |
| 4.500 € | 2.871 € | 3.002 € | 3.221 € | 2.409 € | 2.364 € |
| 5.000 € | 3.130 € | 3.268 € | 3.511 € | 2.632 € | 2.588 € |
| 6.000 € | 3.642 € | 3.794 € | 4.095 € | 3.092 € | 3.047 € |
Netto im Monat. Klasse II mit einem Kind, alle anderen ohne Kinder. Keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Nordrhein-Westfalen. Klasse IV ohne Faktor rechnet wie Klasse I.
Klasse VI wirkt teuer, weil dort kein Grundfreibetrag abgezogen wird. Der steckt schon in deinem Hauptjob. Wer zwei Jobs hat, muss eine Steuererklärung abgeben, dann wird die Steuer über beide Jobs richtig berechnet.
Die Steuerklasse wirkt über das Monatsnetto hinaus. Arbeitslosengeld und Elterngeld werden aus einem pauschal berechneten Netto bemessen, in das sie einfließt (§ 153 SGB III, § 2e BEEG). Beim Elterngeld zählt die Klasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt, meist also der zwölf Monate vor der Geburt (§ 2c Abs. 3 BEEG). Ein Wechsel kurz vor der Geburt wirkt sich deshalb nicht mehr aus. Paare rechnen ihre Kombinationen im Steuerklassenwechsel-Rechner durch, das Elterngeld im Elterngeld-Rechner.
Sozialabgaben 2026: dein Anteil und der des Arbeitgebers
Gut ein Fünftel deines Bruttos geht in die Sozialversicherung. Fast den gleichen Betrag zahlt dein Arbeitgeber noch einmal obendrauf.
| Versicherung | Dein Anteil | Arbeitgeber | Zusammen | Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 8,75 % | 8,75 % | 17,5 % | §§ 241, 242a SGB V |
| Pflegeversicherung | 1,8 % | 1,8 % | 3,6 % | §§ 55, 58 SGB XI |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 9,3 % | 18,6 % | SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 1,3 % | 2,6 % | § 341 SGB III |
| Alle vier | 21,15 % | 21,15 % | 42,3 % |
Krankenversicherung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Ohne Kinder zahlst du ab 23 in der Pflegeversicherung 2,4 %, zusammen also 21,75 %. In Sachsen zahlst du 0,5 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung, der Arbeitgeber entsprechend weniger (§ 58 Abs. 3 SGB XI).
Pflegeversicherung: Kinder senken den Beitrag
Kinderlose zahlen ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag einen Zuschlag. Eltern zahlen ihn nie, auch wenn das Kind längst erwachsen ist. Ab dem zweiten Kind sinkt dein Anteil weiter, solange die Kinder unter 25 sind, höchstens bis zum fünften Kind (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Bei 4.000 € brutto:
| Kinder unter 25 | Dein Satz | Im Monat |
|---|---|---|
| keine, ab 23 Jahren | 2,4 % | 96,00 € |
| 1 Kind | 1,8 % | 72,00 € |
| 2 Kinder | 1,55 % | 62,00 € |
| 3 Kinder | 1,3 % | 52,00 € |
| 4 Kinder | 1,05 % | 42,00 € |
| 5 und mehr Kinder | 0,8 % | 32,00 € |
Was dein Job den Arbeitgeber kostet
Das Arbeitgeberbrutto liegt gut ein Fünftel über deinem Bruttolohn. Neben den Sozialbeiträgen zahlt der Arbeitgeber die Insolvenzgeldumlage von 0,15 % allein.
- Bruttolohn
- 3.500,00 €
- Krankenversicherung, Anteil Arbeitgeber
- +306,25 €
- Pflegeversicherung
- +63,00 €
- Rentenversicherung
- +325,50 €
- Arbeitslosenversicherung
- +45,50 €
- Insolvenzgeldumlage
- +5,25 €
- Kosten für den Arbeitgeber im Monat
- 4.245,50 €
Dazu kommen die Umlagen U1 für Lohnfortzahlung bei Krankheit (nur in Betrieben mit bis zu 30 Beschäftigten) und U2 für Mutterschaft, deren Sätze die Krankenkasse festlegt, und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Alle Anteile rechnet der SV-Beitragsrechner.
Minijob und Midijob: Netto bis 2.000 €
Bis 603 € im Monat ist ein Job ein Minijob. Du zahlst nur den Rentenbeitrag von 3,6 %, bei weniger als 175 € Lohn etwas mehr. Von 603,01 € bis 2.000 € liegt der Übergangsbereich, oft Midijob genannt. Dort zahlst du Beiträge nur auf einen reduzierten Betrag, der Arbeitgeber übernimmt den Rest (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Der Vorteil ist knapp über der Minijob-Grenze am größten und schmilzt bis 2.000 € auf null.
| Brutto | Netto | Deine Beiträge | Regulär wären es |
|---|---|---|---|
| 603 € (Minijob) | 581,29 € | 21,71 € | – |
| 800 € | 736,59 € | 63,41 € | 174,00 € |
| 1.000 € | 874,67 € | 125,33 € | 217,50 € |
| 1.250 € | 1.047,25 € | 202,75 € | 271,88 € |
| 1.500 € | 1.210,58 € | 280,17 € | 326,25 € |
| 1.750 € | 1.348,09 € | 357,58 € | 380,63 € |
| 2.000 € | 1.476,84 € | 435,00 € | 435,00 € |
Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert. Netto nach Lohnsteuer, die ab etwa 1.427 € anfällt.
Für die Rente zählt trotzdem der volle Lohn: Die Entgeltpunkte werden aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Bei mehreren Jobs gilt der Übergangsbereich für das Gesamtentgelt, für Auszubildende gilt er nicht. Einzelheiten zum Minijob stehen im Minijob-Rechner.
Drei Beispiele: Single, Ehepaar, alleinerziehend
Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen, keine Kinder, gesetzlich versichert.
- Bruttolohn
- 3.500,00 €
- Lohnsteuer
- −405,50 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Kirchensteuer (9 %)
- −36,49 €
- Krankenversicherung
- −306,25 €
- Pflegeversicherung (kinderlos)
- −84,00 €
- Rentenversicherung
- −325,50 €
- Arbeitslosenversicherung
- −45,50 €
- Netto
- 2.296,76 €
Beide gesetzlich versichert, ein Kind, keine Kirchensteuer. So viel Steuer wird beiden zusammen im Monat abgezogen:
- IV/IV
- 984 €
- III/V
- 882 €
- IV/IV mit Faktor 0,957
- 941 €
- Mit III/V im Monat mehr auf dem Konto als mit IV/IV
- 102 €
Die Steuer für das ganze Jahr ist in allen drei Fällen gleich. Mit III/V habt ihr im Monat mehr Geld, zahlt dafür aber nach der Steuererklärung meist nach. Mit IV/IV gibt es eher eine Erstattung. Den Faktor rechnet das Finanzamt auf Antrag aus.
Ein Kind im Haushalt, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
- Bruttolohn
- 3.000,00 €
- Lohnsteuer
- −203,41 €
- Solidaritätszuschlag
- 0,00 €
- Krankenversicherung
- −262,50 €
- Pflegeversicherung (mit Kind)
- −54,00 €
- Rentenversicherung
- −279,00 €
- Arbeitslosenversicherung
- −39,00 €
- Netto
- 2.162,09 €
In Klasse I wären es 2.067,50 €, also 94,59 € weniger im Monat. Klasse II zieht den Entlastungsbetrag von 4.260 € schon im Monat ab. Für jedes weitere Kind kommen 240 € dazu, die du dir als Freibetrag eintragen lassen kannst (§ 39a Abs. 1 Nr. 4a EStG).
Mehr Netto vom gleichen Brutto
Tarif und Beitragssätze stehen fest. Zwei Stellschrauben hast du trotzdem selbst in der Hand, für Ehepaare kommt die Steuerklasse dazu.
Freibetrag für Fahrtkosten und andere Werbungskosten
Wer 30 km von der Arbeit entfernt wohnt, kommt bei 220 Arbeitstagen auf 2.508 € Entfernungspauschale, 1.278 € mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Lässt du dir diesen Betrag als Freibetrag eintragen, bleiben bei 3.500 € brutto in Klasse I jeden Monat 30,67 € mehr netto, statt erst mit der Steuererklärung.
Den Antrag stellst du beim Finanzamt, frühestens ab 1. November für das Folgejahr und spätestens bis 30. November des laufenden Jahres. Zulässig ist er, wenn Werbungskosten über dem Pauschbetrag, bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zusammen mehr als 600 € betragen (§ 39a Abs. 2 EStG). Der Freibetrag gilt bis zu zwei Kalenderjahre. Beantragst du ihn im Lauf des Jahres, verteilt das Finanzamt den Jahresbetrag auf die restlichen Monate, die Entlastung pro Monat ist dann höher. Mit Freibetrag ist die Steuererklärung in der Regel Pflicht.
Neben dem Arbeitsweg zählen zum Beispiel die Homeoffice-Pauschale von 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr, Arbeitsmittel und Fortbildungen. Was dein Arbeitsweg bringt, rechnet der Pendlerpauschale-Rechner, die Tage im Homeoffice der Homeoffice-Rechner.
Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag
Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest, 2,9 % ist nur der Durchschnitt. Jeder halbe Prozentpunkt weniger spart dir bei 3.500 € brutto 8,75 € Beitrag im Monat, deinem Arbeitgeber noch einmal so viel. Netto bleiben dir davon 6,25 €, weil mit dem Beitrag auch die Vorsorgepauschale etwas sinkt und die Lohnsteuer leicht steigt. Wechseln kannst du nach zwölf Monaten Mitgliedschaft, zum Ende des übernächsten Monats. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, darfst du bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Satz gilt (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Steuerfreie Extras, Dienstwagen und Betriebsrente
Ein Teil der Leistungen deines Arbeitgebers bleibt steuerfrei und in der Regel auch frei von Sozialbeiträgen (§ 1 SvEV). Davon kommt mehr bei dir an als von der gleichen Summe als Gehalt.
- Zuschuss zum Jobticket oder zu Fahrkarten für Bus und Bahn, er mindert allerdings deine Entfernungspauschale (§ 3 Nr. 15 EStG)
- Zuschuss zum Kindergarten für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, ohne Höchstbetrag (§ 3 Nr. 33 EStG)
- Warengutscheine oder Guthabenkarten bis 50 € im Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
- zertifizierte Gesundheitskurse bis 600 € im Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG)
- Strom für dein Elektro- oder Hybridauto an der Ladestation des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 46 EStG)
Die Befreiungen gelten nur für Leistungen, die zum ohnehin geschuldeten Lohn hinzukommen. Wird dafür Gehalt gekürzt oder umgewandelt, ist der Vorteil weg (§ 8 Abs. 4 EStG).
Dienstwagen
Darfst du den Firmenwagen privat fahren, wird der Vorteil versteuert und verbeitragt, als wäre er Lohn (§ 8 Abs. 2 EStG). Er erhöht dein Brutto, landet aber nicht auf dem Konto. Ein geldwerter Vorteil von 600 € kostet bei 4.500 € brutto in Klasse I 290,00 € netto im Monat. Wie hoch der Vorteil nach der 1-%-Regel oder für ein E-Auto ist, rechnet der Firmenwagen-Rechner. Im Rechner oben trägst du ihn unter „Erweiterte Optionen“ ein.
Betriebsrente aus Entgeltumwandlung
Wandelst du Gehalt für eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, bleibt der Betrag bis 676 € im Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) und bis 338 € beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Spart der Arbeitgeber dadurch Beiträge, muss er 15 % dazulegen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Steuerklasse I, keine Kinder, gesetzlich versichert.
- Vom Brutto umgewandelt
- 100,00 €
- Zuschuss des Arbeitgebers
- +15,00 €
- Fließt in den Vertrag
- 115,00 €
- Steuern sinken um
- 23,00 €
- Sozialabgaben sinken um
- 21,75 €
- Dein Netto sinkt um
- 55,25 €
Die Rechnung hat zwei Haken. Die Betriebsrente ist später voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG), in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen darauf Beiträge an (§ 229 SGB V). Und weil weniger Rentenbeitrag gezahlt wird, sinkt deine gesetzliche Rente etwas. Im Rechner oben trägst du die Umwandlung unter „Erweiterte Optionen“ ein.
Was von einer Gehaltserhöhung bleibt
Jeder zusätzliche Euro wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, dazu kommen die Sozialbeiträge. Deshalb bleibt von einer Erhöhung weniger übrig als vom Gehalt im Durchschnitt.
| Bisher brutto | Von 100 € mehr bleiben | Anteil |
|---|---|---|
| 2.500 € | 58 € | 58 % |
| 3.500 € | 55 € | 55 % |
| 5.000 € | 51 € | 51 % |
| 8.000 € | 47 € | 47 % |
| 10.000 € | 53 € | 53 % |
Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Beträge gerundet.
Am wenigsten bleibt knapp unter 8.450 €: Dort greifen schon Spitzensteuersatz und Soli, Renten- und Arbeitslosenbeitrag laufen aber noch mit. Über dieser Grenze fallen auf mehr Gehalt keine Sozialbeiträge mehr an, von 100 € mehr bleibt wieder mehr übrig. Andere Beträge rechnest du mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner nach.
Häufige Fragen
Warum weicht meine Gehaltsabrechnung vom Rechner ab?
Welche Steuerklasse ist für Verheiratete besser?
Wie wechsle ich die Steuerklasse und ab wann gilt die neue?
Bekomme ich ohne Kinder weniger raus?
Wie rechnet der Rechner mit privater Krankenversicherung?
Wie werden Weihnachtsgeld, Boni und ein 13. Gehalt versteuert?
Wann muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
Warum rechnet mein Arbeitgeber mit Steuerklasse VI?
Gehören steuerfreie Zuschläge ins Brutto?
Was gilt, wenn ich nach der Regelaltersgrenze weiterarbeite?
Quellen
- Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF: amtlicher Rechner zum Gegenprüfen bmf-steuerrechner.de
- § 39b EStG: Berechnung der Lohnsteuer, Vorsorgepauschale gesetze-im-internet.de
- § 38b EStG: Steuerklassen gesetze-im-internet.de
- § 39a EStG: Freibetrag im Lohnsteuerabzug gesetze-im-internet.de
- § 39f EStG: Faktorverfahren gesetze-im-internet.de
- § 46 EStG: Wann Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen gesetze-im-internet.de
- § 3 EStG: steuerfreie Leistungen, Aktivrente, Entgeltumwandlung gesetze-im-internet.de
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif gesetze-im-internet.de
- Solidaritätszuschlaggesetz: Freigrenze und Milderungszone gesetze-im-internet.de
- § 20 SGB IV: Übergangsbereich bis 2.000 € gesetze-im-internet.de
- § 55 SGB XI: Beitragssätze der Pflegeversicherung gesetze-im-internet.de
- § 6 SGB V: Versicherungspflichtgrenze gesetze-im-internet.de
- § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss gesetze-im-internet.de
- Destatis, Pressemitteilung vom 1. April 2026: Verdienste 2025, Grundlage für den Vergleich im Rechner destatis.de
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